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2022/0330

Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in der Kernstadt von Darmstadt Hier: Untersuchungsbericht

Magistratsvorlage 23.12.2022

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203 Zeichen

Punkt 23: Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in der Kernstadt von 
Darmstadt 
Hier: Untersuchungsbericht 
 (V-Nr. 2022/0330) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

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12255 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.01.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 67 61 66 
IV 56 69 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0330 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
12 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551050 
Kostenstelle:  067-010-1100 Investitionsnummer:  21067-9201 
Kostenträger:  5510-51 Sachkonto: 0623010 
 
Betreff: Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in der Kernstadt von 
Darmstadt 
Hier: Untersuchungsbericht  
 
Vorlage vom: 23.12.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der beigefügte Bericht „Analyse und Darstellung potentieller Baumstandorte“ in der 
Kernstadt von Darmstadt wird zur Kenntnis genommen . 
 
2. Der in der Begründung vorgeschlagenen Vorgehensweise wird zugestimmt. An den 
Standorten der Prioritätsstufe 1 finden sofort Baumpflanzungen statt. Für die 
darauffolgend en Prioritätsstufen wird das Grünflächenamt beauftragt, die 
Ausführungsplanung aller weiteren Standorte in Kooperation mit den beteiligten Ämtern 
weiter zu bearbeiten und sukzessive umzusetzen.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1: Bericht „Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte“  
Anlage 2: Kostenschätzung (datenschutzrelevant)  
 
Die Anlage 1 steht lediglich digital zur Verfügung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.01.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.12.2022 
 
Ausgangssituation 
 
Innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll der städtische Baumbestand in Quantität und 
Qualität erhalten und aktiv erhöht werden. Daher hat das Grünflächenamt Anfang des Jahres 
2021 nach vorbereitender Tätigkeit des Umweltamtes eine Untersuchung zu po tentiellen 
Baumpflanzstandorten in der Kernstadt von Darmstadt an ein Landschaftsplanungsbüro 
vergeben.  
Bäume wirken positiv auf das Stadtklima ein. Sie haben einen hohen abiotischen Wert für die 
Luftqualität und das Lokalklima sowie einen biotischen Wert als Nahrungsquelle, Nist- und 
Ruhestätte für die heimische Fauna. Dabei binden Bäume klimaschädliches Kohlendioxid und 
setzen gleichzeitig Sauerstoff frei. Dank ihrer Blattoberfläche vermindern sie Grob - und 
Feinstaub sowie zum Beispiel Stickoxide in der Luft und tragen so direkt zu einer Verbesserung 
der Luftqualität bei. Je mehr Bäume desto messbarer wird der positive Einfluss. Doch der 
Baumbestand ist zunehmend durch Witterungsextreme, wie Trockenheit und Hitze, sowie 
Kalamitäten gefährdet. Aus diesen Gründen und im Hinblick auf die im Klimaschutzplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt verankerte Verpflichtung zur Treibhausgas-Neutralität im 
direkten Einflussbereich des Magistrats bis zum Jahr 2035 (Vorlage-Nr.: 2022/0219) sind die 
Möglichkeiten zur Ergänzung des vorhandenen Baumbestandes auf öffentlichen Flächen, vor 
allem öffentlichen Verkehrsflächen, zu prüfen. 
 
Ausgewählt wurde als erster Bearbeitungsschritt der Kernstadtbereich, weil in dem dicht 
bebauten Gebiet Großgrün häufig fehlt, wodurch neben oben genannten Punkten auch die 
Aufenthaltsqualität deutlich verbessert werden kann. Im Schatten von Bäumen ist die 
Temperatur niedriger als in besonnten Bereichen, gleichzeitig wird die Luft durch die 
Verdunstung des aufgenommen Wassers befeuchtet und gekühlt. In den zunehmend heißen 
Sommern sind diese positiven Effekte vor allem im stark aufgeheizten Straßenraum mit seinen 
asphaltierten Belägen deutlich spürbar.  
 
Allerdings trifft in diesem Stadtgebiet auch in besonderer Weise eine Vielzahl an 
unterschiedlichen Bedarfen und Nutzungskonkurrenzen im öffentlichen Raum aufeinander. 
Neben Erschließungsflächen für den MIV und den Radverkehr, den ruhenden Verkehr sowie den 
Fußverkehr betrifft dies ebenso als nicht zu unterschätzender Faktor Feuerwehr- und 
Rettungswege oder Flächen für Außengastronomie bzw. Veranstaltungen.  
Hinzu kommen neben erforderlichen Abständen zu bestehender Bebauung und Oberleitungen 
insbesondere die Frage von Leitungs- und Kanalführungen im Untergrund, die oftmals stark 
einschränkend wirken. 
 
In Summe ist so zu sagen, dass sich die Untersuchung zunächst nicht dem einfachsten 
sondern (aufgrund der offensichtlichen Bedarfe) im Gegenteil dem komplexesten Stadtraum 
genähert hat. Im Umkehrschluss kann davon ausgegangen werden, dass man bei der we iteren 
Bearbeitung von Stadtteilen und Quartieren von den nun eingespielten Arbeitsweisen und 
Erfahrungen in besonderem Maße profitieren kann. 
 
So wurde in Abstimmung mit dem Mobilitätsamt, dem Stadtplanungsamt, der Unteren 
Denkmalschutzbehörde und dem Umweltamt eine Aufgabenstellung entwickelt, in der folgende 
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind:

- 5 - 
- Beachtung der Standards für Baumpflanzungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
damit Gewährleistung einer ausreichend großen Abmessung (Länge und Breite) von 
vorhandenen sowie neuer Baumscheiben 
- Pflanzgruben in einer Größe von 12 m³ sowie eines durchwurzelbaren Raumes von 24 
m³ gemäß Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung 
Landschaftsbau e.V. ( FLL) für neue Baumpflanzungen  
- Vorhandene Radw ege, die nicht unterbrochen oder in ihrer Breite reduziert werden 
dürfen  
- Erhalt der vorhandenen Gehwegbreite für „Kinderwagen Zwillinge“: Mindestbreite 
2,50 m 
- Existierende Unterbauung der Fläche (Tiefgarage oder ähnliches)  
- Konkurrenz zu eventuell vorhande nen Grünstrukturen in den Vorgärten oder bereits 
bestehender Straßenbegrünung  
- Abstand zur bestehenden Bebauung auch mit Hinblick auf die Gewährleistung einer 
ausreichenden Beleuchtung von Wohnräumen  
- Notwendiger Straßenquerschnitt (Breite) gemäß geltender RASt 
- Abstand zu eventuell vorhandenen Oberleitungen oder Straßenleuchten  
- Freihalten von Schildern, Lichtsignalanlagen und Einmündungen  
- Vorhandene Kanäle und Leitungen  
- Vorhandene Feuerwehrrettungswege oder Flächen  
- Ausgewiesene Sondernutzungsflächen für Fes te und Gastronomie  
- Wahrung der Durchlüftung der Stadtquartiere (keine Tunnelwirkung oder erhebliche 
Windbarrieren durch neue Baumstandorte)  
- Denkmalschutzaspekte, wie historische Fassaden  
 
 
Vorgehensweise 
 
Zur Berücksichtigung all dieser Anforderungen fand mit den beteiligten Ämtern sowie dem 
beauftragten Büro Bresch Henne Mühlinghaus ein Auftakttermin statt. Darin wurden die 
grundlegenden Möglichkeiten und die Vorgehensweise gemeinsam mit dem Mobilitätsamt, 
dem Umweltamt und dem Stadtplanungsamt geklärt.  
 
Anschließend erkundete das beauftragte Landschaftsplanungsbüro das Untersuchungsgebiet 
und glich die gefundenen Standortvorschläge anhand von Trassenplänen mit den vorhandenen 
Leitungen im Untergrund ab. Bei der anschließenden Werkplanung zu den einzelnen 
Standorten ist eine weitere Detailprüfung nötig um alle vorhandenen Leitungen darstellen zu 
können. 
 
Die so gewonnen 196 Vorschläge wurden in mehreren Abstimmungsrunden mit dem 
Mobilitätsamt, dem Stadtplanungsamt, der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Umwe ltamt 
sowie dem im September 2021 neu eingerichtetem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
hinsichtlich ihrer Möglichkeit zur Umsetzung sowie des damit verbundenen Aufwandes 
beurteilt und in entsprechende Prioritäten eingeteilt: 
 
- Standortvorschläge die relativ einfach und schnell umzusetzen sind, da sie in einer 
ausreichend großen Grünfläche liegen und sich im Umfeld keine Leitungen befinden, 
erhielten die Priorität 1. 
- Die Standorte der Priorität 2 erfordern einen geringen Aufwand für Umbaumaßnahmen, 
hier sind allerdings weitere Abstimmungen notwendig, zum Beispiel weil diese

- 6 - 
Standorte auf Flächen des Landes oder des Eigenbetriebes Immobilienmanagement 
liegen.  
- Zur Umsetzung der Standorte der Priorität 3 nimmt der Umbauaufwand und 
Abstimmungsbedarf weiter zu.  
- Zur Realisierung der Vorschläge mit den Prioritäten 4 und 5 kann es erforderlich sein, 
dass Leitungen verlegt werden müssen. Strom- oder Telekommunikationsleitungen sind 
dabei zu bevorzugen und erhielten die Priorität 4. Dagegen kann es bei Standorten der 
Priorität 5 notwendig werden Wasser- oder Gasleitungen zu verlegen, was mit einem 
sehr hohen Kosten- und Umbauaufwand verbunden ist.  
 
 
Ergebnis  
 
In diesen Abstimmungen sind 57 Vorschläge ausgeschieden, weil Randbedingungen nicht 
erfüllt wurden. Insgesamt sind 139 Standorte im Baumpflanzkonzept dargestellt. 
 
Bei den Vorschlägen die im Martins- und Johannisviertel liegen, besteht die Einschätzung, dass 
sich die Realisierbarkeit erst nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung sowie der 
anschließenden Umsetzung von „Superblocks“ zeigt. Aufgrund der gesammelten 
Erfahrungswerte können dann vom Mobilitätsamt konkrete Aussagen zur Umwandlung von 
Flächen für den ruhenden Verkehr getroffen werden.  
 
Eine Vielzahl von Vorschlägen kann nur nach vorheriger Sanierung des städtischen 
Abwasserkanals bepflanzt werden. Diese unterschreiten in den betreffenden Fällen den 
geforderten Mindestabstand von 2,50 m zwischen Kanal und Baum. Nachdem die 
Entwässerung der Straßen künftig in die Baumscheiben erfolgen soll, kann die hydraulische 
Belastung der sanierten Kanäle verringert werden.  
 
Gemäß Hessischer Bauordnung ist bei Wohngebäuden ein zweiter Rettungsweg sicherzustellen.  
Bei Wohngebäuden mit mehr als drei Geschossen wird hier zur Personenrettung die Drehleiter 
eingesetzt. Baumpflanzungen vor diesen Gebäuden können den zweiten Rettungsweg 
einschränken. Für die betroffenen Standortvorschläge, es handelt sich um ca. 73 Stück und 
damit um mehr als die Hälfte aller Standorte, ist im Zuge der weiteren Werkplanung eine 
Überprüfung durch ein Sachverständigenbüro für Brandschutz zu beauftragen.  
 
Im Rahmen der Werkplanung können sich aufgrund dieser Faktoren einzelne oder mehrere 
Vorschläge als nicht realisierbar erweisen.  
 
 
Umsetzung 
 
Das Ergebnis der Untersuchung liegt in Form des Berichtes „Analyse und Darstellung 
potentieller Baumpflanzstandorte“ vor (Anlage 1). 
 
Hierin werden insgesamt 139 mögliche Baumstandorte der Priorität 1 bis 5 aufgezeigt, die 
nach den städtischen Standards für Baumpflanzungen umgesetzt werden können.  
Die Anzahl der potentiellen Baumstandorte verteilt sich wie folgt: 
 
Priorität 1: 12 Stück, zuzüglich eines möglichen Großstrauches 
Priorität 2: 38 Stück

Priorität 3: 21 Stück 
Priorität 4: 37 Stück 
Priorität 5: 30 Stück 
 
Die 12 Baum-Standorte der Priorität 1 werden sofort in Grünanlagen oder auf Spielplätzen 
durch das Grünflächenamt mit Bäumen bepflanzt. Die Maßnahme wird über das Jahres -LV für 
Baumpflanzungen abgewickelt.  
Eine Kostendarstellung für diese 12 Pflanzungen inklusive einer 5-jährigen Pflege ist der 
datenschutzrelevante Anlage 2 zu entnehmen.  
 
Im Anschluss an diesen Zeitraum betragen die Folgekosten pro Baumstandort ca. 80 € brutto 
für die jährlichen Pflegemaßnahmen. Insgesamt belaufen sich die Folgekosten der 12 
Baumpflanzungen der Priorität 1 damit auf ca. 960 € brutto im Jahr. Zur Deckung die ser 
Kosten ist die Haushaltsstelle 6165700, Kostenstelle 067-030-0100 „Baumarbeiten“ nach 
Ablauf der fünfjährigen Fertigungs- und Entwicklungspflege um die entsprechenden Mittel zu 
erhöhen. Mit zunehmender Anzahl an gepflanzten Bäumen (Prioritäten 2-5) sind weitere 
zusätzliche Haushaltsmittel nötig.  
 
Die Planungen zu allen anderen Vorschlägen (Prioritäten 2-5) werden zusammen mit den 
kooperierenden Ämtern, insbesondere mit dem Mobilitätsamt, weiterverfolgt. Im nächsten 
Schritt werden die Standorte der Priorität 2 bearbeitet und ggf. Werkplanungen zu diesen 
erstellt.  
 
Die Methodik zur Analyse potentieller Baumpflanzstandorte hat sich bewährt  und soll deshalb, 
wie oben geschildert, sukzessive auf alle Stadtteile ausgeweitet werden. 
 
 
Dezernat III     Dezernat IV  
     
 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg  
Stadtrat    Stadtkämmerer

anlage 5

309 Zeichen

Punkt 8: Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in der Kernstadt von 
Darmstadt 
Hier: Untersuchungsbericht 
 (V-Nr. 2022/0330) 
 
Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: FDP-Fraktion

2022/0330

12175 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.01.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0330 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551050 
Kostenstelle:  067-010-1100 Investitionsnummer:  21067-9201 
Kostenträger:  5510-51 Sachkonto: 0623010 
 
Betreff: Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in der  Kernstadt von 
Darmstadt 
Hier: Untersuchungsbericht  
 
Vorlage vom: 23.12.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der beigefügte Bericht „ Analyse und Darstellung potentieller Baumstandorte“ in der 
Kernstadt von Darmstadt wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Der in der Begründung vorgeschlagenen Vorgehensweise wird zugestimmt. An den 
Standorten der Prioritätsstufe 1 finden sofort Baump flanzungen statt. Für die 
darauffolgenden Prioritätsstufen wird das Grünflächenamt beauftragt, die 
Ausführungsplanung aller weiteren Stand orte in Kooperation mit den beteiligten Ämtern 
weiter zu bearbeiten und sukzessive umzusetzen.

- 2 - 
Anlagen: Anlage 1: Bericht „Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte“  
Anlage 2: Kostenschätzung (datenschutzrelevant)  
 
Die Anlage 1 steht lediglich digital zur Verfügung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.12.2022 
 
Ausgangssituation 
 
Innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll der städtische Baumbestand in Quantität und 
Qualität erhalten und aktiv erhöht werden. Daher hat das Grünflächenamt Anfang des Jahres 
2021 nach vorbereitender Tätigkeit des Umweltamtes eine Untersuchung zu po tentiellen 
Baumpflanzstandorten in der Kernstadt von Darmstadt an ein Landschaftsplanungsbüro 
vergeben.  
Bäume wirken positiv auf das Stadtklima ein. Sie haben einen hohen abiotischen Wert für die 
Luftqualität und das Lokalklima sowie einen biotischen Wert als Nahrungsquelle, Nist- und 
Ruhestätte für die heimische Fauna. Dabei binden Bäume klimaschädliches Kohlendioxid und 
setzen gleichzeitig Sauerstoff frei. Dank ihrer Blattoberfläche vermindern sie Grob - und 
Feinstaub sowie zum Beispiel Stickoxide in der Luft und tragen so direkt zu einer Verbesserung 
der Luftqualität bei. Je mehr Bäume desto messbarer wird der positive Einfluss. Doch der 
Baumbestand ist zunehmend durch Witterungsextreme, wie Trockenheit und Hitze, sowie 
Kalamitäten gefährdet. Aus diesen Gründen und im Hinblick auf die im Klimaschutzplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt verankerte Verpflichtung zur Treibhausgas-Neutralität im 
direkten Einflussbereich des Magistrats bis zum Jahr 2035 (Vorlage-Nr.: 2022/0219) sind die 
Möglichkeiten zur Ergänzung des vorhandenen Baumbestandes auf öffentlichen Flächen, vor 
allem öffentlichen Verkehrsflächen, zu prüfen. 
 
Ausgewählt wurde als erster Bearbeitungsschritt der Kernstadtbereich, weil in dem dicht 
bebauten Gebiet Großgrün häufig fehlt, wodurch neben oben genannten Punkten auch die 
Aufenthaltsqualität deutlich verbessert werden kann. Im Schatten von Bäumen ist die 
Temperatur niedriger als in besonnten Bereichen, gleichzeitig wird die Luft durch die 
Verdunstung des aufgenommen Wassers befeuchtet und gekühlt. In den zunehmend heißen 
Sommern sind diese positiven Effekte vor allem im stark aufgeheizten Straßenraum mit seinen 
asphaltierten Belägen deutlich spürbar.  
 
Allerdings trifft in diesem Stadtgebiet auch in besonderer Weise eine Vielzahl an 
unterschiedlichen Bedarfen und Nutzungskonkurrenzen im öffentlichen Raum aufeinander. 
Neben Erschließungsflächen für den MIV und den Radverkehr, den ruhenden Verkehr sowie den 
Fußverkehr betrifft dies ebenso als nicht zu unterschätzender Faktor Feuerwehr- und 
Rettungswege oder Flächen für Außengastronomie bzw. Veranstaltungen.  
Hinzu kommen neben erforderlichen Abständen zu bestehender Bebauung und Oberleitungen 
insbesondere die Frage von Leitungs- und Kanalführungen im Untergrund, die oftmals stark 
einschränkend wirken. 
 
In Summe ist so zu sagen, dass sich die Untersuchung zunächst nicht dem einfachsten 
sondern (aufgrund der offensichtlichen Bedarfe) im Gegenteil dem komplexesten Stadtraum 
genähert hat. Im Umkehrschluss kann davon ausgegangen werden, dass man bei der we iteren 
Bearbeitung von Stadtteilen und Quartieren von den nun eingespielten Arbeitsweisen und 
Erfahrungen in besonderem Maße profitieren kann. 
 
So wurde in Abstimmung mit dem Mobilitätsamt, dem Stadtplanungsamt, der Unteren 
Denkmalschutzbehörde und dem Umweltamt eine Aufgabenstellung entwickelt, in der folgende 
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind:

- 4 - 
- Beachtung der Standards für Baumpflanzungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
damit Gewährleistung einer ausreichend großen Abmessung (Länge und Breite) von 
vorhandenen sowie neuer Baumscheiben 
- Pflanzgruben in einer Größe von 12 m³ sowie eines durchwurzelbaren Raumes von 24 
m³ gemäß Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung 
Landschaftsbau e.V. ( FLL) für neue Baumpflanzungen  
- Vorhandene Radwege, die nicht unterbrochen oder in ihrer Breite reduziert werden 
dürfen  
- Erhalt der vorhandenen Gehwegbreite für „Kinderwagen Zwillinge“: Mindestbreite 
2,50 m 
- Existierende Unterbauung der Fläche (Tiefgarage oder ähnliches)  
- Konkurrenz zu eve ntuell vorhandenen Grünstrukturen in den Vorgärten oder bereits 
bestehender Straßenbegrünung  
- Abstand zur bestehenden Bebauung auch mit Hinblick auf die Gewährleistung einer 
ausreichenden Beleuchtung von Wohnräumen  
- Notwendiger Straßenquerschnitt (Breite) gemäß geltender RASt  
- Abstand zu eventuell vorhandenen Oberleitungen oder Straßenleuchten  
- Freihalten von Schildern, Lichtsignalanlagen und Einmündungen  
- Vorhandene Kanäle und Leitungen  
- Vorhandene Feuerwehrrettungswege  oder Flächen 
- Ausgewiesene Sondernutzungsflächen für Feste und Gastronomie  
- Wahrung der Durchlüftung der Stadtquartiere (keine Tunnelwirkung oder erhebliche 
Windbarrieren durch neue Baumstandorte)  
- Denkmalschutzaspekte, wie historische Fassaden  
 
 
Vorgehensweise 
 
Zur Berücksichtigung all dieser Anforderungen fand mit den beteiligten Ämtern sowie dem 
beauftragten Büro Bresch Henne Mühlinghaus ein Auftakttermin statt. Darin wurden die 
grundlegenden Möglichkeiten und die Vorgehensweise gemeinsam mit dem Mobilität samt, 
dem Umweltamt und dem Stadtplanungsamt geklärt.  
 
Anschließend erkundete das beauftragte Landschaftsplanungsbüro das Untersuchungsgebiet 
und glich die gefundenen Standortvorschläge anhand von Trassenplänen mit den vorhandenen 
Leitungen im Untergrund ab. Bei der anschließenden Werkplanung zu den einzelnen 
Standorten ist eine weitere Detailprüfung nötig um alle vorhandenen Leitungen darstellen zu 
können. 
 
Die so gewonnen 196 Vorschläge wurden in mehreren Abstimmungsrunden mit dem 
Mobilitätsamt, dem Stadtplanungsamt, der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Umweltamt 
sowie dem im September 2021 neu eingerichtetem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
hinsichtlich ihrer Möglichkeit zur Umsetzung sowie des damit verbundenen Aufwandes 
beurteilt und in entsprechende Prioritäten eingeteilt: 
 
- Standortvorschläge die relativ einfach und schnell umzusetzen sind, da sie in einer 
ausreichend großen Grünfläche liegen und sich im Umfeld keine Leitungen befinden, 
erhielten die Priorität 1. 
- Die Standorte der Priorität 2 erfordern einen geringen Aufwand für Umbaumaßnahmen, 
hier sind allerdings weitere Abstimmungen notwendig, zum Beispiel weil diese

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Standorte auf Flächen des Landes oder des Eigenbetriebes Immobilienmanagement 
liegen.  
- Zur Umsetzung der Standorte der Priorität 3 nimmt der Umbauaufwand und 
Abstimmungsbedarf weiter zu.  
- Zur Realisierung der Vorschläge mit den Prioritäten 4 und 5 kann es erforderlich sein, 
dass Leitungen verlegt werden müssen. Strom- oder Telekommunikationsleitungen sind 
dabei zu bevorzugen und erhielten die Priorität 4. Dagegen kann es bei Standorten der 
Priorität 5 notwendig werden Wasser- oder Gasleitungen zu verlegen, was mit einem 
sehr hohen Kosten- und Umbauaufwand verbunden ist.  
 
 
Ergebnis  
 
In diesen Abstimmungen sind 57 Vorschläge ausgeschieden, weil Randbedingungen nicht 
erfüllt wurden. Insgesamt sind 139 Standorte im Baumpflanzkonzept dargestellt.  
 
Bei den Vorschlägen die im Martins- und Johannisviertel liegen, besteht die Einschätzung, dass 
sich die Realisierbarkeit erst nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung sowie der 
anschließenden Umsetzung von „Superblocks“ zeigt. Aufgrund der gesammelten 
Erfahrungswerte können dann vom Mobilitätsamt konkrete Aussagen zur Umwandlung von 
Flächen für den ruhenden Verkehr getroffen werden.  
 
Eine Vielzahl von Vorschlägen kann nur nach vorheriger Sanierung des städtischen 
Abwasserkanals bepflanzt werden. Diese unterschreiten in den betreffenden Fällen den 
geforderten Mindestabstand von 2,50 m zwischen Kanal und Baum. Nachdem die 
Entwässerung der Straßen künftig in die Baumscheiben erfolgen soll, kann die hydraulische 
Belastung der sanierten Kanäle verringert werden.  
 
Gemäß Hessischer Bauordnung ist bei Wohngebäuden ein zweiter Rettungsweg 
sicherzustellen. Bei Wohngebäuden mit mehr als drei Geschossen wird hier zur 
Personenrettung die Drehleiter eingesetzt. Baumpflanzungen vor diesen Gebäuden können den 
zweiten Rettungsweg einschränken. Für die betroffenen Standortvorschläge, es handelt sich 
um ca. 73 Stück und damit um mehr als die Hälfte aller Standorte, ist im Zuge der weiteren 
Werkplanung eine Überprüfung durch ein Sachverständigenbüro für Brandschutz zu 
beauftragen.  
 
Im Rahmen der Werkplanung können sich aufgrund dieser Faktoren einzelne oder mehrere 
Vorschläge als nicht realisierbar erweisen.  
 
 
Umsetzung 
 
Das Ergebnis der Untersuchung liegt in Form des Berichtes „Analyse und Darstellung 
potentieller Baumpflanzstandorte“ vor (Anlage 1). 
 
Hierin werden insgesamt 139 mögliche Baumstandorte der Priorität 1 bis 5 aufgezeigt, die 
nach den städtischen Standards für Baumpflanzungen umgesetzt werden können.  
Die Anzahl der potentiellen Baumstandorte verteilt sich wie folgt: 
 
Priorität 1: 12 Stück, zuzüglich eines möglichen Großstrauches 
Priorität 2: 38 Stück

- 6 - 
Priorität 3: 21 Stück 
Priorität 4: 37 Stück 
Priorität 5: 30 Stück 
 
Die 12 Baum-Standorte der Priorität 1 werden sofort in Grünanlagen oder auf Spielplätzen 
durch das Grünflächenamt mit Bäumen bepflanzt. Die Maßnahme wird über das Jahres-LV für 
Baumpflanzungen abgewickelt.  
Eine Kostendarstellung für diese 12 Pflanzungen inklusive einer 5-jährigen Pflege ist der 
datenschutzrelevante Anlage 2 zu entnehmen.  
 
Im Anschluss an diesen Zeitraum betragen die Folgekosten pro Baumstandort ca. 80 € brutto 
für die jährlichen Pflegemaßnahmen. Insgesamt belaufen sich die Folgekosten der 12 
Baumpflanzungen der Priorität 1 damit auf ca. 960 € brutto im Jahr. Zur Deckung die ser 
Kosten ist die Haushaltsstelle 6165700, Kostenstelle 067-030-0100 „Baumarbeiten“ nach 
Ablauf der fünfjährigen Fertigungs- und Entwicklungspflege um die entsprechenden Mittel zu 
erhöhen. Mit zunehmender Anzahl an gepflanzten Bäumen (Prioritäten 2-5) sind weitere 
zusätzliche Haushaltsmittel nötig.  
 
Die Planungen zu allen anderen Vorschlägen (Prioritäten 2-5) werden zusammen mit den 
kooperierenden Ämtern, insbesondere mit dem Mobilitätsamt, weiterverfolgt. Im nächsten 
Schritt werden die Standorte der Priorität 2 bearbeitet und ggf. Werkplanungen zu diesen 
erstellt.  
 
Die Methodik zur Analyse potentieller Baumpflanzstandorte hat sich bewährt  und soll deshalb, 
wie oben geschildert, sukzessive auf alle Stadtteile ausgeweitet werden. 
 
 
Dezernat III     Dezernat IV  
     
 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg  
Stadtrat    Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0330
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.12.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00