2022/0330
Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in der Kernstadt von Darmstadt Hier: Untersuchungsbericht
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203 Zeichen
Punkt 23: Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in der Kernstadt von Darmstadt Hier: Untersuchungsbericht (V-Nr. 2022/0330) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 4
12255 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.01.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 67 61 66
IV 56 69
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0330
Magistratsbeschluss -Nr.
12
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551050
Kostenstelle: 067-010-1100 Investitionsnummer: 21067-9201
Kostenträger: 5510-51 Sachkonto: 0623010
Betreff: Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in der Kernstadt von
Darmstadt
Hier: Untersuchungsbericht
Vorlage vom: 23.12.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der beigefügte Bericht „Analyse und Darstellung potentieller Baumstandorte“ in der
Kernstadt von Darmstadt wird zur Kenntnis genommen .
2. Der in der Begründung vorgeschlagenen Vorgehensweise wird zugestimmt. An den
Standorten der Prioritätsstufe 1 finden sofort Baumpflanzungen statt. Für die
darauffolgend en Prioritätsstufen wird das Grünflächenamt beauftragt, die
Ausführungsplanung aller weiteren Standorte in Kooperation mit den beteiligten Ämtern
weiter zu bearbeiten und sukzessive umzusetzen.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1: Bericht „Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte“
Anlage 2: Kostenschätzung (datenschutzrelevant)
Die Anlage 1 steht lediglich digital zur Verfügung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 11.01.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.12.2022
Ausgangssituation
Innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll der städtische Baumbestand in Quantität und
Qualität erhalten und aktiv erhöht werden. Daher hat das Grünflächenamt Anfang des Jahres
2021 nach vorbereitender Tätigkeit des Umweltamtes eine Untersuchung zu po tentiellen
Baumpflanzstandorten in der Kernstadt von Darmstadt an ein Landschaftsplanungsbüro
vergeben.
Bäume wirken positiv auf das Stadtklima ein. Sie haben einen hohen abiotischen Wert für die
Luftqualität und das Lokalklima sowie einen biotischen Wert als Nahrungsquelle, Nist- und
Ruhestätte für die heimische Fauna. Dabei binden Bäume klimaschädliches Kohlendioxid und
setzen gleichzeitig Sauerstoff frei. Dank ihrer Blattoberfläche vermindern sie Grob - und
Feinstaub sowie zum Beispiel Stickoxide in der Luft und tragen so direkt zu einer Verbesserung
der Luftqualität bei. Je mehr Bäume desto messbarer wird der positive Einfluss. Doch der
Baumbestand ist zunehmend durch Witterungsextreme, wie Trockenheit und Hitze, sowie
Kalamitäten gefährdet. Aus diesen Gründen und im Hinblick auf die im Klimaschutzplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt verankerte Verpflichtung zur Treibhausgas-Neutralität im
direkten Einflussbereich des Magistrats bis zum Jahr 2035 (Vorlage-Nr.: 2022/0219) sind die
Möglichkeiten zur Ergänzung des vorhandenen Baumbestandes auf öffentlichen Flächen, vor
allem öffentlichen Verkehrsflächen, zu prüfen.
Ausgewählt wurde als erster Bearbeitungsschritt der Kernstadtbereich, weil in dem dicht
bebauten Gebiet Großgrün häufig fehlt, wodurch neben oben genannten Punkten auch die
Aufenthaltsqualität deutlich verbessert werden kann. Im Schatten von Bäumen ist die
Temperatur niedriger als in besonnten Bereichen, gleichzeitig wird die Luft durch die
Verdunstung des aufgenommen Wassers befeuchtet und gekühlt. In den zunehmend heißen
Sommern sind diese positiven Effekte vor allem im stark aufgeheizten Straßenraum mit seinen
asphaltierten Belägen deutlich spürbar.
Allerdings trifft in diesem Stadtgebiet auch in besonderer Weise eine Vielzahl an
unterschiedlichen Bedarfen und Nutzungskonkurrenzen im öffentlichen Raum aufeinander.
Neben Erschließungsflächen für den MIV und den Radverkehr, den ruhenden Verkehr sowie den
Fußverkehr betrifft dies ebenso als nicht zu unterschätzender Faktor Feuerwehr- und
Rettungswege oder Flächen für Außengastronomie bzw. Veranstaltungen.
Hinzu kommen neben erforderlichen Abständen zu bestehender Bebauung und Oberleitungen
insbesondere die Frage von Leitungs- und Kanalführungen im Untergrund, die oftmals stark
einschränkend wirken.
In Summe ist so zu sagen, dass sich die Untersuchung zunächst nicht dem einfachsten
sondern (aufgrund der offensichtlichen Bedarfe) im Gegenteil dem komplexesten Stadtraum
genähert hat. Im Umkehrschluss kann davon ausgegangen werden, dass man bei der we iteren
Bearbeitung von Stadtteilen und Quartieren von den nun eingespielten Arbeitsweisen und
Erfahrungen in besonderem Maße profitieren kann.
So wurde in Abstimmung mit dem Mobilitätsamt, dem Stadtplanungsamt, der Unteren
Denkmalschutzbehörde und dem Umweltamt eine Aufgabenstellung entwickelt, in der folgende
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind:
- 5 -
- Beachtung der Standards für Baumpflanzungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
damit Gewährleistung einer ausreichend großen Abmessung (Länge und Breite) von
vorhandenen sowie neuer Baumscheiben
- Pflanzgruben in einer Größe von 12 m³ sowie eines durchwurzelbaren Raumes von 24
m³ gemäß Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e.V. ( FLL) für neue Baumpflanzungen
- Vorhandene Radw ege, die nicht unterbrochen oder in ihrer Breite reduziert werden
dürfen
- Erhalt der vorhandenen Gehwegbreite für „Kinderwagen Zwillinge“: Mindestbreite
2,50 m
- Existierende Unterbauung der Fläche (Tiefgarage oder ähnliches)
- Konkurrenz zu eventuell vorhande nen Grünstrukturen in den Vorgärten oder bereits
bestehender Straßenbegrünung
- Abstand zur bestehenden Bebauung auch mit Hinblick auf die Gewährleistung einer
ausreichenden Beleuchtung von Wohnräumen
- Notwendiger Straßenquerschnitt (Breite) gemäß geltender RASt
- Abstand zu eventuell vorhandenen Oberleitungen oder Straßenleuchten
- Freihalten von Schildern, Lichtsignalanlagen und Einmündungen
- Vorhandene Kanäle und Leitungen
- Vorhandene Feuerwehrrettungswege oder Flächen
- Ausgewiesene Sondernutzungsflächen für Fes te und Gastronomie
- Wahrung der Durchlüftung der Stadtquartiere (keine Tunnelwirkung oder erhebliche
Windbarrieren durch neue Baumstandorte)
- Denkmalschutzaspekte, wie historische Fassaden
Vorgehensweise
Zur Berücksichtigung all dieser Anforderungen fand mit den beteiligten Ämtern sowie dem
beauftragten Büro Bresch Henne Mühlinghaus ein Auftakttermin statt. Darin wurden die
grundlegenden Möglichkeiten und die Vorgehensweise gemeinsam mit dem Mobilitätsamt,
dem Umweltamt und dem Stadtplanungsamt geklärt.
Anschließend erkundete das beauftragte Landschaftsplanungsbüro das Untersuchungsgebiet
und glich die gefundenen Standortvorschläge anhand von Trassenplänen mit den vorhandenen
Leitungen im Untergrund ab. Bei der anschließenden Werkplanung zu den einzelnen
Standorten ist eine weitere Detailprüfung nötig um alle vorhandenen Leitungen darstellen zu
können.
Die so gewonnen 196 Vorschläge wurden in mehreren Abstimmungsrunden mit dem
Mobilitätsamt, dem Stadtplanungsamt, der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Umwe ltamt
sowie dem im September 2021 neu eingerichtetem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung
hinsichtlich ihrer Möglichkeit zur Umsetzung sowie des damit verbundenen Aufwandes
beurteilt und in entsprechende Prioritäten eingeteilt:
- Standortvorschläge die relativ einfach und schnell umzusetzen sind, da sie in einer
ausreichend großen Grünfläche liegen und sich im Umfeld keine Leitungen befinden,
erhielten die Priorität 1.
- Die Standorte der Priorität 2 erfordern einen geringen Aufwand für Umbaumaßnahmen,
hier sind allerdings weitere Abstimmungen notwendig, zum Beispiel weil diese
- 6 -
Standorte auf Flächen des Landes oder des Eigenbetriebes Immobilienmanagement
liegen.
- Zur Umsetzung der Standorte der Priorität 3 nimmt der Umbauaufwand und
Abstimmungsbedarf weiter zu.
- Zur Realisierung der Vorschläge mit den Prioritäten 4 und 5 kann es erforderlich sein,
dass Leitungen verlegt werden müssen. Strom- oder Telekommunikationsleitungen sind
dabei zu bevorzugen und erhielten die Priorität 4. Dagegen kann es bei Standorten der
Priorität 5 notwendig werden Wasser- oder Gasleitungen zu verlegen, was mit einem
sehr hohen Kosten- und Umbauaufwand verbunden ist.
Ergebnis
In diesen Abstimmungen sind 57 Vorschläge ausgeschieden, weil Randbedingungen nicht
erfüllt wurden. Insgesamt sind 139 Standorte im Baumpflanzkonzept dargestellt.
Bei den Vorschlägen die im Martins- und Johannisviertel liegen, besteht die Einschätzung, dass
sich die Realisierbarkeit erst nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung sowie der
anschließenden Umsetzung von „Superblocks“ zeigt. Aufgrund der gesammelten
Erfahrungswerte können dann vom Mobilitätsamt konkrete Aussagen zur Umwandlung von
Flächen für den ruhenden Verkehr getroffen werden.
Eine Vielzahl von Vorschlägen kann nur nach vorheriger Sanierung des städtischen
Abwasserkanals bepflanzt werden. Diese unterschreiten in den betreffenden Fällen den
geforderten Mindestabstand von 2,50 m zwischen Kanal und Baum. Nachdem die
Entwässerung der Straßen künftig in die Baumscheiben erfolgen soll, kann die hydraulische
Belastung der sanierten Kanäle verringert werden.
Gemäß Hessischer Bauordnung ist bei Wohngebäuden ein zweiter Rettungsweg sicherzustellen.
Bei Wohngebäuden mit mehr als drei Geschossen wird hier zur Personenrettung die Drehleiter
eingesetzt. Baumpflanzungen vor diesen Gebäuden können den zweiten Rettungsweg
einschränken. Für die betroffenen Standortvorschläge, es handelt sich um ca. 73 Stück und
damit um mehr als die Hälfte aller Standorte, ist im Zuge der weiteren Werkplanung eine
Überprüfung durch ein Sachverständigenbüro für Brandschutz zu beauftragen.
Im Rahmen der Werkplanung können sich aufgrund dieser Faktoren einzelne oder mehrere
Vorschläge als nicht realisierbar erweisen.
Umsetzung
Das Ergebnis der Untersuchung liegt in Form des Berichtes „Analyse und Darstellung
potentieller Baumpflanzstandorte“ vor (Anlage 1).
Hierin werden insgesamt 139 mögliche Baumstandorte der Priorität 1 bis 5 aufgezeigt, die
nach den städtischen Standards für Baumpflanzungen umgesetzt werden können.
Die Anzahl der potentiellen Baumstandorte verteilt sich wie folgt:
Priorität 1: 12 Stück, zuzüglich eines möglichen Großstrauches
Priorität 2: 38 Stück
Priorität 3: 21 Stück
Priorität 4: 37 Stück
Priorität 5: 30 Stück
Die 12 Baum-Standorte der Priorität 1 werden sofort in Grünanlagen oder auf Spielplätzen
durch das Grünflächenamt mit Bäumen bepflanzt. Die Maßnahme wird über das Jahres -LV für
Baumpflanzungen abgewickelt.
Eine Kostendarstellung für diese 12 Pflanzungen inklusive einer 5-jährigen Pflege ist der
datenschutzrelevante Anlage 2 zu entnehmen.
Im Anschluss an diesen Zeitraum betragen die Folgekosten pro Baumstandort ca. 80 € brutto
für die jährlichen Pflegemaßnahmen. Insgesamt belaufen sich die Folgekosten der 12
Baumpflanzungen der Priorität 1 damit auf ca. 960 € brutto im Jahr. Zur Deckung die ser
Kosten ist die Haushaltsstelle 6165700, Kostenstelle 067-030-0100 „Baumarbeiten“ nach
Ablauf der fünfjährigen Fertigungs- und Entwicklungspflege um die entsprechenden Mittel zu
erhöhen. Mit zunehmender Anzahl an gepflanzten Bäumen (Prioritäten 2-5) sind weitere
zusätzliche Haushaltsmittel nötig.
Die Planungen zu allen anderen Vorschlägen (Prioritäten 2-5) werden zusammen mit den
kooperierenden Ämtern, insbesondere mit dem Mobilitätsamt, weiterverfolgt. Im nächsten
Schritt werden die Standorte der Priorität 2 bearbeitet und ggf. Werkplanungen zu diesen
erstellt.
Die Methodik zur Analyse potentieller Baumpflanzstandorte hat sich bewährt und soll deshalb,
wie oben geschildert, sukzessive auf alle Stadtteile ausgeweitet werden.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 5
309 Zeichen
Punkt 8: Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in der Kernstadt von Darmstadt Hier: Untersuchungsbericht (V-Nr. 2022/0330) Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP-Fraktion
2022/0330
12175 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.01.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0330
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551050
Kostenstelle: 067-010-1100 Investitionsnummer: 21067-9201
Kostenträger: 5510-51 Sachkonto: 0623010
Betreff: Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte in der Kernstadt von
Darmstadt
Hier: Untersuchungsbericht
Vorlage vom: 23.12.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der beigefügte Bericht „ Analyse und Darstellung potentieller Baumstandorte“ in der
Kernstadt von Darmstadt wird zur Kenntnis genommen.
2. Der in der Begründung vorgeschlagenen Vorgehensweise wird zugestimmt. An den
Standorten der Prioritätsstufe 1 finden sofort Baump flanzungen statt. Für die
darauffolgenden Prioritätsstufen wird das Grünflächenamt beauftragt, die
Ausführungsplanung aller weiteren Stand orte in Kooperation mit den beteiligten Ämtern
weiter zu bearbeiten und sukzessive umzusetzen.
- 2 -
Anlagen: Anlage 1: Bericht „Analyse und Darstellung potentieller Baumpflanzstandorte“
Anlage 2: Kostenschätzung (datenschutzrelevant)
Die Anlage 1 steht lediglich digital zur Verfügung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.12.2022
Ausgangssituation
Innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll der städtische Baumbestand in Quantität und
Qualität erhalten und aktiv erhöht werden. Daher hat das Grünflächenamt Anfang des Jahres
2021 nach vorbereitender Tätigkeit des Umweltamtes eine Untersuchung zu po tentiellen
Baumpflanzstandorten in der Kernstadt von Darmstadt an ein Landschaftsplanungsbüro
vergeben.
Bäume wirken positiv auf das Stadtklima ein. Sie haben einen hohen abiotischen Wert für die
Luftqualität und das Lokalklima sowie einen biotischen Wert als Nahrungsquelle, Nist- und
Ruhestätte für die heimische Fauna. Dabei binden Bäume klimaschädliches Kohlendioxid und
setzen gleichzeitig Sauerstoff frei. Dank ihrer Blattoberfläche vermindern sie Grob - und
Feinstaub sowie zum Beispiel Stickoxide in der Luft und tragen so direkt zu einer Verbesserung
der Luftqualität bei. Je mehr Bäume desto messbarer wird der positive Einfluss. Doch der
Baumbestand ist zunehmend durch Witterungsextreme, wie Trockenheit und Hitze, sowie
Kalamitäten gefährdet. Aus diesen Gründen und im Hinblick auf die im Klimaschutzplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt verankerte Verpflichtung zur Treibhausgas-Neutralität im
direkten Einflussbereich des Magistrats bis zum Jahr 2035 (Vorlage-Nr.: 2022/0219) sind die
Möglichkeiten zur Ergänzung des vorhandenen Baumbestandes auf öffentlichen Flächen, vor
allem öffentlichen Verkehrsflächen, zu prüfen.
Ausgewählt wurde als erster Bearbeitungsschritt der Kernstadtbereich, weil in dem dicht
bebauten Gebiet Großgrün häufig fehlt, wodurch neben oben genannten Punkten auch die
Aufenthaltsqualität deutlich verbessert werden kann. Im Schatten von Bäumen ist die
Temperatur niedriger als in besonnten Bereichen, gleichzeitig wird die Luft durch die
Verdunstung des aufgenommen Wassers befeuchtet und gekühlt. In den zunehmend heißen
Sommern sind diese positiven Effekte vor allem im stark aufgeheizten Straßenraum mit seinen
asphaltierten Belägen deutlich spürbar.
Allerdings trifft in diesem Stadtgebiet auch in besonderer Weise eine Vielzahl an
unterschiedlichen Bedarfen und Nutzungskonkurrenzen im öffentlichen Raum aufeinander.
Neben Erschließungsflächen für den MIV und den Radverkehr, den ruhenden Verkehr sowie den
Fußverkehr betrifft dies ebenso als nicht zu unterschätzender Faktor Feuerwehr- und
Rettungswege oder Flächen für Außengastronomie bzw. Veranstaltungen.
Hinzu kommen neben erforderlichen Abständen zu bestehender Bebauung und Oberleitungen
insbesondere die Frage von Leitungs- und Kanalführungen im Untergrund, die oftmals stark
einschränkend wirken.
In Summe ist so zu sagen, dass sich die Untersuchung zunächst nicht dem einfachsten
sondern (aufgrund der offensichtlichen Bedarfe) im Gegenteil dem komplexesten Stadtraum
genähert hat. Im Umkehrschluss kann davon ausgegangen werden, dass man bei der we iteren
Bearbeitung von Stadtteilen und Quartieren von den nun eingespielten Arbeitsweisen und
Erfahrungen in besonderem Maße profitieren kann.
So wurde in Abstimmung mit dem Mobilitätsamt, dem Stadtplanungsamt, der Unteren
Denkmalschutzbehörde und dem Umweltamt eine Aufgabenstellung entwickelt, in der folgende
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind:
- 4 -
- Beachtung der Standards für Baumpflanzungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
damit Gewährleistung einer ausreichend großen Abmessung (Länge und Breite) von
vorhandenen sowie neuer Baumscheiben
- Pflanzgruben in einer Größe von 12 m³ sowie eines durchwurzelbaren Raumes von 24
m³ gemäß Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e.V. ( FLL) für neue Baumpflanzungen
- Vorhandene Radwege, die nicht unterbrochen oder in ihrer Breite reduziert werden
dürfen
- Erhalt der vorhandenen Gehwegbreite für „Kinderwagen Zwillinge“: Mindestbreite
2,50 m
- Existierende Unterbauung der Fläche (Tiefgarage oder ähnliches)
- Konkurrenz zu eve ntuell vorhandenen Grünstrukturen in den Vorgärten oder bereits
bestehender Straßenbegrünung
- Abstand zur bestehenden Bebauung auch mit Hinblick auf die Gewährleistung einer
ausreichenden Beleuchtung von Wohnräumen
- Notwendiger Straßenquerschnitt (Breite) gemäß geltender RASt
- Abstand zu eventuell vorhandenen Oberleitungen oder Straßenleuchten
- Freihalten von Schildern, Lichtsignalanlagen und Einmündungen
- Vorhandene Kanäle und Leitungen
- Vorhandene Feuerwehrrettungswege oder Flächen
- Ausgewiesene Sondernutzungsflächen für Feste und Gastronomie
- Wahrung der Durchlüftung der Stadtquartiere (keine Tunnelwirkung oder erhebliche
Windbarrieren durch neue Baumstandorte)
- Denkmalschutzaspekte, wie historische Fassaden
Vorgehensweise
Zur Berücksichtigung all dieser Anforderungen fand mit den beteiligten Ämtern sowie dem
beauftragten Büro Bresch Henne Mühlinghaus ein Auftakttermin statt. Darin wurden die
grundlegenden Möglichkeiten und die Vorgehensweise gemeinsam mit dem Mobilität samt,
dem Umweltamt und dem Stadtplanungsamt geklärt.
Anschließend erkundete das beauftragte Landschaftsplanungsbüro das Untersuchungsgebiet
und glich die gefundenen Standortvorschläge anhand von Trassenplänen mit den vorhandenen
Leitungen im Untergrund ab. Bei der anschließenden Werkplanung zu den einzelnen
Standorten ist eine weitere Detailprüfung nötig um alle vorhandenen Leitungen darstellen zu
können.
Die so gewonnen 196 Vorschläge wurden in mehreren Abstimmungsrunden mit dem
Mobilitätsamt, dem Stadtplanungsamt, der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Umweltamt
sowie dem im September 2021 neu eingerichtetem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung
hinsichtlich ihrer Möglichkeit zur Umsetzung sowie des damit verbundenen Aufwandes
beurteilt und in entsprechende Prioritäten eingeteilt:
- Standortvorschläge die relativ einfach und schnell umzusetzen sind, da sie in einer
ausreichend großen Grünfläche liegen und sich im Umfeld keine Leitungen befinden,
erhielten die Priorität 1.
- Die Standorte der Priorität 2 erfordern einen geringen Aufwand für Umbaumaßnahmen,
hier sind allerdings weitere Abstimmungen notwendig, zum Beispiel weil diese
- 5 -
Standorte auf Flächen des Landes oder des Eigenbetriebes Immobilienmanagement
liegen.
- Zur Umsetzung der Standorte der Priorität 3 nimmt der Umbauaufwand und
Abstimmungsbedarf weiter zu.
- Zur Realisierung der Vorschläge mit den Prioritäten 4 und 5 kann es erforderlich sein,
dass Leitungen verlegt werden müssen. Strom- oder Telekommunikationsleitungen sind
dabei zu bevorzugen und erhielten die Priorität 4. Dagegen kann es bei Standorten der
Priorität 5 notwendig werden Wasser- oder Gasleitungen zu verlegen, was mit einem
sehr hohen Kosten- und Umbauaufwand verbunden ist.
Ergebnis
In diesen Abstimmungen sind 57 Vorschläge ausgeschieden, weil Randbedingungen nicht
erfüllt wurden. Insgesamt sind 139 Standorte im Baumpflanzkonzept dargestellt.
Bei den Vorschlägen die im Martins- und Johannisviertel liegen, besteht die Einschätzung, dass
sich die Realisierbarkeit erst nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung sowie der
anschließenden Umsetzung von „Superblocks“ zeigt. Aufgrund der gesammelten
Erfahrungswerte können dann vom Mobilitätsamt konkrete Aussagen zur Umwandlung von
Flächen für den ruhenden Verkehr getroffen werden.
Eine Vielzahl von Vorschlägen kann nur nach vorheriger Sanierung des städtischen
Abwasserkanals bepflanzt werden. Diese unterschreiten in den betreffenden Fällen den
geforderten Mindestabstand von 2,50 m zwischen Kanal und Baum. Nachdem die
Entwässerung der Straßen künftig in die Baumscheiben erfolgen soll, kann die hydraulische
Belastung der sanierten Kanäle verringert werden.
Gemäß Hessischer Bauordnung ist bei Wohngebäuden ein zweiter Rettungsweg
sicherzustellen. Bei Wohngebäuden mit mehr als drei Geschossen wird hier zur
Personenrettung die Drehleiter eingesetzt. Baumpflanzungen vor diesen Gebäuden können den
zweiten Rettungsweg einschränken. Für die betroffenen Standortvorschläge, es handelt sich
um ca. 73 Stück und damit um mehr als die Hälfte aller Standorte, ist im Zuge der weiteren
Werkplanung eine Überprüfung durch ein Sachverständigenbüro für Brandschutz zu
beauftragen.
Im Rahmen der Werkplanung können sich aufgrund dieser Faktoren einzelne oder mehrere
Vorschläge als nicht realisierbar erweisen.
Umsetzung
Das Ergebnis der Untersuchung liegt in Form des Berichtes „Analyse und Darstellung
potentieller Baumpflanzstandorte“ vor (Anlage 1).
Hierin werden insgesamt 139 mögliche Baumstandorte der Priorität 1 bis 5 aufgezeigt, die
nach den städtischen Standards für Baumpflanzungen umgesetzt werden können.
Die Anzahl der potentiellen Baumstandorte verteilt sich wie folgt:
Priorität 1: 12 Stück, zuzüglich eines möglichen Großstrauches
Priorität 2: 38 Stück
- 6 -
Priorität 3: 21 Stück
Priorität 4: 37 Stück
Priorität 5: 30 Stück
Die 12 Baum-Standorte der Priorität 1 werden sofort in Grünanlagen oder auf Spielplätzen
durch das Grünflächenamt mit Bäumen bepflanzt. Die Maßnahme wird über das Jahres-LV für
Baumpflanzungen abgewickelt.
Eine Kostendarstellung für diese 12 Pflanzungen inklusive einer 5-jährigen Pflege ist der
datenschutzrelevante Anlage 2 zu entnehmen.
Im Anschluss an diesen Zeitraum betragen die Folgekosten pro Baumstandort ca. 80 € brutto
für die jährlichen Pflegemaßnahmen. Insgesamt belaufen sich die Folgekosten der 12
Baumpflanzungen der Priorität 1 damit auf ca. 960 € brutto im Jahr. Zur Deckung die ser
Kosten ist die Haushaltsstelle 6165700, Kostenstelle 067-030-0100 „Baumarbeiten“ nach
Ablauf der fünfjährigen Fertigungs- und Entwicklungspflege um die entsprechenden Mittel zu
erhöhen. Mit zunehmender Anzahl an gepflanzten Bäumen (Prioritäten 2-5) sind weitere
zusätzliche Haushaltsmittel nötig.
Die Planungen zu allen anderen Vorschlägen (Prioritäten 2-5) werden zusammen mit den
kooperierenden Ämtern, insbesondere mit dem Mobilitätsamt, weiterverfolgt. Im nächsten
Schritt werden die Standorte der Priorität 2 bearbeitet und ggf. Werkplanungen zu diesen
erstellt.
Die Methodik zur Analyse potentieller Baumpflanzstandorte hat sich bewährt und soll deshalb,
wie oben geschildert, sukzessive auf alle Stadtteile ausgeweitet werden.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0330
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.12.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00