mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion aus der Sitzung des Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 15.05.2025 (AN/0771/2023) betr. "Spielstraße Baumläuferweg in Vogelsang." TOP

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2680/2025 vom 19.03.2026

Stand: Am 29.06.2026 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 2680/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion aus der Sitzung des Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 15.05.2025 (AN/0771/2023) betr. "Spielstraße Baumläuferweg in Vogelsang." Die FDP Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: „1. Welche Voraussetzungen muss eine Straße erfüllen, damit diese als Spielstraße eingerich- tet werden kann? 2. Welche Maßnahmen sind notwendig, damit der Baumläuferweg als Spielstraße ausgewie- sen werden kann? 3. Wäre die Ausweisung von Tempo 20 im Baumläuferweg eine gute Möglichkeit zur Reduzie- rung der Gefahr für spielende Kinder ? 4. Welche weiteren Möglichkeiten für Änderungen am Baumläuferweg bestehen, damit die Verkehrsteilnehmer langsam durch den Baumläuferweg fahren bzw. die Situation für die An- wohner sicherer wird ?“ Die Verwaltung antwortet: Gemäß § 31 Abs. 1 StVO sind Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen nicht erlaubt. Fahrbahnen können jedoch als sogenannte „Spielstraßen“ ausgewie- sen werden. Diese werden mit dem VZ 250 StVO und dem Zusatzzeichen 1010-20 (Symbol „Kind mit Ball“) beschildert, wodurch jeglicher Verkehr in diesen Straßen ausgeschlossen ist. Es würde sich damit um eine Sperrung handeln, weshalb das Entscheidungsrecht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln der Bezirksvertretung Ehrenfeld un- terliegt. Darüber hinaus müsste eine Teileinziehung erfolgen, da die Widmung der Straße auf bestimmte Benutzungsarten beschränkt werden würde. Die Ausweisung des Baumläuferwegs als Tempo 20-Zone stellt keine Option dar. Diese soge- nannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche kommen in zentralen städtischen Bereichen in Betracht, in denen der Fahrzeugverkehr trotz erheblichem Fußverkehr keine untergeord- nete Bedeutung hat. Neben hohem Fußgängeraufkommen ist eine besondere Gestaltung er- forderlich, die den Eindruck vermittelt, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Dies bedeutet in der Regel ein niveaugleicher Ausbau. Auch die Beschilderung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß § 45 Abs 1b Satz 1 Nr. 3 StVO ist im Baumläuferweg derzeit nicht möglich. Wie auch im verkehrsberuhigten Geschäfts- bereich wäre hier ein niveaugleicher Ausbau für die gesamte Straßenbreite (einschließlich 2 Geh- und Radwege) erforderlich. Zusätzlich darf das Verkehrszeichen 325.1 StVO nur ange- ordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. Für die verbleibenden Fahrgassen muss der Durchgangscharakter durch Achsverschwenkungen oder Verschwen- kungsinseln entfallen. In dem Baumläuferweg werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Außerdem befindet sich die Straße in einer Tempo 30-Zone, welche bereits eine verkehrstechnische Einrichtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität dar- stellt. Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde sind derzeit keine angemessenen Mittel zur Ge- schwindigkeitsreduzierung im Baumläuferweg anzuordnen.

Beratungsverlauf

  1. 29.06.2026

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 6.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz