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2680/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion aus der Sitzung des Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 15.05.2025 (AN/0771/2023) betr. "Spielstraße Baumläuferweg in Vogelsang." TOP

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.06.2026, TOP 6.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3197 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 2680/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion aus der Sitzung des 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 15.05.2025 (AN/0771/2023) betr. "Spielstraße 
Baumläuferweg in Vogelsang." 
Die FDP Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
„1. Welche Voraussetzungen muss eine Straße erfüllen, damit diese als Spielstraße eingerich-
tet     werden kann? 
2. Welche Maßnahmen sind notwendig, damit der Baumläuferweg als Spielstraße ausgewie-
sen werden kann? 
3. Wäre die Ausweisung von Tempo 20 im Baumläuferweg eine gute Möglichkeit zur Reduzie-
rung der Gefahr für spielende Kinder ? 
4. Welche weiteren Möglichkeiten für Änderungen am Baumläuferweg bestehen, damit die 
Verkehrsteilnehmer langsam durch den Baumläuferweg fahren bzw. die Situation für die An-
wohner sicherer wird ?“ 
 
 
Die Verwaltung antwortet: 
 
Gemäß § 31 Abs. 1 StVO sind Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf 
Radwegen nicht erlaubt. Fahrbahnen können jedoch als sogenannte „Spielstraßen“ ausgewie-
sen werden. Diese werden mit dem VZ 250 StVO und dem Zusatzzeichen 1010-20 (Symbol 
„Kind mit Ball“) beschildert, wodurch jeglicher Verkehr in diesen Straßen ausgeschlossen ist. 
 
Es würde sich damit um eine Sperrung handeln, weshalb das Entscheidungsrecht gemäß § 2 
Abs. 1 Nr. 3.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln der Bezirksvertretung Ehrenfeld un-
terliegt. Darüber hinaus müsste eine Teileinziehung erfolgen, da die Widmung der Straße auf 
bestimmte Benutzungsarten beschränkt werden würde. 
 
Die Ausweisung des Baumläuferwegs als Tempo 20-Zone stellt keine Option dar. Diese soge-
nannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche kommen in zentralen städtischen Bereichen 
in Betracht, in denen der Fahrzeugverkehr trotz erheblichem Fußverkehr keine untergeord-
nete Bedeutung hat. Neben hohem Fußgängeraufkommen ist eine besondere Gestaltung er-
forderlich, die den Eindruck vermittelt, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Dies bedeutet 
in der Regel ein niveaugleicher Ausbau. 
 
Auch die Beschilderung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß § 45 Abs 1b Satz 1 Nr. 3 
StVO ist im Baumläuferweg derzeit nicht möglich. Wie auch im verkehrsberuhigten Geschäfts-
bereich wäre hier ein niveaugleicher Ausbau für die gesamte Straßenbreite (einschließlich

2 
 
Geh- und Radwege) erforderlich. Zusätzlich darf das Verkehrszeichen 325.1 StVO nur ange-
ordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. Für die verbleibenden 
Fahrgassen muss der Durchgangscharakter durch Achsverschwenkungen oder Verschwen-
kungsinseln entfallen. 
 
In dem Baumläuferweg werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Außerdem befindet sich 
die Straße in einer Tempo 30-Zone, welche bereits eine verkehrstechnische Einrichtung zur 
Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität dar-
stellt. 
 
Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde sind derzeit keine angemessenen Mittel zur Ge-
schwindigkeitsreduzierung im Baumläuferweg anzuordnen.

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Baumläuferweg

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Details

Aktenzeichen
2680/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.03.2026
Erstellt
27.08.2025 13:43