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2017/0378

Umlegungsverfahren U-D 44 „Lincoln-Siedlung“

Magistratsvorlage 20.10.2017

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2017/0378

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.10.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Vermessungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0378 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511080 
Kostenstelle:  062-010-1000 Investitionsnummer:  15062-9016 
Kostenträger:  5110-81 Sachkonto: 0953110/3690110  
 
Betreff: Umlegungsverfahren U -D 44 „Lincoln -Siedlung“ 
 
Vorlage vom: 20.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Aufstellung des Umlegungsbeschlusses im vereinfachten Umlegungsverfahren U -D 44 
„Lincoln-Siedlung“ wird gemäß § 82 Baugesetzbuch beschlossen.  
 
 
Anlagen: Beschluss über die vereinfachte Umlegung  
Karten 
Verzeichnis 
Anlage1 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.10.2017 
 
 
Begründung: 
 
Über das Gebiet der Lincoln -Siedlung wurde zwischen der BVD New Living GmbH & Co. KG 
und der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. In diesem 
Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die Durchführung eines vereinfachten 
Umlegungsverfahrens.  
 
Im Rahmen des Umlegungsverfahrens werden die Flurstücke entsprechend dem 
Bebauungsplan S 25 „Lincoln -Siedlung“ gebildet. Erforderliche Dienstbarkeiten werde n im 
Grundbuch eingetragen. Die öffentlichen Flächen (Straßen, Wege und Plätze sowie Flächen 
für den Gemeinbedarf) werden der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugeteilt.  
 
Ausgenommen hiervon ist der im Bebauungsplan dargestellte Weg zur Noackstraße, 
Flurstück 101. Durch die bestehende alte Bebauung kann der Weg erst nach Abbruch der 
Bestandsgebäude ins Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt übertragen werden.  
 
Die BVD New Living GmbH & Co. KG leistet entsprechend dem städtebaulichen Vertrag einen 
Flächenbeitrag in Höhe von 30 % auf alle Flächen die sie von der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben erworben hat. Die Zuteilung der Grundstücke an die Stadt, die über 
diese Flächen hinausgehen (705 m²) müssen seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
entschädigt wer den. 
 
Die Umlegungskosten werden gemäß dem städtebaulichen Vertrag anteilig auf die BVD New 
Living GmbH & Co. KG und die Wissenschaftsstadt Darmstadt verteilt.  
 
Durch die Durchführung der Umlegung entstehen keine Folgekosten.  
 
 
Darmstadt, 23.10.2017  
III/62 
 
Dezernat III: 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0378
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.10.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00