2017/0378
Umlegungsverfahren U-D 44 „Lincoln-Siedlung“
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2017/0378
2807 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.10.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Vermessungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0378
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511080
Kostenstelle: 062-010-1000 Investitionsnummer: 15062-9016
Kostenträger: 5110-81 Sachkonto: 0953110/3690110
Betreff: Umlegungsverfahren U -D 44 „Lincoln -Siedlung“
Vorlage vom: 20.10.2017
Beschlussvorschlag :
Die Aufstellung des Umlegungsbeschlusses im vereinfachten Umlegungsverfahren U -D 44
„Lincoln-Siedlung“ wird gemäß § 82 Baugesetzbuch beschlossen.
Anlagen: Beschluss über die vereinfachte Umlegung
Karten
Verzeichnis
Anlage1
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.10.2017
Begründung:
Über das Gebiet der Lincoln -Siedlung wurde zwischen der BVD New Living GmbH & Co. KG
und der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. In diesem
Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die Durchführung eines vereinfachten
Umlegungsverfahrens.
Im Rahmen des Umlegungsverfahrens werden die Flurstücke entsprechend dem
Bebauungsplan S 25 „Lincoln -Siedlung“ gebildet. Erforderliche Dienstbarkeiten werde n im
Grundbuch eingetragen. Die öffentlichen Flächen (Straßen, Wege und Plätze sowie Flächen
für den Gemeinbedarf) werden der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugeteilt.
Ausgenommen hiervon ist der im Bebauungsplan dargestellte Weg zur Noackstraße,
Flurstück 101. Durch die bestehende alte Bebauung kann der Weg erst nach Abbruch der
Bestandsgebäude ins Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt übertragen werden.
Die BVD New Living GmbH & Co. KG leistet entsprechend dem städtebaulichen Vertrag einen
Flächenbeitrag in Höhe von 30 % auf alle Flächen die sie von der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben erworben hat. Die Zuteilung der Grundstücke an die Stadt, die über
diese Flächen hinausgehen (705 m²) müssen seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt
entschädigt wer den.
Die Umlegungskosten werden gemäß dem städtebaulichen Vertrag anteilig auf die BVD New
Living GmbH & Co. KG und die Wissenschaftsstadt Darmstadt verteilt.
Durch die Durchführung der Umlegung entstehen keine Folgekosten.
Darmstadt, 23.10.2017
III/62
Dezernat III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Noackstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0378
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.10.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00