AN/0267/2021
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Linder Höhe"
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Änderungsantrag CDU und Grüne - Linder Höhe
3745 Zeichen
Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den Antrag zur Sitzung der BV Porz am hier: Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen Beschlussentwurf : Die Bezirksvertretung stimmt der Vorlage unter folgenden Bedingungen zu: 1. Nur der ehemals bebaute Bereich (ursprünglich durch die Bundeswehr genutzte Gebäude) darf wieder bebaut werden. Es dürfen keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden, auch nicht entlang des Mauspfades. Auf eine zusätzliche Straßenrandbebauung wird verzichtet und der Baumbestand erhalten. 2. Die ehemals bebaute Fläche wird durch Geschosswohnungsbau möglichst gut ausgenutzt, um die Anzahl von 220 Wohneinheiten entsprechend dem Ratsbeschluss zum StEK Wohnen AN/2125/2016 7.03 auch ohne weitere Randbebauung zu erreichen. Der Wald am Linder Mauspfad, an der Flughafenstraße und an der Straße Linder Höhe wird nicht angetastet. 3. Auf der gesamten bebauten Fläche soll so wenig Fläche wie möglich versiegelt werden. Wo möglich, sollen Flächen entsiegelt werden. Dachflächen sollen zu Solarenergiegewinnung genutzt werden. Wo dies nicht möglich ist, sollen Dächer begrünt werden. Auch Fassaden sollen begrünt werden. 4. Sämtliche zu errichtende Bauten müssen mindestens dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 40 plus entsprechen. Dies ist auch in serieller Bauweise möglich. 5. Die Fraktionen der Bezirksvertretung und ein Vertreter der Bürgervereine sind in die Wettbewerbsjury zu integrieren. 6. Die Ausgleichsmaßnahmen sind vorrangig im Bezirk Porz, wenn dort nicht möglich, im rechtsrheinischen Köln vorzunehmen. Dies sollte möglichst dadurch geschehen, dass bisher bewirtschaftete Waldflächen aus der Bewirtschaftung genommen werden. 7. Es ist ein Verkehrskonzept mit der vorrangigen Betrachtung des autofreien Individualver- kehrs und des ÖPNV zu erstellen. 8. Das Nahversorgungskonzept für das Gebiet Lind wird entsprechend angepasst und ermöglicht in angemessenem Abstand zu den neuen Wohnungen die Ansiedlung eines Nahversorgers. 9. Es ist ein umfassendes Infrastrukturkonzept zu erstellen, um die Versorgung auch aller neuen Einwohner sicherzustellen. 10.Die zu erstellenden Konzepte sind der BV und dem Rat vor dem endgültigen Beschluss vorzustellen. 11.Das Gebiet kann nur bebaut werden, wenn zukünftige Gebietsansprüche des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) verlässlich ausgeschlossen werden können. Das Naturschutzgebiet Wahner Heide darf auf keinen Fall durch neue Nutzungen angetastet werden. 12.2014 wurde das DLR zu einem Gutachten nach der Arbeits- und Vollzugshilfe der Kommision für Anlagensicherheit (KAS 18) aufgefordert. Das Gebiet kann nur mit Wohnungen bebaut werden, wenn dieses Gutachten bestätigt, dass der ermittelte angemessene Sicherheitsabstand zwischen dem Wohngebiet und dem DLR eingehalten wird und ein Störfallkonzept vorliegt. 13.Entsprechend der Ankündigung der OB muss die Infrastruktur vor dem Bezug geschaffen werden. Begründung: Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendioxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden. Die oben gestellten Bedingungen dienen dazu, diese Auswirkungen zu minimieren . Mit freundlichen Grüßen Werner Marx Dieter Redlin Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Flughafenstraße
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Linder Mauspfad
- Linder Höhe
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0267/2021
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 11.02.2021
- Erstellt
- 11.02.2021 15:14