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0324/2022

Zuschüsse aus dem Konzept "Wir im Quartier - Struktur- und Beschäftigungsförderung im Stadtviertel"; hier: Maßnahmenbewilligung 2022

Beschlussvorlage Ausschuss 24.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 24.03.2022, TOP 4.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

10443 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 0324/2022 
Freigabedatum 
24.02.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschüsse aus dem Konzept "Wir im Quartier - Struktur- und Beschäftigungsförderung im 
Stadtviertel" 
hier: Maßnahmebewilligungen 2022 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, aus den im Haushaltsplan 2022 im 
Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veran-
schlagten Mitteln für zusätzliche Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen des Konzep-
tes „Wir im Quartier – Struktur- und Beschäftigungsförderungsprogramm im Stadtviertel“ für das Jahr 
2022 Zuschüsse an die in der Begründung genannten Träger in Höhe von insgesamt 30.400 Euro zu 
gewähren. 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  30.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Haushaltsplan 2022 sind im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, Mittel für „Zusätzliche Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung“ für 2022 in 
Höhe von 58.000 EUR veranschlagt. Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um rund 2 % erhöht.  
Grundlage für die Zuschussgewährung ist das vom Ausschuss für Soziales und Senioren in seiner 
Sitzung am 14.08.2008 beschlossene Konzept „Wir im Quartier – Struktur- und Beschäftigungsförde-
rungsprogramm im Stadtviertel“. Das Konzept verfolgt die Zielsetzung, zusätzliche stadtteilorientierte 
Angebote in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Jugend, Soziales sowie im interkulturellen Bereich 
und gleichzeitig Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfangende 
mit erheblichen Vermittlungshemmnissen zu schaffen. Zu einer Antragstellung sind sogenannte kleine 
Beschäftigungsträger bzw. Projekte und gemeinnützige Vereine aufgerufen, deren jährlicher Etat im 
Vorjahr 750.000 EUR nicht überschritten hat. Weitere Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem 
Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, über den die jeweilige Antragstellung erfolgt.  
Insbesondere in den Tätigkeitsfeldern  
 Unterstützung der Quartiers- und Gemeinwesenarbeit  
 Bürgerservice  
 Begleitung  
 Hauswirtschaftlicher Bereich  
 Verwaltung

3 
sollten von den Trägern zusätzliche sozialversicherungspflichtige und tarifvertraglich vergütete Be-
schäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.  
 
Der Verwaltung liegen Förderanträge von 3 Trägern für 4 berücksichtigungsfähige Beschäftigungs-
verhältnisse vor. Die Anträge beziehen sich auf die Fortführung von Projekten, die in diesem Rahmen 
bereits in den Vorjahren bezuschusst wurden und durch die nach dem SGB II geförderte Beschäfti-
gungsverhältnisse mit SGB II-Leistungsberechtigten fortgesetzt werden.  
 
Die Verwaltung schlägt eine Bezuschussung der folgenden Antrag stellenden Träger mit einem ein-
heitlichen Betrag je ganzjährigem Beschäftigungsverhältnis von monatlich 800 EUR, jährlich 9.600 
EUR, vor.  
 
1.  Förderverein Höhenberg, Verein zur Förderung paritätischer Altenhilfe und Gemeinwe-
senarbeit in Köln Höhenberg e. V.  
 
Ziel ist es weiterhin, insbesondere im Bereich der Germaniasiedlung des Stadtteiles Höhenberg, 
durch regelmäßige Kontaktpflege, Koordination von Fahrdiensten, Begleitung zu und in Einrichtungen 
der offenen Altenarbeit sowie Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen älteren Menschen, 
die in ihrer geistigen und körperlichen Mobilität eingeschränkt sind, eine Teilhabe an Aktivitäten im 
Viertel zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Senior*innen zu eigenem Engagement ermutigt und 
aktiviert werden.  
Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für eine langzeitarbeitslose SGB II-
Leistungsempfängerin eingerichtet, die bereits im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ sowie 
mit einem Beschäftigungszuschuss durch das Jobcenter Köln unterstützt wurde.  
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 9.600 EUR vor.  
 
2.  Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V.  
 
Das „Bunte Café“ bietet als Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle erwerbslosen Frauen unter-
schiedlicher Herkunft und Lebenssituationen, unabhängig davon, ob die Rat suchenden Frauen ar-
beitsuchend sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder über gesetzliche Leistungsansprüche 
oder eine Arbeitserlaubnis verfügen,  
 regelmäßigen Austausch und Kontaktmöglichkeit (angeleiteter interkultureller Treff, Cafébetrieb)  
 Information und Beratung über bestehende und weiterführende Hilfsangebote z. B. bei Arbeits-
losigkeit, Erziehungsproblemen, häuslicher Gewalt, familiären Konflikten, Schulden, Gesundheit 
und Prävention etc.  
 Informationsveranstaltungen mit Referentinnen des Kölner Hilfenetzes, alternativ Zusendung 
von Infomaterial  
 regelmäßige EDV-Angebote sowie ein (angeleitetes) Internetcafé  
 
Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsstelle im Bereich Empfang/Erstkontakt und telefoni-
sche Terminvergabe, Sprachmittlung bzw. Dolmetschen bei Sozialberatung, Vorbereitung der Grup-
penräume, Cafébetrieb und Assistenz bei den Gruppenangeboten/Hauswirtschaftliche Tätigkeiten 
und Kopierarbeiten, Erstellen und Versenden von Info- und Lernmaterialien für eine langzeitarbeitslo-
se SGB II-Leistungsempfängerin eingerichtet, die mit einem Beschäftigungszuschuss durch das Job-
center Köln gefördert wird.  
Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss von 9.600 EUR vor.  
 
3.  Jack in the Box e.V.  
 
Der Verein hat zwei zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II-
Leistungsempfänger*innen mit besonderen Vermittlungshemmnissen im Bereich Bau und Architektur 
eingerichtet. Ein Beschäftigungsverhältnis wird mit einem Beschäftigungszuschuss durch das Jobcen-
ter Köln gefördert. Das zweite Beschäftigungsverhältnis endet am 28.02.2022 durch das Erreichen 
der Regelaltersgrenze. 
Die Architektenstellen sind in den Arbeitsbereichen des architektonischen Entwurfs für Containerum-
bauten, der Gebäudeumbauplanung, der Beantragung von Veranstaltungen, Konzeption von Ausstel-
lungen, Bauleitung und der Quartiersentwicklung angesiedelt. Außerdem werden vorbereitende Arbei-

4 
ten für die PASSAGEN 2023 ausgeführt.  
 
Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 9.600 EUR für die erste, ganzjährig besetzte 
Stelle und 1.600 Euro für die bis 28.02.2022 besetzte Stelle vor.  
 
Zusammengefasst ergibt sich somit nach obigen Beschlussempfehlungen eine Förderung für  
    9.600 EUR  
    9.600 EUR  
    11.200 EUR  
Gesamt        30.400 EUR  
 
Im Ergebnis stehen somit für das Programm „Wir im Quartier“ im Jahr 2022 noch Haushaltsmittel in 
Höhe von 17.600 EUR zur Verfügung. 
 
Dies beruht auf folgender Entwicklung: In der im Jahr 2008 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über 
das Struktur- und Förderprogramm „Wir im Quartier“ gültigen Fassung des § 16e SGB II (alt) wurde 
eine Personengruppe mit erheblichen Vermittlungshemmnissen und ohne die Möglichkeit, eine zu-
mutbare Arbeit zu finden, beschrieben. Aufgrund dessen hat die Stadt Köln in Co-Finanzierung mit 
dem Jobcenter Köln hier Beschäftigungsförderungen über längere Zeiträume vorgenommen. Laut 
Förderungsbeschreibung sollte diese über einen Zeitraum von zwei Jahren erfolgen, entwickelt hat 
sich daraus eine Co-Förderung von Dauerförderungen durch das Jobcenter. Auf Grund der veränder-
ten Gesetzeslage können solche Dauerförderungen vom Jobcenter mittlerweile nicht mehr bewilligt 
werden. 
Aufgrund von Veränderungen im SGB II durch das Teilhabechancengesetz (THCG) wurde mit Wir-
kung zum 01.01.2019 auch im § 16e SGB II die Zielgruppe neu definiert. In der aktuellen Fassung 
wird nunmehr auf eine bestehende Langzeitarbeitslosigkeit der zu fördernden Person abgestellt, nicht 
aber auf besondere Vermittlungshemmnisse. Die im Förderprogramm „Wir im Quartier“ beschriebene 
Zielgruppe findet sich nunmehr am ehesten im neu geschaffenen § 16i SGB II wieder. Hier bestehen 
weitaus höhere und längere Fördermöglichkeiten durch das Jobcenter als im §16e SGB II nach alter 
Fassung.  
 
Diese gesetzliche Veränderung erreicht nunmehr auch die ergänzende kommunale Förderung. Nach 
den der Verwaltung vorliegenden Informationen hat das Jobcenter den bislang geförderten Trägern 
Vringstreff e.V. und agisra e.V. zwar Förderungen nach § 16i SGB II bewilligt. Diese können aber 
nicht nach dem bestehenden Programm „Wir im Quartier“ ergänzend kommunal gefördert werden. 
Dies gilt auch für Jack in the Box e.V. hinsichtlich der nur noch bis zum 28.02.2022 besetzten Stelle. 
Es kann deshalb nur ein Teil des im Haushalt 2022 eingestellten Zuschusses entsprechend dem be-
stehenden Programm genutzt werden. 
 
Um das verbleibende Budget für kommunale Beschäftigungsförderung einzusetzen, bedarf es des-
halb einer Nachjustierung des Förderprogramms „Wir im Quartier“. Die Neuausrichtung ist auch des-
halb notwendig, da abzusehen ist, dass auch die noch bestehenden Förderungen des Jobcenters zu 
diesem Förderprogramm enden werden. Eine Förderung neuer Beschäftigungsverhältnisse kann nur 
nach aktueller Gesetzeslage erfolgen. 
 
Da das Förderprogramm eine besondere Rolle der Spitzenverbände bei der Antragsstellung vorsieht, 
wird die Verwaltung zunächst gemeinsam mit den Verbänden diese Aufgabe angehen und entspre-
chende Gespräche führen. Dabei soll auch die Verbindung zu anderen Maßnahmen der Arbeitsmarkt-
förderung - wie insbesondere das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
(KomProArBeit) - weiter intensiviert und ausgebaut werden.

Beratungsverlauf (1)

24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0324/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.02.2022
Erstellt
26.01.2022 15:33