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Rechtssicherheit bei der Räumung des Autonomen Zentrums
FW Anfrage nach § 4 AN/0166/2019 vom 04.02.2019
Stand: Am 11.02.2019 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Freie Wähler Anfrage nach § 4
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im Rat der Stadt Köln FWK Walter Wortmann Rathaus Spanischer Bau, Raum A 205 50667 Köln Tel. 0221 / 221-23840 Fax 0221 / 221-28770 E-Mail Walter.Wortmann @stadt - koeln.de An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Martin Börschel Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 01.02.2019 AN/0166/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 11.02.2019 Rechtssicherheit bei der Räumung des Autonomen Zentrums „Rechtssicherheit für die Vertragspartner bei der vereinbarten Räumung des Autonomen Zentrums AZ“ Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Mit einer Pressemitteilung hat die Verwaltung veröffentlicht, dass sie gegen die unrechtmä- ßige Besetzung von Büroräumen im Spanischen Bau Anzeige erstatten wird. Uns ist be- kannt, dass die Besetzer u.a. aus dem Umfeld der sogenannten Autonomen Zentrums AZ stammen. Wir nehmen diesen Vorfall zum Anlass für eine Anfrage und bitten um Aufnahme in die Ta- gesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 11.2.2019 Anfrage: 1. Ist die Vereinbarung mit dem AZ eine rechtsverbindliche Grundlage, die sicherstellt, dass zum 31.12.2019 das AZ die derzeitig von der Stadt Köln zur Verfügung gestell- te Immobilie unweigerlich räumt und verlässt? 2. Wer handelt im Vertragsverhältnis stellvertretend für das AZ und die derzeitigen Nut- zer? 3. Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um dem AZ eine alternative Unterkunft anzubieten, und gibt es bereits Alternativen? - 2 - 4. Wer zahlt derzeit die Nebenkosten der unentgeltlich vom AZ genutzten Gebäude, und welche Kostenregelung für die Nutzung der Alternative ist vorgesehen. Wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Walter Wortmann Freie Wähler Köln
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