KRS 11/2026
Information über das Absehen von einer Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 16 Abs. 2 Raumordnungsgesetz für das geplante Vorhaben einer Erdgas- und Wasserstofftransportleitung Rommerskirchen (Hoeningen) – Wesseling des Vorhabenträgers Thyssengas H2 GmbH
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage KRS (Information über das Absehen von einer Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 16 Abs. 2 Raumordnungsgesetz für das geplante Vorhaben einer Erdgas- und Wasserstofftransportleitung Rommerskirchen (Hoeningen) – Wesseling des Vorhabenträgers Thyssengas H2 GmbH)
· application/pdf
Sitzungsvorlage KRS (Information über das Absehen von einer Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 16 Abs. 2 Raumordnungsgesetz für das geplante Vorhaben einer Erdgas- und Wasserstofftransportleitung Rommerskirchen (Hoeningen) – Wesseling des Vorhabenträgers Thyssengas H2 GmbH)
3035 Zeichen
Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage KRS - öffentlich - KRS 11/2026 Dezernat 32 Regionalplanung, Braunkohlenplanung Ansprechperson Malte Denz Telefon 0221 -147-4110 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 27.08.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Regionalplanung, Strukturfra- gen und Digitales 18.09.2026 7. zur Kenntnis TOP: Information über das Absehen von einer Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 16 Abs. 2 Raumordnungsgesetz für das geplante Vorhaben einer Erdgas- und Wasserstofftransport- leitung Rommerskirchen (Hoeningen) – Wesseling des Vorhabenträgers Thyssengas H2 GmbH Beschlussvorschlag: Die Kommission nimmt Kenntnis. Erläuterungen: Die Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales wird gemäß § 9 Abs. 2 ROG über die folgende raumbedeutsame Entwicklung informiert. Thyssengas H2 GmbH plant zwischen Rommerskirchen (Hoeningen) nach Wesseling über insge - samt vier verschiedene Abschnitte die Errichtung einer Erdgas- und Wasserstofftransportleitung. Thyssengas bat die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf um die Prüfung, ob eine Raumverträg- lichkeitsprüfung für das besagte Vorhaben notwendig sei. Für bestimmte raumbedeutsame Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung ist vor dem Genehmigungs- verfahren die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung vorgesehen. In NRW sind Raumver- träglichkeitsprüfungen insbesondere für Transportleitungen vorgesehen (gem. § 40 Durchführungs- verordnung zum Landesplanungsgesetz). Zuständig für die Durchführung der Raumverträglichkeits- prüfung sind die Regionalplanungsbehörden. Bei einem Absehen von einer Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 16 Abs. 2 ROG wird die Raum - verträglichkeit in einem anderen Verfahren, in diesem Fall dem nachfolgenden Zulassungsverfah - ren, geprüft. Vorab ist eine überschlägige Prüfung zum Vorliegen potenzieller, raumbedeutsamer Konflikte notwendig, die durch die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf durchgeführt wurde. Abschnitt 1 der geplanten Erdgasleitung zwischen Hoeningen und Oberaußem liegt anteilig im Re - gierungsbezirk Düsseldorf. Im Einvernehmen mit der Regionalplanungsbehörde der Bezirksregie - rung Düsseldorf sieht die Bezirksregierung Köln von einer Raumverträglichkeitsprüfung ab, da keine raumbedeutsamen Konflikte zu erwarten sind. Sitzungsvorlage KRS KRS 11/2026 Seite 2 von 2 Für Abschnitt 2 der geplanten Wasserstoffleitung zwischen Oberaußem und Weiden sieht die Be - zirksregierung Köln von einer Raumverträglichkeitsprüfung ab, da keine raumbedeutsamen Konflikte zu erwarten sind. Abschnitt 3 der geplanten Wasserstoffleitung zwischen Frechen und Hürth fällt nicht unter den An - wendungsbereich einer Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 LPlG DVO i.V.m. § 1 S. 1 RoV, da dieser Abschnitt nicht raumbedeutsam ist. Für Abschnitt 4 der geplanten Wasserstoffleitung zwischen Kalscheuren und Wesseling sieht die Bezirksregierung Köln von einer Raumverträglichkeitsprüfung ab, da keine raumbedeutsamen Kon- flikte zu erwarten sind.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- KRS 11/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage KRS
- Datum
- 18.09.2026
- Erstellt
- 04.09.2026 12:06