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2317/2020

Zukünftige Struktur der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen in Köln

Mitteilung Ausschuss 11.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.08.2020, TOP 16.13

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2789 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 2317/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
 
Zukünftige Struktur der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen in Köln 
hier: aktueller Sachstand zum Beschluss des SoSe am 28.05.2020 zu AN/0694/2020 
Die Umsetzung der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen (MAGS NRW) angekündigten Änderung der Förderstruktur von Arbeitslosenzentren und 
Erwerbslosenberatungsstellen ab dem Jahr 2021 wird derzeit vorbereitet. Anfang Juni veröffentlichte 
u.a. die Regionalagentur Region Köln den Projektaufruf für die Einrichtung der zukünftigen „Bera-
tungsstellen Arbeit“. Bis zum 01.07.2020 konnten interessierte Träger ihre Interessensbekundung für 
die Umsetzung vor Ort abgeben. Gefördert wird max. eine Beratungsstelle mit max. 2,5 Stellen pro 
Gebietskörperschaft. Kooperationen im Rahmen eines Trägerverbundes, die als Bietergemeinschaft 
auftreten und mehrere Standorte in einer Gebietskörperschaft haben, sind zulässig. 
Bis zum Stichtag sind für das Stadtgebiet Köln bei der Regionalagentur Region Köln fünf Interes-
sensbekundungen mit je einem Fachkonzept eingegangen. Diese wurden von dem Lenkungskreis für 
die Region Köln bewertet und am 16.07.2020 an die Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförde-
rung (G.I.B. NRW) weitergereicht. Dort wurden alle eingegangenen Interessensbekundungen mit ei-
ner Stellungnahme versehen und mit dieser an das MAGS NRW weitergeleitet, Frist war der 
30.07.2020. Mit der Erteilung der Zuwendungsbescheide durch die jeweils zuständigen Bezirksregie-
rungen ist im Herbst dieses Jahres zu rechnen. 
 
Damit steht schon heute fest, dass alle bisher mit Mitteln des ESF und des Landes NRW geförderten 
Arbeitslosenzentren keine weitere Förderung erhalten. Die bisher ebenfalls vom Land geförderten 
Erwerbslosenberatungsstellen konnten mit der Abgabe einer Interessensbekundung darstellen, wie 
sie das neue Förderkonzept in Köln umsetzen wollen. 
 
Die Verwaltung war gezwungen, dieses Verfahren abzuwarten und kann nun kurzfristig mit den Köl-
ner Trägern in Kontakt treten und damit den Beschluss des Ausschusses vom 28.05.2020 
(AN/0694/2020) umsetzen. Ziel ist, mit den bisher jährlich im Haushalt bereitgestellten Mitteln den 
größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Eine Übernahme der bisherigen Landesförderung durch eine 
Aufstockung der kommunalen Mittel wird dabei ohne Mittelzusetzung nicht möglich sein.  
Im Rahmen der Anpassung aller kommunalen Förderungen an die städtischen Förderrichtlinien soll 
die weitere finanzielle Unterstützung der Beratungsangebote ab 2021 in das Förderprogramm für 
kommunale Beschäftigungsförderung aufgenommen werden.

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 16.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2317/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.08.2020
Erstellt
28.07.2020 16:57