2317/2020
Zukünftige Struktur der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 2317/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Zukünftige Struktur der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen in Köln hier: aktueller Sachstand zum Beschluss des SoSe am 28.05.2020 zu AN/0694/2020 Die Umsetzung der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen (MAGS NRW) angekündigten Änderung der Förderstruktur von Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen ab dem Jahr 2021 wird derzeit vorbereitet. Anfang Juni veröffentlichte u.a. die Regionalagentur Region Köln den Projektaufruf für die Einrichtung der zukünftigen „Bera- tungsstellen Arbeit“. Bis zum 01.07.2020 konnten interessierte Träger ihre Interessensbekundung für die Umsetzung vor Ort abgeben. Gefördert wird max. eine Beratungsstelle mit max. 2,5 Stellen pro Gebietskörperschaft. Kooperationen im Rahmen eines Trägerverbundes, die als Bietergemeinschaft auftreten und mehrere Standorte in einer Gebietskörperschaft haben, sind zulässig. Bis zum Stichtag sind für das Stadtgebiet Köln bei der Regionalagentur Region Köln fünf Interes- sensbekundungen mit je einem Fachkonzept eingegangen. Diese wurden von dem Lenkungskreis für die Region Köln bewertet und am 16.07.2020 an die Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförde- rung (G.I.B. NRW) weitergereicht. Dort wurden alle eingegangenen Interessensbekundungen mit ei- ner Stellungnahme versehen und mit dieser an das MAGS NRW weitergeleitet, Frist war der 30.07.2020. Mit der Erteilung der Zuwendungsbescheide durch die jeweils zuständigen Bezirksregie- rungen ist im Herbst dieses Jahres zu rechnen. Damit steht schon heute fest, dass alle bisher mit Mitteln des ESF und des Landes NRW geförderten Arbeitslosenzentren keine weitere Förderung erhalten. Die bisher ebenfalls vom Land geförderten Erwerbslosenberatungsstellen konnten mit der Abgabe einer Interessensbekundung darstellen, wie sie das neue Förderkonzept in Köln umsetzen wollen. Die Verwaltung war gezwungen, dieses Verfahren abzuwarten und kann nun kurzfristig mit den Köl- ner Trägern in Kontakt treten und damit den Beschluss des Ausschusses vom 28.05.2020 (AN/0694/2020) umsetzen. Ziel ist, mit den bisher jährlich im Haushalt bereitgestellten Mitteln den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Eine Übernahme der bisherigen Landesförderung durch eine Aufstockung der kommunalen Mittel wird dabei ohne Mittelzusetzung nicht möglich sein. Im Rahmen der Anpassung aller kommunalen Förderungen an die städtischen Förderrichtlinien soll die weitere finanzielle Unterstützung der Beratungsangebote ab 2021 in das Förderprogramm für kommunale Beschäftigungsförderung aufgenommen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2317/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.08.2020
- Erstellt
- 28.07.2020 16:57