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Beantwortung einer mündlichen Anfrage: Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0438/2022 vom 10.03.2022

Stand: Am 04.04.2022 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 10.03.2022 0438/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 22.03.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage: Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 24.01.2022 erkundigt sich MdR Cremer, wann mit der Entscheidung über die Ausübung des Freitagsgebets an Kölner Moscheen zu rechnen sei und ob den zwei bisher eingegangenen Anträgen zugestimmt werde. Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: Die Antragsunterlagen befinden sich zurzeit in Prüfung. Sobald das von der Verwaltung geforderte Lärmschutzgutachten vorliegt, kann das Lärmschutzgutachten geprüft und das Antragsverfahren wei- tergeführt werden. Die zeitliche Abfolge ist in Abhängigkeit von der Einreichung eines aussagekräfti- gen Gutachtens zu sehen. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 22.03.2022

    Integrationsrat

    TOP 5.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 04.04.2022 zuletzt

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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