3152/2021
Dringlichkeitsantrag von FDP, GUT und Klima Freunden zur provisorischen Barrierefreiheit an der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 (AN1444/2021)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
2464 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/692/1 Vorlagen-Nummer 3152/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Dringlichkeitsantrag von FDP, GUT und Klima Freunden zur provisorischen Barrierefreiheit an der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 (AN1444/2021) Die Bezirksvertretung Nippes hat in der Sitzung vom 17.06.2021 einen Dringlichkeitsantrag zur Her- stellung einer provisorischen Barrierefreiheit an der Haltestelle Slabystraße beschlossen. Laut Be- schluss wird die Verwaltung mit der Installation eines barrierefreien Zugangs an der Haltestelle Sla- bystraße der Linie 18 beauftragt. Die Verwaltung soll eine provisorische Lichtsignalanlage für zu Fuß gehende am nördlichen und/oder südlichen Ende der Bahnhaltestelle der Linie 18 einrichten. Zusätz- lich fordert die BV einen stufenlosen Zugang zum Bahnsteig am Ort der Querung. Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob eine ebenerdige Querung realisierbar sei, damit beide Bahnsteige ebener- dig erreicht werden können. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Zuwegungen an der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 sind aufgrund der örtlichen Gegebenhei- ten komplex und müssen detailliert betrachtet werden. Die Verwaltung prüft, welche Form der provisorischen Zuwegung zum westlichen Bahnsteig (Fahrt- richtung stadteinwärts) möglich ist. Hierbei muss die temporär veränderte Verkehrssituation (Sper- rung der beiden südlichen Fahrspuren der Mülheimer Brücke) berücksichtigt werden. Außerdem ist zu beachten, dass die Querung die derzeit eingerichtete Baustelleneinrichtungsfläche tangiert. Ein barrierefreier Zugang des östlichen Bahnsteiges (Fahrtrichtung stadtauswärts) ist innerhalb der temporären Querungseinrichtung hingegen nicht realisierbar. Der östliche Bahnsteig ist in Folge sei- ner angrenzenden Lage zur Niehler Straße oberirdisch aus dem Osten kommend nicht zu erreichen. Eine oberirdische Querung der Schienen ist zudem wegen der Hochlage der Bahnsteige ausge- schlossen. Aufgrund dieser technischen Randbedingungen ist der temporäre barrierefreie Ausbau zum östlichen Bahnsteig nicht möglich. Die Verwaltung wird für die Zuwegung zum westlichen Bahnsteig entsprechende Angebote einholen und eine zeitnahe Vergabe prüfen. Aufgrund des Eingriffs in die bestehende Stadtbahnanlage wird eine Abstimmung und Beteiligung der Technischen Aufsichtsbehörde notwendig werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Niehler Straße
- Mülheimer Brücke
- Slabystraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3152/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 07.09.2021
- Erstellt
- 01.09.2021 08:40