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3152/2021

Dringlichkeitsantrag von FDP, GUT und Klima Freunden zur provisorischen Barrierefreiheit an der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 (AN1444/2021)

Mitteilung BV 07.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.09.2021, TOP 10.2.19

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2464 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/692/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3152/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 
 
Dringlichkeitsantrag von FDP, GUT und Klima Freunden zur provisorischen Barrierefreiheit an 
der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 (AN1444/2021) 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in der Sitzung vom 17.06.2021 einen Dringlichkeitsantrag  zur Her-
stellung einer provisorischen Barrierefreiheit an der Haltestelle Slabystraße beschlossen. Laut Be-
schluss wird die Verwaltung mit der Installation eines barrierefreien Zugangs an der Haltestelle Sla-
bystraße der Linie 18 beauftragt. Die Verwaltung soll eine provisorische Lichtsignalanlage für zu Fuß 
gehende am nördlichen und/oder südlichen Ende der Bahnhaltestelle der Linie 18 einrichten. Zusätz-
lich fordert die BV einen stufenlosen Zugang zum Bahnsteig am Ort der Querung. Darüber hinaus soll 
die Verwaltung prüfen, ob eine ebenerdige Querung realisierbar sei, damit beide Bahnsteige ebener-
dig erreicht werden können.  
 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die Zuwegungen an der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 sind aufgrund der örtlichen Gegebenhei-
ten komplex und müssen detailliert betrachtet werden.  
 
Die Verwaltung prüft, welche Form der provisorischen Zuwegung zum westlichen Bahnsteig (Fahrt-
richtung stadteinwärts) möglich ist. Hierbei muss die temporär veränderte Verkehrssituation (Sper-
rung der beiden südlichen Fahrspuren der Mülheimer Brücke) berücksichtigt werden. Außerdem ist zu 
beachten, dass die Querung die derzeit eingerichtete Baustelleneinrichtungsfläche tangiert.  
 
Ein barrierefreier Zugang des östlichen Bahnsteiges (Fahrtrichtung stadtauswärts) ist innerhalb der 
temporären Querungseinrichtung hingegen nicht realisierbar. Der östliche Bahnsteig ist in Folge sei-
ner angrenzenden Lage zur Niehler Straße oberirdisch aus dem Osten kommend nicht zu erreichen. 
Eine oberirdische Querung der Schienen ist zudem wegen der Hochlage der Bahnsteige ausge-
schlossen. Aufgrund dieser technischen Randbedingungen ist der temporäre barrierefreie Ausbau 
zum östlichen Bahnsteig nicht möglich.  
 
Die Verwaltung wird für die Zuwegung zum westlichen Bahnsteig entsprechende Angebote einholen 
und eine zeitnahe Vergabe prüfen. Aufgrund des Eingriffs in die bestehende Stadtbahnanlage wird 
eine Abstimmung und Beteiligung der Technischen Aufsichtsbehörde notwendig werden.

Beratungsverlauf (1)

09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Niehler Straße
  • Mülheimer Brücke
  • Slabystraße

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Details

Aktenzeichen
3152/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.09.2021
Erstellt
01.09.2021 08:40