Mandari Insight

2012/0454

Abwasserreinigung hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2013

Magistratsvorlage 22.11.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2012/0454

26.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

29.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

17.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

7.2 KB · application/pdf

Ansehen

2012/0454

10609 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.11.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0454 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 5380-20 
Kostenstelle: 066-140-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5380-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Abwasserreinigung 
hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2013 
 
Vorlage vom: 22.11.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem beiliegenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebühren-satzung, zu-
letzt geändert durch Satzung vom 11.10.2010, wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: 1. Entwurf der Änderungssatzung zum 1. Januar 2013 
2. Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2012 u. 2013 für die Schmutz- u. Nie-
derschlagswassergeb. einschl. Nachkalkulation für die Jahre 2008 - 2011 
3. Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2012 und 2013 für die Entleerungsgebühr 
für Kleinkläranlagen 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22. November 2012  
 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18. Dezember 2008 der letzten Änderung der Abwasser-
beitrags- und -gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2009, bezogen auf die Gebühren für 
Schmutz- und Niederschlagswasser, zugestimmt. Mit dieser Änderungssatzung wurden die Gebühren 
für den Kalkulationszeitraum 2009-2011 wie folgt festgesetzt: 
 
 Schmutzwassergebühr:  2,69 Euro/m³ 
 Niederschlagswassergebühr:  0,99 Euro/m² 
 
 
Auf Grund der nachfolgenden drei Punkte war es nicht zweckmäßig, eine Neukalkulation der 
Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für die Jahre 2012 – 2014 und eine entsprechende An-
passung der Gebühren zum Jahresbeginn 2012 vorzunehmen: 
 
1. Zu diesem Zeitpunkt lag noch kein neues Gutachten über den Verteilschlüssel  
Schmutz-/Niederschlagswasser vor. Das letzte Gutachten datiert aus dem Jahr 2006 (auf Ba-
sis der Daten 2005), so dass ein neues Gutachten notwendig wurde. Dies gilt  
insbesondere vor dem Hintergrund, dass es im Jahr 2011 deutliche Veränderungen beim 
Aufwand der Abwasserreinigung gegeben hat. 
2. Gemäß § 37 Abs. 2 Hess. Wassergesetz (HWG) besteht die Überwachungspflicht der Abwas-
serbeseitigungspflichtigen für alle Zuleitungskanäle. Hier wurde zunächst von einem zusätzli-
chen Kostenanstieg und damit Gebührenbedarf für die Jahre 2012 ff. ausgegangen, der in die 
Kalkulationen einbezogen werden sollte. Die Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) wur-
de jedoch in Bezug auf die Dichtigkeitskontrolle für private Hausanschlüsse vom hessischen 
Umweltministerium ausgesetzt, so dass die geplante Magistratsvorlage zur Einarbeitung von 
Ansätzen für die Überwachung der Zuleitungskanäle nach EKVO im Frühjahr 2012 zurückge-
stellt wurde. 
3. Anfang 2012 wurde zudem bekannt, dass das Kommunale Abgabengesetz Hessen (HKAG) 
noch im Verlauf des Jahres 2012 und mit einem unterjährigen Inkrafttreten geändert werden 
sollte. Da von einem erheblichen Änderungsbedarf für die Gebührenkalkulation ausgegangen 
werden musste, erschien zunächst eine Kalkulation nach altem Gebührenrecht für unzweck-
mäßig, um Doppelarbeiten bzw. eine baldige Neukalkulation zu vermeiden.  
 
Die Verabschiedung des neuen HKAG wurde mehrmals verschoben und ist nunmehr am 
20. November 2012 erfolgt, das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2013 vorgesehen. Der verbleibende 
Zeitraum ist aber nicht ausreichend, um eine neue Gebührenkalkulation zum 1. Januar 2013 in Kraft 
treten zu lassen, die alle Änderungen des neuen HKAG beinhaltet. Daher soll für das Jahr 2013 eine 
einjährige Gebührenkalkulation erstellt werden. Nach den vorgesehenen Änderungen des HKAG ist 
dies gebührenrechtlich unschädlich, da  
 
• Rechtsänderungen in der zukünftig auch gesetzlich notwendigen Nachkalkulation berücksich-
tigt werden und - von der Natur der Sache - nicht in der Planung angesetzt werden können; 
insbesondere dann nicht, wenn es sich um mehrjährige Kalkulationszeiträume handelt, 
• die gebührenrechtlichen Änderungen, welche zum 1. Januar 2013 in Kraft treten sollen, ge-
bührenerhöhende Maßnahmen vorsehen und

- 4 - 
• die entlastenden Maßnahmen (Änderungen betreffend der gebührenmindernden Auflösung 
von Sonderposten aus erhaltenen Beiträgen) erst zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. 
 
Nach einer Prüfung des neuen Gesetzes (die letzte Änderung im Gesetzestext erfolgte mit Ände-
rungsantrag vom 19. November 2012) und einer damit einhergehenden Rechtssicherheit soll im Jahr 
2013 eine neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2014-2016 beschlossen werden.  
 
 
Nachkalkulation 2008 sowie 2009 bis 2011 
 
Der Kalkulationszeitraum 2009/2011 schließt – hauptsächlich bedingt durch um 4,64 Mio. Euro 
niedrigere Abwasserreinigungskosten in 2011 – voraussichtlich mit einem Überschuss von 7,558 Mio. 
Euro ab. Hierin ist der Fehlbetrag des Jahres 2008 von rund 67 TEUR berücksichtigt, evtl. 
Jahresabschlussbuchungen jedoch noch nicht. 
 
Der Überschuss wird einschließlich Zinsen den nächsten Kalkulationszeiträumen gutgebracht. 
 
 
Vorläufige Abrechnung 2012 und Gebührenkalkulation 2013 
 
Der Gebührenkalkulation für die Jahre 2012 und 2013 werden Durchschnittswerte für das gebühren-
pflichtige Frischwasser und die gebührenpflichtigen versiegelten Flächen zu Grunde gelegt. 
Für das in 2012 eingeleitete Bachwasser liegt von dem zuständigen Fachamt eine vorläufige Schät-
zung vor, die in 2012 die Grundlage bildet, während für 2013 Durchschnittswerte angesetzt werden. 
 
Die Menge des gebührenpflichtigen Frischwassers beläuft sich im Schnitt der letzten fünf Jahre auf 
8.358.680 m³.  
Die Menge des eingeleiteten Bachwassers belief sich im Schnitt der letzten zehn Jahre auf 961.730 
m³, während für 2012 nur ein Zufluss von 595.000 m³ geschätzt wird.  
Für die Kalkulation 2012 wird somit gebührenpflichtiges Wasser von 8.953.680 m³ und für 2013 von 
9.366.680 m³ zu Grunde gelegt. 
Dies sind 659.320 m³ bzw. 246.320 m³ weniger als in der Kalkulation 2009/2011 angenommen. 
 
Die versiegelten Flächen von insgesamt 11.252.500 m² bzw. 11.218.390 m² im Durchschnitt der letz-
ten vier Jahre entfallen mit 3.297.430 m² auf öffentliche Flächen und 7.955.070 m² bzw. 7.920.960 m² 
auf private Flächen. In Summe sind dies 54.500 m² bzw. 20.390 m² mehr als in der vorherigen Kalku-
lationsperiode. 
Hier ist aber festzuhalten, dass es nach einer Umgliederung von Anlagen im Bau und einer vollständi-
gen Erfassung im Straßenkataster zu weiteren Veränderungen für die nächste Kalkulation kommen 
kann. 
 
Die Zahlen für das Jahr 2012 stehen weitestgehend schon fest und wurden bis zum Jahresende 
hochgerechnet. 
Die Haushaltsansätze für das Jahr 2013 enthalten Tariferhöhungen bei den Personalaufwendungen 
sowie alle bekannten Steigerungen bei den Sach- und Dienstleistungen. Die Zahlungen  
 
 
an die HSE Abwasserreinigung GmbH & Co. KG für die Reinigung des Abwassers und die nicht 
ablastbaren Kosten werden für die Jahre 2012 und 2013 auf Basis der aktuellen Mitteilungen der HSE 
festgesetzt.

- 5 - 
Die Abschreibung wird nach Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Für 2013 ist eine 
Erhöhung um 20 TEUR geplant, was Investitionen von 1,6 Mio. Euro und einer durchschnittlichen 
Nutzungsdauer von 80 Jahren entspricht. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle in 2013 geplanten 
Investitionen von rund 5,8 Mio. Euro fertig gestellt werden. 
Der Ansatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird auf Grund des zusätzlichen Finanzierungsbe-
darfs zur Finanzierung der Investitionen um 175 TEUR erhöht. 
 
Die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation auf Basis der dargestellten Rahmenbedingungen führt 
zu folgenden Gebührensätzen für das Jahr 2013: 
 
 Schmutzwassergebühr:    2,25 Euro/m³  
 Niederschlagswassergebühr:    0,84 Euro/m² 
 
 
Damit sinken die Schmutzwassergebühren um 0,44 Euro/m³ (16,35 v. H.) und die Niederschlagswas-
sergebühren um 0,15 Euro/m² (15,15 v. H.) 
 
Neben der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren wurden auch die Gebühren 
für das Entleeren von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie die Behandlungsgebühr für die 
Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen neu berechnet. Diese Gebührensätze betragen: 
 
 Entleerungsgebühr nach § 18 Abs. 1 ABGS:  17,43 Euro/m³ 
 Behandlungsgebühr nach § 18 Abs. 2 ABGS:      1,37 Euro/m³ 
 
Hierbei ist die Überdeckung von 0,22 Euro/m³ berücksichtigt und abgesetzt worden. 
 
Die auf Basis der neuen Gebührensätze 2013 zu erwartenden Gebühreneinnahmen sind als Haus-
haltsansätze in den Entwurf des Haushaltsplanes 2013 zu übernehmen. 
 
 
Ausblick Gebührenkalkulation 2014 bis 2016 
 
Ab 2014 werden die Abwassergebühren nach dem neuen HKAG sowie unter Berücksichtigung der 
EKVO neu kalkuliert. 
 
Von nachfolgenden Änderungen, die sich auf den Gebührenbedarf des Kalkulationszeitraumes 2014 – 
2016 auswirken werden, ist unter anderem auszugehen: 
 
• Aus dem Wasser- und Abwasserrecht (§ 37 Abs. 2 HWG) ergibt sich die grundsätzliche Pflicht 
der Stadt zur Überwachung der privaten Zuleitungskanäle. Hier ist in den kommenden Jahren 
mit einem jährlichen Aufwand von 1,5 Mio. Euro zu rechnen, der voraussichtlich im Rahmen 
der Gebührenerhebung umgelegt werden kann.  
 
 
• Auf der Ertragsseite sind ab 2014 die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Bei-
tragszahlungen gebührenmindernd anzusetzen. 
• Im Gegenzug ist im Gesetz nun allerdings vorgesehen, dass die Abschreibungen in der Kalku-
lation auch nach Wiederbeschaffungszeitwerten (WZW) berechnet werden können. Dies ist in 
der alten Fassung des KAG nicht ausdrücklich geregelt. Die Stadt wird prüfen, ob sie von die-
ser Möglichkeit Gebrauch machen wird. 
• Außerdem schreibt das neue HKAG vor, dass Gebührenüber-/-unterdeckungen in einem Zeit-
raum von fünf Jahren auszugleichen sind. Dies gab es bislang nicht.

- 6 - 
 
Ziel ist es, die Gebühren ab 2014 wieder über einen längeren Zeitraum stabil zu halten. 
Es ist jedoch jetzt schon abzusehen, dass die Gebühren nicht dauerhaft auf dem jetzt erheblich abge-
senkten Niveau verbleiben können. 
 
 
Darmstadt, 22. November 2012 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 1

1320 Zeichen

E n t w u r f 
 
 
Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- un d -gebührensatzung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (ABGS) vom 27. August 2002 
 
Auf Grund der §§ 5, 19, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. der Bekanntma-
chung vom 7.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert mit dem Gesetz zur Änderung der 
Hessischen Gemeindeordnung und anderer Ge setze vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I, 
S. 786), der §§ 1 bis 12 und 14 des Gesetz es für kommunale Abgaben (KAG) vom 17.3.1970 
(GVBl. I, S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2012 (Gesetzesbeschluss noch 
nicht verkündet), der §§ 37 ff des Hessischen Wassergesetzes (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 
(GVBl. I, S. 548) wird gemä ß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Dezem-
ber 2012 folgende Satzung erlassen: 
 
 
Artikel I 
 
1. In § 16 Abs. 8 wird der Betrag „0,99 €“ durch den Betrag „0,84 €“ ersetzt. 
 
2. In § 17 Abs. 6 wird der Betrag „2,69 €“ durch den Betrag „2,25 €“ ersetzt. 
 
3. In § 18 Abs. 1, Satz 3 wird der Betrag „ 16,67 €“ durch den Betrag „17,43 €“ ersetzt 
 
4.  In § 18 Abs. 2 wird der Betrag „1,81 €“ durch den Betrag „1,37 €“ ersetzt 
 
 
Artikel II 
 
Diese Satzung tritt am 1.  Januar 2013 in Kraft 
 
 
Darmstadt, 
 
Der Magistrat der Wissen schaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 2

10710 Zeichen

Gebührenkalkulation Abwasser 2013 einschließlich Nachkalkulation 2008 bis 2011
Pos. Beschreibung 2008 2009 2010 2011 Prognose 2012 2013
1 Privatrechtliche Leistungsentgelte -297.848,02 € -297.848,04 € -297.848,00 € -297.848,00 € -297.848,00 € -331.830,00 €
2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -32.302.847,75 € -34.282.708,58 € -35.729.105,89 € -30.136.745,39 € -30.408.000,00 € -25.073 .260,00 €
davon: Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser -22.418.649,04 € -23.287.197,66 € -24.558.504,69 € -21.997.641,79 € -22.500.000,00 € - 18.389.100,00 €
Kanalbenutzungsgebühren - Niederschlagswasser -9.785.576,92 € -10.879.312,26 € -11.056.283,87 € -7.961.435,48 € -7.751.000,00 € -6.5 23.160,00 €
3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen -214.674,70 € 0,00 € 0,00 €
4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen -35.311,34 € -6.855,56 € -54.895,13 € -96.456,76 € -100.000,00 € -63.400,00 €
8 Erträge aus der Auflösung von SOPO aus Investitionszuw., -zusch
ü -259.757,31 € -263.581,95 € -272.348,77 € -283.716,51 € -272.300,00 € -275.000,00 €
9 Sonstige ordentliche Erträge -480.673,10 € -9.916,82 € -23,00 € -2.129,54 € -8.680,00 € -50,00 €
10 Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) -33.591.112,22 € -34.860.910,95 € -36.354.220,79 € -30.816.896,20 € -31.086.828,00 € -25.743.540,00 €
11 Personalaufwendungen 1.200.032,51 € 1.243.705,24 € 1.251.281,67 € 1.326.241,90 € 1.290.640,00 € 1.241.740,00 €
12 Versorgungsaufwendungen 32.993,70 € 35.831,94 € 32.882,89 € 35.673,15 € 35.150,00 € 36.250,00 €
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.763.109,90 € 4.978.647,91 € 4.781.819,96 € 4.845.133,37 € 5.010.152,00 € 5.137.646,00  €
14 Abschreibungen 1.727.262,82 € 1.711.473,95 € 1.730.210,87 € 1.748.884,03 € 1.750.130,00 € 1.740.240,00 €
15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere 28.353.840,28 € 26.365.118,70 € 26.346.415,88 € 21.706.202,66 € 21.996 .030,00 € 21.796.030,00 €
davon: Erstattung an Südhessische für Betriebskosten Kläranlagen 28.258.612,49 € 26.269.305,43 € 26.250.510,88 € 21.610.250,83 € 21.9 00.000,00 € 21.700.000,00 €
16 Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Um 51.176,10 € 52.716,00 € 53.828,10 € 49.833,60 € 330.000,00 € 330.000,0 0 €
18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 884,00 € 1.023,50 € 1.056,00 € 999,00 € 992,00 € 1.000,00 €
19 Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 36.129.299,31 € 34.388.517,24 € 34.197.495,37 € 29.712.967,71 € 30.413.094,00  € 30.282.906,00 €
20 Verwaltungsergebnis (Pos. 10 ./. Pos. 19) 2.538.187,09 € -472.393,71 € -2.156.725,42 € -820.211,98 € -673.734,00 € 4.539.366,00 €
24 Ordentliches Ergebnis (Pos. 20 und Pos. 23) 2.538.187,09 € -472.393,71 € -2.156.725,42 € -820.211,98 € -673.734,00 € 4.539.366,00 €
25 Außerordentliche Erträge -180,09 € 0,00 € 0,00 €
26 Außerordentliche Aufwendungen 127.334,47 € 25.907,98 € 72.896,85 € 133.372,75 € 50.000,00 € 0,00 €
27 Außerordentliches Ergebnis (Pos. 25 ./. Pos. 26) 127.334,47 € 25.907,98 € 72.896,85 € 133.552,84 € 50.000,00 € 0,00 €
28 Jahresergebnis vor internen Leistungsbez. (Pos. 24 und Pos. 27) 2.665.521,56 € -446.485,73 € -2.083.828,57 € -686.659,14 € -623.73 4,00 € 4.539.366,00 €
29 Erlöse der internen Leistungsbeziehungen -6.364.975,51 € -3.761.616,11 € -3.657.503,33 € -6.979.684,46 € -5.976.000,00 € -8.499.750 ,00 €
davon: Erlöse aus nicht ablastbaren Kosten der Abwasserbeseitigung -1.346.136,46 € -1.187.537,14 € -1.111.825,68 € -1.050.601,37 € -1 .000.000,00 € -967.000,00 €
Erlöse aus überzahlten Gebühren -4.900.000,00 € -2.450.000,00 € -2.450.000,00 €
Erlöse Niederschlagswasser f. versiegelte öffentl. Flächen -3.262.337,10 € -3.264.000,00 € -2.703.900,00 €
Erlöse aus Einleitung Bachwasser -2.555.543,04 € -1.600.000,00 € -2.217.600,00 €
Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage -2.500.000,00 €
30 Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.582.196,38 € 3.835.788,21 € 3.923.076,49 € 3.979.029,90 € 4.066.680,00 € 4.175.410,00 €
31 Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen -2.782.779,13 € 74.172,10 € 265.573,16 € -3.000.654,56 € -1.909.320,00 € -4.324.340,00 €
32 Jahresergebnis nach int. Leistungsbez. (Pos. 28 und Pos. 31) -117.257,57 € -372.313,63 € -1.818.255,41 € -3.687.313,70 € -2.533.05 4,00 € 215.026,00 €
Seite 1 von 4

2008 2009 2010 2011 Prognose 2012 2013
Gebührenbedarfsberechnung
Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) -33.591.112,22 € -34.860.910,95 € -36.354.220,79 € -30.816.896,20 € -31.086.828,00 € -2 5.743.540,00 €
Finanzerträge
Außerordentliche Erträge 0,00 € 0,00 € 0,00 € -180,09 € 0,00 € 0,00 €
Erlöse der internen Leistungsbeziehungen -6.364.975,51 € -3.761.616,11 € -3.657.503,33 € -6.979.684,46 € -5.976.000,00 € -8.499.750,0 0 €
Summe Erträge / Erlöse -39.956.087,73 € -38.622.527,06 € -40.011.724,12 € -37.796.760,75 € -37.062.828,00 € -34.243.290,00 €
abzüglich:
Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser -22.418.649,04 € -23.287.197,66 € -24.558.504,69 € -21.997.641,79 € -22.500.000,00 € -18.389. 100,00 €
Kanalbenutzungsgebühren - Niederschlagswasser -9.785.576,92 € -10.879.312,26 € -11.056.283,87 € -7.961.435,48 € -7.751.000,00 € -6.52 3.160,00 €
Erlöse Niederschlagswasser f. versiegelte öffentl. Flächen 0,00 € 0,00 € 0,00 € -3.262.337,10 € -3.264.000,00 € -2.703.900,00 €
Erlöse aus Einleitung Bachwasser 0,00 € 0,00 € 0,00 € -2.555.543,04 € -1.600.000,00 € -2.217.600,00 €
Summe der sonstigen Erträge / Erlöse -7.751.861,77 € -4.456.017,14 € -4.396.935,56 € -2.019.803,34 € -1.947.828,00 € -4.409.530,00 €
Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 36.129.299,31 € 34.388.517,24 € 34.197.495,37 € 29.712.967,71 € 30.413.094,00 € 30.282.906,00 €
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen 127.334,47 € 25.907,98 € 72.896,85 € 133.372,75 € 50.000,00 € 0,00 €
Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.582.196,38 € 3.835.788,21 € 3.923.076,49 € 3.979.029,90 € 4.066.680,00 € 4.175.410,00 €
Summe Aufwendungen / Kosten 39.838.830,16 € 38.250.213,43 € 38.193.468,71 € 33.825.370,36 € 34.529.774,00 € 34.458.316,00 €
Bereinigung Aufwendungen / Kosten
abzüglich:
Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe der bereinigten gebührenwirksamen Aufwendungen / Kosten 39.838.830,16 € 38.250.213,43 € 38.193.468,71 € 33.825.370,36 € 34.529 .774,00 € 34.458.316,00 €
Summe der bereinigten gebührenwirksamen Aufwendungen / Kosten 39.838.830,16 € 38.250.213,43 € 38.193.468,71 € 33.825.370,36 € 34.529 .774,00 € 34.458.316,00 €
abzüglich
Summe der sonstigen Erträge / Erlöse -7.751.861,77 € -4.456.017,14 € -4.396.935,56 € -2.019.803,34 € -1.947.828,00 € -4.409.530,00 €
Gebührenbedarf 32.086.968,39 € 33.794.196,29 € 33.796.533,15 € 31.805.567,02 € 32.581.946,00 € 30.048.786,00 €
Seite 2 von 4

2008 2009 2010 2011 Prognose 2012 2013
Kostenzuordnung
Gebührenbedarf 32.086.968,39 € 33.794.196,29 € 33.796.533,15 € 31.805.567,02 € 32.581.946,00 € 30.048.786,00 €
abzügl. freiwillig gebührenmindernde Zuweisung aus dem Steuerhaushalt -4.900.000,00 € -2.450.000,00 € -2.450.000,00 € 0,00 € 0,00 €
abzügl. Erträge aus SoPo -259.757,31 € -263.581,95 € -272.348,77 € -283.716,51 € -272.300,00 € -275.000,00 €
abzügl. Erträge aus Aufhebung von Niederschlagungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € -1.129,54 € -5.300,00 € 0,00 €
abzügl. Niederschlagungen 64.203,63 € 28.376,13 € 13.063,08 € 5.655,23 € 22.000,00 € 0,00 €
abzügl. ao Aufwendungen (Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen) 127.334,47 € 25.907,98 € 72.896,85 € 133.372,75 € 50.000,00 € 0,00 €
bereinigter Gebührenbedarf 37.055.187,60 € 36.453.494,13 € 36.432.921,99 € 31.950.255,55 € 32.787.546,00 € 30.323.786,00 €
Berechnunggrundlage für die Gebührenkalkulation 37.055.187,60 € 36.453.494,13 € 36.432.921,99 € 31.950.255,55 € 32.787.546,00 € 30.3 23.786,00 €
Anteil Schmutzwasser 70,00% 70,00% 70,00% 70,00% 69,00% 69,00%
Anteil Niederschlagswasser 30,00% 30,00% 30,00% 30,00% 31,00% 31,00%
anteilige Kosten Schmutzwasser 25.938.631,32 € 25.517.445,89 € 25.503.045,39 € 22.365.178,89 € 22.623.406,74 € 20.923.412,34 €
anteilige Kosten Niederschlagswasser 11.116.556,28 € 10.936.048,24 € 10.929.876,60 € 9.585.076,67 € 10.164.139,26 € 9.400.373,66 €
Bereinigung Umbuchung Zisternennutzung als Brauchwasser * 12.500,00 € 12.500,00 € 12.500,00 € 12.500,00 € 12.500,00 € 12.500,00 €
bereinigte anteilige Kosten Schmutzwasser 25.951.131,32 € 25.529.945,89 € 25.515.545,39 € 22.377.678,89 € 22.635.906,74 € 20.935.912, 34 €
bereinigte anteilige Kosten Niederschlagswasser 11.104.056,28 € 10.923.548,24 € 10.917.376,60 € 9.572.576,67 € 10.151.639,26 € 9.387. 873,66 €
zu berücksichtigende Frischwassermenge (m³) 9.452.153 8.839.087 9.445.957 9.308.696 8.953.680 9.320.410
zu berücksichtigende versiegelte Fläche (m²) 11.201.803 11.233.966 11.237.104 11.200.704 11.252.500 11.218.390
Gebührensätze
Schmutzwassergebühr (Euro/m³) 2,75 € 2,89 € 2,70 € 2,40 € 2,53 € 2,25 €
Niederschlagswassergebühr (Euro/m²) 0,99 € 0,97 € 0,97 € 0,85 € 0,90 € 0,84 €
Seite 3 von 4

2008 2009 2010 2011 Prognose 2012 2013
nachrichtlich:
derzeitige Gebührensätze:
Schmutzwassergebühr (Euro/m³) 2,34 € 2,69 € 2,69 € 2,69 € 2,69 € 2,69 €
Niederschlagswassergebühr (Euro/m²) 0,89 € 0,99 € 0,99 € 0,99 € 0,99 € 0,99 €
Gebührenaufkommen nach den derzeitig gültigen Gebührensätzen
Schmutzwassergebühr 22.118.038,02 € 23.777.144,03 € 25.409.624,33 € 25.040.392,24 € 24.085.399,20 €
Niederschlagswassergebühr 9.969.604,67 € 11.121.626,34 € 11.124.732,96 € 11.088.696,96 € 11.139.975,00 €
Gebührenaufkommen insgesamt 32.087.642,69 € 34.898.770,37 € 36.534.357,29 € 36.129.089,20 € 35.225.374,20 €
fiktive Überdeckung (-) / Fehlbetrag 4.967.544,91 € 1.554.723,76 € -101.435,30 € -4.178.833,65 € -2.437.828,20 €
bereinigt um Zuweisung -4.900.000,00 € -2.450.000,00 € -2.450.000,00 € 0,00 €
Überdeckung (-)/Unterdeckung 67.544,91 € -895.276,24 € -2.551.435,30 € -4.178.833,65 € -2.437.828,20 €
Verzinsung des Überschusses 5.545,80 € 46.370,56 € 72.294,21 €
voraussichtlicher Gesamtüberschuss zum 31.12.2012 -10.120.039,05 €
zu berücksichtigende Werte:
Schmutzwassereinleitungen m³ 8.399.122 8.165.420 8.179.013 8.358.680 8.358.680 8.358.680
Bachwassereinleitungen m³ 1.053.031 673.667 1.266.944 950.016 595.000 961.730
versiegelte öffentliche Flächen m² 3.296.740 3.302.414 3.295.290 3.295.290 3.297.430 3.297.430
versiegelte private Flächen m² 7.905.063 7.931.552 7.941.814 7.905.414 7.955.070 7.920.960
Durchschnittsverzinsung 1,88% 0,67% 1,37%
(Das Jahr 2007 wies ebenfalls schon eine Gebührenunterdeckung aus.)
Für 2011 und 2012 wurden bei der Schmutzwassereinleitung die Durchschnittswerte berücksichtigt. Werte für 2011 sind angefordert.
Die Bachwassereinleitung ist in 2012 mit Prognose-Werten gerechnet.
Die Jahre 2008 bis 2011 sind ansonsten mit Ist-Werten gerechnet.
Seite 4 von 4

anlage 3

1627 Zeichen

Gebührenbedarfsberechnung "Grubenentleerung" und "Direktanlieferung von Abwasser auf den
Kläranlagen" (§ 18 I und II ABGS)
Gebührenbedarfsberechnung 2012 und 2013
abzufahrende Gesamtmenge pro Jahr 3.500 m³
Gesamtkosten Kosten je m³
1. Abfuhrkosten
Kosten des EAD für die Abfuhr 52.000,00 € 2012 14,86 €
2013 16,06 €
2. Reinigungsentgelte HSE für Kläranlagen
im Jahr 2012 21.900.000,00 €
im Jahr 2013 21.700.000,00 €
Abwasserabgabe
im Jahr 2012 330.000,00 €
im Jahr 2013 330.000,00 €
Summe Aufwendungen 44.312.000,00 €
abzüglich nicht ablastbare Kosten
im Jahr 2012 1.000.000,00 €
im Jahr 2013 967.000,00 €
Summe Absetzungen 1.967.000,00 €
Netto-Aufwendungen 2012 und 2013 42.345.000,00 €
Netto-Aufwendungen Abwasserreinigung pro Jahr 21.172.500,00 €
hiervon entfallen auf die Schmutzwasserreinigung 69,00% 14.609.025,00 €
2012 8.953.680 m³
2013 9.366.680 m³
Durchschnitt 9.160.180 m³
anteilige Kosten je m³ für Reinigungsentgelt und Abwasser-
abgabe (Direkteinleitung auf den Kläranlagen) 1,59 € 1,59 €
kostendeckende Gebühr je abgefahrenem m³ 2012 16,45 €
2013 17,65 €
Da für das Jahr 2012 nach der derzeit geltenden Satzung 16,67 € 
abgerechnet wurden, wird für das Jahr 2013 eine Gebühr von 17,43 €
festgesetzt. Damit wird der Überschuss 2012 gutgebracht.
Die kostendeckende Gebühr für die Direktanlieferung von 
Abwasser auf den Kläranlagen beträgt 1,59 €. Da für das 
Jahr 2012 jedoch 1,81 €/m³ abgerechnet wurden, wird 
der Überschuss 2012 gutgebracht und eine Gebühr von 1,37 €
berechnet.
Die kostendeckende Gebühr für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen
und abflusslosen Gruben beträgt: 17,43 €
Darmstadt, 19. November 2012

Beratungsverlauf (4)

TOP 556 beschließend
TOP 58
TOP 3
TOP 37

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0454
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.11.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00