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V/0958/2014/2

Umbau und Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Rösnerstraße 10

Vorlagen 11.03.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 18.03.2015, TOP 2

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

6528 Zeichen

V/0958/2014/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umbau und Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Rösnerstraße 10 
- Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Umbau und die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Rösnerstraße 10 wird nach den 
Plänen des Architekten BDA Klaus Grahl (Anlage 1 bis 4) mit folgenden Änderungen 
ausgeführt. 
 
1.1  Bei der Lüftungsanlage wird auf eine Beheizung der Zuluft verzichtet und die Heizung der 
Räume erfolgt über Heizkörper. Auch die Kühlung der Raumluft des Sitzungsraumes erfolgt 
nicht mehr über die Lüftungsanlage. Die Kühlung des Raumes wird zurzeit zurückgestellt. Es 
ist möglich eine aktive Kühlung über Splittgeräte unter der Decke nachzurüsten. Damit wird 
die Lüftungsanlage und deren Steuerung erheblich vereinfacht. 
(Erwartete Kostenreduzierung: 25.000 €) 
 
1.2. In diesem Zusammenhang wird auf eine Fußbodenheizung verzichtet. Die neben der Wärme-
rückgewinnung aus der Lüftungsanlage erforderliche Beheizung der Büroräume wird nun über 
Heizkörper erfolgen, dieses erlaubt eine schnellere Reaktion. Die Heizkörper werden raum-
hoch als Flächenheizkörper ca. 35/225cm geplant. Die Beheizung der Kellerräume wird zu-
nächst nicht realisiert. Hier soll abgewartet werden, ob die warme Abluft der Computerräume 
für diesen Zweck ausreicht. 
(Erwartete Kostenersparnis: 17.500 €) 
 
1.3. Anstelle von Aluminiumfenstern in den Büroräumen werden auch Holzfenster verbaut. Die 
Einsparung liegt bei ca. 300 € pro Fenster. 
(Kostenersparnis bei 40 Fenstern: 12.000 €) 
 
1.4. An der Nordfassade wird auf alle Sonnenschutz/Verschattungsvorrichtungen verzichtet. 
(Kostenersparnis bei 20 Fenstern je 445 €: ca. 9.000 €) 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0958/2014/2. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Hasenkamp 
Ruf: 
60 52 10 
E-Mail: 
Hasenkamp@awm.stadt-
muenster.de  
Datum: 
13.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0958/2014/2 
1.5. Alle Bodenbeläge in den Büroräumen werden in Nadelfilz anstelle von Parkett oder hochwerti-
gem Teppichboden ausgeführt. 
(Kostenersparnis: ca. 10.000 €) 
 
1.6. Auf die Ausführung der Photovoltaikanalage wird verzichtet. Dieser Einsparung bei den Inves-
titionskosten stehen aber Verluste bei den Gebäudebetriebskosten gegenüber. Angesichts der 
in der Landwirtschaft üblichen Aufstellung von Photovoltaikanlagen auf ansonsten fruchtbaren 
Ackerlandflächen und deren negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, ist die Aufstel-
lung solcher Anlagen auf sowieso errichteten Dächern sehr sinnvoll. Angesichts der erhebli-
chen Bewegung der Kosten auf dem Energiemarkt ist eine zuverlässige Amortisationsberech-
nung schwer möglich. Die erklärte Zielsetzung der Stadt Münster in Erfüllung der EU Gebäu-
derichtlinie geht in Richtung auf Niedrigenergiestandard.  
(Mögliche Einsparung bei den Investitionskosten 70.000 €) 
 
Zu Punkt 6 der Reduktionsvariante (hier 1.6) ist zu prüfen, ob eine Photovoltaikanlage am G e-
bäude aus energetischer und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll sein könnte, auch im Hinblick auf 
bereits bestehende Anlagen der Abfallwirtschaftsbetriebe. Sollte dies der Fall sein, ist eine 
Photovoltaikanlage am Gebäude in Betrieb zu nehmen. 
 
1.7. Weitere Einsparungen wären durch Reduzierung der Programmflächen möglich. Allerdings ist 
das vorgesehene Raumprogramm durch die Verwaltung gründlich ermittelt worden, und eine 
weitere Reduzierung der Flächen ist nicht möglich. Der Standardbüroraum entspricht in seiner 
Größe exakt der Größe der Bestandsbüros, die sich als angemessen erwiesen hat.  
Die Flure des Gebäudes haben eine Breite von 1,50m, dies entspricht der DIN 18040-1 und 
der Gebäuderichtlinie der Stadt Münster. Somit sind auch die Verkehrsflächen nicht weiter re-
duzierbar.  
 
1.8. Für die Fassadenbekleidung wird ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) gewählt, das 
möglichst mit dem „Blauen Engel“ zertifiziert ist. Das WDVS ist die preisgünstigste Fas-
sadenbekleidung.  
 
1.9. Das Bestandsgebäude wird nach Rückbau ein Pultdach erhalten, hier kann das Bauvolumen 
durch eine Verringerung der Traufhöhe erzielt werden. Der vorh. Treppenaufgang wird dann 
nicht mehr als Zugang zu Aufenthaltsräumen genutzt. Der Zugang zu Technikbereichen und 
zur Dachrevision bleibt bei eingeschränkter Kopfhöhe mit ca. 1,70m möglich.  
(Kostenersparnis: ca. 50.000 €) 
 
 
2.  Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis geno mmen 
(Anlage 5). 
 
3.  Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen (Anlage 6).  
 
4.  Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden beauftragt , die entsp rechenden Bauleistungen 
auszuschreiben. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die ursprünglich vorgesehenen Mittel  in Höhe  2.000.000 € incl. MwSt . sind im Wirtschaftsplan 
2014 der AWM enthalten.  
Die nach Überplanung vorgesehenen zusätzlichen Mittel in Höhe 500.000 € incl. MwSt. sind im 
Wirtschaftsplan 2015 der AWM enthalten.  
 
Kostenschätzung: 2.500.000,- €

- 3 - 
V/0958/2014/2 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 03.03.2015 
die vom beauftragten Architekten Herrn Klaus Grahl zusammengestellten Einsparmöglichkeiten 
(Reduktionsvariante im Sinne des Handlungsprogrammes 2012 – 2017 / Nachhaltige kommunale 
Haushaltspolitik) beschlossen und den Beschlussvorschlag entsprechend erweitert. 
 
Der Betriebsausschuss der AWM hat am 10.03.2015 diesen erweiterten Beschlussvorschlag in 
Ziff. 1.8 nochmals geändert: 
 
Beschlussempfehlung des AUKB: 
1.8. Für die Fassadenbekleidung ist ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) gewählt worden. 
Das WDVS ist die preisgünstigste Fassadenbekleidung. 
 
Beschlussempfehlung des BA-AWM: 
1.8. Für die Fassadenbekleidung soll ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) gewählt werden, 
das möglichst mit dem „Blauen Engel“ zertifiziert ist. Das WDVS ist die preisgünstigste Fas-
sadenbekleidung. 
 
Die Verwaltung hat insgesamt keine Bedenken gegen die Ergänzungen der beiden Gremien, wo-
bei zu Ziff. 1.6 folgende Klarstellung für erforderlich gehalten wird: 
 
Die Verwaltung wird die Prüfung, ob eine Photovoltaikanlage im Hinblick auf bereits bestehende 
Anlagen der AWM sinnvoll ist, in jedem Fall vor Erstellung der Ausschreibungsunterlagen vorneh-
men. Über das Ergebnis wird dem Betriebsausschuss der AWM berichtet. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rösnerstraße 10v

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Details

Aktenzeichen
V/0958/2014/2
Typ
Vorlagen
Datum
11.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37