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V/0251/2021/1

Veränderungssperre Nr. 114

Vorlagen 12.05.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.22.1.4

V-0251-2021-1-Anlage-2-Geltungsbereich

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Ansehen

V-0251-2021-1-Anlage-1-Satzungstext-neu

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0251-2021-1-Anlage-2-Geltungsbereich

248 Zeichen

Geltungsbereich
Maßstab 1:7500
Veränderungssperre Nr. 114
für den Bereich Bundesstraße B 51 / Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg /
Albersloher Weg / Theodor-Scheiwe-Straße / Nieberdingstraße / Eulerstraße
Anlage 2  
zur Vorlage Nr. V/0251/2021/1

V-0251-2021-1-Anlage-1-Satzungstext-neu

3176 Zeichen

Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0251/2021/1
Seite 1 von 2
S a t z u n g
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 114 
für den Bereich Bundesstraße B 51 / Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / 
Albersloher Weg / Theodor-Scheiwe-Straße / Nieberdingstraße / Eulerstraße
Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat am 19.05.2021 anstelle des Rates gemäß § 60 
Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
[epidemische Lage] aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den 
§§ 7 und 41 GO NRW die nachstehende Satzung beschlossen:
§ 1
Diese Satzung gilt für das Gebiet zwischen der Bundesstraße B 51, dem Dortmund-Ems-Kanal 
und dem Lütkenbecker Weg, beidseitig des Albersloher Weges die Bereiche der Theodor -
Scheiwe-Straße, der Nieberdingstraße und des nördlichen Abschnitts der Eulerstraße 
umfassend. 
Für dieses Gebiet hat der Rat der Stadt Münster am 26.08.2020 den Beschluss zur Aufstellung 
des Bebauungsplans Nr. 618: Umgehungsstraße B 51 / Dortmund -Ems-Kanal / Lütkenbecker 
Weg gefasst.
Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Münster, 
Flur 149, 
Flurstücke 55, 67, 70, 76, 120, 122, 123, 124, 128, 158, 159, 160, 161, 164, 165, 168, 170, 171, 
172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 
200, 201, 202, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 
Teil des Flurstücks 96,
Flur 150, 
Flurstücke 87, 169, 220, 221, 222, 223, 279, 280, 281, 282, 
Teil des Flurstücks 274, 
Flur 179, 
Flurstücke 50, 98, 99, 100, 104, 189, 194, 195, 196, 214, 216, 217, 289, 292, 299, 303, 304, 310, 
312, 314, 315, 319, 336, 381, 382, 384, 403, 407, 409, 410, 412, 414, 416, 418, 420, 442, 446, 
460, 
Teile der Flurstücke 140, 305. 
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan 
ersichtlich.

Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 114
für den Bereich Bundesstraße B 51 / Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg /
Albersloher Weg / Theodor-Scheiwe-Straße / Nieberdingstraße / Eulerstraße
Seite 2 von 2
§ 2
In dem vorbenannten Gebiet dürfen
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt 
werden,
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs -, zustimmungs - oder anzeigepflichtig 
sind, nicht vorgenommen werden.
§ 3
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden 
sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis 
erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte 
begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher 
ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 4
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt 
gemäß § 17 Abs. 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist 
der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 
abgelaufene Zeitraum anzurechnen.

Beschlussvorlage

2301 Zeichen

V/0251/2021/1 
V/0251/2021/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Veränderungssperre Nr. 114 für den Bereich Bundesstraße B 51 / Dortmund-Ems-Kanal / 
Lütkenbecker Weg / Albersloher Weg / Theodor-Scheiwe-Straße / Nieberdingstraße / Eulerstraße  
[Urbane Stadtquartiere südlich des DEK, beiderseits des Albersloher Wegs] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.05.2021 Hauptausschuss (Entsch. § 60 Abs. 2 GO 
NRW, epidemische Lage) 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
Die dieser Ergänzungsvorlage anliegende  
 
Satzung  
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 114  
für den Bereich Bundesstraße B 51 / Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg /  
Albersloher Weg / Theodor-Scheiwe-Straße / Nieberdingstraße / Eulerstraße  
 
 
wird beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch den obenstehenden Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
 
Der mit der Originalvorlage Nr.  V/0251/2021 vorgesehene Beschluss zur Satzung über die Verände-
rungssperre Nr. 114 war für die Sitzung des Rates am 19.05.2021 vorgesehen.  
Die Ratssitzung am 19.05.2021 fällt aufgr und der durch das Corona-Virus bedingten Lage aus. Statt-
dessen wurde eine Sitzung des Hauptausschusses einberufen, in der auf der Grundlage des für die 
epidemische Lage neugeschaffenen §  60 Abs.  2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -
Westfalen alle nötigen Vorlagen und Beratungen entschieden werden sollen.  
 
Stadtplanungsamt 
 
17.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Fiegen /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6121 /  
492-6194 
Fiegen@stadt-muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0251/2021/1 
In der Anlage  1 der Originalvorlage wird im Satzungstext das Beschlussgremium (Rat der Stadt 
Münster) explizit aufgeführt (erster Absatz des Satzungstextes).  
Daher ist nun die vorliegende Ergänzu ngsvorlage mit einer geänderten Anlage  1 erforderlich. Die 
Änderungen sind in der Anlage  1 zu dieser Ergänzungsvorlage in fett und kursiv dargestellt (erster 
Absatz des Satzungstextes). Der Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich der Veränderungssperre 
(Anlage 2) ist gegenüber der Hauptvorlage unverändert.  
 
 
In Vertretung  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage 1 – Geänderter Satzungstext  
Anlage 2 – Geltungsbereich

Beratungsverlauf (1)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.22.1.4 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Nieberdingstraße
  • Eulerstraße
  • Lütkenbecker Weg
  • Albersloher Weg
  • Umgehungsstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0251/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2021
Erstellt
06.05.2021 14:41