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3373/2025

Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Geleniusstraße in Köln-Lindenthal

Beschlussvorlage Ausschuss 27.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 17.03.2026, TOP 11.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

589 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende  
Angaben dazu. 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Geltungsbereich

387 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 2
0 2010 40 60 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes
3LXVVWUD‰H*HOHQLXVVWUD‰H
LQ.|OQ/LQGHQWKDO
0D‰VWDE

Beschlussvorlage Ausschuss

3266 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3373/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem 
Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Geleniusstraße in Köln-
Lindenthal  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
 
beschließt, den nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB gefassten Einleitungsbeschluss für das 
Gebiet der Flurstücke 739, 180/4, 740 sowie Teilen von Flurstück 1325 der Flur 68 der 
Gemarkung Müngersdorf – Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Geleniusstraße in Köln-Lin-
denthal – mit dem Ziel, ein Wohngebäude mit untergeordneter Einzelhandels- und Ge-
werbenutzung festzusetzen aufzuheben und das vorhabenbezogene Bebauungsplan-
verfahren einzustellen; 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.01.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 
17.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Am 04.07.2019 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung eines Bebauungs-
planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet der Flurstücke 739, 180/4, 740 sowie Teilen von 
Flurstück 1325 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf – Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Ge-
leniusstraße in Köln-Lindenthal – (Session Nr. 1717/2019) mit dem Ziel ein Wohngebäude mit 
untergeordneter Einzelhandels- und Gewerbenutzung festzusetzen. 
 
Der Geltungsbereich ist Teil des rechtsverbindlichen Durchführungsplanes 64450/02 (6444 
Nc/02) vom 25.09.1958. Im Durchführungsplan ist das Plangebiet als öffentlicher Parkplatz 
ausgewiesen. 
 
Die ETI-Refugium Köln GmbH & Co. KG hat für das fragliche Grundstück ein architektoni-
sches sowie inhaltliches Konzept entwickelt und eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 
Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 12.09.2019-25.09.2019 durchgeführt. Die Planung wurde 
nicht weiter vorangetrieben. 
 
Um die Fläche einer Nachverdichtung zuführen zu können, soll nun der Einleitungsbeschluss 
aufgehoben werden. Bei der vorliegenden Fläche handelt es sich um eine städtische Liegen-
schaft, welche seitens des Amtes für Wohnungswesen gemeinwohlorientierten Wohnzwecken 
zugeführt werden soll.  
 
In einem weiteren Verfahren (Session Nr.3454/2025) wird der Durchführungsplan 64450/02 
(6444 Nc/02) unter anderem in dem hier zugrunde liegenden Planungsbereich aufgehoben. 
Die festgesetzte Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Parkplatz kann dann 
entwidmet werden, wodurch diese Fläche dem dringend benötigten Wohnraum zugeführt wer-
den kann. 
 
Die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ist aus den vorge-
nannten Gründen städtebaulich nicht mehr notwendig. Der Einleitungsbeschluss kann somit 
aufgehoben werden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1343 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3373/2025
Stand: 29.05.2026 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem 
Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Geleniusstraße in Köln-
Lindenthal 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
beschließt, den nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung 
des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB gefassten Einleitungsbe-
schluss für das Gebiet der Flurstücke 739, 180/4, 740 sowie Teilen von Flur-
stück 1325 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf – Arbeitstitel: Piusstraße / 
Ecke Geleniusstraße in Köln-Lindenthal – mit dem Ziel, ein Wohngebäude mit 
untergeordneter Einzelhandels- und Gewerbenutzung festzusetzen aufzuheben 
und das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren einzustellen; 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig ungeändert zugestimmt. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren 
Piusstraße/Ecke Geleniusstraße in Köln-Lindenthal wurde am 29.04.2026 im Amtsblatt be-
kanntgemacht. 
Nächste Schritte: 
Keine weiteren Schritte erforderlich. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.

2

Beratungsverlauf (2)

09.03.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 11.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3373/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.02.2026
Erstellt
25.11.2025 13:27