3373/2025
Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Geleniusstraße in Köln-Lindenthal
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 2 0 2010 40 60 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes 3LXVVWUDH*HOHQLXVVWUDH LQ.|OQ/LQGHQWKDO 0DVWDE
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 3373/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Geleniusstraße in Köln- Lindenthal Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt, den nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB gefassten Einleitungsbeschluss für das Gebiet der Flurstücke 739, 180/4, 740 sowie Teilen von Flurstück 1325 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf – Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Geleniusstraße in Köln-Lin- denthal – mit dem Ziel, ein Wohngebäude mit untergeordneter Einzelhandels- und Ge- werbenutzung festzusetzen aufzuheben und das vorhabenbezogene Bebauungsplan- verfahren einzustellen; Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.01.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 17.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 04.07.2019 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung eines Bebauungs- planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Ver- fahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet der Flurstücke 739, 180/4, 740 sowie Teilen von Flurstück 1325 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf – Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Ge- leniusstraße in Köln-Lindenthal – (Session Nr. 1717/2019) mit dem Ziel ein Wohngebäude mit untergeordneter Einzelhandels- und Gewerbenutzung festzusetzen. Der Geltungsbereich ist Teil des rechtsverbindlichen Durchführungsplanes 64450/02 (6444 Nc/02) vom 25.09.1958. Im Durchführungsplan ist das Plangebiet als öffentlicher Parkplatz ausgewiesen. Die ETI-Refugium Köln GmbH & Co. KG hat für das fragliche Grundstück ein architektoni- sches sowie inhaltliches Konzept entwickelt und eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 12.09.2019-25.09.2019 durchgeführt. Die Planung wurde nicht weiter vorangetrieben. Um die Fläche einer Nachverdichtung zuführen zu können, soll nun der Einleitungsbeschluss aufgehoben werden. Bei der vorliegenden Fläche handelt es sich um eine städtische Liegen- schaft, welche seitens des Amtes für Wohnungswesen gemeinwohlorientierten Wohnzwecken zugeführt werden soll. In einem weiteren Verfahren (Session Nr.3454/2025) wird der Durchführungsplan 64450/02 (6444 Nc/02) unter anderem in dem hier zugrunde liegenden Planungsbereich aufgehoben. Die festgesetzte Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Parkplatz kann dann entwidmet werden, wodurch diese Fläche dem dringend benötigten Wohnraum zugeführt wer- den kann. Die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ist aus den vorge- nannten Gründen städtebaulich nicht mehr notwendig. Der Einleitungsbeschluss kann somit aufgehoben werden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/61/612-1
Vorlagen-Nummer
3373/2025
Stand: 29.05.2026
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem
Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Geleniusstraße in Köln-
Lindenthal
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
beschließt, den nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung
des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB gefassten Einleitungsbe-
schluss für das Gebiet der Flurstücke 739, 180/4, 740 sowie Teilen von Flur-
stück 1325 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf – Arbeitstitel: Piusstraße /
Ecke Geleniusstraße in Köln-Lindenthal – mit dem Ziel, ein Wohngebäude mit
untergeordneter Einzelhandels- und Gewerbenutzung festzusetzen aufzuheben
und das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren einzustellen;
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ungeändert zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren
Piusstraße/Ecke Geleniusstraße in Köln-Lindenthal wurde am 29.04.2026 im Amtsblatt be-
kanntgemacht.
Nächste Schritte:
Keine weiteren Schritte erforderlich.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.
2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3373/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.02.2026
- Erstellt
- 25.11.2025 13:27