Bestellung einer Schriftführerin/ eines Schriftführers für den Ausländerbeirat
Vorlage V/1007/2004 vom 02.12.2004
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Bestellung einer Schriftführerin/ eines Schriftführers für den Ausländerbeirat Beratungsfolge 16.12.2004 Ausländerbeirat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Zur Schriftführerin für die Sitzungen des Ausländerbeirates wird Frau Heike Dierks - Amt des Rates und des Oberbürgermeisters/ Geschäftsstelle des Ausländerbeirates - bestellt. 2. Im Falle ihrer Verhinderung wird die Schriftführung durch ihren Vertreter im Amt, Herrn Andreas Lembeck, wahrgenommen. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und Folgekosten. Begründung: In § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist nicht geregelt, wie die im Rahmen der Zuständigkeiten gefassten Beschlüsse des Ausländerbeirates aufzunehmen sind. Die Verwaltung schlägt dem Ausländerbeirat vor, wie bisher eine an die Regelung der übrigen Gre- mien der Stadt Münster (Rat, Ausschüsse, Bezirksvertretungen) angelehnte Regelung zur Auf- nahme der Beschlüsse und der Niederschrift über die Sitzungen des Ausländerbeirates zu wählen. Danach unterzeichnen der Vorsitzende des Ausländerbeirates und ein/e vom Ausländerbeirat zu bestellende/r Schriftführer/in die Niederschriften des Ausländerbeirates. Darüber hinaus sollte eine grundsätzliche Vertretungsregelung beschlossen werden. gez. Dr. Tillmann Vorlagen-Nr.: V/1007/2004 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492 60 40 E-Mail: KupfersJ@stadt-muenster.de Datum: 02.12.2004 Öffentliche Beschlussvorlage
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