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V/0998/2016

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster 2017

Vorlagen 09.11.2016

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3690 Zeichen

V/0998/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.11.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Vorberatung 
29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.11.2016 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
30.11.2016 Integrationsrat Vorberatung 
01.12.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Zum Erreichen der vereinbarten Ziele und unter Beachtung der vom Ausschuss für Soziales, Stif-
tungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung beschlossenen Schwerpunktsetzung 
(Vorlage V/0858/2016) wird das anliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcen-
ters der Stadt Münster für 2017 beschlossen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster 
2017 erforderlichen Ressourcen sind im Haushaltsplanentwurf 2017 wie folgt veranschlagt: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0998/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Nilles 
Ruf: 
492-9002 
E-Mail: 
Nilles@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0998/2016 
Teilergebnisplan 
 
Produktgruppe 050
1 
Grundsicherung für Arbeitsuchende  
  Bezeichnung Haush. 
jahr 
Betrag in € Bemerkun-
gen 
Zeile im Ergebni s-
plan 
     
15  Transferaufwendungen 2017 10.529.000,00  
06  Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 
2017 10.529.000,00  
 
 
Darüber hinaus hat sich der Rat mit Beschluss vom 11.12.2013 (V/0622/2013) verpflichtet, im Falle 
einer Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 € 
überplanmäßig bereitzustellen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, abgestimmte, wirkungsorientierte und aufeinander bezo-
gene Handlungsstrategien der Jugend-, Gesundheits-, Migrations-, Schul- und Sozialpolitik mit Bezug 
zum SGB II zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen auch die Planungsebenen der verschiede-
nen Ämter und die Zielplanung des SGB II verzahnt werden (Vorlage V/0980/2013). 
 
Die Planungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 hat das Jobcenter der Stadt Müns-
ter mit den Fachämtern, die einen Bezug zum SGB II haben, in den jährlichen Zielgruppenworkshops 
durchgeführt. Parallel wurden bilaterale Gespräche geführt, in denen ein Austausch zu Zielen und 
gemeinsamen Erwartungen stattgefunden hat. Weiter haben Mitglieder des örtlichen Beirates an den 
Planungsworkshops teilgenommen, sodass die Planung auf einer breiten Ebene der Akteure der örtli-
chen Arbeitsmarktpolitik stattgefunden hat. 
 
Auf Basis dieser Ergebnisse hat das Jobcenter der Stadt Münster ein Arbeitsmarkt- und Integrations-
programm erstellt, aus dem hervorgeht, mit welchen geschäftspolitischen Schwerpunkten, Strategien, 
Aktivitäten und Maßnahmen der gesetzliche Auftrag sowie die vereinbarten Ziele zur Vermeidung, 
Verringerung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit der Arbeit suchenden Menschen in Münster 
umgesetzt werden sollen. 
 
Nach Abschluss des Planungsprozesses legt die Verwaltung nunmehr den zuständigen Fachaus-
schüssen und anderen, fachlich getroffenen, politischen Gremien das fertig gestellte Arbeitsmarkt- 
und Integrationsprogramm vor. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 des Jobcenters der Stadt Münster

V_0998_2016_Anlage

309378 Zeichen

Arbeitsmarkt- und  
Integrationsprogramm 2017 
 
Jobcenter der Stadt Münster

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
 
- 2 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
_____________________________________ 
 
Impressum:  
Herausgeber: Jobcenter der Stadt Münster,  
 Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4,  
 48151 Münster 
 
Quellen: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, 
 eigene Auswertungen  
  
Münster, November 2016 
 
Fotos: Presseamt Stadt Münster / Tilman Roßmöller

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 3 - 
 
Inhaltsverzeichnis 
Einleitung ................................ ................................ ................................ .................... - 5 - 
Zusammenfassung für die eilige Lektüre ................................ ................................ ..... - 6 - 
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ............................ - 7 - 
1.1. Organisation des Jobcenters der Stadt Münster ................................ ..... - 7 - 
1.2. Münster: Portrait, Arbeits- und Ausbildungsmarkt ................................ .. - 7 - 
1.2.1. Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen und Berufsausbildungsmarkt ... - 8 - 
1.2.2. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung ................................ .............. - 13 - 
1.2.3. Beschäftigungsaufnahmen nach Berufen und Wirtschaftsklassen ........ - 15 - 
1.2.4. Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes – Ausblick ............ - 17 - 
1.3. Arbeitskräfteangebot in Münster (SGB II und SGB III) .......................... - 19 - 
1.3.1. Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter ................... - 21 - 
1.3.2. Qualifikationsprofile der Leistungsberechtigten ................................ .... - 26 - 
1.3.3. Einkommensstruktur der Leistungsberechtigten ................................ ... - 29 - 
1.3.4. Zielgruppen und Bedarfslagen ................................ ............................. - 30 - 
2. Ziele, arbeitsmarktpolitische Ausrichtung und strategische Ausrichtung ......... - 42 - 
2.1. Ziele und arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte im SGB II .................... - 42 - 
2.2. Bilanz 2016 ................................ ................................ .......................... - 43 - 
2.2.1. Kennzahlen nach §48a SGB II ................................ ............................. - 43 - 
2.2.2. Geschäftspolitische Schwerpunkte und strategische Ausrichtung ........ - 47 - 
2.2.3. Organisations- und Prozessziele ................................ .......................... - 56 - 
2.2.4. Maßnahmenauswertung ................................ ................................ ...... - 57 - 
2.2.5. Mittelabfluss aus dem Eingliederungstitel ................................ ............. - 59 - 
2.2.6. Passive Leistungen ................................ ................................ .............. - 60 - 
2.2.7. Grundsicherung im Vergleich ................................ ...............................  - 62 - 
2.3. Zwischenfazit ................................ ................................ ....................... - 66 - 
2.4. Ziele und geschäftspolitische Schwerpunkte 2016 ...............................  - 68 - 
2.4.1. Kennzahlen nach §48a SGB III ................................ ............................ - 68 -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 4 - 
 
2.4.2. Strategische Ausrichtung ................................ ................................ ..... - 68 - 
2.4.3. Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte ................................ ...... - 69 - 
2.4.4. Organisations- und Prozessziele................................ .......................... - 75 - 
2.4.5. Gender................................ ................................ ................................ . - 77 - 
3. Budget- und Maßnahmenplanung 2017 ................................ ......................... - 78 - 
3.1. Finanzen ................................ ................................ ..............................  - 78 - 
3.2. Übersicht über Förderinstrumente und Förderfälle ...............................  - 78 - 
3.3. Förderinstrumente im Einzelnen ................................ .......................... - 80 - 
3.4. Förderangebote Dritter ................................ ................................ ......... - 90 - 
3.5. Kommunale Eingliederungsleistungen ................................ ................. - 91 - 
Schlussbemerkung ................................ ................................ ................................ ... - 91 - 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik ................................ ........... - 92 - 
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster (ab 1. Quartal 2017) ...... - 96 - 
Anlage 2: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell ................................ ........... - 97 - 
Anlage 3: Jobcentermesse und Joboffice – Auswertung und Ausblick ...................... - 98 - 
Anlage 4: ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose ................................ ......... - 99 - 
Anlage 5: Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ........................... - 100 - 
Anlage 6: Öffentlich geförderte Beschäftigung ................................ ........................ - 102 - 
Anlage 7: Projekt Job-Brücke ................................ ................................ .................. - 105 - 
Anlage 8: Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ................................  - 107 - 
Anlage 9: Projekt „LernRaum Europa“ ................................ ................................ .... - 109 - 
Anlage 10: Projekt PASST ................................ ................................ ...................... - 110 - 
Anlage 11: Die kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16 a SGB II ............ - 111 - 
Anlage 12: Projekt „FINANZfairTEILUNG / Gender Budgeting ................................  - 118 -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 5 - 
 
Einleitung 
 
„Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“ lautete die strategische Grundausrichtung des 
Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2016. Dies gilt auch für das Jahr 2017. Wo es 
aktuell, z. B. durch fehlende Qualifikationen, schwierige Rahmenbedingungen oder g e-
sundheitliche Einschränkungen, nicht durch eine Ausbildung oder eine Arbeit auf dem   
1. Arbeitsmarkt möglich ist, werden individuell geeignete Angebote in Form von Qualif i-
zierungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, öffentlich geförderter Beschäftigung oder 
weiteren Maßnahmen und Projekten unterbreitet. 
 
In diesem Rahmen wird auch die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ein 
Schwerpunkt der Arbeit des Jobcenters 2017 sein. Durch die gelebte Willkommenskultur 
und die überwältigende Hilfsbereitschaft der Bevölkerung mit Spe nden und einem gr o-
ßen ehrenamtlichen Engagement  ist für viele  der Start hier in Münster gelungen.  Die 
Menschen nehmen die Zuwanderung ganz überwiegend als Chance für die Gesellschaft 
wahr und erleben sie als kulturelle Bereicherung. Auch die Wirtschaft in Münster erlebt 
die Zuwanderung als einen Gewinn und wichtigen Beitrag zur Deckung des regionalen 
Fachkräftebedarfs. Mit  verschiedenen Projekten schuf sie bereits frühzeitig  für die 
Flüchtlinge die Möglichkeit, auch im Arbeitsmarkt anzukommen.  
 
Diese gesellschaftliche Akzeptanz ist die Voraussetzung für eine gelingende Integration. 
In den kommenden Monaten werden daher für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt und 
zur Steigerung der Teilhabechancen der Erwerb von Deutschkenntnissen, die Anerke n-
nung ausländisc her Berufsqualifikationen und deren Ergänzung durch Qualifizierung s-
maßnahmen von besonderer Bedeutung sein.  
 
Dabei ist jedoch nicht zu verkennen, dass die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten 
für die Arbeitsagenturen und die Jobcenter weiterhin eine g roße Herausforderung da r-
stellt bzw. die Herausforderung insbesondere für die Jobcenter mit den vermehrten 
Übertritten in den Rechtskreis SGB II gerade erst beginnt. Das Jobcenter der Stadt 
Münster hat sich diesbezüglich frühzeitig gut aufgestellt, insbeson dere mit der Mitwi r-
kung am Integration Point Münster, dem gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Ahlen -
Münster erstellten Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für Flüchtlinge und mit einer 
speziellen Organisationseinheit für l eistungsberechtigte Geflüchtete. Die übergreifenden 
Ziele, die für diese Personengruppe angestrebt werden, sind – genau wie für alle Lei s-
tungsberechtigten – die Integration in eine existenzsichernde und nachhaltige Arbeit und 
damit einhergehend die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug sowie die Ermög-
lichung sozialer Teilhabe.  
 
Das hier vorgelegte  Arbeitsmarkt- und Integrationsprogr amm stellt die Ziele und g e-
schäftspolitischen Schwerpunkte des Jobcenters der Stadt Münster sowie die konkret 
geplanten Aktivitäten, Projekte und Maßnahmen für das Jahr 2017 vor. Darüber hinaus 
erfolgen eine Darstellung der Ausgangssituation sowie eine ausführliche Bilanz zu den 
für das Jahr 2016 anvisierten Zielen, Schwerpunkten und Aktivitäten.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 6 - 
 
Zusammenfassung für die eilige Lektüre 
 
 Die Wirtschaft in Deutschland setzt ihren moderaten Aufschwung gemäß aktueller 
Prognosen trotz bestehender Risiken fort. Für 2017 werden ein Anstieg des Brutto-
inlandsprodukts und der Erwerbs tätigkeit vorhergesagt. Aufgrund der hohen Z u-
wanderung nach Deutsc hland wird das Erwerbspersonenpotenzial im Jahr 2017 
weiter wachsen. Auch die Arbeitslosigkeit kann bei zunehmenden Eintritten von G e-
flüchteten in den Arbeitsmarkt im Verlauf des nächsten Jahr es vorübergehend leicht 
steigen. Aufgrund verschiedener Risiko faktoren sind diese Prognosen allerdings mit 
Unsicherheiten behaftet. 
 
 Zur Erreichung der für das Jahr 2016 gesteckten Ziele hat das Jobcenter umfangrei-
che Aktivitäten und Maßnahmen  durchgeführt. Insbesondere hinsichtlich der Ve r-
besserung der Integration in Erwerbstätigkeit ist jedoch mit einer Zielverfehlung zum 
Jahresende zu rechnen. Im Vergleich mit anderen Jobcentern werden jedoch erneut 
durchweg gute Ergebnisse erzielt. 
 
 Die Integration der erwerbsfähigen Leistungsberechtigte n im SGB II, insbesondere 
der Personen, die aufgrund fehlender Qualifikationen, schwieriger Rahmen -
bedingungen oder gesundheitlicher Einschränkungen bereits lange arbeitslos sind, ist 
auch bei stabiler Wirtschaft und gutem Arbeitsmarkt kein Selbstläufer. V iele dieser 
Menschen werden auch weiterhin nur schwer eine Ausbildung oder Arbeit auf dem 
ersten Arbeitsmarkt finden. Das Jobcenter der Stadt Münster verfolgt deshalb auch 
für das Jahr 2017 die strategische Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch B e-
schäftigung zu ermöglichen. Für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsb e-
ziehende sowie für weitere ausgewählte Zielgruppen ( Jugendliche und junge E r-
wachsene, Geflüchtete sowie Menschen mit Behinderung ) werden zahlreiche 
zielgerichtete Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte initiiert bzw. fortgesetzt.  
 
 Innerhalb der strategischen Grundausrichtung  werden vorrangig die Strategien ve r-
folgt, Leistungsberechtigte zu stabilisieren, aktivieren und zu  befähigen sowie die 
Marktchancen für Leistungsberechtigte zu erhöhen. So sollen einerseits die Han d-
lungsautonomie und Selbstverantwortlichkeit der Leistungsberechtigten gestärkt und 
auf der anderen Seite  noch mehr geeignete Beschäftigungsfelder erschlossen we r-
den. Damit rücken auch Arbeitgebende als Zielgruppe noch mehr in den Fokus  des 
Jobcenters. 
 
 Für das Jahr 2017 wird  das Jobcenter voraussichtlich eine finanzielle Ausstattung 
erhalten, die  ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres , inklusive  flüchtlingsbe-
dingter Mehraufwendungen, liegt. 
 
 Die drei größten Blöcke der Förde rung aus dem Eingliederungstitel verteilen sich auf 
Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung , die Förderung der beruflichen 
Weiterbildung mit zahlreichen abschluss- und teilqualifizierenden Maßnahmen sowie 
auf Arbeitsgelegenheiten. Über alle Instrumente hinweg sind für das Jahr 2017 in s-
gesamt rund 5.900 Förderungen vorgesehen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 7 - 
 
1. Ausgangssituation 
 
1.1.    Organisation des Jobcenters der Stadt Münster 
 
Die Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster besteht im operativen B e-
reich aus den Abteilungen „Leistungsgewährung“ und „Markt & Integration“. Das operati-
ve Geschäft wird durch die der Amtsleitung unterstellten Fachstellen Recht und Verwa l-
tung sowie durch 2 Stabstellen und  die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeit s-
markt unterstützt. Die Abteil ung Markt & Integration ist aktuell an den zielgruppenorie n-
tierten Beratungs-und Förderangeboten des Jobcenters ausgerichtet. 
 
Mit Beginn des Jahres 2017 wird als Ergebnis eines umfassenden Organisationsentwick-
lungsprozesses des Jobcenters eine stadtbezirk lich ausgerichtete Organisationsstruktur 
eingeführt. In dessen Folge wird für jeden Stadtbezirk ein sogenanntes „Jobcenter im 
Jobcenter“ bestehen, das jeweils ein Team für die Leistungsgewährung und ein Team 
Markt & Integration sowie einen  Empfangsbereich und Kundenservice umfasst (vgl. das 
Organigramm in der Anlage 1 , S. 96). Für die Leistungsberechtigten , aber auch für e x-
terne Netzwerk partner*innen verringert sich durch die neue Organisationsstruktur die 
Anzahl der Ansprechpersonen im Jobcenter,  und die Reibungsverluste an den Schnit t-
stellen werden reduziert. Anliegen können zeitnaher erledigt werden, parallel wird die 
Netzwerkarbeit in den Sozialräumen gefördert. Die zielgruppenspezifischen Fachkompe-
tenzen, z. B. für Alleinerziehende oder Jugendliche, we rden in allen  sozialräumlichen 
Einheiten vertreten sein. 
 
Eine Ausnahme zu den stadtbezirklich ausgerichteten  Jobcentern-im-Jobcenter wird die 
Fachstelle für leistungsberechtigte Geflüchtete darstellen, die zunächst zentral für alle 
zur Zielgruppe gehörigen Personen bestehen bleibt. Dadurch kann in besonderem Maße 
auf die speziellen Belange der Flüchtlinge im Hinblick auf Sprache und Kultur, Unterstü t-
zungsleistungen etc. eingegangen werden. Auch ermöglicht die Betreu ung der Flüchtlin-
ge in einem gesonderten Team die Bündelung der Mitarbeiterkompetenzen, eine gezie l-
te Netzwerkarbeit sowie eine gezieltere Steuerung der Aufgaben und Ziele. Daneben 
bleiben auch die Fachstelle für Selbständige sowie der Arbeitgeber - und Vermittlungs-
service aus fachlichen und logistischen Gründen als zentrale Einrichtungen  bestehen 
und gehen nicht in der stadtbezirkliche Organisationsstruktur auf. 
 
1.2.    Münster: Portrait, Arbeits- und Ausbildungsmarkt  
 
Zum Stichtag 31.12.2015 zählte die Stadt Münster 305.235 Einwohner*innen , inklusive 
3.174 Personen, die in städtischen Flüchtlingsunterkünften gemeldet waren1. In der lang-
fristigen Entwicklung hat es beim Bevölkerungswachstum in Münster eine deutliche B e-
schleunigung gegeben. In den vergangenen zehn Jahren wuchs die Stadt um rund 
34.000 Einwohner*innen, in den zehn Jahren davon nur um rund 6.000. Die Tendenz ist 
                                            
1 Quelle: Statistikdienststelle der Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 8 - 
 
nach wie vor steigend: die letzten Prognosen2 gehen von einem weiterhin starken Bevöl-
kerungswachstum für Münster bis 2020 und darüber hinaus aus3.  
  
1.2.1. Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen und Berufsausbildungsmarkt 
 
Parallel zum Bevölkerungswachstum hat sich auch die Zahl der sozialversicherung s-
pflichtig beschäftigten Personen in Münster in den letzten Jahren positiv entwickelt. Zum 
Stichtag 31.12.2015 übten 159.621 Personen in Münster eine sozialversicherungspflic h-
tige Beschäftigung aus, das waren 3.404 (2,2  %) mehr als zum Vorjahresstichtag (vgl. 
Abbildung 1). Seit 2007 weist die Statistik für Münster einen Zuwachs von 16,6  % bzw. 
22.718 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus. Bundesweit ist die Anzahl de r 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von Dezember 2014 bis  Dezember 2015 um 
2,5 % und in Nordrhein-Westfalen um 2,4 % gestiegen. 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
am Stichtag Ende… 
Dezember 
2015 
Dezember 
2014 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 159.621 156.217 2,2 
- Männer 80.152 78.723 1,8 
- Frauen 79.469 77.494 2,5 
- unter 25 Jahre 16.839 17.328 -2,8 
- 25 bis unter 55 Jahre 115.531 113.618 1,7 
- 55 Jahre und älter 27.251 25.271 7,8 
- Deutsche 149.071 146.431 1,8 
- Ausländer*innen 10.493 9.713 8,0 
- in Vollzeit 111.407 110.263 1,0 
     davon:   - Männer 68.491 67.692 1,2 
                   - Frauen         42.916 42.571 0,8 
- in Teilzeit 48.205 45.901 5,0 
     davon:   - Männer 11.656 10.998 6,0 
                   - Frauen 36.549 34.903 4,7 
- Auszubildende 8.810 8.758 0,6 
 
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2015 
 
 
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist 
fast ausgewogen: 49,8 % sind Frauen und 50,2 % sind Männer. Auffällig ist aller dings, 
dass wesentlich mehr Frauen in Teilzeit arbeiten als Männer: 78,8 % aller Teilzeitb e-
                                            
2 Vgl. u.a. die Vorlage V/0462/2016: Gesamtstädtische Bevölkerungsvorausberechnungen für den Zeitraum 2015 – 2030 
als Grundlage für die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2015 – 2025. 
3 Die verschiedenen Prognosen weisen dabei sehr unterschiedliche Zahlen aus, in einer Spanne von 296.000 (Bundesin-
stitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) über 310.995 (Stadt Münster) und 319.150 (Bertelsmann-Stiftung) bis hin zu 
321.797 (Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen). Einflussfaktoren sind dabei unter anderem die 
Entwicklung der Flüchtlingsmigration und der Studierendenzahlen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 9 - 
 
schäftigten sind weiblich und nur 24,2 % männlich.  Bei den Vollzeitbeschäftigten ist das 
Verhältnis entsprechend umgekehrt und liegt bei 38,5 % Frauen zu 61,5 % Männern.4  
Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster im Alter von 25 bis 
54 Jahren beträgt 72,4 %. Der Anteil der ab 55 -Jährigen beträgt rund 17 % und ist im 
Vergleich zum Vorjahresmonat um 7,8 % gestiegen. 93,4 % der sozialversiche rungs-
pflichtig Beschäftigten in Münster sind Deutsche und 6,6 % Personen mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit. Die Anzahl der deutschen sozialversicherungspflichtig Beschäfti g-
ten hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,8 % erhöht (1,6 % in Deutschla nd 
und 1,8 % in Nordrhein -Westfalen), der der Ausländer*innen um 8,0 % (12,0 % in 
Deutschland und 9,0 % in Nordrhein-Westfalen). 
 
Sektoren und Wirtschaftszweige 
Sozialversicherungspflichtig 
 Beschäftigte 
am Stichtag Ende… 
Dezember 
2015 
Dezember 
2014 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 159.621 156.217 2,2 
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei  639 620 3,1 
Produzierendes Gewerbe 21.026 20.934 0,4 
- Verarbeitendes Gewerbe 13.430 13.311 0,9 
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen  
  Erzeugnissen und Kunststoffwaren 5.765 5.650 2,0 
- Baugewerbe 5.143 5.068 1,5 
- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.798 4.804 -0,1 
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.867 2.857 0,4 
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.453 2.555 -4,0 
Dienstleistungsbereich 137.956 134.663 2,4 
- Gesundheit und Sozialwesen 30.462 29.746 2,4 
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 20.793 20.525 1,3 
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Körperschaften 13.477 13.150 2,5 
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
  Dienstleistungen 12.724 11.529 10,4 
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 11.521 11.511 0,1 
- Information und Kommunikation 9.856 9.810 0,5 
- Erziehung und Unterricht 9.119 9.012 1,2 
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 8.629 8.553 0,9 
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.526 7.479 0,6 
- Gastgewerbe 4.957 4.664 6,3 
- Arbeitnehmerüberlassung 4.571 4.773 -4,2 
- Verkehr und Lagerei 4.321 3.911 10,5 
 
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008       
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2015 
 
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstlei s-
tungs- und Infrastrukturangebote, wie z. B. Regionalbehörden, Finanz - und Versich e-
rungsdienstleister, Fach- und Hochschulen und andere wissen schaftliche Einrichtungen, 
Fachkliniken und Spezialgeschäfte. Der mit Abstand größte Anteil der sozialversich e-
                                            
4 Das Geschlechterverhältnis bei geringfügig entlohnten Beschäftigten beträgt 59,9 % Frauen und 40,1 % Männer.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 10 - 
 
rungspflichtigen Erwerbspersonen in Münster übt dementsprechend dienstleistende T ä-
tigkeiten aus: am 31.12.2015 waren dies knapp 138.000 Beschäftigte, 2,4 % mehr als im 
Vorjahr. Mit über 86 % dominiert der Dienstleistungsbereich ganz deutlich vor dem pr o-
duzierenden Gewerbe mit rund 13 % Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen B e-
schäftigungen. Die Land - und Fortwirtschaft sowie Fischerei ist in  Münster mit 0,4 % 
Anteil nur von geringer Bedeutung. Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das 
Gesundheits- und Sozialwesen mit 30.462 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
(rund 19 % Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigunge n) und der 
Handel inklusive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 20.793 Beschäf-
tigten (rund 13 % Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen)5. 
 
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: knapp 85 % der soz ialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist*in  oder Experte bzw. Expertin 
tätig und nur rund 15% als Helfer*in6. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese Ver-
teilung mit rund 88 % und 12 % sogar noch stärker ausgeprägt (vgl. Abbildung 3).   
 
Anforderungsniveau Sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigte am 31.12.2015 
Anteil (in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 159.621 100,00 
Helfer*in 19.165 12,0 
Fachkraft 90.427 56,7 
Spezialist*in 23.968 15,0 
Experte/Expertin 25.459 15,9 
 
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Anforderungsniveau  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2015 
 
 
Neben einer beruflichen Ausbildung ode r einem abgeschlossenen (Fach -)Hochschul- 
studium und vorzugsweise mehrjähriger Berufserfahrung werden von den Beschäftigten 
im Regelfall vertiefende Weiterbildungsqualifikationen und insbesondere auch umfa s-
sende methodische und soziale Kompetenzen erwartet. Selbst an scheinbar einfache 
Helfertätigkeiten, wie z. B. im Bereich Lager und Logistik, werden hohe Anforderungen 
an die kognitiven Fähigkeiten (z. B. spezielle Softwarekenntnisse), die physische Lei s-
tungsfähigkeit (z. B. Akkordarbeit) und zeitliche Flexibilität (z. B. Wechselschichten) der 
Beschäftigten gestellt. Dem gegenüber steht eine große Anzahl von Leistungsberechti g-
ten, die über keine oder nicht mehr verwertbare bzw. in Deutschland anerkannte Berufs-
ausbildung verfügen, infolge von (chronischen) Erkrankungen nicht die körperlichen V o-
raussetzungen oder aufgrund von individuellen Rahmenbedingungen (z. B. Kinderb e-
treuung) nicht die zeitliche Flexibilität erfüllen (vgl. hierzu auch Kapitel 1.3.2). Für sie 
wird es zunehmend schwieriger, nachhaltig auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. 
 
                                            
5 Die Anzahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten in Münster hat vom 31.12.2014 zum 31.12.2015 um 1,9 % von 
39.224 auf 38.476 Beschäftigte abgenommen. Bei den geringfügigen Beschäftigungen dominiert der Dienstleistungsbe-
reich sogar mit rund 93,8 % Anteil an allen geringfügig entlohnten Beschäftigungen vor dem produzierenden Gewerbe mit 
5,7 %. Die meisten geringfügig entlohnten Beschäftigten arbeiten im Handel (17,2 %) und im Gastgewerbe (15,1 %). 
6 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer*in: 
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige 
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist*in: Meister- oder 
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder 
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstu-
dium.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 11 - 
 
Der Landesbetrieb „Information und Technik Nordrhein-Westfalen“ (IT.NRW) hat im Juni  
2016 eine Untersuchung 7 veröffentlicht, die die Chancen von Ungelernten 8 auf dem A r-
beitsmarkt beleuchtet. Folgende Erkenntnisse , die sich in ihrer Grundaussage auch auf 
den münsterschen Arbeitsmarkt übertragen lassen, ergeben sich daraus: 
 
 
Exkurs „Ungelernte – Chancenlos auf dem Arbeitsmarkt?“ 
 
 Auch Ungelernte haben von der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in 
den letzten Jahren profitiert. Die Erwerbslosenzahlen s ind bei den Ungelernten 
im Zeitraum von 2005 bis 2014 mit 7,0  % sogar deutlicher zurückgegangen als 
bei den Personen mit beruflichem Abschluss (3,8  %). Entsprechend ist auch die 
Zahl der ungelernten Erwerbspersonen gestiegen, jedoch in geringerem Umfang 
als die der beruflich qualifizierten (5,2 % im Vergleich zu 7,6 %). 
 
 Ungelernte sind jedoch deutlich seltener erwerbstätig als beruflich Qualifizierte. 
2014 lag die Erwerbstätigenquote von Ungelernten bei 56,1 %, bei beruflich Qua-
lifizierten dagegen bei 82,2  %. Im Umkehrschluss heißt das, dass Ungelernte 
auch deutlich häufiger erwerbslos sind als beruflich Qualifizierte. 2014 lag die 
Erwerbslosenquote von Ungelernten bei 12,8  %, bei beruflich Qualifizierten d a-
gegen nur bei 3,8  %. Ungelernte sind durchschnittl ich auch länger arbeitslos als 
höher Qualifizierte. 
 
 In Nordrhein-Westfalen hatten 2014 etwas 1,2 Millionen Erwerbspersonen im A l-
ter von 25 bis unter 65 Jahre keinen beruflichen Ausbildungsabschluss (16,2  %). 
Im Jahr 2005 waren noch fast 19,5  % ohne berufl ichen Abschluss. Durch die 
Neuzuwanderung von geflüchteten Menschen ist jedoch zu erwarten, dass sich 
der Anteil der ungelernten Erwerbspersonen kurz- bis mittelfristig wieder erhöhen 
wird. Knapp 40  % der erwerbslosen Menschen in Nordrhein -Westfalen hatten  
2014 keine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium.  
 
 79,7 % der Erwerbspersonen ohne beruflichen Abschluss hatte n 2014 einen all-
gemeinbildenden Schulabschluss. Die Hälfte der Ungelernten (50,9  %) besaß ei-
nen Hauptschulabschluss. Für 26,0 % der Erwerbspersonen mit beruflichem Ab-
schluss war der Hauptschulabschluss der höchste allgemeinbildende Abschluss. 
 
 Bei den Ungelernten zeigt sich eine hohe Konzentration in nur wenigen Berufen. 
Knapp die Hälfte (49,5 %) übte 2014 eine Tätigkeit in einer der fo lgenden sieben 
Berufsgruppen aus: Reinigung, Lagerwirtschaft/Post und Zustellung/                 
Güterumschlag, Maschinenbau- und Betriebstechnik, Fahrzeugführung im Str a-
ßenverkehr, Verkauf, Speisenzubereitung und Gastronomie. Beruflich Qualifizier-
te waren im Vergleich dazu in diesen Berufsgruppen mit einem Anteil von 16,2 % 
deutlich seltener vertreten. Gegenüber Ungelernten haben Fachkräfte ein wei t-
                                            
7 Information und Technik Nordrhein Westfalen (IT.NRW), Statistik Kompakt 05/2016, „Chancen für Ungelernte auf dem 
Arbeitsmarkt“. Basis für die Untersuchung ist der Mikrozensus der Jahre 2005 und 2014. 
8 Als Ungelernte werden hier erwerbsfähige Personen im Alter von 25 bis unter 65 Jahre bezeichnet, die weder eine 
(duale oder schulische) Berufsausbildung noch ein (Fach-)Hochschulstudium abgeschlossen haben.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 12 - 
 
aus breiteres Einsatzfeld auf dem Arbeitsmarkt (beruflich Qualifizierte waren 
2014 in etwa 90,0 % der Berufsgruppen vertreten, Ungelernte nur in 54,7 %). 
 
 Im Hinblick auf die Wirtschaftszweige zeigt sich ein ähnliches Bild. Knapp ein 
Drittel (29,7 %) der Ungelernten arbeitete 2014 entweder in der Reinigungsbra n-
che, im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Altenheimen o.ä. oder im Verkehrs-
sektor. Beruflich Qualifizierte sind im Vergleich dazu in den genannten Wir t-
schaftszweigen mit einem Anteil von 11,9  % deutlich seltener vertreten und hä u-
figer im Gesundheitswesen, der öffentlichen Verwaltung, dem Facheinze lhandel 
oder im Sozialwesen tätig. Im Zeitverlauf seit 2005 ist die Konzentration von U n-
gelernten auf wenige Berufsgruppen und Wirtschaftszweige gestiegen. 
 
„Die hohe Konzentration von ungelernten Erwerbstätigen auf nur wenige 
Berufsfelder und Branchen ze igt, dass der deutsche Arbeitsmarkt weite r-
hin ein Fachkräftemarkt ist, der viele Positionen für qualifizierte Arbeit s-
kräfte bietet, aber nur wenige für gering Qualifizierte. Somit unterliegen 
Menschen ohne beruflichen Abschluss nach wie vor einem hohen Ris iko, 
arbeitslos zu werden oder zu bleiben.“9 
 
 
Die Dominanz des Dienstleistungssektors  in Münster, und hier insbesondere der Bra n-
chen Handel, Finanz - und Wirtschaftsdienstleistungen sowie Gesundheit 10, zeigt sich 
auch anhand der gemeldeten Berufsausbildungsstellen (vgl. Abbildung 4).  
 
 
 
Abbildung 4: „Top 10“ der seit Beginn des Berichtsjahres gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2016, Berichtsjahr 2015/2016 
 
 
 
                                            
9 Quelle: s. Fußnote 7. 
10 Viele Berufe aus der Gesundheitsbranche sowie fast alle Berufe aus dem Sozialwesen sind an eine schulische oder 
universitäre Ausbildung gebunden und tauchen aus diesem Grund bei den Top 10 der gemeldeten betrieblichen Berufs-
ausbildungsstellen nicht auf.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 13 - 
 
Bis zum August wurden für das Ausbildungsjahr 2015/2016 insgesamt 2.417 Ausbi l-
dungsstellen gemeldet, das sind 110 Stellen bzw. 4,8  % mehr als im Vorjahr. Auf der 
anderen Seite hatten sich bis August 2016 1.373 Bewerber*innen für eine Berufsausbi l-
dungsstelle gemeldet, das sind 1 0,2 % weniger als im Vorjahr. Wird diese Anzahl ins 
Verhältnis zu den gemeldeten Berufsausbildungsstellen gesetzt, ergibt sich ein Quotient 
von 1,76. Dies bedeutet, dass in Münster auf eine*n Bewerber*in 1,76 gemeldete b e-
triebliche Berufsausbildungsstellen kommen. Im Vorjahr lag der Quotient noch bei 1,51, 
in den umliegenden Kreisen und im Landesvergleich ist er deutlich niedriger (Kreis Bo r-
ken: 0,97, Kreis Coesfeld: 0,87, Kreis Steinfurt: 0,94, Kreis Warendorf: 0,76, Land NRW: 
0,81). Damit sind die grundsä tzlichen Chancen auf einen Ausbildungsplatz auf eine b e-
triebliche Ausbildung für Jugendliche in Münster zunehmend gut. 
 
Die Herausforderung für Unternehmen, offene Ausbildungsplätze zu besetzen, ist dag e-
gen weiterhin hoch, mehr und mehr Unternehmen erhalte n gar keine Bewerbungen für 
ihre Ausbildungsplätze mehr. Dass Ausbildungsstellen nicht besetzt werden, liegt eine r-
seits an einem Mangel an geeigneten Bewerbungen, an für junge Menschen teilweise 
unattraktiven Ausbildungsstellen bzw. –berufen  und einem deu tlich angestiegenen A n-
forderungsprofil. Für viele der Jugendlichen im SGB II -Bezug sind in Vorbereitung der 
Integration in eine Ausbildung niedrigschwellig angesetzte Angebote zur Erreichung von 
Schulabschlüssen, zur beruflichen Orientierung und zur Herste llung der Ausbildungsf ä-
higkeit notwendig. Diesbzgl. findet verstärkt eine rechtkreisübergreifende, interdisziplinä-
re Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter, dem Amt für Schule und Weiterbildung 
und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie mit  der Agentur für Arbeit statt 
(s. die Kapitel 2.2.2 und 2.4.3 für eine ausführliche Darstellung der konkreten Aktivit ä-
ten). 
 
1.2.2. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung 
 
Die Arbeitslosenquote in Münster  (insgesamt sowie im SGB II) verlaufen weiterhin auf 
einem konstanten Niveau . Aktuell liegt die Gesamtarbeitslosenquote (SGB II und SGB 
III) bei 5,8 % und die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bei 4,0 %.   
 
Bei der Unterbeschäftigungsquote werden nic ht nur diejenigen berücksichtigt, die a r-
beitslos gemeldet sind, sondern auch die Personen gezählt, die z. B. an arbeitsmarktp o-
litischen Maßnahmen teilnehmen. Die Unterbeschäftigungsquote in Münster gesamt 
(SGB II und SGB III) ist seit dem Vorjahr, dem Trend seit 2009 folgend, weiterhin gesun-
ken und liegt aktuell bei 7,0 %. Der Rechtskreis SGB II weist seit 2016 eine stabile Qu o-
te von 5,0 % aus (vgl. Abbildung 5).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 14 - 
 
 
* Die Daten für das Jahr 2016 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vollständig vor. Ausgewiesen wird daher der  
   Mittelwert der Monate Januar bis August 2016. 
 
Abbildung 5: Entwicklung der Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in Münster 2009 – 2016.  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik. 
 
 
Im Vergleich zum Bund und zum Land Nordrhein -Westfalen befindet sich die SGB II -
Arbeitslosenquote in Münster auf einem konstant niedrigen Niveau. Aktuell liegt die Quo-
te in Münster bei  4,0 %, in NRW bei 5,8  % und im Bundesdurchschnitt bei 4,4  % (vgl. 
Abbildung 6). In der Gesamtentwicklung seit 2009 sind die Quoten gesunken.  
 
 
 
 
 
 
 
 
9,6 
9,1 
8,2 
7,8 
7,5 7,5 7,3 
7,0 
6,3 6,1 
5,7 
5,4 
5,0 5,0 5,0 5,0 
6,5 
6,0 5,9 6,1 6,0 6,0 5,8 5,8 
4,4 
4,1 4,3 4,3 4,1 4,1 4,0 4,0 
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016*
Entwicklung der Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftiung in Münster  
Unterbeschäftigungsquote insgesamt Unterbeschäftigungsquote SGB II
Arbeitslosenquote insgesamt Arbeitslosenquote SGB II

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 15 - 
 
 
* Die Daten für das Jahr 2016 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vollständig vor. Ausgewiesen wird daher der  
   Mittelwert der Monate Januar bis August 2016. 
 
Abbildung 6: Entwicklung der Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in Münster 2009 – 2016.  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik. 
 
 
1.2.3. Beschäftigungsaufnahmen nach Berufen und Wirtschaftsklassen 
 
Bei einer Betrachtung der Berufe, in die die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im 
Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2016 (Berichtsmonate Januar bis September) ei n-
gemündet sind, fällt auf, dass – parallel zu den vorliegenden Qualifikationsniveaus der 
Personen im SGB II (vgl. hierzu auch K apitel 1.3.2) - der größte Teil der Beschäft i-
gungsaufnahmen in Helferberufe bzw. Berufe, die nicht zwingend eine Berufsausbildung 
voraussetzen, erfolgt ist.  Gleichzeitig spiegeln die Beschäftigungsaufnahmen  den stark 
dienstleistungsorientierten lokalen Arb eitsmarkt wider. Die „Top 10“ sind dabei im Ve r-
gleich zu den Vorjahren fast unverändert und werden mit großem Abstand zu den and e-
ren Tätigkeiten von Arbeitsaufnahmen als Helfer*in in den Bereichen  Reinigung und La-
gerwirtschaft/Transport  angeführt (vgl. Abbildung 7). Bei einer geschlechterspezifischen 
Betrachtung fällt auf, dass die meisten weiblichen Leistungsberechtigten  eine Beschäfti-
gung in den  Bereiche Reinigung, Verkauf und Büro aufgenommen haben , während bei 
den männlichen Leistungsberechtigten Arbei tsaufnahmen in den Bereichen Lagerwir t-
schaft/Transport, Küche, Auslieferungsfahrer*in und Gartenbau dominieren.  
 
5,3 
5,1 
4,9 
4,7 4,6 4,5 4,4 4,4 
6,2 6,2 
6,0 6,0 6,0 6,0 5,9 5,8 
4,4 
4,1 
4,3 4,3 
4,1 4,1 4,0 4,0 
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
6,5
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016*
Entwicklung der Arbeitslosenquote SGB II im Vergleich 
Deutschland Nordrhein-Westfalen Münster

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 16 - 
 
 
 
Abbildung 7: „Top 10“Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsaufnahmen 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/Prosoz, Stand September 2016 
 
 
 
 
Abbildung 8: „Top 10“Sozialversicherungspflichtige Ausbildungsaufnahmen 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/Prosoz, Stand September 2016 
 
Auch hinsichtlich der Einmündungen junger Leistungsberechtigter in Ausbildung dom i-
nieren dienstleistungsorientierte Berufe. Dabei lassen sich bei den „Top 10“ 11 ganz deut-
lich geschlechterspezifische Tendenzen erkennen: Während die überwiegende Zahl der 
                                            
11 Die Integrationen in die Ausbildungsberufe „Sozialpädagogische*r Assistent*in“ und „Anlagenmechaniker*in Heizungs-, 
Sanitär- und Klimatechnik“ sind mit 8 Integrationen gleichauf mit „Maler*in und Lackierer*in“. Die Anzahl der weiteren 
Integrationen in Ausbildung in den „Top 30“ liegen ebenfalls eng beieinander. 
Helfer*in -
Reinigung
Helfer*in -
Lagerwirt-
schaft,
Transport
Helfer*in -
Verkauf
Helfer*in -
Küche
Helfer*in -
Büro,
Verwaltung
Ausliefe-
rungs-
fahrer*in
Verkäufer*
in Servicekraft Helfer*in -
Gartenbau
Call-
Center-
Agent*in
m 75 130 31 42 22 35 10 15 30 19
w 102 19 52 30 32 1 24 17 2 12
0
20
40
60
80
100
120
140
"Top 10" Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsaufnahmen  
Verkäufer*in
Sozialhelfer
*in/-
assistent*in
Zahnmedizi-
nische*r
Fachange-
stellte*r
Alten-
pfleger*in Friseur*in
Kaufmann*-
frau -
Einzelhande
l
Erzieher*in
Medizini-
sche*r
Fachange-
stellte*r
Bürokauf-
mann*-frau
Maler*in
und
Lackierer*in
m 8 2 0 5 4 4 1 0 5 8
w 13 17 14 7 7 7 9 9 4 0
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
"Top 10" Sozialversicherungspflichtige Ausbildungsaufnahmen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 17 - 
 
weiblichen Leistungsberechtigten in den  Einzelhandel/Verkauf sowie in den Sozial- und 
Gesundheitsbereich oder das Friseurgewerbe eingemündet sind , dominieren in den  
technischen und handwerklichen Berufen (außer Friseur*in)  die männlichen Leistung s-
berechtigten.   
 
 
1.2.4. Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes – Ausblick 
 
Die Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2016 der deutschen Wirtschaftsforschungsinstit u-
te12 hat für die deutsche Wirtschaft einen moderaten Aufschwung vorhergesagt. Es wu r-
de prognostiziert, dass das Bruttoinlandsprodukt 2016 um 1,6 % und im Jahr 2017 um 
1,5 %  wächst.13   
 
In der Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2016 14 geben die deutschen Wirtschaftsfo r-
schungsinstitute eine aktualisierte Vorhersage für die Entwicklung der Wirtschaft und des 
Arbeitsmarktes ab. Für das Bruttoinlandsprodukt wird mit einem Wachstum von 1,9 % im 
Jahr 2016 ei ne positivere Prognose als noch im Frühjahr gestellt. Für das kommende 
Jahr wird jedoch mit einer etwas weniger optimistischen Entwicklung mit einer Steig e-
rung der Expansionsrate um 1,4  % gerechnet. Ein Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt - 
und Berufsfor schung (IAB) 15 geht dagegen von einem Wachstum des realen Bruttoi n-
landsprodukts um 1,3 % in 2017 aus, nach 1,8  % im laufenden Jahr. Der Konjunkturb e-
richt Spätsommer 2016 der Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen16 rechnet für 
die Region ebenfalls mit einem moderaten Expansionskurs.  
 
In erster Linie ist es weiterhin der private Konsum, der den Aufschwung trägt und dabei 
insbesondere vom anhaltenden Beschäftigungsaufbau, den spürbaren Steigerungen der 
Lohn- und Transfereinkommen, den geringen Preissteige rungsraten und den niedrigen 
Zinsen profitiert. Impulse für den öffentlichen Konsum gehen außerdem von den Ausg a-
ben aus, die durch die Versorgung und Unterbringung der großen Zahl an Flüchtlingen 
entstehen.  
 
Von der Weltkonjunktur gehen dagegen kaum stimu lierende Effekte aus, so dass die 
Exporte nur moderat steigen. Ein Risiko stellen im kommenden Jahr vor allem die Au s-
wirkungen der Brexit-Entscheidung dar. Unklar ist derzeit bei einem sich voraussichtlich 
hinziehenden Austrittsprozess, in welchem Maß der Gemeinsame Markt Großbritannien 
künftig offen stehen wird. So könnten Großbritannien und in geringerem Maße auch die 
übrige Europäische Union vor einer längeren Phase der Investitionszurückhaltung st e-
hen. Hinzu kommen Risiken aufgrund der ökonomischen Prob leme in Schwellenländern 
wie China, Brasilien und Russland und möglichen weiteren Desintegrationsschritte in der 
Weltwirtschaft.  
                                            
12 „Gemeinschaftsdiagnose im Frühjahr 2016: Aufschwung bleibt moderat – Wirtschaftspolitik wenig wachstumsorientiert“, 
Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Berlin, April 2016.  
13 Die prognostizierten Werte, auf die diese Vorlage sich bezieht, stellen in der Regel Mittelwerte innerhalb eines Progno-
seintervalls dar, das die statistische Unsicherheit spiegelt. 
14 „Gemeinschaftsdiagnose im Herbst 2016: Deutsche Wirtschaft gut ausgelastet - Wirtschaftspolitik neu ausrichten“. 
Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Berlin, September 
2016. 
15 „IAB-Prognose 2016/2017, Arbeitslosigkeit sinkt weiter“, IAB-Kurzbericht 20/2016, Nürnberg, September 2016. 
16 „Konjunkturbericht Spätsommer 2016. Konjunktur bleibt auf Kurs“. Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen. 
Münster, September 2016.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 18 - 
 
 
Für die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland wird im Rahmen der Herbst -
Gemeinschaftsdiagnose eine weitere kräftige Zunahme erwartet, trotz des Beschäft i-
gungsaufbaus allerdings auch ein vorübergehender leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit, 
da Geflüchtete nach Ende ihrer Anerkennungsverfahren und dem Abschluss von Inte g-
rationsmaßnahmen verstärkt eine Beschäftigung suchen werden . Im Verlaufe des Ja h-
res 2018 wird die Zahl der registrier ten Arbeitslosen laut Herbstprog nose jedoch wieder 
abnehmen. Bei der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenquote schlagen diese geringf ü-
gigen Änderungen nach Einschätzung der Wirtschaftsinstitute jedoch nicht durch: sie soll 
bis 2018 bei 6,1 % im Bundesdurchschnitt verharren. 
 
Auch laut IAB -Prognose nimmt das Erwerbspersonenpotenzial trotz der negativen d e-
mographischen Entwicklung durch Zuwanderung aus dem Ausland, insbesondere aus 
den Ländern der EU und dabei vor allem aus Ost - und Südeuropa sowie durch die ve r-
mehrt steigenden Aufenthalts - und Arbeitserlaubnisse geflüchteter Menschen, zu. Sa i-
sonbereinigt kann die Arbeitslosigkeit im Verlaufe des nächsten Jahres laut IAB dadurch 
leicht steigen. Jedoch zählen nicht alle anerkannten Flüchtlinge unmittelbar zu den A r-
beitslosen und potenziellen Erwerbspersonen, eine große Anzahl nimmt zunächst an 
(durchaus längerfristigen) Integrationskursen und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmark t-
politik teil. In Kombination mit dem Beschäftigungsaufbau ist im Jahresdurchschnitt 2017 
laut IAB deshalb mit einer Absenkung der Arbeitslosigkeit zu rechnen, die Unterbeschä f-
tigung wird jedoch entsprechend zunehmen.  
 
Der Beschäftigungsaufbau in Deutschland wird überwiegend von der abhängigen sozial-
versicherungspflichtigen Beschäftigung getragen. Für den Agenturbezirk Ahlen Münster 
sagt das IAB in seiner regionalen Prognose einen Anstieg der sozialversicherungspflic h-
tigen Beschäftigung um 1,3 % voraus 17. Obwohl auch die Zahl der sozialversicherungs-
pflichtigen Vollzeitbeschäftigungen weiter wächst, ist der Anstieg zum größeren Teil auf 
eine Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigungen zu rückzufüh-
ren, die z. T.  nicht immer bedarfsdeckend sind. Bei den Minijobs dürfte es dagegen zu 
einer leichten Abnahme kommen, da diese Beschäftigungsform aufgrund der zum ko m-
menden Jahr anstehenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns nochmals an A t-
traktivität verliert. Auch für die Zahl der Selbständigen wird eine Abnahme pro gnostiziert 
unter der Annahme, dass wegen der guten Arbeitsmarktentwicklung eine abhängige 
Beschäftigung oftmals als bessere Alternative betrachtet wird.  
 
Der weitaus größte Teil des Beschäftigungsaufbaus findet im Dienstleistungssektor statt, 
hier laut I AB insbesondere in den Bereichen Öffentliche Dienstleister, Erziehung und 
Gesundheit. Dies ist hauptsächlich auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung und auf 
die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen. Auch für die Bereiche Unternehmen s-
dienstleister, Handel, Verkehr und Gaststätten wird in den beiden nächsten Jahren ein 
überdurchschnittliches Plus erwartet, ebenso wie für die Branche Information und Ko m-
munikation vor dem Hintergrund der Entwicklung zur „Wirtschaft 4.0“, also der zune h-
menden Digitalisierung  und Vernetzung von Produktionsprozessen. Für die Branchen 
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie Sonstige Dienstleister 
                                            
17 „Aktuelle Daten und Indikatoren. Regionale Arbeitsmarktprognosen“. Bericht 2/2016, Nürnberg, September 2016. Eine 
Voraussage separat für die Stadt Münster wird nicht erstellt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
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wird dagegen eine Abnahme bzw. Stagnation der Beschäftigung erwartet. Außerhalb 
des Dienstleistungssektors werd en für das Produzierende Gewerbe ein unterdurc h-
schnittliches Beschäftigungswachstum und für das Baugewerbe eine überdurchschnittl i-
che Entwicklung der Beschäftigung prognostiziert. 
 
Das IAB weist in seinem Bericht aber auch auf die strukturellen Probleme des deutschen 
Arbeitsmarktes hin. Dazu gehört beispielsweise, dass Arbeitslose mit ihrer Qualifikation 
oft nicht zu den Bedarfen der Betriebe passen oder regionale Diskrepanzen von Angebot 
und Nachfrage auftreten. Auch ist ein beträchtlicher Teil der Arbei tslosen in der Grundsi-
cherung bereits sehr lange ohne Beschäftigung und damit deutlich schwerer integrie r-
bar18. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Herausforderungen und damit verbu n-
dener Risiken: die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsm arkt, zunehmende 
Bedarfe an Arbeitszeitflexibilität, demographischer Wandel und die wachsende Bede u-
tung älterer Arbeitnehmender sowie nicht zuletzt das Gelingen der Integration der g e-
flüchteten Menschen in Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Investitionen in die Qualifikati-
on und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten kommen aus diesem Grund eine zen t-
rale Bedeutung zu. 
 
1.3.    Arbeitskräfteangebot in Münster (SGB II und SGB III) 
 
Während der Bestand der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster von 
2014 auf 2015 gesunken ist, hat er sich zu 2016 (Stand August) in beiden Rechtskreisen 
wieder erhöht: die Zahl der Arbeitsuchend en um 226  (SGB III um 114 und SGB II um 
112) und die Zahl der Arbeitslosen um 272  (SGB III um 163 und SGB II um 109), v gl. 
hierzu Abbildung 9. 
 
Auffällig ist, dass beide Rechtskreise annähern d die gleiche Struktur aufweisen, die 
Gruppe der Ausländer*innen jedoch im SGB II deutlich größer ist als im SGB III (27,0 % 
im Vergleich zu 19,3 %). Dies ist darauf zurückzuführen, da ss Menschen mit ausländ i-
scher Staatsangehörigkeit bzw. Menschen mit Migrationsvorgeschichte in vielen Fällen 
(noch) nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse und Qualifikationen für die Anforderu n-
gen des deutschen Ar beitsmarktes aufweisen und damit einem h öheren Risiko der lä n-
gerfristigen Arbeitslosigkeit ausgesetzt sind (vgl. dazu auch die Ausführungen zur Zie l-
gruppe auf den Seiten 37 ff.). Insgesamt ist der Anteil der Ausländer*innen an allen A r-
beitslosen gegenüber dem Vorjahresmonat überwiegend aufgrund der Flüchtlingsi n-
tegration um 21,6 % gestiegen (75,1% im SGB III und 9,9 % im SGB II). Für das Jahr 
2017 ist zu erwarten, dass der Anteil der ausländischen Arbeitslosen im SGB III mit z u-
nehmender Bearbeitung der Asylanträge und zunehmenden Übergängen in da s SGB III 
wieder sinkt und entsprechend im SGB II weiter ansteigt.19  
 
 
 
                                            
18 Die Arbeitslosigkeit im SGB II ist eher strukturell bedingt und reagiert deutlich schwächer und zeitverzögert auf die 
konjunkturelle Entwicklung : Zwischen September 2015 und August 2016 fanden in jedem Monat durchschnittlich 14,7 % 
der SGB-III-Arbeitslosen eine neue Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt, im SGB II waren dies nur 3,3 %. Arbeitslose ver-
blieben im Schnitt 18 Wochen im Versicherungssystem, aber 56 Wochen in der Grundsicherung. Fast jeder Zweite im 
SGB II ist länger als ein Jahr arbeitslos (47,6 %). 
19 Dies ist jedoch abhängig von der Entwicklung der gesamten Flüchtlingssituation.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 20 - 
 
 Stadt Münster SGB III SGB II 
 Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Bestand Arbeitsuchende  15.283  5.285  9.998  
Bestand Arbeitslose 9.703  3.170  6.533  
  Männer 5.425 55,9% 1.733 54,7% 3.692 56,5% 
  Frauen 4.278 44,1% 1.437 45,3% 2.841 43,5% 
  15 – 24 Jahre 1.046 10,8% 414 13,1% 632 9,7% 
      darunter: 15 – 19 Jahre 206 2,1% 36 1,1% 170 2,6% 
   50 Jahre und älter 2.849 29,4% 921 29,1% 1.928 29,5% 
      darunter: 55 Jahre und älter 1.760 18,1% 615 19,4% 1.145 17,5% 
  Ausländer(innen) 2.376 24,5% 613 19,3% 1.763 27,0% 
  Menschen mit Schwerbehinderung 579 6,0% 186 5,9% 393 6,0% 
  Langzeitarbeitslose 3.934 40,5% 336 10,6% 3.598 55,1% 
Zugang an Arbeitslosen 1.982  963  1.019  
   seit Jahresbeginn 14.792  7.513  7.279  
Abgang an Arbeitslosen    1.763  830  933  
   seit Jahresbeginn 14.027  6.609  7.418  
 
Abbildung 9: Arbeitskräfteangebot in Münster nach Rechtskreisen (SGB III und SGB II) 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2016 
 
Der Anteil der jugendlichen Arbeitslosen unter 25 Jahren ist im Vergleich zum Vorja h-
resmonat in beiden Rechtskreisen ebenfalls gestiegen  (um 9,2  % im SGB III und um 
22,5 % im SGB II); im Vorjahr waren die Anteile noch um 12,7 % bzw. 8,2 % gesunken. 
Aufgrund des geringen Durchschnittsalters der Geflüchteten ist davon auszugehen, dass 
auch diese Entwicklung auf die Flüchtlingsmigration zurückzuführen ist.   
 
Systembedingt ist auch der Anteil der Langzeitarbeitslosen im SGB II mit 55,1  % signifi-
kant höher als im SGB III mit 10,6  %. Ein Fokus des Jobcenters liegt aus diesem Grund 
schon seit Jahren auf dieser Personengruppe  (vgl. dazu auch die Ausführungen in den 
Kapiteln 2.2 und 2.4). 
 
Ab dem 1. Januar 2017 werden - durch die Einführung des § 5 Abs. 4 SGB II im Rahmen 
des 9. Rechtsänderungsgesetzes SGB II - Personen, die gleichzeitig einen Anspruch auf 
Arbeitslosengeld (SGB III) und Arbeitslosengeld II (SGB II) haben , hinsichtlich der Ei n-
gliederung in Arbeit nicht mehr durch das Jobcenter, sondern durch die Agentur für A r-
beit betreut. In der Folge verschiebt sich die Zahl der Arbeitslosen um ca. 60.000 bu n-
desweit aus der Grundsicherung in das Versicherungssystem. Die SGB II-
Arbeitslosigkeit nimmt dadurch leicht ab: Laut IAB sinkt der durchschnittliche Anteil des 
SGB II im Jahr 2017 um 1,1 Punkte auf dann 68,2 %.  
 
In Münster bezogen in den vergangenen Monaten durchschnittlich knapp 350 Leistung s-
beziehende gleichzeitig beide Sozialleistungen. Diese ungefähre Anzahl wird also ab 
Jahresbeginn 2017 zwar weiterhin zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, aber 
nicht mehr zu den Arbeitslosen des Jobcenters zählen.  
 
Da auf der anderen Seite die  leistungsberechtigten Geflüchteten vielfach erst Integrat i-
onskurse und andere arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen absolvieren und damit nicht 
zu den Arbeitslosen zählen, kann es bei steigender Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 
und der Leistungsberechtigten dennoch zu einer Abnahme der Arbeitslosigkeit im SGB II

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 21 - 
 
allgemein und somit auch im Jobcenter der Stadt Münster kommen. Die Unterbeschäfti-
gung wird dagegen zunehmen.  
 
1.3.1. Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter 
 
Im Jobcenter der Stadt Münster beziehen rund 22.000 Personen in 11.200 Bedarfsge-
meinschaften Leistungen zur Grundsicherung im Rahmen des  SGB II, davon ist jeweils 
etwa die Hälfte männlich und  weiblich. Knapp 14.700 der Leistun gsberechtigten sind 
erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder - und Vermittlungsbemühun-
gen des Jobcenters.  Über 60  % dieser Personen sind Langzeitleistungsbeziehende 20,  
37 % erhalten bereits seit mehr als 4 Jahren Leistungen. Rund 21 % der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten und immerhin gut ein Drittel der Langzeitleistungsbeziehenden 
beziehen ein Erwerbseinkommen, das jedoch für den Lebensunterhalt der Bedarfsg e-
meinschaft nicht ausreicht (vgl. Abbildung 10).   
 
 Insgesamt Männer Frauen 
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.947 11.064 10.883 
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.054 3.040 3.014 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.664 7.384 7.280 
   15 bis 24 Jahre 2.798 1.378 1.420 
   25 bis 54 Jahre 9.709 4.796 4.913 
   55 Jahre und älter 2.157 1.210 947 
   Ausländer*innen 4.088 2.046 2.042 
   Alleinerziehende 2.014 105 1.909 
Langzeitleistungsbeziehende 9.030 4.234 4.796 
   unter 25 Jahre 1.135 524 611 
   25 bis 49 Jahre 5.100 2.717 2.929 
   50 Jahre und älter 2.795 1.539 1.256 
   Ausländer*innen 1.982 882 1.100 
   Alleinerziehende 1.553 72 1.481 
   Mit Erwerbseinkommen 3.055 1.368 1.687 
   Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 826 399 356 
   Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 2.726 1.179 1.233 
   Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.486 2.642 3.229 
 
Abbildung 10: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2016 
 
Die Anzahl der Ausländer*innen unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten i m 
Jobcenter der Stadt Münster  hat sich seit dem Vorjahr esmonat (jeweils April, gemäß 
Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit) um rund 260 Personen erhöht.  
Allerdings ist die Zahl der Geflüchteten im dritten Quartal 2016 erheblich angestiegen. 
Aktuell stehen nach eigenen Auswertungen fast 1.500 Geflüchtete im Leistungsbezug 21. 
Unter diesen befinden sich rund 1.050 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Da das Bu n-
desamt für Migration und Flücht linge derzeit hinsichtlich der Asylverfahren zu den G e-
flüchteten eine hohe Entscheidungsrate aufweist, wird davon ausgegangen, dass ein 
Großteil der Verfahren im 4. Quartal 2016 und im 1. Quartal 2017 abgeschlossen sein 
                                            
20 Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 
21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit 
einzubeziehen, werden Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewiesen. 
21 Stand: 13.10.2016

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 22 - 
 
wird. Das Job center prognostiziert insoweit, dass bis zum Jahresende 2016 rund 550 
weitere Geflüchtete (davon 400 erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in den Leistung s-
bezug nach dem SGB II eintreten. Zu Beginn des kommenden Jahres ist nach aktueller 
Erkenntnis von weite ren 700 Eintritten (davon 500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte) 
auszugehen. Insgesamt würden damit etwa 2.750 Geflüchtete (davon 1.950 erwerbsf ä-
hige Leistungsberechtigte) im Leistungsbezug nach dem SGB II stehen. 
 
Diese Zunahme an Geflüchteten hat erhebl iche Auswirkungen auf die Anzahl der durch 
das Jobcenter betreuten Leistungsberechtigten. Die Zahl derer, die im Leistungsbezug 
stehen, aber nicht unter die Geflüchteten fallen, ist zuletzt zwar leicht rückläufig. Alle r-
dings wird durch den erheblichen Zuwa chs die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsb e-
rechtigten auf voraussichtlich durchschnittlich etwa 15.650 Personen im Jahr 2017 a n-
steigen. Dies sind 6,2 % mehr als der durchschnittliche Bestand im Jahr 2016. Hinsich t-
lich der betreuten Bedarfsgemeinschaften ist im Jahresdurchschnitt mit einer Steigerung 
von rund 11.220 auf 11.950 zu rechnen.  
 
Über die Hälfte  der Bedarfsgemeinschaften besteht aus nur einer Person , bei knapp 
einem Fünftel handelt es sich um Ein -Eltern-Familien, in denen die alleinige oder haup t-
sächliche Sorge für das Kind bzw. die Kinder bei der Mutter oder, in der Minderheit der 
Fälle, auch beim Vater liegt.  Dabei hat sich d er Anteil der Alleinerziehenden -
Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahr leicht verringert.  In gut einem Drittel 
aller Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren (vgl. Abbildung 11).  
    
 Anzahl Anteil an allen  
Bedarfsgemeinschaften 
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 11.221 100,0% 
   mit 1 Person 6.153 54,8% 
   mit 2 Personen 2.122 18,9% 
   mit 3 Personen 1.377 12,3% 
   mit 4 Personen 829 7,4% 
   mit 5 und mehr Personen 740 6,6% 
   Alleinerziehenden-BG 2.159 19,2% 
   Partner-BG ohne Kinder 940 8,4% 
   Partner-BG mit Kindern 1.717 15,3% 
   BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.896 34,7% 
      davon mit 1 Kind 1.850 16,9% 
                 mit 2 Kindern         1.193 10,6% 
                 mit 3 und mehr Kindern           853 7,6% 
 
Abbildung 11: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2016 
 
Die Entwicklung der Zahlen im Zeitverlauf zeigt, dass die wachsende Stadtbevölkerung 
Münsters sich auch in der  insbesondere seit 2011 konstant gestiegenen  Anzahl der Be-
darfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II niede r-
schlägt. Die Anzahl der Arbeitslosen war von 2014 auf 2015 gesunken, ist aktuell jedoch 
wieder gestiegen. Dagegen konnte der Langzeitleistungsbezug von 2015 auf 2016 leicht 
gesenkt werden (vgl. Abbildung 12).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 23 - 
 
 
* Die Daten für das Jahr 2016 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vollständig vor. Ausgewiesen wird daher jeweils ein  
  Mittelwert: 
  - Bedarfsgemeinschaften: Januar bis Mai 2016 
  - Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Januar bis Mai 2016 
  - Langzeitleistungsbeziehende: Januar bis April 2016 
  - Arbeitslose: Januar bis August 2016 
 
Hinweis: Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  wird durch die Statistik d er Bundesagentur für Arbeit  erst seit 2011 
ausgewiesen. Die Zahle n der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  wurden durch die 
Revision der Grundsicherungsstatistik ab dem Jahr 2005 revidiert, die Daten weichen daher  te von früheren Veröffentl i-
chungen ab. Die Zahl der Arbeitslosen ist durch die Revision zwar nicht betroffen, teilweise haben sich nach aktueller 
Prüfung die Zahlen ab 2008 dennoch geringfügig verändert.  
 
Abbildung 12: Entwicklung des Bestands der Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten , 
Langzeitleistungsbeziehenden und Arbeitslosen in den Jahren 2006 - 2016 im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
 
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihrer unterschiedlichen Lebenssi-
tuationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden sie en t-
sprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse von spezialisierten Jobcoaches 
beraten, die auch die relevanten Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. 
Folgende Zielgruppen sind im Jobcenter Münster entsprechend definiert: 
 
- Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren (U25) 
- Ab 25-Jährige (Ü25) 
- Alleinerziehende 
- Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand*innen (Reha/SB) 
- Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete 
- Selbständige und Gründungswillige 
 
Die Anteile der Zielgruppen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind  aus der 
Abbildung 13 ersichtlich.  
11.168 
10.584 
10.206 10.303 10.592 10.529 10.813 10.906 11.009 11.152 11.207 
14.740 14.626 
13.917 13.750 13.944 13.734 13.925 14.193 14.352 14.589 14.649 
8.834 8.810 8.950 8.981 9.102 9.051 
7.756 
6.989 
6.206 6.240 5.904 6.232 6.516 6.327 6.430 6.368 6466 
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016*
Entwicklung des Bestands der Bedarfsgemeinschaften, erwerbfähigen 
Leistungsberechtigten, Langzeitleistungsbeziehenden und Arbeitslosen 
für die Jahre 2006 - 2016 (Jahresdurchschnittswerte)  
Bedarfsgemeinschaften Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Langzeitleistungsbeziehende Arbeitslose

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 24 - 
 
 
 
 
Abbildung 13: Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat August 2016 
 
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Bild insofern verändert, als dass die ehemalige 
Zielgruppe der über 50 -Jährigen durch Beendigung des Bundesprojekts „Perspektive 
50plus“ zum 31.12.2015 in der Zielgruppe der über 25-Jährigen aufgegangen ist. Zudem 
wurde die Zielgruppe der Geflüchteten neu definiert und durch eine eigene Fachstelle 
auch organisatorisch verankert. D as Projekt und die  Zielgruppe MAMBA 22 (im Vorja h-
resmonat 3 % Anteil an allen  erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) wurden in die Ziel-
gruppe und die Fachstelle der Geflüchteten integriert. Die Anteile der Zielgruppen Allein-
erziehende, Reha/SB und Selbständige sind im Vergleich zum Vorjahresmonat gleich 
geblieben, die Anteile der Zielgruppen über 25-Jährige und U25 haben sich mit 2 % bzw. 
1 % zur Zielgruppe der Geflüchteten verschoben. 
 
Der Anteil von männlichen und weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im 
Jobcenter der Stadt Münster ist weiterhin annähernd gleich groß (vgl . auch die Abbi l-
dungen 9 und 10), unterscheidet sich aber in den einzelnen Zielgruppen (vgl. Abbildung 
14). Am signifikantesten ist die Differenz bei den Alleinerziehenden: hier sind rund 95 % 
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Frauen, während in den  anderen Zielgruppen 
der Anteil der Männer höher ist. Am höchsten ist der Anteil der Männer in der Zielgruppe 
der Geflüchteten mit rund 69 %. 
 
                                            
22 Münsters Aktionsprogramm für Migrantinnen und Migranten und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Müns-
ter und im Münsterland.  
U25 
16% 
Ü25 
57% 
Alleinerziehende 
12% 
Reha/SB 
8% 
Selbständige 
1% 
Geflüchtete 
6% 
Anteile der Zielgruppen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 25 - 
 
 
 
Abbildung 14: Anteile Männer und Frauen in den Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat August 2016 
 
 
Die Auswertung der Zielgruppe Menschen mit Migrationsvorgeschichte  bzw. der Perso-
nengruppe der Aus länder*innen wird gesondert vorgenommen, da diese Leistungsb e-
rechtigten grundsätzlich in allen Zielgruppen vertreten sind. Um eine Migrationsbetrach-
tung der Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird innerhalb der abg e-
schotteten Statistikdienststelle aus dem Melderegister der Stadt Münster die Kundend a-
tei mit den notwendigen Migrationsinformationen aus dem Melderegister angereichert. 
Die Statistikdienststelle erstellt dann unter Beachtung des Datenschutzes aggregierte 
statistische Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann die mit dem Kommunalen I n-
tegrationszentrum der Stadt Münster abgestimmte Betrachtungsweise von Migration auf 
die Kundendatei des Jobcenters angewendet werden. Rund 99  % der verarbeiteten Da-
ten konnten so eindeutig ermittelt werden.  
 
Danach haben 50  % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter Münster 
eine Migrationsvorgeschichte (vgl. Abbildung 15 ). Betrachtet man alle Leistungsberec h-
tigten, also auch die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften , so liegt der Anteil der Me n-
schen mit Migrationsvorgeschichte sogar bei 55  % und ist damit im Vergleich zum Vor-
jahresmonat um 3% angestiegen.  
 
U25 Ü25 Alleinerziehende Reha/SB Selbständige Geflüchtete
m 1179 4548 84 662 66 534
w 1139 3483 1626 502 52 242
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
5000
Anteil Frauen - Männer in den Zielgruppen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 26 - 
 
 
 
Abbildung 14: Anteile der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit und ohne Mi grationsvorgeschichte im Job-
center der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat August 2016 
 
 
1.3.2. Qualifikationsprofile der Leistungsberechtigten 
 
Schulabschluss23 
 
Über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Mün s-
ter hat keinen Schulabschluss. Ihr Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, 
von 34,4  % auf nunmehr 36,7  %. Knapp 23  % verfügen über einen Hauptschula b-
schluss, knapp 2,0 % haben die Förderschule abgeschlossen24 (vgl. Abbildung 16).  
 
                                            
23 Nicht berücksichtigt wurden die Leistungsberechtigten, bei denen dieses Merkmal statistisch noch nicht erfasst ist oder 
die noch keiner Fachstelle zugeordnet sind. 
24 Eine gesonderte Ausweisung der Schulabschlüsse der jugendlichen Leistungsberechtigten ist nicht ausreichend aussa-
gekräftig, da viele der unter 25-Jährigen noch Schüler*innen sind und einen Schulabschluss aktiv anstreben. 
Deutsche mit 
Migrations-
vorgeschichte 
21 % 
Ausländer*innen 
29 % 
Deutsche ohne 
Migrations-
vorgeschichte 
50 % 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit und ohne 
Migrationsvorgeschichte

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 27 - 
 
 
 
Abbildung 16: Schulbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, Anteile der Männer und Frauen                       
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat August 2016 
 
 
Da die Aufnahme einer Berufsausbildung und eine nachhaltige Perspektive auf dem A r-
beitsmarkt ohne Schulabschluss, kaum möglich oder zum indest sehr erschwert sind, 
ergreift das Jobcenter der Stadt Mü nster zahlreiche Maßnahmen, um den Erwerb eines 
Schulabschlusses zu unterstützen. Bei den Jugendlichen wird insbesondere eng mit 
dem Amt für Schule und Weiterbildung kooperiert, um Schulabbrüche zu vermeiden und 
die Schüler*innen zur Absolvierung eines (höherwertigen) Schulabschlusses zu motivi e-
ren. Darüber hinaus kann das Jobcenter gem. § 16 SGB II i. V. m. § 81 SGB III lediglich 
die Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder 
eines gleichwertigen Schulabschlusses übernehmen, insofern die Leistungsberechtigten 
dies selbst anstreben. Dies wird zum Beispiel im Rahmen der Maßnahme „Schula b-
schluss Plus“ ermöglicht, aber insgesamt von den Leistungsberechtigten  in Relation zu 
der hohen Anzahl an Personen ohne Schulabschluss wenig genutzt bzw. wird das Maß-
nahmeziel oftmals trotz eingehender Bemühungen aller Beteiligten nicht erreicht (vgl. 
hierzu die Auswertung der Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschula b-
schlusses im Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2016 des Jobcenters der Stadt 
Münster).  
 
Dessen ungeachtet wird das Jobcenter  seine Bemühungen, Jugendliche, aber auch 
(junge) Erwachsene mit entsprechender beruflicher Perspektive beim Erwerb des 
Hauptschulabschlusses zu unterstützen, fortsetzen. Diese Aufgabe kann durch die Z u-
wanderung vieler geflüchteter Leistungsberechtigten ohne einen (anerkannten) Schulab-
schluss oder sogar ohne nennenswerte formelle Schulbildung eine neue Bedeutung und 
Dimension gewinnen. Grundsätzlich ist je doch das Erreichen eines Schulabschlusses  
kein Schul-
abschluss
Abschluss
Förder-
schule
Hauptschul-
abschluss
Fachober-
schulreife
Fachhoch-
schulreife Abitur
Fachhoch-
schul-
abschluss
Hochschul-
abschluss
m 2370 151 1513 1088 392 838 32 126
w 2447 108 1490 1329 330 759 30 112
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
Schulbildung  
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Anteil Männer - Frauen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 28 - 
 
insbesondere bei jungen Menschen eine Aufgabe des Bildungssys tems und der G e-
samtgesellschaft. Hier sind verstärkt präventive Ansätze gefordert.  
 
Berufsabschluss25 
 
Einhergehend mit der Analyse der Schulabschlüsse kann festgestellt werden, dass ein 
großer Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberecht igten im SGB II auch  über keine a b-
geschlossene Berufsausbildung verfügt. Im Jobcenter der Stadt Münster trifft dies auf 
63,5 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu. Hinzu kommen weitere 4,1  %, die 
einen in Deutschland nicht oder noch nicht anerkannten Berufsabschluss haben und 
weitere 2,1 %, deren Hochschulabschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist (vgl. 
Abbildung 17).  
 
 
 
Abbildung 17: Berufsbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, Anteile der Männer und Frauen                       
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat August 2016 
 
 
Um die Chancen auf eine existenzsichernde und nachhaltige Berufsperspektive der Leis-
tungsberechtigten zu steigern, investiert das Jobcenter der Stadt Münster deshalb i n 
größtmöglichem Umfang in qualifizierende Maßnahmen, sowohl einzelbetriebliche Um-
schulungen als auch überbetriebliche und schulische Maßnahmen. Die Qualifikationszie-
le richten sich dabei an den  Potenzialen und Interessen der Leistungsberechtigten, aber 
auch an den Bedarfen des regionalen Arbeitsmark tes aus. Die meisten Umschulungen 
                                            
25 Nicht berücksichtigt wurden die Leistungsberechtigten, bei denen dieses Merkmal statistisch noch nicht erfasst ist oder 
die noch keiner Fachstelle zugeordnet sind. 
ohne
abgeschl.
Berufs-
ausbildung
betriebl. /
außer-
betriebl.
Ausbildung
in D. nicht
anerkannte
Berufs-
ausbildung
Berufsfach-
schule Fachschule Fachhoch-
schule Hochschule
in D. nicht
anerkannter
Hochschul-
abschluss
m 4142 1543 258 54 24 113 256 134
w 4202 1413 285 146 51 111 253 149
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
Berufsausbildung 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Anteil Männer - Frauen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 29 - 
 
(betrieblich und überbetrieb lich) wurden im kaufmännischen Bereich, im Hand werk, im 
Gesundheitswesen sowie als Berufskraftfahrer*in/Busfahrer*in absolviert.  
Bei den Leistungsberechtigten, die über in Deutschland nicht anerkannte Berufserfa h-
rungen verfügen, gilt es insbesondere, an die vorhandenen Potenziale anzuknüpfen und 
für den deutschen Arbeitsmarkt nutzbar zu mac hen. Hierfür wird in erster Linie auf die 
Anerkennung vorhandener ausländischer Abschlüsse  hingewirkt. Darüber hinaus kö n-
nen bei Bedarf Anpassungsqualifizierungen durch das Jobcenter gefördert werden. 
 
Für Jugendliche und junge Erwachsene mit Schulabschluss ist eine möglichst nahtlose 
Anschlussperspektive wichtig. Für diese Schnittstelle „Übergang Schule – Beruf“ besteht 
bereits seit einigen Jahren eine gute Vernetzung und Zusammenarbeit mit der entspr e-
chenden Stabstelle im Amt für Schule und W eiterbildung sowie mit der Berufsberatung 
der Agentur für Arbeit, der Jugendhilfe, der Jugendberufshilfe und weiteren Akteuren.  
Diese Kooperationen werden fortgesetzt und ausgebaut. 
 
Der Arbeitgeber- und Vermittlungsservice des Jobcenters akquiriert neben sozialversi-
cherungspflichtigen und geringfügigen Arbeitsstellen auch einzelbetriebliche Ausbi l-
dungs- und Umschulungsplätze.  Instrumente wie die Einstiegsqualifizierung und Berufs-
vorbereitende Maßnahmen oder noch niedrigschwelliger angesetzte Angebote ebnen 
Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf und ggf. (noch) fehlender Ausbildungsreife  den 
Weg zu einer Ausbildung. 
  
1.3.3. Einkommensstruktur der Leistungsberechtigten 
 
Rund 30 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 26 im Jobcenter der Stadt Münster 
sind sogenann te Erwerbsaufstocker, deren Einkommen nicht existenzsichernd ist  und 
die aus diesem Grund ergänzende Transferleistungen erhalten (vgl. Abbildung 18 ). Ins-
gesamt sind knapp 16  % auf Minijobbasis (Einkommen bis 450 €) tätig, 6,2  % üben e i-
nen sogenannten Midijob aus (Einkommen über  450 € bis 850 €) und 8,7  % haben ein 
Einkommen über 850 €. Die Anteile von Männern und Frauen in den einzelnen Einko m-
mensgruppen sind ausgewogen. 
 
                                            
26 Nicht berücksichtigt wurden die Leistungsberechtigten, die noch keiner Fachstelle zugeordnet sind.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 30 - 
 
 
 
Abbildung 18: Erwerbseinkommen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, Anteile der Männer und Frauen                       
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat August 2016 
 
 
Auf dem Weg zu einer Beendigung des Leistungsbezugs kann eine Beschäftigung auch  
auf Teilzeit- oder Minijobbasis den ersten Schritt darstellen und weitere berufliche Cha n-
cen und Perspektiven eröffnen sowie die soziale Teilhabe ermöglichen. Einem Großteil 
der Erwerbsaufstocker gelingt es langfristig allerdings nicht, das erzielte Erwer bsein-
kommen signifikant zu steigern und den Lebensunterhalt für sich bzw. die Bedarfsg e-
meinschaft dauerhaft eigenständig zu bestreiten. Weiterhin erschweren insbesondere 
die hohen Mietkosten und der Mangel an erschwinglichem Wohnraum den Weg aus dem 
Leistungsbezug, so dass die Reduzierung der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden 
für das Jobcenter der Stadt Münster eine unvermindert große Herausforderung mit ei n-
geschränkten Einflussmöglichkeiten darstellt. 
 
1.3.4. Zielgruppen und Bedarfslagen 
 
Das Profiling und die Hilfeplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird im 
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell27 durchgeführt. Basierend auf einem 
umfangreichen Profiling wird d abei ein für die Kundin/den Kunden vorrangig zu verfo l-
gendes Förderziel vereinbart. Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die Absolvierung einer allgemein - 
oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter    
3 Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Hilfeplanung erforderlich. 
                                            
27 Das fa:z-Modell (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.  
Kein Einkommen bis 450,00 € 450,01 € bis 850,00 € Über 850,00 € 
m 5049 1195 392 601
w 4947 1102 503 653
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
Erwerbseinkommen aus selbständige und nichtselbständiger Tätigkeit  
Anteil Männer - Frauen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 31 - 
 
Diese Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten Darstellungen der Verteilung der 
Förderziele, gesamt und zielgruppenspezifisch, nicht berücksichtigt. 
 
 
 
Abbildung 19: Aufteilung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Förderzielen                                       
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat August 2016 
 
 
Mit 23  % der übrigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird  die Direktvermittlung 
angesteuert28. Mit rund Dreiviertel der Leistungsberechtigten, mit denen eine Hilfepl a-
nung entwickelt wird, müssen zunächst andere Ziele als die Aufnahme einer Beschäft i-
gung auf dem 1. Arbeitsmarkt verfolgt werden (vgl. Abbildung 19). Im Vergleich zum Vor-
jahresmonat hat sich der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen 
zunächst die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit als Förderziel angestrebt wird, um     
3 % erhöht, während sich die Anteile der anderen Förderziele je weils um 1 % verringert 
haben. Aus der Anlage 2  (S. 97) ist ersichtlich, welche Ressourcenbereiche den einze l-
nen Förderzielen zugrunde liegen und ggf. einer Stärkung bedürfen.  
 
Neben den allgemeinen Kundestrukturdaten werden im Rahmen der jährlichen Planu ng 
des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms auch die spezifischen Bedarfe der einze l-
nen Zielgruppen in gesonderten Planungsworkshops analysiert und berücksichtigt. Die 
Planungsworkshops werden unter Beteiligung des Jobcenter -Beirats sowie von Vertr e-
ter*innen der relevanten Fachämter durchgeführt. Im Folgenden werden die einzelnen 
Zielgruppen kurz beschrieben und die wesentlichen Handlungsfelder aufgezeigt. 
 
 
 
 
 
                                            
28 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integra-
tion in Arbeit möglich. Mit vielen Arbeitsuchenden muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, z. B. durch 
ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber-und Ver-
mittlungsservice des Jobcenters, notwendig, um die Leistungsberechtigten passend auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren. 
Direktvermittlung 
23% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
29% 
Prozessfähigkeit 
21% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
27% 
Kundenaufteilung nach Förderzielen 
- insgesamt -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 32 - 
 
Jugendliche unter 25 Jahren („U25“) 
 
Die Zielgruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15 bis unter 25 
Jahren umfasst rund 2.300 Personen und macht damit einen An teil von 16  % an allen 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus. Gut 1.100 der jugendlichen Leistungsberech-
tigten besuchen eine allgemeine oder berufsbildende Schule. Ins gesamt ist die Zahl der 
Schüler*innen unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren seit dem 
Vorjahr leicht gestiegen, da viele Jugendliche einen höheren Schulabschluss an streben, 
um auf dem anspruchsvollen lokalen Arbeitsmarkt eine realistische Chance auf einen 
Ausbildungsplatz zu haben oder aber ein Studium aufnehmen zu können.  Rund 600 Ju-
gendliche absolvieren eine betriebliche, schulische oder außerbetriebliche Ausbildung, 
eine berufsbildende Maßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung oder aber widmen sich 
aktuell der Kindererziehung. Diese Personen sind in der Regel nicht als arbeitsuchend 
oder arbeitslos erfasst.  
 
Von den  rund 600  Jugendlichen, für die aktuell eine Hilfepla nung besteht , sind 43  % 
weiblich und 57 % männlich. Die Verteil ung der Förderziele unter den erwerbsfähigen  
Leistungsberechtigten unter 25 Jahren ist aus Abbildung 20 ersichtlich.  
 
 
 
Abbildung 20: Aufteilung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Förderzielen – Zielgruppe U25                                      
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat August 2016 
 
 
Wie die Ausführungen in Kapitel 1.2.1  darlegen, ist eine berufliche Ausbildung der beste 
Schutz vor Arbeitslosigkeit und einer prekären Lebenssituation. Der strategische Leitsatz 
„Ausbildung vor kurzfristiger Integration“ des Jobcenters der Stadt Münster steht deshalb 
über allen mit den Jugen dlichen durchgeführten bzw. angestrebten Aktivitäten, auch in 
der mittel- bis langfristigen Ausrichtung der individuellen Förderstrategien. Die Erfahru n-
gen der vergangenen Jahre haben nämlich zunehmend gezeigt, das s nicht alle Jugend-
lichen ohne w eiteres im stande oder motiviert sind, einen Schulabschluss zu erlangen 
Direktvermittlung 
23% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
46% 
Prozessfähigkeit 
19% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
12% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen 
- Zielgruppe U25 -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 33 - 
 
bzw. nachzuholen oder eine Ausbildung zu absolvieren. So gilt es bei 19 % zunächst die 
Prozessfähigkeit (z. B. aufgrund schwieriger persönlicher Rahmenbedingungen oder 
eingeschränkter lebensprakt ischer Kompetenzen) zu stärken. Geeignete Maßnahmen 
hierfür sind z. B. die Clearingstelle U25 Plus und der Lernort Süd.  
 
Zwar gibt es unter den Jugendlichen nur sehr wenige Rehabilitanden und Leistungsb e-
rechtigte mit Schwerbehinderung, gleichwohl ist das Ausmaß gesundheitlicher Ei n-
schränkungen (hierzu zählen auch psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen) 
auch bei jungen Menschen nicht zu unterschätzen. Mit 12 % wird zunächst die Stabilisie-
rung der Leistungsfähigkeit angestrebt, um eine gute Grundlage für die weiteren Einglie-
derungsschritte zu schaffen.  
 
Mit einem Großteil der Jugendlichen  (46 %) wird über das Förderziel „Stärkung der 
Wettbewerbsfähigkeit“ direkt ein Schul - oder Berufsabschluss angestrebt. Z. B. unte r-
stützen Maßnahmen wie Schulabschlus s Plus beim Nachholen des S chulabschlusses. 
Die Vermittlung in Ausbildung wird in der Fachstelle U25 bereits seit 2012 mit spezia li-
sierten Ausbildungsvermittler*innen durchgeführt und nach einem 10 -Punkte-Plan sys-
tematisch verfolgt. Häufig verhindern unrealistische Vorstellungen vom Ausbildungs- und 
Arbeitsmarkt sowie den eigenen Möglichkeiten und eine fehlende Berufsorientierung die 
berufliche Integration. Die gemeinsam mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit A h-
len-Münster eingerichtete Jugendservicestelle, das Landesvorhaben  „Kein Abschluss 
ohne Anschluss“ und weitere zielgerichtete Maßnahmen sollen diesen Jugendlichen 
helfen, eine Perspektive zu entwickeln. Die Bedarfe von jungen Erziehenden werden 
durch Maßnahmen wie „Step by Step  zum Ziel“ und „Teilzeiterstausbildung“ berücksic h-
tigt 
 
Wichtig ist in vielen Fällen aber auch eine begleitende Unterstützun g und Stabilisierung 
während einer Ausbildung, z. B. durch eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen 
Einrichtung, ausbildungsbegleitende Hilfen und assistierte Ausbildung. Nach Beendigung 
einer Ausbildung ist es für die Jugendlichen wichtig, eine zeitnahe Anschlussperspektive 
zu finden. So werden di e Direktvermittlungskund*innen U25 (23 %) unter anderem mit 
geeigneten Vermittlungsvorschlägen sowie bei Bedarf mit anderen Förderleistungen zur 
Aufnahme einer Arbeitsstelle unterstützt. 
 
Im Jahr 2017 werden auch die speziellen Belange  jugendlicher und junger Leistungsbe-
rechtigter mit Fluchthintergrund weiterhin im Fokus steh en; rund 30 % der g eflüchteten 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind jünger als 25 Jahre , weitere 37 % unter 35 
Jahre. Ein ausreichendes Niveau der deutschen Sprache, Kenntnisse des deutschen 
(Aus-)Bildungssystems und die berufliche Orientierung stellen hier di e hauptsächlichen 
Herausforderungen dar, die es vor der Integration in eine Ausbildung oder ein Studium 
zu bewältigen gilt (vgl. auch die Ausführungen zur Zielgruppe der Menschen mit Migrat i-
onsvorgeschichte ab S. 35 f.).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 34 - 
 
Über 25-Jährige („Ü25“) 
 
Seit Beendigung des Projekts „Perspektive 50plus“ zum 31.12.2015 gehören zur Zie l-
gruppe der über 25-Jährigen alle erwerbsfähigen Leistun gsberechtigten im Alter von 25 
bis 67 Jahren, die keiner anderen speziellen Zielgruppe (z. B. Alleinerziehende, Rehabili-
tanden und Menschen mit Schwerbehinderung) zugeordnet werden.  Dass dieser Zie l-
gruppe „besondere Kennzeichen“ fehlen, darf nicht dazu verleiten, sie außer Acht zu 
lassen: auch in dieser Gruppe gibt es viele Leistungsberechtigte mit fehlenden Qualifika-
tionen, komplexen Rahmenbedingungen und/oder gesundheitlichen Einschränkungen.  
Mit einem Anteil von 57  % an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist die Zie l-
gruppe zudem mit Abstand die größte und nicht zuletzt aufgrund ihrer großen Alter s-
spanne sicher auc h die heterogenste.  29 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
dieser Zielgruppe sind im Alter von 25 – 34 Jahre, 36 % i m Alter von 35 – 49 Jahre und 
35 % 50 Jahre und älter.  Von den rund 3.800  Personen, mit denen eine Hilf eplanung 
erstellt wurde, sind 39 % Frauen und 61 % Männer. 
 
 
 
Abbildung 21: Aufteilung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Förderzielen – Zielgruppe Ü25                                      
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat August 2016 
 
 
Durch die Ausweitung der Altersspanne hat sich die Verteilung der Förderziele deutlich 
verschoben. War in der Zielgruppe der 25 - bis 49-Jährigen noch für 20  % vorrangig die 
Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit angestrebt (vgl. Arbeitsmarkt - und Integrations pro-
gramm 2016), so sind es bei den 25 - bis 67-Jährigen nun 29 %, bei denen gesundheitli-
che Einschränkungen eine Arbeitsaufnahme erheblich erschweren oder zunächst sogar 
verhindern. Geeignete Maßnahmen dienen  diesen Personen zur Erprobung sowie zur 
Stärkung bzw. Wiederherstellung ihrer Beschäftigungsfähigkeit  (z. B. Arbeitsdiagnostik 
und Arbeitserprobung, Aktiv und Fit in den Job). 
 
Direktvermittlung 
30% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
19% 
Prozessfähigkeit 
22% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
29% 
Kundenaufteilung nach Förderzielen 
- Zielgruppe Ü25 -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 35 - 
 
Parallel zu der Zunahme gesundheitlich eingeschränkter Personen in der (ausgeweit e-
ten) Zielgruppe hat sich der Anteil der Leist ungsberechtigten mit dem Förderziel „Stä r-
kung der Wettbewerbsfähigkeit“ seit dem Vorjahr von  27 % auf 19  % verringert. In den 
meisten Fällen handelt es sich hierbei um Leistungsberechtigte mit fehlender Qualifikat i-
on. Für sie steht ein großes Angebot an Qu alifizierungsmaßnahmen zur Verfügung. 
Tendenziell sollen insbesondere für die jüngeren Leistungsberechtigten der Zielgruppe 
abschlussorientierte Qualifikationen, inklusive Umschulungen, angestrebt werden. Zum 
Förderziel der Wettbewerbsfähigkeit gehören abe r auch die Ressourcenbereiche A r-
beitsverhalten, Sozialverhalten und Motivation. Die Erfahrung hat zunehmend gezeigt, 
dass insbesondere diese „weichen“ Ressourcen am besten und nachhaltigsten über 
positive Beschäftigungserfahrungen gestärkt werden können, die die Betroffenen bislang 
gar nicht oder aber zuletzt vor längerer Zeit gemacht haben. Dies gilt auch für das Fö r-
derziel „Stärkung der Prozessfähigkeit“  (22 % der Zielgruppe, im Vergleich zu 20  % im 
Vorjahr). Hier setzen insbesondere die verschiedenen Projekte und Instrumente an, über 
die öffentlich geförderte Beschäftigung ermöglicht wird (s. dazu die Anlagen 4, 5 und 6).  
 
Für immerhin noch 30  % der Zielgruppe (33  % im Vorjahr) wird über das Förderziel der 
Direktvermittlung die kurz - bis mittelfristige I ntegration auf dem ersten Arbeitsmarkt a n-
gestrebt. Für sie steht neben Maßnahmen zur Stärkung des Stellensuch - und Bewer-
bungsverhaltens (insbesondere das modulare und flexible Bewerbercenter) das  bewähr-
te Beratungs - und Unterstützungsangebot  des Jobcenters , hierbei vor allem  auch die 
Einbindung des Arbeitgeber - und Vermittlungsservice als direkter Schnittstelle zu den 
Arbeitgebenden, zur Verfügung. Um die Arbeitsaufnahme nachhaltig zu gestalten, sollen 
im Jahr 2017 auch die gesetzlich erweiterten Möglichkeiten der Beratung und Förderung 
nach Arbeitsaufnahme intensiv genutzt werden (z. B. Coaching im Perspektivzentrum). 
 
 
Alleinerziehende  
 
Im J obcenter der Stadt Münster beziehen rund 1.700 a lleinerziehende Personen Leis-
tungen. Für über 40 %  von ihnen ist eine Hilfeplanung zum gegenwärtigen Zeitpunkt 
nicht notwendig, da sie ein Kind oder mehrere Kinder unter 3 Jahren betreuen und sich 
damit gem. §  10 SGB II dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen müssen. Mit di e-
sen Personen wird bereits vor dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes eine perspektiv i-
sche Beratung durchgeführt. Von den rund 750 Alleinerziehenden, mit denen ein Förder-
ziel vereinbart wurde, sind 92 %  Frauen und 8 %  Männer. Rund die Hälfte der Alleine r-
ziehenden haben eine Migrationsvorgeschichte.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 36 - 
 
 
 
Abbildung 22: Aufteilung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Förderzielen – Zielgruppe Alleinerzie-
hende 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat August 2016 
 
 
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt Erziehende vor große Herausforderungen. 
Insbesondere bei Alleinerziehenden führt die alleinige Sorge für die Kindererziehung in 
Kombination mit einges chränkten Möglichkeiten der Kinderb etreuung, einer eing e-
schränkten Flexibilität im Hinblick auf die  möglichen Arbeitszeiten und fehlenden sozi a-
len Netzwerken oftmals zu einer erheblichen Belastung und  in Konsequenz oftmals zu 
einer wenig ausgeprägten Erwerbsorientierung. Der Fokus bei der Beratung allein erzie-
hender Frauen und Männer liegt somit in viele n Fällen (43 %) auf der Herstellung der 
Prozessfähigkeit. Es geht darum eine Entwicklungsperspektive zu erarbeiten und die 
Bereitschaft für den Prozess herzustellen oder zu erhöhen. In den meisten Fällen ve r-
läuft dieser Prozess nicht gradlinig und braucht viel Zeit, Geduld und Ressourcen. Ei n-
zelcoachings, insbesondere durch das Perspektivzentrum des Jobcenters, bieten hierfür 
den geeigneten Rahmen. Beratungsangebote außerhalb der Jobcenter -Räumlichkeiten, 
z. B. in Familienzentren,  senken die Hemmschwelle, und ermöglichen den Aufbau einer 
konstruktiven Beziehungsebene. Dabei werden unter konsequenter Einbeziehung der 
kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II in Kooperation mit dem Amt 
für Kinder, Jugendliche  und Familien insbesondere die Möglichk eiten der Sicherstellung 
oder Ausweitung der Kinderbetreuung ausgelotet. Darüber hinaus haben Alleinerziehen-
de aufgrund einer intensiven  Belastungssituation häufig mit  gesundheitlichen, oftmals 
auch psychischen, Einschränkungen, zu kämpfen.  Mit 21 % der a lleinerziehenden Leis-
tungsberechtigten wird deshalb vorrangig die Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit ve r-
folgt. 
 
Über die Hälfte der Alleinerziehenden verfügt nicht über eine abgeschlossene Ausbi l-
dung oder eine verwertbare berufliche Qualifikation. Entsprechend wird mit 24 % vorran-
gig die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit angestrebt. Die Bereitschaft dazu ist bei den 
Direktvermittlung 
12% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
24% 
Prozessfähigkeit 
43% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
21% 
Kundenaufteilung nach Förderzielen 
- Zielgruppe Alleinerziehende -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 37 - 
 
alleinerziehenden Leistungsberechtigten unterschiedlich ausgeprägt und nicht selten 
auch mit der Sorge verbunden, die hohen Anforderungen eine r Qualifizierungsmaßnah-
me, insbesondere einer Ausbildung oder Umschulung, nur schwer mit der Kinderbetre u-
ung vereinbaren zu können. Für den Erfolg einer  Ausbildung oder Umschulung hat es 
sich auf jeden Fall als sehr wichtig herausgestellt, eine entsprechen de vorbereitende, 
orientierende Maßnahme vorzuschalten sowie ausreichend  Zeit für die  eventuell no t-
wendige Umorganisation der Tagesstrukturen zu gewährleisten.  
 
Die hohe Nachfrage durch (Allein-)Erziehende nach Teilzeit-Maßnahmen wird durch das 
Jobcenter bei der Maßnahmenplanung  berücksichtigt. Nur wenige Arbeitgeber sind j e-
doch bereit, einen betrieblichen Ausbildungs -  oder Umschulungsplatz in Teilzeit anz u-
bieten. Auf der anderen Seite wird von Teilzeitbeschäftigten oftmals ein Maß an Flexibili-
tät verlangt, das Alleinerziehende auch bei Ausweitung der Kinderbetreuung nur schwer 
abdecken können. Seitens des Jobcenters wird versucht, die Sensibilität von Arbeitg e-
benden für die Zielgruppe der (Allein-)Erziehenden zu erhöhen. 
 
Vor dem Hintergrund der steigend en Anzahl an Leistungsberechtigten mit Migration s-
vorgeschichte erhöht sich vor dem Hintergrund der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
auch die Bedeutung einer k ultursensiblen Beratung  unter Einbeziehung der gesamten 
Bedarfsgemeinschaft. 
 
 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete 
 
Die Zielgruppe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte setzt sich aus verschiedenen 
Personengruppen zusammen. Dazu zählen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
mit ausländischer Staatsangehörigkeit genauso wie P ersonen, die bereits in Deutsc h-
land geboren und aufgewachsen sind und deren Eltern Migrant*innen sind, aber auch 
Deutsche mit persönlicher Migrationsvorgeschichte. Hieraus wird ersichtlich, dass es 
sich um eine sehr heterogene Zielgruppe handelt, in der di e Migrationsvorgeschichte 
ganz unterschiedlich großen Einfluss auf die Integration i n den Arbeitsmarkt hat (insb e-
sondere durch den aktuellen Stand der deutschen Sprachkenntnisse und durch die bis-
herige – in Deutschland oder im Ausland stattgefundene – Bildungs- und Arbeitsbiogra-
phie). Insgesamt hat knapp die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im 
Jobcenter der Stadt Münster eine Migrationsvorgeschichte (vgl. S. 23). 
 
Innerhalb der Zielgruppe liegt seit dem starken Anstieg der aktuellen Flüchtlingsmigrati-
on nach Deutschland zu Beginn des Jahres 2015 ein besonderer Fokus auf den geflüch-
teten Menschen. Während die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit anderweitiger 
Migrationsvorgeschichte grundsätzlich in allen anderen Zielgruppen vertreten und damit 
über alle Fachstellen des Jobcenters der Stadt Münster verteilt sind, werden die geflüch-
teten Personen, die seit Anfang 2015 Leistungsberechtigte des Jobcenters geworden 
sind, seit September 2016 in einer gesonderten Fachstelle betreut. Ihre Anzahl ist durch 
eine gesteigerte Bearbeitungsquote der Asylanträge durch das Bundesamt für Migration 
und Flüchtlinge (BAMF) und in Konsequenz durch vermehrte Rechtskreisübertritte vom 
SGB III zum SGB II  alleine von Juli bis Anfang Oktober 2016 von rund 7 00 auf rund 
1.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte angewachsen (die Zahl der geflüchteten nicht

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 38 - 
 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im gleichen Zeitraum von knapp 190 auf 360 
gestiegen). 31 % der Geflüchteten sind weiblich und 69 % männlich.  
 
30 % der Zielgruppe sind jünger als 25 Jahre , 37 % sind im Alter von 25 bis 34 Jahren, 
23 % im Alter von 35 bis 49 Jahren und 10 % sind 50 Jahre und älter. 
 
Insgesamt wurde mit rund 3.200 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migration s-
vorgeschichte eine Hilf eplanung erstellt, davon sind 45 % weiblich und 55 % männlich.  
Bei der Betrachtung der Verteilung der Förderziele fällt auf, dass für den größten Anteil 
(40 %) die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit im Vord ergrund steht (vgl. Abbildung 
23).  
 
 
 
Abbildung 23: Aufteilung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Förderzielen – Zielgruppe Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung,, Berichtsmonat Juni 2016 
 
Betrachtet man die Verteilung der Förderziele gesondert für die geflüchteten erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten, ist dies mit 90 % noch wesentlich gravierend er ausgeprägt 
(vgl. Abbildung 24 ). Hierunter verbergen sich in erster Linie nicht vorhandene bzw. ei n-
geschränkte Deutschkenntnisse, aber auch fehlende oder in Deutschland nicht ane r-
kannte Schul- und Berufsabschlüsse.  Die anderen Förderziele fallen bei den Geflücht e-
ten mit jeweils 3 % und 4 % Anteil zum aktuellen Zeit punkt kaum ins Gewicht, so dass 
der eindeutige Schwerpunkt der Beratung und Förderung der geflüchteten erwerbsfäh i-
gen Leistungsberechtigten im Bereich der allgemeinen und berufsbezogenen Deutsc h-
kenntnisse sowie der Qualifikation liegt, um die Menschen den Anforderungen des deut-
schen Arbeitsmarktes anzunähern und letztendlich erfolgreich und nachhaltig in eine 
möglichst existenzsichernde Beschäftigung zu integrieren. Die Erfahrung zeigt alle r-
dings, dass dies Zeit und ausreichende Ressourcen erfordert und dah er eher perspekti-
visch zu sehen ist. Zu den konkreten Zielen und Aktivitäten für die Zielgruppe vgl. das 
Direktvermittlung 
19% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
40% 
Prozessfähigkeit 
18% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
23% 
Kundenaufteilung nach Förderzielen 
- Menschen mit Migrationsvorgeschichte -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 39 - 
 
Kapitel 2.4.3 sowie das gesonderte Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für geflüch-
tete Menschen in Münster29.  
 
 
 
Abbildung 24: Aufteilung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Förderzielen – Zielgruppe Geflüchtete 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat August 2016 
 
 
 Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden 
 
Die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung im Jobcenter der Stadt Münster umfasst 
alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die über eine Schwerbehinderung oder einen 
Grad der Behinderung von mindestens 30 in Verbindung mit einer Gleichstellung bzw. 
Zusicherung der Gleichstellung verfügen. Außerdem w erden Personen mit einem fes t-
gestellten Bedarf an beruflicher Rehabilitation, sogenannte Rehabilitand*innen, dieser 
Zielgruppe zugerechnet. Mit rund einem Drittel dieser Leistungsberechtigten ist aktuell 
keine Hilfeplanung erforderlich, weil z. B. ein Antr ag auf Erwerbsminderungs - oder Er-
werbsunfähigkeitsrente gestellt wurde. Von den insgesamt knapp 550 Rehabilitanden 
und Menschen mit Behinderung , mit denen ein Förderziel vereinbart wurde, sind 41 % 
weiblich und 59 % männlich. 2 % der Zielgruppe sind unter 25 Jahren, 19 % 25 bis 34 
Jahre, 39 % 35 bis 49 Jahre und 40 % 50 Jahre und älter. 
 
Gemeinsames Kennzeichen ist allen Menschen mit Behinderung bzw. beruflichem R e-
habilitationsbedarf, dass sie z. T. schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen 
mitbringen, die in der Regel Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben und daher bei der 
beruflichen Integration berücksichtigt werden müssen. Dementsprechend liegt bei 59 % 
der Zielgruppe der Schwerpunk t zunächst auf der Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit  
(vgl. Abbildung 25). Hier sind rechtskreisübergreifende Ansätze gefragt. 
  
                                            
29 Das Programm ist gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster erstellt worden. 
Direktvermittlung 
3% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
90% 
Prozessfähigkeit 
3% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
4% 
Kundenaufteilung nach Förderzielen 
- Zielgruppe Geflüchtete -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 40 - 
 
 
 
Abbildung 25: Aufteilung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Altersstruktur – Zielgruppe Geflüchtete 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat August 2016 
 
In den meisten Fällen kann das  letztendliche Ziel jedoch nicht die Beseitigung der g e-
sundheitlichen Einschränkungen sein, sondern vielmehr deren Akzeptanz und das Au s-
loten der individuellen Leistungsfähigkeit. Geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieses 
Förderziels werden auch im Jahr 2017 im Maßnahmenportfolio des Jobcenters enthalten 
sein (z. B. Arbeitserprobung im Berufsförderwerk). Aufbauend darauf kann bei Bedarf an 
der Wettb ewerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten gearbeitet werden: für 14 % der 
Zielgruppe ist dies das vorrangige Förderziel, das über geeignete Instrumente und Ma ß-
nahmen verfolgt wird (z. B. Umschulung im Berufsförderungswerk). 
 
Mit immerhin 20 % der Menschen mit Behinderung und der Rehabilitanden geht es über 
das Förderziel der Direktvermittlung um die kurz - bis mittelfristige Integration in Arbeit. 
Auch im Jahr 2017 soll der Schwerpunkt des Jobcenters für diese Personen daher auf 
der Gewinnung von passgenauen  und leistungsgerechten Arbeitsplätzen liegen  (z. B. 
durch das Pro jekt PASST, s. Anlage 10 auf S. 110  f.). Auch Eingliederungszuschüsse 
werden weiterhin geleistet, um Arbeitgebenden einen monetären Anreiz für die Einste l-
lung von Menschen mit Behinderung zu  bieten. Die gesetzlichen Möglichkeiten sind hier 
großzügiger als bei den Eingliederungszuschüssen für Menschen ohne Behinderung.  
 
Insgesamt gilt es zu berücksichtigen, dass  gesundheitliche Einschränkungen und damit 
einhergehend eine – vorübergehende oder dauerhafte - eingeschränkte Beschäftigungs-
fähigkeit nicht nur bei Menschen mit anerkannter Behinderung vorliegen. Zum einen ist 
es daher wichtig, Leistungsberechtigte  mit eingeschränkter Gesundheit eingehend zum 
Thema Beantragung eines Schwerbehindertenau sweises oder einer Gleichstellung zu 
beraten. Dies erfolgt im Jobcenter der Stadt Münster  auf Wunsch der betroffenen Lei s-
tungsberechtigten durch die spezialisierten Jobcoaches. Zum anderen werden auch prä-
ventive Angebote vorgehalten (z. B. Fit und Aktiv in den Job).  
Direktvermittlung 
20% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
14% 
Prozessfähigkeit 
7% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
59% 
Kundenaufteilung nach Förderzielen 
- Zielgruppe Reha/SB -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 41 - 
 
Selbständige und Gründungswillige30 
 
In der Fachstelle „Selbständige“ des Jobcenters de r Stadt Münster werden ab dem Jahr 
2017 nicht mehr nur ausschließlich die hautberuflich Selbständigen, sondern sukzessive 
auch die ne benberuflich Selbständ igen31 betreut. Die Anzahl der hauptberuflich Sel b-
ständigen lag im August bei  119 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  (45 % Frauen 
und 55 % Männer), das sind 27 weniger als im Vorjahresmonat. Zusätzlich beziehen 236 
Personen ein Einkommen aus einer  nebenberuflichen Selbständigkeit; auch diese Zahl 
ist leicht rückläufig . Damit setzt sich die Tendenz der letzten Jahre zu einer Abnahme 
der Existenzgründungen und der selbständigen Beschäftigungen fort. Die Ursache hier-
für ist vermutlich überwiegend darin zu sehen, dass wegen der anhaltend positiven A r-
beitsmarktentwicklung eine abhängige Beschäftigung oftmals als bessere Alternative 
betrachtet wird. Allerdings besteht in der Zielgruppe eine relativ hohe Dynamik durch Zu- 
und Abgänge.  Viele selbständige Leistungsberechtigte sind im Dienstleistungssektor 
tätig, konkrete Branchenschwerpunkte lassen sich allerdings nicht feststellen. 
 
23 % der hauptberuflich Selbständigen haben derzeit kein Einkommen, 31 % erzielen 
ein Einkommen bis 450 Euro, 21 % ein Einkommen über 450 Euro bis 850 Euro und    
25 % verdienen mehr als 850 Euro aus ihrer Selbständigkeit. Wie bei allen  Leistungsbe-
rechtigten besteht auch das Ziel bei den Selbständigen in einer Beendigung oder Verri n-
gerung der Hil febedürftigkeit, entweder durch Ausweitung bzw. Optimierung der Ve r-
dienstmöglichkeiten ihrer selbständigen Tätigkeit oder durch ein zusätzliches abhäng i-
ges Erwerbseinkommen. Zur Unterstützung der Bestandselbständigen hinsichtlich ihrer 
Unternehmung enthält das Maßnahmenportfolio des Jo bcenters eine Bestandsanalyse 
und ein Optimierungscoaching. In den Fällen, in denen mittel - bis langfristig keine annä-
hernd existenzsichernde selbständige Unternehmung zu erwarten ist, führt das Jobce n-
ter eine qualitative Ausstiegsberatung unter Entwicklung möglicher Alternativen durch.  
 
Insgesamt wurden in der Fachstelle  Selbständige im Zeitraum 01.06.15 bis 31.03.16  
150 Personen zum Thema Existenzgründung beraten, davon hatten nur wenige bereits 
fundierte Pläne für ihr Vorhaben entwickelt.  Gemeinsam mit seinen Netzwerk-
partner*innen ist es dem Jobcenter sehr wichtig , gründungswilligen Personen die realis-
tischen Chancen und Risiken einer Existenzgründung aufzuzeigen und sie bestmöglich 
auf ihre selbständige Tätigkeit vorzubereiten. So erfolgen z. B. in der Gründerwoche im 
Rahmen einer Vortragsveranstaltung präventive Beratungen von Gründungswilligen und 
Selbständigen, die noch nicht im SGB II -Leistungsbezug sind. Weiterhin werden die b e-
währten Informationsveranstaltungen mit der Agentur für Arbeit sowie die Zirkelberatung 
mit der Wirtschaftsförderung Münster, der Industrie -und Handelskammer und der Hand-
werkskammer durchgeführt.  
 
Da insbesondere Menschen mit Migrationsvorgeschichte eine Existenzgründung als g e-
eignete Perspektive zur Etablierung auf dem Arbeitsmarkt sehen, sind außerdem spezi-
elle Informations - und Beratungsan gebote für Gründungswillige mit Migrationsvorg e-
schichte geplant. Für das Jahr 2017 ist darüber hinaus gemeinsam mit der Hochschule 
                                            
30 Eine Darstellung der Anteile der Förderziele für diese Zielgruppe ist nicht sinnvoll, da sich die Ressourcenbereiche des 
fa:z-Modells nur auf einen kleinen Teil der Selbständigen anwenden lassen. 
31 Zentrale Kriterien für eine hauptberufliche Selbständigkeit im SGB II sind der zeitliche Umfang der Unternehmung (mehr 
als 15 Stunden in der Woche) und das (zu erwartende) Gewinneinkommen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 42 - 
 
für Ökonomie und Management  (FOM) die Durchführung eines Projekts beabsichtigt, in 
dem die Integration von leistungsberechtig ten Geflüchteten durch Existenzgründung s-
training und flankierende Sportangebote unterstützt werden soll.  
 
2. Ziele, arbeitsmarktpolitische Ausrichtung und strategische Ausrichtung 
 
2.1.    Ziele und arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte im SGB II 
 
Das Zielsystem des Jobcenter der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen 
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. D ie Grundsicherung für Arbeitsuchende  ge-
mäß SGB II soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der 
Würde des Menschen  entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der 
Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung bei der Aufnahme bzw. Beibeha l-
tung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln 
bestritten werden kann. 
 
Eine hohe Arbeitsqualität und langfristig ausgerichtetes, strategisches Vorgehen sind 
das Ziel bei der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Die Umsetzung der anspruchsvo l-
len und vielfältigen Aufgaben wird fortlaufend beobachtet, analysiert und optimiert. Die 
Prozesse innerhalb des Jobcenters werden anhaltend weiterentwickelt, neue Handlungs-
felder werden erschlossen und bestehende ausgeweitet.  
 
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherung s-
träger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden 
in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen 
nach § 48a SGB II festgeschrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsich e-
rung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen: 
 
 
 
 
 
 
I. Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit 
III.Vermeidung 
von langfristigem 
Leistungsbezug  
II. Verbesserung 
der Integration in 
Erwerbstätigkeit

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 43 - 
 
In § 48b SGB II ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen zw i-
schen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen 
sind. Weitere, unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der  Arbeitsmarkt- und Integ-
rationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II Rechnung tragen 
und den zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz sicherstellen. Die unterstütze n-
den Ziele werden durch das Ministerium für Arbeit, Integrat ion und Soziales des Landes 
Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) in Zusammenarbe it mit der Regionaldirektion Nor d-
rhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die Handlung s-
schwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab. Lokale Ziele zwischen d em Jobcenter 
der Stadt Münster und dem MAIS NRW ergänzen die Zielvereinbarung um zusätzliche 
kommunale Schwerpunkte und Handlungsfelder. 
 
Im Folgenden wird zunächst eine Bilanz der Umsetzung und Erreich ung der für 2016  
gesteckten Ziele und geschäftspolitischen Schwerpunkte gezogen sowie eine Auswer-
tung zu den Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung , dem Mittelabfluss aus dem Ei n-
gliederungstitel und den passiven Leistungen vorgenommen. Im Anschl uss werden die 
für das Jahr 2017 vereinbarten Bundesziele sowie die geschäftspolitischen Schwerpunk-
te des Landes NRW und die strategische Ausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster 
unter Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten erläutert. 
 
 
2.2.   Bilanz 201632 
 
2.2.1. Kennzahlen nach §48a SGB II 
 
Die Kennzahlen nach §  48a SGB II bilden den Kern des Auftrags der Grundsicherung s-
träger ab. Für das Jahr 2016 wurden folgende Ziele mit dem MAIS NRW vereinbart: 
 
Zielgröße Kennzahl  Zielwert 2016 
I. Verringerung der  
   Hilfebedürftigkeit 
Veränderung der Summe der 
Leistungen zum Lebensunter-
halt  
Die Zielerreichung wird wei-
terhin auf der Grundlage ei-
nes Monitorings beobachtet. 
                                            
32 Bei der Darstellung der einzelnen Werte zur Zielerreichung ist zu beachten, dass die Datenbasis von statistischen 
Auswertungen durch die Bundesagentur für Arbeit monatlich zum Stichtag mit einer festgelegten Wartezeit gebildet wird. 
Nach dieser Zeit kann davon ausgegangen werden, dass eine vollständige Erfassung aller Fälle erfolgt ist. Für die Grund-
sicherungsstatistik SGB II (z. B. zur Integrationsquote) beträgt die Wartezeit 3 Monate. Daten der Arbeitsmarktstatistik (z. 
B. zur Arbeitslosenquote) werden dagegen am aktuellen Rand abgebildet.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 44 - 
 
II. Verbesserung der  
    Integration in  
    Erwerbstätigkeit 
Anzahl der Integrationen 
 
 
 
 
Integrationsquote 
Das Ziel ist erreicht, wenn 
sich die absolute Zahl der 
Integrationen um 2,0 % ge-
genüber dem Vorjahr erhöht.  
 
Die Integrationsquote soll 
2016 nicht um -2,8 % niedri-
ger liegen als 2015.33 
III. Vermeidung von  
     langfristigem  
     Leistungsbezug34 
Veränderung des Bestands 
der Langzeitleistungs-
bezieher 
 
 
 
 
Integrationsquote der Lang-
zeitleistungsbeziehenden 
Das Ziel ist erreicht, wenn 
sich der durchschnittliche Be-
stand an Langzeitleistungsbe-
ziehen- den gegenüber dem 
Vorjahr um maximal 0,5 % 
erhöht. 
 
Die Integrationsquote der 
Langzeitleistungsbeziehenden 
soll um 2,0 % gesteigert wer-
den. 
 
 
Zu I) Die Zielerreichung zur Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der 
Grundlage eines Monitorings beobachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu II) Für das Jahr 2016 wurde hinsichtlich der Zielgröße „Verbesserung der Integration 
in Erwerbstätigkeit“ erstmals ein Zielwert zur absoluten Anzahl der Integrationen 
festgelegt. Das Jobcenter der Stadt Münster hat das mit dem MAIS NRW ver ein-
barte Ziel für das Jahr 2016  erreicht, wenn sich die absolute Zahl der Integrati o-
nen um 2,0% gegenüber dem Vorjahr erhöht. Darüber hinaus soll die Integrat i-
onsquote gegenüber 2015 nicht um -2,8% niedriger liegen (jeweils Dezember, 
statistische Wartezeit T0).  
 
                                            
33 Die Integrationsquote wird aus der Summe der Integrationen (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbs-
fähigen Leistungsberechtigten (Nenner) gebildet (s. auch die ausführliche Erläuterung im Glossar). Der zusätzliche Ziel-
wert hinsichtlich der Integrationsquote wurde vereinbart, da für das 2016 mit einem flüchtlingsbedingten außerordentlichen 
Zuwachs an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu rechnen war, der sich aufgrund der unsicheren Datenlage jedoch 
nicht konkret prognostizieren ließ. Auch bei der angestrebten Erhöhung der absoluten Zahl der Integrationen wird die 
Integrationsquote deshalb voraussichtlich niedriger ausfallen.  
34 Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab Vollendung des 17. Lebensjahres, inklusive 
der Schüler*innen, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. 
Zwischenbilanz: 
Von Januar bis einschließlich Mai 2016  wurden durch das Jobcenter 20,764 
Mio. € für die Sicherung des Lebensunterhaltes der Leistungsbeziehenden b e-
willigt. Das sind 2,2 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Steigerung lässt sich 
auf die gestiegenen Kosten im Rahmen der Regelsatzerhöhung zurückführen 
(vgl. hierzu auch Kapitel 2.2.6 zu den Passiven Leistungen).  Insgesamt ist die 
Entwicklung der Ausgabesummen für die Leistun gen zum Lebensunterhalt im 
Jahresverlauf unauffällig.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 45 - 
 
 
 
Abbildung 26: Zielerreichung K2: Absolute Anzahl der Integrationen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Mai 2016 
 
 
 
 
Abbildung 27: Zielerreichung K2: Integrationsquote 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Mai 2016 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
209 
444 
658 
913 
1.147 
3.370 -39 -39 
-53 
-105 
-127 
-140
-120
-100
-80
-60
-40
-20
-
-
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
Zielerreichung K2 - Absolute Anzahl der Integrationen 
Anzahl Integrationen  (JFW*) Solllinie Abweichung
* JFW: Jahresfortschrittswert 
1,4 
3,1 
4,5 
6,3 
7,8 
22,1 
-0,2  
-0,1  -0,2  
-0,4  
-0,5  
-0,8
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
-
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
Ergänzung: Zielerreichung K2 - Integrationsquote  
Integrationsquote  (JFW*) Solllinie Abweichung (in Prozentpunkten)
* JFW: Jahresfortschrittswert

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 46 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu III) Mit dem Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ soll ein besonderes 
Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten gelegt werden, die bereits lä n-
ger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes Risiko aufweisen. Dabei gilt 
das Augenmerk in Nordrhein -Westfalen insbesondere Langzeitleistungsbezi e-
henden mit komplexen Zugangshemmnissen zum Arbeitsmarkt.  Daneben gehö-
ren zu den Langzeitleistungsbeziehenden aber auch viele sogenannte Erwerbs-
aufstockende und ihre Bedarfsgemeinschaften. Diesbezüglich hat das  Jobcenter 
aufgrund des Lohnniveaus insbesondere im Helferbereich, aber auch in zahlre i-
chen  Fachberufen und des hohen Mietspiegels in Münster nur begrenzten Ei n-
fluss. Für 2016 ist das mit dem MAIS NRW vereinbarte Ziel erreicht, wenn sich 
der durchschnittliche Bes tand an Langzeitleistungsbeziehenden gegenüber dem 
Vorjahr um maximal 0,5 % erhöht.  
 
 
Abbildung 28: Zielerreichung K3: Bestand Langzeitleistungsbeziehender 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Mai 2016 
 
-85 
-66 -70 
-85 
-95 
9.055 
9.070 
9.058 9.051 9.058 
9.139 
8.980
9.000
9.020
9.040
9.060
9.080
9.100
9.120
9.140
9.160
9.180
-100
-90
-80
-70
-60
-50
-40
-30
-20
-10
0
Zielerreichung K3 - Bestand Langzeitleistungsbeziehender 
Abweichung Bestand LZB (JDW*) Solllinie
* JDW: Jahresdurchschnittswert 
Zwischenbilanz:  
Hinsichtlich des mit dem MAIS NRW vereinbarten Ziels zur absoluten Anzahl 
der Integrationen zeigt sich ein bislang verhaltener Start in das Jahr 2016. Im 
Monat Mai 2016 sind kumuliert 1.147 Integrationen zu zählen, dies sind 127 
Integrationen weniger als unterjährig geplant (vgl. Abbildung 26). Um das Ziel 
am Jahresende erreichen zu können, muss da s Defizit demnach im weiteren 
Jahresverlauf ausgeglichen werden. Es zeigt sich aber bereits jetzt, dass ten-
denziell eher eine Zielverfehlung zu erwarten ist. 
 
Auch bzgl. der Integrationsquote  ist seit Jahresbeginn eine Zielverfehlung 
festzustellen. Die Abweichung zum Soll ist im aktuellen Berichtsmonat Mai 
2016 auf -0,5 Prozentpunkte angestiegen (vgl. Abbildung 27).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 47 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.2.2. Geschäftspolitische Schwerpunkte und strategische Ausrichtung 
 
Die zusätzlichen Schwerpunkte der Arbeitsmarkt - und Integrationspolitik legen, neben 
den in § 48a SGB II geregelten Zielgrößen, den Fokus auf das unterschiedliche Klientel 
der Jobcenter, um einen zielgerichteten  Mittel- und Ressourceneinsatz s icherzustellen. 
Aus den landesweiten und lokalen Zielen ergaben sich für das Jobcenter der Stadt 
Münster im Jahr 2016 insgesamt fünf Handlungsschwerpunkte: 
 
 
Die strategische Grundausrichtung de s Jobcenters für das Jahr 2016 und darüber hi n-
aus besteht dabei darin, soziale Teilhabe durch Beschäftigung  zu ermöglichen, um 
den Negativfolgen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug insbesondere im Hinblick 
materieller und sozialer Teilhabedefizite entgegenzuwirken. Im Fokus stehen hier insb e-
sondere Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende, die in allen der definie r-
ten Zielgruppen des Jobcenters zu finden sind. Auch für weitere ausgewählte Zielgru p-
pen wurden zahlreiche entsprechende Angebote und Aktivitäten initiiert bzw. fortgesetzt 
und weiterentwickelt. 
 
A)   Steigerung der Integrationen 
 
Die Integration in Erwerbstätigkeit stellt das Kernziel der Arbeit des Jobcenters dar  (vgl. 
auch Kapitel 2.1 zum Zielsystem im SGB II) . Erwerbstätigkeit ermöglicht die Verring e-
rung oder Beend igung von Hilf ebedürftigkeit sowie soziale Teilhabe. Hier gilt es jedoch 
nicht nur bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten anzusetzen, sondern auch den 
Arbeitsmarkt im Blick zu haben und Arbeitgebende auf die Potenziale der Menschen im 
SGB II aufmerksam zu machen. 
 
 
 
Handlungsschwerpunkte 2016 
Integrationen 
Langzeit-
arbeitslose/ 
Langzeitleistungs
beziehende 
Flüchtlinge und 
Asylsuchende 
Jugendliche unter 
25 Jahren 
Menschen mit 
Behinderung 
Zwischenbilanz:  
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden liegt im Mai 
2016 bei 9.058 Personen und damit weiterhin zielkonform unterhalb des unter-
jährig geplanten Höchstwertes  (vgl. Abbildung 28) . Die positive Entwicklung 
zeigt deutlich, dass die Schwerpunktsetzung in Bezug auf die Verringerung 
des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden wirkt  und das vereinbarte 
Jahresziel voraussichtlich erreicht wird.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 48 - 
 
Umsetzung der Ziele: 
 
 Durch den  Organisationsentwicklungsprozess (OE-Prozess) sollen die internen 
Potenziale des Jobcenters  besser ausgeschöpft werden und dadurch eine Ver-
besserung der Leistungen und Ergebnisse  bewirken. I m Jahr 2016 konnte der 
OE-Prozess aus Gründen mangelnder Kapazitäten sowie logistischer Umstände  
noch nicht umgesetzt werden. Es sind jedoch bereits zahlreiche Vorbereitungen 
für die sozialräumlich ausgerichtete Umstrukturierung des Jobcenters, die nun für 
das 1. Quartal 2017 anvisiert ist, getroffen worden. 
 
 Die Jobcentermesse Münster hat im September 2016 zum dritten Mal stattgefun-
den. Außerdem wird Arbeitgebenden weiterhin im Rahmen des Joboffice die G e-
legenheit geboten , ihr Unternehmen und ihre Stellenangebote zu präsentieren, 
um geeignete Mitarbeitende zu akquirieren.  Die Anlage 3  (S. 98 f.) bietet  eine 
ausführliche Auswertung der Jobcentermesse und des Joboffice  sowie einen 
Ausblick. 
 
 Das Jobcenter hat  seine Netzwerkarbeit mit den Kammern und Arbeitgeberve r-
bänden verstärkt. Darüber hinaus finden regelmäßig gemeinsame Betriebsbesu-
che (sowohl bei Bestandsfirmen als auch bei neugegründeten Unternehmen) des 
Jobcenters und der Wirtschaftsförderung statt, in deren Rahmen das Jobcenter 
sich als arbeitsmarktpolitischer Akteur präsentiert und seine Dienstleistungsa n-
gebote vorstellt. 
 
 
B)   Verbesserung der Aktivierung und Integration der Langzeitarbeitslosen und Lang-
zeitleistungsbeziehenden 
 
Das Ziel dieses Schwerpunktes liegt darin, die Chancen von Langzeitarbeitslosen und 
Langzeitleistungsbeziehenden für den Arbeitsmarkt im Rahmen intensiver Betreuung 
und individueller Förderung in den Fokus zu nehmen. Darüber hinaus sollen die sozialin-
tegrativen Ansätze für Leistungsberechtigte mit besonderen sozialen Problemlagen we i-
terentwickelt werden. Geringqualifizierten sollen bedarfsgerechte Bildungsangebote u n-
terbreitet werden. Das Jobcenter der Stadt Münster hat diesbzgl. eine Reihe zielgerichte-
ter Maßnahmen initiiert oder fortgesetzt. 
 
Umsetzung der Ziele: 
 
 Das in 2015 begonnene  ESF35-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose  wurde 
fortgesetzt. Ein ausführlicher Sachstandbericht  ist in Anlage 4 (S. 99 f.) angefügt. 
 
 Das ebenfalls in 2015 gestartete Bundesprogramm Soziale Teilhabe wurde fort-
gesetzt. Ein ausführlicher Sachstandbericht findet sich in Anlage 5 (S. 100 f.). 
 
                                            
35 Europäischer Sozialfond.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 49 - 
 
 Die bereits seit mehreren Jahren im Rahmen verschiedener Projekte und Pr o-
gramme durchgeführte öffentlich geförderte Beschäftigung wurde fortgesetzt. Die 
Entwicklung und der aktuelle Sachstand sind in Anlage 6 (S. 102 ff.) beschrieben. 
 
 Es wurden Projekte und Maßnahmen für besondere Personengruppen angeb o-
ten, z. B. die Job-Brücke für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte 
Leistungsberechtigte, die in der Regel langzeitarbeitslos sind (s. hierzu den B e-
richt in der Anlage 7, S. 105 f.). 
 
In Ergänzung zu dem Ziel der Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbezi e-
henden wurde mit dem MAIS NRW ein Zielwert zu r Integrationsquote dieser Zielgruppe  
vereinbart. Für 2016 wurde konkret anvisiert, die Integrationsquote der Langzeitlei s-
tungsbeziehenden um 2,0 % zu steigern. 
 
 
Abbildung 29: Zielerreichung K3E1: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehender 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Mai 2016 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-0,3  
-0,0  
-0,1  -0,2  -0,2  
1,0  2,2  3,1  
4,1  
5,2  
15,6 
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
-0,8
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
Zielerreichung K3E1 - Integrationsquote 
Langzeitleistungsbeziehende 
Abweichung (in Prozentpunkten) Integrationsquote LZB (JFW*) Solllinie
* JFW: Jahresfortschrittswert 
Zwischenbilanz:  
Hinsichtlich der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden werden 
die unterjährigen Sollwerte - analog zu den Ergebnissen der allgemeinen I n-
tegrationsquote - verfehlt. Es zeigen si ch allerdings nur geringere Abwe i-
chungen zur Zielplanung  um -0,2 Prozentpunkte (vgl. Abbildung 29), so dass 
zum jetzigen Zeitpunkt die Zielerreichung am Jahresende durchaus reali s-
tisch ist.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 50 - 
 
C)   Beratung und Integration von Geflüchteten  
 
Der beste Weg, geflüchteten Menschen die gesellschaftliche Integration und ein selbst-
bestimmtes Leben zu ermöglichen und gleichzeitig staatliche Unterstützungsleistungen 
zu vermeiden bzw. zu verringern, erfolgt durch Beschäftigung. Neben der Versorgung 
und Unterbringung stellt somit die berufliche Integration der geflüchteten Menschen eine 
Kernaufgabe dar. Dabei ist es von elementarer Bedeutung, frühzeitig und nachhaltig in 
die berufliche Beratung und Förderung der Geflüchteten zu investieren, um in der mittel-
fristigen Perspektive möglichst viele von ihnen erfolgreich in Ausbildung und Arbeit zu 
integrieren. 
 
Umsetzung der Ziele im Jahr 2016: 
 
 Das Jobcenter beteiligt sich aktiv am Integration Point Münster. Gemeinsam mit 
der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster wurde ein Arbeitsmarkt - und Integrations-
programm für geflüchtete Menschen erarbeitet und wird aktuell umg esetzt. Die 
Rechtskreiswechsler*innen werden im Rahmen eines systemat ischen Übe r-
gangsmanagements vom SGB III in das SGB II übergeleitet, begonnene Förder-
strategien werden in Form von individuellen, zielgerichteten Förderketten fortge-
setzt. Mitarbeitende des Jobcenters mit L otsenfunktion sorgen dafür, dass die 
Schnittstelle zwischen den Rechtskreisen generell und auf den Einzelfall bez o-
gen reibungslos funktioniert und  für die geflüchteten Leistungsberechtigten früh-
zeitig die notwendigen und sinnvollen Aktivitäten in die Wege geleitet werden 
können. Das Jobcenter hat sich außerdem an mehreren Maßnahmeausschre i-
bungen der Agentur für Arbeit beteiligt (KompAS, PerjuF -H, vgl. die Maßnahm e-
übersicht in Kapitel 3.3).  
 
 Zu September 2016 wurde eine gesonderte und zentrale Fachstelle für geflüchte-
te Leistungsberechtigte eingerichtet , um den Bedarfen der Zielgruppe durch die 
Bündelung der Kompetenzen optimal gerecht zu werden. Die Fachstelle besteht 
unter anderem aus Mitarbeiter *innen, die bereits im Vorfeld durch die schwe r-
punktmäßige Beratung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und  ggf. 
Fluchthintergrund umfassende Kompetenzen zur Zielgruppe erworben haben , z. 
B. durch das Projekt MAMBA.  Innerhalb der Fachstelle für Geflüchtete wird diffe-
renziert auf die besonderen Bedarfe der Leistungsberechtigten eingegangen. So 
gibt es z. B. Job coaches mit speziellen Kenntnissen zu der Zielgruppe Jugendl i-
cher und junger Erwachsener und ihren Fördermöglichkeiten.  
 
 Die Potenziale der geflüchteten Leistungsberechtigten werden in Erstgesprächen 
im Jobcenter sowie in geeigneten Maßnahmen erhoben und fließen in die indiv i-
duelle Zielplanung mit ein. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul - 
und Berufs- sowie Studienabschlüssen wird bereits zu Beginn des Beratungspro-
zesses angestoßen, da es sich in der Regel um längere Prozesse handelt. Hie r-
zu wird intensiv das IQ-Netzwerk zur Anerkennungsberatung genutzt, das unter 
anderem auch eine  persönliche Beratung im Integration Point Münster anbietet.  
Die für den Anerkennungsprozess anfallenden Kosten werden in der Regel durch 
das Jobcenter übernommen. Parallel werden auch berufspraktische Kompetenz-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 51 - 
 
feststellungen in Maßnahmen oder durch Betriebspraktika durchgeführt . Dies ist 
insbesondere für die Geflüchteten wichtig, die keine formellen Nachweise über 
ihre beruflichen Kompetenzen vorlegen können. 
 
 Zur Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse werden alle Möglichkeiten genutzt, 
auch über die Angebote der BAMF -geförderten Integrationskurse und der ESF -
bzw. bundesgeförderten berufsbezogenen Deutschkurse hinweg. So wird unter 
anderem in Kooperation mit den Rotarier n Münster die weiterführende Sprac h-
förderung von besonders sprachbegabten Geflüchteten mit schnellem Lerntempo 
ermöglicht. Angebote zur Sprachförderung und Angebote zur Kompetenzfeststel-
lung, beruflichen Orientierung und Qualifikation werden mit einander ko mbiniert  
(z. B. im Rahmen der Maßnahme First Step, vgl. die Maßnahmeübersicht in K a-
pitel 3.3).  
 
 Zum Oktober 2016  wurde im Jobcenter die Stelle einer Migrationsbeauftragten 
neu geschaffen. Die vorhandenen Netzwerke bzgl. der Zielgruppe der Geflücht e-
ten un d Menschen mit Migrationsvorgeschichte können so noch  intensiver ge-
nutzt und zielgerichtet weiter ausgebaut werden.  
 
 Die Erfahrungen aus der jahrelangen Mitwirkung als operativer Partner am regi o-
nalen Netzwerkprojekt MAMBA, welches ab dem  01.01.2016 fortgesetzt wurde, 
fließen in die Beratung, Förderung und Integration der geflüchteten Leistungsb e-
rechtigten mit ein. 
 
 Das Schulungsangebot für die Mitarbeitenden des Jobcenters zur interkulturellen 
Kompetenz und zur sprachsensiblen Beratung so wie zum Verfahren der Ane r-
kennung von im Ausland erworbener Schul - und Berufsabschlüsse wurde fortge-
setzt. 
 
 
D)   Integration von Jugendliche unter 25 Jahren, insbesondere in Ausbildung 
 
Die Vermittlung junger Leistungsberechtigter in Ausbildung ist für das Jobcenter Münster 
ein wesentlicher Schwerpunkt. Dies manifestiert sich auch darin, dass einer der strateg i-
schen Leitsätze des Jobcenters „Ausbildung vor kurzfristiger Integration“  lautet. Um Ju-
gendlichen durch einen Schul - und Berufsabschluss zu einer stabilen beruflichen und 
sozialen Grundlage zu verhelfen, hat das Jobcenter der Stadt Münster diverse zielg e-
richtete Maßnahmen durchgeführt. 
 
Umsetzung der Ziele: 
 
 Im Rahmen der Kontakte zu Arbeitgebenden, z. B . bei angebotenen Praktika, wird  
explizit für Jugendliche mit „schlechteren“ Schulabschlüssen geworben.  Es bedarf 
hier auch der Bereitschaft der Arbeitgebenden entsprechende Ausbildungsverhäl t-
nisse aufzubauen. Nur bei entsprechenden Angebotsstrukturen kann dem Fachkrä f-
temangel begegnet werden und das zurzeit bestehende Verhältnis von 1 Auszubi l-
dendem zu 1,76 Ausbildungsstellenangeboten verändert werden. Förderanfragen 
von Arbeitgebenden werden, unter Voraussetzung der individuellen Förderfähigkeit,

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 52 - 
 
jederzeit realisiert. Die assistierte Ausbildung (AsA) wurde im Laufe des Jahres 2016 
aufgestockt. Die noch laufende Maßnahme AsA für den Ausbildungsbeginn in 2015 
ist weiterhin voll besetzt.  
 
 Durch das Beratungsangebot  der Jugendservicestelle und durch Nutzung der Ma ß-
nahme „Zukunft sichern“ , in der  Jugendliche mittels Praktika berufliche Alternativen 
entwickeln können, werden Jugendlichen die Zugangsvoraussetzungen für die ei n-
zelnen Berufe vermittelt und realistische Perspektiven entwickelt. 
 
 Die bewährten stabilisierenden Angebote mit Orientierung an der realen Arbeitswelt 
wurden fortgeführt (z. B. Lernort Süd, Werkstattbüro „Kreativ orientiert mit Kurs auf 
Arbeit/Ausbildung“). 
 
 Das Angebot der ausbildungsbegleitenden Hilfen (AbH) wird intensiv genutzt, die zur 
Verfügung stehenden Teilnehmer plätze sind ausgelastet. Die Maßnahme wurde im 
Rahmen einer vertraglichen Option bis Juli 2017 verlängert, die konstruktive Zusam-
menarbeit mit dem Maßnahmeträger wird somit nahtlos fortgesetzt. 
 
 In der Fachstelle für Geflüchtete werden insbesondere auch die Bedar fe Jugendl i-
cher und junger Erwachsener durch spezialisierte Jobcoaches berücksichtigt und un-
terstützt. Dazu gehören die Information über das deutsche Schul- und  Ausbildungs-
system, die Unterbreitung passgenauer Förderangebote und die Ausbildungsvermit t-
lung. Auch die Kooperation mit der „Bildungsberatung International“ (BBI) des Amts 
für Schule und Weiterbildung wird fortgesetzt.  
 
 Die Einstiegsqualifizierung (EQ) für förderungsfähige Jugendliche wird  kontinuierlich 
weiter beworben. Zwar ist ca. die Hälfte der Jugendlichen, die 2015 eine EQ aufg e-
nommen haben, nicht in eine Ausbildung im selben Betrieb  eingemündet; teilweise 
fand vorher bereits ein Abbruch durch den Betrieb statt, aber auch die Wünsche und 
Lebensgestaltung Jugendlicher bringen häuf ig Veränderungen mit sich, so dass die  
anvisierte Ausbildung nicht zustande kommt . Diesen Jugendlichen wurden alternat i-
ve Angebote unterbreitet. Auf jeden Fall werden durch die Einstiegsqualifizierung 
Kompetenzen vermittelt und eine Orientierung ermöglicht, auf deren Grundlage A l-
ternativen arbeitet werden können.  
 
 Die Mitw irkung des Jobcenters am Landesvorhaben  „Kein Abschluss ohne A n-
schluss“ wird fortgesetzt. In enger Kooperation mit der Kommunalen Koordinierungs-
stelle wird die operative Ebene d es Jobcenters verstärkt eingebunden . Ein Sac h-
standbericht zu dem Projekt sowie ein Ausblick finden sich in der Anlage 8 (S. 107 
f.). 
 
 Das Jobcenter wirkt  weiterhin im Ausbildungskonsens an der Entwicklung regional i-
sierter Handlungspläne für das Münsterland zur Verbesserung der Ausbildungssitua-
tion und Fachkräftesicherung mit.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 53 - 
 
 Das Projekt „LernRaum Europa, skills4work - skills4life“ im Rahmen des ESF -
Programms „Integration durch Austausch“ (IdA) wird fortgeführt. Ein ausfü hrlicher 
Bericht ist in Anlage 9 (S. 109 f.) angefügt. 
 
 In enger Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit werden  Abendrealschüler*innen 
dabei unterstützt, einen höheren Schulabschluss zu erreichen. Durch die rechtzeitige 
Unterbreitung passgenauer Angebote sollen  Abbrüche vermieden  und An schluss-
perspektiven erarbeitet werden. 
 
Insgesamt liegt die Jugendarbeitslosigkeit im Bereich des Jobcenter s der Stadt Münster 
dauerhaft auf einem konstant niedrigen Niveau weit unter  dem Landesdurchschnitt     
(4,2 % in NRW zu 2,5 % in Münster  im Berichtsmonat Dezember 2015). Unter Berück-
sichtigung der besonderen Entwicklungen im Bereich der Zuwande rung war und ist hier 
allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit eine deutliche Veränderung des Wertes nach 
oben zu erwarten, da der Altersdurchschnitt der Geflüchteten relativ niedrig ist.  
 
Zusätzlich zu den Kennzahlen gem. § 48a SGB II (vgl. Abschnitt 2) wurde mit dem MAIS 
NRW ein ergänzendes, sehr ambitioniertes Ziel zur Jugenda rbeitslosenquote vereinbart, 
das den besonderen Schwerpunktcharakter des Jobcenters der Stadt  Münster noch 
einmal unterstreichen sollte. Danach ist das Ziel für das Jahr 2016 erreicht, wenn hi n-
sichtlich der durchschnittlichen Jugendarbeitslosenquote im SGB II am Jahresen de im 
Vergleich zum Vorjahr eine Stagnation zu verzeichnen ist.  
 
 
 
Abbildung 30: Zielerreichung: Jugendarbeitslosenquote SGB II (15 – 24 Jahre) 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat August 2016 
 
 
 
 
0,2 
0,3 
0,2 
0,2 0,1 0,1 0,1 0,2 
2,7 
2,7 
2,6 2,6 
2,5 2,6 2,6 
2,6 
2,5 
2,0
2,1
2,2
2,3
2,4
2,5
2,6
2,7
2,8
0,0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0,9
1,0
Zielerreichung - Jugendarbeitslosenquote SGB II (15 - 24 Jahre) 
Abweichung (in Prozentpunkten) Jugendarbeitslosenquote SGB II (JDW*)
Solllinie
* JDW: Jahresdurchschnittswert

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
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E)  Verbesserung der Arbeitsmarktzugänge für Menschen mit Behinderung 
  
Ein besonderes Anliegen der Stadt Münster ist der Arbeitsmarktzugang für Menschen 
mit (Schwer -)Behinderung. Die Integration  dieser Personengruppe erweist sich alle r-
dings oftmals als diffizil und lässt sich nur mittels weitreichender Unterstützung sowie 
Förderung durch das Jobcenter realisieren.  Basis dafür ist die Erhaltung, Verbesserung 
oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen. Auf der anderen 
Seite gilt es, passgenaue Arbeitsplätze zu gewinnen. 
 
Hinsichtlich dieses geschäftspolitischen Schwerpunktes wurde ebenfalls ein Ziel mit dem 
Land vereinbart. Demnach soll die Integrationsquote der arbeitsuchenden Menschen mit 
Schwerbehinderung um 2,0 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden.  
 
 
 
Abbildung 31: Zielerreichung: Integrationsquote SGB II der arbeitsuchenden Menschen mit Schwerbehinderung  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Mai 2016 
 
 
 
 
 
-0,8 
-1,2 
-1,8 
-2,6 
-3,4 
1,4 2,4 3,5 4,5 5,5 
24,8 
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
-6,0
-5,0
-4,0
-3,0
-2,0
-1,0
0,0
1,0
2,0
Zielerreichung - Integrationsquote der arbeitssuchenden 
Schwerbehinderten 
Abweichung (in Prozentpunkten)
Integrationsquote arbeitss. Schwerbehinderte (JFW*)
Solllinie
* JFW: Jahresfortschrittswert 
Zwischenergebnis:  
Die Abweichung zum Soll  hinsichtlich der Jugendarbeitslosenquote  beträgt 0,2 Pro-
zentpunkte im August 2016 (vgl. Abbildung 30). Das Ziel wird somit unterjährig knapp 
verfehlt, eine Zielerreichung zum Jahresende ist dennoch weiterhin möglich.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 55 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Umsetzung der Ziele: 
 
 Das Jobcenter der Stadt Münster hat zahlreiche Maßnahmen im Portfolio, die an der 
individuellen Leistungsfähigkeit der Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind  (z. 
B. Arbeitsdiagnostik für psychisch Erkrankte und Krankheitseinsichtige, Integration s-
unterstützung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Menschen 
mit Behinderungen).  
 
 Schwerbehinderten Menschen werden neue Perspektiven geboten durch die Fort-
setzung der Teilnahme am Bundesprogramm zur Schaffung leistungsgerechter Be-
schäftigung mit dem Projekt „Münstersche Initiative für Erwerbsarbeit nach Maß für 
Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte – PASST“. Ein kurzer 
Sachstandsbericht ist in Anlage 10 (S. 110) angefügt.  
 
 Es haben erste gemeinsame Arbeitgeberbesuche durch den Arbeitgeber und Ve r-
mittlungsservice des Jobcenters und die Fachstelle „Hilfe für schwerbehinderte Men-
schen im Arbei tsleben“ des Sozialamtes stattgefunden . Dadurch konnten nicht nur 
die Arbeitgebenden umfassender informiert werden , auch die Mitarbeitenden  von 
Jobcenter und Sozialamt wissen nun mehr über die konkreten Fördermöglichkei ten 
der jeweils anderen Institution. Die gemeinsamen Besuche sollen bei Bedarf fortge-
setzt werden.  
 Am 29.02.2016 fand ein  Workshop zum „Handlungskonzept Inklusiver Arbeitsmarkt 
in Münster“ statt, an dem sich zwölf Behörden und Institutionen beteiligt ha ben, zu 
deren Aufgaben die Inklusion (schwer)behinderter Menschen gehört. Die Ergebnisse 
bilden die Grundlage für ein Handlungskon zept, das noch 2016  dem Rat vorgelegt 
werden soll. Das Jobcenter ist in allen Phasen der Erstellung und Umsetzung des 
Handlungskonzeptes beteiligt. 
 
 Die Förderinstrumente zur Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere die Probebe-
schäftigung über maximal drei Monate und die Eingliederungszuschüsse , wurden für 
schwebehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte in 2016 intensiv genutzt und 
führten auch in  den meisten Fälle zu einer nachhaltigen Integration in Arbeit. Auch 
über die ergänzenden Fördermöglichkeiten anderer Institutionen wurden die Betriebe 
durch die Jobcoaches für Rehabilitanden  und Leistungsberechtigte sowie  den A r-
beitgeber- und Vermittlungsservice des Jobcenters informiert. In diesem Jahr gab es 
bisher zwei Austauschtreffen zwischen Jobcenter, Sozialamt, Agentur für Arbeit und 
Zwischenergebnis:  
Die Integrationsquote der Leistungsberechtigten mit einer Schwerbehinderung beträgt 
5,5 % und weist somit eine Zielverfehlung um -3,4 Prozentpunkte aus (vgl. Abbildung 
31). Die Fokussierung auf die besonderen Belange dieser Zielgruppe zeigt bislang 
nicht die beabsichtigten Wirkungen,  eine Zielerreichung zum Jahresende ist ambiti o-
niert.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 56 - 
 
dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die insbesondere dem Austausch von ak-
tuellen Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten dienten. 
 
2.2.3. Organisations- und Prozessziele 
 
Zusätzlich zu den Kennzahlen nach §  48a SGB II und den geschäftspolitischen Han d-
lungsschwerpunkten hat sich das Jobcenter für das Jahr 2016 zusätzliche unterstütze n-
de Organisations- und Prozessziele gesetzt. 
 
 
 
 
Zu I. Ausschöpfung interner Potenziale 
 
Im Jahr 2016 k onnte der Organisationsentwicklungsprozess des Jobcenters  aus Grün-
den mangelnder Kapazitäten sowie logistischer Umstände noch nicht umgesetzt werden. 
Es sind jedoch bereits za hlreiche Vorbereitungen für die sozialräumlich ausgerichtete 
Umstrukturierung des Jobcenters, die nun für das 1. Quartal 2017 anvisiert ist, getroffen 
worden. Die Netzwerkarbeit in den Sozialräumen ist bereits durch verschiedene Initiat i-
ven angestoßen (z. B. Sprechstunden für (Allein -)Erziehende in Einrichtungen in Berg 
Fidel, Kinderhaus und Coerde). 
 
 
Zu II. Controlling und Berichtswesen 
 
 Die Optimierung der Prozesse in den Abteilungen Leistungsgewährung und 
Markt & Integration durch einen verstärkten Einsatz der Controllingtools zum I n-
ternen Kontroll System (IKS) und dem Datenqualitätsmanagement (DQM) konnte 
aufgrund der eingeschränkten Personalressourcen des Jobcenters noch nicht 
umgesetzt werden.  
 
 Die Evaluation der Wirksamkeit einzelner Maßna hmen vor dem Hintergrund des 
fa:z-Modells konnte aufgrund der eingeschränkten Personalressourcen des Jo b-
centers noch nicht  weitergehend umgesetzt werden.  Mit der Vorlage 
V/0137/2016 ist jedoch ein Projekt zur Wirkungssteuerun g im Bereich der g e-
flüchteten Menschen ins Leben gerufen worden. 
 
 
 
 
Organisations- und Prozessziele 2016 
I. 
Ausschöpfung                
interner Potenziale 
II. 
Controlling und  
Berichtswesen 
III.                  
Weiterentwicklung                 
der kommunalen 
Eingliederungsleistungen             
nach § 16a SGB II

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 57 - 
 
Zu III. Weiterentwicklung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II 
 
 Der unter Mitwirkung des Jobcenters der Stadt Münster von der Kommunalen 
Geschäftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) erstellte Bericht zum Thema 
Steuerung von kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II wir d 
bis Ende 2016 veröffentlicht und soll allen Jobcentern als Hilfestellung dienen. 
Die Prozesse des Jobcenters Münster bzgl. der kommunalen Eingliederungsleis-
tungen werden als beispielhaft in der virtuellen Bibliothek des KGSt veröffentlicht 
werden. 
 
 Das Jobcenter hat außerdem an einer Qualitätsinitiative des Landes zu den 
kommunalen Eingliederungsleistungen teilgenommen. Die Ergebnisse daraus 
werden sukzessive umgesetzt, um die Qualität der in Münster angebotenen Lei s-
tungen weiter zu erhöhen. 
 
 Die Weiterentwicklung des Controllings zu den k ommunalen Eingliederungsleis-
tungen zum frühzeitigen Erkennen künftiger Bedarfe konnte aufgrund der einge-
schränkten Personalressourcen des Jobcenters noch nicht abschließend umge-
setzt werden.  
 
 Für die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Steuerungs - und Zielprozesses zu 
den kommunalen Eingliederungsleistungen wurde ein Steuerungskreis initiiert. 
Ein erster Austausch der beteiligten Ämter hat stattgefunden. 
 
In der Anlage 11 (S. 111 ff.) ist ein ausführlicher Bericht zu den  kommunalen Eingliede-
rungsleistungen angefügt.  
 
2.2.4. Maßnahmenauswertung 
 
Dem politischen Auftrag nachkommend, hat das Jobcenter für das Arbeitsmarkt- und 
Integrationsprogramm 2016 eine Auswertung der Wirkung der Maßnahmen zur Förd e-
rung der beruflichen Weiterbildung gemäß § 16 SGB II i. V. m. §81 SGB III (FbW) vorge-
nommen. Da es sich bei FbW -Maßnahmen überwiegend um abschluss- oder teilqualifi-
zierende Angebote mit dem Ziel der anschließenden Aufnahme einer sozialversich e-
rungspflichtigen Beschäftigung handelt, definiert sich die Wirksamkeit durch eine Ar-
beitsaufnahme drei, sechs und neun Monate nach Maßnahmeende. Über das Instrument 
FbW werden jedoch auch Maßnahmen gefördert, die auf eine Ausbildung oder Umsch u-
lung vorbereiten oder über die eine Eignungsfeststellung für eine weiterführende Qualif i-
zeirung vorgenommen wird. Da d ie im Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2016 
dargestellten Ergebnisse größtenteils nur vorläufiger Natur waren 36, wurde die Auswe r-
tung im Sinne der Aussagekraft fortgeführt. Die nachfolgenden Ergebnissen (vgl. Abbi l-
dungen 32 bis 34) beziehen sich demnach auf Austritte aus den aufgeführten Maßna h-
men im Jahr 2015  und beschränkt sich auf die Angebote mit den größten Teilnehme r-
zahlen.  
                                            
36 Nicht in allen Fällen waren zwischen der Beendigung der Maßnahme und dem Zeitpunkt der Auswertung schon 3 oder 
6 Monate vergangen. Die Auswertung nach 9 Monaten konnte noch gar nicht vorgenommen werden und wird hier nun 
neu berücksichtigt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 58 - 
 
 
Nr. Berufsbezeichnung/ 
Maßnahmentitel 
betrieb-
lich 
außer-
betrieb-
lich 
TN-
Anzahl 
be-
stan-
den 
Arbeitsaufnahme innerhalb von 
3  
Monaten 
6 
Monaten 
9 
Monaten 
Gesamt-
anzahl TN  
1 
Umschulung zur/zum Be-
rufskraftfahrer*in  
oder Busfahrer*in 

 33 28 15 20 19 22 
2 
Umschulung zur/zum staat-
lich anerkannten Altenpfle-
gehelfer*in 

 27 19 16 14 14 16 
 
3 
 
Umschulung zur Kauffrau/ 
zum Kaufmann  
für Büromanagement37  
[vorrangig für Rehabilitan-
dinnen und Rehabilitanden] 

 15 14 4 6 6 7 
4 
Umschulung zur Kauffrau/ 
zum Kaufmann  
für Büromanagement  
  8 8 2 5 7 3 
5 
Umschulung zur Kauffrau/ 
zum Kaufmann  
für Büromanagement37 
  4 4 2 3 3 3 
6 Umschulung zur/zum 
Hauswirtschafter*in   6 3 1 1 3 3 
Summe 93 76 40 49 53 54 
 
Abbildung 32: Auswertung von abschlussbezogenen Maßnahmen gem. § 81 SGB III 
 
Nr. Berufsbezeichnung/ 
Maßnahmentitel 
außer-
betrieb-
lich 
TN-
Anzahl 
be- 
standen 
Arbeitsaufnahme innerhalb von 
3 Monaten 6 Monaten 9 Monaten Gesamt-
anzahl TN 
1 
Alltagsbetreuer*in -  
Seniorenbetreuer*in -  
Betreuungskraft  
nach §87b Abs. 3 SGB XI 
 35 32 11 14 13 17 
2 
Anpassungs-/Teil- 
qualifizierungen im  
kaufmännischen Bereich 
 29 27 6 6 8 8 
3 
Training into the job  
(individuelle Qualifizierung 
zur Vorbereitung auf eine 
berufliche Tätigkeit) 
 28 25 8 6 8 11 
4 
Vorbereitung auf eine be-
triebliche Ausbildung und 
auf den Hauptschulab-
schluss (externe Prüfung) 
 20 18 7 7 7 8+ 
5 
Anpassungs-/Teil-
qualifizierungen für  
Berufskraftfahrer*innen 
oder Busfahrer*innen 
 18 16 6 7 6 7 
6 
Anpassungs-/Teilquali-
fizierungen im gewerblich-
technischen Bereich 
 14 13 2 4 4 5++ 
7 Anpassungs-/Teilqualifizie-
rungen - Schweißtechnik  7 7 4 6 6 6 
8 
Anpassungs-/Teilqualifizie-
rungen im Sicherheitsbe-
reich - Bewachung (Sach-
kunde nach §34a GeWo), 
Objekt- u. Personenschutz 
 7 7 5 5 5 5 
Summe 66 61 24 29 28 31 
+ 5 Teilnehmende haben eine Berufsausbildung aufgenommen.    ++ 5 Teilnehmende haben eine Umschulung begonnen. 
Abbildung 33: Auswertung von teilqualifizierenden und Anpassungsmaßnahmen gem. § 81 SGB III 
 
 
                                            
37 Vormals Bürokauffrau/Bürokaufmann.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 59 - 
 
Nr. Berufsbezeichnung/ 
Maßnahmentitel 
außer-
betrieb-
lich 
TN-
Anzahl 
Maß-
nahme-
ziel 
erreicht 
Arbeitsaufnahme innerhalb von 
3 Monaten 6 Monaten 9 Monaten Gesamt-
anzahl TN 
1 Eignungsfeststellung 
Hauswirtschaft+  20 19 0 1 3 3 
2 Gemma!++  13 9 2 1 2 3 
3 Lernwerkstatt  14 11 1 2 3 3 
4 Lernwerkstatt  
Interkulturell++  31 31 0 1 3 3 
5 
Integrationsseminar für 
Migrantinnen und  
Migranten++ 
 21 18 9 6 6 9 
Summe 99 88 12 11 17 21 
+ Vorbereitende Maßnahme für die Umschulung zur/zum Hauswirtschafter*in, die 14 von 20 Teilnehmenden begonnen 
haben 
++ vgl. Förderinstrumente im Einzelnen, hier: Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 
 
Abbildung 34: Auswertung von Gruppenangeboten mit Kenntnisvermittlung gem. § 81 SGB III 
 
Über alle ausgewerteten Maßnahmen hinweg beträgt die Quote der erfolgreich abg e-
schlossenen Teilnahmen 87 %. Bei den abschlussbezogenen Förderungen waren rund 
70 % der erfolgreichen Teilnehmenden neun Monate nach Maßnahmeende in Arbeit. Bei 
den teilqualifizierenden und Anpassungsmaßnahmen beträgt diese Quote 46 %. Da die 
ausgewerteten Maßnahmen ein marktnahes Qualifizierungsziel haben, wird durch das 
Jobcenter noch näher zu beleuchten sein, warum die Integrationsquote der Teilnehme n-
den relativ gering ausfällt. 
 
Bei den Gruppenmaßnahmen mit Kenntnisvermittlung ist die Quote von 19 % hinsichtlich 
der Arbeitsaufnahmen neun Monate nach Maßnahmeende weniger kritisch zu sehen, da 
diese Angebote niedrigschwelliger ansetzen und oftmals noch weitere Integrationsschrit-
te nach sich ziehen. So ist es beispielsw eise erfreulich, dass von den 19 erfolgreichen  
Teilnehmenden der Maßnahme „Eignungsfeststellung Hauswirtschaft“  14 die sich a n-
schließende Umschulung zur/zur Hauswirtschafter*in aufgenommen haben. 
 
2.2.5. Mittelabfluss aus dem Eingliederungstitel 
 
Für das Jahr  2016 standen dem Jobcenter der Stadt Münster Eingliederungsleistungen 
in Höhe von 11.854.668,00 € zur Verfügung. D ie Ausgaben und Mittelbindungen 2016 
belaufen sich zum Stichtag 18.10.2016 auf 8.745.912,44 € 8 (vgl. Abbildung  35). Damit 
konnten zum gegenwärtigen Zeitpunkt 26,22 % der zur Verfügung gestellten Einglied e-
rungsleistungen nicht verausgabt werden. Ursächlich  für die eingeschränkte Verausga-
bung ist einerseits die hohe Anzahl an Personalvakanzen, insbesondere in der Abteilung 
Markt und Integration 38. Andererseits konnten auch die im Verlaufe des Jahres 2016 
zugewiesenen flüchtlingsindizierten Mehraufwendungen in  Höhe von 1.158.400 € nicht 
in der vollen Höhe verausgabt werden, da  die in den Rechtskreis SGB II übergetretenen 
                                            
38 Der hohe Anteil an Vakanzen erstreckt sich über das gesamte Jobcenter. Da die Mittelverausgabung aus dem Verwal-
tungstitel an tatsächlich besetzte Stellen und nicht an Planstellen gebunden ist, ist zudem die in Höhe von 2 Mio. € vorge-
sehene und hinsichtlich der Verausgabung der Eingliederungsmittel eingeplante Umschichtung vom Eingliederungstitel in 
den Verwaltungstitel nicht erfolgt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 60 - 
 
geflüchteten Leistungsberechtigten bislang überwiegend  drittmittelfinanzierte39 Sprach-
maßnahmen absolvieren.  
 
 Budgetansatz % Ausgaben u. 
Mittelbindungen 
2016 
% Verfügbares 
Budget 
% 
Summe 11.854.668,00 € 100,00 % 8.745.912,44 € 73,78 % 3.108.755,56 € 26,22 % 
Beratung und Unterstützung  
der Arbeitssuche 
4.001.222,38 € 33,75 % 2.845.745,33 € 24,01 % 1.155.477,05 € 9,75 % 
Qualifizierung 2.886.367,09 € 24,35 % 1.545.253,64 € 13,20 % 1.321.113,45 € 11,14 % 
Beschäftigung begleitende 
 Leistungen 
1.793.781,97 € 15,13 % 1.496.676,67 € 12,63 % 297.105,30 € 2,51 % 
Maßnahmen für Jüngere 520.789,87 € 4,39 % 490.505,55 € 4,14 % 30.248,32 € 0,26 % 
Leistungen für Menschen  
mit Behinderungen 
1.249.373,32 € 10,54 % 1.097.903,07 € 9,26 % 151.470,25 € 1,28 % 
Beschäftigung schaffende  
Leistungen 
864.343,54 € 7,29 % 840.507,07 € 7,09 % 23.836,47 € 0,20 % 
Freie Förderung 439.959,83 € 3,71 % 310.491,89 € 2,62 % 129.467,94 € 1,09 % 
Sonstiges 98.830,00 € 0,83 % 98.829,22 € 0,83 % 0,78 € 0,00 % 
 
Abbildung 35: Mittelabfluss aus dem Eingliederungstitel, Stand: 18.10.2016 
 
Von den bislang verausgabten bzw. gebundenen Mitteln entfällt der größte Anteil    
(24,01 %) auf die Beratung und Unterstützung der Leistungsberechtigten. Hierzu zählen 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III, Leistu n-
gen aus dem Vermittlungsbudget gem. § 44 SGB III sowie Reisekosten zum Meldete r-
min. 13,20 % der Mittel entfallen bislang auf den Bereich Qualifizierung mit Maßnahmen 
zur Förderung der beruflichen Weiterbildung gem. § 81 SGB III. Für Beschäftigung b e-
gleitende Maßnahmen, wie beispielsweise Eingliederungszuschüsse, Einstiegsgeld und 
Beschäftigungszuschüsse sind insgesamt 12,63 % aufgewendet worden. Auf spezielle 
Leistungen für Jugendliche entfallen 4,14 % und auf Leistungen für Menschen mit B e-
hinderung 9,26 %. Weitere Mittel wurden für Beschäftigung schaffende Leistungen, d.h. 
insbesondere Arbeit sgelegenheiten, (7,09 %), Freie Förderung (2,62 %) und sonstige 
Leistungen (0,83 %) verausgabt. 
 
2.2.6. Passive Leistungen 
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten  Leistungen zum Lebensunterhalt als A r-
beitslosengeld II. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigt e (z. B. Kinder unter 15 Ja h-
ren) erhalten diese Leistung als Sozialgeld.  
 
Der Gesamtbedarf des notwendigen Lebensunterhalts mit Ausnahme der Leistungen für 
Unterkunft und Heizung sowie Sonderbedarfe wird nach Regelsätzen erbracht. Die Höhe 
                                            
39 Integrationskurse über das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge oder berufsbezogene Sprachkurse über den 
Europäischen Sozialfond. Insbesondere für die Integrationskurse bestehen zudem Wartezeiten mit einer Dauer von 2-3 
Monaten.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 61 - 
 
der Regelleistungen wird jährlich zum 1. Januar entsprechend der Preis - und Lohnent-
wicklung fortgeschrieben (vgl. Abbildung 36). 
 
     01.01.2014      01.01.2015    01.01.2016 01.01.2017 
Alleinstehende/ Alleiner-
ziehende        391,00 €         399,00 €         404,00 €  409,00 € 
Volljährige Partner        353,00 €         360,00 €         364,00 €  368,00 € 
Volljährige bis 24 Jahre 
ohne eigenen Haushalt        313,00 €         320,00 €         324,00 €  327,00 € 
Kinder/Jugendliche      
14 bis 17 Jahre        296,00 €         302,00 €         306,00 €  311,00 € 
Kinder von 6 bis 13 Jah-
re        261,00 €         267,00 €         270,00 €  291,00 € 
Kinder bis 5 Jahre        229,00 €         234,00 €         237,00 €  236,00 € 
 
Abbildung 36: Entwicklung der Regelleistungen im SGB II 
 
Die Anhebung der Regelbedarfe und die Preisentwicklung auf dem allgemeinen Wo h-
nungsmarkt haben auch im Jahr 2016 zu einer Steigerung der Anzahl der leistungsb e-
ziehenden Bedarfsgemeinschaften und der durchschnittlichen Aufwend ungen je B e-
darfsgemeinschaft geführt.  
 
Erfreulich aus kommunaler Sicht ist dabei, dass die Aufwendungen für Kosten der U n-
terkunft und Heizung mit nur 0,1  % dabei gemäß der Prognose  im Jahresendwert 2016 
deutlich geringer steigen werden als die vom Bund zu finanzierenden Leistungen zum 
Lebensunterhalt mit 4,3 % (vgl. Abbildung 37 ). Dies ist in erster Linie darauf zurückz u-
führen, dass die Steigerung der Anzahl der Leistungsberechtigten ausschließlich auf die 
Geflüchteten zurückzuführen ist, die überwiegend noch in städtischen Gemeinschaftsun-
terkünften leben.  
 
 Ist 2015 Prognose 
2016 
Steigerung 
in € 
Steigerung 
in % 
Arbeitslosengeld II,  
Sozialgeld,  
Sozialversicherungsbeiträge 
 
67,65 Mio. € 
 
70,59 Mio. € 
 
2,94 Mio. € 
 
4,3% 
Leistungen für  
Unterkunft und Heizung 
55,80 Mio. € 55,85 Mio. € 0,05 Mio. € 0,1% 
Einmalige Leistungen 2,33 Mio. € 2,24 Mio. € - 0,09 Mio. € - 3,9% 
Leistungen für Bildung  
und Teilhabe* 
1,14 Mio. € 2,43 Mio. € 1,29 Tsd. € 113,2% 
*Mit Einführung der  Bildungskarte zum 01.08.2015 wurden die Mittel für die BuT -Leistungen aus dem SGB II, die zuvor 
auf die Etats des Jobcenters und des Sozialamts aufgeteilt waren, vollständig beim Jobcenter zusammengefasst. Dadurch 
wird das Bild der Veränderungsrate von 2015 auf 2016 verzerrt.  
 
Abbildung 37 : Verteilung der finanziellen Aufwendungen für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 
sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 62 - 
 
Unter den knapp 22.000 Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster befinden 
sich rund 7.500 Kinder und Jugendliche mit Ansprüchen auf Leistungen zur Bildung und 
Teilhabe (BuT). Diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche 
aus einkommensschwachen Familien am gemeinschaftlichen Mittagessen und an Au s-
flügen der Schule oder Kindertageseinrichtung sowie an Angeboten von Vereinen in den 
Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit teilnehmen können.  Seit der Einführung 
der BuT-Leistungen zum Januar 2011 hat sich ihre Inanspruchnahme positiv entwickelt. 
Dazu haben, neben vielseitigen Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten 
auch Verfahrensvereinfachungen wie die zum August 2015 eingeführte MünsterlandKar-
te beigetragen. Dennoch nehmen nach wie vor viele Leistungsberechtigt e die BuT -
Leistungen, insbesondere die der sozialen Teilhabe, nicht wahr. Das Jobcenter erarbe i-
tet derzeit in Kooperation mit dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien ein Konzept zur Intensivierung der Inanspr uchnahme 
der Leistungen für Bildung und Teilhabe, das der Politik im Rahmen einer Beschlussvo r-
lage bis Ende 2016 vorgelegt werden soll. 
 
2.2.7. Grundsicherung im interkommunalen Vergleich 
 
Ein wichtiger Faktor zur Bewertung der Zielerreichung des Jobcenters der Stadt Münster 
und zur weiteren Arbeitsmarktplanung ist – neben der reinen Zielerreichung – auch der 
Vergleich mit anderen Jobcentern. Im Rahmen des Benchmarking werden dazu insb e-
sondere drei Vergleichsgruppen herangezogen: die zugelassenen kommunalen Träger  
(zkT) in NRW (18 Jobcenter), die städtischen Jobcenter in NRW (22 Jobcenter) sowie 
die demselben Vergleichstypen zugeordneten Jobcenter in Deutschland ( 12 Jobcenter 
im Vergleichstyp IIe40, dem das Jobcenter der Stadt Münster angehört).  
 
Seit dem Vorjahr hat das Jobcenter der Stadt Münster seine überdurchschnittlichen Plat-
zierungen41 im interkommunalen Vergleich fast stabil gehalten. So belegt es hinsichtlich 
der Gesamtarbeitslosenquote weiterhin den besten und bei der Jugendarbeitslosenquote 
den zweitbesten Wert aller städtischen Jobcenter in Nordrhein-Westfalen (vgl. Abbildun-
gen 38 und 39). In dieser Vergleichsgruppe konnte sich das Jobcenter der Stadt Münster 
außerdem in Bezug auf die Integrationsquote von Rang 4 auf Rang 3 und bei der Verän-
derung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden von Rang 5 auf Rang 4 verbes-
sern (vgl. Abbildungen 40 und 41).  
 
                                            
40 In den SGB II-Vergleichstypen werden Jobcenter mit ähnlichen Strukturen zusammengefasst. Zum Vergleichstyp IIe 
gehören Jobcenter in Städten und (hoch-)verdichteten Landkreisen mit eher geringer Quote an erwerbsfähigen Leistungs-
berechtigten. 
41 Der einzige unterdurchschnittliche Wert, den das Jobcenter der Stadt Münster im interkommunalen Vergleich erzielt, ist 
bei der Gesamtarbeitslosenquote SGB II im Vergleichstyp IIe.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 63 - 
 
             
              
Abbildung 38: Interkommunaler Vergleich: Arbeitslosenquote SGB II  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2016 
 
 
 
Die Gegenüberstellung der Kennzahlen der zkT in Nordrhein -Westfalen zeigt, dass das 
Jobcenter der Stadt Münster auch in dieser Vergleichsgruppe durchweg überdurc h-
schnittliche Ergebnisse erzielt, im Hinblick auf die Arbeitslosenquote und die Jugenda r-
beitslosenquote SGB II sogar sehr deutlich. Im Vergleich zu den Jobcentern, die de m-
selben (bundesweiten) Vergleichstyp IIe angehören, konnte das Jobcenter der Stadt 
Münster die im Vorjahr be legten Ränge behaupten bzw. hat sich bezüglich der Jugen d-
arbeitslosenquote sogar von Rang 4 auf Rang 3 verbessert.  
 
4,0 4,0 4,0 
5,6 5,6 
4,2 
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
zkT NRW
(18 Jobcenter)
Münster:
Rang 8
Städte NRW
(22 Jobcenter)
Münster:
 Rang 1
Vergleichstyp IIe
(12 Jobcenter)
Münster:
Rang 5
Interkommunaler Vergleich:  
Arbeitslosenquote SGB II 
Münster NRW VgT IIe übrige Jobcenter

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 64 - 
 
 
Abbildung 39: Interkommunaler Vergleich: Jugendarbeitslosenquote SGB II  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2016 
 
 
 
Insgesamt zeigt der interkommunale Vergleich, dass das Jobcenter der Stadt Münster 
trotz der aktuellen Zielverfehlungen hinsichtlich der Gesamtintegrationsquote,  der Integ-
rationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden und  der Ju gendarbeitslosenquote (vgl. 
die Kapitel 2.2.1 und 2.2.2) weiterhin stabile Ergebnisse erzielt. Für das Jahr 2017 wird 
angestrebt, die vorhandenen Ressourcen noch zielgerichteter zur Erreichung der g e-
steckten Ziele einzusetzen. 
       
2,8 2,8 2,8 
4,4 4,4 
4,0 
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
zkT NRW
(18 Jobcenter)
Münster:
 Rang 7
Städte NRW
(22 Jobcenter)
Münster:
Rang 2
Vergleichstyp IIe
(12 Jobcenter)
Münster:
Rang 3
Interkommunaler Vergleich: 
Jugendarbeitslosenquote 
Münster NRW VgT IIe übrige Jobcenter

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 65 - 
 
 
Abbildung 40: Interkommunaler Vergleich: Integrationsquote  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Mai 2016 
 
 
22,8 22,8 22,8 
22,0 22,0 
23,4 
14,0
16,0
18,0
20,0
22,0
24,0
26,0
28,0
30,0
zkT NRW
(18 Jobcenter)
Münster:
 Rang 9
Städte NRW
(22 Jobcenter)
Münster:
 Rang 3
Vergleichstyp IIe
(12 Jobcenter)
Münster:
Rang 7
Interkommunaler Vergleich:  
Integrationsquote 
Münster NRW VgT IIe übrige Jobcenter

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 66 - 
 
 
Abbildung 41: Interkommunaler Vergleich: Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Mai 2016 
 
 
2.3.    Zwischenfazit 
 
In der Zwischenbilanz (Berichtsmonat Mai) kristallisiert sich heraus, dass das Jobcenter 
der Stadt Münster eines seiner Kernziele, die Verbesserung der Integration in Erwerbstä-
tigkeit, 2016 voraussichtlich nicht erreichen wird. Die geplanten zielgerichteten Ma ß-
nahmen und Aktivitäten konnten aufgrund zahlreicher Personalvakanzen nicht in dem 
angestrebten und notwendigen Maße umgesetzt werden. Für das Jahr 2017 kann die 
Anzahl der Integrationen in Erwerbsarbeit jedoch mit einem hoffentlich stabileren Pers o-
nalkörper wieder gesteigert werden, um möglichst vielen Menschen die Sicherung des 
Lebensunterhaltes aus eigenen Mitteln zu ermöglichen. Neben der dafür notwendigen 
Stabilisierung, Aktivierung und Befähigung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gilt 
es insbesondere auch, geeignete Marktchancen für die Leistungsberechtigten zu scha f-
fen bzw. zu nutzen. In diesem Sinne  sollen im kommenden Jahr auch Arbeitgebende 
noch verstärkter als bislang dazu motiviert und dabei unterstützt werden, die Potenziale 
der  Menschen im SGB II-Bezug zu nutzen. 
 
 
-1,0 -1,0 -1,0 -0,7 -0,7 
1,1 
-5,5
-3,5
-1,5
0,5
2,5
4,5
zkT NRW
(18 Jobcenter)
Münster:
Rang 10
Städte NRW
(22 Jobcenter)
Münster:
Rang 4
Vergleichstyp IIe
(12 Jobcenter)
Münster:
Rang 2
Interkommunaler Vergleich: Veränderung des 
Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden 
Münster NRW VgT IIe übrige Jobcenter

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 67 - 
 
In Bezug auf das zweite Kernziel, die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug, hat 
sich die Schwerpunktsetzung des Jobcenters auf die Ziel gruppe der Langzeitle istungs-
beziehenden unter dem strategischen Grundsatz „Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“ 
ausgezahlt: Das für 2016 gesetzte Ziel wird unterjährig und voraussichtlich auch im Ja h-
resdurchschnitt erreicht. Auch das ergänzende Ziel zur Steigerung der Integrationsquote 
der Langzeitleistungsbeziehenden, kann bei nur le ichter unterjähriger Verfehlung  zum 
Jahresende noch erfüllt werden. Diesbezüglich ist jedoch zu beachten, dass die erfol g-
reiche Durchführung verschiedener Projekte und Aktivit äten für diese Zielgruppe (z. B. 
das ESF -Programm für Langzeitarbeitslose und das Bundesprogramm zur Sozialen 
Teilhabe) nicht unerhebliche personelle Ressourcen des Jobcenters bindet.  
 
Wie bereits in den Vorjahren lag auch 2016 ein Schwerpunkt des Jobcent ers der Stadt 
Münster auf den Juge ndlichen und jungen Erwachsenen, um für diese Zielgruppe die 
Weichen für ihr zukünftiges Erwerbsleben frühzeitig zu stellen. Zwar wird das ambiti o-
nierte Ziel, die Jugendarbeitslosenquote auf ihrem bereits sehr niedrigen Ni veau zu hal-
ten, unterjährig knapp verfehlt, eine Zielerreichung zum Jahresende ist aber weiterhin 
möglich. Der Fokus soll auch weiterhin auf dem Übergang von Schule und Beruf liegen. 
Insbesondere die Projekte „Kreativ orientiert mit Kurs auf Ausbildung/Arb eit“ und „Ler n-
Raum Europa“ sowie das Angebot der Jugendservicestel le und die Mitwirkung im La n-
desvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ haben sich bewährt und werden auch im 
Jahr 2017 fortgesetzt. Auch die unterstützenden Angebote während der Absolvierun g 
einer Ausbildung (z. B.  ausbildungsbegleitende Hilfen)  sind mittlerweile etabliert und 
stehen auch 2017 erneut im Maßnahmeportfolio. 
 
Ein weiterer Schwerpunkt, die Beratung und Integration der geflüchteten Leistungsb e-
rechtigten, hat sich im Jahr 2016 wie erwartet, als Herausforderung dargestellt, insbe-
sondere aufgrund der vielen unbekannten Faktoren, die die Planung erheblich erschwert 
haben: Wie viele geflüchtete Leistungsberechtigten treten ab welchem Zeitpunkt in de n 
SGB II-Leistungsbezug, welche Qualifikationsniveaus bringen sie mit etc.? Insbesondere 
seit dem 3. Quartal 2016 wird im Jobcenter eine große Anzahl an neuen Leistungsb e-
rechtigten mit Fluchthintergrund bewältigt, mit dem Anspruch einer möglichst frühzeitigen 
Aktivierung und der Fortsetzung ggf. im Rechtskreis SGB III begonnener Förderstrat e-
gien. Die seit September 2016 bestehende gesonderte Fachstelle für Geflüchtete wird  
ihre Arbeit im Jahr 2017 weiter etablieren und mit dem Beginn eines Projekts zur Wir-
kungsorientierung um einen anspruchsvollen Aspekt erweitern.  Insgesamt ist die  nach-
haltige Integration der geflüchteten Leistungsberechtigten jedoch eher perspektiv isch zu 
realisieren.  
 
Ein zentrales Anliegen des Jobcenters der Stadt Münster ist der Organi sationsentwick-
lungsprozess, der im Jahr 2016 noch nicht umgesetzt werden konnte. Wesentliche O r-
ganisations- und Prozessziele des Jobcenters konnten somit noch nicht realisiert we r-
den, sind aber nun für 2017 anvisiert. Der Kern des Organisationsentwicklungs prozes-
ses, die sozialräumliche Ausrichtung, wird im Jahr 2017 für das Jobcenter sowie für die 
Leistungsberechtigten und die Netzwerkpartner*innen viele Veränderungen mit sich 
bringen, im Ergebnis aber eine verbesserte Ausschöpfung der internen Potenziale, die 
Optimierung der Netzwerkstrukturen und eine höhere Kundenzufriedenheit erzielen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 68 - 
 
2.4.    Ziele und geschäftspolitische Schwerpunkte 2017 
 
2.4.1. Kennzahlen nach § 48a SGB III 
 
Auch für das Jahr 2017 wird das Jobcenter der Stadt Münster mit dem MAIS NRW Ziel-
werte zu den Kennzahlen nach § 48a SGB II vereinbaren42. 
 
Zielgröße Kennzahl  Zielwert 2017 
I. Verringerung der  
   Hilfebedürftigkeit 
Veränderung der Summe der 
Leistungen zum Lebensunterhalt  
Die Zielerreichung wird 
weiterhin auf der Grundla-
ge eines Monitorings beo-
bachtet. 
II. Verbesserung der  
     Integration in  
     Erwerbstätigkeit 
Anzahl der Integrationen 
 
Für die Vereinbarung eines 
Zielwerts wird ein Korridor 
von +3,4 % bis +13,6 % 
vorgeschlagen. 
III. Vermeidung von 
     langfristigem  
     Leistungsbezug 
Veränderung des Bestands der 
Langzeitleistungsbeziehenden 
 
 
Integrationsquote der  
Langzeitleistungsbeziehenden 
Für die Vereinbarung eines 
Zielwerts wird ein Korridor 
von +1,0 % bis +3,5 % 
vorgeschlagen.  
 
Für die Vereinbarung eines 
Zielwerts wird ein Korridor 
von +1,5 % bis +4,0 % 
vorgeschlagen. 
 
Die zur Forcierung der Zielerreichung geplanten Aktivitäten und Maßnahmen werden im 
Folgenden ausführlich dargestellt. 
 
2.4.2. Strategische Ausrichtung 
 
Wie bereits dargestellt, ist die Chance auf  eine dauerhafte und existenzsichernde B e-
schäftigung trotz der positiven Arbeitsmarktentwicklung insbesondere für Leistungsb e-
rechtigte im SGB II eingeschränkt und sinkt weiter mit zunehmender Dauer der Arbeit s-
losigkeit und des Leistungsbezugs. Auf der ande ren Seite steigt mit andauernder A r-
beitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug das Risiko materieller und sozialer Teilh a-
bedefizite, der Destrukturierung des Alltags sowie, eng damit verbunden, der Entstehung 
bzw. Verfestigung gesundheitlicher Einschränkunge n. Um diesen Negativkreislauf zu 
durchbrechen bzw. für Neukund*innen zu vermeiden, setzt das Jobcenter auch im Jahr 
2017 seine strategische Grundausrichtung , soziale Teilhabe durch Beschäftigung  zu 
ermöglichen, fort. Innerhalb dieser Grundausrichtung werden vorrangig zwei Strategien - 
stabilisieren, aktivieren, befähigen sowie Marktchancen erhöhen - verfolgt. 
 
                                            
42 Bei Fertigstellung des vorliegenden Programms waren die Zielverhandlungen mit dem MAIS NRW noch nicht abge-
schlossen. Bei den dargestellten Werten handelt es sich folglich um die Angebotswerte, die das Jobcenter dem Ministeri-
um nach Beschluss durch den zuständigen politischen Ausschuss als Angebotswerte unterbreiten wird. Vgl. Vorlage 
V/0858/12016 für die Begründungen zu den vorgeschlagenen Zielkorridoren.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 69 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stabilisierung der Leistungsberechtigten bei Vorliegen schwieriger Rahmenbedi n-
gungen (z. B. hinsichtlich der finanziellen, familiären und wohnlichen Situation) oder ge-
sundheitlichen Einschränkungen ist dabei eine notwendige  Grundlage für die arbeitsb e-
zogene Aktivierung und m uss dieser vorausgehen bzw. sie begleiten. Ein Beratungs - 
und Förderansatz der Befähigung soll den Leistungsberechtigten dabei in die Lage ve r-
setzen, Autonomie zu entwickeln, ihr Leben eigeninitiativ zu gestalten und ihre tatsächl i-
chen Handlungsoptionen zu erweitern.  
 
Auf der anderen Seite müssen jedoch für die Leistungsberechtigten auch entsprechende 
Marktchancen geschaffen bzw. genutzt werden. In diesem Sinne stellen auch Arbeitg e-
bende eine elementare Zielgruppe für das Jobcenter  dar. Sie sollen verstärkt überzeugt 
werden, die Potenziale arbeitsuchender und arbeitsloser Menschen, die Leistungsb e-
rechtigte im Sinne des SGB II sind, als Gewinn für ihr Unternehmen zu betrachten, der 
auch eigene Investitionen in die Entwicklung dieser Menschen und die Schaffung geeig-
neter Arbeitsplätze erfordert.  
 
2.4.3. Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte  
 
Im Fokus des Jobcenters der Stadt Münster stehen auch im Jahr 2017  insbesondere 
Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende, die sich in al len definierten Zie l-
gruppen des Jobcenters (vgl. Abschnitt 1.3.1) finden. Darüber hinaus werden , den auf 
Kontinuität ausgelegten Schwerpunkten der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2017 in 
Nordrhein-Westfalen folgend, konkrete Schwerpunkte auf weitere ausgewählte Zielgrup-
pen gelegt . Einschließlich der Kennzahlen nach § 48a SGB II bestehen für das Jahr 
2017 insgesamt 5 Handlungsschwerpunkte für das Jobcenter der Stadt Münster: 
  
 
 
Handlungsschwerpunkte 2017 
Marktchancen 
und Integrationen  
 
Langzeitarbeits-  
 lose und   
Lanzzeitleistungs
-beziehende 
 
Geflüchtete Jugendliche unter 
25 Jahren 
Menschen mit 
Behinderung 
 
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung 
 
 
Stabilisieren, 
aktivieren, 
befähigen 
 
Marktchancen 
erhöhen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 70 - 
 
A)  Marktchancen erhöhen und Integrationen steigern 
 
Ziele 2017 Aktivitäten 2017 
  
 
 
 
 
 
Ausweitung der Informations-  
und Dienstleistungsangebote 
für Arbeitgebende 
Neuorganisation der Jobcentermesse  und 
Ausbau des Joboffice (vgl. Anlage 3, S. 98) 
Vermehrte Information von Arbeitgebenden zu 
den Angeboten des Jobcenters, Fördermö g-
lichkeiten etc.  
Durchführung von Betriebsbesichtigungen  mit 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
Durchführung eines „Business Breakfast“ im 
Jobcenter  
Ausweitung der Netzwerkarbeit mit den Ka m-
mern und Verbänden sowie der Wirtschaftsfö r-
derung 
Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Präsentat i-
on von positiven Beispielen 
Stadtteilbezogener Zugang auf Arbeitgebende 
 
Erhöhte Markttransparenz 
Einführung einer Stellenbörse 
Verstärkte rechtskreisübergreifende und regi o-
nale Zusammenarbeit (arbeitsmarktbezogen) 
 
 
Steigerung der Stellenakquise und 
der individuellen Vermittlungsaktiv i-
täten 
Durchführung von Abschlussgesprächen nach 
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (u.a. zur 
Ermittlung von individuellen Förderbedarfen 
sowie ggf. weiteren Personalbedarfen) 
Stärkung der Anerkennung und Nutzung i n-
formeller Kompetenzen der Leistungsberec h-
tigten 
 
 
Steigerung der Nachhaltigkeit  
der Integrationen 
Weiterhin Angebot a uf Ausbildung und U m-
schulung vorbereitender Maßnahmen 
Coachingangebote nachgehend bei Arbeits -/ 
Ausbildungs-/Umschulungsaufnahme (im Pe r-
spektivzentrum oder als Maßnahmenmodul) 
 
 
Verstärkte Ansprache und Aktivi e-
rung der erwerbsfähigen Leistung s-
berechtigten 
  
Alternative Berufswegplanung und Qualifizi e-
rung durch entsprechende Beratungsangebote  
Angebot eines Individualcoachings für mark t-
nahe Leistungsberechtigte inklusive individue l-
lem Qualifizierungsbudget (s. Maßnahmeübe r-
sicht in Kapitel 3.3) 
Präsenszeiten des Arbeitgeber - und Vermit t-
lungsservice in allen Geschäftsstellen des 
Jobcenters 
Optimierte Ausschöpfung der inte r-
nen Potenziale, dadurch Verbess e-
rung der Leistungen und Ergebnisse 
Umsetzung  des Organisations - und Entwic k-
lungsprozesses (OE-Prozess)

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 71 - 
 
B)  Langzeitarbeitslose und La ngzeitleistungsbeziehende aktivieren und ihre Integrat i-
onschancen verbessern 
 
Ziele 2017 Aktivitäten 2017 
 
 
 
Weiterer Ausbau der öffentlich  
geförderten Beschäftigung und  
Erweiterung der Netzwerke des  
2. und 3. Arbeitsmarktes 
 
Fortsetzung des ESF-Projekts für Langzei t-
arbeitslose (s. Anlage 4, S. 99 f.) 
Fortsetzung des Bundesprojekts zur Sozialen 
Teilhabe (s. Anlage 5, S. 100 f.) 
Fortsetzung der Projekte zur öffentlich gefö r-
derten Beschäftigung (s. Anlage 6, S. 102 ff.) 
Ausbau und Modifizierung der Arbeitsgel e-
genheiten im Rahmen der Möglichkeiten  
(z.  B. durch qualifizierende und sprachfö r-
dernde Elemente, flexibler Stundenumfang) 
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sicht - 
und nutzbar machen  (z. B. Beratung zur 
Umwandlung von Minij obs in sozialversich e-
rungspflichtige Beschäftigung) 
 
 
 
Erweiterung der Beratungs-  
und Stabilisierungsangebote  
Angebot eines Individualcoachings für  weni-
ger marktnahe Leistungsberechtigte  
Ausbau der niederschwellige n Beratungsan-
gebote in den Sozialräumen (in Kooperation 
mit geeigneten Einrichtungen) 
Weiterführung von Angeboten für spezielle 
Zielgruppen (z. B. die „Job -Brücke“ für wo h-
nungslose Leistungsberechtigte, s. Anlage    
7, S. 105 f.) 
Schaffung von zeitnahen  
Anschlussperspektiven 
Coaching während einer Arbeitsgelegenheit 
und anderer Maßnahmen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 72 - 
 
C)   Herausforderungen bei der Betreuung von geflüchteten Menschen bewältigen 
 
Ziele 2017 Aktivitäten 2017 
 
 
 
 
 
Frühzeitige und 
rechtkreisübergreifende 
Aktivierung 
 
 
Fortführung des Integration Points Münster 
Fortsetzung der Lotsentätigkeit an der 
Schnittstelle zur Agentur für Arbeit 
Weiterhin Umsetzung sowie Fortentwicklung 
des gemeinsam mit der Agentur für Arbeit 
erstellten Arbeits - und Integrationspr o-
gramms für Geflüchtete in Münster 
Einbettung der Beratungs -, Förder - und I n-
tegrationsstrategien und –angebote in das 
gesamtstädtische Flüchtlingskonzept 
 
Gesamtstädtische Kooperation hinsichtlich 
der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen  und 
weiterer Angebote sowie Zielgruppen 
 
 
Ausbau der Querschnitts-  
und Netzwerkarbeit 
Ausbau der Kooperation mit den Kammern, 
Verbänden, Migrantenselbstorganisationen 
und w eiteren relevanten Kooperation s-
partner*innen, insbesondere durch die Mi g-
rantenbeauftragte des Jobcenters 
 
 
Förderung des Spracherwerbs und 
der kulturellen und beruflichen Orien-
tierung von Geflüchteten  
Weiterhin Kombination von Angeboten  zum 
(allgemeinen und berufsbezogenen) Sprac h-
erwerb mit Angeboten zur beruflichen Orie n-
tierung und praktischen Kompetenzfestste l-
lung (z. B. KompAS, First Step, Arbeitsgel e-
genheiten) 
Fortsetzung von Maßnahmen und Projekten 
zur berufspraktischen Kompetenzfeststellung 
(z. B. Berufliche Erprobung im Handwerk und 
in der Industrie) 
 
 
 
 
Förderung der interkulturellen Kompe-
tenzen von Geflüchteten, Arbeitg e-
benden/ Betrieben und Mitarbeitenden 
des Jobcenters 
Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten 
zwischen Geflüchteten und Arbeitgebenden 
(Informationsveranstaltungen, Betriebsbe-
sichtigungen, Praktika, Pr obearbeit etc.)  in 
Kooperation mit den Kammern und Arbeitg e-
berverbänden, dem Kommunalen Integrat i-
onszentrum, Migrantenselbstorganisationen 
etc. 
Weiterhin Mitwirkung an der Arbeitsgruppe 
zum Thema „Interkulturelle Öffnung von 
klein- und mittelständischen Unternehmen“ 
mit dem Kommunalen Integrationszentrum 
und weiteren Akteuren 
Schulungen für die neuen Mitarbeitenden des 
Jobcenters zur interkulturellen Kompetenz

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 73 - 
 
und sprachsensiblen Beratung 
 
 
 
 
 
Heranführung der Geflüchteten an die 
Bedarfe des deutschen Arbeitsmark-
tes  
 
Weiterhin konsequente  Nutzung der Ber a-
tung und Förderungsmöglichkeiten der Aner-
kennung ausländischer Schul -, Studien - und 
Berufsabschlüsse 
Ermöglichung der verstärkten Nutzung v on 
Praktika und von Probebeschäftigung 
Verfolgung des Grundsatzes „Ausbildung und 
Qualifizierung vor kurzfristiger Integration “, 
nicht nur für jugendliche Geflüchtete unter 25 
Jahren 
Förderung von abschluss - und teilqualifizi e-
renden Qualifikationen 
Sensibilisierung der Leistungsberechtigten für 
die Mehrwerte einer Ausbildung oder Qualifi-
zierung 
Wirkungsorientierte Beratung, Förd e-
rung und Netzwerkarbeit 
Start eines Projekts zur Wirkungsorientierung 
(vgl. Vorlage V/0137/2016) 
Der arbeitsmarktpolitische Schwerpunkt auf der Zielgruppe der Geflüchteten ergibt sich 
aus der großen Zunahme der Leistungsberechtigten mit Fluchhintergrund seit Anfang 
des Jahres 2015.  Darüber hinaus ist es dem Jobcenter der Stadt Münster aber auch 
weiterhin ein Anliegen, die besonderen Bedarfe der übrigen Leistungsberechtigten mit 
Migrationsvorgeschichte zu berücksichtigen und die Zielgruppe entsprechend zu fördern  
und zu integrieren . Dafür gibt es eine Reihe zielgerichteter Angebote und Maßnahmen 
(z. B. Impulse für Erwerbsarbeit, Lernwerkstatt Interkulturell). Auch die Mitwirkung des 
Jobcenters als operativer Partner am Projekt MAMBA ist hervorzuheben. Durch die neu 
geschaffene Stelle einer Migrationsbeauftragten im Jobcenter  werden insbesondere die 
zielgruppenrelevanten Netzwerke weiter ausgebaut und intensiviert. 
 
D)   Integrationen von Jugendlichen, insbesondere in Ausbildung, weiter verbessern 
 
Ziele 2017 Aktivitäten 2017 
 
 
 
Unterstützung von 
Schulabschlüssen 
 
Weiterführung der Kooperation mit dem Amt 
für Schule und Weiterbildung 
Weiterhin Beratung zur Erlangung von  
höherwertigen Schulabschlüssen 
Fortsetzung von Angeboten zum nachträgl i-
chen Erwerb des Hauptschulabschlusses  
(z. B. Schulabschluss Plus) 
 
 
 
 
 
Integration in Ausbildung 
Weiterhin Umsetzung des strategischen Lei t-
satzes „Ausbildung vor kurzfristiger Integrat i-
on“ 
Gewährleistung beruflicher Orientierung 
durch die Weiterführung und den Ausbau 
verschiedener rechtskreisübergreifender Ko-
operationen (Jugendservicestelle, Zukunft

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 74 - 
 
und erfolgreicher Abschluss  
von Ausbildungen 
sichern, Kein Abschluss ohne Anschluss (s. 
Anlage  8, S. 107 f.)) 
Weiterhin Nutzung der Instrumente Ei n-
stiegsqualifizierung, Berufsausbildung in e i-
ner außerbetrieblichen Einrichtung, assistier-
te Ausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen   
Integration der Ausbildungsvermittlung in den 
Arbeitgeber- und Vermittlungsservice 
 
 
 
 
 
Stabilisierung und Aktivierung  
von Jugendlichen mit  
Unterstützungsbedarf 
Ausweitung der sozialräumlichen Verne t-
zung, Entwicklung ab gestimmter konkreter 
Hilfen (Kooperation insbesondere mit der 
Bezirkssozialarbeit) 
Verbesserte Ansprache Jugendlicher in den 
stadtbezirklichen Netzwerken  
Weiterführung der Mitwirkung an stabilisie-
renden Angebote mit Orientierung an der 
realen Arbeitswelt (z. B. Lernort Süd , Stad t-
teilwerkstatt Nord) 
Schaffung eines neuen produktionsorientie r-
ten Angebots für junge Menschen 
Entwicklung von geeigneten Angeboten im 
Rahmen des neuen § 16h SGB II ( Förderung 
schwer zu erreichender  junger Menschen) , 
unter Einbettung in die bereits vorhandenen 
rechtskreisübergreifenden Kooperationen . 
Die Abstimmungen  dazu mit dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien sowie der 
Agentur für Arbeit werden im Jahr 2017 ko n-
kretisiert.  
Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft bei 
Arbeitgebenden für junge Menschen mit U n-
terstützungsbedarf  
Erhöhung der Flexibilität und Mobilität 
junger Leistungsberechtigter 
Weiterführung des Projekts Integration durch 
Austausch / LernRaum Europa  (s. Anlage 9, 
S. 109 f.) 
 
 
 
 
 
Berücksichtigung spezieller Bedarfe 
 
Weiterführung s pezieller Angebote für junge 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
Weiterführung der Angebote für jugendliche 
Erziehende und junge Frauen (Step by step, 
Gemma) 
Verstärkte Bewerbung von Teilzeitberufsau s-
bildung 
Weiterhin Nutzung der Angebote für Jugen d-
liche und junge Erwachsene mit gesundheitl i-
chen Einschränkungen (z. B. Berufsvorbere i-
tende Bildungsmaßnahme für psychisch E r-
krankte)

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 75 - 
 
E.   Verbesserung der Arbeitsmarktzugänge für Menschen mit Behinderung 
 
Ziele 2017 Aktivitäten 2017 
 
 
 
 
Schaffung neuer leistungsgerechter 
Beschäftigungsperspektiven  
 
Fortsetzung des Projekts PASST  
(vgl. Anlage 10, S. 110) 
Weiterhin intensive Nutzung von Einglied e-
rungszuschüssen bei Einstellung von Me n-
schen mit Behinderung 
Nutzung der Probebeschäftigung gem. § 46 
SGB III 
Nutzung der bewährten Angebote für die 
Zielgruppe (vgl. ausführliche Darstellung der 
Maßnahmen auf S. 86 f.). 
 
 
 
Ausbau der Kooperationen  
und Netzwerke 
 
Weiterführung der Kooperation mit der Fac h-
stelle „Hilfe für Menschen mit Behinderu n-
gen“ des Sozialamts und weiteren relevanten 
Kooperationspartner*innen 
Teilnahme an der Integrationsmesse des 
Landesverbands Westfalen -Lippe mit einem 
eigenen Stand 
Nutzung von präventiven Ansätzen 
zur Gesundheitsförderung 
Entwicklung einer Maßnahme zur Prävention 
und Förderung der Gesundheit 
 
 
2.4.4. Organisations- und Prozessziele 2017 
 
Auch im Jahr 2017 sollen die gesetzlichen Ziele  nach § 48b SGB II  und die arbeits-
marktpolitischen Schwerpunkte durch ergänzende Organisations - und Prozessziele u n-
terstützt werden.  
 
 
 
 
I.   Erbringen kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II 
 
Die kommunalen Eingliederungsleistungen sollen, flankierend zu den vorwiegend direkt 
arbeitsmarktlich ausgerichteten Förderinstrumenten des SGB II,  eine ganzheitliche und 
umfassende Betreuung  der Leistungsberechtigten  ermöglichen und dadurch mittelbar 
auf die Eingliederung in das Er werbsleben einwirken. Eine umfassende Darstellung der 
Organisations- und Prozessziele 2017 
Erbringen kommunaler 
Eingliederungsleistungen                              
nach § 16a SGB II 
Ausschöpfung                                                
interner Potenziale

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 76 - 
 
kommunalen Eingliederungsleistungen ist in Anlage 11 angefügt (S. 111 ff.). Zur Opti-
mierung der Erbringung der § 16a -Leistungen werden begonnene Prozesse  im Jahr 
2017  fortgesetzt: 
 
 Die Ergebnisse des durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltung s-
management (KGSt) unter Mitwirkung u.a. des Jobcenters Münster erstellten Be-
richts zum Thema „Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen“ 43 und 
die Ergebnisse des Qualitätsarbeitszirkels des MAIS NRW  werden sukzessive 
unter Einbeziehung der Leistungsanbieter umgesetzt. Sie sollen darüber hinaus 
in die Erarbeitung und Umsetzung eines gesamtstädtischen Steuerungs - und 
Zielprozesses zu den kommunalen Eingliederungsleistungen einfließen. Der da-
für eingerichtete  ämterübergreifende Steuerungskreis wird seine Arbeit zielg e-
richtet fortsetzen. 
 
 
II.   Ausschöpfung interner Potenziale zur Verbesserung der Leistungen und Ergebnisse 
 
In erster Linie soll eine optimierte Ausschöpfung der internen Potenziale  und damit eine 
Verbesserung der Leistungen und Ergebnisse durch die Umsetzung der Ergebnisse des 
in 2015 durchgeführten Organisationsentwicklungsprozesses (OE -Prozess) erzielt we r-
den. Die eigentlich für 2016 geplante Umsetzung soll nun ab dem 1. Quartal 2 017 erfol-
gen. Grundlage des OE-Prozesses ist die Umstrukturierung der operativen Bereiche des 
Jobcenters hin zu einer stadtbezirklich ausgerichteten Organisation. 
 
 Die Zahl der Ansprechpartner*innen wird verringert, dadurch werden die Re i-
bungsverluste an den Schnittstellen reduziert. 
 
 Durch die Integration der Ausbildungsvermittlung in den Arbeitgeber - und Ve r-
mittlungsservice werden die fachlichen Synergieeffekte erhöht und der Informati-
onsaustausch zu Branchen/Unternehmen sowie zu den Ausbildungsuchenden  
optimiert. 
 
 Parallel dazu wird eine größere Kundennähe hergestellt. Anliegen können zei t-
näher und unbürokratischer erledigt werden, die Beratungsqualität wird erhöht 
und damit einhergehend wird die Verbesserung der Kundenzufriedenheit erzielt. 
 
 Die Netzwerkarbeit in den Sozialräumen wird gefördert und dadurch die Syn e-
gieeffekte erhöht. 
 
Wie in der Bilanz (vgl. Kapitel 2. 2) geschildert, konnte das Jobcenter der Stadt Münster 
seine angestrebten Ziele aufgrund umfangreicher Personalvakanzen nicht wie g e-
wünscht umsetzen und auch die  für das Jahr 2016 zur Verfügung stehenden Einglied e-
rungsmittel nicht ausschöpfen. Hinsichtlich der Entwicklung geeigneter Maßnahmen  zur 
Stabilisierung der Personalsituation steht das Jobcenter in stetigem Dialog mit dem Pe r-
sonal- und Organisationsamt der Stadt Münster . Als hauptsächliche Maßnahme gegen 
den generellen Personalmangel wird die Stadt Münster künftig ihre Stellenausschreibun-
                                            
43 Der Bericht soll bis Ende 2016 veröffentlicht werden.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 77 - 
 
gen modifizieren und auch  Quereinsteiger rekrutieren, die durch eine umfassende the o-
retische Qualifizierung und praktische Einarbeitung auf ihr zukünftiges Arbeitsfeld vorb e-
reitet werden. Darüber hinaus wird das Jobcenter in Kürze mit einer eigenen „Karri e-
reseite“ im Internet für eine Tätigkeit im Jobcenter werben, auf der vakante Stellen veröf-
fentlicht sind. Zudem wird mit der Umsetzung des OE -Prozesses eine verbesserte Kun-
denzufriedenheit erwartet, die sich auch positiv auf die Mi tarbeiter*innen auswirken wird 
und hierdurch die Fluktuation des Personalbestandes reduziert wird.  
 
2.4.5. Gender 
 
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip in der Grun d-
sicherung für Arbeitsuchende zu verfolgen (vgl. § 1 Absatz 2 Satz 3 SGB II). Gemäß      
§ 18e SGB II liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung dieses Prinzips bei der Beauftrag-
ten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die als Stabstelle direkt der Amtsleitung des 
Jobcenters zugeordnet ist. 
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät und unterstützt sowohl das 
Jobcenter als auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Fragen der Gleichstellung von 
Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung 
sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierzu zählen insbesondere Fragen der 
Beratung, der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sow ie des beruflichen Wiederei n-
stiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase (vgl. § 18e SGB II).  
Im Jahr 2016 sind die grundsätzlich auf einer freiwilligen Teilnahme basierenden Ber a-
tungs- und Unterstützungsangebote der Beauftragten für Chancenglei chheit am A r-
beitsmarkt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte optimiert worden. Der Austausch mit 
jungen Müttern in kooperierenden Münsteraner Familienzentren ist intensiviert worden, 
da durch dieses Angebot zur Sensibilisierung und Aktivierung für den ber uflichen (Wie-
der-)Einstieg aufgrund des niederschwelligen Zugangs auch Ratsuchende mit einer g e-
ringeren Eigeninitiative erreicht werden. Zudem haben die Beauftragten für Chance n-
gleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster sowie der Jobce nter 
des Kreises Warendorf und der Stadt Münster vermehrt telefonische Beratungen zu den 
Themen "Pflegeberufe", "Ausbildung in Teilzeit" und "Berufs -/Wiedereinstieg" durchge-
führt. Die Informationsveranstaltung "Frauen und Rente" hat in den vergangenen Jahr en 
immer weniger Resonanz gefunden, daher wurde sie zum Jahr 2016 eingestellt. 
Im Jahr 2017 werden die bewährten Beratungs- und Unterstützungsangebote der Beauf-
tragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt fortgeführt. Des Weiteren ist die Erste l-
lung eines Leitfadens für geringfügig Beschäftigte im SGB II geplant. Dieser Leitfaden 
richtet sich sowohl an Minijobber*innen als auch an Arbeitgebende, er informiert über 
Rechte und Pflichten und setzt sich mit Argumenten für und gegen die Ausübung einer 
geringfügigen Beschäftigung auseinander.  
Die Auswertung der im Jahr 2015 von SGB II - Beziehenden absolvierten Maßnahmen 
bei einem Arbeitgeber (MAG) im Rahmen des Pilotprojekts FINANZfairTEILUNG (vor-
mals Gender Budgeting) hat ergeben, dass das Jobcenter die gesetzlichen Zielvorgaben 
hinsichtlich der Mindestbeteiligung von Frauen deutlich übertrifft. Gleichwohl herrscht bei 
(mehr oder weniger) klassischen Familienkonstellationen nach wie vor ein tradiertes Rol-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 78 - 
 
lenbild vor. In einer Partnerschaft lebende Frauen mit un d ohne Erziehungsverantwo r-
tung nutzen Praktika bei Arbeitgebenden eher selten zum beruflichen (Wieder -)Einstieg. 
Um die Potenziale der genannten Zielgruppe für eine berufliche Integration nutzbar zu 
machen, ist eine gezieltere Ansprache durch die Jobcoache s notwendig. Daher werden 
die Jobcoaches im Jahr 2017 stetig sensibilisiert, die in einer Partnerschaft lebenden 
Frauen stärker zu aktivieren. Für eine ausführliche Darstellung des Projekts ist in Anlage 
12 (S. 118 ff.) ein Bericht angefügt. 
 
3. Budget- und Maßnahmenplanung 2017 
 
3.1.   Finanzen 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster rechnet für das Haushaltsjahr 2017 mit einer Mittelz u-
weisung im vergleichbaren Rahmen des Vorjahres. Demzufolge wird unter Einbeziehung 
der Prognose des Bremers Institut s für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe 
(BIAJ) ein Mittelansatz von 12.873.000 € für den Eingliederungsbereich angenommen 44. 
Diese Schätzung enthält noch keine Aussagen über weitere flüchtlingsindizierte Meh r-
aufwendungen oder Mittel zur Ausfinanzie rung von Beschäftigungszuschüssen gem. § 
16e SGB II alte Fassung. Es ist vorgesehen, v om vorgenannten Mittelansatz einen Be-
trag in Höhe von 2,5 Millionen € in den Verwaltungshaushalt umzuschichten45. 
 
3.2.   Übersicht über Förderinstrumente und Förderfälle 
 
Neben den fachlich inhaltlichen Planungen mit Beteiligung des örtlichen Jobcenter -
Beirats sowie den Fachämtern der Stadtverwaltung mit SGB II-Bezug wurden auf Grund-
lage der gesetzlichen Ziele und geschäftspolitischen Schwerpunkte 2017, der Kunde n-
strukturdaten, der aktuellen Entwicklung des Arbeitsmarktes und unter Berücksichtigung 
des Eingliederungstitels (EGT) der Förderbedarf (Förderinstrumente, Maßnahmein halte 
und –module, Teilnehmerplätze etc.) für das Jahr 2017 ermittelt und zielgruppenspezif i-
sche Schwerpunkte festgelegt. 
 
Die Verteilung des Eingliederungstitels 2017 auf die verschiedenen Förderinstrumente 
des SGB II und SGB III und auf die einzelnen Zielgruppen bzw. Schwerpunktthemen 
stellt sich demnach wie folgt dar (vgl. Abbildungen 42 und 43): 
 
                                            
44 Bei Redaktionsschluss lagen noch keine verlässlichen Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur 
Mittelzuweisung vor.  
45 Der Umschichtungsbetrag ist von verschiedenen Faktoren (insbesondere den Stellennachbesetzungsverfahren und der 
Personalfluktuation) abhängig und lässt sich bei Redaktionsschluss noch nicht genauer beziffern. Tatsächlich kann sich 
der Umschichtungsbetrag, in Abhängigkeit von der Entwicklung der genannten Faktoren, auch noch im Verlaufe des 
Haushaltsjahres ändern.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 79 - 
 
 
Abbildung 42: Verteilung des Eingliederungstitels 2017 nach Instrumenten 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
 
Abbildung 43: Verteilung des Eingliederungstitels 2017 nach Zielgruppen und Schwerpunkten 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
Mit rund einem Drittel ist d er größte Anteil des EGT, wie schon im Vorjahr,  für das ziel-
gruppenübergreifende und flexible Instrument „Maßnahmen zur Aktivierung und berufl i-
chen Eingliederung“  vorgesehen. Dies spiegelt sich auch in der Verteilung der Mittel 
nach Zielgruppen und Schwerpunktthemen wider: rund 34 % des EGT sind für zielgru p-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 80 - 
 
penübergreifende Angebote eingeplant. Auf die Förderung der beruflichen Weiterbi l-
dung/Qualifizierung entfallen rund 11 %  des EGT. Knapp ein Fünftel ist  für den arbeit s-
marktpolitischen Schwerpunkt der Förderung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleis-
tungsbeziehenden vorgesehen, unter anderem für Arbeitsgelegenheiten (rund 11 %).  
 
3.3.    Förderinstrumente im Einzelnen 
 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung  
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III. Es sind 
unter anderem betriebliche Erprobungen und Gruppenmaßnahmen mit intensiver sozia l-
pädagogischer Betreuung vorgesehen. Zudem werde n individuelle und zielgruppensp e-
zifische Coachings bereitgestellt, um passgenaue Förderketten anbieten zu können. 
Insgesamt sind im Jahr 2017 über 2.500 Maßnahmeneintritte in Maßnahmen zur Aktivie-
rung und beruflichen Eingliederung geplant. 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 
KompAS -
Kompetenzfeststellung, 
frühzeitige Aktivierung, 
Spracherwerb 
Spracherwerb in einem 
Integrationskurs, dazu 
parallel berufliche Kompe-
tenzfeststellung und Orien-
tierung, Praktika sowie 
Stabilisierung bei Arbeits-
aufnahme 
Geflüchtete 
 Menschen mit 
Migrations-
vorgeschichte 
1. - 4. 
Quartal 8 Monate  250 
2 First Step 
Kompetenzfeststellung, 
Kommunikationstraining, 
Orientierung im deutschen 
Schulwesen, Ausbildungs- 
und Arbeitsmarkt, Praktika 
Geflüchtete 
 Menschen mit 
Migrations-
vorgeschichte 
lfd. Ein-
stieg 6 Monate  15 
3 
Perspektiven für junge 
Flüchtlinge im Handwerk 
(PerjuF-H) 
Erwerb praktischer Kennt-
nisse in einem Gewerk 
(Metall, Elektro oder Far-
be), Vermittlung berufsbe-
zogener Sprach-
kenntnisse, Bewerbungs-
training, Orientierung im 
deutschen Ausbildungs- 
und Arbeitsmarkt 
Geflüchtete 
 Menschen mit 
Migrations-
vorgeschichte, hier: 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(unter 25 Jahren) 
3. - 4. 
Quartal;  
1. - 2. 
Quartal: 
Nachbe-
setzung 
freier 
Plätze  
6 Monate  6 
4 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und 
Nutzung der Infrastruktur 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd. Ein-
stieg individuell  600 
5 
Maßnahme bei einem/ 
einer Arbeitgeber*in 
(MAG) 
Praktikum bei einem/einer 
Arbeitgeber*in zur Anbah-
nung einer Arbeitsaufnah-
me 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg individuell   200 
6 Psychologische Eignungs-
untersuchung  Berufseignungstest  zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg 1 Tag  72 
7 Arbeitsdiagnostik und 
Arbeitserprobung 
Arbeitsdiagnostik: 
Diagnostische Testungen 
und Arbeitserprobung 
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Menschen  
mit psychischer 
Erkrankung und 
Krankheits-
einsichtige 
lfd. 
Einstieg 
4 - 8  
Wochen  80 
Berufspraktische Wieder-
eingliederung: Stabilisie-
rung, Arbeitserprobung, 
betriebliche Praktika, Ver-
mittlung 
6 Monate  40

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 81 - 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
8 
Einzelcoaching von Ge-
hörlosen und Menschen 
mit Hörbehinderung 
Einzelcoaching zur Auf-
nahme einer sozial-
versicherungspflichtigen 
Arbeit, Nachbetreuung bei 
Arbeitsaufnahme 
Rehabilitand`*innen / 
Schwerbehinderte, 
hier: Gehörlose und 
Menschen mit Hör-
behinderung 
lfd. Ein-
stieg individuell  3 
9 
Integrationsunterstützung 
für Menschen mit gesund-
heitlichen Einschränkun-
gen und Menschen mit 
Behinderungen 
Berufliche Orientierung,  
Vermittlung in Arbeit, 
Stabilisierung bei Arbeits-
aufnahme 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: Menschen mit 
gesundheitlichen 
Einschränkungen 
und Menschen mit 
Behinderungen 
lfd. Ein-
stieg 
6 - 12 
Monate  72 
10 Aktiv und Fit in den Job 
Stärkung der Leistungs-
fähigkeit mit dem Ziel der 
Integration in Arbeit bzw. 
der Mitwirkung an anderen 
Integrationsaktivitäten 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
2. u. 4. 
Quartal 6 Monate  30 
11 Job-Brücke 
Individuelle Betreuung von 
Wohnungslosen, Erarbei-
tung von Wohn- und Be-
rufsperspektiven 
zielgruppen-
übergreifend, hier: 
Wohnungslose 
lfd. 
Einstieg 12 Monate  15 
12 
Maßnahme zur Stabilisie-
rung und Motivation von 
Haftentlassenen 
Unterstützung von haftbe-
drohten Menschen zur 
Haftvermeidung oder zum 
Erhalt der Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse bei 
Ersatzfreiheitsstrafen 
zielgruppen-
übergreifend, hier: 
Haftentlassene 
lfd. 
Einstieg 6 Monate  30 
13 Intensivcoaching für Lang-
zeitleistungsbeziehende 
Vermittlungscoaching: 
Individuelles Coaching  
zur Berufswegplanung, 
Bewerbungstraining, Ak-
quise von Praktikums- und 
Arbeitsstellen zielgruppen-
übergreifend, hier: 
Langzeitleistungs-
beziehende 
lfd. Ein-
stieg 
6  Monate 
 
 
50 
 
Sozialcoaching:  
Individuelles Coaching  
zur Stärkung der lebens-
praktischen Kompetenzen 
und Rahmenbedingungen, 
Berufswegplanung, Bewer-
bungstraining, Praktika, 
Vermittlung 
12 Monate 
14 
Aktivierendes und  
begleitendes Coaching für 
Langzeitarbeitslose 
Phase I: Einzelcoaching vor 
öffentlich geförderter Be-
schäftigung (ögB) 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: Langzeit-
arbeitslose 
Phase I: 
beendet während 
ögB: 
max.  
24 Monate 
 
Übergang 
in  nicht  
geförderte 
Beschäfti-
gung: 
6 Monate 
 
15 
bis 
20 
Phase II: Einzelcoaching  
während öffentlich  
geförderter Beschäftigung 
Phase II: 
feste 
Gruppe 
Phase III: Einzelcoaching 
 nach dem Übergang in ein  
nicht gefördertes sozial-
versicherungspflichtiges 
Beschäftigungsverhältnis 
lfd. 
Einstieg 
15 
Coaching von Teilneh-
menden des Bundespro-
gramms „Soziale Teilhabe 
am Arbeitsmarkt“ 
Stabilisierung der Erwerbs-
tätigkeit, Stärkung der 
Leistungsfähigkeit und der 
Rahmenbedingungen (z.B. 
Kinderbetreuung) 
zielgruppen-
übergreifend, hier:  
Langzeitleistungs-
beziehende 
Nachbe-
setzung 
freier 
Plätze 
24 Monate  25 
16 
Sozialpädagogische Be-
treuung von Teilnehmen-
den einer Arbeitsgelegen-
heit (AGH) 
Einzelcoaching zur Befähi-
gung der Ausübung einer 
AGH,  Bewerbungs-
training, Vermittlung   
 
zielgruppen-
übergreifend 
 
lfd. Ein-
stieg  12 Monate  60 
17 Einzelfallförderung (MAT) 
Maßnahmen bei Trägern 
(z.B. Einzelcoaching zur 
Vermittlung in Arbeit oder 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg individuell  250

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 82 - 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
zur Stabilisierung der Ar-
beitsaufnahme) 
18 Impulse  
für Erwerbsarbeit   
Einzelcoaching zur persön-
lichen und beruflichen 
Standortbestimmung: 
Potenzialanalyse, (frühzei-
tige) Aktivierung  
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
lfd. Ein-
stieg 4 Monate  200 
Einzelcoaching zur berufli-
chen Orientierung: Entwick-
lung beruflicher Perspekti-
ven, Kontakte zur Arbeits-
welt, Praktika 
lfd. Ein-
stieg 4 Monate  150 
Stellensuche:  
Einzelcoaching zur Auf-
nahme einer sozial-
versicherungspflichtigen 
Arbeit 
lfd. 
Einstieg 
 
6 Monate 
 
 50 
Basiskompetenzen  
für Arbeit:  
Einzelcoaching zur berufli-
chen Orientierung und 
Gruppenangebot zur vertie-
fenden Sprach-
standerhebung, Förderung 
der Spracherwerbs-
kompetenz sowie des 
Lesens und Schreibens 
1. u. 3. 
Quartal 4 Monate  60 
Einzelcoaching zur Stabili-
sierung der  Aufnahme 
einer sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeit   
lfd. 
Einstieg 3 Monate  40 
19 
Mobiles Fallclearing und 
Unterstützung bei der 
Hilfeplanrealisierung 
Modul 1: Individuelle Akti-
vierung der Teilnehmenden 
zur Mitwirkung in der Fall-
steuerung, sozialintegrative 
Hilfen, aufsuchende Sozi-
alarbeit, Berufswegplanung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
lfd. 
Einstieg 
3 Monate 
   25 
mtl. 
Modul 2: Individuelle Unter-
stützung der Teilnehmen-
den bei der Umsetzung  
der Hilfeplanung 
6 - 9  
Monate 
 
  25 
mtl. 
20 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbil-
dung/Umschulung 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbildung 
oder Umschulung  
in Teil- oder Vollzeit  
und Stabilisierung bei 
Aufnahme einer Ausbil-
dung/Umschulung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
4.  
Quartal;  
1. - 2.  
Quartal:  
Nachbe-
setzung 
freier 
Plätze 
9 Monate  
(Vorberei-
tung) 
+  
3 Monate 
(Stabilisie-
rung) 
  
30 
bis 
40 
21 Step by Step zum Ziel 
Einstiegsberatung zur 
Zielklärung: Profiling, Ver-
einbarkeit von Familie und 
Beruf, Unterstützung bei 
der Organisation der Kin-
derbetreuung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: Erziehende 
(bis ca. 35 Jahre) 
lfd. 
Einstieg 6 Monate  
 
25 
 
22 Clearingstelle U25 Plus 
Clearingstelle: 
Individuelles Coaching mit 
aufsuchender Sozialarbeit 
von Jugendlichen, die den 
Kontakt zum Jobcenter 
verloren haben 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(bis 25 Jahre) 
 
lfd. Ein-
stieg 
 
3 - 6 Mona-
te    20 
mtl.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 83 - 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
Integrationshilfen:  
Individuelles Coaching mit  
aufsuchender Sozialarbeit 
zur Stabilisierung der Le-
benssituation  
 
6 - 12 
Monate 
 
  
  
 
10 
mtl. 
 
23 
Werkstattbüro koKA – 
 kreativ-orientiert mit Kurs 
auf Arbeit / Ausbildung 
Heranführung an den  
Arbeits- und Ausbildungs-
markt, Bewerbungs-
training, Praktika, theater- 
und medienpädagogische 
Biografiearbeit 
Langzeitarbeitslose 
bzw. von Langzeit-
arbeitslosigkeit 
bedrohte Jugendli-
che und junge Er-
wachsene  
(bis 25 Jahre) 
lfd. Ein-
stieg 
 
max. 
12 Monate  
 
 
 18 
mtl. 
Stabilisierung bei Aufnah-
me einer Ausbildung oder 
sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeit  
6 Monate  15 
24 Lernort Süd 
Stabilisierung, persönliche 
und berufliche Orientierung, 
Vermittlung von Tages-
struktur Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(bis 25 Jahre) 
lfd. Ein-
stieg 
max.  
12 Monate   9 Optional: Besuch der Be-
rufsschule zur Erfüllung der 
Berufsschulpflicht an 2 
Tagen pro Woche  
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 44: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2017 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
Förderung der beruflichen Weiterbildung 
Abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen sowie erfolgreich absolvierte Qualif i-
zierungen erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den 1. Arbeitsmarkt 
erheblich. Zudem wirken Förderungen der beruflichen Weiterbildung dem drohenden 
Fachkräftemangel entgegen. Daher sind im Jahr 2017 ca. 450 Förderungen der berufli-
chen Weiterbildung geplant, davon ca. 125 Einzelfallförderungen von betrieblichen und 
überbetrieblichen Umschulungen sowie ca. 200 Einzelfallförderungen von Teilqualifizi e-
rungen oder eine Umschulung/Ausbildung vorbereitende/begleitende Maßnahmen. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 
Einzelfallförderungen - 
Abschlussorientierte  
betriebliche 
Umschulungen 
Gemäß Ausbildungsverord-
nung 
zielgruppen- 
übergreifend individuell 24 Monate 75 
2 
Einzelfallförderungen -  
Abschlussorientierte 
überbetriebliche  
Umschulungen 
z.B. Altenpflegehelfer*in,  
Bürokaufmann*frau, Fach-
kraft für Möbel-, Küchen- und 
Umzugsservice 
zielgruppen- 
übergreifend individuell 12 - 24  
Monate 50 
3 
Einzelfallförderungen 
Reha/SB - Abschluss-
orientierte überbetriebliche 
Umschulungen 
(alt: Bürokaufmann*frau) 
Gemäß Ausbildungsverord-
nung 
Rehabili-
tand*innen/ 
Schwer-
behinderte 
individuell 21 Monate 5

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 84 - 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
4 Einzelfallförderungen - 
Teilqualifizierungen 
z.B. Führerschein C/CE, 
kaufmännische und tech-
nisch-gewerbliche Qualifikati-
onen 
zielgruppen- 
übergreifend individuell individuell 200 
5 Umschulungsbegleitende 
Hilfen (ubH) 
Stützunterricht (Hauptfächer 
der Berufsschule) 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Umschü-
ler*innen 
individuell individuell  25 
6 Schulabschluss Plus 
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozial-
pädagogischer Begleitung 
Jugendliche  
und junge Er-
wachsene inkl. 
Erziehende  
(bis 25 Jahre)  
3. Quartal 12 Monate  18 
7 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbildung 
und auf den  
Hauptschulabschluss 
Vorbereitung auf die Externe 
Prüfung zum Erwerb des 
Hauptschulabschlusses, 
EDV-Training, Praktika, 
Bewerbungstraining, Vermitt-
lung in Ausbildung oder 
Arbeit 
zielgruppen-
übergreifend, 
insbesondere 
Menschen mit 
Migrations-
vorgeschichte  
3. Quartal 12 Monate  18 
8 
 
Lernwerkstatt -  
Interkulturell 
 
Förderung der lebensprakti-
schen Kompetenzen, Ver-
besserung der Lernkompe-
tenz sowie der Kulturtechni-
ken, Sprachtraining, sinnstif-
tende kleine praktische Pro-
jekte  
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Frauen mit 
Migrations-
vorgeschichte  
lfd. Einstieg  6 Monate    15 
 
9 
Berufspraktische Weiter-
bildung für Migrantinnen 
und Migranten  
Berufliche Orientierung,  
EDV-Schulung, Grundlagen 
der Lagerwirtschaft, Spracht-
raining, Praktika, 
Bewerbungstraining 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Menschen 
mit Migrations-
vorgeschichte  
2. + 3. 
Quartal  4 Monate    2x 
15 
10 Gemma! 
Entwicklung persönlicher und 
beruflicher Perspektiven, 
praktische Erprobung in den 
Bereichen Floristik, Hauswirt-
schaft/Verkauf, Projektwoche 
Altenpflege,  
Bewerbungstraining, EDV 
Jugendliche und 
junge Erwachse-
ne (bis 25 Jahre),  
hier: Junge  
Frauen 
lfd. Einstieg max.  
12 Monate  8 
Optional: Besuch der Berufs-
schule zur Erfüllung der 
Berufsschulpflicht an 2 Tagen 
pro Woche 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 45: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2017 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene 
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an 
spezifischen Maßnahmen, um eine nachhaltige Integration - insbesondere in eine b e-
triebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen. 
Insgesamt sind für 2017 über 120 Eintritte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in 
Maßnahmen geplant, die sie beim Erhalt eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in e i-
nem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bzw. bei der Aufrechterhaltung des Ausbi l-
dungsverhältnisses unterstützen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 85 - 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 
Angebot zur Förderung 
schwer zu erreichender 
junger Menschen  
gemäß § 16 h SGB II *** 
(in Planung) 
Betreuungs- und Unterstüt-
zungsleistungen mit dem 
Ziel, Leistungen der Grund-
sicherung in Anspruch zu 
nehmen, erforderliche 
therapeutische Behandlun-
gen einzuleiten und an 
Regelangebote zur Aktivie-
rung und Stabilisierung 
sowie eine frühzeitige 
intensive berufsorientierte 
Förderung heranzuführen 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre), hier: 
Schwer zu errei-
chende junge 
Menschen 
 
lfd. Einstieg 
- 
Angebot 
voraus-
sichtlich ab 
2. Quartal 
verfügbar 
 
6 - 12  
Monate  20 
2 Zukunft sichern - 
Ausbildung 2017 ** 
Bewerbungstraining, indivi-
duelle Qualifizierung (z.B. 
EDV, Business-English, 
Gabelstaplerschein) zur 
Erhöhung der Chancen der 
Vermittlung in eine betrieb-
liche Ausbildung, Praktika 
zu individuell festgelegten 
Zeitpunkten  
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre)  
mit Schulabschluss 
und gefestigtem 
Ausbildungs-
wunsch,  
hier: Bewerber/ 
innen um einen 
betrieblichen Aus-
bildungsplatz 
1. Quartal 
 
 
6 - 8 
Monate 
 
   
24 
Stabilisierung bei Aufnah-
me einer betrieblichen 
Ausbildung 
 
3 Monate 
 
15 
3 Einstiegsqualifizierung 
(EQ) 
Betriebliches Langzeit-
praktikum mit Vergütung in 
einem staatlich anerkann-
ten Ausbildungsberuf mit 
Option auf Übernahme in 
ein Ausbildungsverhältnis 
nach Beendigung der 
Einstiegsqualifizierung 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
mit eingeschränk-
ten Vermittlungs- 
perspektiven,  
die nach dem 
30.09.2017 keinen 
Ausbildungsplatz 
gefunden haben 
3. oder 
4. Quartal 
mind. 6  
bis 
max. 12 
Monate 
  
18 Optional: Besuch der Be-
rufsschule (bei Minder-
jährigen zwingend zur 
Erfüllung der Berufsschul-
pflicht an 2 Tagen pro 
Woche notwendig); Gewäh-
rung von abH möglich 
4 
Berufsausbildung in einer 
außerbetrieblichen Ein-
richtung (BaE) 
Duale Ausbildung mit Ver-
gütung in einem staatlich 
anerkannten Ausbildungs-
beruf, fachtheoretische 
Ausbildung bei einem 
Bildungsträger, fachprakti-
sche Ausbildung in einem 
Kooperationsbetrieb (18 
Plätze) oder bei einem 
Bildungsträger (5 Plätze), 
Stützunterricht, sozialpäda-
gogische Begleitung 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inkl. (Allein-)  
Erziehende  
(bis 25 Jahre)  
ohne  
abgeschlossene 
Erstausbildung 
3. Quartal individuell  
ko-
ope-
rativ: 
 
18 
inte-
gra-
tiv:  
 
5 
5 Ausbildungsbegleitende 
Hilfen (abH) 
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung 
für Jugendliche und junge 
Erwachsene, die eine be-
triebliche Berufserstausbil-
dung in einem staatlich an-
erkannten Ausbildungsbe-
ruf oder eine Einstiegsquali-
fizierung (EQ) absolvieren 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(mit und ohne 
Migrations-
geschichte)  
und (Allein-)  
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
ohne  
abgeschlossene  
Erstausbildung 
lfd. 
Einstieg individuell  35

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 86 - 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
6 Assistierte Ausbildung 
(AsA) 
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung 
für Jugendliche und junge 
Erwachsene, die eine 
betriebliche Berufserstaus-
bildung in einem staatlich 
anerkannten Ausbildungs-
beruf absolvieren sowie  
Beratung von Ausbildungs-
betrieben 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(mit und ohne 
Migrations-
geschichte)   
und (Allein-)  
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
ohne  
abgeschlossene 
Erstausbildung 
3. Quartal individuell  7 
VZ = Vollzeit                                         ** Freie Förderung (gemäß § 16 f SGB II)                    
TZ = Teilzeit                                                                                               *** § 16 h SGB II in Kraft ab 01.08.2016 
 
Abbildung 46: Maßnahmen Jugendliche und junge Erwachsene - Planung 2017 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand*innen  
Für Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte 
Menschen werden Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um 
die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wieder)herzustellen und die Teilhabe 
am Arbeitsleben zu sichern. Diese Leistungen werden zielgeri chtet auf die Beseitigung 
von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet. Im Jahr 2017 ist die Realisierung 
von rund 70 Maßnahmeneintritten von Menschen mit ( Schwer-)Behinderung und Reha-
bilitand*innen in zielgruppenspezifischen Maßnahmen geplant. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining 
(RVT) 
Stabilisierung der/des 
Teilnehmenden unter Be-
rücksichtigung ihrer/ seiner 
Persönlichkeit, Abbau von 
Ängsten, psychologische 
Betreuung  
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand*innen, 
hier: Menschen mit 
psychischen 
und/oder sozialen 
Problemen 
individuell 3 Monate 7 
2 Arbeitserprobung im Be-
rufsförderungswerk (BFW) 
Klärung der Chancen und 
Möglichkeiten der/des 
Teilnehmenden im Hinblick 
auf eine angestrebte Um-
schulung, Qualifizierung 
oder Integration in den 
Arbeitsmarkt 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/  
Rehabilitand*innen 
individuell 2 - 6  
Wochen 7 
3 
Berufsvorbereitende Bil-
dungsmaßnahme für 
psychisch Erkrankte 
Vorbereitung der Jugendli-
chen und jungen Erwach-
senen mit psychischer 
Erkrankung auf die Ein-
gliederung in Ausbildung 
Rehabilitand*innen/ 
Schwerbehinderte, 
hier: Jugendliche 
und junge Erwach-
sene (unter 25 
Jahre) mit einer 
psychischen Er-
krankung ohne 
abgeschlossene 
Erstausbildung 
individuell bis zu  
12 Monate 5 
4 
Umschulungen im Berufs-
förderungswerk (BFW) 
für Rehabilitanden 
Gemäß 
Ausbildungsverordnung 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand*innen 
individuell 12 - 24 
Monate 7

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 87 - 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
5 
Probebeschäftigung  
für Menschen  
mit Behinderung 
Erstattung der Kosten für 
eine befristete Probebe-
schäftigung von Menschen 
mit (Schwer-)Behinderung, 
und ihnen gleichgestellter 
Menschen an Arbeitgeber, 
sofern die Teilhabe am 
Arbeitsleben verbessert 
wird oder vollständig und 
dauerhaft zu erreichen ist 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand*innen 
individuell 3 Monate 15 
6 
Eingliederungszuschuss 
für Menschen mit Schwer-
behinderung 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von Men-
schen mit Schwer-
behinderung einen Einglie-
derungszuschuss bis zu 
70% des zu berücksichti-
genden Arbeitsentgelts 
(jährliche Minderung um 
10%, mind. 30%) erhalten 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand*innen 
individuell bis zu  
2 Jahre 5 
7 
Eingliederungszuschuss 
für besonders betroffene 
Menschen mit Schwerbe-
hinderung 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von beson-
ders betroffenen Menschen 
mit Schwerbehinderung 
einen Eingliederungszu-
schuss bis zu 70% des zu 
berücksichtigenden Ar-
beitsentgelts (nach Ablauf 
von 24 Monaten mit jährli-
cher Minderung um 10%, 
jedoch mind. 30%) erhalten 
Menschen mit 
(Schwer-) 
 Behinderung/ 
Rehabilitand*innen 
individuell 
bis zu  
5 Jahre,  
bei über 
55-Jährigen 
bis zu  
8 Jahre 
25 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 47: Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand*innen - Planung 2017 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
Maßnahmen für Selbstständige 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder 
einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, erhalten eine qualifizierte 
Beratung durch spezialisierte Jobcoaches. Alternativ können sich die Gründungswilligen 
und Selbstständigen bei der Wirtschaftsförderung Münster beraten lassen. Insgesamt 
sind 2017 rund 70 Förderungen von Gründungswilligen und Selbstständigen geplant.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 88 - 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 Coaching von  
Selbstständigen  
Bestandsanalyse: 
Klärung der persönlichen 
und finanziellen Situation, 
Motivation und fachlichen 
Kenntnisse; Analyse der 
Marktchancen; etc. 
Selbstständige lfd.  
Einstieg 
8 Std. 
 
~ 1 Monat 
 
36 
Optimierungscoaching zur 
Verringerung/Beendigung 
der Hilfebedürftigkeit: 
Beurteilung der Gewinner-
zielungschancen, Aufzei-
gen geeigneter Sanie-
rungsmaßnahmen, Not-
wendigkeit etwaiger Be-
triebsausgaben für Investi-
tionen, etc. 
 32 Std. 
 
~ 3 Monate 
12 
2 Einstiegsgeld für 
Selbstständige 
Einstiegsgeld kann bei 
Aufnahme einer selbst-
ständigen Erwerbstätigkeit 
zur Überwindung der Hilfe-
bedürftigkeit  
erbracht werden 
Selbstständige, 
bei denen eine 
dauerhafte Über-
windung der Hilfe-
bedürftigkeit zu 
erwarten ist 
individuell max. 
24 Monate 12 
3 Leistungen zur Eingliede-
rung von Selbstständigen 
Zuschuss für die Beschaf-
fung von Sachgütern, die 
für die Aufnahme oder 
Ausübung einer selbst-
ständigen, hauptberufli-
chen, wirtschaftlich trag-
fähigen Tätigkeit notwendig 
und angemessen sind 
Selbstständige, 
 bei denen eine 
dauerhafte Über-
windung oder 
Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit zu 
erwarten ist 
individuell --- 8 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 48: Maßnahmen für Selbstständige und Gründungswillige – Planung 2017 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und Verbesserung der Integrat i-
onschancen 
 
Sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen, können weitere Förderinstrumente zur 
Eingliederung in Arbeit genutzt werden. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 Vermittlungsbudget 
Förderung zur Anbahnung 
oder Aufnahme einer sozi-
alversicherungspflichtigen 
Beschäftigung (z.B. Über-
nahme von Bewerbungs-
kosten und Übernahme von 
Fahrtkosten zu Vorstel-
lungsgesprächen) 
zielgruppen-
übergreifend individuell --- 2000

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 89 - 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
2 Arbeitsgelegenheiten 
(AGH) 
Heranführung an den ers-
ten Arbeitsmarkt durch 
zusätzliche, im öffentlichen 
Interesse liegende,  wett-
bewerbsneutrale Arbeiten 
in verschiedenen Arbeits-
feldern 
zielgruppen-
übergreifend individuell 6 - 12 
Monate 220 
3 
Tagelöhner                                                                                                     
( Freie Förderung gem. 
 §16 f SGB II) 
Sporadische Ausübung 
praktischer Tätigkeiten (z. 
B. Pflege von Parks und 
Grünflächen), Tages- und 
Selbststruktur 
zielgruppen-
übergreifend individuell 
max. 66 
Std. je 
Monat 
7  
mtl. 
4 Eingliederungszuschuss 
Arbeitgebende können zur 
Eingliederung von Arbeit-
nehmenden, deren Vermitt-
lung wegen in ihrer Person 
liegender Gründe erschwert 
ist, einen Zuschuss bis zu 
50% des  
zu berücksichtigenden 
Arbeitsentgelts zum Aus-
gleich einer Minderleistung 
erhalten 
zielgruppen-
übergreifend,  
hier: ohne Men-
schen mit  
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand*innen/ 
 
Individuell max. 
12 Monate 85 
5 Einstiegsgeld 
Einstiegsgeld kann als 
Lohnkostenzuschuss bei 
Aufnahme einer mind. 6-
monatigen sozialversiche-
rungspflichtigen Beschäfti-
gung zur Überwindung der 
Hilfebedürftigkeit erbracht 
werden 
 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Langzeit-
arbeitslose 
 
individuell 3 Monate 65 
6 Förderung von Arbeitsver-
hältnissen 
Förderung von Arbeitge-
benden durch Zuschüsse 
zum Arbeitsentgelt für die 
Beschäftigung von zuge-
wiesenen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten (eLb) 
bei Begründung eines 
Arbeitsverhältnisses 
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Langzeit- 
arbeitslose mit 
schweren Vermitt-
lungshemmnissen 
individuell 
max. 
24 Monate  
innerhalb 
eines Zeit-
raums von  
5 Jahren 
25 
7 Probebeschäftigung 
Erstattung der Kosten für 
die Besetzung eines sozial-
versicherungspflichtigen 
Arbeitsplatzes im Rahmen 
einer Probebeschäftigung 
mit einem/einer Langzeitar-
beitslosen oder einem/ 
einer Jugendlichen/jungen 
Erwachsenen mit schweren 
Vermittlungshemmnissen 
an Arbeitgeber 
zielgruppen- 
übergreifend, 
 hier: Langzeit- 
arbeitslose sowie 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
mit schwerwiegen-
den Vermittlungs-
hemmnissen 
individuell max.  
3 Monate 50 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 49: Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und zur Verbesserung der Integrationschan-
cen - Planung 2017 
Quelle: Eigene Aufstellung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 90 - 
 
3.4.    Förderangebote Dritter 
 
Sprachförderung 
 
Integrationskurse 
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge gefördert. 
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen der deu t-
schen Sprache für den Alltag (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientie rungskurs mit 
100 Unterrichtsstunden, der über das Leben in Deutschland, die Kultur, die Rechtsor d-
nung und die jünger e Geschichte des Landes informiert.  Es gibt spezielle Kurse mit A l-
phabetisierungsanteil, für Jugendliche und für Erziehende sowie Intensivkurse.  In Müns-
ter sind derzeit 10  Integrationskursträger vom BAMF zugelassen. Migrant*innen können 
zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. 
 
Einstieg Deutsch 
„Einstieg Deutsch“ ist ein Programm des Bundes zur sprachlichen Erstförderung von 
Geflüchteten. Durch die Kombination aus klassischem Deutschunterricht und Online -
Kursen können Geflüchtete schon i n den Erstaufnahmeeinrichtungen mit dem Deutsch-
lernen beginnen. Das Programm erleichtert somit den Übergang in den Integrationskurs. 
Beauftragt mit der Durchführung und Administration  ist der Deutsche Volkshochschu l-
bund. Die Volkshochschule Münster wird be darfsbezogen Mittel beantragen und en t-
sprechende Projekte umsetzen. 
 
Berufsbezogene Sprachkurse 
Aufbauend auf einen Integrationskurs können Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
einen Kurs absolvieren, der insbesondere berufliche Sprachkenntnisse  vermittelt, aber 
auch Berufskunde und ein Bewerbungstraining  enthält. Die Förderung erfolgte bislang 
ausschließlich über den Europäischen Sozialfonds  (ESF). Parallel dazu wird seit Juli 
2016 die berufsbezogene nationale Sprachförderung angeboten, die über den Bund f i-
nanziert wird. Die ESF-geförderten Kurse werden zum Ende des Jahres 2017 auslaufen.  
 
Weitere Sprachkurse 
Aus Spendenmitteln werden durch die Stadt Münster w eitere Sprachkurse finanziert, 
wenn sinnvolle (weiterführende) Angebote nicht durch andere Stellen  gefördert werden 
können. Darüber hinaus gibt es zahlreiche, oftmals niederschwellig angesetzte Sprac h-
kurse in verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken. 
 
Sonstige Förderangebote 
Die Agentur für Arbeit Ahlen -Münster bietet verschiedene Bildungsmaßnahmen an, die 
auch von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster 
genutzt werden können (z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen pro  sowie ins-
besondere auch Maßnahmen für Rehabilitand*innen).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 91 - 
 
3.5.    Kommunale Eingliederungsleistungen 
 
Eine ausführliche Darstellung der kommunalen Eingliederungsleistungen gem. §16a  
SGB II findet sich in Anlage 11 (S. 111 ff.). 
 
Schlussbemerkung 
  
Die wirtschaftlichen Ausgangsparameter für das kommende Jahr sind in etwa spiege l-
bildlich zu 2016. Die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des Jobcenters für 2017 soll 
daher auch auf der Basis von Bewährtem erfolgen und Bisheriges kontinuierlich fortg e-
setzt werden. Damit folgt das Jobcenter der Stadt Münster auch der arbeitsmarktlichen 
Grundausrichtung des Landes. Um dabei erfolgreich wirken zu können, bedarf es vor 
allem der personellen Kontinuität und Stabilität.  
 
Anders als im vergangenen Jahr wird die Zahl der geflüchteten Menschen, die in das 
Grundsicherungssystem für Arbeitssuchende einmünden, stärker zunehmen. Aufgrund 
der bisher ausgemachten überwiegenden Schulabschluss - und Qualifizierungsniveaus 
dieser Personengruppe wird eine nachhaltige arbeitsmarktliche Integration allerdings 
eher perspektivisch zu realisieren sein. Herausfordernd in diesem Kontext ist es nicht 
nur den einzelnen Menschen mit seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Blick zu haben 
und dessen Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, sondern die gesamte Bedarf s-
gemeinschaft zu unterstützen unabhängig von SGB II Leistungen leben und teilhaben zu 
können. Diese Ausrichtung – hin zu einem „inklusiven“ Arbeitsmarkt -  wird das Jobcen-
ter auch im kommenden Jahr verfolgen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Glossar 
 
- 92 - 
 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik 
 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförd e-
rung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. U m-
schulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleistungsbezie-
henden (K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in 
einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im Berichtsm o-
nat (Zähler) und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation 
des Jobcenters wi rd die Aktivierungsquote der Lang zeitleis-
tungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abg e-
bildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, 
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter 
arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum 
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen 
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstäti-
gen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Fami-
lienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als 
Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des 
Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen 
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäft i-
gung suchen, auch wenn sie  beispielsweise bereits eine B e-
schäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder 
sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber 
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. 
Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf 
Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- 
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaf-
ten. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großel-
tern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich 
differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften 
und sonstige Bedarfsgemeinschaften.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Glossar 
 
- 93 - 
 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. 
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des voran-
gegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Alters-
grenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfe-
bedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD 
haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und 
der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchfüh-
rung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, 
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständi-
gen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat 
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem 
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Mona-
ten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (ent-
sprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Be-
richtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichts-
monat. 
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Er-
werbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosen-
quote jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entspre-
chend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaf-
ten, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen 
decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grund-
sicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsbe-
rechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-
Berechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Glossar 
 
- 94 - 
 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unter-
kunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Er-
nährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B. 
Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um 
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. 
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungs-
beziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewie-
sen.  
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf 
Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in 
den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der 
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst 
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder 
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindes-
tens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des 
allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozial-
geld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. 
Hierzu gehören vom Leistungsanspruch ausgeschlossene 
Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensge-
meinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leis-
tungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu 
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder Sozial-
geld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen 
für Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regel-
leistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Glossar 
 
- 95 - 
 
anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverlet-
zungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag 
(Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-
Berechtigter, dafür jedoch mindestens ein sonstiger Leis-
tungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die 
ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören 
u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abwei-
chend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der 
Wohnung, Leistungen für Auszubildende und Leistungen zur 
Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des Be-
stands der Langzeitleistungs-
beziehenden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im 
Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungs-
beziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate 
jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur allei-
nigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter 
Münster

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017  
- 96 - 
 
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster (ab 1. Quartal 2017) 
 
 
59
Amtsleitung
 
Abteilung 59.10
Stellv. Amtsleitung
Maßnahmen / Zentrale 
Dienste / Sonderfachstellen
Abteilung 59.20
Mitte, Ost/Südost, Hiltrup
Abteilung 59.30
Nord, Ost/Südost, Unterhalt
59.11 
Maßnahmen
59.12
Geflüchtete
59.31
JiJ Nord 1
59.32
JiJ Nord 2
59.33
JiJ Mitte-Nord
59.24
JiJ Hiltrup
59.23
JiJ West
59.34
Unterhalt
59.21
JiJ Mitte Ost/Südost
59.22
JiJ Mitte Süd
 
Planung, Organisation, IKS-Koordination
  
BCA
  
 Arbeitsmarktplanung
 
59.01
Fachstelle Recht
59.02
Fachstelle Verwaltung
LG
 59.30.20
M&I
 59.30.10
 LG
59.31.20
M&I
 59.31.10
LG
 59.32.20
M&I
59.32.10
LG
 59.24.20
M&I
59.24.10
LG
 59.23.20
M&I
59.23.10
 
M&I
59.21.10
 
LG
59.21.20 
LG
59.22.20 
M&I
59.22.10
59.13
AGVS
59.14
Zentrale Dienste
59.15
Selbständige
 
Markt & 
Integration
59.12.10 
 
Leistungs-
gewährung
59.12.20 
PZ
59.11.10
AG-Leist.
59.11.30
MMM
59.11.20
 
BCA = Beauftragte für Chancen-
gleichheit am Arbeitsmarkt 
 
PZ = Perspektivzentrum 
 
MMM = Maßnahmemanagement 
 
AG = Arbeitgeber 
 
AGVS = Arbeitgeber- und Ver-
mittlungsservice 
 
JiJ = Jobcenter im Jobcenter 
 
M&I = Markt und Integration 
 
LG = Leistungsgewährung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 97 - 
 
Anlage 2: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 98 - 
 
Anlage 3: Jobcentermesse und Joboffice – Auswertung und Ausblick 
 
 
Am 23.09.2016 hat die 3. Jobce ntermesse Münster im Stadthaus 2  stattgefunden. 17 
Münsteraner Unternehmen aus verschiedenen Branchen (Gastronomie, Call Center, 
Verlagswesen, Friseurhandwerk, Glaserei, Autohaus, Zeitarbeit, Sicherheitsunterne h-
men, Soziale Dienste/Rettungsdienst) haben ihre Arbeitsplatzangebote vorgeste llt und 
Gespräche mit potenziellen Arbeitnehmenden geführt. Seitens des Jobcenters wurden 
knapp 3.000 Personen zu der Messe eingeladen. Rund 800 Menschen sind der Einl a-
dung gefolgt, teilweise kamen auch Interessierte aus der Region, um ihre Bewerbung s-
unterlagen persönlich abzugeben. Die teilnehmenden Unternehmen haben sich positiv 
zur Organisation der Veranstaltung und der Möglichkeit, mit potenziellen Bewe r-
ber(innen) in Kontakt treten zu können, geäußert.  
Im Nachgang zur Jobcentermesse wurden zahlreiche V orstellungsgespräche und Pr o-
bearbeitstage vereinbart. Ein Unternehmen hat unmittelbar nach der Jobcentermesse 
Arbeitsverträge mit 2 Leistungsberechtigten abgeschlossen, die die Messe besucht ha t-
ten. Darüber hinaus lässt sich nicht auswerten, wie viele Beschäftigungsverhältnisse sich 
konkret aus den auf der Jobcentermesse stattgefundenen Kontakten ergeben haben, da 
entsprechende Rückmeldungen der Unternehmen fehlen. Fest steht jedoch, dass die 
Jobcentermesse die Kontaktbarriere zwischen Arbeitgebenden und Ar beitsuchenden 
verringert und den gegenseitigen Informationsaustausch jenseits von formellen Bewe r-
bungsverfahren fördert. Allerdings konnte auch  festgestellt werden, dass die Akquise 
von potenziellen Arbeitgebenden für einen breiten Branchenmix im Vergleich  zu den 
Vorjahren schwieriger geworden ist. Daher ist für die Zukunft geplant, verstärkt theme n-
bezogene Jobmessen durchzuführen, z.B. für die Bereiche Gesundheit, Lager/Logistik, 
Handwerk und Einzelhandel. 
 
Das Joboffice des Jobcenters der Stadt Münster bietet nicht nur den eigenen Leistung s-
berechtigten, sondern allen Bürger*innen der Stadt Münster die Möglichkeit, ausgehäng-
te aktuelle Stellenangebote zu sichten und mitzunehmen, Selbstinformationsterminals für 
die eigene Stellensuche zu nutzen sowie Bewerbu ngsunterlagen zu erstellen und au s-
zudrucken. Darüber hinaus steht ein Jobcoach des Arbeitgeber- und Vermittlungsservice 
während der Öffnungszeiten für stellen - und arbeitsmarktbezogene Fragen zur Verf ü-
gung. Zwischen dem August 2015 und dem Juli 2016 wurden  insgesamt 5.483 Kontakte 
im Joboffice gezählt. Im Monatsdurchschnitt sind dies 457 Kontakte.  42  % davon bezie-
hen sich auf das Sichten von Stellenangeboten, weiter e 17  % der Joboffice -
Besucher*innen nahmen die Beratung des Arbeitgeber - und Vermittlungsservice in A n-
spruch. Knapp 21 % der Anfragen waren leistungsrechtlicher Art.  Darüber hinaus bietet 
das Joboffice auch Arbeitgebenden und Bildungseinrichtungen die Möglichkeit, sich im 
Joboffice zu präsentieren. Zum Beispiel wurde im September 2015 eine Bildun gsmesse 
zum Thema Pflege durchgeführt: Bildungsträger haben über Aus - und Weiterbildungs-
möglichkeiten informiert und Arbeitgebende haben sich und ihre Stellenangebote pr ä-
sentiert. Zu dieser Veranstaltung wurden gezielt diejenigen Leistungsberechtigten einge-
laden und angesprochen, die sich für dieses Berufsfeld interessieren.  
Im Jahr 2017 ist ein Umbau der bestehenden Räumlichkeiten des Joboffice hin zu einer 
multifunktionalen Nutzbarkeit geplant, z.B. für Gruppenveranstaltungen und individuelle 
Beratungseinheiten. Daneben wird die technische Ausstattung modernisiert.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 99 - 
 
Anlage 4: ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose 
 
Seit dem 01.07.2015 nimmt das Jobcenter der Stadt Münster am ESF-Bundesprogramm 
zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit teil. Das  Ziel des Programms besteht darin, a r-
beitsmarktferne langz eitarbeitslose Leistungsbeziehende  im SGB II nachhaltig in 
den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Erreicht werden soll dies durch 
 gezielte Betriebsakquise, d.h. spezielle Akquisiteur*innen  in den Jobcentern g e-
winnen und beraten Arbeitgebende für die und bei der Einstellung von Personen 
der Zielgruppe; 
 intensives Coaching der Arbeitnehmenden nach Beschäftigungsaufnahme; 
 finanziellen Ausgleich der individuellen M inderleistung an Arbeitgebende  im 
Rahmen eines Lohnkostenzuschusses. Die Arbeitsverträge müssen für minde s-
tens 24 Monate abgeschlossen werden.  
Das Projekt läuft bis Mitte des Jahres 2020. Die Akquise sozialversicherungspflichtiger 
Arbeitsstellen erfolgt in den ersten beiden Projektjahren.  Der letztmögliche Einmü n-
dungstermin von Teilnehmenden in das Projekt ist der 01.07.2017. 
Dem Jobcenter  der Stadt  Münster wurden insgesamt Projektmittel in Höhe von ca.      
2,1 Mio. EUR bewilligt. 48  % entfallen davon auf Mittel aus dem ESF, die übrigen 52 % 
auf Bundesmittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Knapp 85  % 
der Projektmittel sind für die Lohnkostenzuschüsse vorgesehen, die für 55 Förderfälle 
beantragt wurden. Diese gliedern sich in 31 Normalförderfälle und 24 Intensivförde rfälle. 
Während sich die Normalförderungen an Pe rsonen richten, die mindestens zwei  Jahre 
arbeitslos sind und keine verwertbare Ausbildung oder Qualifikation besitzen, richten 
sich die Intensivförderungen an Leistungsberechtigte, die länger als fünf Jahre arbeitslos 
sind.  
Zwei Jobcoaches aus dem Arbeitgeber - und Vermittlungsservice des Jobcenters fungie-
ren als Betriebsakquisiteure. Sie profitieren dabei vom bestehenden Netzwerk zu Arbei t-
gebenden und stehen im engen Kontakt zu den übrigen Jobcoaches. Stand 30.09.2016 
nehmen 20 Personen an dem Projekt teil , darunter sind sieben Intensivförderungen. Es 
gibt fünf weibliche Teilnehmerinnen, fünf Personen sind über 55 Jahre alt. Alle Teilne h-
menden haben Arbeit in kleinen oder mittelständischen Betr ieben aufgenommen. Dabei 
kann ein bunter Branchenmix beobachtet werden: Neben dem Einzelhandel (3 Teilne h-
mende), Garten-Landschaftsbau (2 Teilnehmende), Steuerbüro (2 Teilnehmende) kon n-
ten auch 4 gemeinnützige Träger als Arbeitgebend e gewonnen werden.  Es wurden 13  
unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen. In 14  Fällen arbeiten die Teilnehmenden in 
Teilzeit. 
Viele Langzeitarbeitslose stehen bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung vor der Herausforderung, ihren Alltag neu strukturieren zu müssen. Daher 
ist eine intensive Begleitung vor allem in der Anfangsphase sinnvoll, um bei der Bewält i-
gung dieser neuen Lebenssituation stabilisierend mitzuwirken. Ein Coach, der das Pr o-
jekt seitens des Jobcenters begleitet, führt mindestens einmal wöchentlich  ein einstündi-
ges Beratungsgespräch mit den Teilnehmenden durch. Dabei hat es sich als vorteilhaft 
erwiesen, das konkrete Arbeitsumfeld der Teilnehmenden kennen zu lernen und das 
Gespräch im Betrieb zu führen. Bei Bedarf wird auch der Arbeitgebende in die Beratung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 100 - 
 
eingebunden, was im Regelfall auf positive Resonanz aller Beteiligten stößt. Probleme, 
die sich im persönlichen Umfeld der Teilnehmenden oder aber im Betrieb ergeben, kö n-
nen so angegangen werden, bevor sie zu einem eventuellen Abbruch des Projekts  füh-
ren.  
Eine besondere Herausforderung stellen die administrativen Auflagen seitens des Pr o-
gramms dar, die sowohl bei den Arbeitgebenden als auch bei den Jobcentern erhebliche 
zeitliche und personelle Ressourcen binden. Die Erfahrungen zeigen, dass berei ts die 
Akquise geeigneter Arbeitsplätze dadurch beeinträchtigt wird. Auch im Austausch mit 
anderen teilnehmenden Jobcentern zeigt sich, dass die Besetzung der vorgesehenen 
Förderfälle vor diesem Hintergrund nicht sichergestellt ist. Für das Jobcenter der S tadt 
Münster bleibt dennoch das Ziel bestehen,  55 Projekteintritte bis zum 01.07.2017 zu 
realisieren. Darüber hinaus sollen aus dem Projekt weitere Erkenntnisse für die Ber a-
tungs- und Integrationsarbeit des Jobcenters gewonnen werden. Insbesondere das A n-
gebot eines begleitenden Coachings bzw. aufsuchenden Coachings am Arbeitsplatz als 
vielversprechendes Instrument für eine nachhaltige Integration auf dem Arbeitsmarkt soll 
als Förderangebot ausgeweitet werden.  
 
 
Anlage 5: Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ 
 
Mit dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ soll sehr arbeitsmarktfe r-
nen Personen eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und ihre Chancen auf Beschä f-
tigung am ersten Arbeitsmarkt verbessert werden. 
 
Zielgruppe sind Leistungs berechtigte ab 35 Jahren, die seit mindestens 4 Jahren im 
SGB II -Leistungsbezug sind, in dieser Zeit kein (oder maximal 6 Monate) Einkommen 
erzielt haben, 
 gesundheitliche Einschränkungen  aufweisen, und bzw. oder 
 mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben. 
 
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Vers i-
cherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) für zusätzliche, wettbewerbsneutrale 
und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten. Die Arbeitszeit beträgt im Regelfall 30 
Stunden pro Woche, im Einzelfall je nach Leistungsfähigkeit der/des Arbeitnehmenden 
auch weniger. Außerdem können Modelle für einen stufenweisen Einstieg in Beschäft i-
gung umgesetzt werden. Das Mindestlohngesetz findet Anwendung.  
 
Das Projekt läuft vom 01.11.2015 bis zum 31.12.2018. In diesem Zeitraum ist die Förd e-
rung von 50 Arbeitsplätzen möglich. Ein Arbeitsplatz kann höchstens für 36 Monate und 
längstens bis zum 31.12.2018 gefördert werden. 
 
Zur erfolgreichen Durchführung des Bundesprogrammes findet während der Phase der 
Beschäftigung ein begleitendes Coaching als zentraler Baustein  statt. Wöchentliche 
Kontakte werden angeboten, wahrgenommen  werden in der Regel telefonische oder 
persönliche Beratungen der Teilnehmenden alle zwei bis vier Wochen sowie jederzeit 
bei Bedarf. In den ersten vier Wochen nach Arbeitsaufnahme wird ein gemein sames 
Gespräch am A rbeitsplatz mit Arbeitnehmer*in, Arbeitgeber*in  und Coach durchgeführt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 101 - 
 
Ein jährliches gemeinsames Beratungsgespräch ist obligatorisch. In regelmäßigen A b-
ständen sind die von den Teilnehmenden auszuübenden Tätigkeiten auf ihre inhaltlich e 
Übereinstimmung mit den Stellenbe schreibungen in den Arbeitgeber*innen -Anträgen zu 
prüfen.   
 
Die Aufgaben im begleitenden Coaching liegen insbesondere in der Beratung und Ei n-
zelfallhilfe. Es wird ein Prozess gestaltet, in dem der Coach den Teilnehmenden  aktivie-
rend und motivierend zur Seite steht. Grundsätzlich ist das Coaching als Hilfe zur 
Selbsthilfe ausgelegt. Ausdrückliches Ziel ist es, die Teilnehmenden des Programms 
dabei zu unterstützen, bei der Arbeitsstelle gut zurecht zu kommen und eine anschl ie-
ßende ungeförderte Arbeit aufzunehmen. 
 
Neben dem Coaching können Qualifizierungen erforderlich sein, die über eine Anleitung 
am Arbeitsplatz im Betrieb hinausgehen. Hier sollen insbesondere solche Qualifizieru n-
gen gefördert werden, die eine gute „Verwer tung“ auf dem 1. Arbeitsmarkt versprechen 
und die Chancen auf eine Einmündung in ungeförderte Beschäftigung erhöhen. Dafür 
wird grundsätzlich jeder bzw. jedem Teilnehmenden  ein Qualifizierungsbudget in Höhe 
von bis zu 2.000,00 Euro für die Projektlaufzeit zur Verfügung gestellt.  
 
Um die Suche und Aufnahme von sich anschließenden ungeförderten Beschäftigungen 
zu unterstützen, wird während und nach der geförderten Beschäftigungsphase zusätzlich 
der Arbeitgeber- und Vermittlungsservice (AGVS) des Jobcenters eingebunden. 
 
Darüber hinaus gibt es in der Einstiegs- und Beschäftigungsphase komplexe problemati-
sche Lebenssachverhalte, die zwar sinnvoll aufzulösen, aber mit Mitteln aus dem SGB II 
rechtlich nicht finanzierbar sind. Dies sind z. B. die Kosten der Teilna hme an sportlichen 
Aktivitäten im Rahmen der persönlichen Netzwerkbildung oder gesundheitlichen Stabil i-
sierung incl. der notwendigen Ausstattung im und außerhalb des Rahmens von Bildung 
und Teilhabe, oder auch die Finanzierung des Eigenanteils an einer Bri lle. Möglich ist 
auch die Übernahme von Kinderbetreuungskosten während der Randzeiten (abends 
oder am Wochenende), in denen z. B. eine Qualifizierung absolviert wird. Entsprechend 
wurde im Rahmen des Programms ein kommunaler Hilfsfond für besondere Lebensl a-
gen eingerichtet. In  Einzelfällen kann  auch zur Einrichtung von Beschäftigungsmöglic h-
keiten ein städtischer Zuschuss gewährt werden.  
 
Nicht für alle Teilnehmenden wird der Übergang in den 1. Arbeitsmarkt realisiert werden 
können. In diesen Fällen gilt es, Aktivitäten mit dem Ziel der sozialen Partizipation von 
Leistungsberechtigten, die de facto nicht mehr auf dem 1. Arbeitsmarkt einmünden kö n-
nen, zu fördern. Hier sind z.B. Aktivitäten zur Hinführung ehrenamtlicher Tätigkeit oder 
die Nutzung stadtteilorientierter Angebote angedacht.  
 
Zum Stichtag 01.10.2016 waren insgesamt 49 Arbeitsstellen bewilligt, davon waren 40 
Stellen besetzt. Weitere Anträge von Arbeitgebenden befinden sich in der Prüfung, we i-
tere Leistungsberechtigte befinden sich in der beratenden Einstiegsphase vor einer mög-
lichen geförderten Arbeitsaufnahme im Rahmen des Projekts.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 102 - 
 
Anlage 6: Öffentlich geförderte Beschäftigung 
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit multiplen und besonders schweren Vermit t-
lungshemmnissen können nach §16e SGB II durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt geför-
dert werden und erhalten auf diese Weise die Chance, in ein sozial ver-
sicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis 46 mit einem Zuschuss von bis zu 75  %  
des Arbeitsentgelts einzumün den (öffentlich geförderte Beschäftigung = ögB). Vorau s-
setzung der Förderung ist neben einer Langzeitarbeitslosigkeit i. S. d. § 18 SGB III eine 
schwerwiegende Beeinträchtigung der Erwerbs möglichkeiten des /der Leistungsberech-
tigten durch mindestens zwei Ve rmittlungshemmnisse und eine min destens 6-monatige 
Aktivierungsphase, in der auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung und unter 
Nutzung von Eingliederungshilfen eine Integration in den Arbeits markt versucht wurde. 
Entsprechend steht am Ende einer  nicht erfolgreichen Aktivierungsphase die Prognos e-
entscheidung, dass voraussichtlich in den nächsten 24 Monaten eine Erwerbstätigkeit 
auf dem allg emeinen Arbeitsmarkt ohne Förde rung nach §  16e SGB II nicht realisiert 
werden kann. Langfristiges Ziel der Förderung von Arbeitsverhältnissen gemäß     § 16e 
SGB II ist eine nachhaltige Integration der Teilnehmenden in ein ungefördertes Beschä f-
tigungsverhältnis im Anschluss an die ögB.    
 
Auf der Grundlage von Potenzialanalysen wurden im Jobcenter Münster in spe zifischen 
Filterungsverfahren Personen identifiziert, die die  Kriterien für ögB gemäß §  16e Abs. 3 
Satz 1 Nr. 1 -3 SGB II erfüllen: Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, Langzeitarbeitslosi g-
keit, mindestens zwei weitere schwerwiegende  Vermittlungshemmnisse sowie eine e r-
folglos durchlaufene intensive, mindestens 6 -monatige Aktivierungsphase. Die ausg e-
wählte Zielgruppe umfasst somit nur Langzeit arbeitslose mit mehreren gravierenden 
Vermittlungshemmnissen und Leistungseinschränkungen, häufig Menschen mit Schwer-
behinderung und ehemalige Rehabilitand *innen, die zahlreiche Maßnahmen und A r-
beitsgelegenheiten bereits durchlaufen haben und auch durch Einschal tungen z. B. des 
Integrationsfachdienstes nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Bei den 
Vermittlungshemmnissen handelt es sich am häufigsten um physische und psychi sche 
Beeinträchtigungen. Weiterhin weist der identifizierte Perso nenkreis vor allem Lang -
zeitarbeitslosigkeit (zum Teil mehr als 10 Jahre), sprachliche Defi zite, Überschuldung, 
Suchtprobleme und Vorstrafen auf. Fehlende Schul - und Berufs abschlüsse sowie ein 
höheres Alter über 50 Jahre kommen oft erschwerend hinzu. Eine präzise Dokumentat i-
on der individuellen Auswahlkriterien in einer Checkliste trägt zur Objek tivierung der 
Vorgehensweise im Jobcenter der Stadt Münster bei.  
 
 
 
 
 
 
                                            
46 ausgenommen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 103 - 
 
1. Projekt JobPerspektive 2007-2012 (bzw. laufend): 
Beschäftigungszuschuss (BEZ) gem. § 16e SGB II (i. d. F. bis 31.03.2012) 
 
Das Programm „Leistun gen zur Beschäftigungsförderung nach §  16e SGB II – JobPer-
spektive“47 wurde ab dem 01.10.2007 bis zum 31.03.2012 in Münster installiert. Au f-
grund von laufenden Dauerförderungen existieren aktuell noch etwa 30  % der ursprüng-
lichen BEZ-Förderfälle. Die erste, befristete Förderphase betrug i.d.R. 24 Monate. Der 
Beschäftigungszuschuss wird anschließend  in der zweiten Förderphase ohne zeitliche 
Unterbrechung unbefristet erbracht, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt ohne die Förderung voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate nicht 
möglich ist. Dazu ist jeweils nach 12 Monaten eine entsprechende (Zwischen -)Prüfung 
auf der Basis der dann erreichten Leistungsfähigkeit des/der Arbeitnehmenden notwe n-
dig. Wenn sich die Vermittlungshemmnisse vermindert hatten und die Leistungsfähigkeit 
des/der Beschäftigten zugenommen hatte, wurde eine einmalige Absenkung der Förde r-
höhe um 10  % (Degression) zu Beginn der zweiten Förderphase vorgenommen (wä h-
rend der Dauerförderung erfolgt dann ein Zuschuss von 65 %). Besteht konkret die Mög-
lichkeit, eine zumutbar e Arbeit aufzunehmen, kann der Beschäftigungszuschuss direkt 
aufgehoben werden. 
 
Während der geförderten Beschäftigung kann ein weiterer Zuschuss zu Qualifizierung s-
kosten in pauschalierter Form von 200, - € monatlich für maximal 12 Monate erbracht 
werden bzw. in speziellen Fällen Kosten für besonderen Aufwand beim Aufbau von B e-
schäftigungsmöglichkeiten gewährt werden. 
 
Vom 01.12.2007 bis zum 31.03.2012 nahmen insgesamt 148  erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte in Münster eine nach § 16e  SGB II geförderte Arbeit auf, das waren zu dem 
Zeitpunkt rund 1  % der insgesamt im Jobcenter Münster betreuten Kund*innen. Insg e-
samt wurden für 69 Arbeitnehmende im Anschluss an die erste Förderphase unbefristete 
Förderungen bewilligt (Stand 31.03.2012). Am 01.10.2016 gab es in M ünster noch 44 
Arbeitnehmende in der unbefristeten Weiterförderung nach § 16e SGB II (alte Fassung).  
 
 
2. ESF-Projekte zur Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV § 16e SGB II): 
ögB Land 1 (2014 bis 2016) und ögB Land 2 (2016 bis 2018)  
 
Im Rahmen von öff entlich geförderter Beschäftigung in Nordrhein -Westfalen hat die B e-
zirksregierung Münster dem Trägerverbund QuadA (Qualifizierung durch Arbeit – Ar-
beitskreis der Alexianer Werkstätten GmbH, AG BSA e.V., Chance e.V., JAZ gGmbH) im 
Dezember 2013 Mittel de s Europäischen Sozialfonds  für 15 öffentlich geförderte A r-
beitsplätze im Zeitraum 01.04.2014 bis 31.03.2016 gewährt. Die 15 Beschäftigten wu r-
den von den genannten Trägern der QuadA beschäftigt und gecoacht. Die Förderung 
zum Arbeitsentgelt erfolgte gemäß § 16e SGB II (75 % Zuschuss). 
                                            
47 Im Zeitraum 01.10.2007 bis 31.12.2008 im § 16a SGB II verankert

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 104 - 
 
Das Jobcenter Münster hat im Letter of Intent vom 28.10.2013 für den o.g. Zeitraum fo l-
gende Leistungen zugesagt: 
 Unterstützung bei der Auswahl von geeigneten Teilnehmenden, orientiert an den 
Kriterien bzw. Fördervoraussetzungen gem. §16e SGB II. 
 Lohnkostenzuschüsse bei Einstellung von bis zu 20 Beschäftigten mit einem 
Lohnkostenzuschuss gemäß §16e SGB II in Höhe von bis zu 75% und für eine 
Förderdauer von bis zu 24 Monaten. 
 Kommunale Mittel im Rahmen eines Passiv -Aktiv-Tausches d urch eingesparte 
Kosten der Unterkunft u.a. für besonderen Aufwand beim Aufbau von Beschäft i-
gungsmöglichkeiten (bis maximal 4300,- € pro Arbeitnehmer/in). 
 Einbindung von kommunalen Eingliederungsleistungen gem. §16a SGB II  (Ki n-
derbetreuung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Beratung sowie 
ggf. auch andere Angebote).  
 Auszahlung einer Prämie i.H.v. 2500, - € an die QuadA, wenn e ine Integration in 
eine ungeförderte, mindestens 6-monatige sozialversicherungspflichtige Beschäf-
tigung im Anschluss an die ögB erfolgt.  
 Übernahme von Kosten für die Projektkoordination für längstens 6 Monate im 
Anschluss an die ESF -Förderung ab 01.10.2015 (insgesamt maximal 1164, - € 
pro Arbeitnehmer/in). 
 
Weiterhin konnten aus ESF -Mitteln Qualifizierungen der Teilnehmen den bis zu einer 
Höhe von monatlich 200,- € für maximal 18 Monate finanziert werden.  
 
Im Anschluss an die Förderung im Projekt ögB Land 1 nahmen 5 Personen zum 
01.04.2016 eine ungeförderte Beschäftigung auf. 
 
Als Weiterführung des ESF -Projekts wurden vom Trägerverbund QuadA im Zeitraum 
vom  01.04.2016 bis 31.03.2018 erneut 15 Förderfälle gemäß §16e SGB II im Projekt 
ögB Land 2 eingerichtet und analog zu den o.g. Zusagen vom Jobcenter Münster unte r-
stützt. 
 
3. Projekt aktivierendes und begleitendes Coaching (FAV § 16e SGB II): 
ögB kommunal 2014 bis 2018  
 
Die Intention des Projekts sind  die Akquise geeigneter Arbeitsstellen gemäß §  16e SGB 
II sowie das Coaching vor und während der ögB mit dem (mittelfristigen) Ziel der Au f-
nahme einer ungeförderten Beschäftigu ng. Ziel war eine Einmündung von 20 Langzei t-
leistungsbeziehenden in ögB gemäß §  16e SGB II in Münster im Zeitraum 03.11.2014 
bis 31.01.2016 sowie deren 24 -monatige Förderung. Während der Projektlaufzeit bis 
2018 sollen laufend mindestens 20 Langzeitarbeits lose pro Jahr mit einem Zuschuss 
nach § 16e SGB II gefördert werden, wobei es für ausscheidende Teilnehmende Nac h-
rückende gibt. Darüber hinaus wird für den geförderten Personenkreis die Aufnahme 
einer ungeförderten, sozialversicherungspflichtigen Beschäfti gung zu einem möglichst

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 105 - 
 
frühen Zeitpunkt angestrebt, d.h. entweder noch während der ögB oder im Anschluss an 
die 24-monatige Förderung nach § 16e SGB II (d.h. spätestens ab 31.01.2018). 
Die Stadt Münster beauftragte dazu den Trägerverbund QuadA mit der Durchführung der 
Maßnahme „Aktivierendes und begleitendes Coaching für Langzeitarbeitslose“ gemäß 
§16 SGB II i.  V. m. §  45 Abs. 1 Nr. 2 SGB III für den Zeitraum 03.11.2014 bis 
30.04.2018. Bis zu 30 Teilnehmende, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfü l-
len, nehmen gleichzeitig an der Coachingmaßnahme teil. In einer 1. Phase wird die Au f-
nahme einer ögB forciert, in der 2. Phase erfolgt das Coaching während der ögB mit 
dem Ziel einer ungeförderten Arbeitsaufnahme , und die 3. Phase bezieht sich auf das 
Coaching nach der ögB im Übergang zu einer ungeförderten Beschäftigung. Durch ein 
mehrstufiges Prämienmodell (an den Maßnahmeträger QuadA werden Prämien zw i-
schen 500,- € und 2000,- € ausgezahlt, gestaffelt nach der Verbleibdauer in der ögB und 
der Dauer der ungeförderten Beschäftigung) soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen wer-
den, damit das Ziel der Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung erreicht wird. 
 
Bislang sind 68 Langzeitarbeitslose in das Projekt ögB kommunal eingemündet. Zum 
Stichtag 01.10.2016 befinden sich 20 Teilnehmende in einer geförderten Beschäftigung 
gemäß § 16e SGB II. 
 
 
 
Anlage 7: Projekt Job-Brücke 
 
Gemeinsam mit dem Jobcenter der Stadt Münster und weiteren Kooperation s-
partner*innen hat der Träger Chance e.V. im November 2014 mit der „Job-Brücke“ ein 
neues Projekt initiiert. Ziel der Job-Brücke ist die Stabilisierung und Resozialisierung von 
wohnungslosen Menschen sowie Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind48. 
 
Wohnungslosigkeit geht in der Regel mit einer Vielzahl sich bedin gender Problemlagen, 
wie multiplen Suchterkrankungen, fehlender sozialer Anbindung, Schulden, Kriminalität 
etc., einher. In Münster stagniert die Zahl der wohnungslosen oder von Wohnungslosi g-
keit bedrohten Menschen seit Jahren. Geeignete Angebote zur Stabi lisierung und Reso-
zialisierung für diesen Personenkreis gibt es nur wenige. An eine arbeitsmarktliche I n-
tegration selbst auf dem 2. Arbeitsmarkt ist im Regelfall nicht oder höchstens in der mi t-
tel- bis langfristigen Perspektive zu denken. Aus diesem Grund ist die Job -Brücke sehr 
niederschwellig angelegt und bietet die Möglichkeit, Erfolge kleinschrittig zu erreichen. 
 
Zielgruppe der Job -Brücke sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit besonders h o-
hen und in der Regel multiplen Integrationshemmnissen. Im Z eitraum November 2014 
bis Dezember 2015 49 haben sich insgesamt 38 Personen in der Job -Brücke vorgestellt, 
davon sind 23 in die Maßnahme eingemündet. Die Gründe für eine Nichtteilnahme sind 
vielfältig. Insbesondere hat sich heraus kristallisiert, dass es Men schen ohne festen 
Wohnsitz und außerhalb einer intensiven Betreuung, wie z. B. durch die Wohnungsl o-
                                            
48 Von Wohnungslosigkeit bedroht sind Menschen, die es nicht ohne Unterstützung schaffen, ihren aktuellen Wohnraum 
zu erhalten. 
49 Der vorliegende Bericht basiert auf dem Jahresbericht 2014/2015 des Trägers Chance e. V.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 106 - 
 
senhilfe, der Bischof -Hermann-Stiftung, dem Förderkreis Sozialpsychiatrie oder durch 
den Träger Chance e.V. selbst, sehr schwer fällt, auf einen freien Platz  in der Job -
Brücke zu warten. Bei einer nicht sofort möglichen Einmündung nach dem Erstgespräch 
waren sie nur noch schwer zu erreichen oder aufzufinden. Darüber hinaus können eig e-
ne Vorstellungen von Strukturen, Regeln und Verbindlichkeiten von einer Teiln ahme 
abschrecken. Auffällig ist auch, dass bisher ausschließlich männliche Teilnehmende in 
die Job-Brücke eingemündet sind, obwohl das Angebot sich sowohl an Männer als auch 
an Frauen richtet. Lediglich zwei Frauen nahmen ein Erstgespräch für die Job -Brücke 
wahr, entschieden sich aber gegen eine Teilnahme. 
 
Im Rahmen der Job-Brücke wird den Teilnehmenden eine Tagesstruktur im Umfang von 
20 Wochenstunden geboten. Die Aktivierung erfolgt in Form verschiedener Arbeits -
gelegenheiten im Bereich Garten - und Landschaftsbau, in der Holz - oder Fahrradwerk-
statt oder im Second -Hand-Laden. Hier hat sich gezeigt, dass die Teilnehm enden so-
wohl von ihren Kompetenzen, als auch von der Arbeitsbelastung und ihrem Sozialverhal-
ten her eine weite Spannbreite aufweisen. In vielen  Situationen agieren die Teilnehmer 
unsicher bzw. sind überfordert, die Konzentration kann oftmals nicht lange aufrecht g e-
halten werden. Eine passende Tätigkeit zu finden erweist sich auch dadurch als schwi e-
rig, dass sich der eigene Anspruch und die Selbst wahrnehmung der Teilnehmer teilwei-
se deutlich von ihrem tatsächlichen Leistungsstand unterscheiden. Hier erfordert es G e-
schick der Anleiter*innen im Finden von Zugangswegen zu den angebotenen Tätigke i-
ten. Eine flexible sozialpädagogische Begle itung unterstützt die Teilnehmenden  zusätz-
lich beim Erlernen lebenspraktischer Kompetenzen und erleichtert schrittweise Klärung 
und Auflösung der individuellen Problemlagen. 
 
Die Teilnehmenden der Job -Brücke haben sehr individuelle Erfolge und Fortschritte e r-
zielt. So ist es z. B. gelungen, während der Teilnahme Kontakt zur Schuldnerb eratung 
herzustellen, Teilnehmende in medizinische oder therapeutische Behandlung zu vermi t-
teln und Fortschritte in den Bereichen Wohnen sowie Qualifizierung zu erzielen. Neben 
diesen messbaren Erfolgen sind es jedoch insbesondere die Entwicklungen im Sozia l-
verhalten, die am deutlichsten im Alltag wahrnehmbar  sind. Viele der Teilnehmenden  
sind offener zu ihren Kolleg*innen und den Betreuer*innen geworden. Sie haben sich mit 
ihren Problemen an die Pädagog*innen oder Anleiter*innen gewandt und Unterstützung 
erhalten. Zudem haben sich Kontakte und Freundschaften unter d en Teilnehmenden  
entwickelt. Darüber hinaus ist es gelungen, dass Teilnehmende , die zu Beginn des Pr o-
jekts durch unregelmäßiges und unpünktliches Auftauchen aufgefallen sind, täglich und 
pünktlich er schienen. Einzelne Teilnehmende  haben Kompetenzen im Garten - und 
Landschaftsbereich, im Einzelhandel sowie bei der Be- und Verarbeitung von Holzwaren 
hinzugewonnen. Wichtige arbeitsmark trelevante Ressourcen und Fähigkeiten konnten 
so entwickelt werden. Zwar hat es aus verschiedenen Gründen auch Maßnahmeabbr ü-
che gegeben, die anfänglich erwartete hohe Teilnehmerfluktuation ist allerdings ausg e-
blieben. Für die Teilnehmenden der Job-Brücke ist es zumeist Wunsch, in dem gesicher-
ten Rahmen der Maßnahme weiter zu wachsen und Kompetenzen zu weiter zu entw i-
ckeln, die sie sowohl im Privaten, wie z. B. beim Umgang mit Geld, bei Behördenangel e-
genheiten etc., als auch im Berufsleben nutzen können.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 107 - 
 
Anlage 8: Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ 
 
Mit dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) sollen Schülerinnen 
und Schüler sämtlicher Schulformen frühzeitig ab der 8. Klasse bei der Berufs - und Stu-
dienorientierung unterstützt werden. Ziel ist, dass jede*r Jugendliche eine konkrete und 
realistische Anschlussperspektive für den Übergang von der Schule in Ausbildung, St u-
dium und Erwerbsarbeit entwickelt. Hierzu werden an allen Schulen in Nordrhein -
Westfalen Standardelemente zur Berufs- und Studienorientierung eingeführt. In Münster 
haben im Schuljahr 2014/2015 die ersten Schulen an KAoA teilgenommen. Ab dem 
Schuljahr 2016/2017 nehmen alle weiterführenden Schulen an dem Landesvorhaben 
teil. 
Die kommunale Koordinierungsstelle von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist beim Amt 
für Schule und Weiterbildung verortet. Das Jobcenter ist ein wichtiger operativer Partner 
der bei der Umsetzung des Landesvorhabens und steht in regelmäßigem Austausch mit 
der Kommunalen Koordinierungsstellen und a nderen Partner*innen der Akteursgemei n-
schaft über die gemeinsamen Ziele und Aktivitäten im KAoA -Prozess. Der Austausch 
vollzieht sich auf verschiedenen strukturellen Ebenen:  
 
 
Das Dezernat ist mit Frau Stadträtin Wilkens in das Netzwerk – Schule Wirtschaft auf der 
strategischen Ebene eingebunden. Auf der operativen Ebene ist das Jobcenter im Gr e-
mium AG Netzwerk Schule - Wirtschaft und im Facharbeitskreis Berufsfelderkundung 
vertreten. Im Facharbeitskreis wird an dem gemei nsamen Ziel gearbeitet, Jugendlichen 
eine Berufsfelderkundung zu ermöglichen (Akquise von Plätzen zur Berufsfelderku n-
dung). Durch den Arbeitgeber– und Vermittlungsservice des Jobcenters wird im Kontakt 
mit Betrieben auch für Berufsfelderkundungen geworben (Multiplikator).  
 
Im Austausch zwischen der kommunalen Koordinierung und dem Jobcenter der Stadt 
Münster sind insbesondere folgende Ergebnisse erzielt worden:

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 108 - 
 
 Gemeinsame Erarbeitung der Sichtweisen zu den vier Handlungsfeldern des KAoA 
Prozesses50 für ei ne Arbeitsgruppe bei der Gesellschaft für innovative Beschäft i-
gungsförderung (GIB)51, die das Projekt fachlich begleitet.  
 Absprachen zur Nutzung des  Berufswahlpasses im Beratungsgespräch beim Jo b-
center.  
 Austausch zum Projekt „Angekommen in Münster“ für die Zielgruppe junger Geflüch-
teter.  
 Austausch und Information zu den geplanten Maßnahmen des Jobcenters für j u-
gendliche Leistungsberechtigte, um die Schnittstelle mit der kommunalen Koordini e-
rungsstelle und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zu op timieren und 
gemeinsame Handlungsfelder zu erarbeiten.  
 
Folgende weitere Themen im Austausch mit der kommunalen Koordinierung sind ang e-
dacht:  
 Auswirkungen der Ergebnisse aus den strategischen Gremien auf die Arbeit s-
ebene 
 Vernetzung auf Arbeitsebene mit weiteren Akteur*innen  
 Kooperation im Hinblick auf schulmüde Jugendliche (abgestimmte Maßnahm e-
planung für die Personengruppe). 
 
Geplante Aktivitäten für 2017: 
Für 2017 ist ein noch engerer Austausch auf Arbeitsebene zwischen den Rechtskreisen 
SGB II, III und VIII im Übergang Schule -Beruf, damit auch mit der kommunalen Koord i-
nierung des Amtes für Schule und Weiterbildung, geplant. Aktuell werden innerhalb der 
Verwaltung Überlegungen angestellt, wie ein stärker aufeinander abgestimmtes und wi r-
kungsorientiertes Ineinandergreifen der Leistungssysteme erreicht werden kann (s. hie r-
zu auch den Antrag des Bündnisses 90/Die Grünen/GAL aus 2011‚ „Jedem jungen Men-
schen ein (Aus -)bildungsplatz in gemeinsamer Verantwor tung – Anlaufstelle am Übe r-
gang Schule - Beruf“ (A-R/0067/2011).  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                            
50 Die vier Handlungsfelder sind: 1. Stärkung der Berufs- und Studienorientierung, 2. Verbesserung der Angebote im 
Übergangssystem Schule – Ausbildung, 3. Steigerung der Attraktivität des dualen Systems, 3. Kommunale Koordinierung. 
51 Seit dem 24.06.2015 nimmt das Jobcenter an der Arbeitsgruppe „Rolle und Einbindung der zugelassenen kommunalen 
Träger (zkT) in die Landesinitiative kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule - Beruf in Nordrhein -Westfalen“ 
bei der GIB teil. In mehreren Workshops wurden die vier Handlungsfelder von KAoA aus Sicht der Jobcenters ausführlich 
beschrieben, mit der kommunalen Koordinierung sstelle abgestimmt und im Termin bei der GIB diskutiert. Aus de n sich 
ergebenden Fragen der GIB wurden die Beiträge geschärft und überarbeitet. Als Ergebnis sollen Praxisbeispiele zu den 
vier Handlungsfeldern als Hilfestellung für andere zkT beschrieben werden.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
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Anlage 9: Projekt „LernRaum Europa“ 
 
Seit dem 01.07.2015 beteiligt sich das Jobcenter der Stadt Münster an dem ESF -
Programm „LernRaum Europa“. Es handelt sich um eine Fortsetzung des Programms 
„Integration durch Austausch“ (IdA), an  dem das Jobcenter zuvor bereits mehrere Jahre 
teilgenommen hat. Die Laufzeit von LernRaum Europa ist bis zum 30.06.2019 angesetzt. 
 
Das Ziel des Programms besteht darin, durch einen internationalen Austausch den I n-
tegrationsprozess arbeitsloser J ugendlicher und junger Erwachsener zu optimieren und 
sie nachhaltig in eine Arbeit oder Ausbildung zu vermitteln. Auch die (Wieder -)Aufnahme 
einer Schulausbildung zur Erlangung eines (verbesserten) Abschlusses kann zunächst 
ein individuelles Ziel sein. Durch die Auslandserfahrung soll insb esondere die Prozes s-
fähigkeit der Teilnehmenden (Erhöhung der Mobilität und Flexibilität, Stärkung des 
Selbstbewusstseins und der Selbstorganisation) gesteigert werden. 
 
Die Zielgruppe des Programms sind benachteiligte junge Erwachsene im Alter von 18 
bis 35 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Teilnahmevoraussetzung sind 
grundlegende Englischkenntnisse, auf die in der Vorbereitungsphase und während des 
Auslandsaufenthalts aufgebaut wird. Wichtig ist darüber insbesondere die Bereitschaft 
der Teilnehmenden, sich auf eine fremde Kultur einzulassen. 
 
Die jeweiligen Projektphasen sind in folgende Abschnitte gegliedert: 1. Teilnehmerakqu i-
se und -auswahl (1-wöchige Assessments), 2. Vorbereitungsphase (12 Wochen), 3. Aus-
landsaufenthalt (9 Wochen), 4. Na chbetreuung (10 Wochen). Während des Ausland s-
aufenthalts absolvieren die Teilnehmenden betriebliche Praktika, die durch ein Sprach - 
und Kulturtraining sowie ein Coaching begleitet werden.  
 
Auswertung 1. Gruppe (Maßnahmezeitraum 28.09.2015 – 20.05.2016) 
In den ersten Durchgang des Programms mündeten 15 junge Leistungsberechtigte ein. 
Davon brachen 2 Personen wegen Krankheit und persönlicher Probleme vorzeitig ab. 
Während des Auslandsaufenthalts in Schottland vom 11.01. – 11.03.2016 absolvierten 
die Teilnehmenden Praktika in individuell unterschiedlichen Bereichen (z. B. Kinderga r-
ten, Einzelhandel, kommunale Verwaltung). Die Rückmeldungen der Arbeitgebenden zu 
den Teilnehmenden war sehr positiv. Auch die Teilnehmenden äußerten sich sehr positiv 
über das Progr amm. Sie gaben insbesondere an, dass die Auslandserfahrung ihr 
Selbstvertrauen gestärkt habe. Die Bereitschaft zur Mobilität ist gestiegen, die berufliche 
Orientierung und Integration wurde mit gesteigerter Motivation angegangen. 
 
Eine Auswertung der Nachf olgeaktivitäten der Teilnehmenden zum 01.09.2016 ergab 
folgendes Bild: Ausbildung (1), Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (1), Minijob 
(1), Praktikum mit anschließendem Studium (1), Schulbesuch  am Berufskolleg (1), 
Sprachkurs (1), Arbeitsgelegenheit (1), Arbeitslosigkeit (4), Sonstiges (2). 
 
Auswertung 2. Gruppe (Maßnahmezeitraum 06.06.2016 – 13.01.2017) 
Auch in den zweiten Durchgang sind 15 Teilnehmende eingemündet. D er Aufenthalt in 
Schottland hat am 05.09.2016 begonnen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
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Auswertung der Teilnehmendenakquise 
Die Akquise geeigneter Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Programm hat sich in 
den beiden ersten Durchgängen trotz des attraktiven Angebots sehr schwierig gestaltet. 
Zu den Informationsveranstaltungen über das Programm erschienen im Durchschnitt nur 
knapp 9% der eingeladenen Leistungsberechtigten. Zu den Gründen, die für eine Nich t-
teilnahme am Programm genannt werden, gehören: 
- Unsicherheit, ob  man im Ausland zurecht kommen wird, inklusive Sprachhem m-
nissen, 
- Freunde, Familie oder ein Hausti er, die man nicht Zuhause zurücklassen kann 
oder möchte, 
- gesundheitliche Probleme sowie 
- laufende Bewerbungsverfahren auf Arbeits - oder Ausbildungsstellen bzw. ein 
Studium. 
 
 
 
Anlage 10: Projekt PASST 
 
Im Projekt PASST werden  auf der einen Seite Arbeitgebende angesprochen, um sie für 
die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und Arbeits stellen 
zu akquirieren. Auf der anderen Seite sollen in drei neunmonatigen Durchgängen jeweils 
neun Leistungsberechtigte mit Schwerbehinderu ng des Jobcenters Münster  und der 
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster durch Coaching und Schulung für eine Tätig keit auf 
dem ersten Arbeitsmarkt fit gemacht werden.  Bei Arbeitsaufnahme wird das Coaching 
begleitend für einen Zeitraum von sechs Monaten fortgefü hrt, um die Stabilisierung zu 
gewährleisten.  
 
Der erste Durchgang von September 2015 bis Mai 2016 lief mit drei  Leistungsberechtig-
ten des Jobcenters und sechs  Teilnehmenden der Agentur für Arbeit.  Die Teilnehmen-
den haben die Fördermöglichkei ten des Projek ts intensiv genutzt und die unterschie d-
lichsten Fortschritte auf dem Weg in Arbeit gemacht. Von den drei Teilnehmenden des 
Jobcenters ist inzwischen ein er in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ei n-
gemündet, eine Teilnehmerin hat einen Minijob aufgenommen und ein Teilnehmer ist 
mittlerweile nicht mehr erwerbsfähig. 
 
Der zweite Durchgang wurde auf Grund der Erkenntnisse des ersten Durchlaufs leicht 
modifiziert und hat im Juni 2016 mit 6 Teilneh menden des Jobcenters und 3 Teilne h-
menden der Agentur für Arbeit begonnen.  Aktuell finden das auf eine Arbeitsaufnahme 
vorbereitende Coaching und die Akquise geeigneter Arbeitsstellen statt.  Der dritte 
Durchgang wird im März 2017 starten.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 111 - 
 
Anlage 11: Die kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16 a SGB II 
 
Der Gesetzgeber hat unterschiedliche Eingliederung sleistungen im Gesetz verankert:  
Zum einen bundesfinanzierte Leistungen, die durch ihre Verknüpfung mit den Instrumen-
ten des SGB III unmittelbar auf die Anbahnung und Aufnahme einer Arbeit abzielen, zum 
anderen die Kommunalen Eingliederungsleistungen, die eine ganzheitliche und umfa s-
sende Betreuung ermöglichen und dadurch mittelbar auf die Eingliederung in das E r-
werbsleben einwirken sollen. 
Das § 16a-Leistungsspektrum enthält keine neuartigen Leist ungen, sondern stellt Lei s-
tungen anderer Sozialgesetzbücher, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge 
erbracht werden, in einen neuen Wirkungszusammenhang.  
Ganz allgemein soll die Erbringung der Leistung für die Integration in Arbeit erforderlich 
sein, das heißt, die Aufnahme einer Beschäftigung wird erschwert oder sogar verhindert, 
wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird. 
Die für Münster im Hinblick auf die kommunalen Eingliederungsleistungen jeweils z u-
ständigen Fachämter, die beteiligten Leistungserbringer und die erbrachte Leistung wer-
den in der folgenden Tabelle dargestellt. 
  
§ 16a Ziffer 1 
 
Betreuung 
minderjähri-
ger und behin-
derter Kinder 
 
§16a Ziffer 1 
 
Häusliche 
Pflege von 
Angehörigen 
 
§ 16a Ziffer 2 
 
Schuldner-
beratung 
 
§ 16a Ziffer 3 
 
Psycho-
soziale 
Betreuung 
 
§ 16a Ziffer 4 
 
Sucht-
beratung 
 
Zuständiges 
Fachamt 
 
Amt für Kinder, 
Jugendliche 
und Familien 
 
Sozialamt 
 
Sozialamt 
 
Gesundheits-
amt, 
Amt für Kinder, 
Jugendliche 
und Familien, 
Sozialamt 
 
Gesundheits-
amt, 
Amt für Kin-
der, Jugendli-
che und Fami-
lien 
 
Beteiligte Ko-
operationspart-
ner*innen/  
Leistungs-
erbringende 
 
Familienbüro 
 
Informations-
büro Pflege 
im Gesund-
heits- 
haus 
 
Sozialamt, 
Ver- 
braucher-
zentrale, 
Beratungs- 
und 
Bildungs-
zentrum 
der Diakonie, 
Arbeiterwohl-
fahrt, Caritas 
 
Sozialpsych. 
Dienst, 
Kommunaler 
Sozialdienst, 
Migrations-
beratung  
(AWO, DRK, 
Caritas, 
Beratungs- 
und 
Bildungs- 
zentrum der 
Diakonie) 
 
Caritas, 
Beratungs- 
und 
Bildungs-
zentrum 
der Diakonie 
Drogenhilfe 
der Stadt 
Münster 
(Drobs) 
 
Leistung 
 
Beratung 
 
Beratung 
 
Kriseninter-
vention 
Beratung 
 
Fall-Clearing 
Beratung/ 
Hilfeplan 
Beratung 
 
Beratung 
 
Schuldnerberatung, psycho -soziale Betreuung und die Suchtberatung stellen vorwi e-
gend einen Zusammenhang zu einer individuellen,  in der Lebenslage der Kundin/ des 
Kunden begründeten Problemsituation her. Die Angebote werden in Form von Beratung,

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 112 - 
 
Betreuung, Unterweisung, Begleitung und Unterstützung in der Regel in einem Kontakt 
von 1:1 vorgehalten.  
Die Betreuung minderjähriger Kinder und die Pflege von Angehöri gen bezieht unmitte l-
bar betroffene Dritte mit ein. Über den individuellen Kontext hinaus (Wie viel Fremdb e-
treuung wird in Anspruch genommen/ welches Zeitfenster steht für eine Arbeitsaufna h-
me zur Verfügung?) wirken sich bei dieser Leistung strukturelle Geg ebenheiten bzw. 
Problematiken stärker aus. Zurzeit bedeutet das, dass die entsprechende §  16a- Leis-
tung ein allgemeines Beratungsangebot vorhält, allerdings die entsprechenden zusätzl i-
chen Betreuungsbedarfe, die oftmals sehr individuell sind, nicht in jede m Einzelfall zeit-
nah durch ein konkretes Angebot gedeckt werden können. 
Alle Leistungen sind mit Merkmalen hinterlegt, die vom Jobcenter gemeinsam mit den 
jeweils zuständigen Fachämtern und Leistungserbringern erarbe itet worden sind. Diese 
Merkmale steuern den Zugang in Beratung und/oder Betreuung und sorgen für die 
Passgenauigkeit der beauftragten Leistungen. 
Nachfolgend werden die jeweiligen erbrachten Leistungen näher beschrieben. Für alle 
Leistungen gilt, dass der Zugang auf Freiwilligkeit beruht und die Beauftragung schriftlich 
erfolgt. Dazu gibt es ein Dokumentenpaket, das aus der Beauftragung, der Schweig e-
pflichtentbindung und einem Rückmelde bogen für den Leistungserbringenden  besteht. 
Damit ist ein transparenter Verlauf der Leistungserbringung gewä hrleistet. Darüber hi n-
aus soll ein möglichst regelmäßiger fachlicher  Austausch mit allen Beteiligten die ve r-
einbarten Verfahren begleiten. 
 
I.   Die kommunalen Eingliederungsleistungen im Detail 
1. Die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder  
 
Bedarf/Merkmale für eine Beauftragung/Leistungserbringung 
Das bestehende Betreuungsarrangement schränkt die zeitliche Verfügbarkeit so ein, 
dass eine Beschäftigungsaufnahme oder Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme gar 
nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Der Bedarf ergibt sich grun d-
sätzlich aus der Differenz zwischen Ist - Zustand und Soll unter Berücksichtigung des 
Kindeswohls. Bevor der Bedarf mit einer Beauftragung an das Familienbüro (Amt für 
Kinder Jugendliche und Familien) her angetragen wird, werden die Möglichkeiten der 
Leistungsberechtigten geprüft, sich selbst zu helfen, indem z.B. das soziale Netz, sofern 
es eines gibt, in die Betreuung miteinbezogen wird. 
Die Erforderlichkeit der Inanspruchnahme der Leistung kann zu jedem Zeitpunkt der Be-
ratung (im Jobcenter oder während der Teilnahme an einem Angebot eines Bildungstr ä-
gers) gegeben sein. Sie korreliert in jedem Fall stark mit einer geplanten, wahrscheinl i-
chen oder konkreten Arbeitsaufnahme. Je konkreter die Einmündung in ei ne Arbeit ist, 
desto dringender stellt sich der Bedarf dar, und zwar unabhängig von den üblichen Pl a-
nungs- und Vergabezeiträumen bei den beteiligten Akteur*innen. 
Mit der Beauftragung des Familienbüros wird das Betreuungsanliegen wahrgenommen. 
Die (zielgruppengerechte) Beratung und Unterstützung ermöglicht den Zugang zu einem 
bedarfsgerechten Angebot, sofern es ein passendes gibt. Übergangslösungen können

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 113 - 
 
bisweilen im Einzelfall angeboten werden, wenn es zum Zeitpunkt der Beauftragung kein 
(Regel-)Angebot g ibt. Dieser Zugang wäre u.U. ohne die im Rahmen der § 16a -
Leistungen initiierte Beratung nicht möglich gewesen. Nichtsdestotrotz fehlen zurzeit 
noch konkrete Betreuungsmöglichkeiten, vor allem im Bereich sensibler Betreuungsze i-
ten (Randzeiten, Wochenende).  Die Ausweitung beim Betreuungsumfang ist mitunter 
schwierig, insbesondere im laufenden Jahr. Nicht zuletzt ist es eine große Herausford e-
rung, verschiedene Betreuungserfordernisse (unterschiedliches Alter der Kinder, ve r-
schiedene Betreuungsformen) in einer  Familie zu koordinieren. Angesichts der vielfält i-
gen Gestaltung der individuellen Bedarfslagen ist es allerdings auch eine große Herau s-
forderung, für jeden Einzelbedarf Offerten bereit zu halten. Dies erfordert eine hohe Fl e-
xibilität im Angebotsbereich und entsprechende finanzielle Ressourcen. 
Der anstehende Bedarf wird in den beiden beteiligten Fachämtern dokumentiert und ist 
planungsrelevant auszuwerten. Wünschenswert und noch zu entwickeln wäre: 
 Verständigung auf gemeinsame Ziele 
 Budget/erforderliche Mittel 
 Kontinuierliche Weiterentwicklung der Angebote 
 Verankerung in der Regelangebotsstruktur 
 
Das strategische Hauptaugenmerk sollte darauf liegen, dass die beteiligten Entsche i-
dungsträger die Bedingungen dafür schaffen, dass die vorgenannten Aufgaben erledigt 
werden können. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung ist zielführend. Mit e i-
nem im letzten Jahr begonnenen Projekt des Jobcenters mit dem Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien zur Erarbeitung von Lösungsansätzen für bestehende Betre u-
ungsengpässe ist ein konstruktiver lösungsorientierter Weg eingeschlagen worden. 
 
2. Die Pflege von Angehörigen 
 
Bedarf/Merkmale für eine Beauftragung/Leistungserbringung 
Bislang spielt diese Kommunale Eingliederungsleist ung noch keine große Rolle und ist 
nur wenig abgerufen worden. Es ist aber zu erwarten, dass der demografische Wandel 
den Bedarf erhöhen wird. Auch in diesem Fall ist die zur Verfügung stehende Zeit durch 
die Pflege einer/eines Angehörigen eingeschränkt, so dass eine Arbeitsaufnahme nur 
schwer oder gar nicht möglich ist. Zusätzlich problematisch ist, dass die/der zu Pflegen-
de auf diese Hilfe mehr oder weniger angewiesen ist und die/der Pflegende u.  U. nicht 
bereit ist, die Pflege an eine *n Dritten abzugeben. Der Bedarf wird also zunächst einse i-
tig von Seiten des Jobcenters angenommen und zum Ausdruck gebracht und muss ggf. 
in einem längeren Beratungsprozess thematisiert werden. Dabei ist auf die Belange der 
Beteiligten Rücksicht zu nehmen.  Die Beauftragung der Leistung/Beratung im Pflegebü-
ro sollte erfolgen, wenn grundsätzlich die Bereitschaft besteht, sich mit Alternativen au s-
einanderzusetzen. 
Mit der Beauftragung erfolgt eine ausführliche Beratung zu möglichen Betreuungsalte r-
nativen. Der Zugang zu passenden Angeboten wird ermöglicht und eine Un terstützung 
bei der Beantragung und Einleitung entsprechender Pflegeleistungen gewährt. 
Der Nutzen dieser Leistung zeigt sich darin, dass die Leistungsberechtigten sachgerecht 
informiert und in ihrem Entscheidungsprozess unterstützt werden. Das führt unmit telbar

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 114 - 
 
zu einer Entlastung, die für die Planung und Durchführung weiterer Schritte im Integrat i-
onsprozess notwendig ist. 
 
3. Schuldnerberatung 
Bedarf/Merkmale für eine Beauftragung/Leistungserbringung 
Der Bedarf an Schuldnerberatung ergibt sich aus der ind ividuellen Problemsituation der 
Leistungsberechtigten. Viele von ihnen leben am finanziellen Limit oder in einem exi s-
tenzgefährdenden Grenzbereich. Die Herausforderung liegt darin, Altschulden zu reg u-
lieren und Neuschulden zu vermeiden. 
Für die Bewältigung einer Schuldenkrise, die mit einer existenziellen Gefährdung einher-
geht, steht das Instrument einer zeitnahen, innerhalb von 14 Tagen stattfindenden Kr i-
senintervention zur Verfügung. Diese wird im Übrigen immer, auch unabhängig von         
§ 16a SGB II, gewä hrt. Daneben leisten alle oben aufgeführten Beratungsstellen eine 
fachgerechte Entschuldungsberatung und können den Zugang in die Privatinsolvenz 
ermöglichen. Beratung umfasst auch Überlegungen, wie Neuverschuldung vermieden 
werden kann. Darüber hinaus wer den Strategien entwickelt, die dafür sorgen, dass sich 
Altschulden nicht zu einem Gefährdungspotenzial aufbauen. 
Die (Integrations -)Beratung im Jobcenter sollte flankierend weiter verfolgt werden, um 
die Motivation für den längeren Prozess aufrecht zu erhalten und die Erwerbsorienti e-
rung nicht aus den Augen zu verlieren. Bei ausreichender zeitlicher Ressource kann 
diese vom Jobcoach durchgeführt oder ansonsten z.B. im Perspektivzentrum des Jo b-
centers „in Auftrag“ gegeben werden. Bei fortschreitender Ber atung und zunehmender 
Klärung der Schuldensituation ist eine Verknüpfung mit Integrationsinstrumenten (z.B. 
Qualifizierungen, Bewerbungstraining, Praktika, Vermittlung in Arbeit) sehr sinnvoll. 
Das Lernfeld Umgang mit Geld/ Vermeidung von Neuverschuldung h at Bezug zu den 
Ressourcenbereichen „Lebenspraktische Kompetenzen“ und „Rahmenbedingungen“ im 
Fallsteuerungssystem des Jobcenters (fa:z-Modell). Es könnte sinnvoll sein, das Thema 
als Modul in Maßnahmeangebote einzubetten, z.B. ganz praktisch, indem wirtsc haftli-
ches Handeln mit kleinem Budget thematisiert wird und konkrete Möglichkeiten dazu 
erarbeitet werden. Der so angestoßene Prozess ermöglicht einen Vertrauensaufbau in 
die eigenen Kompetenzen, er mobilisiert die Motivation und Selbstverantwortung und 
setzt neue Kapazitäten für eine Lebens- und Berufswegplanung frei.  
 
4. Psycho- Soziale Betreuung 
 
Bedarf/Merkmale für eine Beauftragung/Leistungserbringung                                      
Der Gesetzgeber hat diese Leistung nicht näher beschrieben, damit waren bei der Instal-
lation der kommunalen Eingliederungsleistungen Gestaltungsspielräume für die Ko m-
munen gegeben. Das Jobcenter der Stadt Münster hat für diese kommunale Einglied e-
rungsleistung drei verschiedene Angebote entwickelt, um dem Umstand Rechnung zu 
tragen, dass sich aus unterschiedlichen Lebenslagen unterschiedliche Betreuungsbedar-
fe ergeben. Berücksichtigung fanden die Themen psychische Gesundheit, Migration s-
vorgeschichte sowie Trennung/Scheidung/Kinder.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 115 - 
 
Auch hier ergibt sich die Erforderlichkeit  der Leistung aus der individuellen Lebenssitu a-
tion bzw. der psycho -sozialen Bedürfnislage, die eine Arbeitsaufnahme verhindert oder 
erschwert. 
Psycho- soziale Betreuung durch den sozialpsychiatrischen Dienst  
Die Eindeutigkeit der Beauftragung ist in diesem Fall nicht so offenkundig wie bei einer 
Verschuldungssituation. Sie ist am ehesten gegeben im Fall der psychischen Beei n-
trächtigung im Grenzbereich der psychischen Erkrankung. Im Zusammenhang mit der 
Erarbeitung des Beauftragungsverfahrens ist ein u mfangreicher Indizienkatalog entstan-
den, der sich nicht nur steuernd auf die tatsächliche Beauftragung auswirkt, sondern 
auch im Vorfeld die Jobcoaches für die psychische Situation ihrer Kundinnen und Ku n-
den sensibilisiert. Gerade in diesem Bereich ist ein e umsichtige empathische Herang e-
hensweise absolut notwendig, um die Akzeptanz für die beiden Angebote des sozialps y-
chiatrischen Dienstes herzustellen. 
Dies sollte im Beratungskontext beim Jobcoach oder im Perspektivzentrum möglich sein. 
Unter Umständen wir d eine psychische Belastung auch während einer Maßnahmetei l-
nahme durch den Träger gespiegelt. Voraussetzung für ein weiteres Vorgehen ist immer 
das Vorhandensein einer Vertrauensbasis. Ein Ergebnis des Beratungskonzepts kann 
die Nutzung des niedrigschwelli gen Angebots der Sprechstunde im Jobcenter gemei n-
sam mit dem Jobcoach sein. Nach Abklärung der individuellen Situation, ggf. unter Ei n-
beziehung des Hilfeplanverfahrens, ist eine Verknüpfung mit Angeboten mit Arbeit s-
marktbezug sinnvoll, sofern es nicht ande rslautende Empfehlungen (stationäre/ amb u-
lante Therapie) gibt. Dies können z.B. die Maßnahmen Arbeitsdiagnostik oder Berufliche 
Eingliederung bei der LWL- Klinik sein. 
Je nach Ergebnis/ Indikation ist u.U. auch eine Arbeitsgelegenheit zur Stabilisierung oder 
Erprobung möglich. Hier wird darauf geachtet werden, dass der Träger entsprechende 
Erfahrungen und professionelles Rüstzeug mitbringt. 
Grundsätzlich sind die hier entstehenden Dienstleistungsketten von Unterstützungs -
angeboten und erwerbsorientierten Angeboten darauf ausgerichtet, die psychische Lei s-
tungsfähigkeit der Kundinnen und Kunden gemeinsam im Blick zu haben und zu stärken. 
Schwieriger ist die „Versorgung“ derjenigen Kundinnen und Kunden, die sich in einer 
psychischen Belastungssituation befinden , ohne dass es einen erkennbaren Kran k-
heitswert gibt. 
An der Stelle wird eine Vermittlung zu Unterstützungs - und Beratungsleistungen der 
Kommune, der freien Wohlfahrtspflege oder anderer Träger versucht. Möglicherweise 
gibt es hier eine Versorgungslücke im Rahmen des § 16a SGB II. 
Im Mittelpunkt stehen in jedem Fall die Stärkung der psychischen Leistungsfähigkeit i n-
klusive der Klärung der Erwerbsfähigkeit sowie die Stabilisierung der Kundinnen und 
Kunden. 
Psycho- soziale Betreuung durch den Kommunalen Sozialdienst 
Das Unterstützungsangebot des Kommunalen Sozialdienstes bezieht sich auf Proble m-
lagen, die in Zusammenhang mit der familiären Situation auftreten können, z.B. bela s-
tende Erfahrungen mit Trennung und Scheidung, Erziehungsschwierigkeiten und gen e-
relle Belastungssituationen im häuslichen Umfeld.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 116 - 
 
Bedarf/Merkmale/Leistungserbringung    
Zu betrachten ist bei dieser Leistung die Erforderlichkeit der Erbringung im Zusamme n-
hang mit einer Arbeitsaufnahme. Es ist kaum möglich, einen ursächlichen Wirkungs -
zusammenhang zwischen familiärer Belastung und erschwerter Arbeitsaufnahme herz u-
stellen. Diese kommunale Leistung in Zusammenhang mit der §  16a – Beauftragung 
wird, verglichen mit anderen Leistungen, eher weniger genutzt. Viele Kundinnen und 
Kunden sind in eine m anderen Kontext in die Beratungs - und Unterstützungsangebote 
des Kommunalen Sozialdienstes eingebunden, und dies nicht immer auf freiwilliger B a-
sis. Eine Kollision mit einer möglichen zusätzlichen Beauftragung erscheint unausweic h-
lich und führt u.U. auch zu einem Interessenkonflikt. 
Hier ist es sinnvoller, im Beratungskontext auf passende andere Angebote hinzuweisen 
und Möglichkeiten einzuräumen, das Selbsthilfepotenzial zu stärken und eigene Entla s-
tungsstrategien zu erarbeiten. Dazu können auch bestimmte  Maßnahmeangebote bei-
tragen. Eine Erwerbsorientierung (z. B. durch eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber, 
eine Qualifizierung, Berufswegcoaching etc.) soll in dieser Lebenslage in der Beratung 
im Jobcenter auf jeden Fall gegeben sein. Erfahrungsgemäß wirkt s ich die Beschäft i-
gung und Planung des Berufswegs stabilisierend auf die gesamte Familie aus. 
Psycho-soziale Betreuung durch die Migrationsberatung 
Zielgruppe dieser Leistung sind Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Beauftragungs-
grund ist eine erschwerte oder verhinderte Arbeitsaufnahme, die durch den Migrations-
hintergrund (mit)verursacht ist. 
Das trifft in vielen Fällen zu, da mangelnde Sprachkenntnisse, nicht anerkannte Schul - 
und Berufsabschlüsse und kulturelle oder ethnische Besonderheiten sich oftmals auf den 
Zugang zum Arbeitsmarkt auswirken. 
Bedarf/Merkmale für eine Beauftragung/Leistungserbringung  
Als Herausforderung muss die Frage erlaubt sein, inwieweit die vorgenannten Merkmale 
zu einem Bedarf an psycho-sozialer Betreuung führen. Die Frage offenbart das Dilemma 
des knapp gefassten Gesetzes. Der Begriff der psycho -sozialen Betreuung ist nicht defi-
niert und mit Inhalten hinterlegt. Der Bestandteil „psycho“ impliziert allerdings eine seel i-
sche Bedürfnislage. Diese kann gegeben sein, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
mit Migrationsvorgeschichte aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation nicht in der L a-
ge sind, ihre Lebens - und Berufssituation selbstverantwortlich mitzugestalten. Dazu g e-
hört auch, dass deutschsprachige Unterstützungsangebote we gen mangelnder Sprac h-
kenntnisse nicht in Anspruch genommen werden können. 
Die sozialräumlich und nach Sprachschwerpunkten ausgerichtete Migrationsberatung 
übernimmt hier entweder flankierend die Aufgabe einer allgemeinen Sozialberatung oder 
bearbeitet, wenn indiziert, einen kulturellen/ ethnischen Konflikt. Gleichzeitig findet in der 
Regel im Jobcenter weiter eine Beratung statt, die sich auf die Teilhabe an Erwerbsa r-
beit konzentriert, damit die Angebote, die für diese Zielgruppe konzipiert und eingekauft 
worden sind, auch in Anspruch genommen werden können. Die Verbesserung der 
Sprachkenntnisse steht dabei im Vordergrund, weil diese die wesentliche Voraussetzung 
für den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ist.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 117 - 
 
Überschneidungen und Doppelberatungen werden dur ch den regelmäßigen kunden -
bezogenen Austausch vermieden. Der Auftrag an die Migrationsberatung muss klar fo r-
muliert sein und sich inhaltlich von der Beratung im Jobcenter unterscheiden. 
Die sinnvolle Verzahnung der zielgruppenbezogenen Angebote soll Menschen mit Mi g-
rationsvorgeschichte stabilisieren und ihnen die Teilnahme an qualifizierenden und e r-
werbsorientierten Maßnahmen ermöglichen. Die Beratung orientiert sich an den Sta n-
dards einer kultursensiblen Beratung. 
 
5. Suchtberatung 
Das Thema Sucht tangiert einerseits die physische und psychische Leistungsfähigkeit, 
die sich auf die Erwerbsfähigkeit eines Menschen auswirken kann, und offenbart and e-
rerseits eine psychische Belastungssituation, die zur Suchtentstehung beigetragen hat 
und sich in der Suchtgeschichte manifestiert. 
Bedarf/Merkmale für eine Beauftragung/Leistungserbringung 
Der Bezug zur erschwerten oder verhinderten Arbeitsaufnahme ist bei vielen Suchte r-
krankungen gegeben, vor allem, wenn die für eine Beschäftigung notwendige Tage s-
struktur nicht aufrecht erhalten werden kann oder ambulante oder stationäre Behandlu n-
gen die zeitliche Verfügbarkeit stark einschränken. 
Der Zugang der Kundinnen und Kunden in die Suchtberatung ist schwierig. Zum einen 
ist das Thema in der Beratung generell sehr sc hwer zu fassen, vor allem, wenn es bi s-
lang „nur“ erste Anzeichen für eine Suchterkrankung gibt. Zum anderen ruft die Themat i-
sierung oftmals sehr viel Widerstand hervor, weil die Betroffenen vermeiden möchten, 
dass die Suchterkrankung oder Gefährdung aktenkundig wird. Nach wie vor sind Abhän-
gigkeitserkrankungen mit einem Tabu belegt. Der Bedarf an professioneller Suchtber a-
tung ist auf jeden Fall vorhanden, und zwar sowohl für stoffgebundene wie auch für nicht 
stoffgebundene Abhängigkeiten, legale und illegal e Drogen. Die Anzahl der Beauftr a-
gungen ist sehr gering. Sie bildet den tatsächlichen Bedarf nicht ab. 
Rahmenbedingungen in der Beratung, die es erlauben eine Vertrauensbasis mit den 
Kundinnen und Kunden aufzubauen (häufige Kontaktdichte, Beratungsprofessi on) sind 
gerade in diesem Bereich grundsätzlich förderlich und ebnen den freiwilligen Zugang in 
die Suchtberatung. Bei offenkundiger Suchterkrankung, möglicherweise auch durch ein 
ärztliches Gutacht en belegt, ist die Beauftragung  das Mittel erster Wahl. Ei n weiterer 
Beauftragungsgrund kann eine Rückfallgefährdung bei behandelter Suchterkrankung 
sein. In diesem Fall können weitere stabilisierende Angebote gemacht werden, z. B. B e-
schäftigungsmöglichkeiten in einer Arbeitsgelegenheit oder bestimmte Coaching - Ange-
bote. 
 
II.   Nutzen und Wirksamkeit der kommunalen Eingliederungsleistungen 
Abschließend erfolgen einige grundsätzliche leistungsübergreifende Aussagen zum Nut-
zen der kommunalen Eingliederungsleistungen. Bezogen auf die individuelle Bedürfni s-
lage der Leistungsberechtigten kann festgestellt werden, dass die Beratung und Betre u-
ung durch die Leistungserbringer unmittelbar für Entlastung sorgt. Die Problemsituation, 
die zu einer Beauftragung geführt hat, wird zunächst entschärft und in einen Beratung s-
kontext gestellt, der die Bewältigung der aktuellen Problemlage ermöglicht. Im günstig s-
ten Fall entsteht ein Arbeitsbündnis, das die Eigenverantwortung der Leistungs-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 118 - 
 
berechtigten weckt oder stärkt. Weitere stabilisierende Faktoren (Jobcoaching im Jo b-
center, passgenaue Maßnahmen) können den Prozess unterstützen, um letztendlich das 
Ziel einer Arbeitsaufnahme zu erreichen. Damit wird zumindest ein kurzfristiger Nutzen 
erzielt. Eine Aussage über die Nachhaltigkeit des erzielten Nutzens kann nicht gemacht 
werden. Die Frage, ob die Inanspruchnahme der beauftragten Leistung tatsächlich dazu 
führt, dass sich die Einstellung und das Verhalten der Teilnehmenden ändert, die Lei s-
tung also wirksam wird, lässt sich nicht valide beantworten. 
Stark verkürzt kommt eine Studie vo n Kaps und Kaltenborn, die initiiert durch das Bu n-
desministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2013  erschienen ist 52, zu einem ähnl i-
chen Ergebnis. Untersucht wurde u.a. die Wirksamkeit der kommunalen Eingliederungs -
leistungen. Ein System messbarer Zielindikatoren konnte nicht ausgemacht werden, und 
grundsätzlich ist die Transparenz zum Einsatz und vor allem zur Wirkung nicht gegeben. 
 
 
Anlage 12: Projekt „FINANZfairTEILUNG / Gender Budgeting 
 
1. Ausgangslage 
 
Gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.  V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 4  SGB III ist das Jobcenter der Stadt 
Münster gesetzlich verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern als durc h-
gängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfolgen und Frauen „mindestens entspr e-
chend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relat iven Betroffenheit von Arbeitsl o-
sigkeit“ zu fördern. Durch den zielgerichteten Einsatz von Leistungen der Arbeitsförd e-
rung soll die berufliche Situation von Frauen verbessert werden. Die sogenannte Frauen-
förderquote gibt Auskunft darüber, inwieweit das Job center der Stadt Münster dieser 
gesetzlichen Verpflichtung gerecht wird. Hierbei wird die Differenz zwischen Mindestb e-
teiligung und realisiertem Förderanteil betrachtet. Die Mindestbeteiligung von Frauen 
gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB  III hat im Jobcenter der  Stadt Münster im Jahr 2015 bei 
37,8 % gelegen. Bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß 
§ 45 SGB III ist eine Frauenförderquote von 42,0  % realisiert worden. Demzufolge sind 
die gesetzlichen Zielvorgaben um 4,2 % übertroffen worden. 
 
Im Rahmen des Pilotprojekts zur FINANZfairTEILUNG  (vormals Gender Budgeting) hat 
das Jobcenter der Stadt Münster eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Ei n-
gliederung gemäß § 16 SGB II i.  V. m. § 45 SGB III ausgewählt und systematisch Ken n-
zahlen zur Überprüfung der Verteilungsgerechtigkeit erhoben. Die Auswertung dieser 
rein bundesfinanzierten Leistung der Arbeitsförderung ist quartals - und jahresweise für 
das Jahr 2015 erfolgt.  
 
Bei der ausgewählten Maßnahme der Arbeitsförderung handelt es s ich um Praktika bei 
Arbeitgebenden, die im Fachjargon „ Maßnahmen bei einer/einem Arbeitgebenden 
(MAG)“ genannt werden. Die bis zu sechswö chigen Praktika bei Arbeitgebenden  mün-
den bestenfalls in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine betrieb li-
                                            
52 „Einbeziehung der kommunalen Eingliederungsleistungen in die Zielsteuerung des SGB  II“, Dr. Bruno Kaltenborn/ 
Petra Kaps, Forschungsbericht Arbeitsmarkt 434, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, April 2013.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 119 - 
 
che Ausbildung/Umschulung. Mitunter nehmen die erwerbsfähigen Leistungsberechti g-
ten mit SGB II-Bezug nach Beendigung des Praktikums einen Minijob auf.  
 
Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II -Bezug können unabhängig von 
ihrer schulischen Bi ldung und ihrer beruflichen Qualifikation ein  Praktikum bei ei-
ner/einem Arbeitgebenden machen. Oftmals geht die Initiative von den erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten selbst aus, ein betriebliches Praktikum zu absolvieren. Somit wird 
dieses Instrument der Arbeitsförderung nicht nur aktiv von den Jobcoaches des Jobce n-
ter der Stadt Münster angeboten, sondern auch aktiv von den erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten nachgefragt. 
 
2. Ergebnisse 
 
Im Rahmen der Auswertung sind Daten zu folgenden Personengruppen – jeweils nach 
Frauen und Männern sowie den Altersgruppen „25 bis 34 Jahre“ und „35 bis 64 Jahre“ 
unterteilt – ermittelt worden:  
a) Alleinstehende  
b) Alleinerziehende mit Kind/ern unter 15 Jahren 
c) Erziehende mit Kind/ern unter 15 Jahren 
d) In Partnerschaft lebende Personen ohne Kinder 
 
Im Jahr 2015 haben 149 erwerbsfähige Leistungsberechtige mit SGB II -Bezug im Alter 
von 25 bis 64 Jahren eine  Maßnahme bei einer/einem Arbeitgebenden absolviert. Hier-
bei handelt es sich um 63 Frauen (42,3  %) und 86 Männer (57,7  %). Die Mindestbeteili-
gung von Frauen hat im Jobcenter der Stadt Münster gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB  III im 
Jahr 2015 bei 37,8  % gelegen.  Bei allen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen 
Eingliederung gemäß § 45 SGB III ist eine Frauenförderquote von 42,0  % realisiert wor-
den. Demzufolge sind die  gesetzlichen Zielvorgaben bei Maßnahmen bei einer/einem 
Arbeitgebenden um 4,5 % übertroffen worden.  
 
 
Abb. 1: Absolvierte Maßnahmen bei Arbeitgebenden 2015 – Unterscheidung nach Frauen und Männern 
 
29 37 
34 
49 
0
20
40
60
80
100
Frauen Männer
Absolvierte Maßnahmen bei Arbeitgebenden 2015  
- Unterscheidung nach Frauen und Männern - 
25 bis 34 Jahre 35 bis 64 Jahre

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 120 - 
 
Bei der Unterscheidung nach Personengruppen wird deutlich, dass Maßnahmen bei ei-
ner/einem Arbeitgebenden überwiegend von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit  
SGB II-Bezug ohne Erziehungsverantwortung absolviert werden. Etwa zwei Drittel aller 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II -Bezug, die ein Praktikum bei ei-
ner/einem Arbeitgebenden machen, gehören zu den Personengruppen „Alleinstehende“ 
und „in Partnerschaft lebenden Personen ohne Kinder“ (64,4  %), etwa ein Drittel ist den 
Personengruppen „Alleinerziehende“ und „Erziehende mit Partner* in“ (35,6 %) zuzuord-
nen. 
 
Innerhalb der Personengruppe der Alleinstehenden haben 32 Frauen (37,6  %) und 53 
Männer (62,3 %) ein Praktikum bei einer/einem Arbeitgebenden absolviert. Von den 32 
Frauen gehören 14 F rauen zu den 25 - bis 34-Jährigen (43,8 %) und 18 Frauen zu den 
35- bis 64-Jährigen (56,2 %). Von den 53 Männern gehören 23 Männer zu den 25 - bis 
34-Jährigen (43,4 %) und 30 Männer zu den 35- bis 64-Jährigen (56,6 %). 
 
Die Personengruppe der Erziehenden ist geringfügig größer als die Personengruppe der 
Alleinerziehenden. Bei alleiniger Betrachtung der Altersstruktur beider Personengruppen 
fällt auf, dass die Anzahl der 25- bis 34-Jährigen und die Anzahl der 35- bis 64-Jährigen, 
die ein Praktikum bei einer/einem Arbeitgebenden im Jahr 2015 absolviert haben, ann ä-
hernd identisch ist. Allerdings könnte die Schere hinsichtlich der Unterscheidung nach 
Frauen und Männern kaum weiter auseinanderklaffen als bei den beiden betrachteten 
Personengruppen. Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II -Bezug, die 
im Jahr 2015 ein Praktikum bei einer/einem Arbeitgebenden absolviert haben, sind in der 
Personengruppe der Alleinerziehenden über 90,0  % Frauen und in der Personengruppe 
der Erziehenden über 80,0 % Männer.  
 
 
* Keine Angaben aus Gründen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG (i.d.R. Wert > 3) 
 
Abbildung 2: Absolvierte Maßnahmen bei Arbeitgebenden 2015 – Unterscheidung nach Personengruppen 
* * * * * * 
0
5
10
15
20
25
30
35
Frauen 25 bis 34
Jahre
Frauen 35 bis 64
Jahre
Männer 25 bis 34
Jahre
Männer 35 bis 64
Jahre
Absolvierte Maßnahmen bei Arbeitgebenden 2015 
- Unterscheidung nach Personengruppen - 
Alleinstehende Erziehende Alleinerziehende  Partnerschaft

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 121 - 
 
Die Anzahl der in Partnerschaft lebenden Frauen ohne Ki nder, die im Jahr 2015 ein  
Praktikum bei einer/einem Arbeitgebenden absolviert haben, kann aus Gründen der st a-
tistischen Geheimhaltung gemäß §16 B undesstatistikgesetz (BstatG) und § 31  Daten-
schutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) nicht abgebildet werden.  
 
Summa summarum leben rd. 90,0  % aller erwerbsfähigen leistungsberechtigten Frauen 
mit SGB II-Bezug, die im Jahr 2015 ein Praktikum bei einer/einem Arbeitgeber absolviert 
haben, nicht in einer Partnerschaft. 50,8  % der Frauen sin d alleinstehend und 38,1  % 
sind alleinerziehend. Von den erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männern mit SGB II- 
Bezug, die im Jahr 2015 ein Praktikum bei einer/einem Arbeitgebenden absolviert ha-
ben, leben rd. 60,0 % nicht einer Partnerschaft. Von den in einer Partnerschaft lebenden 
Männern (rd. 40,0 %) liegt in 75,0 % aller Fälle eine (mehr oder weniger) klassische F a-
milienkonstellation mit Erziehungsverantwortung für ein Kind bzw. mehrere Kinder vor. 
 
 
* Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG keine Differenzierung nach Altersgruppen 
 
Abbildung3: Wirksamkeit der absolvierten Maßnahmen bei Arbeitgebenden 2015 (Stichtag: nach 3 Monaten) - 
Unterscheidung nach Frauen und Männern 
 
Insgesamt haben 61 Personen mit SGB II -Bezug, davon 24 Fr auen und 37 Männer 3 
Monate nach Beendigung ihres im Jahr 2015 absolvierten Praktikums bei einer/einem 
Arbeitgebenden ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausgeübt. 
Dies entspricht einer Integrationsquote von 40,9 %. Die Auswertung der geschlechterdif-
ferenzierten Integrationsquote belegt, dass 38,1% aller Frauen und 43,0  % aller Männer 
3 Monate nach Beendigung des Praktikums eine sozialversicherungspflichtige Beschä f-
tigung ausgeübt haben. Zudem haben 11 Frauen und Männer (7,4  %) nach 3 Monaten 
nach Beendigung des Praktikums einen Minijob ausgeübt. Somit haben ca. 50 ,0 % aller 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II-Bezug, die im Jahr 2015 ein Praktikum 
27 
16 
20 
15 
3 
18 
16 
17 
9 
4 * 
4 
0 10 20 30 40 50
Männer: ohne Arbeit nach 3 Monaten
Frauen: ohne Arbeit nach 3 Monaten
Männer: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten
Frauen: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten
Männer: Minijob nach 3 Monaten
Frauen: Minijob nach 3 Monaten
Wirksamkeit der Maßnahmen bei Arbeitgebenden 2015 
- Unterscheidung nach Frauen und Männern -  
35 bis 64 Jahre 25 bis 34 Jahre

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 122 - 
 
bei einer/einem Arbeitgebenden absolviert haben, anschließend Einkommen aus einer 
Erwerbstätigkeit erzielt.   
 
Die altersdifferenzierte Auswertung der Wirksamkeit der absolvi erten Maßnahmen bei 
Arbeitgebenden im Jahr 2015 offenbart, dass die Chancen einer Integration in ein soz i-
alversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch das Praktikum bei ei-
iner/einem Arbeitge benden bei 25 - bis 34 -jährigen Frauen und Männern mit SGB II -
Bezug deutlich höher als bei 35 - bis 64-jährigen Frauen und Männern mit SGB II -Bezug 
sind. Aufgrun d der unterschiedlichen Altersspannen, die in den beiden Altersgruppen 
zusammengefasst worden sind, müsste die Verteilung etwa bei einem Viertel (25,0  %) 
zu drei Vierteln  (75,0 %) liegen. Allerdings liegt der Anteil der 25- bis 34-jährigen Frauen 
und Männer gemessen an allen Frauen und Männern im Alter von 25 bis 64 Jahren, die 
nach dem Absolvieren eines Praktikums bei einer/einem Arbeitgebenden im Jahr 2015 
nach 3 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, deutlich über 
25,0 %. Bei den 25-bis 34-jährigen Frauen beträgt der Anteil 35,4 %, bei den 25- bis 34-
jährigen Männern 43,2 %. 
 
 
* Keine Angaben aus Gründen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG (i.d.R. Wert > 3) 
 
Abb. 4: Wirksamkeit der absolvierten Maßnahmen bei Arbeitgebenden 2015 (Stichtag: nach 3 Monaten)  –  
Unterscheidung nach Personengruppen 
 
Die Unterscheidung nach Personengruppen verdeutlicht, dass die Chancen einer I n-
tegration in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch das A b-
solvieren eines Praktikums bei einer/einem Arbeitgebenden  bei in einer Partnerschaft 
lebenden Personen mit SGB II -Bezug sowie bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
mit SGB II -Bezug, in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt, deutlich höher als bei 
alleinstehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II -Bezug ist. Am besten 
ist die Integrationsquote bei Männern, die in einer Partnerschaft leben. Sie liegt 3 Mon a-
te nach Beendigung eines Praktik ums bei einer/einem Arbeitgebenden bei 75,0 % . Bei 
* * * * * * * 
0
2
4
6
8
10
12
Frauen 25 bis 34
Jahre
Frauen 35 bis 64
Jahre
Männer 25 bis 34
Jahre
Männer 35 bis 64
Jahre
Wirksamkeit der Maßnahmen bei Arbeitgebenden  
- Unterscheidung nach Personengruppen - 
Alleinstehende: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten
Erziehende: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten
Alleinerziehende: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten
 Partnerschaft: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 | Anlage 
 
- 123 - 
 
alleinerziehenden Frauen mit Kind/ern unter 15 Jahren liegt die Integrationsquote 3 M o-
nate nach Beendigung des Praktikums bei einer/einem Arbeitgebenden bei 50,0 %. Die 
Integrationsquote von erziehenden Männern mit einem/mehreren im Haushalt lebenden 
Kind/ern unter 15 Jahren liegt 3 Monate nach Beendigung eines Praktikums bei ei-
ner/einem Arbeitge benden bei 45,8  %. Bei Alleinstehenden liegt die Integrationsquote 
insgesamt bei 34,1%, wobei sich die Integrationsquote alleinstehender Frauen auf     
29,7 % und die Integrationsquote alleinstehender Männer auf 36,8 % beläuft.  
 
 
3. Handlungsempfehlungen für das Jobcenter der Stadt Münster 
 
Die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit gehört zu den zentralen Aufgaben 
und Zielen des Jobcenter der Stadt Münster (vgl. § 1 Abs. 2 SGB II). Die Unterscheidung 
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II -Bezug nach Personengru p-
pen/Lebensformen offenbart,  dass die Potenziale alleinerziehender Frauen, erziehender 
Männer und in einer Partnerschaft lebender Personen o hne Kinder hinsichtlich einer 
nachhaltigen Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis 
durch das Absolvieren eines Praktikums bei einer/einem Arbeitgebenden gezielter g e-
nutzt werden sollten.

Beratungsverlauf (7)

23.11.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.11.2016 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.01.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.01.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2017 Integrationsrat
TOP 2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludgeriplatz 4
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0998/2016
Typ
Vorlagen
Datum
09.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37