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1709/2021

Beflaggung des Bezirksrathauses Ehrenfeld mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 12.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 31.05.2021, TOP 9.7

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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2021_05_12 DE 1709_2021 Beflaggung Regenbogenfahne

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

2192 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 1709/2021 
Freigabedatum 
 12.05.2021 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Beflaggung des Bezirksrathauses Ehrenfeld mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Da vor dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021 keine 
Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet, wird die Angelegenheit als Dringlichkeitsentscheidung vor-
gelegt.  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Beflaggung des Bezirksrathauses mit der Regenbo-
genflagge zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
11.05.2021  zugestimmt  gez. Spelthann  gez. Hanselmann

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 dafür einstimmig dafür ausge-
sprochen, am 17. Mai zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an allen 
städtischen Gebäuden in Köln die „Rainbow Flag“ zu hissen.  
 
Die Beflaggung der städtischen Dienstgebäude erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes über das 
öffentliche Flaggen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beflaggungsverordnung NRW sowie der 
„Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“. Diese Richtlinie sieht als regel-
mäßigen Beflaggungstermin für das Rathaus und die Bezirksrathäuser mit der Regenbogenfahne u.a. 
den Christopher-Street-Day (CSD) vor.  
 
Für das Rathaus hat die Oberbürgermeisterin entschieden, am 17. Mai 2021 aus besonderem Anlass 
i. S. d. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen die Regenbogenfahne zu setzen. Für 
die Bezirksrathäuser sollen wie beim CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob an 
diesem Tag die Regenbogenfahne gesetzt wird.

2021_05_12 DE 1709_2021 Beflaggung Regenbogenfahne

2100 Zeichen

4 a Vorlagen-Nummer
ss. 5 'w 1709/2021

Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum ,/ En
Dezernat, Dienststelle  LOZEDA
OB/01

Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der
Bezirksvertretung gemäß $& 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung

Betreff

Beflaggung des Bezirksrathauses Ehrenfeld mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021

Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021

Begründung für die Dringlichkeit:

Da vor dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021 keine
Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet, wird die Angelegenheit als Dringlichkeitsentscheidung vor-
gelegt.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Beflaggung des Bezirksrathauses mit der Regenbo-
genflagge zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021.

Dam a Unter >= Untersghrift
2

Fa r AUT HAN gie. FANSELMANN

Haushaltsmäßige Auswirkungen
X Nein

Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 dafür einstimmig dafür ausge-
sprochen, am 17. Mai zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an allen
städtischen Gebäuden in Köln die „Rainbow Flag“ zu hissen.

Die Beflaggung der städtischen Dienstgebäude erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes über das
öffentliche Flaggen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beflaggungsverordnung NRW sowie der
„Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“. Diese Richtlinie sieht als regel-
mäßigen Beflaggungstermin für das Rathaus und die Bezirksrathäuser mit der Regenbogenfahne u.a.
den Christopher-Street-Day (CSD) vor.

Für das Rathaus hat die Oberbürgermeisterin entschieden, am 17. Mai 2021 aus besonderem Anlass
i.S. d. 8 1 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen die Regenbogenfahne zu setzen. Für
die Bezirksrathäuser sollen wie beim CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob an
diesem Tag die Regenbogenfahne gesetzt wird.

Beratungsverlauf (1)

31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1709/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.05.2021
Erstellt
05.05.2021 16:49