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Beflaggung des Bezirksrathauses Ehrenfeld mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 1709/2021 vom 12.05.2021

Stand: Am 31.05.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 1709/2021 Freigabedatum 12.05.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Beflaggung des Bezirksrathauses Ehrenfeld mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021 Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Da vor dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021 keine Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet, wird die Angelegenheit als Dringlichkeitsentscheidung vor- gelegt. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Beflaggung des Bezirksrathauses mit der Regenbo- genflagge zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 11.05.2021 zugestimmt gez. Spelthann gez. Hanselmann 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 dafür einstimmig dafür ausge- sprochen, am 17. Mai zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an allen städtischen Gebäuden in Köln die „Rainbow Flag“ zu hissen. Die Beflaggung der städtischen Dienstgebäude erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes über das öffentliche Flaggen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beflaggungsverordnung NRW sowie der „Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“. Diese Richtlinie sieht als regel- mäßigen Beflaggungstermin für das Rathaus und die Bezirksrathäuser mit der Regenbogenfahne u.a. den Christopher-Street-Day (CSD) vor. Für das Rathaus hat die Oberbürgermeisterin entschieden, am 17. Mai 2021 aus besonderem Anlass i. S. d. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen die Regenbogenfahne zu setzen. Für die Bezirksrathäuser sollen wie beim CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob an diesem Tag die Regenbogenfahne gesetzt wird.
  • 2021_05_12 DE 1709_2021 Beflaggung Regenbogenfahne

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    4 a Vorlagen-Nummer ss. 5 'w 1709/2021 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum ,/ En Dezernat, Dienststelle LOZEDA OB/01 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $& 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Beflaggung des Bezirksrathauses Ehrenfeld mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Da vor dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021 keine Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet, wird die Angelegenheit als Dringlichkeitsentscheidung vor- gelegt. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Beflaggung des Bezirksrathauses mit der Regenbo- genflagge zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021. Dam a Unter >= Untersghrift 2 Fa r AUT HAN gie. FANSELMANN Haushaltsmäßige Auswirkungen X Nein Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 dafür einstimmig dafür ausge- sprochen, am 17. Mai zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an allen städtischen Gebäuden in Köln die „Rainbow Flag“ zu hissen. Die Beflaggung der städtischen Dienstgebäude erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes über das öffentliche Flaggen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beflaggungsverordnung NRW sowie der „Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“. Diese Richtlinie sieht als regel- mäßigen Beflaggungstermin für das Rathaus und die Bezirksrathäuser mit der Regenbogenfahne u.a. den Christopher-Street-Day (CSD) vor. Für das Rathaus hat die Oberbürgermeisterin entschieden, am 17. Mai 2021 aus besonderem Anlass i.S. d. 8 1 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen die Regenbogenfahne zu setzen. Für die Bezirksrathäuser sollen wie beim CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob an diesem Tag die Regenbogenfahne gesetzt wird.

Beratungsverlauf

  1. 31.05.2021

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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