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V/0191/2021/1

„Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“

Vorlagen 12.05.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.5

Anlage_1_Satzungstext

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Beschlussvorlage

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V/0191/2021/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
„Vertiefende Untersuchungen zum Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Hafen-, 
Hansa-, Herz-Jesu-Viertel„ – Empfehlungen des Gutachters, erhaltungsrechtliche Prüfung, 
Ergebnisse des kleinräumigen Gentrifizierungsmonitorings und Voraussetzungen zur Umsetzung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.05.2021 Hauptausschuss (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, 
epidemische Lage) 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Empfehlung des Gutachtens (Anlage 1 
der Berichtsvorlage) den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 
1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) für den Geltungsbereich Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel (Sat-
zungstext siehe Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage).  
2. Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung wird gemäß dem beigefügten Lageplan festgelegt 
(Anlage 2 der Berichtsvorlage). Der Lageplan und die Auflistung der Flurstücke sind Bestandteil 
der Satzung. Die Wohnentwicklung in den darüber hinaus gehenden Flurstücken gemäß Aufstel-
lungsbeschluss unterliegt der weiteren Beobachtung. Bei einer späteren Evaluation der Satzung 
und ihres Geltungsbereichs können diese ggf. erneut aufgegriffen werden. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Bekanntmachung einzuleiten, 
damit die Satzung frist- und formgerecht in Kraft treten kann.  
4. Um die Durchsetzung des sozialen Erhaltungsrechts zu gewährleisten, wird auf die Anwendung 
des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB zurückgegriffen. Die Verwaltung 
wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das die Voraussetzungen, Kriterien und Verfahren 
zur (fristgerechten) Ausübung des Vorkaufsrechts im Geltungsbereich gewährleistet.  
5. Die Verwaltung wird beauftragt, in ca. fünf Jahren zu prüfen, ob die Anwendungsvoraussetzun-
gen für die Soziale Erhaltungssatzung noch vorliegen. Dieses wird im Rahmen einer Nachunter-
suchung erfolgen. Der Rat wird über die Ergebnisse dieser Evaluierung informiert. 
6. Der Rat nimmt die Ergebnisse des in Anlage 4 aufgeführten kleinräumigen Gentrifizierungsmoni-
torings zur Kenntnis. 
7. Die in der Vorlage quantifizierten und zur Umsetzung der Satzung erforderlichen Stellen in der 
Verwaltung werden eingerichtet.  
8. Weitere Wohnquartiere, insbesondere im erweiterten Innenstadtbereich (s. Mietspiegel Münster 
2021, Anlage 1 der Berichtsvorlage), werden einem Gentrifizierungsmonitoring unterzogen. 
Stadtplanungsamt 
 
18.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dr. Müller 
Telefon: 492 1210 
MuellerGrit@stadt-
muenster.de

- 2 - 
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II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € Bemerkungen 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regional-
entwicklung, Stadtpla-
nung 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 10/2021 bis 
12/2021 
22.280 
 
1 Stelle E13 
 
   2022 ff. 89.130 1 Stelle E13 
   2022 ff. 76.810 1 Stelle E11  
   10/2021 bis 
12/2021 
9.070 0,5 Stelle A 10 
 
   2022 ff. 36.280 0,5 Stelle A 10 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 11 Personalaufwendungen 10/2021 bis 
12/2021 
9.600 0,5 Stelle E 11 
   2022 ff. 38.400 0,5 Stelle E 11 
Produktgruppe 1003 Wohnen    
Zeile 11 Personalaufwendungen 10/2021 bis 
12/2021 
19.200 1 Stelle E 11 
   2022 ff. 76.810 1 Stelle E 11 
 
   10/2021 bis 
12/2021 
18.140 1 Stelle A 10 
   2022 ff. 72.560 1 Stelle A 10 
Produktgruppe 1401 Übergreifender Um-
weltschutz, Klima, 
Nachhaltigkeit, Immis-
sion, Boden, Abfall 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 10/2021 bis 
12/2021 
9.600 0,5 Stelle E 11 
   2022 ff. 38.400 0,5 Stelle E 11 
Summe der Personalaufwendungen 2021 87.890  
2022 ff. 428.390  
 
Die mit der Einrichtung der Stellen verbundenen Personalaufwendungen sind im Haushaltsplan 2021 
nicht veranschlagt. Die in 2021 anfallenden Personalaufwendungen werden im Wege der flexiblen 
Haushaltsführung im Personalbudget aufgefangen. Für die Folgejahre  werden die Personalaufwen-
dungen für die einzurichtenden Stellen zum Haushaltsplanentwurf 2022 belastungsneutral angemel-
det. Die Stellenwerte sind vorläufig und nach Prüfung durch die Verwaltung zum Stellenplan 2022 ggf. 
anzupassen. 
 
Begründung: 
Die Verwaltung greift den abweichenden Beschluss der Bezirksvertretung Mitte auf. Finanzielle Aus-
wirkungen werden ergänzend zum abweichenden Beschluss dargestellt. 
 
I.V. 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: Anlage 1: Satzungstext

Beratungsverlauf (1)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.5 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0191/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2021
Erstellt
12.05.2021 13:00