2012/0253
Anerkennung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Fairtrade-Stadt - Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2012 zum Antrag 'Darmstadt wird Fairtrade-Stadt' (Vorlage-Nr. SV-2012/0039) -
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2012/0253
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 12.09.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Agenda-Büro Hauptamt Vergabe- und Beschaffungsstel- le Büro der Stadtverordnetenver- sammlung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0253 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 571010 Kostenstelle: - Investitionsnummer: - Kostenträger: - Sachkonto: - Betreff: Anerke nnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Fairtrade-Stadt - Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2012 zum Antrag "Darm- stadt wird Fairtrade-Stadt" (Vorlage-Nr. SV-2012/0039) - Vorlage vom: 23.07.2012 Beschlussvorschlag: 1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt begrüßt die Kampagne Fairtrade-Towns des TransFair e.V. und strebt an, als Fairtrade-Stadt anerkannt zu werden. 2. Zur Kriterienerfüllung wird beschlossen, dass künftig bei allen Sitzungen des Magistrats, der Stadtver- ordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung in Räumlichkeiten der Stadt sowie in den Büros des Oberbürgermeisters und der Dezernenten Fairtrade-Kaffee und ein weite- res Produkt aus Fairem Handel verwendet werden. Anlagen: - 2 - Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.07.2012 In ihrer Sitzung vom 21.06.2012 hat die Stadtverordnetenversamml ung dem im Betreff genannten Antrag „Darmstadt wird Fairtrade-Stadt“ zugestimmt. Diese Beschlussvorlage dient der Umsetzung des daraus hervorgehenden Auftrags. Außerdem liegen der Vorlage Anregungen der Agenda- Themengruppe Mensch + Soziales zu Grunde. Der Agendabeirat unterstützt die in der Folge erläuterte Initiative „Fairtrade-Stadt“. Die Kampagne Fairtrade Towns wird von TransFair initiiert. Der TransFair – Verein zur Förderung des Fairen Handels mit der "Dritten Welt" e. V. ist gemeinnützig und nahm seine Arbeit in Deutsch- land 1992 auf. International ist TransFair in der Dachorganisation Fairtrade Labe lling Organizations International e.V. (FLO) organisiert. Kernziel des Vereins ist es, benachteiligte Produzentenfamilien in Afrika, Asien und Lateinamerika zu fördern und durch Fairen Handel ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Rund 1.000 Kleinbauernorganisationen und Plantagen arbeiten weltweit mit den Fairtrade-Standards. Damit profitieren weit über eine Millionen Kleinbauern und -bäuerinnen, Arbeiterinnen und Arbeiter in über 60 Ländern vom Fairen Handel. Zusammen mit deren Familien multipliziert sich die Zahl der erreichten Menschen nochmals um ein Mehrfaches. TransFair selbst handelt nicht mit Waren, sondern vergibt das Fairtrade-Siegel für fair gehandelte Produkte. Mit seinen Partnern erweitert TransFair das Fairtrade-Produktsortiment, erschließt neue Vertriebswege, vermarktet das Siegel und betreibt Informations- und Lobbyarbeit. Das Label er- reicht in Deutschland inzwischen ein hohes Verbreitungsniv eau. Rund 200 Unternehmen verwenden als Lizenznehmer das Fairtrade-Siegel für ca. 1 000 verschiedene Produkte. In rund 36 000 Super- märkten, Bioläden, Kaufhäusern, Drogeriemärkten, in den Weltläden sowie in Fachgeschäften sind Produkte mit dem Fairtrade-Siegel erhältlich. Gerade seit der Mitte der 2000er Jahre werden im jährlichen Durchschnitt hohe zweistellige Steigerungsraten im Absatz von Fairtrade-Produkten er- reicht. Der Gesamtumsatz in Deutschland lag in 2011 bei ca. 400 Millionen €. Der Bioanteil betrug 76%. Orientiert am umfassenden Nachhaltigkeitsbegriff baut das Fairtrade-Siegel auf den drei Säulen Fairen Handels auf: Ökologie – Umweltschonender Anbau, Einhaltung einer Liste verbotener Substanzen, Förderung des Bio-Anbaus durch höhere Mindestabnahmepreise, Verbot gentechnisch veränderter Organis- men. Ökonomie – Beratung der Vertragslandwirte, Garantie stabiler Mindestpreise, Garantie der Weiter- gabe einer Fairtrade-Prämie an die Produzenten, langfristige Handelsbeziehungen, Möglichkeit der Vorfinanzierung von Ernten. Soziales – Verbot von Diskriminierung, Möglichkeiten zur Weiterbildung, Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, Möglichkeit zu Tarifverhandlungen und Versammlungsfreiheit, gerechte Arbeits- bedingungen, Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und einer Gesundheitsvorsorge, För- derung von Gemeinschaftsprojekten. Die Kampagne Fairtrade Towns startete im Jahr 2000 in Großbritannien. Inzwischen bewerben sich in 24 Ländern über 1 000 Städte um den Titel „Fairtrade Town“. Führend ist weiterhin Großbritan- nien mit über 500 teilnehmenden Gebietskörperschaften. Fairtrade Towns sind unter anderem auch die Darmstädter Partnerstädte Alkmaar, Chesterfield, Graz und Trondheim. - 4 - Seit Januar 2009 können sich Kommunen in Deutschland um den Titel „Fairtrade-Stadt“ bewerben. Aktuell nehmen 91 Kommunen teil. Die Initiative wurde in 2011 von der Bundesregierung als ausgewählter Ort in der Kampagne „Deutschland, Land der Ideen“ prämiert. Kriterien für die Teilnahme an der Kampagne Fairtrade Towns sind: 1. Es liegt ein Beschluss der Kommune / des Kreist ages vor, dass bei allen Sitzungen der Aus- schüsse und des Rates sowie im Bürgermeister-, bzw. Landratsbüro Fair Trade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet wird. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt (bzw. Gemeinde/Landkreis) den Titel „Fairtrade Stadt“ (bzw. Gemeinde/Landkreis) anzustreben. 2. Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ (bzw. Ge- meinde/Landkreis) die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Um erfolgreich zu sein, sollte die Steuerungsgruppe aus Vertretern verschiedener Zielgruppen be- stehen. Mindestens sollten jeweils folgende Bereiche vertreten sein: - Städtische Verwaltung - (Einzel-)Handel, z.B. ein Vertreter eines Weltladens - Eine Welt, z.B. ein Vertreter einer Lokalen Agenda 21-Gruppe. Zudem sind Vertreter aus anderen Bereichen wünschenswert: - Kirchen und Nichtregierungsorganisationen - Schulen und Vereine - Medien 3. In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus Fairem Handel angebo- ten und in Cafés und Restaurants werden Fair Trade-Produkte ausgeschenkt. Nach aktuellem Stand (Anforderung für Städte zwischen 140 und 150 000 Einwohnern, Bevölkerung Darmstadt zum 30.06.12: 148 693) ist hierbei die Mindestanzahl von 25 Geschäften und 13 Gastro- nomiebetrieben einzuhalten. Auch bei dem perspektivisch zu erwartenden Sprung über 150 000 Einwohner bleibt das Kriterium ähnlich (26 Geschäfte, 13 Gastronomiebetriebe). 4. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fair Trade-Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt. Bei einer Einwohnerzahl unter 200.000 muss jeweils eine Schule, ein Verein und eine Kirche ge- wonnen werden. 5. Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ (bzw. Ge- meinde/Landkreis). Als Ergebnis sollten mindestens 4 Artikel pro Jahr publiziert werden. Kriterium Nr. 1 wird über diese Beschlussvorlage abgedeckt. Ziel ist es dabei vorrangig, dass die Stadt als wichtiger öffentlicher Auftraggeber eine Vorbildfunktion zu Gunsten eines sozial und öko- logisch gerechten Handels übernimmt und ein klares Statement der Stadtregierung in Richtung auf eine Armutsbekämpfung und Aspekte von Entwicklungszusammenarbeit allgemein abgegeben wird. Zur Erfüllung von Kriterium Nr. 2 bereitet die Agenda-Themengruppe Mensch + Soziales die konsti- tuierende Sitzung einer neu einzurichtenden Steuerungsgruppe vor. Die Bearbeitung der Kriterien 3 bis 5 und die Zusammenstellung der notwendigen statistischen Unterlagen werden in enger Koope- ration mit der Verwaltung von dort aus weitergeführt. Die formelle Antragstellung erfolgt durch Un- terschrift des Oberbürgermeisters und der/des Vorsitzenden der Steuerungsgruppe auf Basis dieser Beschlussvorlage. - 5 - Folgekosten entstehen im Sinne erhöhter Beschaffungskosten von Fairtrade-Produkten gegenüber Billigprodukten. Dieser Effekt wird jedoch durch die tendenziell hohe Qualität von Fairtrade- Produkten aufgewogen und ist nicht verlässlich quantifizierbar. Insofern soll er in der Entschei- dungsfindung keine Berücksichtigung finden. Die Ansätze für die Beschaffung von Fairtrade- Produkten sind, wie gewohnt, weiterhin in den entsprechenden Kostenstellen bei den für Bewirtung etc. zuständigen Fachämtern zu berücksichtigen und werden nicht zentral verbucht (vgl. S.1). Regelmäßige und gezielte Verwendung finden Fairtrade-Produkte in der Stadtverwaltung bereits durch das Hauptamt. Die Präsente für Alters- und Ehejubilare/innen werden bereits heute mit Be- standteilen aus Fairem Handel bestückt. Zu betonen sind abschließend zwei Punkte: - Ausgehend von dem hier geschilderten Fairtrade-Gedanken hat die Thematik eines Fairen Han- dels inzwischen eine hohe Eigendynamik entwickelt und verschiedene Anbieter bringen Lebensmit- tel an den Markt, welche in aller Regel nicht nur biologisch, sondern vertrauenswürdig fair erzeugt sind, ohne gelabelt zu sein. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt begrüßt diese Entwicklung ausdrück- lich, ist sie doch ein Beleg des Erfolgs der Fairtrade-Idee sowie ihrer positiven Wirkung am Beginn der Wertschöpfungsketten und eines zunehmend bewussten Einkaufsverhaltens weiterer Bevölke- rungsgruppen. - Es ist ein weiteres Ziel des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt, außer Fairtrade- Produkten auch Erzeugnisse aus biologischer, naturnaher Produktion mit regionaler Herkunft einzu- setzen. Dies dient dem Erhalt der stadtnahen Kultur- und Naturlandschaft, der Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten sowie der Emissions-, insbesondere der CO2- Reduktion durch kurze Transportwege. Beide Ziele sollen nicht gegenseitig in Konkurrenz stehen. Vielmehr sollen beide Produktgruppen verantwortlich und ausgewogen Verwendung finden. Darmstadt, 23.07.2012, 15kol Jochen Partsch Brigitte Lindscheid André Schellenberg Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0253
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.07.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00