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2012/0253

Anerkennung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Fairtrade-Stadt - Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2012 zum Antrag 'Darmstadt wird Fairtrade-Stadt' (Vorlage-Nr. SV-2012/0039) -

Magistratsvorlage 23.07.2012

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2012/0253

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2012/0253

10586 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.09.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I      Agenda-Büro 
Hauptamt 
Vergabe- und Beschaffungsstel-
le 
Büro der Stadtverordnetenver-
sammlung 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0253 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 571010     
Kostenstelle: - Investitionsnummer: -      
Kostenträger: - Sachkonto: -      
 
Betreff: Anerke nnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Fairtrade-Stadt - Umsetzung des 
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2012 zum Antrag "Darm-
stadt wird Fairtrade-Stadt"  (Vorlage-Nr. SV-2012/0039) - 
 
Vorlage vom: 23.07.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt begrüßt die Kampagne Fairtrade-Towns des TransFair e.V. und 
strebt an, als Fairtrade-Stadt anerkannt zu werden. 
 
2. Zur Kriterienerfüllung wird beschlossen, dass künftig bei allen Sitzungen des Magistrats, der Stadtver-
ordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung in Räumlichkeiten der 
Stadt sowie in den Büros des Oberbürgermeisters und der Dezernenten Fairtrade-Kaffee und ein weite-
res Produkt aus Fairem Handel verwendet werden. 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.07.2012  
 
In ihrer Sitzung vom 21.06.2012 hat die Stadtverordnetenversamml ung dem im Betreff genannten 
Antrag „Darmstadt wird Fairtrade-Stadt“ zugestimmt. Diese Beschlussvorlage dient der Umsetzung 
des daraus hervorgehenden Auftrags. Außerdem liegen der Vorlage Anregungen der Agenda-
Themengruppe Mensch + Soziales zu Grunde. 
Der Agendabeirat unterstützt die in der Folge erläuterte Initiative „Fairtrade-Stadt“. 
 
Die Kampagne Fairtrade Towns wird von TransFair initiiert. Der TransFair – Verein zur Förderung 
des Fairen Handels mit der "Dritten Welt" e. V. ist gemeinnützig und nahm seine Arbeit in Deutsch-
land 1992 auf. International ist TransFair in der Dachorganisation Fairtrade Labe lling Organizations 
International e.V. (FLO) organisiert. 
 
Kernziel des Vereins ist es, benachteiligte Produzentenfamilien in Afrika, Asien und Lateinamerika 
zu fördern und durch Fairen Handel ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Rund 
1.000 Kleinbauernorganisationen und Plantagen arbeiten weltweit mit den Fairtrade-Standards. 
Damit profitieren weit über eine Millionen Kleinbauern und -bäuerinnen, Arbeiterinnen und Arbeiter 
in über 60 Ländern vom Fairen Handel. Zusammen mit deren Familien multipliziert sich die Zahl der 
erreichten Menschen nochmals um ein Mehrfaches. 
 
TransFair selbst handelt nicht mit Waren, sondern vergibt das Fairtrade-Siegel für fair gehandelte 
Produkte. Mit seinen Partnern erweitert TransFair das Fairtrade-Produktsortiment, erschließt neue 
Vertriebswege, vermarktet das Siegel und betreibt Informations- und Lobbyarbeit. Das Label er-
reicht in Deutschland inzwischen ein hohes Verbreitungsniv eau. Rund 200 Unternehmen verwenden 
als Lizenznehmer das Fairtrade-Siegel für ca. 1 000 verschiedene Produkte. In rund 36 000 Super-
märkten, Bioläden, Kaufhäusern, Drogeriemärkten, in den Weltläden sowie in Fachgeschäften sind 
Produkte mit dem Fairtrade-Siegel erhältlich. Gerade seit der Mitte der 2000er Jahre werden im 
jährlichen Durchschnitt hohe zweistellige Steigerungsraten im Absatz von Fairtrade-Produkten er-
reicht. Der Gesamtumsatz in Deutschland lag in 2011 bei ca. 400 Millionen €. Der Bioanteil betrug 
76%. 
 
Orientiert am umfassenden Nachhaltigkeitsbegriff baut das Fairtrade-Siegel auf den drei Säulen 
Fairen Handels auf: 
 
Ökologie – Umweltschonender Anbau, Einhaltung einer Liste verbotener Substanzen, Förderung 
des Bio-Anbaus durch höhere Mindestabnahmepreise, Verbot gentechnisch veränderter Organis-
men. 
 
Ökonomie – Beratung der Vertragslandwirte, Garantie stabiler Mindestpreise, Garantie der Weiter-
gabe einer Fairtrade-Prämie an die Produzenten, langfristige Handelsbeziehungen, Möglichkeit der 
Vorfinanzierung von Ernten. 
 
Soziales – Verbot von Diskriminierung, Möglichkeiten zur Weiterbildung, Verbot von Kinderarbeit 
und Zwangsarbeit, Möglichkeit zu Tarifverhandlungen und Versammlungsfreiheit, gerechte Arbeits-
bedingungen, Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und einer Gesundheitsvorsorge, För-
derung von Gemeinschaftsprojekten. 
 
Die Kampagne Fairtrade Towns startete im Jahr 2000 in Großbritannien. Inzwischen bewerben sich 
in 24 Ländern über 1 000 Städte um den Titel „Fairtrade Town“. Führend ist weiterhin Großbritan-
nien mit über 500 teilnehmenden Gebietskörperschaften. Fairtrade Towns sind unter anderem auch 
die Darmstädter Partnerstädte Alkmaar, Chesterfield, Graz und Trondheim.

- 4 - 
Seit Januar 2009 können sich Kommunen in Deutschland um den Titel „Fairtrade-Stadt“ bewerben. 
Aktuell nehmen 91 Kommunen teil. 
 
Die Initiative wurde in 2011 von der Bundesregierung als ausgewählter Ort in der Kampagne 
„Deutschland, Land der Ideen“ prämiert. 
 
Kriterien für die Teilnahme an der Kampagne Fairtrade Towns sind: 
 
1. Es liegt ein Beschluss der Kommune / des Kreist ages vor, dass bei allen Sitzungen der Aus-
schüsse und des Rates sowie im Bürgermeister-, bzw. Landratsbüro Fair Trade-Kaffee sowie ein 
weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet wird. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt 
(bzw. Gemeinde/Landkreis) den Titel „Fairtrade Stadt“ (bzw. Gemeinde/Landkreis) anzustreben. 
 
2. Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ (bzw. Ge-
meinde/Landkreis) die Aktivitäten vor Ort koordiniert. 
Um erfolgreich zu sein, sollte die Steuerungsgruppe aus Vertretern verschiedener Zielgruppen be-
stehen. Mindestens sollten jeweils folgende Bereiche vertreten sein: 
- Städtische Verwaltung 
- (Einzel-)Handel, z.B. ein Vertreter eines Weltladens 
- Eine Welt, z.B. ein Vertreter einer Lokalen Agenda 21-Gruppe. 
Zudem sind Vertreter aus anderen Bereichen wünschenswert: 
- Kirchen und Nichtregierungsorganisationen 
- Schulen und Vereine  
- Medien 
 
3. In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus Fairem Handel angebo-
ten und in Cafés und Restaurants werden Fair Trade-Produkte ausgeschenkt. 
Nach aktuellem Stand (Anforderung für Städte zwischen 140 und 150 000 Einwohnern, Bevölkerung 
Darmstadt zum 30.06.12: 148 693) ist hierbei die Mindestanzahl von 25 Geschäften und 13 Gastro-
nomiebetrieben einzuhalten. Auch bei dem perspektivisch zu erwartenden Sprung über 150 000 
Einwohner bleibt das Kriterium ähnlich (26 Geschäfte, 13 Gastronomiebetriebe). 
 
4. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fair Trade-Produkte 
verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt. 
Bei einer Einwohnerzahl unter 200.000 muss jeweils eine Schule, ein Verein und eine Kirche ge-
wonnen werden.  
 
5. Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ (bzw. Ge-
meinde/Landkreis). 
Als Ergebnis sollten mindestens 4 Artikel pro Jahr publiziert werden. 
 
Kriterium Nr. 1 wird über diese Beschlussvorlage abgedeckt. Ziel ist es dabei vorrangig, dass die 
Stadt als wichtiger öffentlicher Auftraggeber eine Vorbildfunktion zu Gunsten eines sozial und öko-
logisch gerechten Handels übernimmt und ein klares Statement der Stadtregierung in Richtung auf 
eine Armutsbekämpfung und Aspekte von Entwicklungszusammenarbeit allgemein abgegeben wird. 
Zur Erfüllung von Kriterium Nr. 2  bereitet die Agenda-Themengruppe Mensch + Soziales die konsti-
tuierende Sitzung einer neu einzurichtenden Steuerungsgruppe vor. Die Bearbeitung der Kriterien 3 
bis 5 und die Zusammenstellung der notwendigen statistischen Unterlagen werden in enger Koope-
ration mit der Verwaltung von dort aus weitergeführt. Die formelle Antragstellung erfolgt durch Un-
terschrift des Oberbürgermeisters und der/des Vorsitzenden der Steuerungsgruppe auf Basis dieser 
Beschlussvorlage.

- 5 - 
Folgekosten entstehen im Sinne erhöhter Beschaffungskosten von Fairtrade-Produkten gegenüber 
Billigprodukten. Dieser Effekt wird jedoch durch die tendenziell hohe Qualität von Fairtrade-
Produkten aufgewogen und ist nicht verlässlich quantifizierbar. Insofern soll er in der Entschei-
dungsfindung keine Berücksichtigung finden. Die Ansätze für die Beschaffung von Fairtrade-
Produkten sind, wie gewohnt, weiterhin in den entsprechenden Kostenstellen bei den für Bewirtung 
etc. zuständigen Fachämtern zu berücksichtigen und werden nicht zentral verbucht (vgl. S.1). 
 
Regelmäßige und gezielte Verwendung finden Fairtrade-Produkte in der Stadtverwaltung bereits 
durch das Hauptamt. Die Präsente für Alters- und Ehejubilare/innen werden bereits heute mit Be-
standteilen aus Fairem Handel bestückt. 
 
Zu betonen sind abschließend zwei Punkte: 
 
- Ausgehend von dem hier geschilderten Fairtrade-Gedanken hat die Thematik eines Fairen Han-
dels inzwischen eine hohe Eigendynamik entwickelt und verschiedene Anbieter bringen Lebensmit-
tel an den Markt, welche in aller Regel nicht nur biologisch, sondern vertrauenswürdig fair erzeugt 
sind, ohne gelabelt zu sein. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt begrüßt diese Entwicklung ausdrück-
lich, ist sie doch ein Beleg des Erfolgs der Fairtrade-Idee sowie ihrer positiven Wirkung am Beginn 
der Wertschöpfungsketten und eines zunehmend bewussten Einkaufsverhaltens weiterer Bevölke-
rungsgruppen. 
 
- Es ist ein weiteres Ziel des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt, außer Fairtrade-
Produkten auch Erzeugnisse aus biologischer, naturnaher Produktion mit regionaler Herkunft einzu-
setzen. Dies dient dem Erhalt der stadtnahen Kultur- und Naturlandschaft, der Stärkung regionaler 
Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten sowie der Emissions-, insbesondere der CO2-
Reduktion durch kurze Transportwege. Beide Ziele sollen nicht gegenseitig in Konkurrenz stehen. 
Vielmehr sollen beide Produktgruppen verantwortlich und ausgewogen Verwendung finden. 
 
Darmstadt, 23.07.2012, 15kol 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Brigitte Lindscheid   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Stadträtin    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 13
TOP 410
TOP 7
TOP 3

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0253
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.07.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00