AN/0597/2026
Anfrage zur Missachtung des Ratsbeschlusses 0743/2020 vom 14.05.2020 zur Städtepartnerschaftspolitik der Stadt Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage zur Missachtung des Ratsbeschlusses 0743/2020 vom 14.05.2020 zur Städtepartnerschaftspolitik der Stadt Köln
3932 Zeichen
Eli Abeke, Malik Karaman, Gönul Topuz Datum: 06.04.2026 An den Vorsitz des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Herr Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Frau Dr. Gülşen Dikbaş Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 Anfrage zur Missachtung des Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 zur Städtepartnerschaftspolitik der Stadt Köln – Rat 0743/2020 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Tayfun Keltek, mit Bezug auf den einstimmigen Beschluss des Stadtrat Köln vom 14.05.2020 sowie die darauffolgenden Entwicklungen im Kontext der angestrebten Städtepartnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara sehen wir erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der bishe rigen Vorgehensweise der Stadtverwaltung Köln. Der Ratsbeschluss sah ausdrücklich vor, die Anregung zur Städtepartnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara im Rahmen der Weiterentwicklung des Städtepartnerschaftskonzepts zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wurde in Kooperation zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren, insbesondere Bündnis14 Afrika e.V., und der zuständigen Fachstelle der Stadt Köln ein Prozess initiiert, der zunächst zur Auswahl von Grand-Bassam (Côte d’Ivoire) führte. Nach einem Votum der Unzufriedenheit einiger zivilgesellschaftlichen Akteuren und dem Verweis auf unzureichende Kapazitäten dieser Stadt kam der Prozess jedoch faktisch zum Erliegen, ohne dass ein transparenter und nachvollziehbarer Neustart erfolgt ist. Parallel dazu wurde – insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – im Jahr 2022 und weiterführend 2024 - die Projektpartnerschaft mit der Stadt Dnipro politisch priorisiert und zügig umgesetzt. Die humanitäre Motivation hierfür ist nachvollziehbar. Dennoch wirft das Vorgehen grundlegende Fragen hinsichtlich politischer Prioritätensetzung, Verlässlichkeit und Gleichbehandlung auf. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie erklärt die Stadtverwaltung, dass der einstimmig gefasste Beschluss des Rates vom 14.05.2020 zur Berücksichtigung einer Städtepartnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara bis heute faktisch nicht umgesetzt wurde, obwohl dieser politisch legitimiert und ausdrücklich gewünscht war? 2. Warum wurde nach dem Abbruch des Prozesses um Grand-Bassam kein transparenter, strukturierter und partizipativer Auswahlprozess für alternative Städte initiiert, obwohl weiterhin Interesse aus Städten wie Benin -City, Nairobi und weiteren Städten sowie von zivilgesellschaftlichen Akteuren bestand? 3. Wie erklärt die Stadt die offensichtliche Ungleichbehandlung zwischen der konsequent vorangetriebenen Projektpartnerschaft mit Dnipro und dem gleichzeitigen Stillstand bzw. Abbruch der Partnerschaftsinitiative mit einer Stadt südlich der Sahara? 4. Wie ist die wiederholt kommunizierte Begründung fehlender finanzieller Mittel für afrikanische Partnerschaften mit den nachweislich mobilisierten Ressourcen für die Projektpartnerschaft mit Dnipro (inkl. Delegationsreisen, Empfänge und Kooperationsmaßnahmen) vereinbar? 5. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Kritik zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen und internationaler Partner, die das Verhalten der Stadt als intransparent, respektlos oder sogar diskriminierend wahrnehmen, und welche konkreten Schritte werde n unternommen, um verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen? Wir erwarten eine substanzielle, nachvollziehbare und transparente Stellungnahme zu diesen Punkten. Angesichts der politischen Tragweite und der berechtigten Erwartungen der beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteure halten wir eine bloß formelhafte Antwort für nicht ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Eli Abeke, Malik Karaman, Gönul Topuz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0597/2026
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 16.04.2026
- Erstellt
- 16.04.2026 10:57