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AN/0597/2026

Anfrage zur Missachtung des Ratsbeschlusses 0743/2020 vom 14.05.2020 zur Städtepartnerschaftspolitik der Stadt Köln

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 16.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 21.04.2026

Anfrage zur Missachtung des Ratsbeschlusses 0743/2020 vom 14.05.2020 zur Städtepartnerschaftspolitik der Stadt Köln

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Anfrage zur Missachtung des Ratsbeschlusses 0743/2020 vom 14.05.2020 zur Städtepartnerschaftspolitik der Stadt Köln

3932 Zeichen

Eli Abeke, Malik Karaman, Gönul Topuz 
 
 
 
Datum: 06.04.2026 
 
An den Vorsitz  
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
Herr Tayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle  
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
Frau Dr. Gülşen Dikbaş 
 
Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 
 
Anfrage zur Missachtung des Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 zur Städtepartnerschaftspolitik 
der Stadt Köln – Rat 0743/2020 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Tayfun Keltek, 
mit Bezug auf den einstimmigen Beschluss des Stadtrat Köln vom 14.05.2020 sowie die 
darauffolgenden Entwicklungen im Kontext der angestrebten Städtepartnerschaft mit einer Stadt 
südlich der Sahara sehen wir erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der bishe rigen 
Vorgehensweise der Stadtverwaltung Köln. 
Der Ratsbeschluss sah ausdrücklich vor, die Anregung zur Städtepartnerschaft mit einer Stadt 
südlich der Sahara im Rahmen der Weiterentwicklung des Städtepartnerschaftskonzepts zu 
berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wurde in Kooperation zwischen zivilgesellschaftlichen 
Akteuren, insbesondere Bündnis14 Afrika e.V., und der zuständigen Fachstelle der Stadt Köln ein 
Prozess initiiert, der zunächst zur Auswahl von Grand-Bassam (Côte d’Ivoire) führte.  
Nach einem Votum der Unzufriedenheit einiger zivilgesellschaftlichen Akteuren und dem Verweis 
auf unzureichende Kapazitäten dieser Stadt kam der Prozess jedoch faktisch zum Erliegen, ohne 
dass ein transparenter und nachvollziehbarer Neustart erfolgt ist. 
Parallel dazu wurde – insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die 
Ukraine – im Jahr 2022 und weiterführend 2024  - die Projektpartnerschaft mit der Stadt Dnipro 
politisch priorisiert und zügig umgesetzt. Die humanitäre Motivation hierfür ist nachvollziehbar. 
Dennoch wirft das Vorgehen grundlegende Fragen hinsichtlich politischer Prioritätensetzung, 
Verlässlichkeit und Gleichbehandlung auf.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. Wie erklärt die Stadtverwaltung, dass der einstimmig gefasste Beschluss des Rates vom 
14.05.2020 zur Berücksichtigung einer Städtepartnerschaft mit einer Stadt südlich der 
Sahara bis heute faktisch nicht umgesetzt wurde, obwohl dieser politisch legitimiert 
und ausdrücklich gewünscht war? 
2. Warum wurde nach dem Abbruch des Prozesses um Grand-Bassam kein transparenter, 
strukturierter und partizipativer Auswahlprozess für alternative Städte initiiert, obwohl 
weiterhin Interesse aus Städten wie Benin -City, Nairobi und weiteren Städten sowie 
von zivilgesellschaftlichen Akteuren bestand? 
3. Wie erklärt die Stadt die offensichtliche Ungleichbehandlung zwischen der konsequent 
vorangetriebenen Projektpartnerschaft mit Dnipro und dem gleichzeitigen Stillstand 
bzw. Abbruch der Partnerschaftsinitiative mit einer Stadt südlich der Sahara? 
4. Wie ist die wiederholt kommunizierte Begründung fehlender finanzieller Mittel für 
afrikanische Partnerschaften mit den nachweislich mobilisierten Ressourcen für die 
Projektpartnerschaft mit Dnipro (inkl. Delegationsreisen, Empfänge und 
Kooperationsmaßnahmen) vereinbar? 
5. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Kritik zahlreicher zivilgesellschaftlicher 
Organisationen und internationaler Partner, die das Verhalten der Stadt als 
intransparent, respektlos oder sogar diskriminierend wahrnehmen, und welche 
konkreten Schritte werde n unternommen, um verloren gegangenes Vertrauen 
wiederherzustellen? 
Wir erwarten eine substanzielle, nachvollziehbare und transparente Stellungnahme zu diesen 
Punkten. Angesichts der politischen Tragweite und der berechtigten Erwartungen der beteiligten 
zivilgesellschaftlichen Akteure halten wir eine bloß formelhafte Antwort für nicht ausreichend. 
Mit freundlichen Grüßen 
Eli Abeke, Malik Karaman, Gönul Topuz

Beratungsverlauf (1)

21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0597/2026
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
16.04.2026
Erstellt
16.04.2026 10:57