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2012/0241

Besetzung des Beirates der Volkshochschule

Magistratsvorlage 11.07.2012

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2012/0241

2277 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.10.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat II 
Volkshochschule an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0241 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Besetzung des Beirates der Volkshochschule 
 
Vorlage vom: 11.07.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat wählt eine Vertreterin/einen Vertreter aus seiner Mitte in den Beirat der Volkschule. 
2. Der Magistrat wählt die von der Leitung der Volkshochschule vorgeschlagenen Vertreterinnen und 
Vertreter von Verbänden in den Beirat der Volkshochschule. 
 
 
 
Anlagen: Vorschlag Leitung Volkshochschule 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.07.2012  
 
Gemäß § 4 der Satzung für die Volkshochschule der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
25.02.1971, gehören dem Beirat neben dem Oberbürgermeister auch der Kulturdezernent an. 
Bei Personalunion ist ein weiteres Mitglied des Magistrats in den Beirat zu wählen. 
 
Weiterhin sind die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung jeweils mit einer Person vertreten. 
Mit Magistratsvorlage 2011/0157 wurden die Vertretungen der Fraktionen bereits gewählt. 
 
Die anderen Mitglieder des Beirates der Volkshochschule sollen laut Satzung auf Vorschlag der 
Leitung der Volkshochschule aus Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen und Verbänden durch 
den Magistrat berufen werden.  
 
Mit Schreiben vom 20.06.2012 schlägt daher die Leitung der Volkshochschule die in der Anlage 
aufgeführten Personen für den Beirat vor und bittet den Magistrat um Zustimmung. 
 
 
Darmstadt, 11.07.2012 
100/da 
 
 
Dezernat I Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer 
Oberbürgermeister  Bürgermeister

anlage 1

5477 Zeichen

Darmstadt, 20.06.12
410-br; Nst.: 13-3255

Be
in) }
Br, veys kezuı olerı

Magistratsgeschäftsstelle 25 Jun; 2012
z. Hd. Herrn Daum ei

Kulturinstitute Eing.: 26. JUNI
Volkshochschule N

über Dezernat Il E
z. Hd Herrn Bürgermeister Reißer Rafael Reißer
Bürgermeister

Delegierten-Benennungen für den Beirat der Volkshochschule (2011-2016) durch den
Magistrat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reißer,
sehr geehrter Herr Daum,

gemäß $ 4 Abs. 3 in Verbindung mit $ 2 Abs. 2 der Satzung für die Volkshochschule
Darmstadt (s. Anlage) sind vom Magistrat auf Vorschlag des Leiters der Volkshochschule
folgende Mitglieder des Beirates für die Volkshochschule zu berufen:

$4Abs.2c) für die evangelische Kirche:
Ernst Wiederhold
Leiter Fachstelle Bildung
Rheinstr. 31
64283 Darmstadt
für die katholische Kirche:
Dr. Sabine Gahler
Leiterin Katholisches Bildungszentrum NR 30
Nieder-Ramstädter-Str. 30
privat: Otto-Wels-Str. 6
64331 Weiterstadt

&4Abs.2d) für den Deutschen Gewerkschaftsbund:
Ulrich Märtin

Roßdörfer Str. 105

64287 Darmstadt

Als Vertreter:

Walter Erb

Rilkeweg 4

64285 Darmstadt

&4Abs.2e) für die Handwerkskammer:
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Bärenz
Rudolf-Diesel-Str. 30

64331 Weiterstadt
für die Industrie und Handwerkskammer:

erfolgt keine Berufung. Die IHK beteiligt sich seit 2006 nicht mehr an vhs-Beiräten in der Region

Rhein-Main-Neckar

84 Abs. 2f) für die Agentur für Arbeit Darmstadt:

Horst Dohmen

Groß-Gerauer-Weg 7

64295 Darmstadt

84 Abs. 2g) für die Technische Universität Darmstadt (2 Vertreter/innen):
Prof. Dr. Peter Euler

Karolinenplatz 5

64289 Darmstadt

sowie:

Beate Kriegler

Leiterin des Referats IID Studium und Lehre

Karolinenplatz 5

64289 Darmstadt

$4Abs.2h) als Vertreter/innen der Kusleiter/innen der Volkshochschule (2 Vertreter/innen):
Gerlinde Feldmann

Kaupstr. 44

64289 Darmstadt

sowie:

Parthena Anastasiadou

Hofmannstr. 10

64347 Griesheim

& 4 Abs. 2 i) der „Verein Freunde...der Volkshochschule e.V.‘ hat sich aufgelöst.
&4Abs.2|j) als Vertreter/innen der Volkshochschulteilneher/innen (3 Vertreter/innen):
Ursula Kroll

Landskronstr. 81

64285 Darmstadt

sowie:

Herr Bijan Monazah

Soderstr. 100

64287 Darmstadt

sowie:

Dr. Christian Rosinski

Bornstr. 75 c

64291 Darmstadt

Die oben genannten Vertreterinnen und Vertreter wurden von den jeweiligen Institutionen der
Leitung der Volkshochschule vorgeschlagen, die zwei Vertreter/innen der Kursleitenden wurden von
der Versammlung der Kursleitenden gewählt.

Ich bitte um Zustimmung und um Weiterleitung an die Magistratsgeschäftsstelle, Herrn Daum, zur
Fertigung einer Magistratsvorlage. (Kopie dieses Schreibens vorab an Herrn Daum als Mail)-

Darüberhinaus ist ein weiteres Magistratsmitglied als Mitglied zu bestimmen ($ 4 Abs. 2 a)
Herr Oberbürgermeister Partsch hat bereits entschieden, dass Herr Bürgermeister Reißer den
Vorsitz im Beirat innehat.

Mit freundlichen Grüßen

4

Brednihgg
Leiter

Anlage

Ace

Maßgabe der Arbeitspläne vom Träger nach den allgemeinen Richtlinien zu dem
Stellenbesetzungsverfahren angestellt.

84

Beirat

Zur Förderung der Volkshochschule wird ein ehrenamtlicher Beirat gebildet, der die
Leiterin oder den Leiter und ihre oder seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer
Arbeit unterstützen.

Dem Beirat gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder an:

Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister und die Kulturdezernentin oder
Kulturdezernent, bei Personalunion ein weiteres vom Magistrat zu bestimmendes
Magistratsmitglied,

je eine von der Stadtverordnetenversammlung gewählte Vertreterin oder je ein
Vertreter der in ihr vertretenen Fraktionen,

je eine Vertreterin oder je ein Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche.

je eine örtlich zuständige Vertreterin oder je ein Vertreter des Deutschen
Gewerkschaftsbundes und der Deutschen Angestelltengewerkschaft,

je eine Vertreterin oder je ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer und der
Handwerkskammer,

eine Vertreterin oder ein Vertreter des Arbeitsamtes,

zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Technischen Hochschule,

zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Kursleiterinnen oder Kursleiter, die von der
Versammlung der Kursleiterinnen oder der Kursleiter benannt werden,

eine Vertreterin oder ein Vertreter des Vereins „Freunde und Förderer der
Volkshochschule“,

drei Vertreterinnen oder Vertreter der Volkshochschulteilnehmerinnen oder
Volkshochschulteilnehmer.

Die Mitglieder des Beirates - 2 c bis j - werden von der Leiterin oder dem Leiter der
Volkshochschule vorgeschlagen und vom Magistrat berufen. Den Vorsitz im Beirat
führt die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister oder ein von Ihr oder ihm
beauftragtes Magistratsmitglied.

Die von der Stadtverordnetenversammlung gewählten und die vom Magistrat
berufenen Mitglieder üben ihr Amt für die Dauer der Wahlperiode der
Stadtverordnetenversammlung aus. Nach Ablauf der Wahlzeit führt der Beirat seine
Arbeit bis zur Bildung eines neuen Beirates weiter.

Die Leiterin oder der Leiter (Direktorin oder Direktor) berichtet dem Beirat über die
geleistete Arbeit und die geplanten Bildungsvorhaben und legt ihm jeweils den gem.
$ 3 Abs. 2 b aufgestellten Arbeitsplan und Haushaltsvorschlag vor.

Der Beirat ist nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr, durch die Vorsitzende oder den
Vorsitzenden einzuberufen. Die Einladungen werden schriftlich unter Angabe der
Tagesordnung, mindestens fünf Tage vor der Sitzung, übersandt. In dringen Fällen
kann die Frist verkürzt werden.

Beratungsverlauf (1)

TOP 457

Orte (10)

  • Nieder-Ramstädter Straße 30
  • Roßdörfer Straße 105
  • Kaupstraße 44
  • Landskronstraße 81
  • Soderstraße 100
  • Bornstraße 75c
  • Rilkeweg 4
  • Groß-Gerauer Weg 7
  • Karolinenplatz 5
  • Rheinstraße 31

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0241
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.07.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00