1364/2023
Barrierefreiheit öffentlicher Toiletten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5336 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 24.05.2023 1364/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.05.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 28.08.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.09.2023 Barrierefreiheit öffentlicher Toiletten Der Sachkundige Einwohner Intveen (Behindertenvertretung) hat zur Sitzung des Ausschus- ses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 02.03.2023 folgende Anfrage (AN/0300/2023) gestellt: 1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Belange behinderter Toilettennutzer*innen immer bei der Planung, Aufstellung und Sanierung öffentlicher Toiletten berücksichtigt werden? 2. Welche zwingenden Anforderungen werden bei der Planung und Aufstellung hinsicht- lich Barrierefreiheit vorgegeben? 3. Wie ist die Beteiligung / Anhörung der Behindertenorganisationen und der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik vorgesehen? 4. Inwieweit erfüllen aktuell neu aufgestellte oder in Planung befindliche öffentliche Toilet- ten die besonderen Anforderungen an die barrierefreie Nutzung durch behinderte Nut- zer*innen? 5. Wie häufig sollen diese Toiletten gereinigt werden? Die Verwaltung nimmt wie folgt dazu Stellung: Zu Frage 1: Bei der Planung, Einrichtung oder gegebenenfalls Sanierung von öffentlichen Toiletten wird die Barrierefreiheit grundsätzlich berücksichtigt. City-WCs und Mobiltoiletten sowie die Happy- Toilet-Partner (soweit eine barrierefreie Toilette beim Partner vorhanden ist, was von den örtli- chen Gegebenheiten abhängt) berücksichtigen dies. 2 In 2023 soll ein weiterer Toilettentyp getestet werden, der allerdings nicht barrierefrei ausge- führt werden kann, da hier der Fokus auf einem Angebot liegt, das prekäre Orte bzw. Plätze mit besonderem Handlungsbedarf und entsprechende Zielgruppen bedient (u. a. Drogenkon- sumierende, Obdachlose) und vandalismussicher ist, um die Nutzbarkeit des Angebots auf- rechtzuerhalten. Der Toilettentyp wird in Ergänzung zu bereits bestehenden barrierefreien An- geboten geschaffen, sodass Behinderte dadurch nicht von der Nutzung öffentlich zugänglicher Toiletten ausgeschlossen werden. Zwei Beispiele: eine solche am Neumarkt geplante Toilette ergänzt das Angebot der barrierefreien City-Toilette in der Krebsgasse und ein auf dem Bahn- hofsvorplatz geplante die barrierefreien Angebote im Hauptbahnhof und an der Domsüdseite (Domtoilette). Dies wird auch bei der Realisierung weiterer Standorte Berücksichtigung finden. Auch im Rahmen des Ratsauftrags zum Test von anderen, innovativen Toilettentypen im öf- fentlichen Raum wird die Barrierefreiheit berücksichtigt. Öffentliche Gebäude wie die städtischen Verwaltungshäuser verfügen ebenfalls über barriere- freie Toiletten. Das Toilettenkonzept weist auf die Berücksichtigung der Belange Behinderter besonders hin. Bei der Konzepterarbeitung wurde in 2013 ein intensiver Austausch mit der Gesamtschwerbe- hindertenvertretung gepflegt und die entsprechenden Hinweise bei der Gestaltung der City- Toiletten aufgenommen. Zum Jahreswechsel 2022/23 waren von gut 130 öffentlichen Toiletten in Köln ca. 70 % barrie- refrei ausgeführt. Zu Frage 2: Bei der Planung und Aufstellung von City-Toiletten wird die DIN 18024/18040-1 berücksichtigt. Für Menschen, die auf ein barrierefreies Toilettenangebot angewiesen sind, ist die Nutzung der City-Toiletten mittels eines Euro-Schlüssels kostenfrei. Möchten HappyToilet-Partner ihre Toilette(n) der allgemeinen Nutzung öffnen, wird auf die DIN-Anforderungen zur Barrierefrei- heit geachtet. Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Über die Mitwirkung der Gesamtschwerbehindertenvertretung an der Konzepterarbeitung ist sichergestellt, dass nur die auf Grundlage des Konzepts umgesetz- ten Toilettentypen eingesetzt werden. Für zu testende neue Toilettentypen wird die städtische Gesamtschwerbehindertenvertretung und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vorab eingebunden. Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 1. City-Toiletten erfüllen die DIN 18024/18040-1 und die 2013 gesetz- ten Anforderungen der städtischen Gesamtschwerbehindertenvertretung. Der an Orten mit be- sonderem Handlungsbedarf eingesetzte Toilettentyp erfüllt diesen Standard nicht. Die Mobilto- iletten entsprechen der dafür gültigen Norm für sog. Handicap-Kabinen. Standorte der Happy- Toilet-Partner sind individuell – je nach Verfügbarkeit von barrierefreien Toilettenangeboten – zu beurteilen. Über www.toiletten.koeln können die über das Toilettenkonzept realisierten öffentlichen Toilet- ten in Köln nach dem Kriterium „barrierefrei“ gefiltert und ausgegeben werden. zu Frage 5: Die Reinigung der von der AWB betriebenen Toiletten erfolgt im Allgemeinen bedarfsgerecht. 3 Den Standard stellt die tägliche Reinigung dar, bei City-Toiletten, die in der barrierefreien Ka- bine über eine selbstreinigende Sitzbrille verfügen, im Stadtzentrum überwiegend zweimal täglich. Je nach Erfahrungswerten kann allerdings auch häufiger gereinigt werden. Bei Mobil- toiletten finden auch saisonale Unterschiede Berücksichtigung. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1364/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 29.08.2023
- Erstellt
- 24.04.2023 12:40