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2026/0087

Neuwahl der Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen

Magistratsvorlage 25.02.2026

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2026/0087

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0087 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen  
 
Vorlage vom: 08.04.2026 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue 
Legislaturperiode die Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen und 
deren Stellvertreter neu zu wählen.  
 
1. Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis und leitet diese zur Beschlussfassung zu Punkt 
2. an die Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt , wie aus der Begründung ersichtlich , ihre Vertreter 
in die Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage  
 
Gemäß § 23 Abs. 1 Hessisches Landesplanungsgesetz vom 06.09.2002 in Verbindung mit  
§ 32 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) steht der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
5 Sitze in der Regionalversammlung der Planungsregion Südhessen zu.  
Für jede gewählte Pers on ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter festzulegen.  
 
Da es sich hierbei um 5 gleiche und unbesoldete Stellen im Sinne der HGO handelt, erfolgt 
die Wahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl (Listenwahl).  
 
Es ist hierbei darauf zu achten, dass d ie vorgeschlagenen Personen die Vorgaben zur Wahl in 
das entsendende Gremium erfüllt (Wahlrecht bei der Kommunalwahl). Die Personen müssen 
damit nicht zwingend Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sein.  
 
Die einzureichenden Listen sind so zu gestalte n, dass ausreichend Nachrücker enthalten 
sind. 
 
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien 
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei 
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.  
 
Darmstadt, 08.04.2026 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0087
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.02.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00