2026/0087
Neuwahl der Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen
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2026/0087
3223 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0087
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen
Vorlage vom: 08.04.2026
Beschlussvorschlag :
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue
Legislaturperiode die Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen und
deren Stellvertreter neu zu wählen.
1. Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis und leitet diese zur Beschlussfassung zu Punkt
2. an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt , wie aus der Begründung ersichtlich , ihre Vertreter
in die Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage
Gemäß § 23 Abs. 1 Hessisches Landesplanungsgesetz vom 06.09.2002 in Verbindung mit
§ 32 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) steht der Wissenschaftsstadt Darmstadt
5 Sitze in der Regionalversammlung der Planungsregion Südhessen zu.
Für jede gewählte Pers on ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter festzulegen.
Da es sich hierbei um 5 gleiche und unbesoldete Stellen im Sinne der HGO handelt, erfolgt
die Wahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl (Listenwahl).
Es ist hierbei darauf zu achten, dass d ie vorgeschlagenen Personen die Vorgaben zur Wahl in
das entsendende Gremium erfüllt (Wahlrecht bei der Kommunalwahl). Die Personen müssen
damit nicht zwingend Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sein.
Die einzureichenden Listen sind so zu gestalte n, dass ausreichend Nachrücker enthalten
sind.
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.
Darmstadt, 08.04.2026
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0087
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.02.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00