SV-2026/0023
Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Wahlausschuss zur Wahl der XVIII. Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV)
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SV-2026/0023
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Vorlage-Nr. SV-2026/0023 Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Wahlausschuss zur Wahl der XVIII. Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) Die 18. Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) wird im August oder September 2026 gewählt. Die Wahl soll in diesem Zeitraum parallel in den einzelnen Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreie Städte) erfolgen. Zur Vorbereitung der Wahl ist, laut des Gesetzes über den Landeswohlfahrtsverband Hessen in den Wahlkreisen, ein Wahlausschuss zu bilden. Das mit der Durchführung der Wahl beauftragte Landratsamt des Landkreises Offenbach hat das Büro der Stadtverordnetenversammlung darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Stadtverordnetenversammlung als Vertrauensperson 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied in den Wahlausschuss zu entsenden hat. Die Vertrauensperson bzw. dessen Stellvertretung müssen Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sein. Sie dürfen jedoch nicht auf der Wahlliste für die 18. Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen stehen. Da die erste Sitzung des Wahlausschusses bereits am 20.05.2026 um 14 Uhr im Kreishaus des Landkreises Offenbach in Dietzenbach stattfindet, muss die Wahl in der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2026 erfolgen. Es handelt sich hierbei um jeweils 1 unbesoldete Stelle. Sie sind daher getrennt nach dem Prinzip der Mehrheitswahl zu wählen. Auf § 13 des Hess. Gleichberechtigungsgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen. Yücel Akdeniz Stadtverordnetenvorsteher
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2026/0023
- Typ
- Stadtverordnetenvorlage
- Datum
- 27.04.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00