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SV-2026/0023

Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Wahlausschuss zur Wahl der XVIII. Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV)

Stadtverordnetenvorlage 27.04.2026

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SV-2026/0023

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SV-2026/0023

1606 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2026/0023 
 
 
Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Wahlausschuss 
zur Wahl der XVIII. Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen 
(LWV) 
 
 
Die 18. Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) wird im 
August oder September 2026 gewählt. Die Wahl soll in diesem Zeitraum parallel in 
den einzelnen Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreie Städte) erfolgen. 
 
Zur Vorbereitung der Wahl ist, laut des Gesetzes über den Landeswohlfahrtsverband 
Hessen in den Wahlkreisen, ein Wahlausschuss zu bilden.  
Das mit der Durchführung der Wahl beauftragte Landratsamt des Landkreises 
Offenbach hat das Büro der Stadtverordnetenversammlung darüber in Kenntnis 
gesetzt, dass die Stadtverordnetenversammlung als Vertrauensperson 1 Mitglied und 
1 stellvertretendes Mitglied in den Wahlausschuss zu entsenden hat. 
 
Die Vertrauensperson bzw. dessen Stellvertretung müssen Mitglied der 
Stadtverordnetenversammlung sein.  
Sie dürfen jedoch nicht auf der Wahlliste für die 18. Verbandsversammlung des 
Landeswohlfahrtsverbandes Hessen stehen. 
 
Da die erste Sitzung des Wahlausschusses bereits am 20.05.2026 um 14 Uhr im 
Kreishaus des Landkreises Offenbach in Dietzenbach stattfindet, muss die Wahl in der 
Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2026 erfolgen.  
 
Es handelt sich hierbei um jeweils 1 unbesoldete Stelle. Sie sind daher getrennt nach 
dem Prinzip der Mehrheitswahl zu wählen.  
 
Auf § 13 des Hess. Gleichberechtigungsgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen. 
 
 
 
 
 
 
Yücel Akdeniz 
Stadtverordnetenvorsteher

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2026/0023
Typ
Stadtverordnetenvorlage
Datum
27.04.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00