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2026/0078

Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Hessisches Ried

Magistratsvorlage 24.02.2026

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2026/0078

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2026/0078

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0078 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Hessisches Ried  
 
Vorlage vom: 12.05.2026 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung 
und im Verbandsvorstand des Wasserverbandes Hessisches Ried neu zu wählen. Hierzu werden 
folgende Beschlüsse gefasst:  
 
1. Der Magistrat wählt 1 Magistratsmitglied  und dessen persönliche Stellvertret ungen in die 
Verbandsversammlung.  
 
2. Der Magistrat benennt 1 Magistratsmitglied  und dessen persönliche Stellvertret ungen zur 
Wahl durch die Verbandsversammlung in den Verbandsvorstand.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage :  
 
Nach §§ 8, 15 und 16 der Satzung des Wasserverbandes Hessisches Ried gehören der 
Verbandsversammlung  
 
je 1 Mitglied des Magistrats und dessen persönliche Stellvertretungen an 
– Mehrheitswahl – 
 
Die Anzahl der Stimmen des Mitglieds in der Verbandsversammlung richtet sich nach dem 
Wasserverbrauch  des jeweiligen Kalender jahres. Die Stadt D armstadt hat derzeit 2 S timmen.  
 
dem Verbandsvorstand  
 
1 Mitglied und dessen persönliche Stellvertretungen, vorgeschlagen durch  den Magistrat  
 
an.  
 
Die Wahl in die Verbandsversammlung erfolgt durch den Magistrat nach Mehrheitswahl;  
die Benennung für den Verbandsvorstand durch die Verbandsversammlung auf Vorschlag 
durch den Magistrat als Teil der Mitgliedsgruppe  3. 
 
Mitglieder des Vorstandes können nicht gleichzeitig Mitglieder der Verbandsversammlung 
sein. 
 
Darmstadt, 12.05.2026 
 
Dezernat I 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0078
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.02.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00