1383/2021
Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion zum Einsatz von Fördermitteln für Ganztagsausbau in Grundschulen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3583 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/40/402/2
Vorlagen-Nummer 20.04.2021
1383/2021
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021
Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion zum Einsatz von Fördermitteln für Ganztagsausbau in
Grundschulen
Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion zum Einsatz von Fördermitteln für Ganztagsausbau in
Grundschulen unter TOP 6.1 der ASW-Sitzung vom 01.03.2021
Bezug: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau
der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom
22.01.2021).
Auf der o.g. Grundlage konnte die Stadt Köln als Schulträger Fördermittel für den Ganztagsbau ihrer
Grundschulen beantragen. Gefördert werden Investitionen in den quantitativen und qualitativen inves-
tiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der jahr-
gangsstufen 1-4. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Die bewilligten Maßnahmen
müssen bis zum 30. Juni 2021 begonnen werden und sind bis zum 31. Dezember 2021 durchzufüh-
ren.
1. In welcher Höhe sind Fördermittel für den Ganztagsausbau in Kölner Grundschulen beantragt
worden?
2. Nach welchen Kriterien sollen die Mittel eingesetzt werden?
Antwort der Verwaltung
Zu 1: In welcher Höhe sind Fördermittel für den Ganztagsausbau in Kölner Grundschulen
beantragt worden?
Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Stadt Köln
ein Förderbudget von 10.888.300 € zur Verfügung gestellt. Dabei sind die Förderkriterien stark einge-
grenzt:
Der Maßnahmenbeginn darf nicht vor dem 17.06.2020 liegen
Bewilligte Maßnahmen müssen bis zum 30.06.2021 begonnen werden
Das Maßnahmenende muss vor dem 31.12.2021 liegen
Maßnahmen werden bis zu 85 % gefördert (15 % Eigenanteil der Stadtverwaltung)
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Aufgrund des stark eingegrenzten Förderzeitraumes sind umfassende Änderungen, wie zum Beispiel
die Beauftragung von zusätzlichen Umbau- oder Neubaumaßnahmen, die zu einem signifikanten
Ausbau des Ganztags führen könnten, leider nicht möglich.
Für laufende Maßnahmen wurden seitens der Gebäudewirtschaft für 4 Projekte Fördermittel in Höhe
von 660.405,00 € beantragt.
Zur qualitativen Weiterentwicklung des Ganztags wird die Anschaffung von zusätzlichem Mobiliar,
Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie mobilen Sportgeräten/Sportmaterial gefördert. Das Amt für
Schulentwicklung hat dazu die pauschale Fördersumme von 5.000 € pro OGS-Gruppe beantragt und
zusätzlich die Förderung von laufenden Einrichtungsmaßnahmen. Daraus ergeben sich zuwendungs-
fähige Gesamtausgaben in Höhe von 8.580.260,89 € und eine beantrage Förderung (85 %) in Höhe
von 7.293.221,76 €. Das Amt für Schulentwicklung wendet zusätzlich Mittel in Höhe von 1.287.039,13
€ auf.
Zu 2: Nach welchen Kriterien sollen die Mittel eingesetzt werden?
Die Fördergelder wurden gemäß der Förderrichtlinie für bereits laufende Maßnahmen beantragt, die
nicht vor dem 17.06.2020 begonnen wurden und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sind.
Weitere Fördergelder wurden pauschal nach OGS-Gruppenanzahl beantragt.
Eine weitere Berücksichtigung von Kriterien war aufgrund der kurzen Antragsfrist (Erlass Förderricht-
linie 22.01.2021 – bereits verlängerte Antragsfrist nur bis 19.03.2021) nicht möglich.
Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1383/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 20.04.2021
- Erstellt
- 14.04.2021 07:47