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Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion zum Einsatz von Fördermitteln für Ganztagsausbau in Grundschulen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1383/2021 vom 20.04.2021

Stand: Am 07.06.2021 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 20.04.2021 1383/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion zum Einsatz von Fördermitteln für Ganztagsausbau in Grundschulen Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion zum Einsatz von Fördermitteln für Ganztagsausbau in Grundschulen unter TOP 6.1 der ASW-Sitzung vom 01.03.2021 Bezug: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom 22.01.2021). Auf der o.g. Grundlage konnte die Stadt Köln als Schulträger Fördermittel für den Ganztagsbau ihrer Grundschulen beantragen. Gefördert werden Investitionen in den quantitativen und qualitativen inves- tiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der jahr- gangsstufen 1-4. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Die bewilligten Maßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2021 begonnen werden und sind bis zum 31. Dezember 2021 durchzufüh- ren. 1. In welcher Höhe sind Fördermittel für den Ganztagsausbau in Kölner Grundschulen beantragt worden? 2. Nach welchen Kriterien sollen die Mittel eingesetzt werden? Antwort der Verwaltung Zu 1: In welcher Höhe sind Fördermittel für den Ganztagsausbau in Kölner Grundschulen beantragt worden? Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Stadt Köln ein Förderbudget von 10.888.300 € zur Verfügung gestellt. Dabei sind die Förderkriterien stark einge- grenzt:  Der Maßnahmenbeginn darf nicht vor dem 17.06.2020 liegen  Bewilligte Maßnahmen müssen bis zum 30.06.2021 begonnen werden  Das Maßnahmenende muss vor dem 31.12.2021 liegen  Maßnahmen werden bis zu 85 % gefördert (15 % Eigenanteil der Stadtverwaltung) 2 Aufgrund des stark eingegrenzten Förderzeitraumes sind umfassende Änderungen, wie zum Beispiel die Beauftragung von zusätzlichen Umbau- oder Neubaumaßnahmen, die zu einem signifikanten Ausbau des Ganztags führen könnten, leider nicht möglich. Für laufende Maßnahmen wurden seitens der Gebäudewirtschaft für 4 Projekte Fördermittel in Höhe von 660.405,00 € beantragt. Zur qualitativen Weiterentwicklung des Ganztags wird die Anschaffung von zusätzlichem Mobiliar, Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie mobilen Sportgeräten/Sportmaterial gefördert. Das Amt für Schulentwicklung hat dazu die pauschale Fördersumme von 5.000 € pro OGS-Gruppe beantragt und zusätzlich die Förderung von laufenden Einrichtungsmaßnahmen. Daraus ergeben sich zuwendungs- fähige Gesamtausgaben in Höhe von 8.580.260,89 € und eine beantrage Förderung (85 %) in Höhe von 7.293.221,76 €. Das Amt für Schulentwicklung wendet zusätzlich Mittel in Höhe von 1.287.039,13 € auf. Zu 2: Nach welchen Kriterien sollen die Mittel eingesetzt werden? Die Fördergelder wurden gemäß der Förderrichtlinie für bereits laufende Maßnahmen beantragt, die nicht vor dem 17.06.2020 begonnen wurden und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sind. Weitere Fördergelder wurden pauschal nach OGS-Gruppenanzahl beantragt. Eine weitere Berücksichtigung von Kriterien war aufgrund der kurzen Antragsfrist (Erlass Förderricht- linie 22.01.2021 – bereits verlängerte Antragsfrist nur bis 19.03.2021) nicht möglich. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 07.06.2021

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 3.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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