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V/0014/2024

Bericht über die Anträge auf Baukostenzuschuss von Münsteraner Sportvereinen mit Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn

Vorlagen 19.02.2024

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 23.05.2024, TOP 9

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

4235 Zeichen

V/0014/2024 
V/0014/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über die Anträge auf Baukostenzuschuss von Münsteraner Sportvereinen mit Antrag auf 
förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   19.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   21.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   23.05.2024 Sportausschuss Bericht 
 
 
 
Bericht zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
 
 
Die Stadt Münster gewährt im Rahmen der Sportförderrichtlinie münsterschen Sportvereinen einen 
Baukostenzuschuss für vereinseigene Sportstätten. Nach II Buchst. E Ziff. 2. 6 darf der Verein grund-
sätzlich erst nach der Bewilligung mit der Maßnahme beginnen.  Gemäß Ziff. 4.2 kann die Verwaltung 
in begründeten Einzelfällen auf Antrag einen förderunschädlichen Baubeginn genehmigen. Dem 
Sportausschuss wird in regelmäßigen Abständen darüber berichtet. 
 
 
Mit der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns ist keine verbindliche Zusage auf Gewährung ei-
nes städtischen Zuschusses verbunden. Insofern hat sie keinen Einfluss auf die Beratung und Be-
schlussfassung der politischen Gremien der Stadt Münster.  
Die Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns hat keine finanziellen Auswir-
kungen für die Stadt Münster. 
 
 
Dem Sportamt lagen bis zum 09 .02.2024 insgesamt zehn Anträge für Zuschüsse zu Baukosten für 
vereinseigene Sportstätten mit Beantragung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns vor. 
 
 
 
 
 
Sportamt 
 
26.02.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Richter/Herr Warbinger  
Telefon: 492-5215/-5205 
RichterEvalena@stadt-
muenster.de 
Warbinger@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0014/2024 
1. Positiv beschiedene Anträge auf vorzeitigen Baubeginn sind bei den folgenden Maßnahmen bewil-
ligt worden. Die Zuschussanträge werden mit der Vorlage V/0013/2024 dem Sportausschuss zur 
Beschlussfassung vorgelegt. 
BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang Baukosten * Zuschusshöhe 
(max. 50%)
Zuschuss-
entscheidung 
(voraussichtlich)
Mitte SV Blau-Weiß 
Aasee e.V. 
Austausch der 
Heizkreispumpen
18.12.2023                4.700 €                  2.350 € 23.05.2024
Ost Schwimmverei-
nigung Münster 
v. 1891 e.V.
Austausch Boiler 
Warmwasser
19.04.2023              23.600 €                11.800 € 23.05.2024
Südost TV Wolbeck v. 
1962 e.V.
Alarmanlage 26.04.2023                7.500 €                  3.750 € 23.05.2024
West TSC Münster 
Gievenbeck e.V.
Sanierung der 
Drainage des 
Tennisplatzes  
27.12.2023                3.200 €                  1.600 € 23.05.2024
West Tennis- und 
Hockeyclub 
Münster e. V.
Austausch der 
Heizungsanlage 
(Wärmepumpe)
22.03.2021           400.000 €  100.000 €
(25% Gesamt-
förderung wg.
Drittförderung)
23.05.2024
* gerundet auf Hunderter
 
 
2. Negativ beschieden wurden folgende Anträge auf vorzeitigen Baubeginn, weil es sich regelmäßig 
nicht um überraschend notwendige Einzelfallmaßnahmen handelt. Die Zuschussanträge werden 
ebenfalls mit der Vorlage V/0013/2024 dem Sportausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang Baukosten * Zuschusshöhe 
(max. 50%)
Zuschuss-
entscheidung 
(voraussichtlich)
Mitte Turngemeinde 
Münster v. 1862 
e.V.
Umwandlung der 4 
Tennisplätze zu 
Ganzjahresplätzen, 
inkl. Erneuerung 
Ballfangzäune und 
Zuwegungen
28.12.2021           311.000 €              155.500 € 23.05.2024
Mitte Turngemeinde 
Münster v. 1862 
e.V.
Installation einer 
LED-
Flutlichtanlage
28.12.2021              44.000 €                22.000 € 23.05.2024
Mitte Turngemeinde 
Münster v. 1862 
e.V.
Erneuerung der 
Heizungsanlage 
(inkl. 
solarbetriebener 
Warmwasseraufbe
reitung)
28.12.2021              43.000 €                21.500 € 23.05.2024
Mitte Turngemeinde 
Münster v. 1862 
e.V.
Erneuerung der 
Fensterfront (inkl. 
Tür)
28.12.2021              42.000 €                21.000 € 23.05.2024
Mitte Turngemeinde 
Münster v. 1862 
e.V.
Sanierung der 
Sanitäranlagen
28.12.2021              49.000 €                24.500 € 23.05.2024
* gerundet auf Hunderter

- 3 - 
V/0014/2024 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage A

Anlage A

2323 Zeichen

Anlage A zur V/0014/2024 
Kurzüberblick 
Bericht an die betroffenen Bezirksvertretungen und den Sportausschuss über die Anträge auf 
Baukostenzuschuss von Münsteraner Sportvereinen mit bereits beschiedenem Antrag auf förder-
unschädlichen vorzeitigen Baubeginn mit voraussichtlicher Zuschussentscheidung im Jahr 2024. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde-
rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung 
von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport 
zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei-
ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance  in der Münsteraner Stadtgesell-
schaft. 
Mit der Entscheidung des förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird dem Verein die Mög-
lichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der Entschei-
dung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. 
Die Baumaßnahmen tragen zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Berichtspflicht an den Sportausschuss über den förder unschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Stadt Münster trägt dazu bei, das Vereinsangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerich -
teten Sportstätten für alle im Verein Interessierten unabhängig von Alter, Ges chlecht, Herkunft 
und Orientierung zu sichern.

Beratungsverlauf (5)

14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.05.2024 Sportausschuss
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0014/2024
Typ
Vorlagen
Datum
19.02.2024
Erstellt
05.01.2024 12:07