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A-R/0067/2018

Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen

Antrag an den Rat 02.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 26.2

a-r-0067-2018-Betriebskosten

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a-r-0067-2018-Betriebskosten

2857 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0067/2018  
 
          
Münster, den 02.10.2018 
 
 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP 
 
Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen 
 
Der Rat der Stadt Münster erkennt das Engagement von Eltern als Träger der freien 
Jugendhilfe als ehrenamtlich  erbrachte Leistung an und beschließt: 
 
1. Die finanzielle Belastung der betroffenen Eltern dem Niveau derer mit Kindern in 
städtischen Einrichtungen oder Kitas der Wohlfahrtsverbände anzugleichen . 
 
2. Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber übernimmt die Stadt Münster den 
Eigenanteil an den Betriebskosten der münsterschen Elterninitiativen. 
 
3. Die Übername der Kosten wird über die Vereine geregelt, die Regelungen der 
einkommensabhängigen Elternbeiträge bleiben unberührt. 
 
 
Begründung: 
 
Die sogenannten Eltern-Inis bieten reguläre Betreuungsplätze nach den gesetzlichen 
Vorgaben mit der Auflage, dass die Eltern der Kinder die mit der Mitgliedschaft des 
Trägervereins einhergehenden Pflichten zu erfüllen haben um den Betrieb der KiTa zu 
sichern. 
 
Die Entscheidung von Eltern für einen Betreuungsplatz in einer solchen Einrichtung und 
der damit verbundenen zusätzlichen Eigenleistung ist heute, mehr denn je, dem Mangel 
an Plätzen geschuldet. 
 
Zu 1) 
 
Ohne die von den Eltern der Kinder selbst erbrachten Leistungen ist der Betrieb dieser 
häufig eingruppigen Einrichtungen in der Innenstadt praktisch gar nicht möglich.  
 
Daher sind, spätestens seit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, diese 
unentgeltlich erbrachten Leistungen als freiwillige und daher ehrenamtliche Tätigkeiten  
zu werten. 
 
Zu 2) 
 
Durch den akuten Mangel an Plätzen, insbesondere im U3 Bereich, hat die Stadt Münster 
bereits anderen Trägern – in absoluten wie relativen Zahlen - weit höhere

Zugeständnisse  bei den Kosten gemacht. 
Auch in den für die Stadt kostspieligsten Betreuungseinrichtungen, nämlich den eigenen, 
wird von den Eltern kein gesonderter Beitrag verlangt. 
 
Zu 3) 
 
Die Frage, ob es sich bei den Plätzen in Eltern-Inis um selbstbeschaffte 
Betreuungsplätze  handelt, mag juristisch komplex sein – als Annahme aber sicherlich 
nicht weit hergeholt. Die Übernahme der bislang von den Eltern zu tragenden Eigenanteils 
an den Betriebskosten ist daher nicht als Anerkennung der o.g. Leistungen zu betrachten, 
sondern als Erstattung zusätzlicher Kosten. 
 
Man kommt also unweigerlich zu dem Schluss, dass es keinen objektiven Grund gibt, 
ausgerechnet jene, welche besonderes Engagement, Initiative und Eigenverantwortung an 
den Tag legen, statt auf staatlich verbrieftem Recht per Klage zu beharren, doppelt zu 
Kasse gebeten werden. 
 
Die Regelung der Übername der Kosten des Vereins als Träger der Einrichtung scheint 
uns der einfachere Weg zu sein. 
 
 
Gez. 
 
Johannes Schmanck 
Franz Pohlmann

Beratungsverlauf (1)

10.10.2018 Rat
TOP 26.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0067/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37