A-R/0067/2018
Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen
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a-r-0067-2018-Betriebskosten
2857 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0067/2018
Münster, den 02.10.2018
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP
Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen
Der Rat der Stadt Münster erkennt das Engagement von Eltern als Träger der freien
Jugendhilfe als ehrenamtlich erbrachte Leistung an und beschließt:
1. Die finanzielle Belastung der betroffenen Eltern dem Niveau derer mit Kindern in
städtischen Einrichtungen oder Kitas der Wohlfahrtsverbände anzugleichen .
2. Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber übernimmt die Stadt Münster den
Eigenanteil an den Betriebskosten der münsterschen Elterninitiativen.
3. Die Übername der Kosten wird über die Vereine geregelt, die Regelungen der
einkommensabhängigen Elternbeiträge bleiben unberührt.
Begründung:
Die sogenannten Eltern-Inis bieten reguläre Betreuungsplätze nach den gesetzlichen
Vorgaben mit der Auflage, dass die Eltern der Kinder die mit der Mitgliedschaft des
Trägervereins einhergehenden Pflichten zu erfüllen haben um den Betrieb der KiTa zu
sichern.
Die Entscheidung von Eltern für einen Betreuungsplatz in einer solchen Einrichtung und
der damit verbundenen zusätzlichen Eigenleistung ist heute, mehr denn je, dem Mangel
an Plätzen geschuldet.
Zu 1)
Ohne die von den Eltern der Kinder selbst erbrachten Leistungen ist der Betrieb dieser
häufig eingruppigen Einrichtungen in der Innenstadt praktisch gar nicht möglich.
Daher sind, spätestens seit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, diese
unentgeltlich erbrachten Leistungen als freiwillige und daher ehrenamtliche Tätigkeiten
zu werten.
Zu 2)
Durch den akuten Mangel an Plätzen, insbesondere im U3 Bereich, hat die Stadt Münster
bereits anderen Trägern – in absoluten wie relativen Zahlen - weit höhere
Zugeständnisse bei den Kosten gemacht.
Auch in den für die Stadt kostspieligsten Betreuungseinrichtungen, nämlich den eigenen,
wird von den Eltern kein gesonderter Beitrag verlangt.
Zu 3)
Die Frage, ob es sich bei den Plätzen in Eltern-Inis um selbstbeschaffte
Betreuungsplätze handelt, mag juristisch komplex sein – als Annahme aber sicherlich
nicht weit hergeholt. Die Übernahme der bislang von den Eltern zu tragenden Eigenanteils
an den Betriebskosten ist daher nicht als Anerkennung der o.g. Leistungen zu betrachten,
sondern als Erstattung zusätzlicher Kosten.
Man kommt also unweigerlich zu dem Schluss, dass es keinen objektiven Grund gibt,
ausgerechnet jene, welche besonderes Engagement, Initiative und Eigenverantwortung an
den Tag legen, statt auf staatlich verbrieftem Recht per Klage zu beharren, doppelt zu
Kasse gebeten werden.
Die Regelung der Übername der Kosten des Vereins als Träger der Einrichtung scheint
uns der einfachere Weg zu sein.
Gez.
Johannes Schmanck
Franz Pohlmann
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0067/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37