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RAT/283/2025

Beschlusskontrolle des Rates

Informationsvorlage 20.08.2025

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Beschlusskontrolle Anlage 1

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Beschlusskontrolle Anlage 2

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Beschlusskontrolle Anlage 1

170932 Zeichen

1 
 
RAT/283/2025 
X öffentlich   nicht öffentlich  
Anlage 1 
 
Beschlüsse des Rates der Stadt 
deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist  
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
1 
 
05 
Mehr Lärmschutz für die Anwohner an der Güterstreck e 
Rath/Eller 
(Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP,  
Vorlage 01/ 16/2014) 
10.04.2014 
45 d) 
 
09/2014 
 
 
 
 
 
 
 
02/2015 
 
 
 
 
 
 
 
09/2015 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss  
 
 
Der Deutsche Städtetag hat die Initiative der Lande shauptstadt 
Düsseldorf aufgegriffen und bereitet die Einrichtung einer Arbeits- 
gruppe (AG) der vom Ausbau der transeuropäischen Ne tze für 
den Schienengüterfernverkehr betroffenen Städte vor . In dieser 
AG sollen Problemlösungen bzgl. des Schienenverkehr slärms 
und der Verkehrssicherheit an vorhandenen Bahnüberg ängen 
(Eisenbahnkreuzungsgesetz) diskutiert werden. 
 
Zurzeit bemüht sich die Geschäftsstelle des Deutschen Städteta- 
ges um einen Termin beim Bundesverkehrsministerium (BMVI), 
um mit den Fachleuten des BMVI die Möglichkeiten ge sonderter 
Regelungen für Bahnübergänge und den Lärmschutz bei m Aus- 
bau Transeuropäischer Korridore für den Schienengüt erfernver- 
kehr (die Güterzugstrecke Rath/Eller ist Bestandteil eines solchen 
Korridors) zu erörtern. 
 
Das Präsidium des DST hat am 09.06.2015 eine Resolu tion be- 
schlossen, nach der entlang der EU-Güterverkehrskor ridore 
grundsätzlich ein einheitlicher Anspruch auf Lärmvo rsorge statt 
einer freiwilligen Lärmsanierung in den Bestandsstr eckenab- 
schnitten einzuräumen ist. Darüber hinaus seien die  Kosten für 
die Herstellung von Ersatzbauwerken für höhengleich e Bahn- 
übergänge im Zusammenhang mit dem Aufbau der TEN fü r den

2 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
03/2016 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10/2016 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schienengüterfernverkehr bei einem prognostizierten  Güterver- 
kehrswachstum von mehr als 30 % dort grundsätzlich vom Bund 
zu übernehmen. Die Geschäftsstelle des DST wird mit der vorlie- 
genden Beschlussvorlage nun erneut an das BMVI hera ntreten, 
um die Forderungen des DST durchzusetzen. 
 
Inzwischen wurde das Thema auch auf die Tagesordnun g des 
nächsten Treffens der Mitglieder des Bau- und Verke hrsaus- 
schusses des DST mit den Mitgliedern des Verkehrsausschusses 
des Deutschen Bundestages am 27.04.2016 gesetzt.  
 
Darüber hinaus ist geplant, den Forderungen des Präsidiums des 
DST vom 09.06.2015 im Rahmen einer Fachtagung des DST und 
der LH Düsseldorf, voraussichtlich in der 21. KW (2 1.05. – 
28.05.2016) in Düsseldorf öffentlich Nachdruck zu verleihen.  
 
Im Rahmen einer von der Stadt organisierten Fachtag ung des 
DST und der LH Düsseldorf am 25.05.2016 in Düsseldorf zu den 
EU – Güterverkehrskorridoren (Rhein-Alpen-Korridor “ONE Cor- 
ridor – ONE STRATEGY!“ wurde von den teilnehmenden Mitglie- 
dern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages der 
Einfluss der Forderungen des Präsidiums des DST vom  
09.06.2015 auf den vom Bundestag am 26.01.2016 gefa ssten 
Beschluss (Drucksache 18/7365) „Menschen- und umwel tge- 
rechte Realisierung europäischer Schienennetze“ bes tätigt. Da- 
nach sind bei der Realisierung der TEN-Verkehr-Netze, die durch 
EU-Mittel (CEF) bezuschussungsfähig sind, in Fällen besonderer 
regionaler Betroffenheit auch über das gesetzlich e rforderliche 
Maß hinausgehende Maßnahmen des Lärmschutzes möglich. 
Die Verwaltung prüft z.Z., ob und wenn ja, welche durch EU-Mittel 
bezuschussungsfähige Maßnahmen an der Güterzugstrec ke 
Rath – Eller hier in Betracht kommen.

3 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
02/2017 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2017 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
03/2018 
 
 
 
 
 
Die Verantwortlichen von Büro 01, Dez. 07, Amt 19 u nd Amt 66 
haben sich darüber verständigt, dass Amt 19 die Fed erführung 
für die Bearbeitung des Ratsantrages übernimmt. 
 
Die Prüfung der Verwaltung, ob die Voraussetzungen für die 
Geldendmachung von über das gesetzliche Maß hinausg ehen- 
den Ansprüchen auf Lärmschutz (nach dem Bundestagsb e- 
schluss vom 26.01.2016) vorliegen, dauert noch an. Dabei spielt 
die Frage, ob und wenn ja welche durch EU-Mittel be zuschus- 
sungsfähigen Maßnahmen an der Güterzugstrecke Rath- Eller 
hier in Betracht kommen eine zentrale Rolle. Zu die sem Punkt 
finden derzeit Gespräche mit der DB Netz statt. Sof ern die Prü- 
fung positiv ausfällt ist darüber zu beraten, wie die Ansprüche gel- 
tend gemacht werden können. Die Verwaltung befindet sich wei- 
terhin im ständigen Austausch mit der Bürgerinitiative „Bahnlärm- 
so nicht!“. 
 
Bisher sind nach Aussage der DB Netz keine durch EU-Mittel be- 
zuschussungsfähigen Baumaßnahmen geplant. 
 
Parallel zu den Prüfungen der Verwaltung wurde seit ens eines 
betroffenen Anwohners eine Petition in den Petition sausschuss 
des Bundestages eingebracht, die Lärmschutz an der Güterzug- 
strecke Rath-Eller zum Ziel hat. Eine Entscheidung über die ein- 
gebrachte Petition soll voraussichtlich 2017/2018 g etroffen wer- 
den.  
Gleichzeitig wird die Verwaltung intern eine rechtl iche Prüfung 
des Sachverhaltes durchführen. 
 
Im Rahmen des regelmäßigen Austausches mit der Bürgerinitia- 
tive „Bahnlärm - so nicht!“ wurde vereinbart, das Petitionsverfah- 
ren weiterhin abzuwarten, welches aufgrund der aktuellen Regie- 
rungsbildung nicht weiter vorangetrieben wurde.

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Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
09/2018 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
03/2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Parallel dazu sollen jedoch aufgekommene rechtliche Fragestel- 
lungen, die aufgrund ihrer Tiefe nur durch FachjuristInnen beant- 
wortet werden können, durch das Rechtsamt abschließ end ge- 
klärt werden, um Alternativstrategien zur priorisierten Vorgehens- 
weise entwickeln zu können.  
 
Das Rechtsamt prüfte auf Bitte des Umweltamtes u. a. die Frage 
ob der Einbau des Zugsicherungssystems ETCS Level oder die 
hohe Zahl kleinerer baulicher Maßnahmen an der Strecke "we- 
sentliche Änderungen" bzw. "erhebliche bauliche Eingriffe" dar- 
stellen, die einen Anspruch auf Lärmschutz für die Anwohner 
begründen. Dies wurde vom Rechtsamt zwar verneint, allerdings 
unter der Voraussetzung, dass die Angaben der DB AG zur 
Streckenkapazität und Streckengeschwindigkeit in tatsächlicher 
Hinsicht zutreffend sind.  
 
Das Petitionsverfahren wird weiterhin abgewartet. 
 
Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des Petiti onsaus- 
schusses des Bundestages soll das Petitionsverfahren zur Güter- 
zugstrecke Rath-Eller am 15. März 2019 im Petitions ausschuss 
thematisiert werden. Detailliertere Informationen w urden unter 
Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechtes des Pet enten nicht 
genannt. Die Umweltverwaltung wird das Petitionsverfahren wei- 
terhin verfolgen und steht im engen Austausch mit der Bürgerini- 
tiative "Bahnlärm-so nicht!". 
 
Daneben hat sich aber folgender weiterer Ansatzpunk t eröffnet: 
Aufgrund des Entfalls des Schienenbonusses und der Absenkung 
des Auslösewertes haben Bund und DB im Rahmen des freiwilli- 
gen Investitionsprogramms „Lärmsanierung an bestehe nden 
Schienenwegen des Bundes“ ein neues Gesamtkonzept d er

5 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11/2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
05/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lärmsanierung erarbeitet, das seit Anfang 2019 gültig ist. Hierfür 
war eine Neuberechnung des Lärmsanierungsbedarfs de s ge- 
samten Schienennetzes inklusive bereits lärmsaniert er Ab- 
schnitte erforderlich. Aus dem Gesamtkonzept geht hervor, dass 
die Strecke 2324 (Rath-Eller) wieder in das Lärmsan ierungspro- 
gramm aufgenommen wurde. Dies bedeutet, dass nach Einschät- 
zung der DB-Lärmschutzexperten ein Schallgutachten beauftragt 
werden kann. Eine priorisierte Bearbeitung und schnelle Vergabe 
des Gutachtens wurde von Seiten der DB AG in Aussicht gestellt. 
Nach Angabe der DB AG könnten erste Ergebnisse Anfang 2020 
vorliegen. Auf Basis des Gutachtens könnte dann ein e fachge- 
rechte Aussage zu möglichen weiteren Lärmschutzmaßn ahmen 
zwischen Rath und Eller getroffen werden. 
 
Die Verwaltung wartet entsprechend des o.g. Zeitpla nes die Er- 
stellung des Schallgutachtens an der Güterzugstrecke ab. Daraus 
ergeben sich ggfs. neue Gesprächsansätze mit der DB AG. Zwi- 
schenzeitlich wurden im Rahmen eines vereinbarten I nformati- 
onsaustausches Gesprächstermine mit der Bürgeriniti ative 
„Bahnlärm – so nicht“ durchgeführt.  
Der o.g. Termin zum Petitionsverfahren hat stattgef unden, der 
Verwaltung sind jedoch aufgrund des Datenschutzes des Peten- 
ten keine Informationen zum weiteren Verfahren bekannt.  
 
Das Schallgutachten für die Güterzugstrecke Rath - Eller wurde 
fertiggestellt. Es wird seitens der Verwaltung aktuell analysiert 
und ausgewertet. Auf Basis des Ergebnisses werden seitens der 
Verwaltung weitere Gespräche mit der DB Netz AG für Lärm- 
schutzmaßnahmen an der Strecke geführt. Erste Auswertungen 
zeigen bereits, dass das Gutachterbüro weitere Lärmschutz- 
maßnahmen an der Strecke empfiehlt.

6 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
11/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2021 
 
 
 
 
 
 
 
11/2021 
 
Bezüglich des Petitionsverfahrens zur Güterzugstrecke Rath - El- 
ler liegen der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse vor. 
 
Im Rahmen der Lärmsanierungsuntersuchung und der Gesprä- 
che zwischen Verwaltung und Deutsche Bahn AG liegen nun 
erste Zwischenergebnisse vor. So sind entlang der Strecke im 
Abschnitt Staufenplatz bis Höherweg am Heinzelmännchenweg 
(stadtauswärts) und im Bereich des Gleisdreiecks zwischen Flin- 
ger Broich, Siedlerweg und Höherweg neue Lärmschutzwände 
vorgesehen. Der Großteil dieses Abschnittes wurde bereits im 
Rahmen des Lärmsanierungsprogrammes von 2003-2005 mit 
Lärmschutzwänden ausgestattet. 
Im Abschnitt Höherweg bis Vennhauser Allee ist eine fast voll- 
ständige Ausstattung mit neuen Lärmschutzwänden vorgese- 
hen. Lediglich im Bereich der Feuerwache 10 Düsseldorf – 
Vennhausen zwischen Höherweg und Königsberger Straße 
(stadtauswärts) ist aufgrund des gewerblichen Gebietscharak- 
ters keine Lärmschutzwand vorgesehen. 
 
Seitens der Deutsche Bahn AG wird nun in Abstimmung  mit der 
Verwaltung die weitere Umsetzung vorbereitet. So müssen unter 
anderem im Rahmen einer Streckenbegehung die baulichen Vo- 
raussetzungen für mögliche Lärmschutzwände geprüft und die 
Maßnahmen letztlich durch das Eisenbahnbundesamt be stätigt 
werden. Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind, kann über 
den genauen Umfang der Maßnahmen informiert werden.  
Eine Umsetzung der Maßnahmen vor dem Jahr 2025 wird ange- 
strebt. 
 
Der Zwischenbericht des Lärmschutzgutachtens zur Vo rberei- 
tung der Streckenbegehung an der Güterzugstrecke Rath-Eller ist 
seitens der Verwaltung freigegeben worden. Die Frei gabe des 
Berichts durch die Deutsche Bahn AG wird zeitnah erwartet. Nach

7 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
05/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
01/2023 
 
 
 
der Freigabe kann eine Terminierung der Streckenbegehung zur 
baulichen Prüfung erfolgen. Die notwendigen Streckenbegehung-
gen sollen planmäßig Ende 2021 abgeschlossen sein. 
 
Der vorläufige Zwischenbericht des Lärmgutachtens z ur Güter- 
zugstrecke Rath-Eller ist durch die Deutsche Bahn A G freigege- 
ben worden. Damit konnte der nächste Schritt, eine vorbereitende 
technische Streckenbegehung, geplant werden. Die Be gehung 
dient der Begutachtung der technischen Machbarkeit und der Un- 
tersuchung auf offensichtliche, bauliche Hinderniss e für die Er- 
richtung von Lärmschutzwänden. Die Begehung wurde a m 19. 
Oktober 2021 mit der DB Netz AG, Fachbereich Lärmsa nierung, 
durchgeführt. 
Das zuständige Gutachterbüro überprüft nun auf Basi s der Er- 
kenntnisse die bisher geplanten Maßnahmen auf ihre Wirtschaft- 
lichkeit.  
2022 sollen die auf Basis der alten Lärmsanierungsw erte (67/57 
dB(A)) geplanten Maßnahmen auf die neuen Lärmsanier ungs- 
werte (64/54 dB(A)) aktualisiert werden. Das Ergebnis der neuer- 
lichen Prüfung durch das Gutachterbüro wird zeigen,  ob mit der 
Absenkung der Lärmsanierungswerte ergänzende Lärmsc hutz- 
maßnahmen erforderlich sind. 
 
Um die vorgesehenen Maßnahmen aus dem Schallgutachten von 
2021 zeitnah weiter verfolgen zu können, muss nach der Mittei- 
lung durch die DB Netz AG die Strecke 2324 (Staufen platz – 
Vennhauser Allee) von Anlage 3 in Anlage 1 des Lärm sanie- 
rungsprogrammes des Bundes verschoben werden. Dies soll bis 
zum Ende des 3. Quartals 2022 erfolgen. Nachfolgend wird dann 
der gutachterliche Zwischenbericht auf Basis der zwischenzeitlich 
geänderten Lärmsanierungswerte von 67/57 auf 64/54 dB(A) 
überarbeitet.

8 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
09/2023 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
Die DB AG hat aktuell bestätigt, dass die Strecke 2324 (Staufen- 
platz – Vennhauser Allee) von Anlage 3 in Anlage 1 des Lärmsa- 
nierungsprogramms des Bundes verschoben wurde. Dadurch er- 
hält der Antrag die höchste Priorität und die Vorau ssetzungen 
sind damit erfüllt, dass weitergehende Maßnahmen an  der Stre- 
cke erfolgen und finanziert werden können.  
Auf Wunsch aus der Bürgerschaft soll außerdem im 1.  Quartal 
2023 eine gemeinsame Bürgerinfo-Veranstaltung mit der DB AG 
für den Abschnitt in Rath durchgeführt werden. Dadurch erhält der 
Antrag die höchste Priorität und die Voraussetzungen sind damit 
erfüllt, dass weitergehende Maßnahmen an der Strecke erfolgen 
und finanziert werden können.  
 
Am 7.3.2023 hat ein Bürgerdialog zum Thema "Bahnlärm an der 
Güterzugstrecke in Rath" mit Vertretern der DB AG stattgefunden. 
Von den Vertretern der DB AG wurden u.a. das Vorgehen und die 
Priorisierung im Lärmsanierungsprogramm des Bundes erläutert. 
Wesentliches Ergebnis war, dass der nördliche Streckenabschnitt 
(Nordausfahrt des Staufentunnels bis zur Stadtgrenze Ratingen), 
im Gegensatz zum südlichen Abschnitt (Staufenplatz bis Venn- 
hauser Allee), von der DB AG weiterhin in der Anlag e 3 geführt 
wird, also als nicht prioritär eingestuft wird. San ierungsuntersu- 
chungen und die Prüfung passiver Lärmschutzmaßnahme n sind 
seitens der DB AG für den nördlichen Abschnitt dahe r nicht vor- 
gesehen.  
Aus Sicht der Verwaltung ist auch für den nördliche n Abschnitt 
eine Verschiebung in die Anlage 1 des Lärmsanierung spro- 
gramms angezeigt. Ein entsprechendes Anschreiben hi erzu an 
die DB ist vorgesehen. 
 
Schriftwechsel und Gesprächstermin mit der DB AG zur Ver- 
schiebung des Abschnitts Rath in die höhere Priorisierungsliste 
sind erfolgt. Die DB AG teilt mit, dass zunächst noch andere

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Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
09/2025   
 
Projekte aus der Anlage 1 abgeschlossen sein müssen, um wei- 
tere Abschnitte dorthin aufnehmen zu können.  
Vorbereitende Arbeiten am Abschnitt Grafenberg - Eller erfolgen 
derzeit. Die DB AG sieht dazu 2025 eine Bürgerversammlung 
vor, bei der die Maßnahmen vorgestellt und diskutiert werden. 
 
 
Auf Nachfrage bei der DB Netz AG im September 2024 wurde 
mitgeteilt, dass voraussichtlich zum Ende dieses Jahres die Ent- 
wurfs- und Genehmigungsplanung startet. Begleitend soll im 1. 
Halbjahr 2025 auch die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt 
werden. 
 
 
Das Projekt Düsseldorf-Eller/Grafenberg befindet sich nun in der 
Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Zunächst wird seitens 
der DB AG ein gewisser Planungsfortschritt abgewartet, bevor 
weitere Entscheidungen über eine etwaige Öffentlichkeitsbeteili- 
gung getroffen werden. 
 
 
Auf Nachfrage bei der DB Netz AG im Mai 2025 wurde mitge- 
teilt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung für das 2. Halbjahr 2025 
vorgesehen ist. Darüber hinaus liegt aktuell kein neuer Sach- 
stand zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor. 
 
2 
 
Amt für 
Gleich- 
stellung 
Europäische Charta für die Gleichstellung von Fraue n und 
Männern auf lokaler Ebene: Beitritt der Landeshaupt stadt 
Düsseldorf  
(Antrag der Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grü- 
nen und FDP, Vorlage 01/ 80/2015)  
28.05.2015 
18 e) 
 
03/2016 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
Der Beitritt ist durch die Unterzeichnung der EU-Ch arta am 07. 
Januar 2016 erfolgt.  
Mit der Erstellung des 1. Aktionsplans wird derzeit begonnen.

10 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
03/2017 
 
 
09/2017 
 
 
 
 
 
 
03/2018 
 
 
 
 
 
09/2018 
 
 
 
 
 
 
 
03/2019 
 
 
 
 
11/2019 
 
 
 
Ein Gleichstellungs-Aktionsplan zum Thema Sport wir d bis zum 
31.12.2017 erarbeitet und Schritte zur Umsetzung werden einge- 
leitet. 
 
Eine Lenkungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ver- 
waltung, Ratsfraktionen, Stadtsportbund und Vereinen ist einge- 
richtet worden und zwischenzeitlich haben bereits mehrere Tref- 
fen stattgefunden. 
 
Erste Aktionen und Maßnahmen befinden sich in der Planung und 
sollen noch 2017 durchgeführt werden. 
 
Aktionen und Maßnahmen wurden bereits durchgeführt, z.B. um 
den Anti-Gewalttag um den 25.11.2017.  
 
Dokumentation der stattgefundenen Projekte und Aktionsplan für 
weitere Maßnahmen werden bis Juli /August 2018 erstellt. 
 
Es haben Besprechungen (u.a. mit DJK TuSa 06) zum T hema 
„Leistungszentrum für Frauen- und Mädchenfußball“ s tattgefun- 
den. Ein Textentwurf des Aktionsplanes befindet sic h in der Er- 
stellung und wird im 1. Quartal 2019 vorgestellt werden. Im Rah- 
men des Aktionsplanes wird derzeit eine Diskussions veranstal- 
tung zum Thema „Frauen im Sport – Frauen in Sportve reinen“ 
vorbereitet, die ebenfalls im 1. Quartal 2019 durchgeführt wird. 
 
Ein Sachstandsbericht zum Umsetzungsstand wird aktu ell erar- 
beitet. Der endgültige Aktionsplan wird in der Folg e auf dieser 
Grundlage aufgestellt. Ein Entwurf des Aktionsplans  ist bereits 
kurz vor der Fertigstellung. 
  
Ein Treffen der Lenkungsgruppe hat im Oktober stattgefunden. In

11 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
05/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11/2020 
 
 
06/2021 
 
 
 
11/2021 
 
 
 
06/2022 
 
 
12/2022 
 
 
 
 
einer gemeinsamen Sitzung von Sport- und Gleichstel lungsaus- 
schuss am 04.12.2019 wird der Aktionsplan vorgestel lt. Die im 
Rahmen des Aktionsplanes vorgesehene Diskussionsver anstal- 
tung zum Thema „Frauen im Sport – Frauen in Sportve reinen“ 
wird im 1. Halbjahr 2020 realisiert werden.  
 
Der Aktionsplan Sport ist erstellt und wurde in der gemeinsamen 
Sitzung von Sport- und Gleichstellungsausschuss am 04.12.2019 
vorgestellt. 
 
Dieser Punkt des Beschlusses ist somit erledigt. 
 
Die für den 3.06.2020 geplante Diskussionsveranstaltung konnte 
Corona-bedingt nicht stattfinden. Sie wird neu term iniert sobald 
absehbar ist, wann und in welchem Umfang Präsenz-Di skussi- 
onsveranstaltungen wieder stattfinden dürfen. 
 
Aufgrund der aktuellen Covid 19-Pandemie finden nac h wie vor 
keine Veranstaltungen statt.   
 
Der Sachstand ist unverändert.  
Aufgrund der aktuellen Covid 19-Pandemie finden weiterhin keine 
Diskussionsveranstaltungen statt. 
 
Der Sachstand ist unverändert.  
Aufgrund der aktuellen Covid 19-Pandemie finden weiterhin keine 
Diskussionsveranstaltungen statt.  
 
Die Realisierung der Veranstaltung ist für das 4. Quartal 2022 vor- 
gesehen.   
 
Die Veranstaltung konnte wegen unbesetzter Stellen bei 01/02 in 
2022 nicht durchgeführt werden. Ihre Realisierung i st jedoch für

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Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
09/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2023 anvisiert. Im Gleichstellungsausschuss wurde am 6.05.2021 
"(Sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen" als Thema des zwei- 
ten Aktionsplans im Rahmen der EU-Charta beschlossen. Dieser 
Aktionsplan befindet sich aktuell in der Bearbeitungsphase.  
 
Die Projektstelle EU-Charta wurde zum 01.09.22 bese tzt. Die 
Startphase wurde erfolgreich abgeschlossen (Sep. 20 22 – März 
2023). Diese umfasst die folgenden Schritte: Recherche und Pro- 
jektplanung, Identifizierung von relevanten Akteur* innen, Be- 
stands- und Bedarfsanalyse, Festlegung von Handlung sfeldern, 
Bestimmung von Projektzielen. 
 
In der nun stattfindenden Analyse- und Konzeptionsp hase wer- 
den Expert*inneninterviews sowie eine schriftliche Befragung re- 
levanter Akteur*innen durchgeführt und analysiert, um die Be- 
darfsaufnahme 
zu systematisieren. Darüber hinaus werden partizipa tive Beteili- 
gungsformate für die Stadtgesellschaft sowie Expert *innen erar- 
beitet und umgesetzt. Es wird außerdem eruiert, wie Fokusgrup- 
penworkshops angesetzt werden können, um die Bedarfe margi- 
nalisierter Gruppen in den Blick zu nehmen. 
 
Im Oktober und November 2023 wurde jeweils ein Bete iligungs- 
format durchgeführt, an dem Vertreter*innen aus der Frauenhilfe, 
verschiedenen Beratungsstellen, der Politik, dem Se nioren- und 
Behindertenrat sowie der Stadtverwaltung teilgenommen haben. 
Anschließend wurden die Ergebnisse aus den Interviews und den 
Beteiligungsformaten analysiert und ein drittes, ab schließendes 
Beteiligungsformat im Februar 2024 durchgeführt. De r aktuelle 
Stand des Aktionsplans wurde ausführlich am 05.12.2 023 im 
Gleichstellungsausschuss vorgestellt.

13 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
11/2024 
 
 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025 
Im Januar wurden die überarbeiteten Maßnahmen einer  Ex- 
pert*innenrunde, bestehend aus Akteur*innen der Düs seldorfer 
Hilfeinfrastruktur, zur finalen Abstimmung vorgelegt. 
 
Der Aktionsplan befindet sich aktuell in der Ausarbeitung.  
 
 
 
Die partizipativ erarbeiteten Maßnahmenentwürfe werden aktuell 
von der Fachverwaltung geprüft.  
Sobald alle Rückmeldungen eingegangen sind, wird der Aktions- 
plan finalisiert. Der Aktionsplan soll im ersten Qu artal 2025 im 
Ausschuss für Gleichstellung vorgestellt werden.  
 
Auf Grundlage der Rückmeldungen der Fachverwaltungen wurde 
der Aktionsplan finalisiert. Der Aktionsplan wird am 1. April 2025 
im Ausschuss für Gleichstellung vorgestellt. 
 
Der Aktionsplan wurde vom Ausschuss für Gleichstell ung in sei- 
ner Sitzung am 20. Mai 2025 einstimmig beschlossen.  Mit der 
Umsetzung erster Maßnahmenvorschläge wurde begonnen. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 
3 
 
03 
Weitere Bebauung am Hafen Reisholz steuern  
(Antrag der Ratsfraktionen von CDU, SPD, BÜ90/GRÜ und 
FDP, Vorlage 01/ 144/2018) 
14.06.2018 
24 g) 
 
09/2018 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
zu Pkt. 1 
Ein teilräumliches Verkehrskonzept für den Süden ist durch Amt 
66 vergeben. Ergebnisse sollen im Frühjahr vorliegen.  
 
zu Pkt. 2

14 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
03/2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11/2019 
 
 
 
 
 
 
 
Das Bauleitplanverfahren wird unter Berücksichtigung der im 
AWTL gefassten Ergänzungen fortgeführt. Die Vergabe einer 
qualifizierten Machbarkeitsstudie wird zurzeit erarbeitet. 
 
zu Pkt. 3 
Im weiteren Verfahren sind die Inhalte des Bebauung splanes 
09/013 zu konkretisieren. Dabei wird auch die Leistungsfähigkeit 
der Verkehrsinfrastruktur Berücksichtigung finden. Die Gremien 
werden im weiteren Verfahren beteiligt. 
 
zu Pkt. 1 
Die Bestandsanalyse inklusive Verkehrserhebungen für das Un- 
tersuchungsgebiet Düsseldorf-Süd ist abgeschlossen.  Aktuell 
werden Prognoseberechnungen erstellt. Die gesamte U ntersu- 
chung wird voraussichtlich Anfang Mai fertiggestellt sein. 
 
Punkt 2 und 3: 
Das Bauleitplanverfahren wird um eine Mediation erg änzt, eine 
entsprechende Vorlage wurde durch die BV 9 am 5.10.2018 und 
durch den APS am 14.11.2018 beschlossen. 
 
zu Pkt. 1  
Das Verkehrskonzept-Süd liegt im Entwurf vor und wi rd derzeit 
verwaltungsintern abgestimmt. Eine Vorstellung in d er BV 9 ist 
noch in diesem Jahr vorgesehen.  
 
zu Pkt. 2 und 3  
Aktuell läuft die von der Politik beschlossene Sondierungsphase, 
um abschätzen zu können, ob eine verfahrensbegleitende Medi- 
ation die Aufstellung des Bebauungsplanes 09/013 sinnvoll unter- 
stützen kann. Hierzu hat es am 05.07.2019 eine Auftaktveranstal- 
tung mit allen beteiligten Interessengruppen im Rathaus Benrath 
stattgefunden. Nun werden Einzelgespräche geführt.

15 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
06/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
05/2021 
 
 
 
 
 
 
zu Pkt. 1 
Ein Zwischenstand des Verkehrskonzepts Süd (Stadtbe zirk 9) 
wurde in der BV 9 am 22.11.2019 vorgestellt. Seitde m wurden 
weitere Untersuchungen zum Verkehrskonzept getätigt , die sich 
derzeit in der amtsinternen Abstimmung befinden. 
zu Pkt. 2 und 3 
Unter aktiver Einbindung von Fraktionsvertretern, V ertretern der 
BI Hafenalarm, der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwic klungsge- 
sellschaft mbH und des Stadtplanungsamtes wurde die  Sondie- 
rung im Jahr 2019 durchgeführt. Die Ergebnisse der zwischen- 
zeitlich abgeschlossenen Sondierung und die Empfehlungen der 
beauftragen Kanzlei werden aktuell den Gremien (BV 9 und APS) 
vorgestellt. Auf dieser Basis soll ein Beschluss zum weiteren Vor- 
gehen getroffen werden. 
 
zu Pkt.1 
Das Verkehrskonzept Süd ist nunmehr fertiggestellt und wird der 
BV 9 erneut vorgestellt. 
zu Pkt. 2 und 3 
Die Sondierungsphase ist abgeschlossen, das Ergebni s wurde 
mitgeteilt sowie das weitere Vorgehen im APS am 03.06.2020 be- 
schlossen (APS/024/2020). Seitens aller Teilnehmer wurde eine 
Bereitschaft zur Mitwirkung an einer das Bebauungsp lanverfah- 
ren begleitenden Mediation bekundet.  Die Machbarke itsstudie 
wird derzeit erarbeitet und in Abhängigkeit von des sen Ergebnis 
das Bauleitplanverfahren fortgeführt. 
 
Das Verkehrskonzept-Süd wurde der BV 9 im Rahmen einer po- 
litischen Vorbesprechung am 04.02.21 ausführlich vorgestellt. 
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt vor und b efindet sich 
noch in der Auswertung. Verwaltungsseitig wird derz eit eine 
Grobstruktur für ein Mediationsverfahren erarbeitet , das als

16 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
11/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
06/2022 
 
 
 
 
 
 
01/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
Grundlage für eine Angebotsaufforderung an Mediator en mit ju- 
ristischem Hintergrund zur Erarbeitung eines auf die Belange des 
Plangebietes ausgerichteten Mediationskonzeptes sow ie die 
Durchführung der Mediation dienen soll. 
 
zu Pkt. 1: Wie aufgeführt, wurde das finale Verkehrskonzept-Süd 
der BV 9 ausführlich vorgestellt. Weitere Arbeitsau fträge bezüg- 
lich des Verkehrskonzeptes ergaben sich aus dieser Bespre- 
chung nicht.  
–  Pkt. 1 ist erledigt 
 
zu Pkt. 2 und 3: 
Die Machbarkeitsstudie zum Ausbau des Reisholzer Hafens liegt 
der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellsch aft inzwi- 
schen vor. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung wird die 
Entwicklung des Reisholzer Hafens auf der Fläche de s derzeiti- 
gen Hafenareals weiterverfolgt. Derzeit werden die Entwicklungs- 
absichten der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklung sgesell- 
schaft mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Verkehrsma- 
nagement abgestimmt und konkretisiert. 
 
Die gutachtlichen Grundlagen haben noch nicht den E ntwick- 
lungsstand erreicht, dass sie einen belastbaren Sac hstand für 
eine Mediation und ein Bauleitplanverfahren liefern  können. 
Hinzu kommen Flächenerwerbe durch Dritte im näheren Umfeld. 
Gleichwohl finden Gespräche mit den Anliegern, insb esondere 
Vertreter*innen der Bürgerinitiative Hafenalarm e.V., statt. 
 
Die Machbarkeitsstudie im Auftrag der Hafen Düsseld orf-Reis- 
holz Entwicklungsgesellschaft mbH ist inzwischen Te ilen der in- 
teressierten Anlieger sowie Teilen der Politik zur Verfügung ge- 
stellt worden. Um die Mitglieder der Bezirksvertretung 9, des APS 
und des AWIR über den aktuellen Stand des Konzepts für den

17 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
09/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10/2024 
 
11/2024 
 
 
 
 
Hafen Reisholz zu informieren und auf einen einheitlichen Stand 
zu bringen, führt die Verwaltung am 25.01.2023 geme insam mit 
der Hafen Düsseldorf Reisholz Entwicklungsgesellsch aft mbH 
eine nicht öffentliche Informationsveranstaltung zu r "Machbar- 
keitsstudie Hafen Düsseldorf Reisholz" durch. 
Die beabsichtigte Gremienvorlage wird im 1. Halbjah r 2023 ein- 
gebracht werden. Damit beginnt dann auch der Diskur s und die 
Frage zur weiteren Vorgehensweise. 
 
Die nicht öffentliche Informationsveranstaltung wurde durchge- 
führt. Um den politischen Gremien eine bessere Einschätzung 
der Machbarkeitsstudie zu ermöglichen, wurde diese den be- 
troffenen Fachämtern zur Verfügung gestellt. Deren Stellung- 
nahmen werden aktuell zusammengetragen und dann in der an- 
gekündigten Gremienvorlage 2023 eingebracht werden. Aktuell 
wird die Machbarkeitsstudie zudem noch vom Wasser- und 
Schifffahrtsamt begutachtet und mit dem Gutachter konkretisiert. 
 
Dez. 05: 
wie vor, zu Pkt. 1: erledigt  
 
Dez. 03: 
Die Hafen Düsseldorf Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH 
befindet sich im Austausch mit der Wasserstraßen- und Schiff- 
fahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hinsichtlich der Förderfä- 
higkeit der geplanten trimodalen KV-Umschlaganlage (Güter-
Umschlaganlage für den kombinierten Verkehr aus Schiff, 
Schiene und Straße). Parallel wurden auch das Wirtschaftsmi- 
nisterium und das Verkehrsministerium unterstützend angespro- 
chen. 
 
 
Dez. 05:

18 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025 
wie vor, zu Pkt. 1: erledigt  
 
Dez. 03: 
Mit dem Eigentümer der westlichen Flächen ist die Verwaltung 
im Austausch zur Einleitung eines Planungsprozesses unter Be- 
rücksichtigung der planerischen Zielvorgaben (insb. Regional- 
plan) 
 
 
Dez. 05: 
wie vor, zu Pkt. 1: erledigt  
 
Dez.03: 
Die Hafen Düsseldorf Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH 
treibt das Projekt der Erneuerung der Kaianlage weiter voran. Im 
Kontext zum Reisholzer Hafen hat die Verwaltung eine Be- 
schlussvorlage (APS/030/2025) in den kommenden Gremienlauf 
eingebracht, die die Entwicklung einer Teilfläche des Hafens 
Reisholz zum Thema hat. 
 
Dez. 03: 
Im Frühjahr wurde die Verwaltung von der Politik beauftragt , ein 
qualitätssicherndes Verfahren in Form einer Öffentlichkeitsver- 
anstaltung als vorlaufenden Prozess der Teilflächenentwicklung 
der westlichen Flächen im Reisholzer Hafen durchzuführen. Das 
öffentliche Workshop-Verfahren fand im August 2025 statt. Die 
Ergebnisse werden aktuell zusammengetragen und der BV 9 so- 
wie dem APS mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen 
zeitnah vorgelegt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass 
für die geplante gewerblich-industrielle Entwicklung der westli- 
chen Flächen neues Planungsrecht inkl. Flächennutzungs- 
planänderung unter Berücksichtigung der planerischen Zielvor- 
gaben (insbesondere Regionalplan) geschaffen werden muss.

19 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
4 
 
 
03 
Bauleitplanung für eine Openair-Fläche auf dem Park platz 
P1 der Messe Düsseldorf (Antrag der Ratsfraktionen von 
SPD, BÜ90/GRÜ und FDP, Vorlage 01/ 278/2018) 
 
11.10.2018 
28 e) 
 
 
 
03/2019 
 
 
 
 
11/2019 
 
 
 
 
06/2020 
 
 
 
11/2020 
 
 
 
 
 
05/2021 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
 
 
Die BV 5 hat in ihrer Sitzung am 29.01.2019 und der APS in seiner 
Sitzung am 13.02.2019 das von der Verwaltung erarbe itete Be- 
teiligungskonzept beschlossen. Gemeinsam mit D.LIVE wird am 
15.03.2019 ein Bürgerforum durchgeführt, eine Webse ite ist am 
10.03.2019 online gegangen. 
 
Am 05.09.2019 hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbe teiligung als 
erster formaler Beteiligungsschritt im Aufstellungs verfahren für 
den Bebauungsplan Nr. 05/016 „Veranstaltungsgelände /Messe- 
parkplatz“ stattgefunden. Aktuell läuft die Beteili gung der Träger 
öffentlicher Belange.  
 
Derzeit wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 
§ 4 Abs. 1 BauGB vorbereitet. Der APS wird voraussichtlich Ende 
des Jahres für die Beschlussfassung zur Offenlage beteiligt. 
 
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem . § 4 Abs. 2 
BauGB wird vorbereitet; die hierfür notwendigen Fac hgutachten 
werden derzeit erstellt und geprüft. Nach Durchführ ung der Be- 
hördenbeteiligung, voraussichtlich Anfang des nächs ten Jahres, 
wird der APS für die Beschlussfassung zur Offenlage beteiligt. 
 
Die Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB wird vorbereitet: 
noch fehlende Inhalte von Fachgutachten werden erstellt,  
die Gutachten müssen von den Fachämtern freigegeben werden 
auf dieser Basis wird der B-Plan-Vorentwurf aktuali siert (Zeich- 
nung, textl. Festsetzungen, Begründung).

20 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
11/2021 
 
 
 
 
 
 
06/2022 
 
 
 
01/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2023 
 
 
Mit dem Beginn der § 4 (2) -Beteiligung wird frühestens Mitte des 
Jahres gerechnet. 
 
Die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird vorbereitet:  
Die Fachgutachten wurden erstellt und mit den Fachä mtern vor- 
besprochen. Die vorliegenden Unterlagen werden derzeit geprüft 
und die weitere Vorgehensweise im Verfahren abgesti mmt. An- 
schließend wird auf dieser Basis der B-Plan-Vorentw urf aktuali- 
siert (Zeichnung, textl. Festsetzungen, Begründung)  und für die 
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet. 
 
Kein neuer Sachstand. Die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 
BauGB wird entsprechend der oben genannten Vorgehensweise 
weiterhin vorbereitet. 
 
Dez. 03:  Kein neuer Sachstand. Die Behördenbeteiligung gem. § 
4 Abs. 2 BauGB wird weiterhin vorbereitet. 
 
Dez. 05:  In Vorbereitung auf die beabsichtigte Genehmigung ei- 
nes Open-Air-Konzertes wurden im Jahr 2018 insgesam t 60 
Bäume von der geplanten Eventfläche (Parkplatz P1, Feld 5) für 
die spätere Wiederverwendung in die städtische Baumschule ver- 
pflanzt. Die Umpflanzung stand unter dem Vorbehalt einer Rück- 
führung in das unmittelbare Umfeld der geplanten Ve ranstal- 
tungsfläche bzw. auf die ursprünglichen Standorte, sofern das 
Bauleitplanverfahren nicht zum Abschluss gebracht w erden 
sollte. Als fachlich vertretbarer spätester Zeitpun kt wurde die 
Pflanzsaison 2022 / 2023 festgelegt. Von den 60 ver pflanzten 
Bäumen sind trotz intensiver Pflege vier Bäume abgestorben und 
fünf weitere ebenfalls mittelfristig abgängig, so dass nur noch 51 
Bäume zurück gepflanzt werden können. Für die neun verloren 
gegangenen Bäume sollen 18 Ersatzbäume gepflanzt we rden. 
Die Verpflanzung soll nunmehr Anfang 2023 im Umfeld  des P1,

21 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
11/2024 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025 
Feld 5 erfolgen. Die Kosten der Maßnahme übernimmt D.Live. 
 
Dez. 03:  Die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist für 
den Jahreswechsel 2023/2024 vorgesehen.  
 
Dez. 05: Im Frühjahr 2023 erfolgte die Rückverpflanzung der 
Bäume sowie die Ersatzpflanzungen im Umfeld des Mes separk- 
platzes P1. 
 
Dez. 03: 
Die Freigabe der letzten Gutachten durch die zu bet eiligenden 
Fachämter ist erfolgt. Die Behördenbeteiligung gem.  § 4 Abs. 2 
BauGB wird im Mai/Juni 2024 durchgeführt. 
 
Dez. 05: 
Wie vor, abgeschlossen. 
 
 
Dez. 05: 
Wie vor, abgeschlossen. 
 
Dez. 03: 
Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB hat im Zeit- 
raum 12.06.2024 - 12.07.2024 stattgefunden. Eine Beschluss- 
fassung des nächsten Verfahrensschritts, der Offenlage gemäß 
§ 3 (2) BauGB, ist für die Beratungsfolge im Dezember 2024 / 
Januar 2025 vorgesehen. 
 
Dez. 03: 
Im Zeitraum vom 07.01.2025 - 07.02.2025 fand eine erneute Be- 
teiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB statt. Die Be- 
schlussfassung für die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) 
BauGB erfolgte im Januar 2025 und der Verfahrensschritt wurde

22 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
vom 17.02.2025 - 21.03.2025 durchgeführt. Der Satzungsbe- 
schluss ist für Mai 2025 vorgesehen.  
 
Dez. 05: 
Wie vor, abgeschlossen. 
 
Dez. 03: 
Der Bebauungsplan wurde am 28.05.2025 durch den Rat als 
Satzung beschlossen und ist durch Veröffentlichung im Düssel- 
dorfer Amtsblatt am 21.06.2026 rechtskräftig. Der Auftrag wird 
damit aus der Beschlusskontrolle genommen.  
5 
 
Amt 13 
International Website – Welcome to Düsseldorf 
(Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜ90/GRÜ und FDP, 
Vorlage 01/ 78/2019) 
 
07.03.2019 
28 l) 
 
11/2019 
 
 
 
 
 
 
06/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11/2020 
 
Ratsbeschluss 
 
 
Die vorbereitenden Prüfungen für die technischen un d inhaltli- 
chen Voraussetzungen einer Internationalisierung vo n www.du- 
esseldorf.de sind abschlossen. Auch erfolgte eine Evaluation der 
unterschiedlichen Übersetzungsverfahren. Handlungs- empfeh- 
lungen zur Übersetzung in Leichte Sprache wurden er arbeitet. 
Derzeit befindet sich das „Konzept zur Internationa lisierung“ in 
der verwaltungsinternen Endabstimmung. 
 
Durch erste Feldversuche (unter anderem Corona-Info portal) 
wurden neue technische Lösungen zur Übersetzung get estet. 
Ebenfalls wurde die sprachliche Qualität der Überse tzung beur- 
teilt. Es ist davon auszugehen, dass Inhalte, die i n mehreren 
Sprachen angeboten werden sollen, manuell ins Englische über- 
setzt werden, so dass ausgehend davon weitere Sprachvarianten 
automatisiert übersetzt werden können. Parallel wer den aktuell 
die technischen Voraussetzungen entwickelt, um Bürg er*innen 
Dienstleistungen rund um das Serviceportal (z.B. Formulare, Ter- 
minvereinbarung) ebenfalls in mehreren Sprachen anzubieten.

23 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
05/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
06/2022 
 
Sachstand ist unverändert. 
Aus den aktuellen Erkenntnissen der Auswertung von Zugriffs- 
zahlen auf duesseldorf.de sowie corona.duesseldorf. de ist eine 
klare Tendenz zu sehen, dass hauptsächlich ein englischsprachi- 
ges Angebot im Bereich der Mehrsprachigkeit genutzt wird. Daher 
ist der Fokus bei der Entwicklung weiterer Inhalte insbesondere 
auf die englische Sprache zu legen. Ausgehend von einer profes- 
sionellen englischen Übersetzung können automatisie rte Über- 
setzungen in weitere Sprachen mit höherer Qualität angeboten 
werden. 
 
Bei den technischen Tests hat sich herausgestellt, dass das der- 
zeitige Angebot strukturell nicht über die Option Mehrsprachigkeit 
verfügt und die bestehende Typo3-Installation aktualisiert und er- 
tüchtigt werden muss. Dieses soll mit dem nächsten Teil-Re- 
launch erfolgen. Dabei würde eine Mischung aus automatisierter 
Übersetzung und manueller Übersetzung (z.B. bei amtlichen Be- 
kanntmachungen) präferiert. Damit würde gleichzeiti g auch die 
grundsätzliche technische Voraussetzung geschaffen,  selektiv 
zuvor übersetzte Inhalte in Leichter Sprache wie eine zusätzliche 
Fremdsprachenversion zu implementieren. 
 
Die Verwaltung plant für 2022 den Vorlauf für den T eil-Refresh 
des Internet-Angebotes gekoppelt mit dem angekündigten Major 
Typo3-Upgrade durch die ITK-Rheinland. Die zeitliche Streckung 
der Umsetzung hängt mit der Komplexität des Gesamtp rojektes 
zusammen. Neben einer Modernisierung des optischen Erschei- 
nungsbildes können künftig Inhalte in Fremdsprachen und in Ein- 
facher Sprache als Varianz der Fachamtsseiten eingepflegt wer- 
den, Barrierefreiheit und Benutzerführung werden auf den aktuel- 
len Stand gebracht und zugekaufte und adaptierte Pr ogramme, 
die bisher auf Microsites implementiert sind, besse r zu integrie- 
ren. Gleichzeitig sollen Synergien beim erforderlic hen Relaunch

24 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
12/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2023 
 
 
des städtischen Intranets durch Migration zu Typo3 und Mitnut- 
zung der Module für das Internet-Angebot gehoben werden. 
 
Das erforderliche Typo3-Upgrade von v8.7.46 auf v11.x durch die 
ITK-Rheinland steht noch aus, soll aber 2022 noch erfolgen. Da- 
nach stehen auf jeder Inhaltsseite Eingabefelder fü r Sprachvari- 
anten zur Verfügung stehen. Ausgenommen bleiben externe Pro- 
gramme, für die der jeweilige Hersteller eigene Lös ungen imple- 
mentieren muss. Als Langzeittest wurde der Google Ü bersetzer 
zwei Jahre lang in das städtische Corona-Portal ein gebunden. 
Trotz der darin häufig verwendeten Fachbegriffe sin d keine Be- 
schwerden über die Qualität der Übersetzungen einge gangen. 
Dieses spricht für eine angemessen hohe Fehlertoleranz der Nut- 
zenden bei automatisierten Übersetzungen. Lediglich Seiten, die 
eine verlässliche/rechtssichere Übersetzung erforderlich machen 
wie etwa Stadtrecht oder Bebauungspläne, müssten ma nuell 
übersetzt werden. Die Internationalisierung ist Teil eines "schlei- 
chenden" Relaunchs von duesseldorf.de, bei dem technische und 
optische Änderungen sukzessive ins laufende System einfließen 
und nicht erst nach Abschluss einer langen Entwicklungsperiode 
zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Vorlage ist für die Be- 
ratung nach der Sommerpause in Vorbereitung. 
 
Der Google Translator ist im 4. Quartal 2022 als ei ngebettetes 
Online-Übersetzungstool erfolgreich auf www.duesseldorf.de ge- 
testet worden. Für eine endgültige Einbindung wird dieses zurzeit 
noch um eine Opt-In-Funktion erweitert, da der im H intergrund 
aufzubauenden Datenverbindung gemäß Datenschutzerkl ärung 
vor Nutzung zugestimmt werden muss. Dieses wird vor aussicht- 
lich analog der Social-Media-Module über einen "Sch ieberegler" 
gelöst. 
Die ITK Rheinland kann das Typo3-Upgrade, das technische Vo- 
raussetzung für die Einbindungen sicherer Übersetzu ngen ist,

25 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11/2024 
 
 
08/2025  
entgegen anderslautender Ankündigungen erst im Lauf e des 1. 
Quartals 2023 abschließen, da sich die Anpassung de r Module 
wegen des gleichzeitig erforderlichen PHP8-Updates aufwändi- 
ger gestaltet als von ihr erwartet. 
 
Der Google Translator ist seit dem 4. Quartal 2022 mit Opt-In-
Funktion im Einsatz, ohne dass Kritik an der Übersetzungsqualität 
geäußert wurde. Der Debugging-Prozess beim Upgrade auf 
TYPO3 CMS 11.5.30 hat sich unerwartet bis Mitte 2023 hingezo- 
gen, sodass Erweiterungen für zusätzliche Sprachver sionen (si- 
chere Übersetzung, Leichte Sprache) noch ausstehen. Während 
der Druck für sichere Übersetzungen nach bisheriger  Erfahrung 
gering ist, beobachtet die Verwaltung die Entwicklung KI-basierter 
Übersetzungstools für Leichte Sprache sehr aufmerks am und 
hofft auf einen baldigen Durchbruch. Bis dahin müss en die ein- 
zelnen Verwaltungsbereiche vordringlichen Bedarf wi e bisher 
konventionell befriedigen. 
 
Bei fremdsprachlichen Übersetzungen besteht zurzeit mangels 
Problem- oder Beschwerdelage kein Druck über den Google-
Translator hinausgehende verlässliche Übersetzungen anzubie- 
ten. Vielmehr soll Zug um Zug die Einbindung des Google 
Translators in noch ausstehende externe Anwendungen fortge- 
setzt werden. Dabei ist die Verwaltung allerdings auf die Mitwir- 
kung der jeweiligen Anbieter angewiesen. 
Bei den Übersetzungen in Leichte Sprache und mittels Gebär- 
densprachen-Avatare hofft die Verwaltung weiterhin auf einen 
baldigen Durchbruch KI-basierter Systeme. Derzeit erfordern au- 
tomatisierte Übersetzungen noch so viel manuelle Nacharbeit, 
dass bei hohen Kosten nur marginale Vorteile entstehen. Kon- 
ventionelle Übersetzungen in nennenswertem Umfang dagegen 
würden nicht nur sehr hohe Zeitaufwände und Kosten auslösen,

26 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
sondern sind auf dem vorhandenen Markt kaum zu decken. Da- 
her sind die Fachbereiche angehalten erforderlichenfalls ledig- 
lich im Einzelfall hierzu tätig zu werden. 
 
Ergänzende konventionelle Übersetzungen weiterhin nur punk- 
tuell erforderlich bei anhaltender Marktbeobachtung. 
 
Ergänzende konventionelle Übersetzungen weiterhin nur punk- 
tuell erforderlich bei anhaltender Marktbeobachtung. 
 
6 
 
05 
Umwelt- und klimafreundliche Energiekonzepte für Gr oß-
Veranstaltungen 
(Antrag SPD, BÜ90/GRÜ und FDP, Vorlage 01/ 145/ 2019) 
 
23.05.2019 
 
23 d) 
 
11/2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
05/2020 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
 
Amt 19 hat mit Recherchen und ersten konzeptionelle n Überle- 
gungen zur Umsetzung des Ratsbeschlusses begonnen. Abstim- 
mungen mit weiteren Beteiligten (betroffenen städtischen Ämtern 
und Töchtern, Veranstaltungen etc.) werden noch folgen.  
 
Um den erklärten Zielen des Ratsbeschlusses Rechnung zu tra- 
gen, wurde darüber hinaus in dem konkreten B-Plan-V erfahren 
„05/016 – Veranstaltungsgelände/Messeparkplatz“ D.LIVE gebe- 
ten, ein Energieversorgungskonzept zu erarbeiten, d as einen 
möglichst hohen Anteil an klimafreundlicher und emissionsarmer 
Energieversorgung vorsieht.  
 
Der Sachstand ist unverändert.  
 
Konkrete Abstimmungen zur Umsetzung des Ratsbeschlu sses 
werden wieder fokussiert, wenn die Auswirkungen der  Corona-
Pandemie auf die Beteiligten (insbesondere die mit dem Veran- 
staltungsmanagement betrauten städtischen Töchter) dies wie- 
der ermöglichen.

27 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
11/2020 
 
 
04/2021 
 
 
11/2021 
 
 
05/2022 
 
01/2023 
 
 
 
09/2023 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
 
 
 
 
Der Sachstand ist aufgrund der noch immer anhaltenden Corona-
Pandemie-Lage gegenüber dem Stand von 05/2020 unverändert. 
 
 
Der Sachstand ist aufgrund der noch immer anhaltenden Corona-
Pandemie-Lage gegenüber dem Stand von 11/2020 unverändert. 
 
 
Der Sachstand ist aufgrund der noch immer anhaltenden Corona-
Pandemie-Lage gegenüber dem Stand von 11/2020 unverändert. 
 
 
Der Sachstand ist aufgrund der noch immer anhaltenden Corona-
Pandemie-Lage gegenüber dem Stand von 11/2020 unverändert. 
 
 
Der Sachstand wird im Laufe des ersten Halbjahres w ieder auf- 
gegriffen. 
 
Amt 19 hat mit Recherchen zum Sachstand nach der Co rona-
Pandemie-Lage begonnen. Abstimmungen mit weiteren Beteilig- 
ten, insbesondere dem Ende 2021 eingerichteten städ tischen 
Kompetenzzentrum Veranstaltungen, sind beabsichtigt. 
 
Die Recherchen wurden fortgesetzt. Erste Abstimmung en mit 
dem Kompetenzzentrum Veranstaltungen haben stattgef unden. 
Abstimmungen mit weiteren Beteiligten, etwa D.LIVE,  stehen 
noch aus.  
Die Arbeiten und Gespräche hierzu werden nach der U EFA 
EURO 2024 wieder aufgegriffen. 
 
 
Die Zielrichtungen des Ratsbeschlusses bezüglich einer umwelt- 
und klimafreundlichen Energieversorgung bei Großver anstaltun- 
gen finden bei aktuellen Vorhaben Berücksichtigung (z.B. B-Plan-
Verfahren Openair-Veranstaltungsfläche Messeparkplatz).

28 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025  
 
Darüber hinaus ist der Sachstand ist unverändert. 
 
 
Die Zielrichtungen des Ratsbeschlusses finden bei a ktuellen 
Vorhaben Berücksichtigung. So wurden u.a. in dem B- Plan-
Verfahren zum Openair-Veranstaltungsgelände auf dem  
Messeparkplatz die Möglichkeiten für eine umwelt- u nd 
klimagerechte Energieversorgung geprüft. Dafür geei gnete 
Maßnahmen (z.B. feste, auseichend dimensionierte An schlüsse 
für die Stromversorgung) werden in der Umsetzung 
weiterverfolgt. 
 
 
Die Zielrichtungen des Ratsbeschlusses finden nach wie vor 
Berücksichtigung. Geeignete Maßnahmen zur umwelt- u nd 
klimagerechten Energieversorgung werden z.B. im 
Zusammenhang mit dem neuen Openair-Veranstaltungsgelände 
auf dem Messeparkplatz weiterverfolgt. 
 
7 
 
 
07/06 
Optimierung der Düsseldorfer gesundheitlichen Notfa llver- 
sorgung durch Digitalisierung 
(Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜ90/GRÜ und FDP, 
Vorlage 01/ 216/ 2019 
29.08.2019 
6.7 
 
11/2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
Die Krankenhäuser mit Notfallambulanz, das Gesundhe itsamt 
und die Feuerwehr arbeiten aktuell einen Kooperationsvertrag zur 
gemeinsamen Nutzung eines digitalen Behandlungskapazitäten- 
nachweises, der durch die Feherwehr beschafft wird.  Die Ver- 
tragsverhandlungen sind fast abgeschlossen. Es werd en noch 
letzte Details des Datenschutzes geklärt.  
Sofern der Rat dem Rettungsdienstbedarfsplan 2020 u nd damit 
der neuen Gebührensatzung zustimmt, wird das Vergabeverfah- 
ren seitens der Feuerwehr durchgeführt.  
Darüber hinaus befindet sich das Thema in der verwaltungsinter- 
nen Abstimmung.

29 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
06/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11/2020 
 
Die Verträge zur gemeinsamen Beschaffung und Nutzung des di- 
gitalen Behandlungskapazitätennachweises (IVENA) wurden un- 
terzeichnet. Vertragspartner sind die Krankenhäuser  in Düssel- 
dorf und die Landeshauptstadt selber. Die Beschaffu ng wurde 
durch das Amt 37 durchgeführt. 
Das System (IVENA) wird aktuell durch die Ämter 53 und 37 ein- 
geführt, wobei das Modul für die Intensivbetten auf grund der 
Coronakrise bereits jetzt implementiert ist. 
 
IVENA eHealth befindet sich seit dem 01.09.2020 im Vollbetrieb. 
 
 
Erweiterung der mobilen Datenerfassung für den Rettungsdienst 
(Mobidat): Die neue Hardware ist durch die Feuerweh r in Be- 
schaffung. Die Software befindet sich in der finale n Abstimmung 
mit dem Hersteller. Zu möglichen Schnittstellen mit  den Kliniken 
als zweiten Schritt gab es erste Gespräche. 
 
Ausbau der digitalen Fort- und Weiterbildung medizi nischen 
Fachpersonals: Für das nichtärztliche Rettungsdiens tpersonal 
wurden Zugänge und Inhalte auf der E-Learning-Platt form ITS-
Learning geschaffen, für die Notärzte auf der E-Lea rning-Platt- 
form der Ärztekammer Nordrhein. An der Rettungsdien stschule 
der Feuerwehr wurden Möglichkeiten für eine Simulation im Ret- 
tungsdienst erstellt. Für den Aufbau eines Simulati onszentrums 
gab es erste Sondierungsgespräche. 
 
Implementierung der Telemedizin: Es fanden Gespräche mit An- 
bietern mobiler, gesicherter Kommunikationssysteme und Anbie- 
tern von Echtzeit-Monitordatenübertragung statt. Die Verwaltung 
wird der Digitalisierungskommission voraussichtlich  im ersten 
Quartal 2021 die Ergebnisse präsentieren.

30 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
03/2021 
 
 
 
 
11/2021 
 
 
 
 
 
 
 
06/2022 
 
 
 
 
 
 
01/2023 
 
 
 
 
 
Aufgrund der Hygieneschutzvorgaben und der starken Einbin- 
dung der Ämter 53 und 37 in die Pandemiemaßnahmen sind die 
Sitzungen der Expertenkommission zur Digitalisierung in der Not- 
fallrettung ausgesetzt worden. Den Ratsfraktionen w urde in ei- 
nem Informationstermin der aktuelle Sachstand erläu tert und es 
wurde Konsens darüber erlangt, dass die in dem Proj ekt begon- 
nen Themen auch in der neuen Legislaturperiode weit ergeführt 
werden sollen. 
 
Implementierung der Telemedizin: In Zusammenarbeit mit der 
Uniklinik Düsseldorf wird im Rahmen eines gefördert en For- 
schungsprojektes des Landes NRW aktuell die Nutzung von tele- 
medizinischen Werkzeugen bei der Notfallversorgung von 
Schlaganfallpatienten implementiert. 
 
Der Funktionsumfang des digitalen Behandlungskapazi täten- 
nachweises IVENA eHealth wurde erweitert. Es finden  regelmä- 
ßige Abstimmungen zwischen den Kliniken, dem Gesundheitsamt 
und der Feuerwehr statt, um die digitalen Prozesse weiterzuent- 
wickeln.  
 
Die neue Gerätegeneration zur mobilen Datenerfassung im Ret- 
tungsdienst wird aktuell ausgerollt.  
 
Die ersten für die telemedizinische Unterstützung a usgerüsteten 
Rettungswagen werden voraussichtlich im dritten Quartal zur Ver- 
fügung stehen. Die technische Ausstattung ist so ausgelegt, dass 
eine Ausweitung der Nutzung auf einen generellen te lenotärztli- 
chen Einsatz möglich ist. Das Projekt steht im Eink lang mit der 
landesweiten Etablierung von Telenotarztsystemen.  
 
Durch Verzögerungen bei der Zulieferung von Komponenten der 
technischen Ausstattung für die telemedizinische Au sstattung

31 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
08/2023 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11/2024 
 
 
 
 
 
werden nun die ersten vollständig ausgestatteten Rettungswagen 
im ersten Quartal erwartet. Die konstituierende Sit zung des 5G-
Safety-Board hat im Dezember stattgefunden. Beteiligt sind UKD, 
Feuerwehr und Gesundheitsamt (ÄLRD). Damit geht das Projekt 
in die konkrete und operative Planung über. Die Lan deshaupt- 
stadt Düsseldorf führt in Kooperation mit der Uniklinik Düsseldorf 
die telemedizinische Versorgung der Notfallrettung ein. Zunächst 
soll die telemedizinische Versorgung von Schlaganfa llpatientin- 
nen und –patienten erfolgen. Die dabei vorgesehene Ausstattung 
der Rettungswagen entspricht in den Leistungsmerkmalen denen 
einer vollständigen Telenotarztausstattung. 
 
Der ursprüngliche Vertragspartner zur Zulieferung d er techni- 
schen Komponenten zur Ausrüstung der Rettungswagen ist nach 
weiteren Lieferverzögerungen und erheblichen technischen Män- 
geln bei den gelieferten Komponenten von dem Vertra g zurück- 
getreten. Ein alternativer Anbieter wurde beauftragt. Aktuell wer- 
den die ersten vier Fahrzeuge ausgestattet. 
 
Die Ausschreibung einer “Ersthelfer-App” zur Benach richtigung 
von Ersthelfern zu einem vermuteten Herzstillstand wurde im Ap- 
ril 2024 in die Wege geleitet. Eine Willensbekundun g zwischen 
Gesundheitsamt, Feuerwehr, MAGS und den Kostenträge rn zur 
Einrichtung einer Modellregion zur Reform der mediz inischen 
Notfallversorgung unter besonderer Anwendung von Telemedizin 
in Düsseldorf befindet sich in den letzten Abstimmu ngen. Es er- 
folgte die vollständige telemedizinische Ausstattung der ersten 15 
Rettungswagen. Nach Schaffung der telemedizinischen  Voraus- 
setzungen auf Seiten des UKD kann die telemedizinische Versor- 
gung von Schlaganfallpatienten im 5G-Projekt starte n. Die voll- 
ständige Digitalisierung der rettungsdienstlichen D okumentation 
wird mit Einführung einer digitalen Protokollunters chrift umge- 
setzt. Das entsprechende Softwareupdate wird noch i n diesem

32 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
03/2025 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025 
 
Quartal erwartet. 
 
Die telemedizinischen Komponenten der am 5G-Projekt beteilig- 
ten RTW sind verbaut und einer technischen Überprüfung unter- 
zogen worden. Erste Betriebstests mit dem UKD wurde n absol- 
viert. Das Projekt befindet sich fortlaufend in der Entwicklung. 
Nach umfassender Marktrecherche wurde durch das Ges und- 
heitsamt ein Vergabeverfahren für eine Ersthelfer-A pp durchge- 
führt. Den Zuschlag erhielt das Produkt “Region der  Lebensret- 
ter”. Die vollständige Implementierung in Düsseldorf soll, gemäß 
Ausschreibung, in den nächsten sieben Monaten erfol gen. Ge- 
genwärtig erfolgt die Schnittstellenanbindung an die Leitstelle der 
Feuerwehr Düsseldorf sowie die Definition von Betriebsspezifika- 
tionen. 
Mit den Krankenkassen, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit 
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und dem  Institut 
für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit in Aachen wurde die Im- 
plementierung einer Modellregion Telemedizin für Düsseldorf ver- 
einbart. Ein Telenotarztsystem kann somit in den nä chsten Ret- 
tungsdienstbedarfsplan aufgenommen werden. 
 
Zu der „Ersthelfer-App“: 
Geeignete Organisationen zur Kooperation wurden ang eworben 
und vorbereitende Arbeiten durchgeführt. Die technische Schnitt- 
stelle zwischen der Leitstelle der Feuerwehr Düsseldorf und dem 
Betreiber der Plattform wird aktuell etabliert. Ein Probebetrieb mit 
ausgewählten Ersthelfenden und Organisationen soll zeitnah 
starten. Dieser soll nach ca. 3 Monaten in einen Vollbetrieb mün- 
den. 
 
Die Ersthelfer-App wurden in den Regelbetrieb überführt.

33 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
Die Vorbereitungen zur Einführung der telemedizinischen Unter- 
stützung des Rettungsdienstes durch die Universität sklinik Düs- 
seldorf bei der Versorgung von Schlaganfällen laufen.  
 
8 
 
05 
Düsseldorfer Offensive für den ÖPNV 
(Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜ/90/GRÜ, FDP,  
Vorlage RAT/070/2019) 
28.11.2019 
50.2 
 
11/2020 
(überarbei- 
tete Version 
zu 06/2020)  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
Zum Thema P+R: 
Von einer interdisziplinären Projektgruppe der Verw altung zur 
Verkürzung von Abstimmungsprozessen werden im engen  Aus- 
tausch mit der Rheinbahn AG, umliegenden Städten und weiteren 
Partnern Flächen und Standorte im sowie außerhalb des Düssel- 
dorfer Stadtgebietes bewertet und auf Umsetzung und  Einrich- 
tung neuer Park+Ride–Flächen als auch auf reine Umsteigepark- 
plätze untersucht.  
In der Vorlage "Berichterstattung Park+Ride in und um Düssel- 
dorf" (OVA/009/2020) wurde über den Sachstand beric htet. Die 
Arbeit und Gespräche für Flächen in Düsseldorf sowi e der Aus- 
tausch mit umliegenden Städten und Kreisen hierzu l aufen fort- 
während. Die Umsetzung konkreter Standorte ist in der OVA Vor- 
lage aufgeführt und wurde im Rat am 18.06.2020 beschlossen. 
Die ersten innerstädtischen Plätze wurden bereits eingerichtet. 
 
Mit den Konzepten HF6 und HFx wurden weitere Meilensteine für 
die Entwicklung des Düsseldorfer Hochflurstadtbahnn etzes ge- 
legt. 
Mit einem Konzept zur Zukunft der Niederflurbahnen haben 
Rheinbahn in Zusammenarbeit mit der Stadt begonnen. 
Die Beschlüsse für die Einrichtung eines zusätzlichen Betriebsho- 
fes wurden noch nicht getroffen. 
 
Ein großes Paket mit Angebotsverbesserungen für 202 0 wurde 
im Dezember 2019 und Februar 2020 vom OVA beschlossen. Die

34 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Umsetzung erfolgt im August und Oktober 2020.  
Das Zielkonzept Stadtbahn (Hochflur) wurde zusammen  mit der 
Rheinbahn entwickelt und vom OVA Ende 2020 zustimmend zur 
Kenntnis genommen. Entsprechende Konzepte für die Niederflur- 
bahnen und Innovationen werden momentan erarbeitet und 2021 
vorgestellt. 
Die Bezirksvertretungen wurden in die Angebotsverbesserungen 
mit einbezogen. Viele Maßnahmen stellen Umsetzungen  aus 
dem Nahverkehrsplan der Stadt Düsseldorf dar, der i n einem in- 
tensiven politischen und gesellschaftlichen Konsensprozess ent- 
standen ist. 
 
Das interdisziplinäre Team (Amt 66/6 + Rheinbahn) hat seine Ar- 
beit aufgenommen.  
Die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft von Rheinbahn AG  und 
Fachverwaltung ist seit Anfang April vollständig be setzt, Förder- 
anträge sind aber gestellt und bewilligt. Förderbescheide für den 
Umbau von rd. 380 LSA sind erteilt worden. 
In 2020 sind rd. 50 zusätzliche LSA mit ÖV-Beschleunigung um- 
gesetzt worden. In 2021 liegt die Zielsetzung bei 100 LSA. 
 
Am 18.12.2018 beschloss der Aufsichtsrat der Rheinbahn AG die 
Einführung von On-Demand-Verkehren in Düsseldorf. Insbeson- 
dere durch die notwendige Berücksichtigung des EU-
Vergaberechts konnte der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehal- 
ten werden. Die Fahrgastprognose für das On-Demand-Konzept 
aus 2018 wurden erneut überprüft. Anders als noch im Jahr 2018 
kann heute aus realisierte Angebote in Großstädten und eher 
ländlichen Regionen zurückgegriffen werden.  
 
Die Fahrgastprognosen mussten deutlich nach unten k orrigiert 
werden. Dies geht natürlich zu Lasten der Wirtschaftlichkeit. Das 
On-Demand-Angebot in Unterbach, Eller, Gerresheim, Knittkuhl

35 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
und Hubbelrath würde in der Folge einen deutlich hö heren Fehl- 
betrag erzeugen.  
Daher sollen die neuen Erkenntnisse zunächst dem Au fsichtsrat 
der Rheinbahn AG vorlegt werden. 
 
Die Mobilitätsgesellschaft Connected Mobility Düsseldorf hat ihre 
Arbeit am 01.06. aufgenommen und hat die Aufgabe der Einrich- 
tung von Mobilstationen übernommen, die ab 2021 umg esetzt 
werden soll. 
 
Die U81-1.BA befindet sich im Bau und wird 2024 in Betrieb ge- 
nommen. Für den 2. BA der U81 wurde am 10.09.2020 i m CCD 
mit einer Auftaktveranstaltung der Bürgerdialog beg onnen. Der 
Dialog soll im Januar 2021 mit der Planungswerkstatt für die Bür- 
ger*innen fortgesetzt werden. Danach folgen die Werkstatt für die 
Interessenvertretungen und die Verwaltungswerkstätten mit einer 
geplanten Abschlussveranstaltung im Sommer 2021. 
Eine parallele Planung des 3.BA der U81 ist, aufgrund der Perso- 
nalengpässe, nicht möglich. Weiterhin müssten parallel zum 2.BA 
hohe Planungsgelder bereitgestellt werden. 
 
Aktivitäten der Mobilitätspartnerschaft (Amt 19): 
Die Mobilitätspartnerschaft Düsseldorf bietet ihren Partnern Infor- 
mationsveranstaltungen u.a. zu den Themen Elektrofa hrzeuge 
für den Fuhrpark, Ladeinfrastruktur, Fördermitteln an. Im Arbeits- 
kreis "Mobilität in großen Unternehmen" werden mit großen Düs- 
seldorfer Unternehmen deren Möglichkeiten zur umweltschonen- 
den Mobilität erörtert. Hierzu zählen insbesondere das Ermögli- 
chen von HomeOffice, die Einrichtung von Bus-Shuttle für Mitar- 
beitende, Mobilitätsbudget, Elektrofahrzeuge (einsc hl. Brenn- 
stoffzellenfahrzeuge) für den Fuhrpark, sowie Portale für Fahrge- 
meinschaften. Arbeitskreistreffen finden regelmäßig statt. In die- 
sem Jahr sind folgende Veranstaltungen durchgeführt  worden:

36 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
05/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ein Klima-Spaziergang in der Innenstadt zum Thema K limaan- 
passungsmöglichkeiten, ein Fahrsicherheitstraining für Lastenrä- 
der, der AK „Mobilität in großen Unternehmen“ sowie eine Infove- 
ranstaltung zu Fördermitteln für Fahrzeuge mit alte rnativen An- 
trieben. 
 
P+R: 
Aktuell konzentriert man sich innerstädtisch auf di e Standorte 
Südpark und Am Froschenteich. In der Region konnte bedauerli- 
cher Weise noch keine Umsetzung erreicht werden.  
 
Zielkonzept Niederflur: 
Das Zwischenergebnis zum Niederflurkonzept soll dem OVA am 
11.06.2021 vorgestellt werden. Im Anschluss werden die Maß- 
nahmen mit dem Verkehrsmodell im Hinblick auf die Fahrgastpo- 
tentiale geprüft. Die Innovationen werden dann voraussichtlich in 
2022 erarbeitet. 
 
On-Demand: 
Ziel ist die Einführung in 2022. 
 
ÖPNV-Beschleunigung LSA: 
In 2021 liegt die Zielsetzung bei 100 LSA, die nach  derzeitigem 
Stand auch erreicht wird. Weitere Details stehen in  dem Sach- 
standsbericht zur Beschleunigung des ÖPNV in Düssel dorf, der 
am 11.06.2021 in den OVA eingebracht werden soll. 
 
U81, 2. BA 
Für den 2. BA der U81 wurde der laufende Bürgerdial og mit der 
Planungswerkstatt im Januar und der Werkstatt der I nteressen- 
vertreter im März 2021 fortgesetzt. Als dritte Stuf e des Bürgerdi- 
alogs folgen nun insgesamt drei Termine für die Wer kstätten mit 
Politik und Verwaltung. Der erste dieser Termine ha t bereits im

37 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
06/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
April 2021 stattgefunden. Es folgen zwei weitere im  Mai und im 
Juni 2021. Covid19-bedingt werden alle Werkstattver fahren seit 
Januar 2021 m virtuellen Format durchgeführt. Ein Abschlussbe- 
richt über den Verlauf des Bürgerdialoges wird in e iner öffentli- 
chen Veranstaltung voraussichtlich im August 2021 v orgestellt. 
Das Format der Veranstaltung und die Anzahl der Teilnehmenden 
sind abhängig von der dann geltenden Corona-Schutzv erord- 
nung.  
Die Ergebnisse des Bürgerdialoges werden als Entsch eidungs- 
grundlage aufbereitet und dem Rat in der 2. Jahreshälfte zur Be- 
schlussfassung vorgelegt. Der vorläufige Zeitplan s ieht danach 
europaweite Vergabeverfahren für die Erstellung der  Leistungs- 
phasen 1+2 inklusive Kostenschätzungen gemäß HOAI v or. Auf 
der Grundlage dieser Planung kann gemäß der aktuell en, über- 
arbeiteten Terminplanung im Sommer 2024 ein Bedarfsbeschluss 
gefasst werden. 
 
P+R 
Aktuell konzentriert sich die Verwaltung auf die in nerstädtischen 
Standorte Südpark und Am Froschenteich. Für den P+R  Fro- 
schen-teich werden derzeit im Rahmen der Leistungsp hase 2 
nach HOAI (Vorplanung) mehrere Varianten erarbeitet. 
 
Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn 
Mit der Beschlussvorlage OVA/053/2021/1 wurden dem Ord- 
nungs- und Verkehrsausschuss am 25.08.2021 die Zwis chener- 
gebnisse zum Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn vorg estellt 
und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen der Bewertungs- 
stufe 2 mithilfe des Verkehrsmodells vertiefend auf Nachfragepo- 
tenziale zu überprüfen.  
Aufbauend auf den Ergebnissen der Modellrechnung un d weite- 
ren Kriterien soll in der Bewertungsstufe 2 auch eine Priorisierung

38 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
01/2023 
 
 
 
 
 
der einzelnen Maßnahmen untereinander erfolgen. Die  Bewer- 
tung und Priorisierung der Einzelmaßnahmen wird derzeit durch- 
geführt. 
 
 
On Demand 
Die Einführung eines On Demand Angebots soll im Jahr 2023 im 
Rahmen eines 3-jährigen Pilotprojektes erfolgen. Di e entspre- 
chende Vorlage befindet sich derzeit in der BV-Anhörung und soll 
am 17.08.2022 im OVA beschlossen werden. 
 
ÖPNV-Beschleunigung LSA 
Von den drei Förderprojekte mit insgesamt rd. 380 L SA wurde 
das erste Förderprojekt (Datenbereitstellung, Erneu erung 40 
LSA) im März 2022 erfolgreich beendet. Ende Juni 2022 wird das 
nächste Förderprojekt (Anpassung 99 LSA) fertiggest ellt. Das 
dritte Förderprojekt wird voraussichtlich in 2024 a bgeschlossen 
werden. In 2021 wurden 80 LSA umgerüstet. Ziel für 2022 sind 
ebenfalls die ÖPNV-Beschleunigung an 80 Anlagen. 
 
U81, 2.BA 
Die Durchführung der Vorplanung für den 2. BA der U 81 wurde 
im Rat beschlossen. Aktuell läuft die europaweite Ausschreibung 
der Generalplanervergabe für die U81 2. BA. Aufgabe des Gene- 
ralplaners ist es, hinsichtlich der Rheinquerung Al ternativvor- 
schläge für Brücken- und Tunnelkonstruktionen unter  Zuhilfen- 
ahme von weiteren Planungsbüros zu erarbeiten. Dies  stellt si- 
cher, dass nach Abschluss von Leistungsphase 2 HOAI eine Ent- 
scheidung für die wirtschaftlichste Variante der Rheinquerung ge- 
troffen werden kann. 
 
U81, 3. BA 
Für die Durchführung einer Vorplanung des 3. BA der  U81 wird

39 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
aktuell der Projektstart vorbereitet. Weitere Sachs tände zur U81 
werden im Rahmen der Kleinen Kommission U 81 und de r dies- 
bezüglichen Berichterstattung im Rat regelmäßig erfolgen. 
 
P+R 
Aktuell konzentriert sich die Verwaltung auf die in nerstädtischen 
Standorte Südpark und Am Froschenteich. Für den P+R  Fro- 
schen-teich werden derzeit im Rahmen der Leistungsp hase 2 
nach HOAI (Vorplanung) mehrere Varianten erarbeitet.  
Für das P+R-Parkhaus Südpark wird zurzeit der AuF vorbereitet. 
 
 
Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn 
Die Bewertung und Priorisierung der Einzelmaßnahmen im Rah- 
men der Bewertungsstufe 2 erfolgt derzeit und gestaltet sich auf- 
wändiger, als zunächst gedacht. Zur Darstellung des  aktuellen 
Bearbeitungs-standes ist daher zunächst die Einbrin gung einer 
Informationsvorlage im 1. Quartal 2023 in die politischen Gremien 
geplant.  
 
On Demand 
Die Einführung eines On Demand-Angebots ist am 17.0 8.2022 
vom OVA beschlossen worden. Der Betriebsbeginn ist im 1. 
Quartal 2023 geplant. 
 
ÖPNV-Beschleunigung LSA 
Zwei der drei Förderprojekte („Datenbereitstellung“ , Erneuerung 
40 LSA und „ÖPNV-Beschleunigung I“, Anpassung 99 LSA) wur- 
den in 2022 erfolgreich abgeschlossen (vgl. Informa tionsvorlage 
OVA/122/2022). 
 
In 2022 wurden 60 LSA umgesetzt. Die Gesamtzahl lag aufgrund 
eines erhöhten Krankenstands bei Dienstleistern und im Projekt-
team sowie Lieferengpässen, die der aktuell angespannten Welt-

40 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
marktlage geschuldet sind, unter der Zielsetzung vo n 80 LSA. 
Darüber hinaus wurden zum Laufzeitende der beiden o . g. För- 
derprojekte vermehrt Maßnahmen zur Qualitätssicheru ng dieser 
LSA durchgeführt, um die auch dafür bewilligten Fördermittel ab- 
rufen zu können. 
 
In 2023 wird die Zielsetzung – in Verbindung mit der Umsetzung 
der Maßnahme „Rheintakt“ – auf die Anpassung von 150 LSA (ca. 
„neue“ 60 LSA aus dem Förderprogramm und ca. 90 LSA  für 
„Rhein-takt“) erhöht. 
 
RheinTakt 
Um bereits vor der Erstellung des neuen Nahverkehrsplans zeit- 
nah zusätzliche Potenziale für den ÖPNV abschöpfen zu können, 
ist die Umsetzung eines vorgezogenen Maßnahmenpaket s aus 
Verbesserungen im ÖPNV-Angebot vorgesehen. Der Rats be- 
schluss für die Umsetzung des Projekts „RheinTakt“ (Vorlage 
OVA/116/2022/1) wurde inklusive eines Änderungsantr ages am 
15.12.2022 gefasst. 
 
U81 
Die U81, 1. BA befindet sich im Bau und wird nach a ktuellem 
Sachstand 2025 in Betrieb genommen werden. Für die U81, 2. 
BA wurde die Grundlagenermittlung und Vorplanung au sge- 
schrieben. Für den 3. BA wurde der Ratsbeschluss zu r Vorpla- 
nung eingeholt. Für den 4. BA wird aktuell federführend durch die 
Stadt Ratingen eine Machbarkeitsstudie erstellt. 
 
P+R 
Die Vorbereitung des AuF für das P+R-Parkhaus Südpa rk pau- 
siert zurzeit, um die Erkenntnisse aus der Mitnutzu ng des Mitar- 
beiterparkhauses der Provinzial für P+R-Zwecke einf ließen las- 
sen zu können. Deren Start wird vsl. September/Okto ber 2023

41 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
erfolgen. Auf dieser Basis soll dann eine Bedarfsabschätzung für 
den Südpark und ein Betreibermodell erarbeitet werden. 
Zum P+R Froschenteich ist die Verwaltung weiterhin mit den Pla- 
nungsleistungen der Leistungsstufen 1 & 2 nach HOAI befasst. 
 
Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn 
Über den aktuellen Stand der Erarbeitung des Zielkonzepts Stadt-
bahn/Straßenbahn informiert die Verwaltung ausführl ich in der 
OVA-Sitzung am 16.08.2023 (Vorlage OVA/068/2023). Die Bear- 
beitung der Bewertungsstufe 2 soll bis Ende 2023 abgeschlossen 
und dem Rat als Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn z ur Be- 
schlussfassung in 2024 vorgelegt werden. 
 
On Demand 
Das neue On Demand-Angebot „Flexy“ der Rheinbahn im  Düs- 
seldorfer Osten wurde am 29.03.2023 in Betrieb genommen. 
 
Rhein Takt 
Die Umsetzung der ersten Stufe „RheinTakt“ wird zur zeit vorbe- 
reitet und spätestens im Januar 2024 eingeführt. 
 
ÖPNV-Beschleunigung LSA 
Bis dato wurden für das Jahr 2023 insgesamt 27 Anlagen im Rah- 
men des Förderprojekts ÖPNV-Beschleunigung und 25 L SA im 
Zusammenhang mit dem Rheintakt umgesetzt. Die Umset zung 
der übrigen LSA für die Einführung des Rheintaktes wurde vorbe- 
reitet.  
Im 4. Quartal 2023 wird ein detaillierter Bericht z ur ÖPNV-
Beschleunigung im Ordnungs- und Verkehrsausschuss e inge- 
bracht. 
 
U81 
Für den 1. BA der U81 gibt es keine Sachstandsänder ung, die

42 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
 
Arbeiten befinden sich in der Ausführung und die Inbetriebnahme 
ist für 2025 geplant.  
 
Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung wurde 
2023 ein Generalplaner mit der Planung des 2. BA be auftragt. 
Derzeit läuft die Vorplanung für die beiden Alterna tiven Brücke 
und Tunnel als Rheinquerung sowie für den darauffolgenden Teil- 
abschnitt bis zum Handweiser. 
 
Für den 3. BA werden im Vorfeld der EU-weiten Aussc hreibung 
der Pla-nungsleistungen Alternativen zur Minimierung der Auswir- 
kungen auf den Flughafen und die Deutsche Bahn untersucht. 
 
Für den 4. BA wird die Machbarkeitsstudie unter der  Federfüh- 
rung der Stadt Ratingen fortgeführt. 
 
ÖPNV-Beschleunigung LSA 
Bis dato wurden für das Jahr 2024 insgesamt 17 Anlagen im Rah- 
men des Förderprojekts ÖPNV-Beschleunigung umgesetz t. Das 
Förderprojekt „ÖV-Beschleunigung II“ läuft zum Jahresende aus. 
Ziel ist möglichst viele der noch verbleibenden Anlagen umzuset- 
zen. Wobei bereits jetzt absehbar ist, dass voraus.  nicht alle im 
Förderprojekt vorgesehenen LSA umgesetzt werden können.  
Im 4. Quartal 2024 wird ein detaillierter Bericht z ur ÖPNV-
Beschleunigung und zum Abschluss der Förderprojekte  im Ord- 
nungs- und Verkehrsaus-schuss eingebracht. 
 
RheinTakt und Neuaufstellung Nahverkehrsplan 
Die erste Stufe des Projekts „RheinTakts“ für kurzf ristige Ange- 
botsverbesserungen im ÖPNV wurde im Januar umgesetz t. Die 
zweite Stufe des „RheinTakts“ soll gemäß Ratsbeschl uss etwa 
ein Jahr später erfolgen. Aufgrund der angespannten Fahrperso-

43 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
nalsituation bei der Rheinbahn wird sich die Umsetz ung voraus- 
sichtlich verzögern. 
Weitere Verbesserungen im ÖPNV-Angebot werden im Rahmen 
der Neu-aufstellung des Nahverkehrsplans geplant. A uftrags- 
vergabe und Projektstart stehen kurz bevor. 
 
Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn 
Die zusätzlichen Prüfaufträge (insbes. Varianten „B arrierefreies 
Eller“) werden zurzeit bearbeitet. Die Einbringung der Beschluss- 
vorlage mit Vorschlag zur Priorisierung und Beauftr agung von 
Machbarkeitsuntersuchungen für die wichtigsten Proj ekte soll 
noch in 2024 erfolgen. 
 
P+R 
Die Mitnutzung des Mitarbeiterparkhauses der Provinzial für P+R-
Zwecke ist seit Januar 2024 möglich, so dass das An gebot an 
P+R-Stellplätzen im Düsseldorfer Süden deutlich erh öht werden 
konnte. Eine Evaluation ist geplant, die dann Erken ntnisse hin- 
sichtlich weiterer Ausbaunotwendigkeiten z. B. am Südpark erge- 
ben soll. Die Planung P+R Froschenteich wurde vor dem Hinter- 
grund des Wunsches des OVA zur Neubewertung des grundsätz- 
lichen Bedarfs nach Einführung des Deutschland-Tick ets aktuell 
zurückgestellt (OVA/120/2023). 
 
 
U81 
Für den 4. BA wird die Machbarkeitsstudie unter der Federfüh- 
rung der Stadt Ratingen fortgeführt. 
 
Neuaufstellung Nahverkehrsplan 
Die Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplans (NVP) für Düssel- 
dorf soll mit eigenen Ressourcen unter Einbeziehung externer

44 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025   
 
 
 
Büros erfolgen. Das hierzu notwendige EU-weite Ausschrei- 
bungsverfahren wurde im September 2023 gestartet und sollte 
im Frühjahr 2024 abgeschlossen werden. Aufgrund unvorher- 
sehbarer Verzögerungen innerhalb des Vergabeprozesses 
durch eine Vergaberüge und aktuell einer Prüfung durch die 
Vergabekammer Rheinland ist der Start der NVP-Neuaufstellung 
noch nicht erfolgt und frühestens im 1. Quartal 2025 zu erwar- 
ten.  
 
Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn 
Die Maßnahmen des Zielkonzept Stadtbahn / Straßenbahn wur- 
den zum ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet. Die Beschlussvorlage 
befindet sich zurzeit in der politischen Beratung. Ziel ist eine Be- 
schlussfassung durch den Rat am 21.11.2024. Nach Beschluss- 
fassung sollen für 5 Maßnahmen Machbarkeitsstudien beauf- 
tragt werden. 
 
P+R 
Kein neuer Sachstand 
 
 
 
U81  
Der aktuelle Sachstand kann dem Bericht aus der Kle inen Kom- 
mission Stadtbahnbau U 81 (RAT/102/2025) entnommen wer- 
den.  
 
Neuaufstellung Nahverkehrsplan  
Kein neuer Sachstand, die Prüfung der Vergaberüge d urch die 
Vergabekammer Rheinland dauert an. Der Start der NV P-
Neuaufstellung ist somit frühestens im 2. Quartal 2025 zu erwar- 
ten.

45 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
Zielkon zept Stadtbahn/Straßenbahn  
Die Ergebnisse der Maßnahmenbewertungen im Rahmen d es 
Zielkonzepts wurden durch den Rat am 21.11.2024 zur Kenntnis 
genommen und die Verwaltung mit der Durchführung vo n sechs 
Machbarkeitsstudien (Prüfung der technischen und wi rtschaftli- 
chen Machbarkeit) beauftragt. Die erste Machbarkeit sstudie 
(Nordtangente) soll in Kürze vergeben werden, die V ergabe der 
zweiten Machbarkeitsstudie (Gesamtkonzept Rath/Unte r- 
rath/Lichtenbroich/Flughafen) soll ebenfalls noch im ersten Halb- 
jahr 2025 erfolgen. 
 
On Demand 
Der im Frühjahr 2023 gestartete Pilotbetrieb des On Demand-An- 
gebots „Flexy“ der Rheinbahn wird ab Mai 2025 vom Düsseldorfer 
Osten auf den Düsseldorfer Norden sowie im Abend- und Nacht- 
verkehr auf die Innenstadt erweitert (OVA-Beschluss  vom 
16.01.2025). 
 
P+R 
Die Ausstattung des P+R Wittlaer mit Sensoren zur A nzeige der 
Auslastung wird zurzeit ebenso wie die Ermittlung der Auslastun- 
gen der übrigen P+R-Anlagen vorbereitet.  
 
 
U81 
Die Kleine Kommission berichtet durch regelmäßige B erichte 
über den Fortgang der Planung und des Baus. Die Berichte erfol- 
gen an das Dezernat 05 und sind fester Bestandteil jeder Ratssit- 
zung, sie erfolgen jedoch nicht über das Vorlagenwe sen. In 
schriftlicher Form werden sie im Nachgang der Ratssitzung dem 
Protokoll angehangen. 
 
Neuaufstellung Nahverkehrsplan

46 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
Der Beschluss der Vergabekammer liegt nun vor. Er beinhaltet 
u.a., dass das Vergabeverfahren teilweise wiederholt werden 
muss. Die Auftragserteilung ist im Dezember 2025 vorgesehen. 
 
Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn 
Die erste Machbarkeitsstudie (Nordtangente) wurde an ein ex- 
ternes Planungsbüro vergeben. 
 
Die Vergabe der zweiten Machbarkeitsstudie (Gesamtkonzept 
Rath/Unterrath/Lichtenbroich/Flughafen) wird derzeit vorbereitet. 
 
On Demand 
Aufgrund von Verzögerungen bei der Fahrzeugbeschaffung 
konnte das erweiterte flexy-Angebot nicht im Mai starten. Die Er- 
weiterung des flexy-Angebotes ist am 15.09.2025 gestartet. Die 
Rheinbahn ist diesbezüglich auch in die Nutzerkommunikation 
eingestiegen, u.a. auch auf ihrer Homepage. 
 
P+R  
Der nördliche Bereich des P+R Wittlaer wird in der KW43 mit 
Magnetfeldsensoren (Bodensensorik) ausgestattet. Der südliche 
Bereich soll im nächsten Schritt mittels kamerabasierter Bele- 
gungserfassung digitalisiert werden. Wittlaer dient als Erpro- 
bungsstandort für die digitale Ausrüstung weiterer P+R-Stand- 
orte im Düsseldorfer Stadtgebiet. Im Rahmen einer Informati- 
onsvorlage (OVA/120/2025) werden die politischen Gremien pa- 
rallel informiert.

47 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
9 
 
05 
Freigabe des Standstreifens der A 46 
(Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bü90/GRÜ, Vo r- 
lage RAT/145/2019)   
28.11.2019 
50.12 
 
06/2020 
 
 
 
 
 
11/2020 
 
05/2021 
 
06/2022 
 
 
 
01/2023 
 
 
 
 
09/2023 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
10/2024 
Ratsbeschluss 
 
 
Die Verwaltung hat sich an das Verkehrsministerium NRW ge- 
wandt. Das Verkehrsministerium NRW steht einer Frei gabe des 
Standstreifens der A 46 ablehnend gegenüber. Die St adtverwal- 
tung ist hier weiterhin mit dem Verkehrsministerium  NRW sowie 
der Bezirksregierung Düsseldorf im Gespräch. 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Weiterhin kein neuer Sachstand. 
 
Es sind keine weiteren Aktivitäten nach der Absage durch Herrn 
Wüst in seiner Funktion als Verkehrsminister zu verzeichnen. 
Ggf. bietet sich ein neuer Vorstoß nach Bildung der neuen Lan- 
desregierung an.  
 
Die Verwaltung wird das Thema im Rahmen der nächsten regio- 
nalen Mobilitätskonferenz ansprechen mit dem Ziel, einen ge- 
meinsamen Vorstoß der betroffenen Kommunen an die Landes- 
regierung zu organisieren. 
 
Dezernat 05 hat das Thema gegenüber der regionalen Leitung 
der Autobahngesellschaft angesprochen. Bislang gibt es keine 
geänderte Haltung. Das Thema Standstreifenfreigabe wurde 
deshalb im AK Verkehrsinfrastruktur der Metropolregion Rhein- 
land eingebracht. 
 
 
Der AK Verkehrsinfrastruktur der Metropolregion Rheinland hat 
sich mit dem Thema befasst und plant ein Schreiben an die zu-

48 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
09/2025   
 
ständigen Bundesbehörden zu richten, um eine Standstreifen- 
freigabe zu erreichen.  
 
Eine Antwort steht noch aus.  
 
 
Kein neuer Sachstand. Eine Antwort steht noch aus.  
Zusätzlich wird es eine Kontaktaufnahme mit dem VRR geben, 
für eine gemeinsame Vorgehensweise zur Nutzung des Stand- 
streifens für Linienbusse zur ÖPNV-Beschleunigung.  
 
 
Kein neuer Sachstand.  
 
10 
 
09 
Ateliers und Atelierswohnungen 
(Antrag der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grüne n, 
SPD und FDP; Vorlage RAT/037/2020; Änderungsantrag 
der CDU-Ratsfraktion; Vorlage RAT/047/2020) 
18.06.2020 
63.4 
11/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2021 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
Die Kulturverwaltung hat eine Gesamtkonzeption für die Atelier- 
förderung in Düsseldorf erarbeitet, die den Erhalt und die Siche- 
rung des Atelierbestandes in Düsseldorf sowie die Neuschaffung 
von 50 Künstlerateliers in den kommenden Jahren vorsieht. Eine 
entsprechende Vorlage wurde in die Sitzung des Kulturausschus- 
ses am 26.11.2020 eingebracht. 
 
 
Die Kulturverwaltung wird im Rahmen der Gesamtkonzeption für 
die Atelierförderung in Düsseldorf (KUA/075/2020) in der Liegen- 
schaft Kölner Str. 164 14 Atelierräume neu schaffen und die Be- 
treiberverantwortung für das Gebäude mittels eines unentgeltli- 
chen Gebäudeleihvertrages für zunächst zehn Jahre a n eine 
Künstlervereinigung zu übergeben (KUA/051/2021). 
 
Das Gebäude ist in den Gebäudebestand der Kulturver waltung

49 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
11/2021 
 
 
12/2021 
 
 
05/2022 
 
 
 
01/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
07/2023 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
übergegangen. Die Ausschreibung für die Vergabe des  Gebäu- 
des im Rahmen eines Überlassungsvertrages ist in de r Umset- 
zung. Die Vergabe wird im ersten Quartal 2022 erfolgen. 
 
Die Ausschreibung für die Vergabe des Gebäudes im R ahmen 
eines Überlassungsvertrages fand Ende 2021/Anfang 2022 statt. 
 
 
Im März 2022 erfolgte über eine Sitzung des Atelier beirats die 
Vergabe an ein Künstlerkollektiv aus Düsseldorf. De r Kulturaus- 
schuss wurde informiert (KUA/066/2022). 
 
Derzeit laufen die Vorbereitungen zum Vertragsschlu ss eines 
Nutzungsüberlassungsvertrags mit dem Künstler*innen verein 
KöX e. V. Eine dazu notwendige brandschutzrechtliche Stellung- 
nahme zum Objekt ist bei einem Ingenieursbüro in Arbeit.  
Mit Beschluss KUA/142/2022 wurden für den Verein Zu schuss- 
mittel i. H. v. 49.030 Euro aus dem Budget des Atel ierbeirats für 
die Herrichtung des Gebäudes beschlossen. Die Bewilligung die- 
ser Summe und Mitteln der BV 3 erfolgt nach Vertragsschluss vo- 
raussichtlich im 1. Quartal 2023. 
 
Bedingt durch das Ausscheiden eines zentralen Mitgl ieds wird 
sich der Verein neu sortieren und das Projekt weite rführen. Ein 
Vertragsentwurf liegt vor. Hierzu besteht noch Klärungsbedarf auf 
Seiten des Vereins. Bei einem gemeinsamen Termin zw ischen 
Kulturamt und KöX e.V. sollen offene Fragen geklärt werden. 
 
Der Mietvertrag mit dem Verein Köx e.V. ist geschlossen. Mittler- 
weile arbeiten bereits zahlreiche Künstler*innen in dem Gebäude. 
Der Verein wird das Atelierhaus voraussichtlich ab Juni 2024 er- 
öffnen.  
Darüber hinaus sind für die Unterkunft auf der Werf tstr., sieben

50 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
10/2024 
 
 
03/2025 
 
 
 
 
 
09/2025 
 
Atelierswohnungen geplant. Die Planungen von 30-40 Ateliers- 
wohnungen auf der Heinrichstr. können nicht weiterv erfolgt wer- 
den, da das Objekt nicht mehr zur Verfügung steht.  
 
Der Bauantrag wird voraussichtlich Oktober /November 2024 für 
die Unterkunft Werftstr. eingereicht. 
 
Der Verein Köx e.V. hat das Atelierhaus wie geplant im Juni 2024 
eröffnet. 
Für die Unterkunft auf der Werftstraße liegt die Baugenehmigung 
jetzt vor. Für die Realisierung des Projektes wird der Investor vo- 
raussichtlich rund ein Jahr benötigen. 
 
Die Unterkunft an der Werftstraße befindet sich in der Realisie- 
rung. Die Kulturverwaltung prüft parallel weitere, potentielle Ate- 
lierflächen. 
 
11 
 
05 
Solaroffensive – Wir machen Düsseldorf zur Sonnenhaupt- 
stadt (Antrag der Ratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die 
Grünen, Vorlage RAT/316/2021) 
29.04.2021 
17.17 
 
05/2021 
 
 
 
 
 
 
10/2021 
 
 
 
06/2022 
 
Ratsbeschluss 
 
 
Die Stadt wird zentral über Amt 19 die Umsetzung der Beschlüsse 
bei den städtischen Ämtern einfordern und regelmäßig über den 
Stand in der Kleinen Kommission Klimahilfe berichte n. Die För- 
dermittelaquise ist durch die Prüfung durch das zen trale Förder- 
mittelmanagement der Stadt bei der Beantragung der Finanzie- 
rung aus dem 60 Mio. Euro Klimaschutzpaket sichergestellt. 
 
Alle Bauherrenämter sind über die Anforderungen aus der Solar- 
offensive informiert. Die ersten 9 Projekte befinde n sich in der 
Umsetzungsplanung. 
 
Das Amt für Gebäudemanagement hat durch einen exter nen 
Dienstleister das theoretische Solarpotenzial aller  städtischen

51 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
01/2023 
 
 
 
 
 
 
 
09/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
Dachflächen ermitteln lassen. Für ein koordiniertes  und struktu- 
riertes Vorgehen aller hochbauenden Ämter wurde vom  Amt für 
Gebäudemanagement ein Arbeitskreis mit Beteiligung aller hoch- 
bauenden Ämter und dem Umweltamt initiiert.  
 
Die hochbauenden Ämter mit finanzieller Unterstützung aus dem 
Klimaetat installieren kontinuierlich auf städtisch en Bestandsdä- 
chern Solaranlagen zur Eigenstromnutzung. Dieser Prozess wird 
koordiniert durch zwei neue Solarkoordinatoren (befinden sich im 
Besetzungsverfahren) beim Amt für Gebäudemanagement  und 
beim Amt für Schule und Bildung. Parallel wird ein Modellprojekt 
zum Solar-Contracting ausgeschrieben. 
 
Die hochbauenden Ämter installieren weiterhin kontinuierlich auf 
städtischen Bestandsdächern Solaranlagen zur Eigens tromnut- 
zung. Zur Prüfung baulicher und technischer Parameter der städ- 
tischen Dachflächen sowie zur Planung, Umsetzungsbe gleitung 
und Qualitätsprüfung von PV-Anlagen werden jeweils zwei wei- 
tere Vollzeit-Stellen im Amt für Gebäudemanagement und im Amt 
für Schule und Bildung eingerichtet. 
Die groben Rahmenbedingungen für ein Solar-Contract ing auf 
städtischen Dächern wurden ausgearbeitet. In einem nächsten 
Schritt sollen konkrete Dachflächen, deren PV-Poten tial relativ 
einfach und mit überschaubaren Aufwand zu erschließ en ist, für 
das Modellprojekt ausgewählt werden. 
 
Der Umsetzungsstand zur Solaroffensive wurde dem AUS, BAU, 
HFA und Rat im ersten Quartal 2024 mit der Vorlage 
AUS/058/2023 „Umsetzung des Ratsbeschlusses Solaroffensive 
- Wir machen Düsseldorf zur Sonnenstadt“ vorgestell t. In dieser 
Vorlage wurden Zielzahlen, Rahmenbedingungen und da s wei- 
tere Vorgehen zur Solaroffensive, sowie eine Übersi cht über die 
bereits realisierten und konkret geplanten Photovol taikanlagen

52 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025  
 
der Stadtverwaltung dargestellt (siehe Anlage 2 zu Vorlage 
AUS/058/2023). Mit insgesamt rund 10.000 kWp bereits vorhan- 
denen und konkret geplantem PV-Zubau ist bzw. wird bereits ein 
knappes Viertel des angenommenen PV-Potentials von 46.500 
kWp gehoben. 
Zur Unterstützung bei der Ausschreibung des Contrac ting-Pilot- 
projektes wurde ein externes Energiewirtschaftsbüro  beauftragt. 
Eine Ausschreibung des Pilotprojektes ist für das 2 . Halbjahr 
2024 geplant. 
 
 
Aktuell beträgt die installierte Leistung der Photo voltaik-Anlagen 
auf den städtischen Gebäuden insgesamt etwa 10 Mega watt. In 
Bezug auf die nächsten Schritte ist vorgesehen, wei tere städti- 
sche Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Dazu ge- 
hören Schulen, Kindergärten, Rathäuser und Verwaltu ngsge- 
bäude. Im Zeitraum von 2025 bis 2028 sollen auf städtischen Ge- 
bäuden zusätzliche Photovoltaik-Anlagen mit einer theoretischen 
Gesamtleistung von 9 Megawatt installiert werden. 
Ein für die Landeshauptstadt geeignetes PV-Contract ingmodell 
wurde mit Unterstützung eines externen Energiewirtschaftsbüros 
ausgearbeitet. Die Muster-Ausschreibungsunterlagen befinden 
sich zurzeit in der finalen Abstimmung. 
 
Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden 
schreitet weiter voran. Inzwischen sind über 11 Megawatt Photo- 
voltaik-Leistung bereits installiert oder konkret geplant. Damit wird 
schon über ein Viertel des angenommenen PV-Potentia ls geho- 
ben. Gleichzeitig nehmen die Zubauzahlen durch standardisierte 
Verfahren und vergrößerte personelle Kapazitäten stetig zu. 
 
 
Kein neuer Sachstand.

53 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
12 
 
05 
Ladekonzept Elektromobilität: Mehr Tempo beim Ausbau 
der Infrastruktur für E-Fahrzeuge (Antrag der Ratsfraktio- 
nen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, Vorlage 
RAT/327/2021) 
29.04.2021 
17.20 
 
05/2021 
 
 
 
 
 
10/2021 
 
 
 
 
 
 
 
06/2022 
 
 
 
 
 
 
01/2023 
 
 
 
09/2023 
 
 
 
 
Ratsbeschluss  
 
 
Die Stadt wird die beschlossenen Anforderungen in d ie Fort- 
schreibung des ersten Handlungskonzeptes Elektromobilität ein- 
arbeiten und anschließend in der Kleinen Kommission Elektromo- 
bilität zur Diskussion stellen. Abschließend erfolgt die Beratung in 
den politischen Ausschüssen zur Beschlussfassung de r Fort- 
schreibung. 
 
Das Thema Elektromobilität wird zukünftig über das Mobilitätsde- 
zernat bearbeitet. Der Übergang der Aufgabe inklusive Personal- 
wechsel wird aktuell organisiert. In Kooperation der beiden Ämter 
(Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und Amt für Verkehrs- 
management) wird parallel am Thema weitergearbeitet. Nach Ab- 
schluss der Neuorganisation wird das Handlungskonzept Elektro- 
mobilität in der Kleinen Kommission Elektromobilität vorgestellt. 
 
Die Neuorganisation ist abgeschlossen. 
Das Handlungskonzept Elektromobilität wurde mit dem  Schwer- 
punktthema Ladeinfrastruktur am 27.01.2022 der Klei nen Kom- 
mission Elektromobilität vorgestellt. Der politische Auftrag mit 300 
Ladepunkten pro Jahr wird im Jahr 2022 wahrscheinli ch erreicht 
werden. Zurzeit haben die Ladesäulenbetreiber jedoc h den glo- 
balen Lieferschwierigkeiten zu begegnen. 
Das Handlungskonzept Elektromobilität wird zurzeit noch an eini- 
gen Stellen angepasst. Die Einbringung des Handlung skonzep- 
tes in die Ausschüsse ist für den Herbst 2022 geplant. 
 
Der politische Auftrag zur Errichtung von 300 Ladep unkten pro 
Jahr ist für 2022 übertroffen worden. Für 2023 wird  dieser Wert 
ebenfalls überschritten werden. 
Das Handlungskonzept Elektromobilität wird noch an einigen

54 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
10/2024 
 
 
 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bausteinen angepasst und Mitte 2023 in die Ausschüs se ge- 
bracht. 
 
Das Handlungskonzept Elektromobilität wurde der Kleinen Kom- 
mission Elektromobilität am 19.06.2023 vorgestellt. Die hier getä- 
tigten Anregungen werden nunmehr geprüft und noch einige Bau- 
steine des Konzeptes angepasst. Ende 2023/Anfang 20 24 wird 
das Handlungskonzept in die Ausschüsse gebracht. 
 
Die Anpassungen und Änderungen des Handlungskonzept es 
Elektromobilität werden der Kleinen Kommission im S eptember 
2024 vorgestellt. 
 
 
Die Anpassungen und Änderungen der Fortschreibung des 
Handlungskonzeptes Elektromobilität sollen in 2025 zur Be- 
schlussfassung in die Gremien gebracht werden. 
Der politische Auftrag zur Errichtung von 300 Ladepunkten pro 
Jahr wird in 2024 erreicht. 
 
 
Einzelne Inhalte des Handlungskonzept Elektromobili tät werden 
aktuell noch geprüft. Die Fortschreibung des Handlu ngskonzep- 
tes Elektromobilität ist für das 2. Halbjahr 2025 zur Beschlussfas- 
sung in den Ratsgremien vorgesehen.  
  
Es wurden erste Genehmigungen für sogenannte Ladebordsteine 
als Pilotprojekte ausgestellt. Die Umsetzung des Projektes wird - 
wie vereinbart - in 2026/2027 umgesetzt. Dieses Jahr werden nur 
die zwei Pilotstandorte in Betrieb genommen. In den Folgejahren 
sollen nach diesem Vorbild bis zu 200 neue Ladepunkte geschaf- 
fen werden.

55 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
09/2025   
 
 
Überdies sind nach jetziger Antragslage ca. 600 Lad epunkte für 
2025 geplant.  
 
 
Die ersten 2 Pilotstandorte für Bordsteinladepunkte  an der Der- 
endorfer Allee und der Metrostraße sind in Betrieb gegangen. 
Zwei weitere Standorte sollen noch bis Ende 2025 in Betrieb ge- 
hen.  
13 
 
 
07 
Stärkung der Antikorruptionsarbeit (Antrag der Ratsfraktio- 
nen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD/Volt, 
FDP und Die PARTEI-Klima-Fraktion, Vorlage 
RAT/372/2021) 
02.06.2021 
23.7 
 
11/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
06/2022 
 
 
 
 
Ratsbeschluss  
 
 
Zur Stärkung der Antikorruptionsarbeit und wegen ei ner mögli- 
chen korporativen Mitgliedschaft der Stadt Düsseldorf bei Trans- 
parency International (TI) wurden zahlreiche Unterlagen, wie z.B. 
Geschäfts- und Dienstanweisungen, Satzungen und weitere exis- 
tierende Regelungen aus den Bereichen Antikorruptio n, Rech- 
nungsprüfung, Finanzwirtschaft und kommunale Beteil igungen 
an TI zwecks Sichtung und Prüfung übersandt.  
Der Fragenkatalog zum Thema „Indikatoren für Korrup tionsprä- 
vention für Kommunen“ im Rahmen des „Sustainable De velop- 
ment Goals (SDG)“ wurde ebenfalls ergänzt und an TI  weiterge- 
leitet. Nach erfolgter Begutachtung durch TI soll e in Verfahrens- 
vorschlag zur weiteren Herangehensweise vereinbart werden.  
Der Ausbau eines geschützten Hinweisgebersystems be findet 
sich in der Entwicklungs- und Konzeptionierungsphas e, die Ex- 
pertise von TI soll Berücksichtigung finden und in das Konzept 
einfließen.  
Der Rat soll Mitte 2022 über den aktuellen Stand der Ergebnisse 
informiert werden. 
 
Die von der Verwaltung an TI übersandten Unterlagen  wurden 
von dort ausgewertet. Die Ergebnisse sollten am 02. 06.2022 in 
einem persönlichen Treffen kommuniziert werden. Dieser Termin

56 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
01/2023 
 
 
 
 
08/2023 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
11/2024 
 
 
 
 
 
03/2025 
 
 
 
 
 
 
09/2025 
 
wurde jedoch von TI krankheitsbedingt abgesagt. Ein neuer Ter- 
min wurde seitens TI für nach den Sommerferien avisiert.  
 
Bei TI fanden neue Vorstandswahlen statt. Die Zustä ndigkeit für 
die korporativen kommunalen Mitglieder wurde dort a uf andere 
Personen übertragen. TI teilte mit, dass man sich nach einer Ein- 
arbeitungsphase zwecks Terminvereinbarung an die St adt wen- 
den werde.  
 
Im ersten Quartal 2023 hat ein erstes Gespräch zwis chen Ver- 
waltung und TI stattgefunden. Das weitere Vorgehen wird derzeit 
verwaltungsintern und mit TI abgestimmt. 
 
 
Der Austausch zwischen TI und der Verwaltung wurde fortgeführt. 
Ein Gespräch zwischen TI und Vertretern der Politik ist avisiert. 
 
 
Der Termin zwischen TI und den Vertretern der Polit ik hat am 
17.06.2024 stattgefunden. Es wurde vereinbart, dass sich TI mit 
der Verwaltung in Verbindung setzt, um die nächsten Schritte zu 
besprechen. 
 
 
Die Zuständigkeit und die Ansprechperson für die ko rporativen 
kommu-nalen Mitglieder bei TI haben sich geändert. Eine Kon- 
taktaufnahme mit der Verwaltung ist bisher nicht erfolgt. Das Pro- 
tokoll des Gesprächs aus Juni 2024 zwischen Politik und TI wurde 
– anders als angekündigt – sei-tens TI bisher nicht übersandt. 
 
 
Der Sachstand ist unverändert.

57 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
14 
 
 
09 
Die neuere Düsseldorfer Musikgeschichte als Teil der 
künftigen Dauerausstellung im „Haus der Geschichte 
Nordrhein-Westfalen“ (Antrag der Ratsfraktionen von CDU 
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Vorlage RAT/388/2021) 
 
02.06.2021 
23.13 
11/2021 
 
 
06/2022 
 
 
12/2022 
 
 
 
08/2023 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
 
 
 
03/2025 
 
09/2025 
Ratsbeschluss  
 
 
Die Verwaltung hat Kontakt zum „Haus der Geschichte NRW“ auf- 
genommen. 
 
Im Herbst 2022 finden weitere Gespräche zur Konkret isierung 
statt.  
 
Amt 41 erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem H aus der 
Geschichte NRW ein Konzept zur Ausstellung der Düss eldorfer 
Musikgechichte. 
 
Erste Treffen mit dem Haus der Geschichte haben stattgefunden. 
Die Ausstellung wird aufgrund der Renovierung des Hauses der- 
zeit in eine mobile Ausstellung verändert und im An schluss in 
Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren touren. Die konzep- 
tionelle Entwicklung zur Einbindung der Düsseldorfe r Musikge- 
schichte wird sich daher verzögern. 
 
Aktuell ist das Haus der Geschichte mit dem „Museum Mobil“ in 
allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhe in-Westfalen 
unterwegs. Die Gespräche zur Einbindung in die Daue rausstel- 
lung werden voraussichtlich im Sommer 2024 erneut a ufgenom- 
men. 
 
Das Haus der Geschichte arbeitet an einem Grobkonzept für die 
zukünftige Dauerausstellung, die gegen Ende des Jahrzehnts er- 
öffnen wird. Im Rahmen der inhaltlichen Planung werden die Aus- 
stellungskurator*innen die Düsseldorfer Musikgeschichte als Teil 
der Musikgeschichte des Landes NRW und aufgrund ihrer histo- 
rischen Bedeutung selbstverständlich berücksichtigen.

58 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
Kein neuer Sachstand 
 
Das Haus der Geschichte im Behrensbau befindet sich in der Pla- 
nungsphase für einen größeren Umbau. Daher gibt es hierzu ak- 
tuell keinen neuen Sachstand 
 
 
15 
 
02/ 
07 
 
 
Konzept für einen Gesundheits-Campus an der Kölner 
Straße 180 (Antrag der Ratsfraktionen von CDU und 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Vorlage RAT/445/2021) 
 
01.07.2021 
44.4 
 
11/2021 
 
 
06/2022 
 
 
 
01/2023 
 
 
 
08/2023 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
10/2024 
Ratsbeschluss  
 
 
Die verwaltungsinternen Abstimmungen mit den beteil igten Äm- 
tern befinden sich in Planung. 
 
Auftaktgespräche mit den involvierten Ämtern Gesund heitsamt, 
Jugendamt und Amt für Gebäudemanagement sowie der IPM ha- 
ben stattgefunden. Der Bedarf muss abschließend kon kretisiert 
werden.  
 
Mit der Wiederbesetzung der Amtsleitung Amt 53 können im Ver- 
lauf des Jahres die weiteren Konkretisierungen der Planung (Nut- 
zungs-konzept) aufgenommen werden. 
 
Auf Grundlage der zwischenzeitlich erstellten Machbarkeitsstudie 
wird derzeit das entsprechende Nutzungskonzept durch das Amt 
53 aufgestellt. 
 
Das Nutzungskonzept wurde zwischenzeitlich fertigge stellt. Die 
Bedarfsanmeldung liegt dem BIC vor. Nach Rückmeldun g wird 
der Projektstart angestoßen. 
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung 
am 23.04.2024 eine Informationsvorlage „Sachstand Konzept für 
einen Gesundheitscampus an der Kölner Straße 180“ erhalten.

59 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
03/2025 
 
 
 
10/2025  
Der Projektstart wurde am 23.07.2024 in der VK beschlossen. Die 
Beauftragung der IPM mit der Planung und Umsetzung ist in Vor- 
bereitung. 
 
Die Bearbeitung des Projektes durch die IPM GmbH ist angelau- 
fen. 
Es werden noch neben des Ersatzneubaus an der Kölner Straße 
180 weitere Varianten geprüft. 
 
Die Verwaltung/IPM prüft alternativ zum Ersatzneubau am 
Standort Kölner Straße 180 die Verlagerung des Gesundheits- 
amtes an den KAP. Durch Erwerb des „Hansahaus“´an der 
Hakortstraße könnten Synergien erzielt werden, da dieser 
Standort Potential zur Unterbringung des Gesundheitsamtes 
und einer Fahrradgarage am Hbf bieten könnte. Aktuell werden 
Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit unter Beteiligung der be- 
troffenen Dezernate und Ämter geprüft. 
 
 
16 
 
 
03 
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN: Städtische Unterkünfte und bezahlbares Woh-
nen: Weiterentwicklung der Grundstücke am Hasseler 
Richtweg und am Zaunkönigweg (Vorlage RAT/453/2021 
sowie Ergänzungsantrag der FDP-Ratsfraktion zur Vorlage 
RAT/453/2021, Vorlage RAT/548/2021) 
18.11.2021 
48.2 
 
11/2021 
 
 
 
 
 
06/2022 
 
12/2022 
 
08/2023 
Ratsbeschluss 
 
 
Die Beauftragung erster Prüf- und Planungsleistungen durch die 
Fachverwaltung ist in Vorbereitung. Die Ergebnisse der Planun- 
gen werden zu gegebener Zeit den entsprechenden Fac haus- 
schüssen, den Bezirksvertretungen und dem Rat zur B eratung 
und Beschlussfassung vorgelegt werden. 
 
Kein neuer Sachstand.  
 
Kein neuer Sachstand.  
 
Aufgrund der angespannten Unterbringungssituation s ind bisher

60 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
04/2024 
 
 
 
11/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
03/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025 
keine konkreten Planungen verfolgt. 
 
Die SWD, alternativ die IDR AG, sind nach Sondierun gsgesprä- 
chen bereit, die Flächen zu entwickeln. Erste Gespräche zur Re- 
alisierung finden derzeit statt. Ein Bericht zum Sa chstand ist für 
Juni 2024 vorgesehen.  
Über den aktuellen Sachstand zu beiden Flächen sind die zu- 
ständigen Fachausschüsse (AWM und APS) im Juni 2024 sowie 
die Wohnungsbaukommission im September informiert worden. 
Die IDR hat zusammen mit einem Dritten je ein Konzept für den 
Hasseler Richtweg und den Zaunkönigweg entwickelt. Der Has- 
seler Richtweg ist hierbei priorisiert gegenüber dem Zaunkönig- 
weg. Anfang November 2024 ist eine Bauvoranfrage für den 
Hasseler Richtweg eingereicht worden. 
 
Zaunkönigweg: Für das Flurstück 80 (Zaunkönigweg) liegt ein 
Entwurf der Neuplanung der IDR vor. Darüber hinaus prüft das 
Stadtplanungsamt mit den Eigentümern die Einbeziehung der 
Nachbarfläche.  
 
Hasseler Richtweg: Die Bauvoranfrage für den Hassel er Richt- 
weg wurde in die Bezirksvertretung 8 zur Sitzung am 23.01.2025 
eingebracht und vertagt. Sie steht am 27.03.2025 wieder auf der 
Tagesordnung. Die Planung wurde modifiziert und auf  mehr 
Baumerhalt geprüft. 
 
Zaunkönigweg: Die IDR hat Mitte des Jahres ein neues Entwurfs- 
konzept vorgestellt, das in einer neuen Bauvoranfrage gemündet 
ist. Aktuell läuft hier die Ämterbeteiligung sowie materielle Prü- 
fung des Planungsrechts. Eine Befassung der Gremien wird noch 
in 2025 angestrebt.

61 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
Hasseler Richtweg: Die Bauvoranfrage soll zwecks Er halt des 
Baumbestandes angepasst werden. Bauantrag soll Ende s des 
Jahres eingereicht werden. Zur Vorbereitung des Bau antrags 
werden Gespräche mit der Forstbehörde Wald und Holz  stattfin- 
den.  
 
17 
 
09 
Antrag der Ratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grü- 
nen: Räume für Kultur, Bildung und Integration übergrei- 
fend planen (Vorlage RAT/019/2022) 
04.02.2022 
22.1 
06/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
12/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
08/2023 
Ratsbeschluss  
 
 
Für die im Antrag genannten Orte gelten unterschiedliche Voraus- 
setzungen. Am Standort Yorckstraße ist das Haus der  Kulturen 
geplant (siehe Nr. 18), die Nachnutzung Münsterstra ße 446 be- 
findet sich in Prüfung. Die Flächen der Oberrather Straße 37 sind 
seit 01.06.2022 vollständig vermietet. Die Jahnstra ße 3 befindet 
sich in Prüfung für die weitere Nutzung für die freie Szene.  
 
Für den Standort Yorckstraße wird ein Ausführungs- und Finan- 
zierungsbeschluss für Sommer 2023 geplant, das Konz ept für 
das Haus der Kulturen wurde aktualisiert und die Pr üfung der 
Fachplanungen für die zukünftigen Nutzer des Standortes läuft. 
Für die Jahnstraße 3 ist für 2023 eine Vorlage zur Einholung ei- 
nes Bedarfsbeschlusses in Erarbeitung, mit dem Ziel  die Räum- 
lichkeiten im UG zu sanieren und für den Betrieb durch den Freie 
Szene Düsseldorf – Performing Arts e.V. herzurichten. Ab dem 2. 
Quartal 2023 stehen dem Verein die ehemaligen Fläch en des 
Haus der Talente am Bertha-von-Suttner-Platz für eine Zwischen- 
nutzung bereit. 
 
Die beschriebenen Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. 
Die Raumüberlassung der Flächen im 7.Obergeschoss a m Ber- 
tha-von-Suttner-Platz (BvSP) an die Freie Szene Düs seldorf – 
Performing Arts e.V. soll zum September 2023 realisiert werden. 
Es ist in Planung, die ehemaligen Bibliotheksflächen am BvSP im

62 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
August 2024 dem NRW Landesbüro Tanz zur Veranstaltung der 
internationalen Tanzmesse 2024 einmalig zur Verfügung zu stel- 
len. 
Das Projekt Jahnstraße 3 befindet sich gemäß Geschä ftsanwei- 
sung zur Durchführung von Maßnahmen im Baubereich (GA Bau) 
in Vorbereitung. Zum Standort Yorckstraße siehe Lfd.Nr. 14. 
 
Der Verein „Freie Szene - Performing Arts e.V.“ hat mit Beschluss 
KUA/125/2023 die Möglichkeit erhalten, die Flächen im 7. Ober- 
geschoss des Bertha-von-Suttner-Platzes  befristet für zwei Jahre 
als Arbeitsräume für die freie Szene nutzen zu können. 
 
Für den Standort Jahnstraße 3 ist die Bedarfsanmeldung erfolgt, 
der Projektstart gemäß Geschäftsanweisung der Verwa ltung ist 
für Mai 2024 geplant. Die Vorlage zur Einholung ein es Bedarfs- 
beschlusses soll in die Ratssitzung im September 20 24 einge- 
bracht werden. Das Haus ist laut Mietvertrag für Th eaterzwecke 
zu nutzen und soll als Proberaumzentrum ertüchtigt werden. 
 
Der Umbau des Standortes Yorckstraße für die Nutzun g durch 
die Volkshochschule und das Haus der Kulturen wird aktuell um- 
gesetzt. Die Fertigstellung ist für Mitte 2025 geplant.  
 
Über die einmalige zur  Verfügungsstellung von ehemaligen Bib- 
liotheksflächen am BvSP im August 2024 an das NRW L andes- 
büro Tanz zur Veranstaltung der internationalen Tanzmesse, ent- 
scheidet der KUA in seiner Sitzung vom 25.04.2024 
(KUA/060/2024). 
 
Im August 2024 wurde die internationale Tanzmesse e rfolgreich 
in den ehemaligen Bibliotheksflächen am BvSP durch das NRW 
Landesbüro Tanz durgeführt. Über eine erneute Nutzu ng der

63 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
 
03/2025 
 
 
 
09/2025 
 
Räumlichkeiten in den Folgejahren werden derzeit ve rwaltungs- 
intern Gespräche geführt. 
 
Die Übergabe der Mietflächen Yorckstraße ist für Ende Juni 2025 
angekündigt, anschließend werden die restlichen Mie tereinbau- 
ten vorgehalten. Die Betriebsaufnahme ist mit Schuljahresbeginn 
zum 27.August 2025 vorgesehen. 
 
Für die Flächen der ehemaligen Bibliotheksflächen am BvSP wer- 
den die Flächen aktuell für das Wahlamt hergerichtet und von Mai 
bis Oktober 2025 für die anstehenden Kommunalwahlen  bereit- 
gestellt. 
 
Nach dem Ratsbeschluss Jahnstraße 3 - Sanierung und  Umbau 
der Räumlichkeiten für die Freie Tanz- und Theaterszene im Feb- 
ruar 2025 ist die Beauftragung des Vergabeverfahren s für Prüf- 
und Planungsleistungen (VGV) in Vorbereitung. 
 
Die Inbetriebnahme der Mietflächen Yorckstraße für die vhs und 
das HdK ist für das 4. Quartal 2025 geplant. Sollten bis dahin die 
mietvertraglichen Rahmenbedingungen allerdings nich t erfüllt 
werden, kann die Inbetriebnahme erst später erfolgen. 
 
Die Flächen der ehemaligen Bibliothek am BvSP sind für das 
Wahlamt ertüchtigt worden und werden von diesem bis Ende Ok- 
tober 2025 genutzt. Im Anschluss erfolgt die Herrichtung der Flä- 
chen für das Restaurierungszentrum (RED). Geplant i st dort die 
Restaurierung des Plattbodenschiffs. 
 
Im Juni 2025 hat eine Dialogveranstaltung mit den z ukünftigen 
Nutzer*innen der Jahnstraße 3 stattgefunden. Das Betreiberkon- 
zept wird nun unter Federführung des Vereins „Freie Szene Düs- 
seldorf - Performing arts“ weiter ausgearbeitet.

64 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
Das Vergabeverfahren für Prüf- und Planungsleistung en (VGV) 
ist weiterhin in Vorbereitung. Aktuell wird eine Schadstoffuntersu- 
chung in der Jahnstraße 3  durchgeführt. 
18 
 
04  
 
01/13 
Antrag der Ratsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grü- 
nen und SPD: Digitale Sitzungen kommunalpolitischer 
Gremien (RAT/020/2022) 
04.02.2022 
22.8 
 
06/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses gab es noch keine gesetzli- 
che Grundlage für die Umsetzung. Zwischenzeitlich ist das Land 
den Empfehlungen und Forderungen der LHD sowie anderen 
Kommune gefolgt. Am 06.04.2022 hat das Land die rechtlichen 
Voraussetzungen für digitale/hybride Sitzungen geschaffen und 
mit Verordnung vom 27.04.2022 weiter konkretisiert.  
 
Neben technischen und organisatorischen Herausforderungen 
sind dabei auch mehrere formelle Punkte zu berücksichtigen. So 
ist z.B. eine Anpassung der Hauptsatzung erforderlich. Ferner 
müssen die Kommunen die Software für die Teilnahme bzw. 
auch Abstimmungen bei digitalen/hybriden Sitzungen durch die 
GPA NRW zertifizieren lassen. Gegenwärtig ist aber noch nicht 
bekannt, welche Kriterien für die Zertifizierung erfüllt sein müs- 
sen, sodass die Verwaltung bzw. der IT-Dienstleister noch keine 
konkrete Marktsichtung durchführen kann. Die formellen As- 
pekte werden Auswirkungen auf die Anbieterauswahl hinsicht- 
lich einer Zertifizierung haben.

65 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
01/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
08/2023 
 
 
 
 
Die Verwaltung richtet in diesem Zusammenhang daher zu- 
nächst eine Projektgruppe ein, die eine schnellstmögliche Um- 
setzung digitaler/hybrider Sitzungen für die LHD ermöglichen 
soll.  
 
Über den ADIG wird ein Best-Practice Beispiel aus einer ande- 
ren Kommune in NRW gezeigt.  
 
Am 27.10.2022 wurden die Mitglieder des Ausschusses für Digi- 
talisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation im An- 
schluss an die reguläre Ausschusssitzung über den aktuellen 
Stand bezüglich der Anschaffung eines digitalen Abstimmungs- 
systems informiert. In diesem Termin wurden zwei Verfahren 
vorgestellt, die im Rahmen einer vorher durchgeführten Markt- 
analyse als für den kommunalen Einsatz geeignet ausgewählt 
wurden. 
 
Wenige Tage vor diesem Präsentationstermin informierte die 
Firma Somacos, deren Produkt Session bereits seit einiger Zeit 
für die Ratsarbeit bei der Landeshauptstadt Düsseldorf im Ein- 
satz ist, dass auch sie ein digitales Abstimmungssystem in ihre 
Software integrieren wird. Es laufen dort bereits die letzten Zerti- 
fizierungsschritte für einen Produktiveinsatz, mit dem laut Her- 
steller Anfang des Jahres 2023 zu rechnen ist.  
 
Die Teilnehmenden des Präsentationstermins haben daraufhin 
entschieden, die Entscheidung für die Auswahl eines Abstim- 
mungssystems zunächst zurückzustellen, um sich auch die Lö- 
sung der Firma Somacos anschauen zu können. 
 
Gegenwärtig gibt es noch kein Softwareprodukt, welches durch 
die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) für digitale/hybride 
Gremiensitzungen zertifiziert wurde.

66 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
Am 26.04.2023 wurde die Softwarelösung der Firma Somacos 
für ein digitales Abstimmungssystem durch die Gemeindeprü- 
fungsanstalt NRW (GPA) zertifiziert.  
Eine Produktivsetzung dieses Moduls setzt allerdings nach Vor- 
gabe von Somacos ein Update des kompletten Session-Sys- 
tems auf die Version 6 voraus, welches in Abstimmung und Zu- 
sammenarbeit mit der ITK Rheinland für den November/Dezem- 
ber 2023 vorgesehen ist.  
Erst danach wird Anfang 2024 die Testphase des digitalen Ab- 
stimmungssystems beginnen können.  
In der Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und allge- 
meine Verwaltungsorganisation am 17.08.2023 wurde eine um- 
fassende Information über den aktuellen Stand und die weitere 
geplante und beschriebene Vorgehensweise erfolgen. In einem 
gemeinsamen Schreiben mit den Oberbürgermeisterinnen der 
Städte Köln und Bonn vom 19. Mai 2023 hatte sich Herr Ober- 
bürgermeister Dr. Keller an die zuständige Ministerin, Frau 
Scharrenbach, gewandt und im Hinblick auf die Einführung von 
Videokonferenz- und Abstimmungsanwendungen zur Durchfüh- 
rung hybrider und digitaler Sitzungen um pragmatische Lösun- 
gen bezüglich der Zertifizierung durch die GPA gebeten.  
 
Am 29.12.2023 wurde die Version 6 von SessionNet produktiv 
gesetzt. Unmittelbar danach konnten erste interne und auch ex- 
terne Tests mit Gremienmitgliedern durchgeführt werden. Bei 
den durchgeführten Lasttests wurden erhebliche Verzögerungen 
bei der Abstimmung festgestellt, die aktuell in Zusammenarbeit 
mit der ITK-Rheinland und dem Softwarehersteller Somacos 
analysiert und zeitnah behoben werden sollen.  
Am 18.04.2024 wurde der ADIG über den aktuellen Sachstand 
mündlich informiert.

67 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
03/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
08/2025 
Es ist geplant, dass Digitale Abstimmungssystem in der ADIG 
Sitzung am 06.06.2024 zu einem ausgewählten Tagesordnungs- 
punkt produktiv einzusetzen. 
 
Am 29.08.2024 wurde der ADIG über den aktuellen Stand des 
Digitalen Abstimmungssystems mündlich informiert. Herr Wag- 
ner berichtete, dass die Zusammenarbeit mit dem Hersteller So- 
macos vorerst beendet wurde, da die vorhandenen Verzögerun- 
gen nicht zeitnah behoben werden konnten. Aktuell finden eine 
Marktsichtung sowie Testung weiterer möglicher Produkte statt, 
um eine alternative Lösung bereitstellen zu können. 
 
Am 19.02.2025 wurde der ADIG über den aktuellen Stand des 
Digitalen Abstimmungssystems mündlich informiert. Es wurde 
berichtet, dass die Phase 1 „Anforderungserhebung und Markt- 
recherche“ abgeschlossen wurde. Hier wurde erkennbar, dass 
aktuell keiner der angefragten Softwarehersteller alle vorab defi- 
nierten Muss-Kriterien in vollem Umfang erfüllt. Es gibt konkrete 
Rückmeldungen von Anbietern, dass einige zusätzliche Funktio- 
nen zeitnah zur Verfügung stehen oder eingekauft werden kön- 
nen.   
Aktuell befindet sich das Projekt in der Phase 2 „Vergabeverfah- 
ren“. Die Erstellung der Vergabeunterlagen sowie die öffentliche 
Ausschreibung stehen hier im Vordergrund. Ziel ist die Auswahl 
des bestmöglichen Anbieters und die damit einhergehende Zu- 
schlagserteilung für den besten Anbieter basierend auf einem 
Ranking. Wesentlich ist hierbei, dass keine Kompromisse bei 
Muss-Kriterien (z.B. Performance) akzeptiert werden.  
 
Die Vergabe wurde am 23.04.2025 auf der Vergabeplattform 
veröffentlicht. Die Phase 2 „Vergabeverfahren“ wurde durchge- 
führt und es erfolgte die Auswahl des bestmöglichen Anbieters 
und die Zuschlagserteilung.

68 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
Nach Zuschlagserteilung am 30.06.2025 erfolgte ein Kick-Off 
Termin sowie der Konfigurationsworkshop, Schulungen für die 
Verwaltung sowie ein erster großer Test.  
 
19 
 
01/ 
07 
 
Antrag der Ratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grü- 
nen: Klarer Kompass: Sponsorenrichtlinien schaffen 
(RAT/086/2022) 
10.03.2022 
30.3 
 
06/2022 
 
 
08/2023 
 
04/2024 
 
11/2024 
 
 
09/2025 
 
Ratsbeschluss 
 
 
Ein erster Entwurf zu einer Sponsorenrichtlinie wurde erstellt. 
Aktuell erfolgt eine verwaltungsinterne Abstimmung zum Ent- 
wurf.  
 
Der Sachstand ist unverändert.  
 
Der Sachstand ist unverändert.  
 
Am 07.11.2024 fand ein gemeinsames Gespräch zwischen Ver- 
waltung und Vertretern der Politik zum weiteren Vorgehen statt. 
 
Der Sachstand ist unverändert. 
 
20 
 
 
05 
Klima, Kultur und Kommunikation: Klimaneutrale Anreise 
(Antrag der Ratsfraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN; RAT/140/2022)  
07.04.2022 
31.4 
 
06/2022 
 
 
 
 
 
01/2023 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
Die Verwaltung hat mit der Rheinbahn gesprochen. Die Rhein- 
bahn steht dem Einsatz von sogenannten Kombitickets offen ge- 
genüber und unterstützt diese. Die Initiative und Finanzierung 
muss allerdings vom Veranstalter ausgehen. 
 
Die Verwaltung hat in den OVA einen ersten Zwischenbericht 
zum Konzept zur klimaneutralen Anreise zu Veranstaltungen in 
der Stadt Düsseldorf (Vorlage OVA/101/2022) eingebracht.

69 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
09/2023 
 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
10/2024 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
09/2025   
 
Hierbei werden zwei unterschiedliche Ansätze zur Förderung 
des KombiTickets vorgestellt (direkte oder indirekte Förderung). 
Diese Ansätze müssen derzeit weiter konkretisiert und offene 
Fragestellungen geklärt werden. 
 
Die Einführung des Deutschlandtickets hat Auswirkungen auf 
das gesamte Tarifgefüge und auch die Überlegungen zum Kom- 
biticket. Die Stadt Düsseldorf beteiligt sich an der bundesweiten 
Evaluation zum Deutschland-Ticket und hat gemeinsam mit der 
Rheinbahn eine Vertiefung für Düsseldorf beauftragt, deren Er- 
gebnisse auch in die Überlegungen zum Kombiticket einfließen 
sollen. 
 
Kein neuer Sachstand.  
 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
 
Zum 01.03.2025 wurde auf Basis der Entwicklungen im Zusam- 
menhang mit dem Deutschland-Ticket eine umfassende VRR-
Tarifreform durchgeführt. Auf dieser Basis können nun die weite- 
ren Überlegungen zum Kombiticket angestellt werden. 
 
 
Kein neuer Sachstand.

70 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
21 
 
 
03 
Antrag der Ratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grü- 
nen: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gem. § 165 
ff BauGB für ehemalige Glashütten- und Nirosta-Gelände 
vorbereiten (RAT/207/2022) 
19.05.2022 
46.8 
 
06/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
01/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
08/2023 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
Die Verwaltung bereitet aktuell unter Beteiligung des Deutschen 
Städtetages einen intensiven Austausch mit anderen Großstäd- 
ten (Hamburg, Stuttgart, Berlin, Leipzig, München) vor, um 
rechtliche Möglichkeiten auszuloten, damit künftig mittels städte- 
baulicher Entwicklungsmaßnahmen einer Flächenbevorratung 
und Bodenspekulation durch Investoren erfolgreich begegnet 
werden kann, unabhängig vom jeweiligen aktuellen Verfahrens- 
stand. Der Einstieg soll möglichst noch vor den Sommerferien 
erfolgen. Über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen wer- 
den die Gremien regelmäßig informiert.  
 
Am 11.07.2022 hat ein kommunaler Fachaustausch zum Thema 
"Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als Instrument im Um- 
gang mit spekulativer Grundstücksverwertung" stattgefunden. 
Über die Ergebnisse des Austauschs sind der AWM und der 
APS nach den Sommerferien informiert worden. 
In den jeweiligen Projekten bewegen die einzelnen Städte sich 
auf der Grundlage ihrer eigenen Verfahren auch in eigener Zu- 
ständigkeit weiter. Der kommunale Fachaustausch hat aber ge- 
zeigt, dass zur Schärfung der Instrumente wie der Städtebauli- 
chen Entwicklungsmaßnahme oder der Vorkaufsrechte ergän- 
zende Aspekte an die gesetzgebenden Ebenen adressieren 
werden müssen, um deren Handhabung zu erleichtern. Hierfür 
bietet der Deutsche Städtetag einen guten Rahmen. 
 
Das Instrument wurde im Kontext weiterer Flächen hinsichtlich 
seiner Anwendbarkeit weiter geprüft und eine Strategie zu des- 
sen Anwendung entwickelt. Diese ist in der Vorlage 
APS/089/2023 beschrieben. Darüber hinaus wird der rechtliche

71 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
11/2024 
 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025 
 
 
 
Hintergrund einer Handhabbarkeit entsprechend aktueller Ent- 
wicklungen erarbeitet.  
 
Das weitere Vorgehen ist in der Beschlussvorlage 
APS/141/2023 „weiteres Vorgehen mit strategisch bedeutsamen 
Flächen – insbesondere Glasmacherviertel“ den Fachausschüs- 
sen sowie dem Rat im Dezember 2023 vorgestellt worden. 
 
Zum Glasmacherviertel laufen Gespräche. Zu der Fläche Süd- 
lich Hildener Straße ermittelt die Verwaltung die Grundlagen für 
eine Fortführung der Vertragsverhandlungen. 
 
Das Glasmacherviertel hat einen neuen Eigentümer, mit dem 
die Bereitschaft zur Aktivierung der Fläche und Realisierung von 
Wohnbauvorhaben auszuloten ist.  
In Bezug auf das Gebiet „Südlich Hildener Straße“ ist aktuell 
eine Beschlussvorlage (APS/095/2024) im Gremienlauf, welche 
die Vornahme Vorbereitender Untersuchungen als Einstieg in 
eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorsieht. 
 
Glasmacherviertel: Der Kick-Off-Workshop mit dem neuen Ei- 
gentümer sowie den beteiligten Planungsbüros befindet sich in 
Vorbereitung für einen Termin im April 2025. In diesem Rahmen 
wird auch die Umsetzungsbereitschaft und –fähigkeit abgeprüft. 
 
Südlich Hildener Straße: Beschluss zum Einstieg in die Vorbe- 
reitenden Untersuchungen der Städtebaulichen Entwicklungs- 
maßnahme in 12/2024 durch den Rat gefasst. Die Vorbereiten- 
den Untersuchungen sind gestartet. Parallel finden aktuell Bie- 
tergespräche für einen etwaigen Verkauf statt. Die LHD unter- 
stützt dies, soweit die städtebaulichen Ziele der Stadt ohne wei- 
tere Verzögerung umgesetzt werden.

72 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
Der Rat hat den Beschluss für die Durchführung vorbereitender 
Untersuchungen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 
gem. BauGB für die Flächen der ehemaligen Glashütte Gerres- 
heim (Glasmacherviertel und beiderseits nach den Maures- 
köthen) gefasst. Die Arbeiten sind entsprechend eingeleitet wor- 
den. 
22 
 
03 
Erhalt des Industriestandortes Rath langfristig sichern 
(Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage RAT/266/2022, 
Vorlage RAT/281/2022) 
23.06.2022 
45.7.1 
 
01/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
08/2023 
 
 
 
 
04/2024 
 
11/2024 
 
 
 
 
Ratsbeschluss  
 
 
Von Seiten der Verwaltung wurden die Rahmenbedingungen zur 
Nachnutzung der Flächen deutlich an die Firma Vallourec kom- 
muniziert. Die städtebaulichen Zielsetzungen orientieren sich 
demnach weiterhin an der Gewerbe- und Industriekernzone und 
den damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten. Wohn- und Ein- 
zelhandelsnut-zungen sind nicht darstellbar. Darüber hinaus sol- 
len Flächenbedarfe ansässiger Firmen Berücksichtigung finden. 
Die Verwaltung hat angeboten, das Unternehmen Vallourec 
beim Vergabeverfahren weiterhin zu unterstützen, um die Flä- 
chenentwicklung hinsichtlich der Stadtentwicklungsperspektive 
zu einem tragfähigen\ und genehmigungsfähigen Ergebnis zu 
bringen. 
 
Die benannten städtebaulichen Zielsetzungen bildeten die 
Grundlage für alle Gespräche zu einer möglichen Nachnutzung 
des Geländes. Die erwähnten Flächenbedarfe für ansässige Fir- 
men sowie gesamtstädtische Interessen wurden ebenfalls in den 
Prozess eingebracht.  
 
Kein neuer Sachstand.

73 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025 
Aktuell laufen Verkaufsverhandlungen, welche durch die Verwal- 
tung begleitet werden. Die Verkaufsverhandlungen stehen un- 
mittelbar vor Abschluss. Seitens der LHD ist im Falle des Ver- 
kaufs zu prüfen, ob das städtische Vorkaufsrecht ausgeübt oder 
aber eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen wird. Hier- 
für ist eine Entscheidung des Rates erforderlich, sodass eine 
entsprechende Beschlussvorlage zur gegebenen Zeit in die Gre- 
mien eingebracht werden wird. 
 
Am 19.12.2024  wurde zwischen der LHD und der Käuferin der 
Flächen des Vallourec-Geländes eine Abwendungsvereinbarung 
beurkundet. Auf dieser Basis erfolgt die weitere Entwicklung des 
Standortes in enger Abstimmung zwischen der Landeshaupt- 
stadt und dem neuen Eigentümer. 
Ebenfalls am 19.12.2024 wurde ein Kaufvertrag für die nördli- 
chen Bahntrassenflächen des Vallourec-Geländes beurkundet. 
Für diese wird aktuell eine weitere Abwendungsvereinbarung 
verhandelt, die in erster Linie die Sicherung des Gleisanschlus- 
ses umfasst. 
 
Auf Basis der Abwendungsvereinbarung mit dem neuen Eigen- 
tümer hat dieser am 22.07.2025 die Initiierungserklärung zum 
Bebauungsplanverfahren Nr. 06/027 Nordöstlich Rather Kreuz- 
weg unterzeichnet. Aktuell laufen Abstimmungsgespräche zwi- 
schen dem Grundstückseigentümer und dem Stadtplanungsamt 
zum weiteren Vorgehen.  
 
23 
 
05 
Antrag der Ratsfraktionen Die PARTEI-Klima-Fraktion und 
SPD: Gaslaternen ersetzen - Ein neuer Masterplan muss 
sein i.V.m. 
Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN, SPD und Die PARTEI-Klima-Fraktion 
zur Vorlage RAT/244/2023 
07.09.2023 
 
59.1 i.V.m. 
59.1.1 
 
 
Ratsbeschluss

74 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
(RAT/244/2023 i.V.m. RAT/341/2023) 12/2023 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
09/2025   
 
Ratsbeschluss OVA/179/2023 „Gasbeleuchtung – Neue Leitli- 
nien zur Fortschreibung Masterplan „Energieeffiziente und histo- 
rische Straßenbeleuchtung“ 
 
Aktuell bereitet die Verwaltung gemeinsam mit dem Betreiber 
(Stadtwerke Düsseldorf) die anvisierte Umrüstung der Betriebs- 
art Gas auf Strom vor (z.B. Erstellung von straßenbezogenen 
Planungen, Lichtberechnungen oder Produktentwicklung für 
viele bauliche Komponenten wie Ansteuerbarkeit). 
 
Aktuell sind noch knapp 13.600 Gaslaternen in Betrieb. Dieses 
Jahr sind bislang lediglich die Leuchten an der Musterstrecke in 
Eller umgerüstet worden.  
 
Die denkmalrechtliche Zustimmung des LVR steht noch aus. 
 
 
Die denkmalrechtliche Genehmigung für den Bereich 
Heerdt/Oberkassel liegt vor, die Umrüstungsarbeiten haben 
Ende 2024 begonnen. 
 
 
Das denkmalrechtliche Verfahren für rund 4.000 Gaslichtpunkte 
ist abgeschlossen. Der Antrag wurde im Januar 2024 gestellt, 
die denkmalrechtliche Erlaubnis (DE) wurde im März 2025 er- 
teilt. Die Umsetzung läuft und wird bis 2028 abgeschlossen.  
 
Das denkmalrechtliche Verfahren für die restlichen rund 9.000 
Gaslichtpunkt läuft noch. Der Antrag wurde im Januar 2024 ge- 
stellt, da das Verfahren noch läuft besteht noch keine Freigabe 
zur Umrüstung.

75 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
24 
 
06 
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN: Qualität sichern – Sofortmaßnahme Anpassung 
Honorarrahmen für Bildungsangebote in der OGS im 
Schuljahr 2023/24 
(RAT/248/2023) 
09.11.2023 
 
62.4 
 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11/2024 
 
03/2025 
 
09/2025 
Ratsbeschluss  
Der Antrag wurde mit nachfolgender Änderung mehrheitlich be- 
schlossen: 
„3. ein Konzept zur OGS-Qualitätssicherung von den zuständi- 
gen Akteurinnen und Akteuren zu erstellen, einen langfristigen  
Honorarrahmen für die Schuljahre 2024/25 ff. zu  erarbeiten, bei- 
des in den zuständigen Fachausschüssen (Schule, Jugendhilfe, 
Kultur und Sport) vorberaten und im Rat beschließen zu lassen.“ 
 
Ein langfristiges Konzept zur OGS-Qualitätssicherung bedarf zu- 
nächst einer gesetzlichen Regelung des Landes zur Umsetzung 
des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz. Bisher hat das 
Landeskabinett in seiner Sitzung am 05.03.2024 nur ein Eck- 
punktepapier „Fachliche Grundlagen zur Umsetzung des 
Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grund- 
schulalter ab 2026“ beschlossen, welches u.a. zur Qualität einer 
Ganztagsbetreuung in Schule keine Klarheit oder Rechtssicher- 
heit schafft. Deshalb kann aktuell noch kein Konzept zu Quali- 
tätssicherung bzw. ein langfristiger Honorarrahmen erarbeitet 
werden. 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Kein neuer Sachstand

76 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
25 
 
09/ 
06 
Antrag der SPD-Ratsfraktion: Kultur- und Bürger:innen- 
häuser als Begegnungsorte in den Stadtteilen i.V.m. 
Änderungsantrag der Ratsfraktionen von SPD, CDU, 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu RAT/326/2023 
(RAT/326/2023 i.V.m. RAT/412/2023) 
09.11.2023 
 
62.9 i.V.m. 
62.9.2 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
 
 
06: 
Aktuell wird die Infrastrukturplanung erarbeitet und dargestellt. 
Hieraus ergeben sich konkrete Planungs- und Entscheidungs- 
grundlagen. Diese sollen vor der Sommerpause in die pol. Gre- 
mien eingebracht werden.  
 
09: 
Aktuell wird eine Bestandsanalyse erstellt. Die Ergebnisse und 
Vorschläge für weiter Maßnahme werden vor der Sommerpause 
2024 vorgestellt. 
 
06: 
Die Beantwortung des Ratsauftrages (RAT/412/2023) zur Dar- 
stellung der sozialen Infrastruktur des Amtes für Soziales und 
Jugend in Düsseldorf sowie möglicher Ausbauansätze ist mit der 
Vorlage JHA/036/2024 in der Sitzung des Rates am 27.06.2024 
erfolgt.  
 
09: 
Am 27.06.2024 hat der Rat die Vorlage „Weiterentwicklung von 
öffentlichen Kulturorten und Stadtteilbüchereien“ 
(KUA/104/2024) beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen. 
Diese enthielt folgende Punkte: 
 
1. Die o. g. Bestandsanalyse wurde zur Kenntnis gen ommen. 
Die Aufstellung wurde in der Folge sämtlichen BVen zur Kennt- 
nis gegeben – weitere Anpassungs- und Ergänzungswünsche 
wurden entsprechend aufgenommen.

77 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. Zur kulturellen Weiternutzung des Standorts Müns terstr. 446 
ab Frühjahr 2026 (derzeit noch Standort des Jungen Schau- 
spiels) soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Der- 
zeit werden die genaueren Anforderungen für eine vierjährige 
Nutzungs-dauer verwaltungsintern abgestimmt. 
3. Ein Konzept zur Einführung von „KulturBotschafte r*innen“ 
wird erarbeitet werden. Aktuell werden für vier einzurichtende 
Stellen die Stellenbeschreibungen abgestimmt. 
4. Stadtteilbüchereien sollen zu Kulturzentren in d en Stadtteil 
weiterentwickelt werden, beginnend mit den Standorten Benrath 
und Flingern. 
5. Das Konzept „Open Library“ soll an weiteren Stan dorten der 
Stadtbüchereien eingeführt werden. Zunächst in Eller und Unter-
bach. 
6. Die Verwaltung soll eine Kooperation mit dem Fri edrich-Con- 
zen-Haus der Begegnungen vereinbaren, um die kulturelle Nut- 
zung des Orts, u. a. durch die CSM, zu sichern.  
Dazu hat bereits ein Ortstermin stattgefunden und eine erste 
Kostenkalkulation wurde vom Betreiber vorgelegt. Für eine dau- 
erhafte Förderung aus dem Kulturetat soll ein belastbares Be- 
triebskonzept angefordert werden. Außerdem wird der genaue 
Raumbedarf der städtischen Nutzer*innen ermittelt. 
 
 
Stadtteilbücherei Flingern: Der gültige Mietvertrag für die Stadt- 
eilbücherei wird neu verhandelt. Aktuell sieht die Entwurfspla- 
nung neue Decken, Wände und Böden vor und soll barrierefrei 
erschlossen werden, zusätzlich ist ein Wintergarten mit Dachter- 
rasse vorgesehen. Ein Großteil der im Erdgeschoss befindlichen 
Stadtsparkasse Düsseldorf wird zurückgebaut. Die Stadtspar- 
kasse reduziert sich von ca. 414 m² auf 77 m². Die übrigen ca. 
337 m² werden künftig durch Amt 54 mit offener Küche und Ver-

78 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
03/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
anstaltungsraum genutzt, die eine Nutzung integrative Veran- 
staltungen, Sprachkurse als auch Veranstaltungen der Biblio- 
thek vorsieht. Ein konkreter Zeitplan für diese Maßnahme ist 
derzeit noch nicht abzusehen. Anmietungsbeschluss wird der 
Verwaltung voraussichtlich im Jahr 2025 vorgelegt.  
Stadtteilbibliothek Gerresheim: die in der Heyestraße 4 ange- 
mieteten Flächen sollen ersetzt werden. Es stehen unmittelbar 
(Ende Oktober 2024) erste Gespräche mit Investoren Dre- 
herstr./Ecke Torfbruchstraße für eine Verlegung der Bücherei 
an. Der Investor wird das Neubauprojekt in diesem Termin dem 
Kulturamt und den Bibliotheken präsentieren. Nach einem ers- 
ten Vorgespräch mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Bibli- 
otheken stehen diese dem Projekt positiv gegenüber. 
Stadtteilbibliothek Benrath: Zum einen wird die Projektplanung 
anhand einer entsprechenden Bedarfsmeldung für die Tellering-
straße 56 (Bürgerhaus), durch das zuständigen Fachamt für So- 
ziales und Jugend /Jugend in Kooperation mit dem Kulturamt 
vorgenommen als Neubauplanung. 
Und zum anderen ist eine Machbarkeitsstudie der Stiftung 
Schloss und Park Benrath zum barrierefreien Umbau des aktuel- 
len Standortes erfolgt. 
 
09: 
Stadtteilbücherei Flingern: Die Entwurfsplanung soll bis Juni 
2025 abgeschlossen sein. Das Projekt soll in 2026/2027 reali- 
siert werden.  
 
Stadtteilbibliothek Gerresheim: Es steht im April 2025 ein weite- 
res Gespräch mit dem Projektentwickler an bei dem mögliche 
Varianten vorgestellt werden. Im Mai 2025 sollen der Bezirksver- 
tretung 7 die Ergebnisse aus dem Termin präsentiert werden. 
 
Stadtteilbibliothek Benrath: Alle internen Stellungnahmen liegen

79 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
09/2025 
 
 
vor und das weitere Vorgehen wird gerade abgestimmt. 
 
06: 
Die Beantwortung des Ratsauftrages (RAT/412/2023) zur Dar- 
stellung der sozialen Infrastruktur des Amtes für Soziales und 
Jugend in Düsseldorf sowie möglicher Ausbauansätze ist mit der 
Vorlage JHA/036/2024 in der Sitzung des Rates am 27.06.2024 
erfolgt, vgl. Sachstand 10/24. Erledigt. 
 
09: 
Stadtteilbücherei Flingern:  
Es finden Gespräche aller Beteiligten statt, um die Finanzierung 
des Projektes zu gewährleisten. 
 
Stadtteilbibliothek Gerresheim:. 
Mit dem Projektentwickler wurde ein Letter of Intent geschlos- 
sen. Im nächsten Schritt erfolgt die Vorstellung der neuen Inves- 
toren, die der Projektentwickler für das Vorhaben gewinnen 
konnte. 
 
Stadtteilbibliothek Benrath:  
Eine Informationsvorlage wurde erstellt und am 17.09.2025 be- 
reits im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Am 26.09.2025 wurde 
die Vorlage in der Bezirksvertretung 09 vorgestellt und im An- 
schluss dem Kulturausschuss zur Beratung vorgelegt.

80 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
26 
 
03 
Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 
Quartierentwicklung Düsseldorf Altstadt 
(RAT/314/2023) 
09.11.2023 
(62.10) 
 
04/2024 
 
 
 
 
11/2024 
 
 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025 
Ratsbeschluss 
 
 
Die Quartiersentwicklung Altstadt/ Innenstadt wird integriert mit 
KreativRaum D gedacht. Hierzu laufen Vorbereitungen. So 
wurde im April 2024 ein Änderungsantrag zum Förderprojekt 
KreativRaum D an den Bundesfördergeber gestellt. 
 
Der Änderungsantrag zum Förderprojekt Kreativraum D ist be- 
willigt. An die Stelle des „Masterplans Kreative Räume“ (mit um- 
fassender Bestandsaufnahme einer spezifischen Nutzungsart) 
wird nun eine konkrete, umsetzungsorientierte Strategie auf der 
konzeptionellen Grundlage des bereits erarbeiteten „Schlüssel- 
raums Zukunft Innenstadt“ aus dem städtebaulichen Entwick- 
lungskonzept Raumwerk D erarbeitet. 
 
Mit allen relevanten Fachämter haben zwei verwaltungsinterne 
Workshops zur Sammlung der verschiedenen Projektideen und -
ansätze stattgefunden. Am 20.3. wurde der 1. Akteursworkshop 
zur Umsetzungsstrategie mit Vertreterinnen und Vertreter aus 
Wirtschaft, Kultur, Soziales, Politik, Stadtverwaltung sowie ein- 
geladene Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Bis zum 18.4. 
besteht für Öffentlichkeit die Möglichkeit über die Onlinebeteili- 
gung unter http://www.duesseldorf.de/zukunft-innenstadt ihre 
Anregungen und Hinweise zur Entwicklung der Düsseldorfer In- 
nenstadt einzubringen. Am 3.6. wird der 2. Akteursworkshop 
stattfinden. Zudem ist angedacht, vor der Sommerpause ein 
(Zwischen-)beschluss in den politischen Gremien einzuholen. 
 
Der 2. Akteursworkshop hat am 4. Juni – erneut unter Teil- 
nahme der Vertreterinnen und Vertreter aus der Bürgerschaft 
sowie über 80 Personen aus der Akteurslandschaft – stattgefun- 
den. In dem Workshop wurden die entwickelten Zukunftsideen

81 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
weiter konkretisiert und erste ansätze für Zukunftsprojekte erar- 
beitet. Der Rat hat die Vorlage APS/068/2025 mit Zwischener- 
gebnissen mehrheitlich beschlossen und die Verwaltung beauf- 
tragt auf dieser Grundlage den Erarbeitungsprozess weiterzu- 
führen. 
27 
 
03 
Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Un- 
sere Altstadt – sicher, bunt und attraktiv für alle 
(RAT/315/2023) 
09.11.2023 
(62.11) 
 
04/2024 
 
 
 
 
11/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
Die Quartiersentwicklung Altstadt/ Innenstadt wird integriert mit 
KreativRaum D gedacht. Hierzu laufen Vorbereitungen. So 
wurde im April 2024 ein Änderungsantrag zum Förderprojekt 
KreativRaum D an den Bundesfördergeber gestellt. 
 
Der Änderungsantrag zum Förderprojekt Kreativraum D ist be- 
willigt. An die Stelle des „Masterplans Kreative Räume“ (mit um- 
fassender Bestandsaufnahme einer spezifischen Nutzungsart) 
wird nun eine konkrete, umsetzungsorientierte Strategie auf der 
konzeptionellen Grundlage des bereits erarbeiteten „Schlüssel- 
raums Zukunft Innenstadt“ aus dem städtebaulichen Entwick- 
lungskonzept Raumwerk D erarbeitet. 
 
Mit allen relevanten Fachämter haben zwei verwaltungsinterne 
Workshops zur Sammlung der verschiedenen Projektideen und -
ansätze stattgefunden. Am 20.3. wurde der 1. Akteursworkshop 
zur Umsetzungsstrategie mit Vertreterinnen und Vertreter aus 
Wirtschaft, Kultur, Soziales, Politik, Stadtverwaltung sowie ein- 
geladene Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Bis zum 18.4. 
besteht für Öffentlichkeit die Möglichkeit über die Onlinebeteili- 
gung unter http://www.duesseldorf.de/zukunft-innenstadt ihre

82 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
09/2025 
Anregungen und Hinweise zur Entwicklung der Düsseldorfer In- 
nenstadt einzubringen. Am 3.6. wird der 2. Akteursworkshop 
stattfinden. Zudem ist angedacht, vor der Sommerpause ein 
(Zwischen-)beschluss in den politischen Gremien einzuholen. 
 
Der 2. Akteursworkshop hat am 4. Juni stattgefunden. Die Vor- 
lage mit Zwischenergebnissen (APS/068/2025) wurde mehrheit- 
lich vom Rat beschlossen. Alle genannten Aspekte, die mit dem 
Ratsantrag (RAT/315/2023) adressiert wurden, werden im Rah- 
men der Umsetzungsstrategie berücksichtigt. Die zuständigen 
Fachabteilungen und Fachämter sind eingebunden und werden 
an der Verwirklichung arbeiten. 
 
 
 
28 
 
05 
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Jährlicher Bericht der 
Kommission Flughafen 
RAT/021/2024 
 
22.02.2024 
(39.2) 
 
 
 
 
 
 
4/2024 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
04/2025 
Abweichender Ratsbeschluss: Der Rat der Stadt bittet die / emp- 
fiehlt der Kleinen Kommission Lärm [ Unterausschuss des Aus- 
schusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz ], sich ein- 
mal jährlich mit dem Vorsitzenden der Kommission nach § 32 b 
LuftVG am Flughafen Düsseldorf und den städtischen Vertretern 
in dieser Kommission zum Thema "Fluglärm" auszutauschen. 
 
 
In der Sitzung der Kl. Kommission Lärmschutz am 25.04.2024 
wurde über die Fluglärmkommission informiert. Dies wird in re- 
gelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, fortgeführt 
werden. 
 
 
Die nächste Information der Kl. Kommission Lärmschutz ist für 
2025 vorgesehen.

83 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
09/2025   
In der nächsten Sitzung der Kleinen Kommission Lärm am 
21.05.2024 ist ein Bericht aus der Fluglärmkommission vorgese- 
hen. 
 
 
In der Sitzung der Kleinen Kommission Lärm am 21.05.2025 er- 
folgte ein Bericht durch Frau Bappert (Leiterin Nachhaltigkeit, 
DUS). 
 
29 
 
03 
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN: Mietwohnungen für die Mitte – Konzept für 
städtische Förderdarlehn 
RAT/035/2024 
21.03.2024 
(22.1) 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11/2024 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
 
 
Zwei Förderprogramme für mittlere Einkommen in Form von 
Darlehen sind in der Vorbereitung. Hierbei sollen sowohl Miet- 
wohnungen gefördert werden als auch eine Eigentumsförderung 
für Haushalte in familiären Strukturen erfolgen. Eine entspre- 
chende Vorstellung ist in der Wohnungsbaukommission am  
22.03.2024 und anschließender Pressekonferenz erfolgt. 
Eine Beschlussvorlage zu den Förderrichtlinien soll noch vor der 
Sommerpause in die Gremien eingebracht werden. 
 
Die Förderrichtlinien für die beiden Impulsprogramme (Miet- 
wohnraumförderung und Eigentumsförderung) sind beschlos- 
sen. Für die Mietwohnraumförderung konnten die ersten Förder- 
zusagen bereits im August erteilt werden. Das Förderprogramm 
für die Eigentumsförderung kann in zeitlicher Hinsicht erst später 
greifen. Gefördert wird jeder Erwerb oder Bau einer Eigentums- 
wohnung bzw. eines Eigenheims, sofern es sich um einen Neu- 
bau handelt, d.h die Wohnung muss erst nach Juni 2024 ent- 
standen sein.

84 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Jahr 2024 konnten 6 Förderzusagen für 189 Wohneinheiten 
mit einem Fördervolumen von ca. 29 Mio. EUR erteilt werden 
(Mietwohnraumförderung). 
Aktuell liegen der Verwaltung 9 Anträge für die Mietwohnraum- 
förderung und 3 Anträge für die Eigentumsförderung vor. Von 
den insgesamt 12 Anträgen befinden sich 11 in Prüfung. Ein An- 
trag (Mietwohnraumförderung) konnte bereits bewilligt werden. 
 
Am 23.06.2025 wurde dem Ausschuss für Wohnungswesen und 
Modernisierung das Ergebnis der Evaluation der Impulspro- 
gramme präsentiert. Angesichts der Förderzahlen des Jahres 
2024 wurde im Rahmen der Evaluation festgestellt, dass mit 
dem Impulsprogramm für den Mietwohnungsbau die gewünsch- 
ten Effekte kurzfristig erzielt werden konnten. 
Inzwischen greift das Förderprogramm für die Eigentumsförde- 
rung. Von 9 eingereichten Anträgen befinden sich aktuell 6 in 
Prüfung. 2 Anträge konnten bewilligt und ein Antrag musste auf- 
grund einer vorliegenden Einkommensüberschreitung abgelehnt 
werden. Die Antragslage in der Mietwohnraumförderung ist un- 
verändert. 
 
Laufende Fälle in der Wohnraumförderung zeigen auf, dass 
Mietwohnungsbauprojekte städtischer Töchter (z.B. SWD) auf- 
grund fehlender Wirtschaftlichkeit nur schwer zu realisieren sind. 
Begründet liegt dies zum einen in der nach wie vor angespann- 
ten Marktlage mit hohen Baukosten und gestiegenen Bauzinsen. 
Zum anderen werden Einbringungsverträge mit unterschiedli- 
chen wohnungspolitischen Zielen verbunden, die die Wirtschaft- 
lichkeit eines Gesamtvorhabens deutlich ver-schlechtern. Vor 
diesem Hintergrund wird eine Änderung der Richtlinie dahinge- 
hend angestrebt, dass auch gefördert werden kann, wenn die 
Durchführung von Bauvorhaben aufgrund von wohnungspoliti-

85 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
schen Vorgaben eines Einbringungsvertrages nicht gesichert er- 
scheint und damit die Umsetzung des Gesamtvorhabens gefähr- 
det wird (Nr. 7 Ziff 4. RLImpulsNeubauMiete). Eine entspre- 
chende Ratsvorlage wird derzeit vorbereitet. Ziel ist eine Be- 
schlussfassung in der Sitzung des Rates am 09.10.2025. 
 
 
30 
 
05 
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN: Einrichtung von temporären Schulstraßen 
RAT/106/2024 
21.03.2024 
(22.9) 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
 
Nach den Sommerferien wird das Thema Schulwegsicherung im 
Rahmen der Aktualisierung des Baukastensystems aufgegriffen. 
In diesem Zusammenhang wird dann auch die Einrichtung von 
Schulstraßen geprüft 
.  
 
 
Der Verwaltung liegen knapp 10 Anträge zur Einrichtung von 
Schulstraßen vor, welche derzeit geprüft werden. Zudem erfolgt 
die Prüfung einer Schulstraße direkt im Rahmen eines Schul- 
neubaus.  
 
Schulstraßen sind in der Verwaltungsvorlage OVA/096/2023 „Si- 
chere Schulwege – Sachstandsbericht 2023“ als mögliches In- 
strument zur Schulwegsicherung aufgeführt. Ein Erlass des Ver- 
kehrsministeriums NRW zur Einrichtung von sogenannten 
Schulstraßen liegt mittlerweile vor. Alle Maßnahmen in dieser 
Richtung unterliegen der straßenverkehrsrechtlichen Einzelfall- 
prüfung.

86 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
04/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025  
Bei nahezu jeder (temporären) Sperrung einer Straße ist eine 
Einschränkung der Anlieger/-innen sowie Verlagerungseffekte 
im Verkehr nicht ausgeschlossen, weshalb vor der Umwandlung 
in Schulstraßen eine Prüfung und Abwägung erforderlich ist. Die 
Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich die konzeptionelle Weiter- 
entwicklung der Schulwegsicherung zur Aufgabe gemacht. Viel- 
fältige Maßnahmen werden dazu in einem Baukastensystem ge- 
bündelt. So können zum Beispiel Schulwege durch verbesserte 
Sichtfelder, Gehwegbreiten und Querungsmöglichkeiten sicherer 
werden. Auch Hol- und Bringzonen (in angemessener fußläufi- 
ger Entfernung – 200 m bis 300 m) können die verkehrliche Situ- 
ation der sensiblen Eingangsbereiche von Schulen entlasten. 
Zudem wurde insbesondere vor Grundschulen Tempo 30 einge- 
führt. 
 
 
Da es sich auch bei dem Thema Schulstraßen um ein neues 
Konzept handelt, wird für eine Umsetzung jeder Schulstraße 
eine umfangreiche Konzeptionierung durch ein Schulwegsiche- 
rungskonzept sowie eine Beteiligungs- und Kommunikations- 
strategie erforderlich.  
Erfahrungen anderer Kommunen bestätigen diese Vorgehens- 
weise.  
Zum Beispiel ist die vorherige Herstellung von Hol- und Bringzo- 
nen sehr wichtig, damit nicht orientierungslose Eltern mit Auto 
vor der Straßensperre stehen und ein Verkehrschaos verursa- 
chen. 
Für 2026 soll eine Testphase vorbereitet werden im Stadtbezirk 
2 an der Brehmschule, wo bereits ein Schulwegsicherungskon- 
zept vorliegt. 
 
Als erste Maßnahme zur Umsetzung einer Schulstraße wurden 
zu Schuljahresbeginn nach Beschlussfassung in der BV 2 an

87 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
der Brehmschule bereits mehrere Hol- und Bringzonen und 
Schulwegsicherungsmaßnahmen aus dem zuvor auf Beschluss 
der BV 2 erarbeiteten Schulwegsicherungskonzept umgesetzt.   
 
Die Testphase für eine Schulstraße wird wie angekündigt vorbe- 
reitet. Ziel ist eine Umsetzung in 2026. 
 
31 
 
06 
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN: Ein Abenteuerspielplatz für den Stadtbezirk 3 
RAT/203/2024 
27.06.2024 
(40.6) 
 
 
11/2024 
 
 
03/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025 
 
Ratsbeschluss 
 
 
 
Es ist beabsichtigt, dem Fachausschuss mögliche Standorte in 
seiner Sitzung am 20.11.2024 vorzustellen.  
 
Dem Fachausschuss wurden am 20. November 2024 mögliche 
Standorte für einen Abenteuerspielplatz im Stadtbezirk 3 vorge- 
stellt, die jedoch aufgrund ihrer Lage Nachteile bergen. Daher 
werden alternative abenteuerpädagogische Angebote und –orte 
bzw. neue, innovative Ausrichtungen geprüft und in den Kinder- 
und Jugendförderplan 2026 ff. aufgenommen. 
 
In den Sommerferien entstand auf dem Gelände des Zentral- 
schulgartens bereits ein naturnahes Ferienangebot mitten in 
Düsseldorf. Der Sportactionbus hat dort Geländespiele, Bogen- 
schießen, Kistenklettern, Teamspiele, Pumptrack und andere 
kleine Aktionsmöglichkeiten angeboten. Das Angebot richtete 
sich an die Düsselferien-Teilnehmer*innen und konnte von den 
beteiligten Einrichtungen besucht werden.  
Auf der Fläche des Zentralschulgartens werden nun weitere mo- 
bile und abenteuerpädagogische Angebote erprobt. So wird der 
Sportactionbus den Schulgarten zweimal wöchentlich anfahren. 
Überdies wird eine Kooperation mit dem Förderverein 
(https://foerdervereinschulgarten.de/ ) angestrebt.

88 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
Wenn das Angebot gut angenommen wird, wird es ab 2026 er- 
weitert. Die etwaige Nutzung freiwerdender Flächen ist abhängig 
von dem Erfolg der neuen Angebote. 
Im Entwurf des neuen Kinder- und Jugendförderplans wird als 
innovativer Ansatz der Jugendarbeit ein zirkuspädagogisches 
Angebot vorgeschlagen, dessen Verortung zum jetzigen Zeit- 
punkt noch nicht feststeht. 
 
 
32 
 
05 
Antrag der SPD-Ratsfraktion: Schul-Radeln 
RAT/213/2024 
 
19.09.2024 
(41.2) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
 
Abweichender Ratsbeschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, einen Fahrradwettbewerb am Bei- 
spiel des jährlichen Wettbewerbs der Stadt Dortmund mit dem Ti- 
tel „Bike to School“ zu initiieren. 
Dieser soll in das bereits etab- 
lierte Stadtradeln integriert werden.  Mithilfe einer der  App sollen 
die Schüler*innen der weiterführenden Schulen in ei nem be- 
stimmten Zeitraum für ihre gefahrenen Kilometer Pun kte sam- 
meln und dabei in den Wettstreit mit anderen Schule n eintreten. 
Die erfolgreichsten Schulen sollen an einem Tag bspw. mit einem 
Eiswagen an der Schule belohnt werden, an dem Eis f ür die ge- 
samte Schulgemeinschaft ausgeteilt wird.   
 
 
Die Verwaltung hat mit der Vorbereitung begonnen. Ein Konzept 
der STADTRADELN-Koordination ist für 2025 in Vorbereitung. 
 
Die Integration des Schulradelns in das diesjährige 
STADTRADELN ist Teil des Gesamtkonzeptes, welches im Ap- 
ril/Mai vorliegen soll. Das Stadtradeln-Kilometersammeln findet 
2025 aufgrund der Kooperation mit der Partnerstadt Chemnitz in 
diesem Jahr vom 1. bis 21. September statt.

89 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
09/2025   
 
 
Die Schulaktion hat den Namen „ 
Pedalhelden “ bekommen und 
wurde in das STADTRADELN 2025 integriert. Voraussetzung für 
die Teilnahme ist das Mitmachen beim Stadtradeln. Durch das 
Radfahren zur Schule sollen Gesundheit, Konzentrationsfähig- 
keit, Selbständigkeit, Umweltfreundlichkeit und die Schulgemein- 
schaft gefördert werden. Bewerbungen sind bis 30. September 
möglich. Aktionskosten lassen sich über „Mach was draus!“ bis 
400 € fördern. Die besten Schulen wählt danach eine Jury aus. 
Prämien bis zu 1.000 € sind möglich.   
 
Informationen und ein Leitfaden mit vielen Tipps wurden erstma- 
lig im Juni 2025 per E-Mail über das Schulverwaltungsamt an 
alle weiterführenden Schulen versendet. Danach gab es eine 
weitere Rundmail und ein Schreiben an die Teamcaptains der 
bereits bei Stadtradeln registrierten Schulteams. Auch über 
Pressemitteilungen wurden die Pedalhelden beworben, zuletzt 
im September. Die Pedalhelden-Aktion steht auf 
www.stadtra- 
deln.de/duesseldorf . Der Leitfaden ist dort als Download verfüg- 
bar. 
33 
 
05 
Antrag der Ratsfraktionen von FDP, SPD und BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN: Installation von Ampelpärchen der Viel- 
falt und Radschlägern an Fußgängerampelanlagen im Be- 
reich der Heinrich-Heine-Allee und Königsallee 
RAT/214/2024 
 
i.V.m 
Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Vorlage 
RAT/214/2024 
RAT/250/2024/1 
 
19.09.2024 
(41.3) 
 
 
 
 
 
 
i.V.m 
 
(41.3.1) 
 
 
 
Ratsbeschluss 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abweichender Ratsbeschluss: 
“Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Ver- 
waltung, an einigen Fußgängerampelanlagen im Bereich der 
Heinrich-Heine-Allee, Königsallee  und des Johannes-Rau-

90 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
04/2025 
 
 
 
09/2025   
 
Platzes gleichgeschlechtliche Vielfalts-Ampelpärchen und Rad- 
schlägersymbole zu installieren .”  
 
 
Die nachfolgende Passage hingegen wurde mehrheitlich abge- 
lehnt : 
 
“Ebenso soll mindestens ein Vielfalts-Ampelpärchen pro 
Stadtbezirk installiert werden.” 
 
 
Die rechtliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 
 
 
Eine Vorlage mit Darstellung der rechtlichen Würdigung befindet 
sich in Bearbeitung. 
 
 
Die Rand und Rahmenbedingungen sowie Standorte von Licht- 
zeichenanlagen, an denen die Ampelpärchen zum Einsatz kom- 
men könnten, wurden geprüft und befinden sich derzeit in der 
verwaltungsinternen Endabstimmung.   
34 
 
09 
Antrag der Ratsfraktionen von DIE LINKE und Die 
PARTEI-Klima-Fraktion: Hilfe für Kriegsopfer in Israel und 
Palästina 
RAT/230/2024 
i.V.m 
19.09.2024 
(41.5) 
 
 
 
 
i.V.m 
 
(41.5.1) 
 
 
Ratsbeschluss mehrheitlich abgelehnt! 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss

91 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP zur Vorlage RAT/230/2024 
RAT/254/2024 
 
10/2024 
 
 
 
 
 
03/2025 
 
09/2025 
Amt 54 steht in engem Kontakt mit den Landesbehörden im Hin- 
blick auf geflüchtete Menschen. Ein erhöhtes Aufkommen an an- 
tragstellenden Menschen aus Gaza und Israel besteht derzeit 
nicht. Im Übrigen, bestehen über die Zuweisungsquoten (in Düs- 
seldorf übererfüllt) hinaus keine Aufnahmekapazitäten. 
 
Kein neuer Sachstand.  
 
Kein neuer Sachstand. 
35 
 
07 
Antrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 
Mehr Platz für den Japantag 
RAT/239/2024 
19.09.2024 
(41.7) 
 
 
 
 
 
 
 
 
10/2024 
 
 
 
09/2025 
 
 
Abweichender Ratsbeschluss: 
 
-  die zeitliche Ausweitung wurde gestrichen (letzt er Satz 
im  
            ersten Absatz)     
-  die Verwaltung erstellt ein Konzeptvorschlag, we nn der 
Veranstalter und die Community diesen für sinnvoll hal- 
ten. Hierbei besteht auch das Recht, diesen Vorschlag 
als nicht sinnvoll zu erachten.  
 
 
Aktuell erfolgt eine Prüfung des Veranstalters und der Verwal- 
tung, ob eine Ausweitung möglich ist. 
 
 
Der Sachstand ist unverändert. 
36 
 
05 
Antrag der SPD-Ratsfraktion: Unterstützung für das vielfäl- 
tige ehrenamtliche Engagement in unserer Stadt durch In- 
stallation von Stromanschlüssen 
21.11.2024 
(40.6) 
 
 
 
 
i.V.m

92 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
Rat/315/2024 
 
i.V.m 
Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN und SPD zur Vorlage RAT/315/202 
RAT/332/2024 
 
 
 
(40.6.1) 
 
 
 
 
09/2025   
 
 
 
Ratsbeschluss mehrheitlich beschlossen 
 
 
 
 
Die Marktverwaltung hat auf allen festgesetzten Märkten funktio- 
nierende eigene Stromanschlüsse (BgA). Technisch gesehen 
könnten neben diesen Stromanschlüssen weitere „Anschluss- 
säulen“ installiert/ aufgebaut werden, wo weitere Nutzer mit ei- 
genen Verträgen diese betreiben und Verbräuche mit der Netz- 
gesellschaft abrechnen. Ggf. können die in der Regel anfallen- 
den Kosten für den erforderlichen Tiefbau durch Nachbarschaft 
zu städtischen Anschlusssäulen reduziert werden. Erfahrungs- 
gemäß liegen die Kosten für die Erstellung derartiger An- 
schlüsse bei 5 -10.000 €/ Anschluss. An mehreren Standorten 
gibt es bereits derartige Anschlüsse die von BVs oder Initiativen 
erstellt und genutzt werden. Aus folgenden Stadtteilen lagen der 
Marktverwaltungen bereits Anfragen zu Stromanschlüssen von 
ehrenamtlichen Nutzern vor:  
Oberbilk, Benrath, Vennhausen, Holthausen, Rath, Garath,  
Pempelfort  
Aktuell unterstützt die Marktverwaltung berechtigte Nutzer durch 
temporäre Anschlüsse und die Berechnung von Kostenpauscha- 
len, die in Rechnung gestellt werden. 
37 
 
02 
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN: Energetische Sanierung und Erneuerung der 
Wagenbauhalle Merowingerstraße 86-88 
RAT/348/2024 
 
21.11.2024 
(40.10) 
 
 
 
 
Ratsbeschluss einstimmig beschlossen

93 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
10/2025 Das Sanierungskonzept liegt vor und wurde g eprüft. Darauf ba- 
sierend wird eine Informationsvorlage erstellt. 
 
38 
 
06 
Antrag der SPD-Ratsfraktion: Kultur- und Bürger*innen- 
häuser stärken - Bürger*innen mitnehmen 
RAT/370/2024 
21.11.2024 
(40.15) 
 
 
09/2025 
 
 
 
Ratsbeschluss einstimmig beschlossen 
 
 
 
Die Verwaltung hat die Rückmeldungen der Bürger*innenschaft 
und aus den Bezirksvertretungen aufgenommen und prüft diese. 
Ein Zwischenstand wurde der Kleinen Kommission des JHA am 
07.05.2025 vorgestellt. Die weiteren Umsetzungen werden ent- 
sprechend den Verfahren über Einzelvorlagen sowie lokale Be- 
teiligungsformate fortgeführt. 
 
 
39 
 
06 
und 
07 
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN: Zentrale Drohnen- oder Feuerwerk-Show 
RAT/025/2025 
 
06.02.2025 
(23.4) 
 
 
09/2025 
 
Ratsbeschluss mehrheitlich beschlossen 
 
 
 
Die Verwaltung ist mit der Prüfung der Möglichkeit einer „Zentra- 
len Drohnen-Show in der Silvesternacht“ beauftragt worden. 
 
In gemeinsamer Federführung der Dezernate 06 und 07 wurden 
das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, das Ordnungsamt, 
die Feuerwehr, das Amt für Verkehrsmanagement, das Garten-, 
Friedhof- und Forstamt, die Rheinbahn sowie die Polizei Düssel- 
dorf um Stellungnahmen zur Durchführbarkeit gebeten. Zusätz- 
lich wurde der Sicherheitsaspekt im relevanten Bereich der Alt- 
stadt bei einer solchen Veranstaltung in den Blick genommen. 
Die Stellungnahmen waren durchweg negativ: Eine Durchfüh- 
rung erfordert einen erheblich erhöhten Personal- und Material- 
einsatz, teils durch externe Dienstleister. Zudem können die Äm- 
ter und Behörden nicht bestätigen, dass eine zentrale Drohnen-

94 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
oder Feuerwerksshow mehr Sicherheit für Besucher bietet, im 
Gegenteil, sie könnte sogar mehr Menschen anziehen. 
 
Für die genannten Ämter und Institutionen präsentierten Stell- 
vertreter der Polizei, des Ordnungsamtes und der Feuerwehr die 
Prüfungsergebnisse im Ältestenrat.  
 
Es wurde sich in dem Gremium darauf verständigt, den Antrag 
in vorliegender Form nicht weiter zu verfolgen. 
40 
 
05 
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN: 1.000 zusätzliche Bäume für die Stadt 
RAT/026/2025 
06.02.2025 
(23.5) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss mehrheitlich beschlossen 
 
 
 
 
 
Das Stadtbaumkonzept sieht die Umsetzung von Maßnahmen in 
den folgenden vier Handlungsfeldern vor:  
 
1. Baumpflanzungen in neu zu schaffenden Baumscheib en  
2. Sanierung vorhandener Baumstandorte unter Erhalt  des 
Baumbestandes  
3. Baumnachpflanzungen in bereits vorhandene Baumsc hei- 
ben mit notwendiger Leitungsverlegung  
4. Sanierung vorhandener Baumstandorte mit Erneueru ng des 
Baumbestandes  
 
Durch den hier vorliegenden Ratsantrag mit dem Ziel, 1.000 
neue Bäume über die bisherigen Planungen im Rahmen des 
Stadtbaumkonzeptes hinaus zu realisieren, findet eine Schwer- 
punktsetzung auf die Handlungsfelder eins und vier statt. Aus 
dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre (2022 bis 2024) 
ergibt sich nach Wegfall der Fördermittel im Rahmen des För- 
derprojektes „Natürlicher Klimaschutz“ ein zusätzlicher jährlicher

95 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
09/2025  
 
Finanzbedarf bis 2030 von rund 1,6 Millionen Euro ab dem Jahr 
2027. Hiermit könnten jährlich zusätzlich rund 200 Bäume ge- 
pflanzt werden.  
 
Aufgrund des begrenzt im Straßenraum zur Verfügung stehen- 
den Raumes wird es im Verlauf der Jahre immer schwieriger 
werden, neue Baumstandorte im Straßenraum zu schaffen. Auf- 
grund dieser Erfahrung kann es zu Verschiebungen der Schwer- 
punktsetzungen bezogen auf die vier Handlungsfelder des 
Stadtbaumkonzeptes kommen. Alle vier Maßnahmenfelder die- 
nen dem Erhalt und der Erweiterung eines gesunden Baumbe- 
standes in der Landeshauptstadt Düsseldorf.  
 
 
Das Stadtbaumkonzept sieht die Umsetzung von Maßnahmen in 
den folgenden vier Handlungsfeldern vor: 
1. Baumpflanzungen in neu zu schaffenden Baumscheib en 
2. Sanierung vorhandener Baumstandorte unter Erhalt  des 
Baumbestandes 
3. Baumnachpflanzungen in bereits vorhandene Baumsc hei- 
ben mit notwendiger Leitungsverlegung 
4. Sanierung vorhandener Baumstandorte mit Erneueru ng des 
Baumbestandes 
 
Durch den hier vorliegenden Ratsantrag mit dem Ziel, 1.000 neue 
Bäume über die bisherigen Planungen im Rahmen des S tadt- 
baumkonzeptes hinaus zu realisieren, findet eine Sc hwerpunkt- 
setzung auf die Handlungsfelder eins und vier statt . Aus dem 
Durchschnittswert der letzten drei Jahre (2022 bis 2024) ergibt 
sich nach Wegfall der Fördermittel im Rahmen des Förderprojek- 
tes „Natürlicher Klimaschutz“ ein zusätzlicher jährlicher Finanzbe-

96 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
darf bis 2030 von rund 1,6 Millionen Euro ab dem Jahr 2027. Hier- 
mit könnten jährlich zusätzlich rund 200 Bäume gepflanzt werden.  
  
Aufgrund des begrenzt im Straßenraum zur Verfügung stehenden 
Raumes wird es im Verlauf der Jahre immer schwieriger werden, 
neue Baumstandorte im Straßenraum zu schaffen. Aufgrund die- 
ser Erfahrung kann es zu Verschiebungen der Schwerp unktset- 
zungen bezogen auf die vier Handlungsfelder des Stadtbaumkon- 
zeptes kommen. Alle vier Maßnahmenfelder dienen dem  Erhalt 
und der Erweiterung eines gesunden Baumbestandes in der Lan- 
deshauptstadt Düsseldorf. 
41 
 
03 
Antrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 
Glasmacherviertel ankaufen 
RAT/110/2025 
i.V.m 
Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage RAT/110/2025 
RAT/139/2025 
10.04.2025 
(26.7) 
 
 
i.V.m 
(26.7.1) 
 
09/2025 
 
Ratsbeschluss einstimmig beschlossen 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss mehrheitlich beschlossen 
 
 
 
 
Die Verwaltung hat ein Angebot abgegeben. 
42 
 
05 
Antrag der FDP-Ratsfraktion: Heinrich-Heine-Platz 
RAT/126/2025 
i.V.m 
10.04.2025 
(26.8) 
 
i.V.m 
(26.8.1) 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss einstimmig beschlossen

97 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage RAT/126/2025 
RAT/142/2025 
 
 
 
 
 
 
09/2025  
 
 
 
 
 
Die Verwaltung hat geprüft, ob und unter welchen Vorausset- 
zungen die Oberflächengestaltung sowie die geplanten Ver- 
kehrsflächen am Heinrich-Heine-Platz und den angrenzenden 
Straßen im Wege einer Ersatzvornahme entsprechend der Be- 
schlussvorlage OVA/079/2022 umgesetzt werden können.  
  
Da inzwischen absehbar ist, dass der neue Investor die Bauar- 
beiten kurzfristig wieder aufnimmt, besteht hierfür jedoch kein 
weiterer Handlungsbedarf.  
 
 
43 
 
03 
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN: MeisterQuartier – Innovativer Handwerk-Cam-
pus am Tetelberg 
RAT/111/2025 
10.04.2025 
(26.11) 
 
 
09/2025 
Ratsbeschluss einstimmig beschlossen 
 
 
 
Es haben bereits 2 Abstimmungsgespräche zwischen allen Be- 
teiligten stattgefunden. Eine Machbarkeitsstudie wird vorbereitet 
unter Beteiligung von Kreishandwerkerschaft, Handwerkskam- 
mer, IDR und Stadt.  
 
44 
 
07 
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN: Prüfauftrag: Möglichkeit einer städtischen Re- 
gelung zum Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Wei- 
tergabe von Lachgas an Minderjährige 
RAT/112/2025 
10.04.2025 
(26.12) 
 
 
 
 
 
 
Ratsbeschluss einstimmig beschlossen

98 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
09/2025 
 
 
 
 
 
 
Das Bundeskabinett hat im Juli 2025 den Gesetzentwurf zur Än- 
derung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)  be- 
schlossen. Inhalt ist unter anderem das bundesweite r Verkaufs- 
verbot von Lachgas an Kinder und Jugendliche. 
Seit dem 15.08.2025 liegt der Gesetzentwurf dem Bundesrat vor. 
Dieser wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 26.09.2025 
mit der Vorlage befassen. 
 
45 
 
01 
Antrag der SPD-Ratsfraktion: Aktualisierung der Europäi- 
schen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Män- 
nern auf lokaler Ebene 
RAT/157/2025 
28.05.2025 
(38.3) 
 
 
09/2025 
Ratsbeschluss einstimmig beschlossen 
 
 
 
Der Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller wird im Rahmen der 
Feierlichkeiten zum 35-jährigen Jubiläum des Ausschusses für 
Gleichstellung am 30.09.2025 die Erweiterung der Charta unter- 
zeichnet. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 
46 
 
06 
Evaluierung der OGS-Ferienbetreuungsangebote 
JHA/05572025 
10.07.2025 
(46.1) 
 
 
09/2025 
 
Ratsbeschluss mehrheitlich beschlossen 
 
 
 
Die erforderliche Abfrage ist Ende August an die Jugendhilfeträ- 
ger versendet worden. Nach Vorlage aller Rückmeldungen vo- 
raussichtlich Ende September erfolgt die Evaluation. 
 
47 
 
02 
Antrag der SPD-Ratsfraktion: (Wieder-) Herstellung und 
Schutz der Biodiversität am Himmelgeister Deich 
RAT/238/2025 
10.07.2025 
(46.4) 
 
 
 
09/2025 
Ratsbeschluss mehrheitlich beschlossen

99 
 
Lfd.  
Nr. 
Thema  
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer 
Sitzungsda- 
tum 
 
beschlossen / verwiesen  
Bearbeitungsstand 
Die Heilungsunterlagen zum Hochwasserschutzprojekt Hoch- 
wasserschutzanlage Himmelgeister Rheinbogen in Düsseldorf 
Himmelgeist zwischen Rhein-km 723,9 und km 728,9, rechtes 
Ufer, Planfeststellungsbeschluss vom 25.05.2020 wurden bei 
der Bezirksregierung Düsseldorf am 12.09.2025 eingereicht. 
Nach der öffentliche Auslegung der Heilungsunterlagen, werden 
aus den gesamten Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens 
die für das Biodiversitätskonzept notwendigen Unterlagen mit 
den beteiligten Ämtern konsolidiert.

Informationsvorlage

877 Zeichen

RAT/283/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Beschlusskontrolle des Rates 
Fachbereich: 
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung   
Dezernentin / Dezernent: 
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Rat 09.10.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
In seiner Sitzung am 06. Juli 2002 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, 
ihm analog zur Praxis in den Ausschüssen einen Sachstandsbericht über die 
Umsetzung seiner Beschlüsse zu geben.  
 
Die der Vorlage anliegende tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen, 
deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist (Anlage 1) und solchen, deren 
Bearbeitung seit der letzten Beschlusskontrolle abgeschlossen wurde (Anlage 2).  
 
 
 
Anlagen: 
Beschlusskontrolle Anlage 1 
Beschlusskontrolle Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

09.10.2025 Rat
TOP 33 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/283/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
20.08.2025
Erstellt
20.08.2025 07:37