2020/0180
Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 - Vorschlag Idee 222 Tempo 30 Rhönring/Spessartring - Rotlicht-/Lärmblitzer
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
2820 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.07.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 66
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0180
Magistratsbeschluss -Nr.
214
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 - Vorschlag Idee 222
Tempo 30 Rhönring/Spessartring - Rotlicht-/Lärmblitzer
Vorlage vom: 17.06.2020
Beschlussvorschlag :
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2020
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.06.2020
Für den Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019, wurde folgender Vorschlag aus der
Bürgerschaft eingebracht:
Tempo 30 Rhönring/Spessartring - Rotlicht-/Lärmblitzer
Einführung Tempo 30/40 für den Rhönring und den Spessartring, inklusive Rotlicht - und
Lärmschutzblitzer auf der Höhe Rhönring/Pankratiusstraße/Heinheimer Straße.
Dort quert die Fahrradstraße den Rhönring.
Zudem haben die hochmotorisierten Fa hrzeuge zugenommen. Sie fahren ab und tun schneller.
Aber sehr oft laut. Auspuffanlagentuning…
Der Vorschlag erhielt:
in der Online-Abstimmung 64 Ja-Stimmen und 13 Nein -Stimmen
Für die Einrichtung von Tempo 30 Zonen sowie einer Tempo 30 Streckenbeschil derung gelten
bundesweit die Straßenverkehrsordnung (StVO) und ihre Verwaltungsvorschriften (VwV -StVO).
Innerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h.
Eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit au f Hauptverkehrsstraßen ist derzeit nur
im Zuge von Unfallschwerpunkten oder vor besonderen schutzbedürftigen Einrichtungen, wie
z. B. Schulen oder Kindergärten, zulässig.
Derzeit wird geprüft, ob im Straßenzug Rhönring/Spessartring eine Anordnung von Tem po 30
im Rahmen der Lärmaktionsplanung möglich ist.
Hierfür sind allerdings Nachweise umfangreicher Lärmmessungen an verschiedenen Fassaden
erforderlich, zudem muss die Obere Verkehrsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) dieser
Maßnahme zustimmen.
Darmstadt, 17.06.2020
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
2020/0180
2756 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.07.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0180
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 - Vorschlag Idee 222
Tempo 30 Rhönring/Spessartring - Rotlicht-/Lärmblitzer
Vorlage vom: 17.06.2020
Beschlussvorschlag :
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.06.2020
Für den Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019, wurde folgender Vorschlag aus der Bürge r-
schaft eingebracht:
Tempo 30 Rhönring/Spessartring - Rotlicht-/Lärmblitzer
Einführung Tempo 30/40 für den Rhönring und den Spessartring, inklusive Rotlicht - und Lärm-
schutzblitzer auf der Höhe Rhönring/Pankratiusstraße/Heinheimer Straße.
Dort quert die Fahrradstraße den Rhönring.
Zudem haben die hochmotorisierten Fahrzeuge zugenommen. Sie fahren ab und tun schneller.
Aber sehr oft laut. Auspuffanlagentuning…
Der Vorschlag erh ielt:
in der Online-Abstimmung 64 Ja -Stimmen und 13 Nein -Stimmen
Für die Einrichtung von Tempo 30 Zonen sowie einer Tempo 30 Streckenbeschilderung gelten
bundesweit die Straßenverkehrsordnung (StVO) und ihre Verwaltungsvorschriften (VwV -StVO).
Innerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h.
Eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen ist derzeit nur
im Zuge von Unfallschwerpunkten oder vor besonderen schutzbedürftigen Einr ichtungen, wie
z. B. Schulen oder Kindergärten, zulässig.
Derzeit wird geprüft, ob im Straßenzug Rhönring/Spessartring eine Anordnung von Tempo 30
im Rahmen der Lärmaktionsplanung möglich ist.
Hierfür sind allerdings Nachweise umfangreicher Lärmmessunge n an verschiedenen Fassaden
erforderlich, zudem muss die Obere Verkehrsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) dieser
Maßnahme zustimmen.
Darmstadt, 17.06.2020
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Rhönring
- Spessartring
- Pankratiusstraße
- Heinheimer Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0180
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.06.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00