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2020/0180

Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 - Vorschlag Idee 222 Tempo 30 Rhönring/Spessartring - Rotlicht-/Lärmblitzer

Magistratsvorlage 17.06.2020

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle: 
29.07.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 66 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0180 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
214 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:        
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 - Vorschlag Idee 222  
Tempo 30 Rhönring/Spessartring - Rotlicht-/Lärmblitzer 
 
Vorlage vom: 17.06.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2020 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.06.2020  
 
Für den Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019, wurde folgender Vorschlag aus der 
Bürgerschaft eingebracht:  
 
Tempo 30 Rhönring/Spessartring - Rotlicht-/Lärmblitzer 
 
Einführung Tempo 30/40 für den Rhönring und den Spessartring, inklusive Rotlicht - und 
Lärmschutzblitzer auf der Höhe Rhönring/Pankratiusstraße/Heinheimer Straße.  
Dort quert die Fahrradstraße den Rhönring.  
Zudem haben die hochmotorisierten Fa hrzeuge zugenommen. Sie fahren ab und tun schneller. 
Aber sehr oft laut. Auspuffanlagentuning…  
 
Der Vorschlag erhielt:  
 
in der Online-Abstimmung 64 Ja-Stimmen und 13 Nein -Stimmen 
 
 
Für die Einrichtung von Tempo 30 Zonen sowie einer Tempo 30 Streckenbeschil derung gelten 
bundesweit die Straßenverkehrsordnung (StVO) und ihre Verwaltungsvorschriften (VwV -StVO). 
 
Innerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h.  
 
Eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit au f Hauptverkehrsstraßen ist derzeit nur 
im Zuge von Unfallschwerpunkten oder vor besonderen schutzbedürftigen Einrichtungen, wie  
z. B. Schulen oder Kindergärten, zulässig.  
 
Derzeit wird geprüft, ob im Straßenzug Rhönring/Spessartring eine Anordnung von Tem po 30 
im Rahmen der Lärmaktionsplanung möglich ist.  
 
Hierfür sind allerdings Nachweise umfangreicher Lärmmessungen an verschiedenen Fassaden 
erforderlich, zudem muss die Obere Verkehrsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) dieser 
Maßnahme zustimmen.  
 
Darmstadt, 17.06.2020  
 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

2020/0180

2756 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.07.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0180 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 - Vorschlag Idee 222  
Tempo 30 Rhönring/Spessartring - Rotlicht-/Lärmblitzer  
 
Vorlage vom: 17.06.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.06.2020 
 
Für den Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019, wurde folgender Vorschlag aus der Bürge r-
schaft eingebracht:  
 
Tempo 30 Rhönring/Spessartring - Rotlicht-/Lärmblitzer  
 
Einführung Tempo 30/40 für den Rhönring und den Spessartring, inklusive Rotlicht - und Lärm-
schutzblitzer auf der Höhe Rhönring/Pankratiusstraße/Heinheimer Straße.  
Dort quert die Fahrradstraße den Rhönring.  
Zudem haben die hochmotorisierten Fahrzeuge zugenommen. Sie fahren ab und tun schneller. 
Aber sehr oft laut. Auspuffanlagentuning…  
 
Der Vorschlag erh ielt: 
 
in der Online-Abstimmung 64 Ja -Stimmen und 13 Nein -Stimmen 
 
 
Für die Einrichtung von Tempo 30 Zonen sowie einer Tempo 30 Streckenbeschilderung gelten 
bundesweit die Straßenverkehrsordnung (StVO) und ihre Verwaltungsvorschriften (VwV -StVO). 
 
Innerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h.  
 
Eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen ist derzeit nur 
im Zuge von Unfallschwerpunkten oder vor besonderen schutzbedürftigen Einr ichtungen, wie  
z. B. Schulen oder Kindergärten, zulässig.  
 
Derzeit wird geprüft, ob im Straßenzug Rhönring/Spessartring eine Anordnung von Tempo 30 
im Rahmen der Lärmaktionsplanung möglich ist.  
 
Hierfür sind allerdings Nachweise umfangreicher Lärmmessunge n an verschiedenen Fassaden 
erforderlich, zudem muss die Obere Verkehrsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) dieser 
Maßnahme zustimmen.  
 
Darmstadt, 17.06.2020 
 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 214

Orte (4)

  • Rhönring
  • Spessartring
  • Pankratiusstraße
  • Heinheimer Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0180
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.06.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00