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2018/0216

1. Nachtragshaushaltssatzung 2018

Magistratsvorlage 25.07.2018

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3068 Zeichen

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 
(GVBl. S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung am XX.XX.2018 folgende Nachtragssatzung
beschlossen:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden 
gegenüber bisher 
EUR
auf nunmehr EUR
festgesetzt
a) im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge 6.969.116 644.897.288 651.866.404
die Aufwendungen 6.556.871 644.026.109 650.582.980
der Saldo 412.245 871.179 1.283.424
im außerordentlichen Ergebnis
die Erträge 327.000 327.000
die Aufwendungen 300.000 300.000
der Saldo 27.000 27.000
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und 
Auszahlungen 366.214 18.387.533 18.753.747
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen 2.749.605 23.233.564 20.483.959
die Auszahlungen 13.394.261 103.226.005 89.831.744
der Saldo 10.644.656 -79.992.441 -69.347.785
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen 10.640.455 79.988.240 69.347.785
die Auszahlungen 243.765 16.039.100 16.282.865
der Saldo 10.884.220 63.949.140 53.064.920
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 1.310.424 EUR      
aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 2.470.882 EUR      
aus.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2018
§ 1
erhöht um 
EUR
vermindert um
EUR
und damit der Gesamtbetrag des 
Haushaltsplans einschließlich der 
Nachträge

Der Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 79.988.240 EUR    
um 11.259.386 EUR    
vermindert und damit auf 68.728.854 EUR    
neu festgesetzt. 
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds
Abteilung B in Höhe von 2.100.000 EUR      
sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 6.699.500 EUR      
enthalten.
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im
Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushalts-
jahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 400.000 EUR         
festgesetzt.
Davon entfallen auf die Haushaltsjahre
2018 - EUR                     
2019 - EUR                     
2020 400.000 EUR         
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018
zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 51.576.700 EUR    
um 60.100.000 EUR    
erhöht und damit auf 111.676.700 EUR  
neu festgesetzt. 
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert.
Darmstadt, den xx.xx.2018 Der Magistrat
Stadtkämmerer
§ 7
André Schellenberg
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5 
§ 6

anlage 1

122 Zeichen

Punkt 300: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 
 (V-Nr. 2018/0216) 
 
Der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 wird zugestimmt.

2018/0216

60 Zeichen

Vorlage-Nr. 2018/0216 
 
 
1. Nachtragshaushaltssatzung 2018

anlage 5

238 Zeichen

Punkt 12: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 
 (V-Nr. 2018/0216) 
 
Der 1. Nachtragshaushaltssatzung  2018 wird, einschließlich der eingearbeiteten 
Schwebelisten, zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, AfD, Die Linke., FDP und UWIGA

anlage 4

169 Zeichen

Punkt 5: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 
 (V-Nr. 2018/0216) 
 
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen 
                                      0 Enthaltungen

anlage 3

220 Zeichen

Punkt 5: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 
 (V-Nr. 2018/0216) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: SPD, Die Linke. 
Stimmenthaltung: AfD, FDP und UWIGA

Beratungsverlauf (4)

TOP 5
TOP 12
TOP 5
TOP 300

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0216
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.07.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00