2018/0216
1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
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Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung am XX.XX.2018 folgende Nachtragssatzung beschlossen: Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR festgesetzt a) im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis die Erträge 6.969.116 644.897.288 651.866.404 die Aufwendungen 6.556.871 644.026.109 650.582.980 der Saldo 412.245 871.179 1.283.424 im außerordentlichen Ergebnis die Erträge 327.000 327.000 die Aufwendungen 300.000 300.000 der Saldo 27.000 27.000 b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen 366.214 18.387.533 18.753.747 aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen 2.749.605 23.233.564 20.483.959 die Auszahlungen 13.394.261 103.226.005 89.831.744 der Saldo 10.644.656 -79.992.441 -69.347.785 aus Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen 10.640.455 79.988.240 69.347.785 die Auszahlungen 243.765 16.039.100 16.282.865 der Saldo 10.884.220 63.949.140 53.064.920 Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 1.310.424 EUR aus. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 2.470.882 EUR aus. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2018 § 1 erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge Der Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 79.988.240 EUR um 11.259.386 EUR vermindert und damit auf 68.728.854 EUR neu festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 2.100.000 EUR sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 6.699.500 EUR enthalten. Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushalts- jahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 400.000 EUR festgesetzt. Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 2018 - EUR 2019 - EUR 2020 400.000 EUR Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 51.576.700 EUR um 60.100.000 EUR erhöht und damit auf 111.676.700 EUR neu festgesetzt. Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert. Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert. Darmstadt, den xx.xx.2018 Der Magistrat Stadtkämmerer § 7 André Schellenberg § 2 § 3 § 4 § 5 § 6
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Punkt 300: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 (V-Nr. 2018/0216) Der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 wird zugestimmt.
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Vorlage-Nr. 2018/0216 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
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Punkt 12: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 (V-Nr. 2018/0216) Der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 wird, einschließlich der eingearbeiteten Schwebelisten, zugestimmt. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, AfD, Die Linke., FDP und UWIGA
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Punkt 5: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
(V-Nr. 2018/0216)
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
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Punkt 5: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 (V-Nr. 2018/0216) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, Die Linke. Stimmenthaltung: AfD, FDP und UWIGA
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0216
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.07.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00