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V/1043/2016/1

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2016 und Anträge 2017

Vorlagen 13.12.2016

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 14.12.2016, TOP 5

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/1043/2016/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2016 und Anträge 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstandsbericht 2016 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird 
mit den Ergänzungen (vgl. Seite 5, 2.Absatz) zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 
2017, wie in Kapitel 2 der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorha n-
denen G ebietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -
Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsä tzlich Folgekosten entstehen 
werden: 
 Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter s i-
cherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil (bis auf den städtischen 
Mindestanteil von 10%) von diesen selbst aufzubringen. 
 Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt 
Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der 
Erträge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. 
 Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen 
über die zuständigen Fachämter im entsprechenden prognostizierten Haushaltsjahr, sobald 
der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster vorliegt und rechtzeitig vor Beschluss des 
jeweiligen Haushaltsplanes. 
 Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 60% der zuwendungsfähigen Kosten für inve s-
tive Maßnahmen.  
 
Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentsche i-
dungen über die Bereitstellung von Haus haltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der 
genannten Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet letztlich der Rat im Rahmen 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1043/2016/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.12.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/1043/2016/1 
der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der zum Zei t-
punkt der Beschlussfassung gegebenen Finanzlage der Stadt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue-
rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0944/2015 
am 09.12.2015 über den Stand der Maßnahmen berichtet. Der Sachstandsbericht 2016 zum Stand 
der Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1.  
 
Das Land Nordrhein -Westfalen hat die Antragsfrist für das Jahr 2016 auf den 30.11.2016  festge-
legt. 
 
Gespräche mit der Bezirksregierung Münster haben, wie auch in den Vorjahren, den deutlichen 
Hinweis ergeben, dass das Land NRW bei der Städtebauförderung Einsparungen erzielen muss 
und insoweit ältere Bewilligungsbescheide und vorhandene Bewi lligungsreste bei den Kommunen 
im besonderen Fokus des Landesministeriums stehen. 
In den regelmäßigen Stadtgesprächen zwischen der Bezirksregierung, dem Ministerium und der 
Stadt sind diesbezüglich alle in Frage kommenden Projekte besprochen worden und die  nicht ver-
ausgabten sowie die nicht mehr benötigten Finanzmittel entsprechend benannt worden.  
 
Gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Fördermaßnahmen bea n-
tragt werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Rat sbeschluss, nach 
den Möglichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. Folgende Gebietsk ategorien sind 
derzeit – wie in den Vorjahren auch – grundsätzlich möglich, die jeweils eigenständig oder in Kom-
bination Anwendung finden können: 
 Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
 Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
 Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) 
 Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder 
 Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) 
 Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). 
 
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich -inhaltlich an 
den Schwerpunktbereichen  der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über 
einen der möglichen Gebietsbezüge definiert werden.  
 
Die aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: 
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf 
 
Entsprechend den Vorgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reakto r-
sicherheit sollen die Gebietsbezüge nach dem Sanierungsrecht zukünftig auslaufen, so dass neue 
Maßnahmen in reinen Sanierungsgebieten nicht mehr bewilligt werden.  
 
Insgesamt beträgt der Gesamtrahmen der Bundesfinanzhilfen für das Jahr 2016 wieder rund 650,0 
Mio. Euro. Für die nächsten Jahre sind, nach Aussage des Bundesminister iums der Finanzen, in 
etwa gleiche hohe Ansätze zu erwarten, Festlegungen erfolgen aber  jährlich auf der Basis des 
Bundeshaushalts. Aus kurzfristig aufgelegten Sonderprogrammen zur Städtebauförderung können 
sich E rgänzungen der Finanzausstattung bekannter Programme ergeben oder projektbezogen 
neue Ansätze/Programme.  
Die Finanzausstattung der einzelnen Programme auf Bundesebene beträgt: 150,0 Mio. Euro Soz i-
ale Stadt; 105,0 Mio. Euro Stadtumbau Ost; 105,0 Mio. Euro Sta dtumbau West; 110,0 Mio. Euro 
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; 70,0 Mio. Euro Städtebaulicher Denkmalschutz Ost; 40,0 Mio. 
Euro Stä dtebaulicher Denkmalschutz West; 70,0 Mio. Euro Kleine Städte und Gemeinden. Das

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V/1043/2016/1 
Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die bereit gestellten Bundesmittel und ergänzt ihren Anteil 
mit eigenen Landesmitteln. Daraus wird dann für NRW das Gesamtbudget der Städtebauförderung 
gebildet. 
 
Die Kernanliegen der Programme auf Bundes- und Landesebene sind im Wesentlichen: 
 Soziale Stadt: Sozialen Zusammenhalt unterstützen (Integration), 
 Stadtumbau West: Funktionsverluste auffangen, demografischen Wandel gestalten, 
 Aktive Zentren: Innenstädte, Orts- und Stadtteilzentren stärken, 
 Städtebaulicher Denkmalschutz: Stadtidentität bewahren und weiter entwickeln, 
 Kleine Städte und Gemeinden: Zentrale Versorgungsfunktionen und interkommunale Z u-
sammenarbeit fördern. 
 
Neben den Kernanliegen setzt NRW ergänzend folgende Förderschwerpunkte: 
 Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum)  
 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen 
 Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserun g 
kommunaler Gebäude als Gegenstand der Städtebauförderung  
 
 
1. Städtebauförderung in Münster 
 
Derzeit gibt es in Münster acht Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderl i-
chen Gebietsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend 
verwendet werden können: 
 Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0902/2008) 
 Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0239/2009) 
 Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB 
(vgl. Vorlage V/0348/2009) 
 Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB  
(vgl. Vorlage V/0197/2005)  
 Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0686/2005)   
 York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB  
(vgl. Vorlage V/0386/2012) 
 Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB 
(vgl. Vorlage V/0386/2012) 
 Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0541/1992)  
 
Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein 
Gebietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Ra hmen 
der Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darz u-
stellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Die integrierten Handlungskonzepte 
sollen dabei die gesamtstädtische Entwicklung berücksichtigen sowie d ie Handlungserfordernisse 
klar aufzeigen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projekten) Lösungen für deren Umset-
zung darste llen. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die 
Umsetzung hinte rlegt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen (egal welcher Träger) 
gebündelt und kombiniert werden, um eine möglichst hohe Woh lfahrtswirkung für den Stadtteil 
oder das Quartier erzielen zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch 
rein privat finanz ierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darz u-
stellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden.  
Das Integrierte Handlungskonzept für den Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel ist überarbeitet und 
aktualisiert und am 29 .06.2016 vom Rat beschlossen worden (vgl. V/0300/2016). Das Integrierte 
Handlungskonzept Kinderhaus-Brüningheide wird noch überarbeitet und aktualisiert.

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V/1043/2016/1 
 
Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2016 (zu beantragende, 
bewilligte und laufende Maßnahmen) wieder.  
 
 
2. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster 
 
Neben dem Sachstand 2016 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. B e-
schlusspunkt 2 im Jahr 2016 ein Antrag auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2017 
gestellt werden soll. Nach dem Votum des ASSVW wird die Verwaltung die u.g. Anträge fristg e-
recht stellen und den Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses zu dieser Vorlage nac h-
reichen. Damit ist sichergestellt, dass die Anträge fristgerecht bis zum 30.11.2016 bei der B e-
zirksregierung eingehen. Die gewählte Reihenfolge stellt dabei die Prioritäten der einzelnen 
Maßnahmen dar: 
 Soziale Stadt Kinderhaus -Brüningheide: Energetische Sanierung, Barrierefreiheit und 
Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kind erhaus mit Hallenbad,  Reduzierung des 
Ressourcen- und Energieverbrauchs, Optimierung der baulichen Strukturen; Weiterer E r-
gänzungsantrag (3.Baustufe); 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sanierung, Reduzierung 
des Ressourcen - und Energieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und 
Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, Optimi e-
rung der baulichen Strukturen, Neuantrag; 
 Stadtumbau West – Konversion York -Kaserne bzw. Quartiersentwicklung Gremmendorf-
West: Kita und Jugendhilfeeinrichtung mit einem ausgewiesenem integrativen Konzept auf 
dem Gelände der ehm. York -Kaserne als Kindertagesbetreuungseinrichtung, die in Komb i-
nation mit einer Einrichtung der offenen Kinder - und Jugendarbeit unter e inem Dach mit 
zentraler Ausrichtung zu dem Stadtteil entwickelt wird. 
 
Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand 
grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen 
zusätzlich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge g e-
stellt werden: 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Um -/Neubau Erneuerungsschwe r-
punkt Hauptbahnhof Umfeld, Planungs- und Baukosten Vorplatz Ostseite (Bremer Platz); 
Ergänzungsantrag; 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: ISG Bahnhofsviertel und ISI, Entwick-
lungsachse Windthorststraße (Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Al t-
stadt/Stubengasse) sowie angrenzende Randbereiche: Bauliche Maßnahmen zur Anpas-
sung der Gestaltung und Inwertsetzung des öffentlichen Raumes; Neuantrag; 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Barrierefreier Zugang zum historischen 
Rathaus, Wiederholungsantrag; 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Lichtkonzept Altstadt, Umsetzung wei-
terer Bausteine; Ergänzungsantrag; 
 Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland – Programm Initiative Ergreifen: B-Side Müns-
ter - Ein Gewächshaus der Ideen Kreativität, Kultur und Freiräume unter einem Dach.  Aus- 
und Umbau des ehem. Hill-Speichers zu einem kreativ -kulturellen Treffpunkt für Münster  
und das Hansa -Quartier und zu einem Experim entierlabor für junge Kreative, in baulicher 
Kombination mit dem Ruderverein Münster, der ebenfalls einen Teil des Speichers entw i-
ckeln wird, Neuantrag; 
 Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland – Aufbauend auf den Ergebnissen der Meh r-
fachbeauftragung „Neugestaltung der Hafensüdseite, Stadthafen 1“ ist die Herrichtung bzw. 
Realisierung von öffentlichen Flächen auf der Hafensüdseite vorgesehen, Neuantrag; 
 Stadtumbau West – Konversion York -Kaserne, Oxford -Kaserne: z.B. Städtebauliche 
Neuordnung zur Wieder - und Zwischennutzung von Brachflächen und mindergenutzten

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V/1043/2016/1 
Flächen, Aufwertung und Umbau des vorhandenen Gebäudebestandes, je nach Projek t-
fortgang; Neuantrag; 
 Soziale Stadt / Stadtumbau West Münster -Coerde: Integriertes Handlungskonzept Coe r-
de - Verbesserung der Wohn - und Lebenssituation, Partizipation aller Alters - und he r-
kunftsgruppen, Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte, Verbesserung der städte-
baulichen Qualität; Neuantrag incl. Beschluss zum Gebietsbezug; 
 Stadtumbau West Kinderhaus -Brüningheide: Umsetzung der Ergebnisse aus dem stä d-
tebaulich-wohnungswirtschaftlichen Gutachten auf Anregung des Ministeriums und dem 
Entwicklungskonzept zur Schaffung einer tragfähigen Zukunftsperspektive für das Woh n-
quartier; Ergänzungsantrag. 
 
Für die Maßnahmen im Bereich Stadthafen (B-Side GmbH, Neugestaltung Hafensüdseite) ist 
als Fördervoraussetzung gem. Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) ein In tegrier-
tes Handlungskonzept erforderlich. Es ist beabsichtigt , dies auf der Grundlage der vorhan-
denen Gebietskulissen, best ehend aus dem Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland 
von 1992 und dem Masterplan Stadthäfen von 2012 zu erstellen. Im Rahmen der bereits lau-
fenden Unterstützung der B -Side GmbH durch die Verwaltung werden die erforderlichen 
Maßnahmen abgestimmt. Es ist vorgesehen, das Integrierte Handlungskonzept den zustä n-
digen Gremien im 3. Quartal 201 7 zur Beratung vorzulegen. Komplementärfinanzierungsan-
teile werden, entsprechend den Bestimmungen der Förderrichtlinien (mind. 10% Eigenanteil 
Stadt), in den Haushalt 2018 ff. eingeplant.  
 
Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Möglichkeiten ergänzender Bundesprogramme oder von 
Sonderprogrammen des Lan des NRW zu nutzen , um die vielschichtigen Maßnahmen in Z u-
sammenhang  mit der Integration von Flüchtlingen und den Anforderungen der wachsenden 
Stadt zeitnah umsetzten zu können. Sofern zur Unterstützung der Strategie „Soziale Stadt“ So n-
derprogramme zu best immten Themenbereichen, z.B. der Investitionspakt „Soziale Integration 
im Quartier“ oder „Miteinander im Quartier“ im Jahr 2017 aufgelegt werden, wird die Stadt Mün s-
ter sich maßnahme- und projektbezogen um einen entsprechenden Förderantrag bemühen, s o-
fern nicht das klassische Städtebauförderprogramm zielführender ist. Die Verwaltung wird im 
konkreten Fall dann einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.  
 
Fristgerecht wurden am 28.10.2016 zum Landesprogramm des Landes Nordrhein -Westfalen  
„Zuweisungen für In vestitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem 
Entwicklungsbedarf“ für die Maßnahmen: 
 Um- und Neugestaltung Südpark Münster 
 Anbau für Kita-Gebäude, Kinderhaus, Markuskirchengemeinde 
Fördermittel beantragt. Der Aufruf zu diesem Programm erfolgte kurzfristig. Beschlüsse für diese 
Anträge wurden vom Landesministerium bislang nicht gefordert. Eine Entscheidung des Minist e-
riums ist am 11.11.2016 erfolgt und hat eine Bewilligung von 376.000 Euro für das Kita-Gebäude 
der Markuskirchengemeinde ergeben.  
 
Aktuell ist beabsichtigt, für das B undesprogramm „Projektaufruf zur Nationalen Stadtentwic k-
lungspolitik 2017“ die beiden folgenden Anträge zum Stichtag 30.11.2016 einzureichen: 
 Die Stadt Münster beantragt die Förderung eines innovativen Konzept s zur Behand lung 
des Niederschlagswassers in den  neu entstehenden Wohnquartier en auf dem Gelände 
der ehemaligen York-Kaserne und der ehemaligen Oxford-Kaserne. 
 Die Stadt Münster beantragt die Förderung der Sicherung und Erhaltung des prägenden, 
historischen Großpflasters im Rahmen eines innovativen Gesamtkonzepts zur Entwicklung 
funktionsgerechter Infrastruktur im neu entstehenden Wohnquartier auf dem Gelände der 
ehemaligen Oxford-Kaserne. 
 
Entsprechende Anträge wurden bereits zum Programmjahr 2016 gem. dem  einstimmigen B e-
schluss zur Vorlage V/0174/2016 fristgerecht gestellt. Bei der Projektauswahl wurden die Ma ß-
nahmen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für das Pr o-
grammjahr 2016 nicht berücksichtigt.

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V/1043/2016/1 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez.  
 
 
Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

14.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Windthorststraße
  • Bremer Platz
  • Brüningheide
  • Stubengasse
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/1043/2016/1
Typ
Vorlagen
Datum
13.12.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37