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2017/0024

Neuerstellung eines Mietspiegels für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 24.01.2017

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2017/0024

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.02.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0024 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 6179830 
 
Betreff: Neuerstellung eines Mietspiegels für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 24.01.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat beschließt die Einleitung eines Interessenbekundung sverfahren   
mit dem Ziel ein Institut mit der Erstellung des Darmstädter Mietspiegels 2018     
     zu beauftragen.  
 
2. Die Kosten belaufen  sich voraussichtlich auf rund 98. 000 Euro. Die Mittel stehen als 
Haushaltsreste unter  der Kostenstelle 064 -003-1000, SK 6179830,  
KT 5220-21 zur Verfügung . 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.01.2017 
 
Mietspiegel sind Übersichten über die ortsüblichen Entgelte für Wohnraum in einer Gemeinde. 
Sie liefern nicht nur Informationen über gezahlte Mieten, sondern bilden das ortsübliche 
Mietenniveau auf einer breiten Informationsbasis ab. Sie schaffen Markttransparenz und 
leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragsparteien.  
 
Die seitherigen Darmstädter Mietspiegel sind immer nach wissenschaftlichen Grundsätzen 
erhoben worden. Auch der derzeitige Mietspiegel wurde nach diesen Grundsätzen erstellt und 
war somit qualifiziert in Sinne von § 558d BGB. 
 
Qualifizierte Mietspiegel sind, so verlangt es der Gesetzgeber, nach 2 Jahren der 
Marktentwicklung anzupassen. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. 
 
Die Datenbasis zum derzeitigen Mietspiegel geht auf Erhebungen aus dem Jahr 2013 zurück. 
Im Jahr 2016 erfolgte eine Fortschreibung mit dem im BGB vorgesehenen Index. Um wieder 
ein verlässliches Instrument zur Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhalten, ist 
eine Neuerhebung unumgänglich. Nach den einschlägigen Vorschriften der Vergabeordnung 
muss aufgrund der zu erwartenden Kosten,  im Rahmen der freihändigen Vergabe,  ein 
Interessenbekundungsverfahren eingeleitet werden. Das Verfahren hat das Ziel, ein Institut mit 
der Erstellung des Darmstädter Mietspiegels 2018 zu beauftragen. 
 
Die Kosten der wissenschaftlichen Untersuchung werden sich voraussichtlich auf rund  
98.000 Euro belaufen. Die entsprechenden Mittel stehen als Haushaltsreste zur Verfügung. 
 
Darmstadt, den 24.01.2017 
V/64  
 
Dezernat IV     Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg    Barbara Akdeniz   
Stadtkämmerer    Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0024
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.01.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00