2017/0024
Neuerstellung eines Mietspiegels für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2017/0024
3141 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.02.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0024
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 6179830
Betreff: Neuerstellung eines Mietspiegels für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 24.01.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beschließt die Einleitung eines Interessenbekundung sverfahren
mit dem Ziel ein Institut mit der Erstellung des Darmstädter Mietspiegels 2018
zu beauftragen.
2. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 98. 000 Euro. Die Mittel stehen als
Haushaltsreste unter der Kostenstelle 064 -003-1000, SK 6179830,
KT 5220-21 zur Verfügung .
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.01.2017
Mietspiegel sind Übersichten über die ortsüblichen Entgelte für Wohnraum in einer Gemeinde.
Sie liefern nicht nur Informationen über gezahlte Mieten, sondern bilden das ortsübliche
Mietenniveau auf einer breiten Informationsbasis ab. Sie schaffen Markttransparenz und
leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragsparteien.
Die seitherigen Darmstädter Mietspiegel sind immer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
erhoben worden. Auch der derzeitige Mietspiegel wurde nach diesen Grundsätzen erstellt und
war somit qualifiziert in Sinne von § 558d BGB.
Qualifizierte Mietspiegel sind, so verlangt es der Gesetzgeber, nach 2 Jahren der
Marktentwicklung anzupassen. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
Die Datenbasis zum derzeitigen Mietspiegel geht auf Erhebungen aus dem Jahr 2013 zurück.
Im Jahr 2016 erfolgte eine Fortschreibung mit dem im BGB vorgesehenen Index. Um wieder
ein verlässliches Instrument zur Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhalten, ist
eine Neuerhebung unumgänglich. Nach den einschlägigen Vorschriften der Vergabeordnung
muss aufgrund der zu erwartenden Kosten, im Rahmen der freihändigen Vergabe, ein
Interessenbekundungsverfahren eingeleitet werden. Das Verfahren hat das Ziel, ein Institut mit
der Erstellung des Darmstädter Mietspiegels 2018 zu beauftragen.
Die Kosten der wissenschaftlichen Untersuchung werden sich voraussichtlich auf rund
98.000 Euro belaufen. Die entsprechenden Mittel stehen als Haushaltsreste zur Verfügung.
Darmstadt, den 24.01.2017
V/64
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0024
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.01.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00