Mandari Insight

AN/0408/2020

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Vorkaufsrechte nutzen!

Antrag nach § 3 BV4 (Linke) 11.05.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 23.03.2020, TOP 8.6

Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

2605 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld 
 
Bezirksrathaus  Ehrenfeld 
Venloer  Str. 419-421, 50825 Köln 
Tel: 0221 / 221-94317 
Fax: 0221 / 22194320 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0408/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 
 
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Vorkaufsrechte nutzen! 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau 
Oberbürgermeisterin, 
 
wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in 
die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 23. März 
2020 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, 
(1)Darzulegen in welchen Bereichen des Ehrenfelder Teils des 
Rahmenplanungsgebietes das allgemeine Vorkaufsrecht bereits 
Anwendung findet/finden kann; 
(2)Für den Ehrenfelder Teil des Rahmenplanungsgebiets die 
verschiedenen Möglichkeiten des Baugesetzbuches auszunutzen, um 
sicherzustellen, dass kommunale Vorkaufsrechte Anwendung finden 
können (sei es allgemeines Vorkaufsrecht, besonderes 
Vorkaufsrecht, Festlegung eines Sanierungsgebiet oder eines 
städtebaulichen Entwicklungsbereichs, Festlegung von Satzungen zur 
Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus oder 
von Erhaltungssatzungen, etc.); 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
(3)Sofern unterschiedliche Maßnahmen für einzelne Teilbereiche des 
Gebiets zu ergreifen sind, diese Maßnahmen zu bewerten und der 
Bezirksvertretung vorzustellen; 
(4)Den Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld unverzüglich dem 
Stadtentwicklungsausschuss bzw. dem Rat vorzulegen. 
 
 
Begründung: 
Derzeit wird die Rahmenplanung für den Bereich 
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld überarbeitet. Bereits 2016 hatte der 
Rahmenplanungsbeirat in seiner Sondersitzung im Oktober desselben 
Jahres im Zusammenhang mit der Umsetzung des StEK Wohnen Flächen 
für den Wohnungsbau vorgeschlagen. Die Entwicklungen um das Max-
Becker-Gelände zeigen, dass die Stadt Maßnahmen ergreifen muss, um 
die Gestaltungshoheit zu behalten. Schließlich sind die Flächen für die 
angedachte Durchwegungen des Bereichs noch nicht vollständig gesichert, 
befindet sich der Low Line Linear Park auf unsicherem Terrain, werden bei 
einer weiteren auch Wohnnutzung des Bereichs Flächen für Kita- und 
Schulbau zu sichern sein sowie auch Flächen für alternative Wohnkonzepte 
wie der Bauwagenplatz Osterinsel zu sichern sein. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Berndt Petri Christoph Besser 
(Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)

Beratungsverlauf (1)

23.03.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.6 Antrag / Anfrage

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0408/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Linke)
Datum
11.05.2020
Erstellt
12.03.2020 12:40