AN/0408/2020
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Vorkaufsrechte nutzen!
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Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)
2605 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421, 50825 Köln Tel: 0221 / 221-94317 Fax: 0221 / 22194320 Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0408/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 Antrag der Fraktion DIE LINKE: Vorkaufsrechte nutzen! Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 23. März 2020 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, (1)Darzulegen in welchen Bereichen des Ehrenfelder Teils des Rahmenplanungsgebietes das allgemeine Vorkaufsrecht bereits Anwendung findet/finden kann; (2)Für den Ehrenfelder Teil des Rahmenplanungsgebiets die verschiedenen Möglichkeiten des Baugesetzbuches auszunutzen, um sicherzustellen, dass kommunale Vorkaufsrechte Anwendung finden können (sei es allgemeines Vorkaufsrecht, besonderes Vorkaufsrecht, Festlegung eines Sanierungsgebiet oder eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, Festlegung von Satzungen zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus oder von Erhaltungssatzungen, etc.); Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - (3)Sofern unterschiedliche Maßnahmen für einzelne Teilbereiche des Gebiets zu ergreifen sind, diese Maßnahmen zu bewerten und der Bezirksvertretung vorzustellen; (4)Den Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld unverzüglich dem Stadtentwicklungsausschuss bzw. dem Rat vorzulegen. Begründung: Derzeit wird die Rahmenplanung für den Bereich Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld überarbeitet. Bereits 2016 hatte der Rahmenplanungsbeirat in seiner Sondersitzung im Oktober desselben Jahres im Zusammenhang mit der Umsetzung des StEK Wohnen Flächen für den Wohnungsbau vorgeschlagen. Die Entwicklungen um das Max- Becker-Gelände zeigen, dass die Stadt Maßnahmen ergreifen muss, um die Gestaltungshoheit zu behalten. Schließlich sind die Flächen für die angedachte Durchwegungen des Bereichs noch nicht vollständig gesichert, befindet sich der Low Line Linear Park auf unsicherem Terrain, werden bei einer weiteren auch Wohnnutzung des Bereichs Flächen für Kita- und Schulbau zu sichern sein sowie auch Flächen für alternative Wohnkonzepte wie der Bauwagenplatz Osterinsel zu sichern sein. Mit freundlichen Grüßen gez. Berndt Petri Christoph Besser (Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0408/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (Linke)
- Datum
- 11.05.2020
- Erstellt
- 12.03.2020 12:40