Mandari Insight

A-R/0042/2011

Keine weiteren Kürzungen der Städtebauförderung

Antrag an den Rat 22.06.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 44.1

Originalantrag

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag

10662 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2011  
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
I. 
Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, 
• sich über die Gremien des Deutschen Städtetages un d direkt bei der 
Bundesregierung dafür einzusetzen, dass  
o es zu keinen weiteren Kürzungen bei der Städtebauf örderung 
kommt,  
o die Finanzmittel für die Städtebauförderung vielme hr wieder 
mindestens den Stand des Jahres 2010 erreichen und  
o die Beschränkung auf investive Mittel zurückgenomm en wird; 
• die Münsteraner Bundestagsabgeordneten über den Ra tsbeschluss zu informieren und 
sie zu bitten, in diesem Sinne tätig zu werden. 
 
II. 
Der Rat schließt folgendem Positionspapier an, auf das sich die für die Stadtentwicklung 
verantwortlichen Ministerinnen und Senatorinnen, Minister und Senatoren der Länder auf 
der Sonderbauministerkonferenz zur Zukunft der Städtebauförderung am 03.09.2010 
verständigt haben: 
 
1. Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschicht e des deutschen 
Föderalismus . Bund, Länder sowie Städte und Gemeinden bilden eine 
Verantwortungs- und Finanzierungspartnerschaft für städtebauliche Investitionen, die 
ohne Finanzhilfen des Bundes nicht möglich sind. Die gemeinsame Konzeption der 
Programme und die mittelfristige Finanzierung geben den Städten und Gemeinden – 
bei Wahrung örtlicher Besonderheiten – Planungssicherheit und strategische 
Orientierung. Damit gilt die Städtebauförderung in der Europäischen Union als 
beispielhaft für die Unterstützung nachhaltiger Stadtentwicklung entsprechend der 
Leipzig Charta und dem Acquis Urban.  
2. Die Städtebauförderung belohnt langfristige Plan ung und sichert nachhaltige 
kommunale Investitionen . Gefördert werden Projekte, die Teil einer 
fachübergreifenden, integrierten Entwicklungsstrategie sind. Die Strategie basiert auf 
einer gründlichen Analyse und wird mit allen relevanten Partnern in den Kommunen 
abgestimmt. Das verhindert kurzsichtige Einzelprojekte und Investitionsruinen und 
stellt eine rationale Planung öffentlicher Investitionen sicher.  
3. Die Städtebauförderung stärkt den sozialen Zusam menhalt.  Die 
Städtebauförderung stärkt wie kein anderes Politikinstrument die Integration 
unterschiedlicher sozialer Schichten und von Zuwanderern vor Ort. Die Politik 
braucht auch zukünftig ein Instrument, das in sozialen Brennpunkten mit einem lokal 
konzentrierten, gebündelten Angebot an (städte-) baulichen Verbesserungen und 
flankierenden sozialen Maßnahmen eingreifen und das sozialräumliche Umfeld 
verbessern kann. Gleichzeitig trifft jede Kürzung der Städtebauförderung die 
Menschen in den Fördergebieten und ihre Perspektiven unmittelbar, weil mit dem 
Wegfall des integrativen Steuerungsinstruments Städtebauförderung die 
Teilhabechancen der Bewohnerinnen und Bewohner an Bildungsprozessen und an 
der gesellschaftlichen Entwicklung gefährdet sind.  
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung  
 
„Keine weiteren Kürzungen der 
Städtebauförderung!“ 
 
21. Juni 2011

2 
 
4. Die Städtebauförderung stärkt bürgerschaftliches  Engagement, Ehrenamt und 
Demokratie.  Bei der Formulierung, Abstimmung und Umsetzung der integrierten 
Stadtentwicklungskonzepte arbeiten Zivilgesellschaft und die gewählten 
Repräsentanten der Gemeinden Hand in Hand. Kommunalpolitik und Verwaltung 
beteiligen die Bewohner, die Eigentümer, Gewerbetreibenden, Initiativen, Vereine 
und andere Akteure. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind für die effektive und 
ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel verantwortlich. Zugleich beziehen sie 
alle relevanten öffentlichen und privaten Träger ein, so dass die städtebaulichen 
Investitionen die gelebte Demokratie vor Ort voranbringen.  
5. Die Städtebauförderung sichert Aufträge und Besc häftigung im örtlichen 
Handwerk und Baugewerbe.  In zahlreichen wissenschaftlichen Studien wurden die 
volkswirtschaftlichen Effekte belegt: 1 Euro Städtebauförderungs-Bundesmittel stößt 
nach einem Gutachten des RWI bis zu 8 Euro weitere öffentliche und private 
Investitionen an. Weil städtebauliche Investitionen in der Regel kleinteilig und 
arbeitsintensiv sind, profitieren davon vor allem lokale Betriebe und ihre 
Beschäftigten. Durch die sehr hohen Anstoß- und Bündelungswirkungen sorgt die 
Städtebauförderung auch für zusätzliche Steuereinnahmen und 
Sozialversicherungsbeiträge.  
6. Die Städtebauförderung ist ein unverzichtbarer B eitrag zum Aufbau Ost.  Der 
Bund hat mit Blick auf den infrastrukturellen Nachholbedarf sowie die unzureichende 
Finanzkraft in den neuen Ländern und deren Städten und Gemeinden diesen mit 
dem Solidarpakt (Korb II) überproportionale Finanzhilfen zum Aufbau Ost für 
ausgewählte Politikfelder bis zum Jahr 2019 zugesichert. Dazu zählt auch die 
Städtebauförderung mit ihren teilweise speziell auf den Stadtumbau Ost 
ausgerichteten Programmen.  
7. Eine Kürzung der Städtebauförderung führt zu Inv estitionsstopps.  
Städtebauliche Investitionen sind langfristig angelegt. Bereits heute kann nur rund 
die Hälfte der laufenden Fördergebiete jedes Jahr bedarfsgerecht weiter gefördert 
werden. Die Länder müssen darüber hinaus ein Vielfaches an Anträgen ablehnen. 
300 Mio. € ausbleibende Finanzmittel des Bundes für die Städtebauförderung 
bewirken, dass mehr als 2 Mrd. € an öffentlichen und privaten Investitionsmitteln 
nicht realisiert werden können. Es ist nicht zu erwarten, dass die ausfallenden 
Bundesmittel durch Dritte kompensiert werden. Es besteht vielmehr die Gefahr eines 
Vervielfältigungseffektes im negativen Sinne, wenn die Städte und Gemeinden und 
auch die Länder ihre Finanzdisposition auf die jeweilige Höhe der Bundesmittel 
ausrichten würden. Im Ergebnis werden kaum noch neue Investitionsprojekte 
aufgenommen werden können; dies bedeutet den faktischen Ausstieg insbesondere 
aus den Programmen, in denen eine überdurchschnittlich private Investitionstätigkeit 
zu erwarten ist. Darüber hinaus werden in zahlreichen Gemeinden Projekte gestreckt 
oder abgebrochen werden müssen, so dass einerseits mit erheblichen 
Kostensteigerungen und andererseits mit einem deutlichen Investitionsstau zu 
rechnen ist.  
8. Eine Kürzung der Städtebauförderung ist auch ang esichts des 
Investitionsbedarfs der Städte und Gemeinden problematisch.  Die Kürzung der 
Städtebauförderung führt zu einer direkten Belastung der Städte und Gemeinden. 
Damit wird im Ergebnis auch die in der Föderalismusreform I noch mal erneuerte 
Verantwortungsgemeinschaft zwischen Bund, Ländern und Städten und Gemeinden 
zumindest teilweise aufgekündigt. Das Deutsche Institut für Urbanistik hat 2008 
belegt, dass die kommunalen Investitionen seit 1992 rückläufig sind und dass der 
Investitionsrückstand 704 Mrd. € beträgt. Ein Gutachten des BMVBS hat einen 
städtebaulichen Investitionsbedarf 2007-2013 von 64 Mrd. € festgestellt. Die 
Städtebauförderungsprogramme sind dem entsprechend um ein Vielfaches 
überzeichnet.

3 
 
9. Eine Kürzung der Städtebauförderung gefährdet Ar beitsplätze und 
Steuereinnahmen.  In dem Maß, wie der Bund und in der Folge möglicherweise die 
Länder ihre Förderung reduzieren, werden städtebauliche Investitionen ausbleiben. 
Angesichts des Faktors 1:8 und der belegten Beschäftigungswirkungen wird das vor 
allem kleine Handwerks- und Bauunternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter treffen – in einer Zeit auslaufender Konjunkturprogramme.  
10. Eine Kürzung der Städtebauförderung wirkt sich negativ aus auf privates und 
gesellschaftliches Engagement und auf die ehrenamtliche Tätigkeit in den 
Städten und Gemeinden. In den Städten und Gemeinden sind integrierte 
Handlungskonzepte zusammen mit Bürgerschaft, Handel, Wohnungs- und 
Immobilienwirtschaft in Arbeit oder bereits in Angriff genommen. Das Stadtteilleben 
erfährt durch den integrativen Ansatz der Städtebauförderungen eine Neubelebung 
der ehrenamtlichen Tätigkeiten in den Städten und Gemeinden, weil die 
Städtebauförderung als Steuerungsinstrument diese Prozesse animiert und lenkt. 
Städtebauförderung ist ein Instrument der gelebten Demokratie vor Ort, die bei einer 
Kürzung deutlich gefährdet würde.  
11. Eine Kürzung der Städtebauförderung gefährdet d ie Entwicklung 
gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik.  Die vorgesehenen 
Kürzungen der Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung stehen im Gegensatz 
zu den Beschlüssen des Bundestages zur auskömmlichen Ausstattung der 
entsprechenden Programme wie auch zum Koalitionsziel der Bundesregierung 
hinsichtlich der Fortführung dieser Ansätze auf bisherigem Niveau. Bund und Länder 
haben im Jahr 2008 einen Verteilerschlüssel für die Städtebaufördermittel 
verabreden können, in den die Zusagen der Bundesregierung zur Durchführung des 
Solidarpaktes II integriert werden konnten. Dieser Vereinbarung würde der Bund mit 
einer Kürzung der Städtebauförderung die Grundlage entziehen. Eine Kürzung der 
Städtebauförderung kollidiert mit den Verpflichtungen des Bundes zur Erfüllung des 
Solidarpaktes II und mit den Feststellungen zu dem anwachsenden Förderbedarf in 
den alten Ländern.  
 
Begründung: 
Die Bundesregierung beabsichtigt nach Medienberichten, bei den Bundeszuschüssen für 
die Städtebauförderung für das Haushaltsjahr 2012 eine weitere Kürzung auf nur noch 
266 Millionen Euro vorzunehmen. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und 
Immobilienunternehmen (GdW) bezeichnet die Pläne des Bundes als „Abschaltung“ der 
Städtebauförderung. Im Jahr 2010 standen im entsprechenden Haushalt des 
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung noch insgesamt 610 Millionen 
Euro an Investitionszuschüssen für die unterschiedlichen Programmansätze der 
Stadtentwicklung zur Verfügung. 
 
Gegen diesen Kürzungsvorschlag hat sich - unabhängig von den jeweiligen 
Regierungskonstellationen in den Bundesländern - länderübergreifend massiver Protest 
formiert. In einem einstimmigen Votum hat die Bauministerkonferenz die Bundesregierung 
aufgefordert, die Kürzungspläne bei der Städtebauförderung zurückzunehmen. Im 
Ergebnis erfolgte für das laufende Haushaltsjahr eine geringere Kürzung als ursprünglich 
geplant: von 610 Millionen Euro auf 455 Millionen Euro. 
Für NRW hat dies zu einem Ausfall an Bundesmitteln in Höhe von rund 14 Millionen Euro 
geführt – diese Mittel fehlen den Kommunen, um städtebauliche Aufwertung und soziale 
Stabilisierung zu betreiben, zudem wurde der Verwendungszweck auf investive Aufgaben 
beschränkt.  
 
gez. Helga Bennink 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

13.07.2011 Rat
TOP 44.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0042/2011
Typ
Antrag an den Rat
Datum
22.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37