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V/0632/2012

Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323:

Vorlagen 30.08.2012

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V-0632-2012-Anlage-4-Freiflächengestaltungsplan

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Ansehen

V-0632-2012-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

V-0632-2012-Anlage-5-Ansichten

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Ansehen

V-0632-2012-Anlage-3-Planverkleinerung

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Ansehen

V-0632-2012-Anlage-1-Begruendung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0632-2012-Anlage-4-Freiflächengestaltungsplan

135 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage V/0632/2012 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Freiflächengestaltungsplan 
ST ADT M TÜNS ER

V-0632-2012-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

3000 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0632/2012 
 
Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 1 
T e x t l i c h e  F e s t s e t z u n g e n   
zur vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323:  
Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe  
(St.-Theresien-Kirche) 
1. Textliche Festssetzungen gemäß § 12 BauGB 
1.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind zwe i Wohngebäude (mit gemeinsamen 
Kellergeschoss einschließlich Tiefgarage) mit bis z u je zwei Einzimmerwohnungen, bis zu 
je einer Zweizimmerwohnung, bis zu je drei Dreizimm erwohnungen und bis zu je zwei 
Vierzimmerwohnungen (insgesamt bis zu 16 Wohnungen) zulässig. 
1.2 Die erforderlichen KFZ -Stellplätze werden auss chließlich in der festgesetzten Tiefgarage 
nachgewiesen. Die Zufahrt erfolgt von der Straße Se ntruper Höhe über die Zufahrt der 
Stellplatzanlage der Fläche für den Gemeinbedarf. 
1.3 Abfalltonnen werden ausschließlich in der oberi rdisch festgesetzten Nebenanlage unter- 
gebracht. Weitere ebenerdige Nebenanlagen mit Ausna hme von Fahrradabstellplätzen 
und einer Freiflächenmöblierung sind unzulässig. 
1.4 Die Dächer der Gebäude werden als Flachdächer a usgebildet. Die Bauhöhe wird auf ma- 
ximal 9,5 m festgesetzt. 
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Ob erkante der fertig gestellten Grund- 
stücksfläche, die zur unmittelbaren Erschließung di ent, gemessen in der Mitte der Fassa- 
denlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils. 
1.5 Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens s ind Bestandteil der Festssetzungen des 
Bebauungsplans. Die Außenwandflächen aller Gebäude sind auf der Grundlage der An- 
sichtspläne zu gestalten und mit einem roten bis ro tbraunen Steinmaterial einheitlich zu 
verblenden. 
1.6 Der dargestellte Freiflächengestaltungsplan ist  Bestandteil der Festssetzungen des Be- 
bauungsplans. Alle Freiflächen sind auf der Grundla ge des Freiflächengestaltungsplans 
zu gestalten und dauerhaft zu erhalten.  
1.7 Als Grundstücksabgrenzung und als Abgrenzung de s Vorgartens zum öffentlichen Stra- 
ßenraum sind nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m und Hecken zulässig. 
2. Hinweise 
2.1  Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergän zende, öffentlich-rechtliche Ver- 
einbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorh abenträger abgeschlossen 
(Durchführungsvertrag).  
2.2 Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfa len (DSchG NW) ist die Entdeckung 
eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder 
der LWL – Archäologie für Westfalen, An den Speiche rn 7, 48157 Münster anzuzeigen. 
Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG NW unverändert zu erhalten.  
2.3 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN- Vorschriften) können während der Dienststunden  bei der Stadt Münster, im Kunden- 
zentrum Planen – Bauen – Umwelt im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 
33, eingesehen werden.

V-0632-2012-Anlage-5-Ansichten

210 Zeichen

Anlage 5 
zur Vorlage V/0632/2012 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Ansichten 
ST ADT M TÜNS ER
Ansicht Waldeyerstraße 
Ansicht Nordwest 
Ansicht / Schnitt Nordost 
Ansicht Sentruper Höhe

V-0632-2012-Anlage-3-Planverkleinerung

1129 Zeichen

II 
II 
III 
III 
I
TGa 
Nebenanlage für 
Abfalltonnen 
P
P
266 
II 
13 
192 
II 
5
Kindergarten 
193 
I
58 Jugendheim 
I
60 
262 
I
5253 
62 
II 
59 
II 
61 
14 
15 II 
63 
II 
65 
67 
13 
II 
9
10 
12 
I
8 I
I10 
8
363 
Sentrupe
r  Höhe 
I
34 
194 
197 
40 
I
II 
198 
I
38 
42 
204 
I36 
I
200 
199 
ST. Theresien - Kirche 
29 
II 
285 
I
369 
368 
II 
27 
25 23 
283 
71 
II 21 
II 
70 
281 
II 
279 
278 
I
72 
74 
I
Sentruper Höhe 
31 
240 
II 
284 
273 
286 
276 
275 
274 
74 
I
II 
277 
II 
I
II 
164 
165 
73 
II 
75 
Sportplatz 
163 
1
245 
203 
48 
I
I
46 
I
201 
I
44 
202 
34 335 
I
35 
I
243 
223 
241 
33 
272 
I
239 
21 
22 
3
78 
Waldeyerstraße 80 I
II 
II 
81 
II 20 
II 
22 
21 
I
II 
26 
Baugebiet für zwei 
Wohngebäude 
(mit gemeinsamen 
Kellergeschoss 
einschließlich 
Tiefgarage) 
0,4 1,1 
FD BH max. 
9,50 m 
69.0 
69.1 
GFL 
AE 
Anlage 3 
zur Vorlage V/0632/2012 
Bebauungsplan Nr. 323, 2. Änderung Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Wohngbiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe 
 (St.-Theresien-Kirche) - Planverkleinerung - Maßstab 1:1000 
ST ADT M TÜNS ER

V-0632-2012-Anlage-1-Begruendung

30656 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 
zur Vorlage V/0632/2012 
 
Begründung / Seite 1 von 9 
B e g r ü n d u n g  
zur vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323:  
Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe  
(St.-Theresien-Kirche) 
Inhalt Seite  
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................1 
2.  Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 
3.  Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan.............................................................................. 2 
3.2  bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen........................................... 2 
4.  Räumliche und strukturelle Situation .....................................................................................................2 
5.  Planungsziele ........................................................................................................................................3 
6.  Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................3 
6.1  Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 3 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 3 
6.2.1  Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .....................................................................................3 
6.2.2  bebaubare Flächen, Bauhöhe...........................................................................................4 
6.2.3  Material, Farbgebung ........................................................................................................4 
6.2.4  Stellplätze..........................................................................................................................5 
6.2.5  Freiflächen, Begrünung, Grundstücksabgrenzungen .......................................................5 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung ................................................................................................. 5 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur.......................................................................... 5 
6.5  Altlasten / Altstandorte................................................................................................................ 6 
6.6  Denkmalschutz / Archäologie..................................................................................................... 6 
7.  Flächenbilanz.........................................................................................................................................6 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt ...............................................................................................................6 
8.1  Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 
8.2  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung.................................................................................. 6 
8.2.1  Menschen..........................................................................................................................6 
8.2.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt / Eingriffe in Natur und Landschaft ...................7 
8.2.3  Naturhaushalt....................................................................................................................7 
8.2.4  Kulturgüter und sonstige Sachgüter..................................................................................7 
8.3  Zusammenfassung..................................................................................................................... 7 
9.  Gesamtabwägung..................................................................................................................................8 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .......................................................................8 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Die vom Rat der Stadt Münster am 10.11.2010 eingele itete vorhabenbezogene 2. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 323 (Vorlage Nr. V/0715/201 0) soll gem. §§ 2 (1) und 1 (8) 
Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 12 und 13a B augesetzbuch zur Nachverdichtung und 
Innenentwicklung durchgeführt werden.  
Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist das  Vorhaben der Kirchengemeinde, ihr 
Grundstück teilweise einer Wohnbebauung zuzuführen.  Hierzu hat sie einen Wettbewerb 
durchgeführt. Der prämierte Entwurf mit zwei freist ehenden Baukörpern bildet die Grundlage für 
den Vorhaben- und Erschließungsplan, der realisiert werden soll.  
Das Vorhaben stimmt mit den städtischen Zielsetzungen überein, da es:  
- an zentraler Stelle im Stadtteil das Wohnungsangebot erhöht,

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
Begründung / Seite 2 von 9 
- kurze Wege zu den Versorgungseinrichtungen ermöglicht und 
- einer städtebaulich maßvollen Nachverdichtung entspricht.  
Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplane s Nr. 323 wird daher im 
beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch durchgeführt.  
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungspl anbereiches Nr. 323 umfasst den 
westlichen Teil des Kirchengrundstücks im Wohnstadt teil Sentrup, nördlich der Waldeyerstraße 
und zwischen der Straße Sentruper Höhe und der Kirc he St. Theresia bis einschließlich einem 
Teil der südlich gelegenen Stellplatzanlage. Die Gr enzen des räumlichen Geltungsbereiches 
des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen 
gekennzeichnet.  
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt für den Änderungsbereich als 
Wohnbaufläche sowie Symbole für Kirche, Jugendheim und Kindergarten dar. Eine 
flächenmäßige Darstellung für den Gemeinbedarf existiert nicht.  
Die Inhalte der Änderung sind somit im Sinne des § 8 (2) Satz 1 Baugesetzbuch aus den 
Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.  
3.2 bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen,  Verordnungen 
Der Änderungsbereich liegt im rechtskräftigen Bebau ungsplan Nr. 323 in der Fassung der 1. 
Änderung. Dieser Bebauungsplan setzt für den Änderu ngsbereich eine Fläche für den 
Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Kirche, Jugendheim und Kindergarten fest.  
Damit das Planungsziel, auf dieser Fläche eine Wohn bebauung zu ermöglichen, realisiert 
werden kann, muss der Bebauungsplan geändert werden.  
4. Räumliche und strukturelle Situation 
Der ca . 1800 m² große Änderungsbereich stellt eine Freifläc he dar und ist ein unbebauter Teil 
der Fläche für Gemeinbedarf, auf denen sich die kat holische St. Theresia Kirche, ein 
Jugendheim und ein Kindergarten befinden. Die notwe ndigen Stellplätze sind den 
entsprechenden Einrichtungen auf der Gemeinbedarfsfläche vorgelagert.  
Im südwestlichen Bereich der Gemeinbedarfsfläche un d damit im Änderungsbereich ist eine 
offene Rasenfläche für Freiraumaktivitäten vorhande n. Der hier vorhandene Baumbestand ist 
aufgrund seines Alters prägend und als Bestandteil des Wohnquartiers erlebbar.  
In unmittelbarer Nähe, an der Waldeyerstraße, sind einige Läden für den täglichen Bedarf, 
gastronomische Nutzungen und Dienstleistungen vorhanden.  
Entlang der Waldeyerstraße erstreckt sich eine Beba uung von zwei- bis dreigeschossigen 
Gebäuden mit steil geneigten Dächern. Die weitere U mgebung des Änderungsbereichs wird 
überwiegend von freistehenden ein- und zweigeschoss igen Wohnhäusern auf großen, stark 
durchgrünten Grundstücken geprägt. Freie, noch zu b ebauende Grundstücke gibt es kaum. 
Öffentliche Grünflächen mit integrierten Spielfläch en sind in der näheren Umgebung vorhanden 
und decken den notwendigen Bedarf.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
Begründung / Seite 3 von 9 
5. Planungsziele 
Nach einem Architekten- und Investorenwettbewerb, d en die kath. Kirche St. Theresien 
durchgeführt hat, sollen westlich des Kirchengebäud es zwei Wohngebäude (mit gemeinsamen 
Kellergeschoss einschließlich Tiefgarage) mit insge samt bis zu 16 Wohneinheiten in einer zwei- 
bis dreigeschossigen Bauweise, mit zweiseitig zurüc k gestaffeltem dritten Geschoss und 
Flachdach, errichtet werden. Die beiden Wohnhäuser überschreiten mit ihren Höhen den 
Maßstab der näheren Umgebung nicht und halten eine der Lage angemessene Dichte ein. Die 
städtebauliche Verträglichkeit im Hinblick auf den zentralen / sensiblen Bereich und dem 
flächenmäßigen Umfang dieser Baumaßnahme soll durch  den Bebauungsplan gesichert 
werden.  
Hierzu gehören die Sicherung eines angemessenen Fre iflächenanteils, eine städtebaulich 
verträgliche Anlage der erforderlichen Stellplätze sowie der Erhalt bzw. der Ersatz der 
prägenden Grünelemente.  
Es wird ein innovatives Wohnkonzept mit barrierefre ien Wohnungen angestrebt. Damit 
entstehen flexible Wohnungsangebote für alle Bevölk erungsgruppen, die sich besonders für 
mobilitätseingeschränkte Personengruppen eignen und  zunehmend benötigt werden. Das 
Vorhaben reagiert mit diesen baulichen Rahmenbeding ungen auch auf die demographischen 
Herausforderungen des Stadtteils. 
Es ist eine städtebaulich und stadtgestalterisch ve rträgliche Interpretation von Wohnnutzungen 
für absehbar bestehende Bedarfe an einem strukturel l sinnvollen Standort vorgesehen. Das 
Wohnen in zentraler Lage der Sentruper Höhe wird in  unmittelbarer Nähe zu den wenigen, im 
Stadtteil verbliebenen Versorgungsinfrastrukturen -  und damit auch der Stadtteil selbst – 
gestärkt; ebenso werden den siedlungs- und wohnungs strukturellen, allgemeinen 
städtebaulichen Zielen „Innenentwicklung vor Außene ntwicklung“ und „neues Bauen im 
Bestand“ entsprochen. 
6. Inhalte des Bebauungsplans 
6.1 Grundzüge der Planung 
Den Planungszielen gemäß sollen 2 Wohngebäude im Ge schosswohnungsbau (mit 
gemeinsamem Kellergeschoss einschließlich Tiefgarag e) entstehen. Die dafür getroffenen 
Festsetzungen, insbesondere zur baulichen Nutzung, sowie zur Baugestaltung, bilden die 
Grundzüge der Planung.  
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte  
Art der baulichen Nutzung 
Aufgrund der zentralen Lage im Stadtteil Sentrup un d der kurzen Wege zu den 
Versorgungseinrichtungen soll der Bereich westlich der Kirche St. Theresia innerhalb des 
Änderungsbereiches künftig dem Wohnen dienen.  
Deshalb wird der Bereich als Baugebiet für zwei Woh ngebäude (mit gemeinsamem 
Kellergeschoss einschließlich Tiefgarage) festgeset zt. Durch textliche Festsetzung wird 
ergänzend definiert, dass zwei Wohngebäude mit insg esamt bis zu 16 Wohnungen (bis zu je 
zwei Einzimmerwohnungen, bis zu je einer Zweizimmer wohnung, bis zu je drei 
Dreizimmerwohnungen und bis zu je zwei Vierzimmerwo hnungen) zulässig sind. Mit der 
Festsetzung wird die Angebotsvielfalt der Wohnungen  festgelegt, um in zentraler Lage im 
Stadtteil eine breite Nutzerschicht ansiedeln zu können.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
Begründung / Seite 4 von 9 
Maß der baulichen Nutzung 
Als Grundflächenzahl wird das Maß von 0,4 und als G eschossflächenzahl das Maß von 1,1 
festgesetzt, um die geplante Bebauung abzusichern. Die festgesetzte Grundflächenzahl 
entspricht damit der Dichte im gesamten bestehenden Bebauungsplan Nr. 323. Die festgesetzte 
Geschossflächenzahl ist der zentralen Lage angemessen. 
6.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe 
überbaubare Grundstücksflächen 
Die Stellung der Baukörper ist aus dem vorangegange nen Architekten- und 
Investorenwettbewerb abgeleitet. Die festgesetzten Baugrenzen lassen nur einen geringen 
Spielraum für Erweiterungen und Verschiebungen zu. Sie ermöglichen eine Quer- und eine 
Straßenrandbebauung zur Straße Sentruper Höhe mit e iner ruhigen Freiflächenzone im 
rückwärtigen Bereich. Durch die Rücknahme der Baugr enze für das III-Geschoss wird die 
Bebauung zur nördlichen Nachbarbebauung, zur Straße nseite Sentruper Höhe sowie zur 
Waldeyerstraße, zurückgestaffelt.  
Für die Unterstellung von Abfalltonnen ist eine wei tere überbaubare Fläche festgesetzt. Es wird 
ergänzend definiert, dass Abfalltonnen ausschließli ch hier untergebracht werden. Für die 
Entsorgungstermine ist eine private Fläche an der S traße Sentruper Höhe freigehalten. Weitere 
ebenerdige Nebenanlagen, mit Ausnahme von Fahrradab stellplätzen und einer 
Freiflächenmöblierung, sind unzulässig.   
Zahl der Vollgeschosse 
Die Bereiche der überbaubaren Flächen sind für die Wohngebäude zwei- und dreigeschossig 
und für die Nebenanlage für Abfalltonnen eingeschos sig, jeweils zwingend, festgesetzt. Damit 
wird die gestaffelte Struktur der geplanten Gebäude  nachvollzogen. Der Rat der Stadt Münster 
ist am 27.06.2012 der Anregung, die Dicht, die Höhe , die Geschossigkeit und die Dachform der 
geplanten Bebauung zu verändern bzw. zu verringern dadurch gefolgt, dass das 
Staffelgeschoss des nördlichen Gebäudes auf der Nor dseite komplett und nicht nur Teilweise 
zurück springt. 
Bauhöhen und Dachform 
Die Dächer der Gebäude werden als Flachdächer ausge bildet. Für die Gebäudehöhe wird ein 
maximales Maß von 9,5 m festgesetzt. Bezugspunkt fü r die Höhenangaben ist jeweils die 
Oberkante der fertig gestellten Grundstücksfläche, die zur unmittelbaren Erschließung dient, 
gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweili gen Gebäudes bzw. Gebäudeteils. Damit 
überschreiten die Höhen den Maßstab der näheren Umgebung auch zur nördlich angrenzenden 
Bebauung nicht. Zusätzlich wird hier neben der Einh altung der Abstandsflächen auch zum 
Schutz der angrenzenden offenen, eingeschossigen Wo hnbebauung entlang der gesamten 
nordwestlichen Grundstücksgrenze eine drei Meter breite private Grünfläche festgesetzt. 
6.2.3 Material, Farbgebung 
Damit die beabsichtigte bauliche Gestalt realisiert  wird, sind die Ansichtspläne des Vorhabens 
in den Plan zur Bebauungsplanänderung aufgenommen w orden und sind Bestandteil der 
Festssetzungen. Aus Gründen der einheitlichen Gesta lt und durch die Wahl eines ortsüblichen 
Fassadenmaterials ist - dem bestehenden Bebauungspl an Sentruper Höhe entsprechend - für 
die Außenwandflächen aller Gebäude auf der Grundlag e der Ansichtspläne vorgeschrieben, 
dass sie mit einem roten bis rotbraunen Steinmaterial einheitlich zu verblenden sind.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
Begründung / Seite 5 von 9 
6.2.4 Stellplätze 
Für die Inanspruchnahme der Grundstücksflächen entf allen von 19 vorhandenen Stellplätzen 
der Gemeinbedarfsnutzungen 10 Stellplätze. Als Ersa tz werden auf der Gemeinbedarfsfläche 
zusätzlich zu den verbleibenden 9 Stellplätzen weit ere 6 Stellplätze - 3 Stellplätze durch eine 
Vergrößerung der bestehenden Anlage und 3 weitere S tellplätze östlich des Jugendheims - neu 
geschaffen. Das heute notwendige Maß der erforderli chen Stellplätze für die vorhandenen 
Gemeinbedarfsnutzungen von 15 Stellplätzen wird dam it eingehalten. Im 
Freiflächengestaltungsplan ist diese Maßnahme dargestellt. 
Für die neue Wohnanlage werden, wie in der Planzeic hnung und in den textlichen 
Festsetzungen festgesetzt, die erforderlichen KFZ - Stellplätze ausschließlich in einer 
Tiefgarage nachgewiesen. Die Zufahrt und damit die Sicherung der Erschließung erfolgt von 
der Straße Sentruper Höhe über die Zufahrt der südl ich gelegenen Stellplatzzufahrt der Fläche 
für den Gemeinbedarf. Sie ist zusätzlich als mit Ge hrechten, Fahrrechten und Leitungsrechten 
zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger bela stete Fläche im Bebauungsplan 
festgesetzt. Die Tiefgaragenrampe wird durch 1,0 Me ter hohe seitliche Mauern eingefasst, um 
das nordwestlich angrenzende Kirchengebäude vom Woh ngrundstück visuell abzuschirmen. 
Die Begrenzungswand zum Kirchengrundstück ist 2,0 m  vor der Einmündung auf eine Höhe 
von 0,5 m abzusenken. 
6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstücksabgrenzungen 
Alle Freiflächen sind auf der Grundlage eines Freif lächengestaltungsplanes zu gestalten und 
dauerhaft zu erhalten. 
Zwischen der Kirche und der geplanten Bebauung befi ndet sich eine Roteiche, die eine 
ausgeprägte Gabelung von Starkästen und in Teilen t rockenes Holz aufweist und damit als 
verstärkt bruchgefährdet gilt. Eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan erfolgt daher nicht.  
An der nordwestlichen Grundstücksgrenze befindet si ch ein geschlossener Baum- und 
Strauchbestand, der im Wesentlichen in der Baumschi cht aus Feldahorn besteht und aufgrund 
seiner Prägung, seiner Funktion als Gliederung zwis chen der vorhandenen und der geplanten 
Bebauung sowie seiner städtökologischen Bedeutung i n einer Breite von 3,0 m als private 
Grünfläche festgesetzt ist.  
Als Grundstücksabgrenzung und als Abgrenzung des Vorgartens zum öffentlichen Straßenraum 
sind nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m und Hec ken zulässig, um die Qualität des 
öffentlichen Raumes zu gewährleisten und die angren zenden Freiflächen und Gebäude 
weitgehend erlebbar zu machen.  
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
Die gebietsinterne Erschließung des Wohngebietes is t vorhanden. Sie besteht aus einem Netz 
von ausgebauten Straßen wobei Waldeyerstraße, Sentr uper Straße, Tondernstraße und 
Schmeddingstraße eine Haupterschließungsfunktion übernehmen.  
Der gesamte Bereich des Wohngebietes Sentruper Höhe ist eine Tempo-30-Zone.  
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, St rom sowie die Entsorgung von Schmutz- 
und Regenwasser sind vorhanden und so bemessen, das s sie für die Anbindung der beiden 
Wohngebäude ausreichen.  
Für die auf dem Gemeinbedarfsgrundstück vorhandenen  beiden Glascontainer wird im weiteren 
Verfahren ein neuer Standort nachgewiesen.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
Begründung / Seite 6 von 9 
6.5 Altlasten / Altstandorte 
Im Plangebiet sind nach derzeitigem Kenntnisstand k eine Altlasten bzw. 
Altlastenverdachtsflächen vorhanden.  
6.6 Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derze itigem Kenntnisstand keine 
Bodendenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW . Bei Bodeneingriffen in einer über 
Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft kö nnen jedoch jederzeit archäologische 
Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale ent deckt werden. Gemäß § 15 DSchG 
NW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzügl ich der Stadt Münster (Tel. 
0251/4926148) oder der LWL- Archäologie für Westfal en, An den Speichern 7, 48157 Münster 
anzuzeigen (0251/591-8880). Die Fundstelle ist nach  § 16 Abs. 1  DSchG unverändert zu 
erhalten. 
7. Flächenbilanz 
Gesamtes Plangebiet 1.846 m² 100,0 % 
Gemeinbedarfsfläche (GFL-AE) 166 m² 9,0 % 
Baugebiet 1.680 m² 91,0 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8. Auswirkungen auf die Umwelt   
Der Bebauungsplan Nr. 323 wird im beschleunigten Ve rfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, 
da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwickl ung handelt, dessen Grundfläche 
weniger als 20.000 m² aufweist. Eine für die Anwend ung des beschleunigten Verfahrens 
unzulässige Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten 
Schutzgüter (FFH-Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) i st ebenso ausgeschlossen wie die 
Begründung der Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens nach Bundes- oder Landesrecht. 
Eine förmliche Umweltprüfung ist damit nicht erford erlich. Die mit der Planung verbundenen 
Umweltauswirkungen werden in den folgenden Kapiteln zusammengefasst. 
8.1 Kurzdarstellung der Planung 
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtliche n Voraussetzungen für Wohnbebauung 
auf einem Kirchengrundstück an der St. Theresia Kir che im Stadtteil Sentrup geschaffen. 
Geplant sind zwei Wohngebäude mit 16 Wohneinheiten. 
8.2 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung 
8.2.1 Menschen 
Von der kleinflächigen Bebauung gehen keine Immissi onen aus, die in der Nachbarschaft zu 
immissionsschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigu ngen führen könnten. Ebenso wirken auf 
das geplante Bauvorhaben keine Lärmimmissionen durc h den Verkehr der angrenzenden 
Straßen (Tempo-30-Zone) ein, die für die geplante Wohnnutzung beachtlich wären. 
8.2.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt / Eingriffe in Natur und Landschaft 
Bei der für die Wohnnutzung vorgesehen Fläche hande lt sich um Wiesenflächen mit zum Teil 
markantem Baumbestand (Alter gemäß Luftbildauswertu ng ca. 45 Jahre). Der überwiegende 
Teil des Grundstücks wird durch die geplanten Wohng ebäude und die Tiefgarage in Anspruch

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genommen. Der Gehölzbestand im nordwestlichen Randb ereich des Grundstücks soll auch als 
Abschirmung gegenüber der benachbarten Bebauung erh alten werden. Innerhalb der in diesem 
Bereich festgesetzten privaten Grünfläche wird im F reiflächengestaltungsplan ein 
entsprechender Gehölzstreifen dargestellt. Für die innerhalb der Freifläche zwischen Kirche und 
Neubebauung wachsenden Roteiche ist gemäß Freifläch engestaltungsplan ebenfalls eine 
Erhaltung vorgesehen. Eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan erfolgt nicht, da aufgrund 
des Erhaltungszustandes des Baumes zur nachhaltigen  Sicherung Pflege- und 
Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Durch geschn ittene Hainbuchenhecken erfolgt eine 
Eingrünung der Wohnbebauung zur Sentruper Höhe und zum Kirchengrundstück. 
Eine Ausgleichsverpflichtung nach dem Bundesnatursc hutzgesetz ist bei Bebauungsplänen der 
Innenentwicklung mit einer Größe < 20.000 m² nach §  13a BauGB grundsätzlich nicht gegeben. 
Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauu ngsplans zu erwarten wären, gelten als im 
Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. 
Zu berücksichtigende bedeutsame Biotope als Lebensr aum für Tiere und Pflanzen 
(insbesondere FFH- oder Vogelschutzgebiete) liegen nicht vor. Ebenso ist eine Betroffenheit 
von planungsrelevanten, geschützten Tierarten nicht  zu erwarten. Jedenfalls ist innerhalb des 
stark durchgrünten Ortsteiles auszuschließen, dass Arten, die ggf. das bisherige 
Gartengrundstück z.B. als Nahrungsraum genutzt habe n (z.B. Fledermäuse), nachhaltig 
beeinträchtigt werden. Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sind nicht zu erwarten. Eine 
vertiefende Untersuchung ist aufgrund der Ausstattung und Lage der Fläche entbehrlich. 
8.2.3 Naturhaushalt  
Im Bereich des Plangebietes befinden sich nach Anga ben des Geologischen Dienstes NRW 
schutzwürdige Böden in Form von Plaggeneschböden. D urch die innerstädtische Lage und die 
damit verbundene Überformung der Böden ist jedoch n icht davon auszugehen, dass der 
Plaggenesch noch in einer erhaltenswerten Ausprägun g anzutreffen ist. Darüber hinaus 
entspricht die Innenverdichtung dem Grundprinzip de r Nachhaltigkeit, mit Grund und Boden 
sparsam umzugehen. Altlasten-/Verdachtsflächen sind nicht bekannt. 
Der Wasserhaushalt und das Klima werden durch die k leinflächige Baumaßnahme nicht in 
relevantem Umfang tangiert. Auswirkungen auf die La ndschaft ergeben sich an dem 
innerstädtischen Standort nicht. 
8.2.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Die geplante Bebauung grenzt unmittelbar an die St.  Theresienkirche an. Eine Ausweisung als 
Baudenkmal ist jedoch nicht gegeben. Bodendenkmale sind nicht bekannt. Sollten sich bei den 
Bauarbeiten Hinweise auf eine bodendenkmalpflegeris che Bedeutung ergeben, erfolgt 
unmittelbar eine Beteiligung der Unteren Denkmalbeh örde der Stadt Münster oder der LWL-
Archäologie für Westfalen. 
8.3 Zusammenfassung 
Mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungs planes Nr. 323 erfolgt eine 
Nachverdichtung mit Wohnbebauung im Ortsteil Sentru p. Eine Ausgleichsverpflichtung für 
Eingriffe in Natur und Landschaft ergibt sich für d en Bebauungsplan im Innenbereich nicht. Der 
vorhandene Gehölzbestand soll im nordwestlichen Ber eich erhalten werden. Darüber hinaus ist 
für das neue Wohnquartier zwischen Kirche und neuer  Bebauung ein Standort für einen 
prägenden Baum vorgesehen. Einzelne Bäume und Strau chgehölze können mit der 
Realisierung des Bauvorhabens nicht erhalten werden . Sonstige maßgebliche 
Umweltbeeinträchtigungen liegen nicht vor. Den Eing riffen steht eine aus 
Umweltgesichtspunkten sinnvolle Verdichtung im Innenbereich gegenüber.

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9. Gesamtabwägung 
Die Siedlung Sentruper Höhe, die in mehreren Zeitab schnitten ab den 1930er Jahren 
entstanden ist, prägt eine einheitliche städtebauli che Grundstruktur mit eigenständigen 
Baukörpern, die aber in ihrer Grundkubatur mit Schr ägdach und der Materialwahl an den 
Fassaden ein homogenes Gesamtbild ergeben. Das Gest altungsmerkmal Schrägdach ist ein 
entscheidendes, den Straßenraum und das Siedlungsbi ld prägendes Erkennungszeichen. In 
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 wurde b esonderen Wert darauf gelegt, dass 
diese städtebauliche Gesamtsituation erhalten werde n soll und sich die Neubauten in dieses 
historische Gefüge einbinden sollen. In Bezug auf d ie Festsetzung von Flachdächern steht der 
Bebauungsplan mit dieser Gestaltungsvorgabe im Widerspruch. 
Der im Wettbewerbsverfahren prämierte Entwurf, der die Grundlage für den Bebauungsplan 
bildet, stimmt mit den übergeordneten städtischen Z ielsetzungen überein (siehe im Einzelnen: 
Kapitel 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen und Kapitel 5. Planungsziele). Er überzeugte 
im Gegensatz zu anderen nicht prämierten Entwürfen mit geneigten Dächern. Dem Beirat für 
Stadtgestaltung ist in seiner nicht-öffentlichen Si tzung vom 26.05.2010 das Ergebnis des 
Wettbewerbsverfahrens vorgestellt worden. Letztlich  muss festgestellt werden, dass der 
Bereich der Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr . 323 nicht unter die o.a. 
Gestaltungsrichtlinien dieses Bebauungsplanes fällt  und somit schon bislang eine Ausnahme 
darstellte. Unter Abwägung dieser Gesichtspunkte is t die Flachdachfestsetzung an dieser Stelle 
im Bereich Sentruper Höhe vertretbar und richtig. 
Der vorhandene Baumbestand ist aufgrund seines Alte rs prägend und als Bestandteil des 
Wohnquartiers erlebbar. Durch die Baumaßnahme werde n einige Bäume entfernt und der 
Grünbestand geringer und zum Teil zurückgeschnitten . Durch die Festsetzung einer privaten 
Grünfläche für den an der nordwestlichen Grundstück sgrenze befindlichen geschlossenen 
Baum- und Strauchbestandes zusammen mit den weiteren Maßnahmen der Freiflächenplanung 
werden die v. g. Folgewirkungen weitgehend kompensi ert. In Abwägung mit den 
wohnungspolitischen Zielen ist der verbleibende Verlust an Grünbestand hinnehmbar. 
Durch die Unterbringung der erforderlichen KFZ – St ellplätze in einer TGA werden potentielle, 
durch den zusätzlich entstehenden Verkehr bedingte Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft 
weitgehend minimiert. Die TGA – Zufahrt ist so posi tioniert, dass sie von unmittelbar 
angrenzenden Wohngrundstücken abgewandt ist. Abwägu ngserhebliche Belästigungen für die 
Nachbarschaft sind somit ausgeschlossen.  
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 
Zur Durchführung des Bebauungsplanes sind keine Maß nahmen der öffentlichen Hand zur 
Ordnung des Grund und Bodens erforderlich. 
Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergän zende, öffentlich-rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem V orhabenträger abgeschlossen 
(Durchführungsvertrag). 
Wesentliche Inhalte des Vertrags werden sein:  
- Die Einhaltung der in dieser Begründung aufgeführte n städtebaulichen Ziele und der 
daraus folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans,  
- die Beachtung der technischen und gestalterischen A nforderungen an die Bau-, 
Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen und 
- eine Realisierungsverpflichtung zu den Bau- und Erschließungsvorhaben

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Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der 
Bevölkerung, - insbesondere auf die sozialen, wirts chaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die 
Belange der Familien, der jungen, alten und behinde rten Menschen sowie die unterschiedlichen 
Auswirkungen auf Frauen und Männer - wurden die zus tändigen Fachämter beteiligt. Während 
dieser Behördenbeteiligungen sowie während der Bete iligungen der Bürgerinnen und Bürgern 
im Planverfahren sind zzt. keine weiteren Anhaltspu nkte ersichtlich, die eine nicht 
berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen. 
Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im 
Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswir ken. Nachteilige Auswirkungen in 
sozialer und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nic ht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht 
erforderlich.  
Gemäß § 12 BauGB wird mit dem Vorhabenträger vor de m Satzungsbeschluss zur 
Bebauungsplanänderung ein Durchführungsvertrag gesc hlossen, in dem er sich zur 
Durchführung des Vorhabens und zur Tragung der Plan ungs- und Erschließungskosten 
verpflichtet (Durchführungsvertrag).  
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
der durch den Rat der Stadt Münster am __________ a ls Satzung 
beschlossenen vorhabenbezogenen 2. Änderung des Beb auungsplanes 
Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Walde yerstraße / 
Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche)  
Münster, den __________  
__________  
Lewe  
Oberbürgermeister

Beschlussvorlage

3047 Zeichen

V/0632/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 2.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe im 
Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) 
Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.09.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Rates vom 27.06.2012 modifizierte Entwurf der 
vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe 
im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) wird aufgrund der §§ 2 und 
10 Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 12 und 13a Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 
Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen.  
Die Begründung zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten oder Folgekosten en t-
stehen. Der Vorhabenträger übernimmt entsprechend dem Durchführungsvertrag die Planungs- 
und Erschließungskosten.  
 
 
 
Begründung: 
Der Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 323 hat vom 10.10. bis 
zum 10.11.2011 öffentlich ausgelegen.  Während der Auslegung wurden Stellungnahmen (siehe 
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0937/2011) vorgetragen, über die der Rat der Stadt Münster am 
27.06.2012 Beschluss gefasst hat.  
 
Aufgrund dieser Ratsbeschlüsse hat der Vorhabenträger zwischenzeitlich seine Planung modif i-
ziert. Danach wird zur Schaffung von bedarfsgerechten Wohnungen die Baugrenze für das III -
Geschoss des nördlichen Gebäudes nach Süden ver setzt. Zur nördlichen Nachbarbebauung en t-
steht eine Abstaffelung, während auf der Südseite das III -Geschoss bündig an die darunterliege n-
den Geschosse anschließt. Hierdurch wird dem Ratsbeschluss vom 27.06.2012, Beschluss 1.1.4, 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0632/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.08.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0632/2012 
zur Staffelung des III -Geschosses auf der Nordseite des geplanten Baukörpers voll entsprochen. 
Darüber hinaus entspricht diese Planung der Staffelung des anderen Baukörpers.  
 
Durch diese Modifizierung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, nachbarliche Belange 
nicht beeinträchtigt und die Beschlüsse des Rates vom 27.06.2012 inhaltlich umg esetzt. Daher ist 
weder eine erneute Offenlegung noch eine weitere Beteiligung der Ämter und Träger öffentlicher 
Belange sowie der parlamentarischen Gremien erforderlich.  
Der ergänzte Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger ist bis zur Sitzung des Rates zu u n-
terzeichnen.  
Somit kann die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 gemäß Beschluss-
vorschlag 2 als Satzung beschlossen werden.  
 
 
 
I.V.  
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Textl. Festsetzungen 
3. Plan 
4. Freiflächengestaltungsplan 
5. Ansichten

Beratungsverlauf (1)

19.09.2012 Rat
TOP 26.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bebauungsplan Nr. 323, 2. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Waldeyerstraße 80I
  • Tondernstraße
  • Schmeddingstraße
  • An den Speichern 7
  • Albersloher Weg 33

Bebauungsplan Nr. 323, 2. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0632/2012
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37