V/0632/2012
Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323:
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V-0632-2012-Anlage-4-Freiflächengestaltungsplan
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Anlage 4 zur Vorlage V/0632/2012 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Freiflächengestaltungsplan ST ADT M TÜNS ER
V-0632-2012-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0632/2012 Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 1 T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n zur vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) 1. Textliche Festssetzungen gemäß § 12 BauGB 1.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind zwe i Wohngebäude (mit gemeinsamen Kellergeschoss einschließlich Tiefgarage) mit bis z u je zwei Einzimmerwohnungen, bis zu je einer Zweizimmerwohnung, bis zu je drei Dreizimm erwohnungen und bis zu je zwei Vierzimmerwohnungen (insgesamt bis zu 16 Wohnungen) zulässig. 1.2 Die erforderlichen KFZ -Stellplätze werden auss chließlich in der festgesetzten Tiefgarage nachgewiesen. Die Zufahrt erfolgt von der Straße Se ntruper Höhe über die Zufahrt der Stellplatzanlage der Fläche für den Gemeinbedarf. 1.3 Abfalltonnen werden ausschließlich in der oberi rdisch festgesetzten Nebenanlage unter- gebracht. Weitere ebenerdige Nebenanlagen mit Ausna hme von Fahrradabstellplätzen und einer Freiflächenmöblierung sind unzulässig. 1.4 Die Dächer der Gebäude werden als Flachdächer a usgebildet. Die Bauhöhe wird auf ma- ximal 9,5 m festgesetzt. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Ob erkante der fertig gestellten Grund- stücksfläche, die zur unmittelbaren Erschließung di ent, gemessen in der Mitte der Fassa- denlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils. 1.5 Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens s ind Bestandteil der Festssetzungen des Bebauungsplans. Die Außenwandflächen aller Gebäude sind auf der Grundlage der An- sichtspläne zu gestalten und mit einem roten bis ro tbraunen Steinmaterial einheitlich zu verblenden. 1.6 Der dargestellte Freiflächengestaltungsplan ist Bestandteil der Festssetzungen des Be- bauungsplans. Alle Freiflächen sind auf der Grundla ge des Freiflächengestaltungsplans zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. 1.7 Als Grundstücksabgrenzung und als Abgrenzung de s Vorgartens zum öffentlichen Stra- ßenraum sind nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m und Hecken zulässig. 2. Hinweise 2.1 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergän zende, öffentlich-rechtliche Ver- einbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorh abenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag). 2.2 Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfa len (DSchG NW) ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder der LWL – Archäologie für Westfalen, An den Speiche rn 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG NW unverändert zu erhalten. 2.3 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN- Vorschriften) können während der Dienststunden bei der Stadt Münster, im Kunden- zentrum Planen – Bauen – Umwelt im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
V-0632-2012-Anlage-5-Ansichten
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Anlage 5 zur Vorlage V/0632/2012 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Ansichten ST ADT M TÜNS ER Ansicht Waldeyerstraße Ansicht Nordwest Ansicht / Schnitt Nordost Ansicht Sentruper Höhe
V-0632-2012-Anlage-3-Planverkleinerung
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II II III III I TGa Nebenanlage für Abfalltonnen P P 266 II 13 192 II 5 Kindergarten 193 I 58 Jugendheim I 60 262 I 5253 62 II 59 II 61 14 15 II 63 II 65 67 13 II 9 10 12 I 8 I I10 8 363 Sentrupe r Höhe I 34 194 197 40 I II 198 I 38 42 204 I36 I 200 199 ST. Theresien - Kirche 29 II 285 I 369 368 II 27 25 23 283 71 II 21 II 70 281 II 279 278 I 72 74 I Sentruper Höhe 31 240 II 284 273 286 276 275 274 74 I II 277 II I II 164 165 73 II 75 Sportplatz 163 1 245 203 48 I I 46 I 201 I 44 202 34 335 I 35 I 243 223 241 33 272 I 239 21 22 3 78 Waldeyerstraße 80 I II II 81 II 20 II 22 21 I II 26 Baugebiet für zwei Wohngebäude (mit gemeinsamen Kellergeschoss einschließlich Tiefgarage) 0,4 1,1 FD BH max. 9,50 m 69.0 69.1 GFL AE Anlage 3 zur Vorlage V/0632/2012 Bebauungsplan Nr. 323, 2. Änderung Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Wohngbiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) - Planverkleinerung - Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER
V-0632-2012-Anlage-1-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage V/0632/2012 Begründung / Seite 1 von 9 B e g r ü n d u n g zur vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................1 2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan.............................................................................. 2 3.2 bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen........................................... 2 4. Räumliche und strukturelle Situation .....................................................................................................2 5. Planungsziele ........................................................................................................................................3 6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................3 6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 3 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 3 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .....................................................................................3 6.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe...........................................................................................4 6.2.3 Material, Farbgebung ........................................................................................................4 6.2.4 Stellplätze..........................................................................................................................5 6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstücksabgrenzungen .......................................................5 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung ................................................................................................. 5 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur.......................................................................... 5 6.5 Altlasten / Altstandorte................................................................................................................ 6 6.6 Denkmalschutz / Archäologie..................................................................................................... 6 7. Flächenbilanz.........................................................................................................................................6 8. Auswirkungen auf die Umwelt ...............................................................................................................6 8.1 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 8.2 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung.................................................................................. 6 8.2.1 Menschen..........................................................................................................................6 8.2.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt / Eingriffe in Natur und Landschaft ...................7 8.2.3 Naturhaushalt....................................................................................................................7 8.2.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter..................................................................................7 8.3 Zusammenfassung..................................................................................................................... 7 9. Gesamtabwägung..................................................................................................................................8 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .......................................................................8 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Die vom Rat der Stadt Münster am 10.11.2010 eingele itete vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 (Vorlage Nr. V/0715/201 0) soll gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 12 und 13a B augesetzbuch zur Nachverdichtung und Innenentwicklung durchgeführt werden. Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist das Vorhaben der Kirchengemeinde, ihr Grundstück teilweise einer Wohnbebauung zuzuführen. Hierzu hat sie einen Wettbewerb durchgeführt. Der prämierte Entwurf mit zwei freist ehenden Baukörpern bildet die Grundlage für den Vorhaben- und Erschließungsplan, der realisiert werden soll. Das Vorhaben stimmt mit den städtischen Zielsetzungen überein, da es: - an zentraler Stelle im Stadtteil das Wohnungsangebot erhöht, Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Begründung / Seite 2 von 9 - kurze Wege zu den Versorgungseinrichtungen ermöglicht und - einer städtebaulich maßvollen Nachverdichtung entspricht. Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplane s Nr. 323 wird daher im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch durchgeführt. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungspl anbereiches Nr. 323 umfasst den westlichen Teil des Kirchengrundstücks im Wohnstadt teil Sentrup, nördlich der Waldeyerstraße und zwischen der Straße Sentruper Höhe und der Kirc he St. Theresia bis einschließlich einem Teil der südlich gelegenen Stellplatzanlage. Die Gr enzen des räumlichen Geltungsbereiches des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt für den Änderungsbereich als Wohnbaufläche sowie Symbole für Kirche, Jugendheim und Kindergarten dar. Eine flächenmäßige Darstellung für den Gemeinbedarf existiert nicht. Die Inhalte der Änderung sind somit im Sinne des § 8 (2) Satz 1 Baugesetzbuch aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. 3.2 bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Der Änderungsbereich liegt im rechtskräftigen Bebau ungsplan Nr. 323 in der Fassung der 1. Änderung. Dieser Bebauungsplan setzt für den Änderu ngsbereich eine Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Kirche, Jugendheim und Kindergarten fest. Damit das Planungsziel, auf dieser Fläche eine Wohn bebauung zu ermöglichen, realisiert werden kann, muss der Bebauungsplan geändert werden. 4. Räumliche und strukturelle Situation Der ca . 1800 m² große Änderungsbereich stellt eine Freifläc he dar und ist ein unbebauter Teil der Fläche für Gemeinbedarf, auf denen sich die kat holische St. Theresia Kirche, ein Jugendheim und ein Kindergarten befinden. Die notwe ndigen Stellplätze sind den entsprechenden Einrichtungen auf der Gemeinbedarfsfläche vorgelagert. Im südwestlichen Bereich der Gemeinbedarfsfläche un d damit im Änderungsbereich ist eine offene Rasenfläche für Freiraumaktivitäten vorhande n. Der hier vorhandene Baumbestand ist aufgrund seines Alters prägend und als Bestandteil des Wohnquartiers erlebbar. In unmittelbarer Nähe, an der Waldeyerstraße, sind einige Läden für den täglichen Bedarf, gastronomische Nutzungen und Dienstleistungen vorhanden. Entlang der Waldeyerstraße erstreckt sich eine Beba uung von zwei- bis dreigeschossigen Gebäuden mit steil geneigten Dächern. Die weitere U mgebung des Änderungsbereichs wird überwiegend von freistehenden ein- und zweigeschoss igen Wohnhäusern auf großen, stark durchgrünten Grundstücken geprägt. Freie, noch zu b ebauende Grundstücke gibt es kaum. Öffentliche Grünflächen mit integrierten Spielfläch en sind in der näheren Umgebung vorhanden und decken den notwendigen Bedarf. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Begründung / Seite 3 von 9 5. Planungsziele Nach einem Architekten- und Investorenwettbewerb, d en die kath. Kirche St. Theresien durchgeführt hat, sollen westlich des Kirchengebäud es zwei Wohngebäude (mit gemeinsamen Kellergeschoss einschließlich Tiefgarage) mit insge samt bis zu 16 Wohneinheiten in einer zwei- bis dreigeschossigen Bauweise, mit zweiseitig zurüc k gestaffeltem dritten Geschoss und Flachdach, errichtet werden. Die beiden Wohnhäuser überschreiten mit ihren Höhen den Maßstab der näheren Umgebung nicht und halten eine der Lage angemessene Dichte ein. Die städtebauliche Verträglichkeit im Hinblick auf den zentralen / sensiblen Bereich und dem flächenmäßigen Umfang dieser Baumaßnahme soll durch den Bebauungsplan gesichert werden. Hierzu gehören die Sicherung eines angemessenen Fre iflächenanteils, eine städtebaulich verträgliche Anlage der erforderlichen Stellplätze sowie der Erhalt bzw. der Ersatz der prägenden Grünelemente. Es wird ein innovatives Wohnkonzept mit barrierefre ien Wohnungen angestrebt. Damit entstehen flexible Wohnungsangebote für alle Bevölk erungsgruppen, die sich besonders für mobilitätseingeschränkte Personengruppen eignen und zunehmend benötigt werden. Das Vorhaben reagiert mit diesen baulichen Rahmenbeding ungen auch auf die demographischen Herausforderungen des Stadtteils. Es ist eine städtebaulich und stadtgestalterisch ve rträgliche Interpretation von Wohnnutzungen für absehbar bestehende Bedarfe an einem strukturel l sinnvollen Standort vorgesehen. Das Wohnen in zentraler Lage der Sentruper Höhe wird in unmittelbarer Nähe zu den wenigen, im Stadtteil verbliebenen Versorgungsinfrastrukturen - und damit auch der Stadtteil selbst – gestärkt; ebenso werden den siedlungs- und wohnungs strukturellen, allgemeinen städtebaulichen Zielen „Innenentwicklung vor Außene ntwicklung“ und „neues Bauen im Bestand“ entsprochen. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Den Planungszielen gemäß sollen 2 Wohngebäude im Ge schosswohnungsbau (mit gemeinsamem Kellergeschoss einschließlich Tiefgarag e) entstehen. Die dafür getroffenen Festsetzungen, insbesondere zur baulichen Nutzung, sowie zur Baugestaltung, bilden die Grundzüge der Planung. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte Art der baulichen Nutzung Aufgrund der zentralen Lage im Stadtteil Sentrup un d der kurzen Wege zu den Versorgungseinrichtungen soll der Bereich westlich der Kirche St. Theresia innerhalb des Änderungsbereiches künftig dem Wohnen dienen. Deshalb wird der Bereich als Baugebiet für zwei Woh ngebäude (mit gemeinsamem Kellergeschoss einschließlich Tiefgarage) festgeset zt. Durch textliche Festsetzung wird ergänzend definiert, dass zwei Wohngebäude mit insg esamt bis zu 16 Wohnungen (bis zu je zwei Einzimmerwohnungen, bis zu je einer Zweizimmer wohnung, bis zu je drei Dreizimmerwohnungen und bis zu je zwei Vierzimmerwo hnungen) zulässig sind. Mit der Festsetzung wird die Angebotsvielfalt der Wohnungen festgelegt, um in zentraler Lage im Stadtteil eine breite Nutzerschicht ansiedeln zu können. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Begründung / Seite 4 von 9 Maß der baulichen Nutzung Als Grundflächenzahl wird das Maß von 0,4 und als G eschossflächenzahl das Maß von 1,1 festgesetzt, um die geplante Bebauung abzusichern. Die festgesetzte Grundflächenzahl entspricht damit der Dichte im gesamten bestehenden Bebauungsplan Nr. 323. Die festgesetzte Geschossflächenzahl ist der zentralen Lage angemessen. 6.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe überbaubare Grundstücksflächen Die Stellung der Baukörper ist aus dem vorangegange nen Architekten- und Investorenwettbewerb abgeleitet. Die festgesetzten Baugrenzen lassen nur einen geringen Spielraum für Erweiterungen und Verschiebungen zu. Sie ermöglichen eine Quer- und eine Straßenrandbebauung zur Straße Sentruper Höhe mit e iner ruhigen Freiflächenzone im rückwärtigen Bereich. Durch die Rücknahme der Baugr enze für das III-Geschoss wird die Bebauung zur nördlichen Nachbarbebauung, zur Straße nseite Sentruper Höhe sowie zur Waldeyerstraße, zurückgestaffelt. Für die Unterstellung von Abfalltonnen ist eine wei tere überbaubare Fläche festgesetzt. Es wird ergänzend definiert, dass Abfalltonnen ausschließli ch hier untergebracht werden. Für die Entsorgungstermine ist eine private Fläche an der S traße Sentruper Höhe freigehalten. Weitere ebenerdige Nebenanlagen, mit Ausnahme von Fahrradab stellplätzen und einer Freiflächenmöblierung, sind unzulässig. Zahl der Vollgeschosse Die Bereiche der überbaubaren Flächen sind für die Wohngebäude zwei- und dreigeschossig und für die Nebenanlage für Abfalltonnen eingeschos sig, jeweils zwingend, festgesetzt. Damit wird die gestaffelte Struktur der geplanten Gebäude nachvollzogen. Der Rat der Stadt Münster ist am 27.06.2012 der Anregung, die Dicht, die Höhe , die Geschossigkeit und die Dachform der geplanten Bebauung zu verändern bzw. zu verringern dadurch gefolgt, dass das Staffelgeschoss des nördlichen Gebäudes auf der Nor dseite komplett und nicht nur Teilweise zurück springt. Bauhöhen und Dachform Die Dächer der Gebäude werden als Flachdächer ausge bildet. Für die Gebäudehöhe wird ein maximales Maß von 9,5 m festgesetzt. Bezugspunkt fü r die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Grundstücksfläche, die zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweili gen Gebäudes bzw. Gebäudeteils. Damit überschreiten die Höhen den Maßstab der näheren Umgebung auch zur nördlich angrenzenden Bebauung nicht. Zusätzlich wird hier neben der Einh altung der Abstandsflächen auch zum Schutz der angrenzenden offenen, eingeschossigen Wo hnbebauung entlang der gesamten nordwestlichen Grundstücksgrenze eine drei Meter breite private Grünfläche festgesetzt. 6.2.3 Material, Farbgebung Damit die beabsichtigte bauliche Gestalt realisiert wird, sind die Ansichtspläne des Vorhabens in den Plan zur Bebauungsplanänderung aufgenommen w orden und sind Bestandteil der Festssetzungen. Aus Gründen der einheitlichen Gesta lt und durch die Wahl eines ortsüblichen Fassadenmaterials ist - dem bestehenden Bebauungspl an Sentruper Höhe entsprechend - für die Außenwandflächen aller Gebäude auf der Grundlag e der Ansichtspläne vorgeschrieben, dass sie mit einem roten bis rotbraunen Steinmaterial einheitlich zu verblenden sind. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Begründung / Seite 5 von 9 6.2.4 Stellplätze Für die Inanspruchnahme der Grundstücksflächen entf allen von 19 vorhandenen Stellplätzen der Gemeinbedarfsnutzungen 10 Stellplätze. Als Ersa tz werden auf der Gemeinbedarfsfläche zusätzlich zu den verbleibenden 9 Stellplätzen weit ere 6 Stellplätze - 3 Stellplätze durch eine Vergrößerung der bestehenden Anlage und 3 weitere S tellplätze östlich des Jugendheims - neu geschaffen. Das heute notwendige Maß der erforderli chen Stellplätze für die vorhandenen Gemeinbedarfsnutzungen von 15 Stellplätzen wird dam it eingehalten. Im Freiflächengestaltungsplan ist diese Maßnahme dargestellt. Für die neue Wohnanlage werden, wie in der Planzeic hnung und in den textlichen Festsetzungen festgesetzt, die erforderlichen KFZ - Stellplätze ausschließlich in einer Tiefgarage nachgewiesen. Die Zufahrt und damit die Sicherung der Erschließung erfolgt von der Straße Sentruper Höhe über die Zufahrt der südl ich gelegenen Stellplatzzufahrt der Fläche für den Gemeinbedarf. Sie ist zusätzlich als mit Ge hrechten, Fahrrechten und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger bela stete Fläche im Bebauungsplan festgesetzt. Die Tiefgaragenrampe wird durch 1,0 Me ter hohe seitliche Mauern eingefasst, um das nordwestlich angrenzende Kirchengebäude vom Woh ngrundstück visuell abzuschirmen. Die Begrenzungswand zum Kirchengrundstück ist 2,0 m vor der Einmündung auf eine Höhe von 0,5 m abzusenken. 6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstücksabgrenzungen Alle Freiflächen sind auf der Grundlage eines Freif lächengestaltungsplanes zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. Zwischen der Kirche und der geplanten Bebauung befi ndet sich eine Roteiche, die eine ausgeprägte Gabelung von Starkästen und in Teilen t rockenes Holz aufweist und damit als verstärkt bruchgefährdet gilt. Eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan erfolgt daher nicht. An der nordwestlichen Grundstücksgrenze befindet si ch ein geschlossener Baum- und Strauchbestand, der im Wesentlichen in der Baumschi cht aus Feldahorn besteht und aufgrund seiner Prägung, seiner Funktion als Gliederung zwis chen der vorhandenen und der geplanten Bebauung sowie seiner städtökologischen Bedeutung i n einer Breite von 3,0 m als private Grünfläche festgesetzt ist. Als Grundstücksabgrenzung und als Abgrenzung des Vorgartens zum öffentlichen Straßenraum sind nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m und Hec ken zulässig, um die Qualität des öffentlichen Raumes zu gewährleisten und die angren zenden Freiflächen und Gebäude weitgehend erlebbar zu machen. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung Die gebietsinterne Erschließung des Wohngebietes is t vorhanden. Sie besteht aus einem Netz von ausgebauten Straßen wobei Waldeyerstraße, Sentr uper Straße, Tondernstraße und Schmeddingstraße eine Haupterschließungsfunktion übernehmen. Der gesamte Bereich des Wohngebietes Sentruper Höhe ist eine Tempo-30-Zone. 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, St rom sowie die Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser sind vorhanden und so bemessen, das s sie für die Anbindung der beiden Wohngebäude ausreichen. Für die auf dem Gemeinbedarfsgrundstück vorhandenen beiden Glascontainer wird im weiteren Verfahren ein neuer Standort nachgewiesen. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Begründung / Seite 6 von 9 6.5 Altlasten / Altstandorte Im Plangebiet sind nach derzeitigem Kenntnisstand k eine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen vorhanden. 6.6 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derze itigem Kenntnisstand keine Bodendenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW . Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft kö nnen jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale ent deckt werden. Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzügl ich der Stadt Münster (Tel. 0251/4926148) oder der LWL- Archäologie für Westfal en, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen (0251/591-8880). Die Fundstelle ist nach § 16 Abs. 1 DSchG unverändert zu erhalten. 7. Flächenbilanz Gesamtes Plangebiet 1.846 m² 100,0 % Gemeinbedarfsfläche (GFL-AE) 166 m² 9,0 % Baugebiet 1.680 m² 91,0 % Tabelle 1: Flächenbilanz 8. Auswirkungen auf die Umwelt Der Bebauungsplan Nr. 323 wird im beschleunigten Ve rfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwickl ung handelt, dessen Grundfläche weniger als 20.000 m² aufweist. Eine für die Anwend ung des beschleunigten Verfahrens unzulässige Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH-Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) i st ebenso ausgeschlossen wie die Begründung der Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens nach Bundes- oder Landesrecht. Eine förmliche Umweltprüfung ist damit nicht erford erlich. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen werden in den folgenden Kapiteln zusammengefasst. 8.1 Kurzdarstellung der Planung Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtliche n Voraussetzungen für Wohnbebauung auf einem Kirchengrundstück an der St. Theresia Kir che im Stadtteil Sentrup geschaffen. Geplant sind zwei Wohngebäude mit 16 Wohneinheiten. 8.2 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung 8.2.1 Menschen Von der kleinflächigen Bebauung gehen keine Immissi onen aus, die in der Nachbarschaft zu immissionsschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigu ngen führen könnten. Ebenso wirken auf das geplante Bauvorhaben keine Lärmimmissionen durc h den Verkehr der angrenzenden Straßen (Tempo-30-Zone) ein, die für die geplante Wohnnutzung beachtlich wären. 8.2.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt / Eingriffe in Natur und Landschaft Bei der für die Wohnnutzung vorgesehen Fläche hande lt sich um Wiesenflächen mit zum Teil markantem Baumbestand (Alter gemäß Luftbildauswertu ng ca. 45 Jahre). Der überwiegende Teil des Grundstücks wird durch die geplanten Wohng ebäude und die Tiefgarage in Anspruch Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Begründung / Seite 7 von 9 genommen. Der Gehölzbestand im nordwestlichen Randb ereich des Grundstücks soll auch als Abschirmung gegenüber der benachbarten Bebauung erh alten werden. Innerhalb der in diesem Bereich festgesetzten privaten Grünfläche wird im F reiflächengestaltungsplan ein entsprechender Gehölzstreifen dargestellt. Für die innerhalb der Freifläche zwischen Kirche und Neubebauung wachsenden Roteiche ist gemäß Freifläch engestaltungsplan ebenfalls eine Erhaltung vorgesehen. Eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan erfolgt nicht, da aufgrund des Erhaltungszustandes des Baumes zur nachhaltigen Sicherung Pflege- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Durch geschn ittene Hainbuchenhecken erfolgt eine Eingrünung der Wohnbebauung zur Sentruper Höhe und zum Kirchengrundstück. Eine Ausgleichsverpflichtung nach dem Bundesnatursc hutzgesetz ist bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung mit einer Größe < 20.000 m² nach § 13a BauGB grundsätzlich nicht gegeben. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauu ngsplans zu erwarten wären, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Zu berücksichtigende bedeutsame Biotope als Lebensr aum für Tiere und Pflanzen (insbesondere FFH- oder Vogelschutzgebiete) liegen nicht vor. Ebenso ist eine Betroffenheit von planungsrelevanten, geschützten Tierarten nicht zu erwarten. Jedenfalls ist innerhalb des stark durchgrünten Ortsteiles auszuschließen, dass Arten, die ggf. das bisherige Gartengrundstück z.B. als Nahrungsraum genutzt habe n (z.B. Fledermäuse), nachhaltig beeinträchtigt werden. Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sind nicht zu erwarten. Eine vertiefende Untersuchung ist aufgrund der Ausstattung und Lage der Fläche entbehrlich. 8.2.3 Naturhaushalt Im Bereich des Plangebietes befinden sich nach Anga ben des Geologischen Dienstes NRW schutzwürdige Böden in Form von Plaggeneschböden. D urch die innerstädtische Lage und die damit verbundene Überformung der Böden ist jedoch n icht davon auszugehen, dass der Plaggenesch noch in einer erhaltenswerten Ausprägun g anzutreffen ist. Darüber hinaus entspricht die Innenverdichtung dem Grundprinzip de r Nachhaltigkeit, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Altlasten-/Verdachtsflächen sind nicht bekannt. Der Wasserhaushalt und das Klima werden durch die k leinflächige Baumaßnahme nicht in relevantem Umfang tangiert. Auswirkungen auf die La ndschaft ergeben sich an dem innerstädtischen Standort nicht. 8.2.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Die geplante Bebauung grenzt unmittelbar an die St. Theresienkirche an. Eine Ausweisung als Baudenkmal ist jedoch nicht gegeben. Bodendenkmale sind nicht bekannt. Sollten sich bei den Bauarbeiten Hinweise auf eine bodendenkmalpflegeris che Bedeutung ergeben, erfolgt unmittelbar eine Beteiligung der Unteren Denkmalbeh örde der Stadt Münster oder der LWL- Archäologie für Westfalen. 8.3 Zusammenfassung Mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungs planes Nr. 323 erfolgt eine Nachverdichtung mit Wohnbebauung im Ortsteil Sentru p. Eine Ausgleichsverpflichtung für Eingriffe in Natur und Landschaft ergibt sich für d en Bebauungsplan im Innenbereich nicht. Der vorhandene Gehölzbestand soll im nordwestlichen Ber eich erhalten werden. Darüber hinaus ist für das neue Wohnquartier zwischen Kirche und neuer Bebauung ein Standort für einen prägenden Baum vorgesehen. Einzelne Bäume und Strau chgehölze können mit der Realisierung des Bauvorhabens nicht erhalten werden . Sonstige maßgebliche Umweltbeeinträchtigungen liegen nicht vor. Den Eing riffen steht eine aus Umweltgesichtspunkten sinnvolle Verdichtung im Innenbereich gegenüber. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Begründung / Seite 8 von 9 9. Gesamtabwägung Die Siedlung Sentruper Höhe, die in mehreren Zeitab schnitten ab den 1930er Jahren entstanden ist, prägt eine einheitliche städtebauli che Grundstruktur mit eigenständigen Baukörpern, die aber in ihrer Grundkubatur mit Schr ägdach und der Materialwahl an den Fassaden ein homogenes Gesamtbild ergeben. Das Gest altungsmerkmal Schrägdach ist ein entscheidendes, den Straßenraum und das Siedlungsbi ld prägendes Erkennungszeichen. In der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 wurde b esonderen Wert darauf gelegt, dass diese städtebauliche Gesamtsituation erhalten werde n soll und sich die Neubauten in dieses historische Gefüge einbinden sollen. In Bezug auf d ie Festsetzung von Flachdächern steht der Bebauungsplan mit dieser Gestaltungsvorgabe im Widerspruch. Der im Wettbewerbsverfahren prämierte Entwurf, der die Grundlage für den Bebauungsplan bildet, stimmt mit den übergeordneten städtischen Z ielsetzungen überein (siehe im Einzelnen: Kapitel 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen und Kapitel 5. Planungsziele). Er überzeugte im Gegensatz zu anderen nicht prämierten Entwürfen mit geneigten Dächern. Dem Beirat für Stadtgestaltung ist in seiner nicht-öffentlichen Si tzung vom 26.05.2010 das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens vorgestellt worden. Letztlich muss festgestellt werden, dass der Bereich der Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr . 323 nicht unter die o.a. Gestaltungsrichtlinien dieses Bebauungsplanes fällt und somit schon bislang eine Ausnahme darstellte. Unter Abwägung dieser Gesichtspunkte is t die Flachdachfestsetzung an dieser Stelle im Bereich Sentruper Höhe vertretbar und richtig. Der vorhandene Baumbestand ist aufgrund seines Alte rs prägend und als Bestandteil des Wohnquartiers erlebbar. Durch die Baumaßnahme werde n einige Bäume entfernt und der Grünbestand geringer und zum Teil zurückgeschnitten . Durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche für den an der nordwestlichen Grundstück sgrenze befindlichen geschlossenen Baum- und Strauchbestandes zusammen mit den weiteren Maßnahmen der Freiflächenplanung werden die v. g. Folgewirkungen weitgehend kompensi ert. In Abwägung mit den wohnungspolitischen Zielen ist der verbleibende Verlust an Grünbestand hinnehmbar. Durch die Unterbringung der erforderlichen KFZ – St ellplätze in einer TGA werden potentielle, durch den zusätzlich entstehenden Verkehr bedingte Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft weitgehend minimiert. Die TGA – Zufahrt ist so posi tioniert, dass sie von unmittelbar angrenzenden Wohngrundstücken abgewandt ist. Abwägu ngserhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft sind somit ausgeschlossen. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en Zur Durchführung des Bebauungsplanes sind keine Maß nahmen der öffentlichen Hand zur Ordnung des Grund und Bodens erforderlich. Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergän zende, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem V orhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag). Wesentliche Inhalte des Vertrags werden sein: - Die Einhaltung der in dieser Begründung aufgeführte n städtebaulichen Ziele und der daraus folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans, - die Beachtung der technischen und gestalterischen A nforderungen an die Bau-, Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen und - eine Realisierungsverpflichtung zu den Bau- und Erschließungsvorhaben Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Begründung / Seite 9 von 9 Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung, - insbesondere auf die sozialen, wirts chaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der Familien, der jungen, alten und behinde rten Menschen sowie die unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer - wurden die zus tändigen Fachämter beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie während der Bete iligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren sind zzt. keine weiteren Anhaltspu nkte ersichtlich, die eine nicht berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen. Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswir ken. Nachteilige Auswirkungen in sozialer und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nic ht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Gemäß § 12 BauGB wird mit dem Vorhabenträger vor de m Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung ein Durchführungsvertrag gesc hlossen, in dem er sich zur Durchführung des Vorhabens und zur Tragung der Plan ungs- und Erschließungskosten verpflichtet (Durchführungsvertrag). Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ a ls Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen 2. Änderung des Beb auungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Walde yerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Münster, den __________ __________ Lewe Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
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V/0632/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Satzungsbeschluss Beratungsfolge 19.09.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Rates vom 27.06.2012 modifizierte Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) wird aufgrund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 12 und 13a Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten oder Folgekosten en t- stehen. Der Vorhabenträger übernimmt entsprechend dem Durchführungsvertrag die Planungs- und Erschließungskosten. Begründung: Der Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 323 hat vom 10.10. bis zum 10.11.2011 öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung wurden Stellungnahmen (siehe Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0937/2011) vorgetragen, über die der Rat der Stadt Münster am 27.06.2012 Beschluss gefasst hat. Aufgrund dieser Ratsbeschlüsse hat der Vorhabenträger zwischenzeitlich seine Planung modif i- ziert. Danach wird zur Schaffung von bedarfsgerechten Wohnungen die Baugrenze für das III - Geschoss des nördlichen Gebäudes nach Süden ver setzt. Zur nördlichen Nachbarbebauung en t- steht eine Abstaffelung, während auf der Südseite das III -Geschoss bündig an die darunterliege n- den Geschosse anschließt. Hierdurch wird dem Ratsbeschluss vom 27.06.2012, Beschluss 1.1.4, Vorlagen-Nr.: V/0632/2012 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 22.08.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0632/2012 zur Staffelung des III -Geschosses auf der Nordseite des geplanten Baukörpers voll entsprochen. Darüber hinaus entspricht diese Planung der Staffelung des anderen Baukörpers. Durch diese Modifizierung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt und die Beschlüsse des Rates vom 27.06.2012 inhaltlich umg esetzt. Daher ist weder eine erneute Offenlegung noch eine weitere Beteiligung der Ämter und Träger öffentlicher Belange sowie der parlamentarischen Gremien erforderlich. Der ergänzte Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger ist bis zur Sitzung des Rates zu u n- terzeichnen. Somit kann die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 gemäß Beschluss- vorschlag 2 als Satzung beschlossen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Textl. Festsetzungen 3. Plan 4. Freiflächengestaltungsplan 5. Ansichten
Beratungsverlauf (1)
Orte (6)
- Bebauungsplan Nr. 323, 2. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
- Waldeyerstraße 80I
- Tondernstraße
- Schmeddingstraße
- An den Speichern 7
- Albersloher Weg 33
Bebauungsplan Nr. 323, 2. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche)
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0632/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37