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2022/0143

Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - (Satzungsbeschluss)

Magistratsvorlage 10.05.2022

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364236613671368
35436414744
3513523532353335713581
12621264112642
352381383
12593 EinfahrtStaatsbauamtIVIV
VIVII I IIIIIVIII
IV
IIIIIIIII I
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IV IVIVIVVIVIVV+DVIVIIIIIIIIIIIIII
I
IIIIII
I 8
810
7
1
4
2
9 57 3
46
6
12
9A8ALuisenplatzRheinstraße
Zeughausstraße
Schleiermacherstraße
140,77 m ü. NN
M 1:500
VERFAHRENSVERMERKE (§ 13 BauGB)Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2021.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“am 02.06.2021.Öffentliche Auslegung:Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung gem. § 3 Abs. 2BauGB i.V.m. §§ 2 und 3 PlanSiG im Internet in der Zeit vom 14.06.2021 bis einschließlich14.07.2021 und zusätzliche Einsichtnahmemöglichkeit im o.g. Zeitraum nach vorherigerTerminvereinbarung im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295Darmstadt.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit E-Mailvom 01.06.2021.
Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung DarmstadtEntwurf zumBebauungsplan M 19.1.1- Paliplatz -zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes M 19.1für das Gebiet südlich der Zeughausstraße, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt
100 20
Stand: 12.05.2022
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728).Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletztgeändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durchArt. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetzvom 03.06.2020 (GVBl. S. 378)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durchArt. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletztgeändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306)Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durchArt. 17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art.11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573)Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletztgeändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873)
Satzungsbeschluss:Dieser Bebauungsplan mit den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGBvon der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am                 .Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den                 Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt_____________________        Der DezernentBekanntmachung:Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGBund der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                  .Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung(HGO) i.V.m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt i.V.m. §§ 2 und 3PlanSiG im Internet in der Zeit vom                   bis einschließlich                   und zusätzlicheEinsichtnahmemöglichkeit nach vorheriger Terminvereinbarung im Stadtplanungsamt, StadthausWest, Mina-Rees-Straße 12.Inkrafttreten:Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am                 .Darmstadt, den                           Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt_____________________        Der Dezernent                      Darmstadt, den                                                                                  Stadtplanungsamt                                 _________________                              Jochen Krehbiehl  ÜBERSICHTSPLAN
3040
5.3.Extensive DachbegrünungDie Überdachung der nach I. 3. zulässigen Fahrradabstellanlage ist extensiv zu begrünen unddauerhaft zu erhalten. Die Substratschicht muss mindestens eine mittlere Dicke von 12 cmaufweisen und kann variabel zwischen 10 - 14 cm ausgebildet werden. Die Vegetationsformhat mindestens einer Sedum-Kräuter-Gras-Gesellschaft aus vornehmlich heimischen Arten zuentsprechen. Es gilt auch die Festsetzung unter II. 1.Die Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen`Dachbegrünungsrichtlinien´ der Forschungsgesellschaft LandschaftsentwicklungLandschaftsbau e.V. (FLL) sind zu beachten.II.Satzung über die Gestaltung baulicher AnlagenAufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198) i.V.m. § 9Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:1.Dachgestaltung(§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO)Das Dach ist als Flachdach bzw. flachgeneigtes Dach auszuführen. Die Dachbegrünung sollvon der Dachkante min. 0,20 m zurückspringen.2.Anforderungen an Werbeanlagen(§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO)2.1     Werbeanlagen im Bereich der FahrradabstellanlageWerbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Die Größe ist auf max. 1 m² zubeschränken. Eine Anbringung von Werbeanlagen an der Dachkonstruktion oder auf demDach der Fahrradabstellanlage ist unzulässig. Bewegliche Werbeanlagen (z.B. Fahnen,Planen etc.), blinkende Werbeanlagen, Leuchtprojektionen, Skybeamer sind im Plangebietunzulässig.2.2     Werbeanlagen an GebäudenWerbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Sich bewegende Werbe-Elementesowie Projektionen und akustische Werbeanlagen sind ausgeschlossen. Flachwerbung darfnur unterhalb der Brüstungsoberkante von Öffnungen im ersten Obergeschoss mit einer Höhevon max. 60 cm angebracht werden.III.Hinweise1.Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und VorschriftenDie genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen zitierten Vorschriftenkönnen im Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, am Ort der öffentlichenAuslegung (siehe Verfahrensvermerke), zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.2.BiodiversitätDie Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 12.02.2014 zurErhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie sind beider Umsetzung dieses Bebauungsplans zu berücksichtigen. Es wird auf die Checkliste zurErhaltung der biologischen Vielfalt für Neubauprojekte verwiesen. Eine Umsetzung von Teilendieser Maßnahmen wird empfohlen.(https://www.Darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/naturschutz-und-biologische-vielfalt/biologische-vielfalt/mitwirken/)3.Schutz von Bäumen / Ökologische BaubegleitungBei den Baumaßnahmen sind die Bäume sach- und fachgerecht gemäß DIN 18920"Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen undVegetationsflächen bei Baumaßnahmen" vor schädigenden Einflüssen zu schützen.Die städtische Baumaßnahme soll mit einer ökologischen Baubegleitung und unterHinzuziehung einer/eines Baumsachverständigen erfolgen, um insb. Schäden zu vermeidenund den Baumbestand zu sichern.4.BodendenkmälerWenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z.B. Mauern, Verfärbungen, Gräber, Scherben,Knochen) bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege(hessenArchäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 21HDSchG).5.WasserwirtschaftDas Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans HessischesRied. Im Einzelnen sind die Vorgaben des "Grundwasserbewirtschaftungsplan HessischesRied“ zu beachten. Der Plan wurde mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und imStaatsanzeiger für das Land Hessen StAnz 21/1999, S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Juli2006, StAnz. 31/2006 S. 1704, bekannt gemacht.6.Insektenfreundliche BeleuchtungIm Geltungsbereich dürfen nur voll abgeschirmte, warm-weiß getönteLED-Außenbeleuchtungen (Wellenlänge über 500 nm, für Straßenbeleuchtung max. 3.000Kelvin Farbtemperatur, für sonstige Beleuchtung max. 2.700 Kelvin Farbtemperatur)verwendet werden. Die Abstrahlung der Leuchten ist zum Boden zu richten (Abstrahlwinkelmax. 70 Grad) und auf Nutzflächen zu beschränken. Die Lichtpunkthöhe ist möglichst geringzu halten. Quartiere besonders geschützter Arten sind mit Ausnahme vonVerkehrssicherungsgründen weiträumig vom Lichtkegel auszusparen. Der Einsatz adaptiverBeleuchtung ist zu prüfen.7.BodenveränderungenBei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorischeAuffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die aufdas Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend dasRegierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzu zu ziehen.8.Kampfmittelbelastung und -räumungDer Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es mussgrundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen,bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen(Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungenerforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“sind zu beachten.9.LeitungsschutzmaßnahmenTiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einenMindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstandunterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zusichern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsträgerabzustimmen. Das „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“, Ausgabe2013 (FGSV 939) ist zu beachten. 10.NiederschlagswasserversickerungAus Gründen einer naturnahen Regenwasserbewirtschaftung unter Berücksichtigung desBoden- und Gewässerschutzes ist das auf Dachflächen und sonstigen befestigten Flächenanfallende Niederschlagswasser, soweit dem weder wasserrechtliche, noch sonstigeöffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen, aufdem Grundstück zu versickern. Wenn Niederschlagswasser gezielt im Bereich vonkontaminationsverdächtigen Flächen versickert werden soll, ist das belastete Erdmaterialzuvor auszubauen.
Hli = 3,50 m
I.Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) inVerbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV)vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt:1.Grenze des räumlichen Geltungsbereiches(§ 9 Abs. 7 BauGB)2.Maß der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO)2.1.Höhe baulicher Anlagen (§§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO)2.1.1Lichte Höhe der DachkonstruktionInnerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ist eine Überdachung miteiner lichten Höhe von H li = 3,50 m (+/- 20 cm) zulässig.2.1.2HöhenbezugspunktDer Höhenbezugspunkt ist der auf der westlichen Baugrenze plangraphischfestgesetzte Höhenpunkt (Ausbauhöhe) von 140,77 m ü. NN.3.Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)Baugrenze (§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO)Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, die durch Baugrenzengemäß Planzeichnung festgesetzt ist, ist die Errichtung einer überdachtenFahrradabstellanlage zulässig.4.Öffentliche Verkehrsflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)4.1Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung4.1.1Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: „VerkehrsberuhigterBereich“Die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „VerkehrsberuhigterBereich“ dient dem Fuß- und Radverkehr, dem KFZ-Verkehr zur Andienungund Erschließung der anliegenden Grundstücke sowie der Zufahrt fürFeuerwehr und Entsorgungsunternehmen.Auf der Fläche „Verkehrsberuhigter Bereich“ sind innerhalb der BaugrenzenKurzzeitparkplätze sowie eine überdachte Fahrradabstellanlage zulässig.4.1.2Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: „Fußgängerbereich“Die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“dient als Aufenthaltsbereich, dem Fuß- und Radverkehr, der Andienungund Erschließung der anliegenden Grundstücke sowie derFeuerwehrzufahrt.Auf der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereichist innerhalb der Baugrenze eine bauliche Anlage in Form einerüberdachten Fahrradabstellanlage mit erforderlichenInfrastruktureinrichtungen (z.B. Ladestationen für E-Bikes, Schließfächer,Service-Station etc.) zulässig.5.Flächen zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern undsonstigen Bepflanzungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB)5.1.Anzupflanzende BäumeFür die zeichnerisch festgesetzten Baumpflanzungen sind standortgerechteLaubbäume in Säulenform zu verwenden. Die Bäume müssen beiPflanzung einen Mindeststammumfang (StU) von 20 - 25 cm aufweisen.Der durchwurzelbare Raum soll mind. 13 m³ / Baum umfassen. (siehe auchHinweis unter Ziff. III. 3. Schutz von Bäumen / Ökologische Baubegleitung).Unter den Baumpflanzungen können auch vorhandene Bäume sein, dieinnerhalb des Geltungsbereiches umgepflanzt werden.Eine Verschiebung der zeichnerisch festgesetzten Baumstandorte istzulässig.5.2.Zu erhaltende BäumeDie zeichnerisch festgesetzten Bäume sind zu erhalten, dauerhaft zupflegen und bei Abgang zu ersetzen.Abgängige Bäume sind durch Neupflanzungen gem. Ziff. I. 5.1 zu ersetzen.K:\CAD\100-Mitte\Bebauungspläne\M 19_1_1\M 19_1_1_12.05.22.dwg(tlw.)
140,77 mü. NN

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290 Zeichen

Punkt 4: Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - (Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0143) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion Die Linke. 
Stimmenthaltung: SPD-Fraktion

anlage 7

226 Zeichen

Punkt 4: Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - (Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0143) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: SPD, FDP und AfD

anlage 2

25053 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz –  
10.05.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.1  Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 29.06.2021: 
 
Ziel der Planung zur Neuordnung des öffentlichen Ra umes ist die Errich- 
tung von Fahrradabstellanlagen am sogenannten Palip latz. Dieser liegt in 
der Innenstadt an der Zeughausstraße in Verlängerun g der Schleierma- 
cherstraße innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau ungsplanes M 19.1 –
 Obere Rheinstraße Nord –. Der Bebauungsplan M 19.1  weist den Platz als 
öffentliche Verkehrsfläche / Parkplatz aus. Die gep lante Umnutzung des 
Platzes erfordert eine Änderung des Bebauungsplans M 19.1. 
 
Unter Hinweis auf § 1 Abs. 4 BauGB stelle ich aus regionalplanerischer 
Sicht fest, dass die Planung an die Ziele der Raumordnung angepasst ist. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass die Planung an die Ziele der Raum ordnung ange- 
passt ist, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Eine Zuständigkeit der oberen Naturschutzbehörde ist gemäß § 2 Abs. 1 
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzg esetz (HAGB- 
NatSchG) nicht gegeben. (siehe hierzu auch Ziffer 3 .5 des Erlasses des 
Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen über 
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ö ffentlicher Belange 
(TöB) in städtebaulichen Verfahren nach dem Baugese tzbuch (BauGB) 
vom 11. Dezember 2019 - StAnz. 52/2019 S. 1373). 
 
 
Der Hinweis, dass die Zuständigkeit der oberen Natu rschutzbehörde 
nicht gegeben ist, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt 
Darmstadt - zu vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit: 
 
Grundwasser 
Aus Sicht der von mir zu vertretenden Belange der W asserversorgung und 
des Grundwasserschutzes ist im o. g. Verfahren folg ende Anpassung zu 
fordern: Der 2. Satz des Hinweises Ziffer III. 4. i st zu streichen. Im Rahmen 
des Grundwasserbewirtschaftungsplans sind keine Gru ndwasseraufspiege- 
lungen geplant. Änderungen der Grundwasserstände kö nnen klimatisch 
bedingt auftreten. 
 
 
 
 
 
 
Der Anregung wurde entsprochen. 
 
Der 2. Satz des Hinweises Ziff. III. 5. („Im Rahmen  der Umsetzung sind 
großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich.“) wurde gestrichen. 
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz –  
10.05.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
Es ist geplant, das anfallende Regenwasser von dem geplanten Gründach 
und dem versickerungsfähigen Pflaster einem Baumrig olen-System zur 
Versickerung zuzuleiten. 
 
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Menge des ab zuleitenden Nieder- 
schlagswassers entsprechend dem Stand der Technik s o gering wie mög- 
lich zu halten. Ziel der abflussreduzierenden Maßna hmen ist es, die Kanali- 
sation und die Kläranlage zu entlasten und eine ort snahe Versickerung 
vorzuziehen. In der Planung werden Verwertungsmaßna hmen (gem. § 37 
Abs. 4 S. 1 Hessisches Wassergesetz HWG) in Form vo n der Verwendung 
von wasserdurchlässigen Materialien für die Flächen befestigung, einer 
begrünten Dachfläche und der ortsnahen Versickerung  durch das geplante 
Baumrigolen-System angesetzt. Zu dem o.g. Vorhaben habe ich im Rah- 
men meines Aufgabenbereiches keine Bedenken. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass zu dem Vorhaben im Rahmen des Auf gabengebiets 
keine Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Bodenschutz 
Nachsorgender Bodenschutz  
Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landes amtes für Umwelt 
und Geologie ergeben sich für den Plangeltungsberei ch keine Hinweise auf 
das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Alt ablagerungen), schädli- 
che Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden.  Von meiner 
Seite bestehen somit nach derzeitigem Kenntnisstand  keine Bedenken 
gegen das o. a. Vorhaben. Die Belange des Dezernate s 41.5 sind in der 
Begründung zum Bebauungsplan hinreichend berücksichtigt. 
 
Vorsorgender Bodenschutz  
Der Plangeltungsbereich ist durch die bisherige Nut zung (Parkplatz) bereits 
anthropogen überprägt. 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass es keine Hinweise auf das Vorhand ensein von Alt- 
flächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädliche n Bodenverände- 
rungen und/oder Grundwasserschäden gibt, wurde zur Kenntnis ge- 
nommen. 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
Von den Dezernaten „Oberflächengewässer“ und „Immis sionsschutz“ wer- 
den gegen die o. a. Bauleitplanung keine Bedenken erhoben. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz –  
10.05.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Für die bergrechtliche Stellungnahme wurden folgende Quellen als Da- 
tengrundlage herangezogen: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: 
- Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzun gsplan 
(RPS/RegFNP) 2010 
- Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: 
- vorliegende und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: 
- bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegen de Risse, 
- in der Datenbank vorliegende Informationen, 
- Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren 
Bergbau. 
 
Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichniss en des Aktenplans 
inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Bet riebsakten früherer 
Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken auf bewahrten Rissblät- 
tern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf 
einer unvollständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- 
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- 
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- 
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine  Sachverhalte ent- 
gegen. 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass dem Vorhaben aus Sicht der Bergbe hörde keine 
Sachverhalte entgegenstehen, wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz –  
10.05.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Den Kampfmittelräumdienst beteilige ich ausnahmsweise nur dann, wenn 
von kommunaler Seite im Rahmen des Bauleitplanverfa hrens konkrete 
Hinweise erfolgt sind. In dem mir von Ihnen zugelei teten Bauleitplanverfah- 
ren haben Sie keine Hinweise dieser Art gegeben bzw . den Kampfmittel- 
räumdienst offensichtlich bereits eingebunden (S. 7 , Ziffer 6.4 der Begrün- 
dung zum Bebauungsplan). 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Bislang wurde der Kampfmittelräumdienst noch nicht eingebunden. Auf- 
grund der Lage des Grundstückes innerhalb des Stadt gebietes kann von 
einem Bombenabwurfgebiet ausgegangen werden. Der St raßenzug zwi- 
schen Friedensplatz und dem Kollegiengebäude ist du rch die Bebauung 
der Nachkriegszeit geprägt. 
Im Bebauungsplanentwurf wurde der Hinweis auf Kampf mittel aufgenom- 
men, so dass eine Kampfmittelsondierung vor bodenei ngreifenden Maß- 
nahmen im Plangebiet durch die Stadt zu erfolgen hat. 
 
1.2  RMV , Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim/Ts.   
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 01.07.2021: 
 
Als Träger öffentlicher Belange begrüßen wir die Ma ßnahme auch in Ver- 
bindung zu dem Luisenplatz als zentraler Haltestell e des Regionalbus- und 
Stadtverkehrs. 
 
Anregen möchten wir folgende Punkte: 
 
- eine sichere Querungsmöglichkeit für den Radverke hr bei der Zufahrt zur 
Zeughausstraße, 
 
 
 
- eine Beschilderung der Wegeleitung zwischen Halte stelle und Fahrrad- 
parkplatz durch die Wolfsschlucht, 
 
 
- sowie eine Beschilderung des Fahrradstellplatzes als B+R Anlage im 
Zusammenhang mit der nahegelegenen Haltestelle und die teilweise 
Ausweisung der PKW-Stellplätze als Carsharingstellplätze 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Die Querung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung . Die Prüfung ist Be- 
standteil der erweiterten Entwurfsplanung zur Umgestaltung Paliplatz. 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Die Beschilderung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Die Beschilderung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz –  
10.05.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.3 IHK, Postfach 10 07 05 64207 Darmstadt   
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 24.06.2021: 
 
Die Planungen betreffen Bereiche nördlich der Darms tädter Innenstadt, die 
bisher als Kfz-Parkplatz genutzt werden (Paliplatz) . Die Flächen sollen um- 
gewidmet werden in Abstellflächen für Fahrräder. 
 
 
 
 
 
 
Durch die Planung wird die Erreichbarkeit der Innen stadt für Kunden, die 
mit dem Kfz anreisen, weiter geschwächt. Dies dürft e sich auf die Kund- 
schaft von Einzelhändlern auswirken, die Waren verk aufen, die mit dem 
Fahrrad nicht transportiert werden können. Daher so llte das Angebot für 
Leih-Lastenfahrräder ausgebaut werden. Da das Fahrr ad nur Teil einer 
Gesamtlösung für die Neuausrichtung der städtischen  Mobilität sein kann, 
müssen für den Wegfall der Kfz-Stellplätze Alternat iven angeboten werden. 
Die Kundschaft aus entfernteren Kommunen kann mögli cherweise nur mit 
dem Pkw nach Darmstadt anreisen und braucht am Stad trand beispiels- 
weise P&R-Plätze, um mit dem ÖPNV die gut angebunde ne Innenstadt 
erreichen zu können. Denn verdrängt werden sollen o ffensichtlich „nur“ die 
Pkw aus der Innenstadt, nicht aber die Kunden. 
 
Daher muss die Erreichbarkeit auch mit anderen Verk ehrsmitteln als dem 
Fahrrad gesichert werden. Dies gilt insbesondere fü r die Herbst- und Win- 
termonate. 
Auch wenn der Ausbau alternativer Verkehrsmittel nicht Teil dieser Planung 
ist, muss dies in der Gesamtbetrachtung der Stadten twicklung und damit 
auch in diesem Teilplan berücksichtigt werden. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan M 19.1 ist  die Fläche als öffentli- 
che Straßenverkehrsfläche / Parkplatz festgesetzt. Die Überplanung sieht 
gleichfalls eine öffentliche Verkehrsfläche vor, al s Verkehrsfläche besonde- 
rer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ bz w. „Fußgängerbe- 
reich“ und die Zulässigkeit einer Überdachung für e ine Fahrradabstellanla- 
ge. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem umfangreichen Angebot an Tiefgaragenplätzen  kann nicht grund- 
sätzlich von einer Schwächung der Erreichbarkeit de r Darmstädter Innen- 
stadt mit dem KFZ gesprochen werden. Bei dem derzei tigen Parkplatzan- 
gebot auf dem Paliparkplatz handelt es sich ohnehin  nur um Kurzzeitpark- 
plätze. Diese sind nicht ausschlaggebend für die Er reichbarkeit der Innen- 
stadt für den MIV aus dem Umland. 
Die Anregung zusätzliche Lastfahrräder anzubieten w ird in den weiteren 
Planungsprozess der Fahrradabstellanlage einfließen . Auf die Umsetzung 
des Bebauungsplans hat dies keine Auswirkung. 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Die Innenstadt ist bereits mit diversen alterativen  Verkehrsmitteln erreich- 
bar. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  arbeitet an der weite- 
ren Stärkung alternativer Verkehrsformen. So wurde bereits 2021 mit dem 
HeinerLiner ein On-Demand- Shuttle für Darmstadt eingeführt und somit ein 
neues, flexibles Verkehrsangebot bereitgestellt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz –  
10.05.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.4 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Hindenburgstraße 1, 64295 
Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 22.06.2021: 
 
wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungna hme zum vorliegenden 
Bebauungsplanverfahren, die wir gemeinsam und in Ab stimmung mit der 
Kreishandwerkerschaft Darmstadt-Dieburg abgeben.  
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
Die Planungen betreffen Bereiche nördlich der Darms tädter Innenstadt, die 
bisher als Kfz-Parkplatz genutzt werden (Paliplatz) . Die Flächen sollen um- 
gewidmet werden in Abstellflächen für Fahrräder. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan M 19.1 ist  die Fläche als öffentli- 
che Straßenverkehrsfläche / Parkplatz festgesetzt. Die Überplanung sieht 
gleichfalls eine öffentliche Verkehrsfläche vor, al s Verkehrsfläche besonde- 
rer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ bz w. „Fußgängerbe- 
reich“. Innerhalb der Baugrenzen wird eine Überdach ung für eine Fahr- 
radabstellanlage zulässig sein. 
 
 
 
Wir stehen den Planungen sehr skeptisch gegenüber: 
Zum einen handelt es sich mit 26 Parkplätzen nur um  eine relativ geringe 
Anzahl an Parkplätzen, die wegfallen. Zugleich wird  darauf verwiesen, dass 
ausreichend Parkplätze in umliegenden Tiefgaragen/P arkhäusern vorhan- 
den wären, dorthin also ausgewichen werden könnte. Zudem bleibt im 
nördlichen Bereich hin zur Zeughausstraße eine Fläc he für Kurzzeit- und 
Behindertenstellplätze für Kraftfahrzeuge bestehen.  Außerdem sollen An- 
lieger- und Andienungsverkehre zufahrtsberechtigt bleiben. 
 
 
Die Ausführung wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Im nördlichen Bereich werden innerhalb der Verkehrs fläche besonderer 
Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ Kurzze it- und Behinder- 
tenparkplätze ausgewiesen. 
 
 
Zum anderen stellen die Planungen nach Tempo- und F ahrspurreduzierun- 
gen und Parkraumbewirtschaftung einmal mehr einen N adelstich gegen 
den Kfz-Verkehr dar. Durch die Planung wird die Err eichbarkeit Darmstadts 
für Kfz weiter geschwächt. Dies dürfte sich negativ  auf die Kundschaft von 
in Darmstadt ansässigen einzelhandelsnahen Handwerk ern auswirken, die 
Waren verkaufen oder reparieren, die mit dem Fahrra d nicht transportiert 
werden können. Insbesondere gilt dies für Kunden au s dem Darmstädter 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Der Paliplatz ist derzeit ein Kurzzeitparkplatz und  konnte damit auch die 
beschriebene Klientel nicht bedienen. Es stehen im Umfeld ausreichende 
Parkmöglichkeiten zur Verfügung die auch barrierefr ei sind und die Nach- 
frage bedienen können. 
Bei dem umfangreichen Angebot an Tiefgaragenplätzen  in der Innenstadt

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Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz –  
10.05.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Umland. Diese Kundschaft wird sich zumindest zu Teilen umorientieren, hin 
zu Anbietern außerhalb Darmstadts oder in den Onlin ebereich, in beiden 
Fällen zu Lasten des Darmstädter Gewerbes, das derz eit noch die Auswir- 
kungen der Corona-Pandemie verkraften muss. Davon a usgehend, dass 
nicht diese Kunden aus der Innenstadt verdrängt wer den sollen, sondern 
primär lediglich deren Pkw, vermissen wir Lösungen,  wie eine attraktive 
Erreichbarkeit auch mit anderen Verkehrsmitteln als  dem Fahrrad gesichert 
werden kann . Dies gilt insbesondere für die von schlechter Witte rung ge- 
prägten Herbst- und Wintermonate. 
 
stehen deutlich mehr Parkplätze für den MIV als übe rdachte Fahrradabstel- 
lanlagen zur Verfügung. Daher kann nicht von einer Schwächung der Er- 
reichbarkeit der Darmstädter Innenstadt für KFZ ges prochen werden. Die 
Tiefgaragen sind auch in den Herbst- und Wintermonaten nicht ausgelastet. 
Die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem ÖPNV ist bereits gegeben. 
 
 
Darüber hinaus müssen bezüglich der Anlieger- und A ndienungsverkehre 
auch solche aus dem Handwerk im Vorhinein mitgedach t werden. Hand- 
werker aus dem Bau-, Ausbau- und Monteursbereich mü ssen mit ihren 
Fahrzeugen, die regelmäßig als rollendes Material- und Werkzeuglager 
eingesetzt werden, oftmals 
"ebenerdig" an Baustellen oder zu Kunden her- 
an gelangen. Dies muss durch die geplante Umgestalt ung auch weiterhin 
möglich bleiben.  
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Die Andienung der anliegenden Grundstücke ist weite rhin über den Platz 
gewährleistet. Zur Klarstellung wurde dies auch in den Festsetzungen er- 
gänzt, indem die Andienung als zulässige Nutzung ex plizit ergänzt wurde. 
In der Begründung war dies bereits vorhanden. 
1.5 e-netz Südhessen AG, Postfach 10 11 42, 64211 Darmstadt   
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 17.06.2021: 
 
Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und  der e-netz Süd- 
hessen AG und ENTEGA Medianet GmbH. 
Im Gebiet der Stadt Darmstadt sind wir Netzbetreibe r folgender Sparten: 
Strom, Gas, Wasser, Straßenbeleuchtung. 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
Im räumlichen Geltungsbereich befindet sich eine Ga s-
Netzanschlussleitung. Im südlichen Bereich der Beba uungsgrenze verläuft 
eine Trinkwasser-Hausanschlussleitung in einen vorh andenen Zähler- 
schacht. Eine Überbauung ist nicht zulässig. 
Unsere vorhandenen Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Längs der 
Leitungen ist ein Schutzstreifen von beidseitig jew eils einem Meter von 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Die Planung und die Bauausführung erfolgt in enger Abstimmung mit den 
Versorgungsträgern. 
Die Aussage bzgl. möglicher Leitungsverlegung auf K osten des Veranlas- 
sers ist nicht korrekt. Da hier die Stadt der Veran lasser ist, gelten die Rege-

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Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz –  
10.05.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Bebauung freizuhalten. Falls dies nicht möglich ist , müssen die Leitungen 
auf Kosten des Veranlassers umgelegt werden. 
 
Bei der Baumaßnahme muss sichergestellt sein, dass nach der Oberflä- 
chenwiederherstellung die Erdüberdeckung zu unserem  Kabel und Leitun- 
gen dem Regelwerk entspricht. In der Regel liegen K abel und Leitungen in 
einer Tiefe von 0,5 bis 1,6 m. Falls die Erdüberdec kung der Leitung zu ge- 
ring sein sollte, muss eine Tieferlegung unserer Le itungen durchgeführt 
werden. 
 
Im Rahmen Ihrer Baumaßnahme ist von uns vorgesehen,  Stromversor- 
gungskabel zu verlegen. Die Stromversorgung des Pla nungsgebietes kann 
durch Ergänzung und Erweiterung unseres bestehenden  Versorgungsnet- 
zes im Zuge der Erschließungsmaßnahmen entsprechend  dem Leistungs- 
bedarf realisiert werden. Neue Versorgungsleitungen  können erst dann 
gelegt werden, wenn die Bauarbeiten für Kanalisatio n und Wasserversor- 
gung abgeschlossen, die Erschließungsarbeiten lage-  und höhenmäßig 
hergestellt und die Grenzen sichtbar vermarkt sind. 
 
lungen der Konzessionsverträge, die eine Kostenbete iligung oder die voll- 
ständige Kostenübernahme der ENTEGA je nach Art und  Alter der Leitung 
regeln. 
 
Weitere Abstimmungen mit den Versorgungsträgern erf olgen im weiteren 
Planungsprozess im Rahmen der Ausbauplanung. 
 
 
Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es erfor derlich, frühzeitig in die 
Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit  Ladesäulen für Elekt- 
rofahrzeuge auszustatten sind, einbezogen zu werden . In Abhängigkeit der 
vorgesehenen Parkflächen mit Ladesäulen ist der Ene rgiebedarf in Bezug 
auf benötigte Transformatorenstationen und die Anza hl der Stromkabel in 
den öffentlichen Gehwegen und Straßen ein wesentlic her Planungsfaktor. 
Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Erric htung von zusätzlichen 
Transformatorenstationen zur Sicherstellung des Ene rgiebedarfs für die E-
Mobilität resultieren. Für eine ökonomisch nachhalt ige Erschließung sind 
die Flächen zur Errichtung von Transformatorenstati onen bereits in die 
Bauleitplanung als Vorhalteflächen mit aufzunehmen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Es werden lediglich Ladestationen für Fahrräder vor gesehen. Die Errich- 
tung einer neuen Trafo-Station ist somit u.E. nicht erforderlich. 
1.6 HEAG mobilo, Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt   
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 14.06.2021: 
 
bei o. g. Bauvorhaben ist zu beachten, dass der Zug ang zum Aufenthalts- 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

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Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz –  
10.05.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
raum unserer Fahrer über den Paliplatz erfolgt. 
Er befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes Rhe instr. 7-9 (siehe Skiz- 
ze im Anhang). Dieser muss auch während der Umbauma ßnahme gewähr- 
leistet sein. 
 
 
 
 
Alle Zugänge zu den Gebäuden am Paliplatz werden au ch während der 
Baumaßnahme sichergestellt. 
1.7 Dadina , Europaplatz 1, 64293 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 07.06.2021: 
 
Die DADINA begrüßt das dargelegte Planungsziel, die  bauplanungsrechtli- 
chen Voraussetzungen zur Umwidmung der bisherigen P arkplatzflächen zu 
schaffen, um eine attraktive Fahrradabstellanlage z ur Förderung umwelt- 
freundlicher Mobilität zu errichten und den Platz insgesamt aufzuwerten. 
 
Weiterhin beeinflusst das Vorhaben die Belange des öffentlichen Perso- 
nennahverkehrs (ÖPNV) nicht negativ, sodass wir vom  Vortrag von Beden- 
ken oder Anregungen absehen können. 
 
 
 
 
 
Die Hinweise, dass das Planungsziel begrüßt wird un d dass keine 
Bedenken gegen das Vorhaben bestehen, wurden zur Ke nntnis ge- 
nommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz –  
10.05.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.8 Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 28.06.2021: 
 
Aus verkehrspolizeilicher Sicht wird die Wegnahme d er Parkflächen für 
Pkw, die ohnehin angespannte Parksituation in Darms tadt weiter verschär- 
fen. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem umfangreichen Angebot an freien Tiefgaragen plätzen kann nicht 
grundsätzlich von einer angespannten Parkplatzsitua tion gesprochen wer- 
den. Es stehen ausreichend freie kostenpflichtige Stellplätze zur Verfügung. 
 
 
 
Im Bereich der Pkw Stellplätze soll nach dem Bebauu ngsplan das Kurz- 
zeitparken erlaubt werden. Dies spricht für eine ho he Frequentierung der 
Parkflächen. Eine hohe Frequentierung von Parkfläch en wiederum, steht 
dem überwiegenden Aufenthaltscharakter eines verkeh rsberuhigten Be- 
reichs entgegen. Somit sollte die nördliche Verkehr sfläche nicht als ver- 
kehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Die hohe Frequentierung ist derzeit auf den Parksuc hverkehr zurückzufüh- 
ren. Da zukünftig nur noch Anlieger den hinteren Be reich des Platzes be- 
fahren dürfen, bezieht sich die Frequentierung nur noch auf den vorderen 
(nördlichen) Bereich des Platzes. Hier ist auf Grun d der zur Verfügung ste- 
henden Anzahl an Plätzen bereits vor Befahrung des Platzes zu erkennen, 
ob ein Parkplatz zur Verfügung steht. Die Ausweisun g als verkehrsberuhig- 
ter Bereich dient in erster Linie der Vorrangbehand lung anderer Verkehrs- 
teilnehmer und widerspricht nicht der geplanten Nutzung. 
 
 
 
Die Errichtung einer Fahrradabstellanlage in einer Fußgängerzone wird als 
kritisch erachtet. Auch Fahrradfahrer dürfen in ein er Fußgängerzone nicht 
mit ihrem Rad fahren. Alternativ könnte der Bereich  ab den Fahrradabstell- 
anlagen als verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet werden. 
 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Auch in ausgewiesenen Fußgängerzonen kann das Fahrr adfahren als Aus- 
nahme mit entsprechender Beschilderung zugelassen werden.

2022/0143

8223 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.05.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0143 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan M 19.1.1 - Paliplatz - (Satzungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 10.05.2022 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der 
Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage) gingen die in Anlage 1 
zusammengefassten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
abschließend entschieden.  
2. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung en gemäß § 3 Abs. 2  BauGB (Offenlage) ging die in 
Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage)  zusammengefasste Stellungnahm  ein. Über die 
eingegangene Stellungnahm e wird im Sinne der Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante 
Anlage) abschließend entschieden.  
3. Dem Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – mit der im Plan enthaltenen Satzung 
über die Gestaltung baulicher Anlagen und der dazugehörigen Begründung (Anlagen 3 und 4) 
wird zugestimmt.

- 2 - 
4. Der Entwurf des Bebauungsplans M 19.1.1 – Paliplatz – (Anlage 4, Plan wird im Falle von 
Präsenzsitzungen aufgehängt/ausgelegt ) für das Gebiet südlich der Zeughausstraße, Flur 4, 
Flurstück Nr. 359/5 (tlw.) mit der im Plan enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher 
Anlagen wird zur Satzung beschlossen . 
Mit Inkrafttreten ändert der Bebauungsplans M 19.1.1 – Paliplatz – in seinem Geltungsbereich 
den rechtskräftigen Bebauungsplan M 19.1 – Obere Rheinstraße Nord –. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB  
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit (datenschutzrel. Anlage)  
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 (wird zu Präsenzsitzungen 
aufgehängt/ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0143 vom 10.05.2022:  
Der Bebauungsplan M 19.1 - Obere Rheinstraße Nord - soll für den Bereich des Parkplatzes 
südlich der Zeughausstraße in Verlängerung der Schleiermacherstraße geändert werden, mit 
dem Ziel, eine überdachte Fahrradabstellanlage zu errichten und die Aufenthaltsqualität des 
Platzes zu verbessern. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr gezielt  zu fördern 
und den Radverkehrsanteil deutlich zu erhöhen. Im Juni 2019 wurde daher als erste 
Teilstrategie des Mobilitätskonzeptes 2030+ die "Radstrategie Darmstadt" beschlossen. Ziel ist 
eine fahrradfreundliche Stadt mit einer einladenden und sicheren Fahrrad-Infrastruktur als 
Beitrag zur erforderlichen Verkehrswende. Dies bedingt Flächenverschiebungen bzw. 
Neuordnungen des öffentlichen Raumes, hinsichtlich der Nutzung der Flächen. Neben guten 
Radverkehrsanbindungen sind professionelle Abstellanlagen unabdingbare Voraussetzung, um 
den Radverkehr gezielt zu fördern. 
Der Platz am ehemaligen Palikino zeichnet sich als idealer Standort zur Errichtung von 
Fahrradabstellanlagen aus. Eine alternative Fläche vergleichbarer Qualität, Verfügbarkeit und 
Größe ist im Bereich der Innenstadt nicht vorhanden. 
Historie 
Auf Basis einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung von Fahrradabstellanlagen auf dem 
Paliplatz wurde 2018 zugunsten der Variante Fahrradparkturm entschieden. Diese Planung 
wurde jedoch aufgrund von Bedenken und Einwänden aus der Bevölkerung zurückgestellt. 
2019 fand eine Überarbeitung der Planung unter weitest gehender Berücksichtigung der 
geäußerten Bedenken und Anregungen statt. Im August 2020 erfolgte eine 
Informationsveranstaltung zur Umgestaltung des Paliparkplatzes im Justus-Liebig-Haus 
Darmstadt mit Vorstellung der neuen Planung, bei der die neue Konzeption überwiegend 
positive Resonanz fand. 
Verfahren 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.05.2021 den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans M 19.1.1 – Paliplatz – zur tlw. Änderung des Bebauungsplans M 19.1 – Obere 
Rheinstraße Nord – gefasst und beschlossen, das Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB 
als vereinfachtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Aufstellung eines 
Umweltberichts durchzuführen, da die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Satz 1 hierfür 
vorliegen. Gleichzeitig wurde auch der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 
Bebauungsplanentwurfs mit seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Nach 
öffentlicher Bekanntmachung fand die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.06.2021 bis 
einschließlich 14.07.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. 
Berücksichtigung der Stellungnahmen zur Offenlage 
Aufgrund einer Anregung aus der Öffentlichkeit sowie einigen Stellungnahmen der Behörden 
und Träger öffentlicher Belange wurden redaktionelle Änderungen im Bebauungsplanentwurf 
vorgenommen, wie insbesondere: 
- Zur Klarstellung der zulässigen Nutzungen in den öffentlichen Verkehrsflächen / 
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wurde die Nutzung des KFZ-Verkehrs zur 
Andienung und Erschließung der anliegenden Grundstücke sowie die Zufahrt für Feuerwehr 
und Ver- und Entsorgungsunternehmen explizit ergänzt, die zuvor nur in der Begründung 
erläutert waren. 
- Von der Festsetzung für Kurzzeitparkplätze im Bebauungsplan wurde abgesehen. Nach § 9 
Abs. 1 Nr. 11 BauGB ist in der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung 
„Verkehrsberuhigter Bereich“ das Kurzzeitparken (auch Behindertenparkplätze) zulässig.

- 4 - 
 
Städtebauliches Konzept 
Zur Unterbringung von geschützten Fahrradabstellplätzen soll die Mitte des Platzes von einem 
begrünten, frei geformten Dach beschirmt werden, das auf filigranen, an Bäume erinnernden 
Stahlstützen, ruht. Das Dach berücksichtigt die Bestandsbäume und bindet diese zusammen 
mit den neu anzupflanzenden bzw. den zu verpflanzenden Bäumen in die Dachstruktur ein. 
Durch den Wechsel von „Baumstützen“ und Bäumen entsteht eine lebendige „Dachlandschaft “. 
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten , im Hinblick auf die hohe umliegende Bebauung und 
die weitere Verschattung durch die Bäume , ist die Nutzung von Solarthermie - und 
Photovoltaikanlagen auf der Überdachung der Fahrradabstellanlage nicht sinnvoll.  
 
 
Zu 1.: 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum 
Bebauungsplanentwurf M 19.1.1 und seiner Begründung zusammengefasst und jeweils 
geprüft. 
 
 
Zu 2.: 
Die von Seiten der Öffentlichkeit i m Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
eingegangene Stellungnahme wurde in der Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage)  
zusammengefasst und entsprechend geprüft.  
 
 
Zu 3. und 4.:  
Der Entwurf zum Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz – für das Grundstück Gemarkung 
Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5 (tlw.) (Anlage 4, wird zu den Sitzungen 
aufgehängt/ausgelegt)  und die dazugehörige Begründung (Anlage 3) liegen zum 
Satzungsbeschluss vor . 
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Bebauungsplan M 19.1.1 
– Paliplatz – durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt.  Mit Inkrafttreten ändert der 
Bebauungsplan in seinem Geltungsbereich den rechts kräftigen Bebauungsplan M  19.1 
– Obere Rheinstraße Nord –. 
 
Dezernat III:  
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat 
 
 
Vorab werden übersandt: 
 
 Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 
 11 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs M 19.1.1 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung

anlage 4

35048 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
Bebauungsplan M 19.1.1 
- Paliplatz - 
 
Begründung 
(§ 9 Abs. 8 BauGB) 
 
 
Mai 2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat III: 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat

Inhalt  Seite 2 
  
 
1.  Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis .................................................. . 3 
2.  Rechtsgrundlagen (Stand zur Offenlage) ................................................... ...................... 3 
3.  Verfahren nach § 13 BauGB ............................................................................ ................ 4 
3.1  Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung ...................................................... ........ 4 
4.  Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich ............................................. 5 
5.  Planungsrechtliche Situation ......................................................................... ................. 6 
5.1  Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan ............................................ 6 
5.2  Flächennutzungsplan .................................................................................. ....................... 7 
5.3  Landschaftsplan ...................................................................................... .......................... 8 
5.4  Bebauungsplan ........................................................................................ .......................... 9 
6.  Bestand .............................................................................................. ............................ 10  
6.1  Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand ................................................... ... 10  
6.2  Altlasten ............................................................................................ ............................... 10  
6.3  Kampfmittel........................................ ................................................... ........................... 10  
7.  Planung .............................................................................................. ............................ 11  
7.1  Planungshistorie ..................................................................................... ......................... 11  
7.2  Städtebauliches Konzept .............................................................................. ................... 12  
7.3  Grünordnung / Grün- und Freiflächen .................................................................. ............ 13  
7.4  Wasserwirtschaftliche Belange ........................................................................ ................ 14  
7.5  Verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens .............................................................. ....... 14  
7.6  Immissionsschutz ..................................................................................... ....................... 14  
7.7  Klimaschutz .......................................................................................... ........................... 14  
8.  Artenschutzrechtliche Beurteilung .................................................................... ........... 14  
9.  Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung......................................... 14  
10.  Biodiversität ........................................................................................ ........................... 15  
11.  Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ..... 15  
11.1  Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ ................. 15  
11.2  Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen ............................................... 15  
11.3  Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) ................................. 15  
11.4  Flächen zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) . 16  
12.  Begründung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen ............................ 17  
12.1  Dachgestaltung (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO) ............................................................... .......... 17  
12.2  Anforderungen an Werbeanlagen (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO) .............................................. 17

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 3 
  
1. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerforder nis 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr gezielt zu fördern 
und den Radverkehrsanteil deutlich zu erhöhen. Im J uni 2019 wurde daher als erste Teilstrategie 
des Mobilitätskonzeptes 2030+ die "Radstrategie Dar mstadt" beschlossen. Ziel ist eine fahrrad- 
freundliche Stadt mit einer einladenden und sichere n Fahrrad-Infrastruktur, als Beitrag zur erforder- 
lichen Verkehrswende. Dieses Ziel kann nur durch Fl ächenverschiebungen bzw. Neuordnungen 
des öffentlichen Raumes hinsichtlich der Nutzung de r Flächen, ermöglicht werden. Neben guten 
Radverkehrsanbindungen sind professionelle Abstella nlagen unabdingbare Voraussetzung, um 
den Radverkehr gezielt zu fördern. 
Der Innenstadt kommt hier als Arbeits-, Einkaufs- u nd Freizeitstandort sowie als Wegeverbindung 
zu den angrenzenden Wohnvierteln eine besondere Bed eutung zu. Der sogenannte Paliplatz 
zeichnet sich als idealer Standort zur Errichtung v on Fahrradabstellanlagen aus. Eine alternative 
Fläche vergleichbarer Qualität, Lage, Verfügbarkeit  und Größe ist im Bereich der Innenstadt nicht 
vorhanden.  
Der Platz liegt an der Zeughausstraße in Verlängeru ng der Schleiermacherstraße innerhalb des 
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes M 19.1 – Ober e Rheinstraße Nord -. Der Bebauungsplan 
M 19.1 weist den Platz als öffentliche Verkehrsfläc he / Parkplatz aus. In der Begründung zum Be- 
bauungsplan M 19.1 aus dem Jahr 2005 wurde bereits eine perspektivische Nutzung des Platzes 
für Fahrradabstellanlagen beschrieben. Da zum damal igen Zeitpunkt keine Planung bzw. kein 
Radkonzept vorlag, wurde die Festsetzung des öffent lichen Parkplatzes aus dem Bebauungsplan 
M 19 übernommen. 
Die geplante Umnutzung des Platzes erfordert eine Ä nderung des Bebauungsplans M 19.1. Mit der 
Bebauungsplanänderung soll eine überwiegende Nutzun g des Platzes als Fahrradabstellplatz er- 
möglicht werden. Weiterhin sind Flächen für eine ge ringe Anzahl an Behinderten- und Kurzzeit- 
parkplätzen vorgesehen. Ziel ist eine städtebaulich e Aufwertung des Platzes mit einer hohen Auf- 
enthaltsqualität.  
2. Rechtsgrundlagen (Stand zur Offenlage)  
Baugesetzbuch (BauGB)  i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt g eändert durch Art. 2 
des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728). 
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 
, zuletzt 
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353)  
Baunutzungsverordnung (BauNVO)  i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 
Planzeichenverordnung (PlanzV)  vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geänd ert durch 
Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
Hess. Bauordnung (HBO)  i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geän dert durch Gesetz 
vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO)  i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt ge ändert durch 
Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt g eän- 
dert durch Art. 5 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306) 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz  (HAGBNatSchG)  i.d.F. vom 
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 
17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 4 
  
Hess. Wassergesetz (HWG)  i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge ändert durch Art. 
11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG)  i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)  
Bundes-Immissionsschutzgesetz  (BImSchG)  i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) 
 
3. Verfahren nach § 13 BauGB 
Der Bebauungsplan M 19.1.1 – Paliplatz - zur Änderu ng des Bebauungsplans M 19.1 wird nach 
§ 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren ohne Durchfü hrung einer Umweltprüfung und Aufstellung 
eines Umweltberichts durchgeführt, da die Vorausset zungen des § 13 Abs. 1 Satz 1 hierfür vorlie- 
gen, insbesondere werden die Grundzüge der Planung durch die Bebauungsplanänderung nicht 
berührt. Der rechtskräftige Bebauungsplan M 19.1 we ist den Platz als öffentliche Verkehrsfläche / 
Straßenverkehrsfläche / Parkplatz aus. Mit der Beba uungsplanänderung soll eine öffentliche Ver- 
kehrsfläche / Verkehrsfläche besonderer Zweckbestim mung als „Verkehrsberuhigter Bereich“ bzw. 
„Fußgängerbereich“ ausgewiesen werden. Auch die in § 13 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten 
Voraussetzungen sind gegeben, da keine Begründung d er Zulässigkeit von umweltverträglich- 
keitsprüfungsrelevanten Vorhaben, keine Anhaltspunk te für eine Beeinträchtigung von Natura 2000 
– Gebieten und keine Anhaltspunkte für die Beachtun g von Pflichten nach der Seveso III – Richtli- 
nie vorliegen.  
3.1 Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung  
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsst adt Darmstadt hat am 27.05.2021 den Be- 
schluss zur Aufstellung des Bebauungsplans M 19.1.1  – Paliplatz – gefasst und gleichzeitig be- 
schlossen, das Bebauungsplanverfahren als vereinfac htes Verfahren nach § 13 BauGB durchzu- 
führen. Außerdem hat sie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit seiner Be- 
gründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung  der Behörden und sonstigen Träger öffent- 
licher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungs- und 
Offenlagebeschlusses erfolgte im Darmstädter Echo am 02.06.2021. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2  BauGB fand im Zeitraum vom 14.06.2021 bis 
einschließlich 14.07.2021 statt, aufgrund der Coron a-Pandemie durch Einsichtnahmemöglichkeit 
des Bebauungsplanentwurfs mit seiner Begründung im Internet. Als zusätzliches Informationsan- 
gebot gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgte eine Auslegu ng der Planunterlagen im gleichen Zeitraum 
beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt. 
Im Rahmen dieser Beteiligung wurden von einem Bürge r Vorschläge und Anregungen eingebracht 
sowie Bedenken geäußert. Die Prüfung und Auswertung  der Beteiligung der TÖB sowie der Öffent- 
lichkeit hat zu redaktionellen Änderungen und Ergänzungen der Festsetzungen geführt.

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 5 
  
Insbesondere wurden folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen: 
- Zur Klarstellung der zulässigen Nutzungen in den öffentlichen Verkehrsflächen / Verkehrsflä- 
chen besonderer Zweckbestimmung, wurde die Nutzung des KFZ-Verkehrs zur Andienung und 
Erschließung der anliegenden Grundstücke sowie die Zufahrt für Feuerwehr und Ver- und Ent- 
sorgungsunternehmen explizit ergänzt, die zuvor nur in der Begründung erläutert waren. 
- Von der Verortung von Stellplätzen innerhalb der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestim- 
mung wurde abgesehen, da die geplanten Kurzzeitpark plätze in der öffentlichen Verkehrsfläche 
besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bere ich“ nach § 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB zu- 
gelassen werden können. 
4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsber eich 
Für das Gebiet des Paliplatzes südlich der Zeughaus strasse in Verlängerung der 
Schleiermacherstraße, Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Flurstück Nr. 359/5 (tlw.) ist ein 
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB (einfa cher Bebauungsplan) aufzustellen, mit der 
Zielsetzung, durch Änderung des Bebauungsplans M 19 .1 auf der als Parkplatz festgesetzten 
Fläche eine Mischnutzung, z.B. für Fahrradparken zu ermöglichen. 
 
 
Abb. 1: Lage des Plangebiet (umrandet)          (ohne Maßstab) 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2021

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 6 
  
 
  Abb. 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans M 19.1.1 – Paliplatz –           (ohne Maßstab)  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2021 
 
5. Planungsrechtliche Situation 
5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutz ungsplan 
Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung ist der 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungs plan 2010 (RPS / RegFNP 2010). Die im 
RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) 
verbindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind. De r Regionalplan Südhessen 2010 stellt das 
Plangebiet als "Vorranggebiet Siedlung, Bestand" da r. Die geplante Änderung des Bebauungs- 
plans M 19.1 ist somit an die Ziele der Raumordnung  angepasst und entspricht dem Erfordernis 
des § 1 Abs. 4 BauGB.

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 7 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 3: Ausschnitt Regionalplan Südhessen/Regionaler F lächennutzungsplan 2010 
mit Kennzeichnung des Plangebiets (ohne Maßstab) 
Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg.): Regionalplan Südhes- 
sen 2010, Teilkarte 3 
5.2 Flächennutzungsplan 
Die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist im rechtswirksamen Flächennutzungs- 
plan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Berei ch des Paliplatzes als "Gemischte Bauflä- 
che" dargestellt. Die Entwicklung aus dem Flächennu tzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist 
somit gewährleistet.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 4: Ausschnitt Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 mit Kennzeichnung  
des Plangebiets (ohne Maßstab) 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2021

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 8 
  
5.3 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstad t (Stadt Darmstadt, 2004) ist das "Werk- 
zeug" der kommunalen Planung, in dem nach naturräum lichen und freiraumplanerischen Erforder- 
nissen ein Flächenkonzept zur Entwicklung des Raumes abgebildet ist. 
Für den Bereich des Bebauungsplans stellt die Leitb ildkarte des Landschaftsplanes als Zielsetzung 
eine Neuschaffung von Grün auf Bauflächen dar. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 5: Ausschnitt Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ohne Maßstab) 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2021

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 9 
  
5.4 Bebauungsplan 
Der seit 08.04.2006 rechtskräftige Bebauungsplan M 19.1 setzt die Fläche als öffentliche Straßen- 
verkehrsfläche/Parkplatz fest. Der Bebauungsplan M 19.1 wird im Geltungsbereich des Bebau- 
ungsplans M 19.1.1 geändert.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 6: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan M 19.1 mit Geltungsbereich des Bebauungsplans 
M 19.1.1 (ohne Maßstab) 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2021

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 10 
  
6. Bestand 
6.1 Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Best and 
Derzeit wird die öffentliche Platzfläche als Kurzze itparkplatz für den KFZ-Verkehr genutzt. Die ver- 
kehrliche Erschließung des Platzes sowie die der an grenzenden privaten Grundstücke erfolgt von 
der Zeughausstraße im Norden. Die Platzfläche mit mittig angeordneten Parkplätzen (26) und einer 
Umfahrt wird durch den vorhandenen Baumbestand sowi e die Randbebauung geprägt. Der Platz 
stellt auch eine wichtige fußläufige Verbindung vom Herrngarten in die Stadtmitte dar.  
Im Südosten des Platzes führt eine Andienungsstraße zum Friedensplatz.  
6.2 Altlasten 
Im Bereich des Bebauungsplanes sind keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Alt- 
standorte, Altablagerungen), schädliche Bodenveränd erungen und/oder Grundwasserschäden be- 
kannt. 
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Bode n erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten 
zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Unterg rundes festgestellt, die auf das Vorhandensein 
von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist u mgehend das Regierungspräsidium Darm- 
stadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren. 
6.3 Kampfmittel 
Das Plangebiet befindet sich in einem Bombenabwurfg ebiet. Vom Vorhandensein von Kampfmit- 
teln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgega ngen werden. In den Bereichen, in denen 
durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifend e Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von 
mind. 5 m durchgeführt wurden, sind keine Kampfmitt elräummaßnahmen notwendig. Bei allen an- 
deren Flächen ist eine systematische Überprüfung (S ondieren auf Kampfmittel, ggfs. nach Abtrag 
des Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeite n und Baugrunduntersuchungen auf den 
Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodenein greifende Maßnahmen stattfinden sollen. Die 
"Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen" sind zu beachten. 
Es wird auf den Hinweis "Kampfmittelbelastung und -räumung" im Bebauungsplan hingewiesen.

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 11 
  
7. Planung 
7.1 Planungshistorie 
2006  Inkrafttreten des Bebauungsplans M 19.1, Begründun g S. 8, Punkt 6.3: …"Die Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt wird den Parkplatz zukünftig als Behindertenparkplatz sowie für überdachte 
Fahrradabstellplätze umgestalten."… 
2015  Machbarkeitsstudie "Fahrradabstellanlagen in der D armstädter Innenstadt", Stete-Planung 
Darmstadt, Ergebnis: …" In der Darmstädter Innensta dt besteht ein hoher Bedarf an qualitativ 
hochwertigen Anlagen"… 
2017  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich erfolgre ich am Bundeswettbewerb " Klimaschutz 
im Radverkehr" beteiligt. Mit dem Förderprojekt "Li ncoln-by-bike" wird ausgehend vom Modellquar- 
tier Lincoln ein Maßnahmenspektrum zur Förderung de s Radverkehrs als wesentlicher Beitrag zum 
Klimaschutz geschaffen. Das sich aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzende Förderpro- 
gramm beinhaltet auch die Erstellung einer zentralen Fahrradabstellanlage in der Innenstadt. 
2018  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beauftragt das Bü ro netzwerkarchitekten aus Darmstadt 
mit einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung von Fahr radabstellanlagen auf dem Paliplatz. Basis 
ist die Machbarkeitsstudie "Fahrradabstellanlagen i n der Darmstädter Innenstadt" (Büro Stete Pla- 
nung) und die Vorgaben des Förderprojektes "Lincoln-by-bike". 
Die Machbarkeitsstudie des Büros netzwerkarchitekte n zeigte drei prinzipielle Varianten auf: Maß- 
gebliches Kriterium bei der Auswahl einer Variante war die zeitliche Umsetzung des Projektes zum 
Erhalt der Fördermittel (Umsetzung bis 09.2019). Au f Grund dieser Vorgabe und der Anzahl der 
Abstellmöglichkeiten im Verhältnis zum Flächenverbr auch, entschied man sich für die Variante ei- 
nes Fahrradparkturms. 
Die Magistratsvorlage zur Umgestaltung des Paliplat zes mit dem Ziel der Errichtung eines Fahr- 
radparkturms wurde auf Grund von Bedenken und Einwä nden aus der Bevölkerung zurückgestellt. 
Die wesentlichen Bedenken lauteten wie folgt: 
• Architektur Fahrradparkturm (Höhe, Optik ("Dose"),  Lärm, Verschattung) 
• Wegfall der Parkplätze 
• Befahrbarkeit des Platzes (im Sinne von "kiss and ride") 
• Andienung und Funktionalität Zufahrten 
• Umgang mit mobiltätseingeschränkten Personen 
2019  Überarbeitung der Planung unter weitestgehender Be rücksichtigung der geäußerten Beden- 
ken und Anregungen 
2020  Informationsveranstaltung zur Umgestaltung Palipar kplatz am 26.08.2020 im Justus-Liebig-
Haus Darmstadt mit Vorstellung der neuen Planung (s iehe Ziff. 7.2 Städtebauliches Konzept), mit 
überwiegend sehr positiven Resonanzen.

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 12 
  
7.2 Städtebauliches Konzept 
Mit dem Ziel den Radverkehr zu stärken und den Pali platz städtebaulich aufzuwerten soll der 
Paliplatz neu gegliedert und in verschiedene Funktionsbereiche aufgeteilt werden.  
Zur Unterbringung von geschützten Fahrradabstellplä tzen soll die Mitte des Platzes von einem be- 
grünten, frei geformten Dach beschirmt werden, das auf filigranen, an Bäume erinnernde Stahlstüt- 
zen, ruht. Das Dach berücksichtigt die Bestandsbäum e und bindet diese zusammen mit den neu 
anzupflanzenden bzw. den zu verpflanzenden Bäumen i n die Dachstruktur ein. Durch den Wechsel 
von „Baumstützen“ und Bäumen entsteht eine lebendig e „Dachlandschaft„. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 7: Aufsicht und Perspektive des Paliplatzes mit Überdachung (Stand: 2020/2021) 
Quelle: netzwerkarchitekten

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 13 
  
 
Da der Paliplatz nicht unterbaut ist, sind die Stan dortbedingungen für die Bäume prinzipiell sehr 
gut. Durch großzügige Baumscheiben können diese Bedingungen optimiert werden. 
Unter dieser Dachlandschaft sollen Abstellmöglichke iten für rund 80 Fahrräder an Anlehnbügeln 
geschaffen werden. Auch das Abstellen von Lastenräd ern soll hier, ebenso wie das Laden von E-
Bikes und Pedelecs ermöglicht werden. Aufenthalts- und Sitzbereiche sowie ein Angebot an 
Schließfächern runden das Angebot ab. 
Die äußeren, den Fassaden zugewandten Flächen solle n der Erschließung sowie der Ver- und 
Entsorgung der anliegenden Grundstücke dienen. Die Ver- und Entsorgung sowie die Erreichbar- 
keit der Grundstücke bleiben unverändert gewährleis tet. Der südliche Teilbereich des Platzes wird 
als "Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: „Fu ßgängerbereich" festgesetzt. Hier sind zu- 
künftig nur noch Rettungsfahrzeuge, EAD, Anlieger- und Andienungsverkehre zufahrtsberechtigt. 
Der Platz soll durch die Umgestaltung mit entsprech enden Sitz- und Verweilmöglichkeiten eine ho- 
he Aufenthaltsqualität bekommen. 
Im nördlichen Teilbereich des Platzes, südlich der Zeughausstraße ist eine Fläche für Kurzzeit- 
und Behindertenstellplätze für Kraftfahrzeuge vorge sehen. Darüber hinaus sollen hier nach Mög- 
lichkeit auch Abstellplätze für Motorräder geschaff en werden. Dieser Bereich kann als "Kiss and 
Ride" -Möglichkeit genutzt werden. Hier gelten die Verkehrsregeln für "Verkehrsberuhigte Berei- 
che nach StVO".  
7.3 Grünordnung / Grün- und Freiflächen 
In der Mitte des Platzes soll ein extensiv begrünte s Dach zur Überdachung der Fahrradabstellplät- 
ze errichtet werden. Das frei geformte Dach nimmt d abei auf den Baumbestand Rücksicht und er- 
möglicht weitere Baumpflanzungen. Es entsteht ein W echsel zwischen den „Baumstützen“ des Da- 
ches und den Bäumen. Die Baumscheiben der zu erhalt enden Bestandsbäume werden deutlich 
vergrößert und das Bodensubstrat ausgetauscht. Dadu rch werden die Standortbedingungen der 
Bäume deutlich verbessert. Des Weiteren werden zusä tzliche Neupflanzungen auf dem Platz vor- 
genommen. Die Fläche unter dem Dach soll mit Rasenf ugenpflaster ausgeführt werden, so dass 
auch bzgl. der Versiegelung eine Verbesserung zum Bestand eintritt.  
Der Erhalt der Bestandsbäume wurde vorrangig behand elt und mehrfach geprüft. Aufgrund not- 
wendiger Zufahrtsmöglichkeiten für Anlieger, Andien ung, Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen so- 
wie den erforderlichen Mindestabmessungen von Verke hrsflächen (unter Berücksichtigung von 
Schleppkurven) müssen einige Bäume verpflanzt werde n. Zwei Bäume können aufgrund ihres 
schlechten Zustandes nicht verpflanzt werden. Diese  sind durch Neupflanzungen zu ersetzen. 
Darüber hinaus werden weitere Bäume neugepflanzt. 
Vor Beginn der Baumaßnahmen ist ein Baumgutachten z u erstellen, welches den aktuellen Zu- 
stand der Bäume und die Möglichkeit ihrer Verpflanz ung untersucht. Des Weiteren wird eine öko- 
logische Baubegleitung durchgeführt, um mögliche Sc häden durch die Verpflanzung und die Bau- 
maßnahmen zu verhindern. Ein Baumsachverständiger s oll ebenfalls hinzugezogen werden. Im 
Bebauungsplan wurde diesbezüglich ein Hinweis aufgenommen. 
Die auf dem Pali-Parkplatz bestehenden Säulen-Hainb uchen waren Nachpflanzungen der ehemals 
dort wachsenden Robinien, die kein gutes Entwicklungspotential auf dem Platz zeigten.

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 14 
  
Bei der Neupflanzung von Bäumen soll auf Baumarten in Säulenform zurückgegriffen werden. Die 
Hainbuche hat sich bereits als Stadtbaum bewährt. U m hier jedoch ein vielfältiges Angebot für die 
Fauna zu schaffen und ein wechselreiches Farbenspie l der Belaubung zu erzielen, wurde von Sei- 
ten des Landschaftsplaners die Verwendung des Amber baumes empfohlen. Die Auswahl des 
Baumes erfolgt in der weiteren Entwurfs- und Ausfüh rungsplanung in Abstimmung mit dem Büro 
für Landschaftsplanung und den Fachämtern. Die Säul enform ist im Zusammenhang mit der War- 
tung und Konstruktion der Überdachung sowie der Bau mpflege geeignet. Der Kronenumfang die- 
ser Bäume ist gleichzeitig geeignet, um das Konzept  der Dachlandschaft, in Form der natürlichen 
und künstlichen Überdachung, realisieren zu können.  Mit den vorhandenen Robinien sind somit 
verschiedene Baumarten zur Förderung der Biodiversität vorhanden. 
7.4 Wasserwirtschaftliche Belange 
In der Mitte des Platzes wird das anfallende Regenw asser von dem geplanten Gründach und dem 
versickerungsfähigen Pflaster einem Baumrigolen-System zur Versickerung zugeleitet. 
7.5 Verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens 
Da die Nutzung als Parkplatz für den Individualverk ehr weitestgehend aufgegeben wird, sind keine 
negativen Auswirkungen bzgl. des Verkehrslärms durc h die Planung zu erwarten. Der Parksuch- 
verkehr wird dadurch entfallen, was zu einer deutli chen Entlastung der angrenzenden Bebauung 
führt. 
7.6 Immissionsschutz 
Durch die Planung ist von einer Verbesserung des Is t-Zustandes bzgl. des Verkehrslärms und der 
Luftverschmutzung auszugehen, da durch die überwieg ende Aufgabe der KFZ-Parkplätze der mo- 
torisierte Verkehr sowie der Parksuchverkehr entfallen. 
7.7 Klimaschutz 
Bei den geplanten Maßnahmen, der Ausführung der Pla tzmitte mit versickerungsfähigem Pflaster, 
der Errichtung eines begrünten Daches, der Neupflan zung von Bäumen sowie der Vergrößerung 
der vorhandenen Baumscheiben, handelt es sich in Su mme um Maßnahmen zugunsten des Kli- 
maschutzes und um eine Verbesserung des Ist-Zustandes. 
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Hinblick au f die hohe umliegende Bebauung und die wei- 
tere Verschattung durch die Bäume ist die Nutzung v on Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf 
der Überdachung der Fahrradabstellanlage nicht wirtschaftlich.  
8. Artenschutzrechtliche Beurteilung 
Die innerstädtische Platzfläche ist bis auf einige Baumstandorte mit Baumscheiben zu 100 % ver- 
siegelt. Daher ist von keinen artenschutzrelevanten  Gegebenheiten auszugehen. Die vorhandenen 
Bestandsbäume bleiben größtenteils erhalten. Im Rah men der Umsetzung der Planung werden 
weitere Bäume gepflanzt.  
9. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbet rachtung 
Die Platzfläche ist derzeit bis auf einige Baumstan dorte, teils mit Baumscheiben, zu 100 % versie- 
gelt. Die neue Ausbauplanung verbessert die Ist-Sit uation erheblich, so dass die Bilanzierung ver- 
balargumentativ im positiven Bereich liegt, da vers iegelte Flächen entsiegelt werden und Flächen 
zur Versickerung von Niederschlagswasser hergestellt werden.

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 15 
  
10. Biodiversität 
Biodiversität – die Vielfalt an Tier- und Pflanzena rten sowie ihre genetische Variabilität – ist die e s- 
senzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die w iederum Lebensgrundlage für den Menschen 
ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert saubere s Trinkwasser, saubere Luft zum Atmen, frucht- 
bare Böden als gesunde Ernährungsgrundlage und Rohs toffe zur Herstellung von Gebrauchsgü- 
tern sowie die erfolgreiche Anpassung an Veränderun gen wie sie z.B. der Klimawandel erfordert. 
Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökono mischer, sozialer und kultureller Bedeutung. 
Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht zu- 
letzt auch in Verantwortung für künftige Generation en sowohl im besiedelten als auch unbesiedel- 
ten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Dies ist auch in  der Hess. Biodiversitätsstrategie (Broschüre, 
Hrsg.: Hess Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, La ndwirtschaft und Verbraucherschutz, März 
2015) und deren Weiterentwicklung (Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert. 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der Biodiversität in 
Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 zur Kenntnis genommen. 
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurden in diesem Bebauungsplan folgende Maß- 
nahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität getroffen:  
• größtmöglicher Erhalt von Bestandsbäumen 
• Ersatz- und Neupflanzung von Bäumen verschiedener Baumarten in Säulenform 
• Ausführung der Überdachung als extensiv begrüntes Dach 
• Versickerung des Niederschlagswassers 
• Insektenfreundliche Beleuchtung 
11. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach de m Baugesetzbuch (BauGB) 
11.1 Maß der baulichen Nutzung 
Höhe baulicher Anlagen 
Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität und Einf ügung wird eine maximale lichte Höhe der 
Dachkonstruktion festgesetzt. 
11.2 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksf lächen 
Baugrenze 
Die Festsetzung einer Baugrenze ermöglicht die Erri chtung einer überdachten Fahrradabstellanla- 
ge als eigenständige Hauptanlage. Die Größe des Bau fensters ist großzügig bemessen, um einen 
möglichst flexiblen und zukunftsorientierten Umgang  hinsichtlich der Überdachung der Fahrradab- 
stellanlage zu gewährleisten. Die überdachte Fahrra dabstellanlage soll derzeit nur auf der "Ver- 
kehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: „Fußgängerb ereich“ errichtet werden. Um jedoch zu- 
künftig ggf. die Fahrradabstellanlage erweitern zu können, umschließt die Baugrenze auch die 
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: „Verkehr sberuhigter Bereich“. 
11.3 Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11  und Abs. 6 BauGB) 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans M 19.1.1 wird als "öffentliche Verkehrsfläche / Verkehrs- 
fläche besonderer Zweckbestimmung" festgesetzt. Im nördlichen Teil des Geltungsbereichs als 
"Verkehrsberuhigter Bereich" im südlichen Teilbereich als "Fußgängerbereich".

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 16 
  
Diese Festsetzung "öffentliche Verkehrsfläche / Ver kehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung" 
ermöglicht die Vorrangbehandlung nicht motorisierte r Verkehrsteilnehmer und führt zur Stärkung 
alternativer Verkehrsformen. Das Befahren durch den  MIV, ist im Bereich der Verkehrsfläche mit 
besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ nicht  mehr zulässig. Eine Ausnahme der Zu- 
fahrtserlaubnis besteht für Anlieger und zur Andien ung der angrenzenden Grundstücke, sowie der 
Zufahrt für Feuerwehr und Ver- und Entsorgungsunter nehmen. Die Aufenthaltsqualität des Platzes 
soll gestärkt werden und ein qualitätsvolles Entree zur Innenstadt entstehen. 
Da im Innenstadtbereich der Wissenschaftsstadt Darm stadt ein ausreichendes Parkplatzangebot in 
den umliegenden Parkhäusern vorhanden ist, werden d ie KFZ-Parkplätze deutlich reduziert. Inner- 
halb der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ soll innerhalb 
der Baugrenzen die Ausweisung von Kurzzeit- und Beh indertenparkplätzen ermöglicht werden. 
Dadurch bietet sich die Möglichkeit zur Umsetzung e iner Fahrradabstellanlage, die das Ziel hat, 
den Radverkehr zu stärken. Indem der größte Teil de s Platzes vom Parksuchverkehr entlastet 
wird, kann die städtebauliche Qualität des Platzes verbessert werden und es können qualitätsvolle 
Aufenthaltsbereiche entstehen.  
11.4 Flächen zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäum en, Sträuchern und sonstigen Bepflan- 
zungen sowie Bindungen für Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) 
- Neu anzupflanzende Bäume 
- Zu erhaltende Bäume  
Die Erhaltung und Ergänzung des Baumbestandes ist e in wesentlicher Schwerpunkt der Gestal- 
tung und gleichfalls folgt die Festsetzung damit au ch der Anforderung aus dem Landschaftsplan 
zur Erhöhung der Begrünung im Gebiet.  
Aufgrund der Rahmenbedingungen, wie die Andienung u nd Erschließung der anliegenden Grund- 
stücke sowie der Feuerwehrzufahrt, werden nicht all e Bestandsbäume an ihrem Standort erhalten 
bleiben können. Durch einen Baumsachverständigen so llen mögliche Verpflanzungen von Bäumen 
vor Baumfällung geprüft werden. Unvermeidbare Baumf ällungen müssen durch entsprechende Er- 
satzpflanzungen auf der Platzfläche kompensiert wer den. Bei Baum-Neupflanzungen sind Laub- 
bäume in Säulenform mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm zu verwenden. Der durchwurzelba- 
re Raum soll mind. 13 m³ / Baum umfassen. Nach der Umgestaltung des Platzes muss die Anzahl 
der Bäume in Summe mindestens der Anzahl der derzei tigen Bestandsbäume entsprechen. Im Zu- 
sammenhang mit den Neu- und Ersatzpflanzungen von B äumen und sonstigen Bepflanzungen 
kann die Biodiversität in der Stadt erhöht werden u nd so ein Beitrag zur Verbesserung des Lokal- 
klimas geleistet werden. 
- Extensive Dachbegrünung  
Diese Festsetzung ermöglicht die Versickerung und N utzung des Regenwassers sowie zum Arten- 
erhalt von Insekten und leistet somit ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. 
Die Substratschicht muss eine mittlere Dicke von mi nd. 12 cm aufweisen und kann variabel zwi- 
schen 10-14 cm ausgebildet werden. Die Vegetationsf orm hat mindestens einer Sedum-Kräuter-
Gras-Gesellschaft aus vornehmlich heimischen Arten zu entsprechen. 
Die Richtlinien für Planung, Bau- und Instandhaltun g von Dachbegrünungen – Dachbegrünungs- 
richtlinien – der Forschungsgesellschaft Landschaft sentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) sind 
zu beachten.

Begründung zum Bebauungsplan M 19.1.1  Seite 17 
  
12. Begründung der Satzung über die Gestaltung baul icher Anlagen 
12.1 Dachgestaltung (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO) 
Das Abrücken des Dachaufbaus für die extensive Dach begrünung verfolgt das Ziel, die sichtbare 
Dachkante zu reduzieren um der Dachkonstruktion ein e filigrane Erscheinung zu geben. Zur best- 
möglichen Umsetzung des Gründaches ist als Dachform  ein Flachdach bzw. ein flachgeneigtes 
Dach umzusetzen. 
 
12.2 Anforderungen an Werbeanlagen (§ 91 Abs. 1 Nr.  1 HBO) 
Ziel der Festsetzung, Werbeanlagen an der Dachkonst ruktion oder auf dem Dach der Fahrradab- 
stellanlage auszuschließen, ist es, eine Störung im Erscheinungsbild der Dachkonstruktion und des 
öffentlichen Raums zu unterbinden.  
Die getroffenen Vorgaben, die aus dem Bebauungsplan  M 19.1 übernommen wurden, ermöglichen 
dennoch eine zeitgemäße Beschilderung bzw. ein zeit gemäßes Werbekonzept von Gewerbetrei- 
benden an den umliegenden Gebäuden des Platzes.  
Grundsätzlich sind nur parallel zur Gebäudefassade angeordnete Werbeanlagen (Flachwerbung) 
erwünscht, um eine Dominanz der Werbeanlagen im Ort s- und Straßenbild zu verhindern. Der 
Ausschluss von beweglichen, blinkenden und akustisc hen Werbeanlagen soll auf Grund der stö- 
renden Wirkungen insbesondere der Lichtemissionen erfolgen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 12
TOP 194
TOP 4

Orte (9)

  • Mina-Rees-Straße 12
  • Zeughausstraße
  • Klappacher Straße 172
  • Rheinstraße
  • Schleiermacherstraße 140
  • Luisenplatz
  • Friedensplatz
  • Europaplatz 1
  • Wolfsschlucht

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0143
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00