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2016/0283

Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 - Vorschlag #112: Eberstadt - Kreuzung Reuterallee - Pfungstädter Straße beruhigen

Magistratsvorlage 08.08.2016

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2016/0283

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.09.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0283 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  15066-6507 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 - Vorschlag #112:  
Eberstadt - Kreuzung Reuterallee - Pfungstädter Straße beruhigen  
 
Vorlage vom: 08.08.2016 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bericht des Straßenverkehrs - und Tiefbauamtes wird zu Kenntnis genommen.  
2. Für den Kreisverkehrsplatz Pfungstädter Straße / Walther -Rathenau-Straße / Uhlandstr a-
ße sind im Jahr 2017 Planungen aufzunehmen.  
3. Bei der Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer 15066 -6507 – Pfungstädter 
Straße mit Kreisverkehrsplatz Walther -Rathenau-Straße – sind im Haushalt 2017 kassen-
wirksam 50.000 Euro und als Verpflichtungsermächtigung 50.000 Euro für Planung und 
im Mittelfristigen Investitionsprogramm 2016 bis 2020 für das Jahr  2018 100.000 Euro 
für sowie für das Jahr 2019 1.400.000 Euro für den Bau des Kreisverkehrsplatzes einz u-
stellen. 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.08.2016 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Die Kreuzung Reuterallee - Pfungstädter Str. kann mit 50 km/h überquert werden. Gelegentlich  igno-
rieren Autofahrer von Pfungstadt kommend das rote Ampelsignal (meine Frau wurde so fast überfa h-
ren). Der Berufsverkehr zur Software-AG, Fußgänger und Autos mit Ziel Waldorfschule kommen in 
Konflikte (ein Mädchen aus der Schule wurde im Beisein meiner Tochter auf dem Bürgersteig ange-
fahren). Die Stadt wird gebeten, für eine Verkehrsberuhigung auf dieser Kreuzung und für sichere 
Querungswege für Fußgänger zu sorgen. Als Ziel schlage ich Tempo 30, wenn möglich keine Ampel 
und Zebrastreifen als sichere Querungsmöglichkeit vor. Ist hier ein Kreisel möglich? 
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 38 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung: 0 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen 
 
Bei dem Vorschlag ist die Kreuzung Pfungstädter Straße / Walther Rathenaustraße / Uhland-
straße gemeint; die Walther-Rathenaustraße stellt die Verlängerung der Reuterallee dar. Diese 
Kreuzung wurde vor einigen Jahrzehnten mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet, wobei eine 
Rechtsabbiegerfahrstreifen mit signalisierter Fußgängerquerung aus der Walther-Rathenau-
Straße in die Pfungstädter Straße führt. Durch die großzügige Trassierung des Rechtsabbiege r-
fahrstreifens sind hier hohe Fahrgeschwindigkeiten möglich. 
 
An allen anderen Querungsstellen werden die Fußgängerströme in der Regel als mit Rechtsab-
biegern bedingt verträgliche Ströme signalisiert. 
 
In der Einmündung der Walther-Rathenau-Straße sind 2 Verkehrsinseln zur Trennung der Ge-
genfahrbahn bzw. des Rechtsabbiegerfahrstreifens vorhanden. In der östlichen Ei nmündung 
der Pfungstädter Straße besteht ebenfalls eine Trenninsel zwischen den Gegenfahrbahnen. 
Während die Breite der Verkehrsinsel in der Walther-Rathenau-Straße mit 2,4 bis 3,0 m den 
heutigen Anforderungen an eine sichere Aufstellfläche (mind. 2,50 m) entspricht, genügt die 
Breite der Verkehrsinseln zwischen den Gegenfahrbahnen der östlichen Pfungstädter Straße 
mit ca. 1,90 m diesen Ansprüchen nicht. 
 
Der Radverkehr wird in der Walther-Rathenaustraße auf Seitenstreifen geführt, wobei dieser in 
Fahrtrichtung Pfungstadt Straße noch vor Beginn des Rechtsabbiegerfahrstreifens in einen 
getrennten, benutzungspflichtigen Geh-/Radweg übergeht. Die Verflechtung mit dem Kfz-
Verkehr ist für die Fahrtrichtungen Uhlandstraße und Fahrtrichtung Eberstadt nicht geregelt. 
In der Pfungstädter Straße Fahrtrichtung Pfungstadt und in der Uhlandstraße wird der Radve r-
kehr mit dem Kfz-Verkehr zusammen geführt. In der Pfungstädter Straße Fahrtrichtung Eber-
stadt existieren getrennte Geh- und Radwege im Seitenbereich mit Benutzungspflicht.

- 4 - 
 
Die Kreuzung ist auch ausweislich der Unfallzahlen insbesondere bei der Verkehrssicherheit 
von Zufußgehenden und Radelnden unauffällig: 
 
- In den letzten 14 Jahren (2002 bis 2015) war die Kreuzung nur in zwei Jahren ein U n-
fallpunkt (2010 und 2013); ein Unfallpunkt liegt vor, wenn sich innerhalb eines Jahres 
mindestens 5 Unfälle der gleichen Art ereignen, z.B. Auffahrunfälle oder Abbiegeunfälle 
oder Unfälle mit Fußgängern o.ä. 
- Im Jahr 2010 sind 8 Auffahrunfälle im Rechtsabbieger aus Norden nach Westen Anla ss 
für die Einstufung als Unfallpunkt. Nach Beratungen in der Unfallkommission wurden 
sicherheitserhöhende Maßnahmen ergriffen: Verbesserung und Erneuerung der vo r-
fahrtsregelnden Beschilderung (VZ 205) an dieser Stelle, Signalisierung der bis dahin 
unsignalisierten Fußgängerquerung über diesen Rechtsabbiegerfahrstreifen, Erneue-
rung der Markierungen im Knotenpunktbereich. Weiterhin kam es zu 4 Unfällen beim 
Linksabbiegen in die Walther-Rathenaustraße und eine Kollision mit einem Mast. Es 
sind keine Unfälle mit Fußgänger- oder Radfahrerbeteiligung registriert. 
 
- Im Jahr 2013 kam es zur Einstufung eines Unfallpunktes weil in der gesamten Kreu-
zung 5 Auffahrunfälle zu verzeichnen waren. Weiterhin kam es zu 4 Unfällen mit Link s-
abbiegern in die Walther-Rathenau-Straße, einen Parallelfahrtunfall und eine Kollision 
mit einem Mast; Unfälle mit Beteiligung von Fußgängerinnen/Fußgängern oder auch 
Radfahrerinnen/Radfahrern wurden keine registriert. 
 
In Darmstadt stellt die Kreuzung damit alles-in-allem keinen Unfallschwerpunkt dar. 
 
Gleichwohl würde heute zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Kreuzung als lichtsigna l-
geregelte Kreuzung in folgenden Punkten anders ausgebaut werden: 
- Engere Trassierung des Rechtsabbiegerfahrstreifens 
- Verbreiterung der Aufstellfläche auf Verkehrsinseln in der östlichen Pfungstädter 
Straße 
- Umwandlung der gemischten Geradeaus- und Linksabbiegerfahrstreifens in der 
Pfungstädter Straße, Fahrtrichtung West in eine Linksabbiegerfahrstreifen 
- Verzicht auf die überbreite Fahrbahn in Fahrtrichtung Eberstadt hinter der Einmün-
dung Uhlandstraße (ehemals zweistreifige Verkehrsführung). 
- Verzicht auf benutzungspflichtige Radwege und Führung des Radverkehrs mit dem 
Kfz-Verkehr, ggf. bei Anlage von Radstreifen oder Schutzstreifen auf den Fahrba h-
nen. 
 
Gemäß der „Untersuchung Kreisverkehrsplätze in Darmstadt“ (Magistratsvorlage 2013/0118 
vom 22.04.2013) ist die Kreuzung grundsätzlich zur Anlage eines Kreisverkehrsplatzes geei g-
net.  
 
Nach dem Bau eines Kreisverkehrsplatzes kann geprüft werden, ob Geschwindigkeits beschrän-
kungen auf 30 km/h in der östlichen und/oder westlichen Pfungstädter Straße und/oder in der 
Walther-Rathenau-Straße möglich sind. Die Uhlandstraße liegt bereits heute in einer Tempo 30 
– Zone.

- 5 - 
 
Für die Verwirklichung des Kreisverkehrsplatzes sind im Haushalt 2017 für Planungen kassen-
wirksam 150.000 € und als Verpflichtungsermächtigung 50.000 Euro sowie im Mittelfristigen 
Investitionsprogramm 2016 bis 2020 im Jahr 2018 für Planung 100.000 Euro und im Jahre 
2019 für den Bau 1.400.000 € vorzusehen (Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 
15066-6507 „Pfungstädter Str aße mit Kreisverkehrsplatz Walther -Rathenau-Straße“). 
 
Gemessen an dem heutigen Aufwand zum Betrieb der lichtsignalgeregelten Kreuzung stellen 
die zukünftigen Betriebskosten des Kreisverkehrsplatzes eine Einsparung dar.  
 
An dieser Lichtsignalanlage wurden bereits einige Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaf t-
lichkeit des Betriebs durchgeführt. Die Betriebskosten konnten auf ca. 5.000 Euro/a gesenkt 
werden. 
 
Im Rahmen der Planung des Kreisverkehrsplatzes wir die Wirt schaftlichkeit eines Umbaus 
zum Kreisverkehrsplatz im Vergleich zu einem Weiterbetrieb der Signalanlage mit einer dann 
anstehenden Erneuerung der Signalanlage betrachtet.  
 
Darmstadt, 08.08.2016 
66/2L-S6910-Ry-Si 
 
Der Dezernent I   Der Dezernent IV    Dezernat III 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg    Jochen Partsch  
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer    Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 8
TOP 56
TOP 443 beschließend
TOP 23.2

Orte (4)

  • Pfungstädter Straße
  • Walther-Rathenau-Straße
  • Uhlandstraße
  • Reuterallee

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0283
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00