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V/0452/2021

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 21.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 55.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2670 Zeichen

V/0452/2021 
V/0452/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Ausschuss für Verkehr und Mobilität 
 
von der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  1. NN 
Alina Möller 
 
2. Stiftungskommission 
 
von der CDU-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. 
 
RF B. Lichtenstein van Lengerich 
RH Mathias Kersting 
  
 
3. Verbandsversammlung Dachverband Kommunaler IT-Dienstleiter (KDN) 
 
von der Verwaltung 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
 2. NN 
Mario Huslage 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
17.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0452/2021 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Die Umbesetzung wird von der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP mit Schreiben vom 08.06.2021 bean-
tragt. 
 
Zu 2.: 
Die Umbesetzung wird von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 14.06.2021 beantragt. 
 
Zu 3.: 
Die Verbandsversammlung besteht nach § 8 Abs. 1 S. 1 der Satzung aus einer Vertretung der Ver-
bandsmitglieder. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung sind zwei Stellvertretungen zu wählen. 
Die 2. Stellvertreterposition war nach dem Ausscheiden von Michael Willamowski nicht besetzt. Die 
Verwaltung schlägt vor, die Position mit dem neuen Leiter des Personal- und Organisationsamtes 
Herrn Mario Huslage zu besetzen. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlage A

1865 Zeichen

Anlage A zur V/0452/2021 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2021 Rat
TOP 55.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0452/2021
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2021
Erstellt
21.05.2021 08:27