Mandari Insight

2715/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rad- und Fußgängerüberwege Innerer Grüngürtel (Az.: 02-1600-21/21)

Beschlussvorlage Ausschuss 11.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.03.2022, TOP 2.2

Anlage 1 - Eingabe u . 1. Antwortschreiben der Verwaltung

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Anlage 4 - Lage bestehender Ampelanlagen, Fußgängerüberwege

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Anlage 4 - Auszug BV Innenstadt 10.03.2022

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2- weiterer Schriftverkehr

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Anlage 3 - Plan

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Anlage 1 - Eingabe u . 1. Antwortschreiben der Verwaltung

8295 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
1. Schreiben des Petenten, Eingang per Mail am 19.01.21: 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
vielen Dank schonmal, dass Sie dieses Anliegen aufnehmen. Ich habe eine Anregung, weiß 
aber leider nicht, welche Stelle das richtige Gremium ist, dieses Anliegen vorzubringen. Ich 
hoffe, Sie können daher mein folgendes Anliegen an die richtigen Gremien weiterleiten. Mein 
Anliegen bezieht sich auf den inneren Grüngürtel insbesondere auf die durch den Grüngürtel 
führende Venloer, Vogelsanger und Bachemer Straße. Viele FußgängerInnen und 
FahrradfahrerInnen nutzen die Fußgängerüberquerungen über diese Straßen. Die zwei 
Zebrastreifen auf der Vogelsanger Straße sind meiner Meinung nach ein gutes Beispiel wie 
unkompliziert der Verkehr geregelt werden kann ohne das weder FußgängerInnen, 
FahrradfahrerInnen oder AutofahrerInnen lange warten müssen. Dies ist deutlich sicherer als 
ohne Fußgängerüberweg und macht diesen Überweg auch deutlich sichtbarer für 
AutofahrerInnen. Ich bitte darum zu prüfen, ob nicht alle Überwege über die Venloer und 
Bachemer Straße im Bereich des Grüngürtels in Übergänge mit Zebrastreifen umgewandelt 
werden können. Eine weitere Maßnahme zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer wäre eine 
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sowie mögliche zum Bremsen animierende 
Hubbel vor den Zebrastreifen, wenn die Zugänge zum Zebrastreifen nicht gut einsehbar sind 
von der Straße. Diese Maßnahme würde FußgängerInnen und RadfahrerInnen schützen, 
würde allen Verkehrsteilnehmenden Zeit sparen, besonders aber den Fuß- und Radverkehr 
fördern. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Möglichkeiten prüfen, auch wenn 
vielleicht nicht alle umsetzbar sind und freue mich auf Ihre Antwort. 
Mit freundlichen Grüßen 
2. Schreiben des Petenten, Eingang per Mail am 22.01.21 
Sehr geehrte Frau xxx, 
vielen Dank, dass Sie sich meiner Anregung annehmen und diese auch an das zuständige 
Amt weiterleiten. 
Ich habe dieser E-Mail wie gewünscht einen Plan angehangen. Vorgeschlagene 
Zebrastreifen sind als rote Striche auf den Karten markiert. Diese sind dort, wo auch die 
Wege durch den Grüngürtel führen und die Straße überqueren. Mein Vorschlag sieht dabei 
auf der Venloer, Vogelsanger und Bachemer Straße jeweils 2 Zebrastreifen vor. Zusätzlich 
ist mir heute noch an der Kreuzung Vogelsanger Straße / Schmalbeinstraße aufgefallen, 
dass die Seitenstraßen so wenig befahren sind, dass man die Ampeln an dieser Kreuung 
ebenfalls durch Zebrastreifen ersetzen könnte. So müssen weniger Fußgänger, Radfahrer 
und Autofahrer an dieser Stelle warten. 
Als weitere Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit schlage ich die Einführung 
von Tempo 30 zwischen den vorgeschlagenen Zebrastreifen mit Start kurz vor den 
Zebrastreifen (zum Beispiel 100 Meter vorher) vor. Da durch am Straßenrand parkende 
Autos sowohl Autos für Fußgänger aber auch Fußgänger und Radfahrer für Autofahrer nicht 
an allen vorgeschlagenen Zebrastreifen gut sichtbar sind, schlage ich an diesen Stellen, vor 
allem auf der Venloer und Vogelsanger Straße, zusätzlich vor, an diesen Stellen zu prüfen, 
ob durch Hubbel vor den Zebrastreifen, die Autofahrer zum Abbremsen und vorsichtigem 
Fahren animiert werden können. 
Insgesamt hoffe ich, dass diese Vorschläge die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer 
stärken können aber auch den Verkehr für alle flüssiger macht.

2 
 
Wie geht Ihr Amt und das zuständige Amt mit dieser Anregung nun weiter um? Bekomme ich 
eine Rückmeldung dazu, ob die Vorschläge (teilweise) umgesetzt werden können? 
Vielen Dank schon mal im Voraus! 
Antwortschreiben der Verwaltung vom 14.04.21: 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Rad- und Fußgängerüberwege Innerer Grüngürtel“ 
Aktenzeichen 21-21S 
Sehr geehrter Herr xxx,  
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Januar 2021, in dem Sie Vorschläge machen den 
Grüngürtel für Radfahrende und Zu Fußgehende sicherer zu gestalten. 
Mir liegt nun eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung vor, aus 
der Folgendes hervorgeht: 
Eine der wichtigen Aufgaben des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung ist die 
Verkehrssicherheit. Hierbei werden die Bedürfnisse und Sichtverhältnisse für die einzelnen 
Verkehrsteilnehmenden betrachtet und analysiert. 
Zunächst zur aktuellen Situation:  
Die Venloer Straße weist im Grüngürtel sowohl an den Kreuzungen zur Inneren Kanalstraße, 
als auch am Hans-Böckler-Platz jeweils eine signalisierte Querung auf, sowie mittig von den 
beiden Kreuzungen am hier mündenden Fußweg. Der angesprochene Abschnitt weist eine 
Länge von etwa 360 Metern auf, sodass etwa 200 Meter bis zum nächsten gesicherten 
Übergang vorliegen. 
Auf der Vogelsanger Straße sind an den Kreuzungen zur Inneren Kanalstraße und zur 
Schmalbeinstraße jeweils Ampelanlagen vorhanden. An zwei Stellen ist jeweils ein 
Fußgängerüberweg an den Hauptquerungen vorhanden, zudem existiert eine Querungshilfe 
mittig zwischen der beiden Fußgängerüberwege. Die Fußgängerüberwege sind etwa 120 
Meter voneinander entfernt. Die Entfernung zu den Ampeln und damit gesicherten 
Übergängen beträgt ca. 120 Meter. 
Die Kreuzung zur Schmalbeinstraße ist mit einer Ampel signalisiert, da die Vogelsanger 
Straße an dieser Stelle dreispurig ist und die Ludolf-Camphausen-Straße als zweispurige 
Einbahnstraße einmündet. Eine solche komplexe Verkehrssituation ist ohne einer 
Lichtsignalanlage nur schwer umzusetzen, da hier große Konfliktpotenziale die Folge wäre. 
Ein Ersatz der Ampelanlage ist daher nicht ohne umfassende Umgestaltung des Bereiches 
möglich. Zudem ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, gemäß gesetzlicher 
Vorgaben, nur an Straßen möglich, bei denen je Fahrtrichtung nur eine Fahrspur überquert 
wird. 
Die Bachemer Straße ist überwiegend als vierspurige Straße ausgebaut. Der angesprochene 
Streckenabschnitt ist, von den beiden Kreuzungen gemessen, etwa 350 Meter lang. Hier 
sind jeweils Ampelanlagen am Beginn und Ende der Straße vorhanden. Etwa mittig der 
Kreuzungen ist eine zusätzliche Fußgängerampel vorhanden. 
Beigefügte Anlage soll die aktuelle Situation nochmals verdeutlichen. 
Vorschlag Fußgängerüberweg: 
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist an strenge, rechtliche Bedingungen geknüpft. 
Dabei sind unter anderem auch die Verkehrsstärke und auch der Abstand zu Ampelanlagen 
zu prüfen. Die Querungsmöglichkeiten an der Vogelsanger Straße werden aktuell überprüft 
und je nach Prüfergebnis angepasst.

3 
 
Fußgängerüberwege bieten dem zu Fuß Gehenden die Möglichkeit die Straße ohne 
Wartezeit zu queren, jedoch birgt dies auch die Gefahr, dass Radfahrende diesen 
Fußgängerüberweg zügig zum Queren rechtswidrig benutzen. 
Die drei angesprochenen Straßen weisen aktuell bereits viele Überquerungsmöglichkeiten 
auf. Dabei wurden an den Hauptachsen bereits Querungsmöglichkeiten eingerichtet. 
Vorschlag Geschwindigkeitsbegrenzung: 
Eine innerörtliche, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 ist gemäß 
Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung an eine abschließende Liste von 
Bedingungen geknüpft. Diese Auflistung umfasst alle Möglichkeiten, die eine 
Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 rechtfertigen. Die genannten Straßen erfüllen 
nicht die Voraussetzungen der rechtlichen Bedingungen. Durch die bauliche Ausgestaltung 
und die Funktion als Erschließungsstraße ist auch kein Ausnahmefall vorliegend. 
Vorschlag Fahrbahnschwellen: 
Eine G eschwindigkeitsreduzierung durch  bauliche Vorkehrungen, wie zum Beispiel 
Fahrbahnschwellen, werden in Köln grundsätzlich nicht mehr errichtet. Die Gründe hierfür sind 
vielfältig: Lärm -und Schadstoffimmission durch Abbremsen und anschließend wieder 
beschleunigen, Schleichverkehr, Schadenersatzforderungen und Beschwerde von anderen 
Verkehrsteilnehmern (Radfahrenden, OPNV, Rettungswagen etc.). 
Vor oben genannten Hintergrund, wird daher von weiteren Maßnahmen abgesehen. Die 
Situation jedoch laufend, gemeinsam mit der Polizei weiter beobachtet. 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch 
Fragen haben, können Sie sich direkt an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, 
Herrn xxx, Telefonnummer: 0221-221/xxx oder per E-Mail: strassen-
verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de wenden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag

Anlage 4 - Lage bestehender Ampelanlagen, Fußgängerüberwege

271 Zeichen

Lage bestehender Ampelanlagen, Fußgängerüberwege 
und Fußgängerquerungshilfen
Legende
Ampelanlagen im Bestand
Fußgängerüberwege im Bestand
Fußgängerquerungshilfen im Bestand
Anlage 4

Lage bestehender Ampelanlagen auf der Bachemer Straße 
Legende 
Ampelanlagen im Bestand

Anlage 4 - Auszug BV Innenstadt 10.03.2022

920 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 11.03.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 10.03.2022  
öffentlich 
4.2 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rad- und Fußgängerüberwege In-
nerer Grüngürtel (Az.: 02-1600-21/21) 
2715/2021 
 
 
Geänderter Beschluss:  
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe-
tenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt die Ampelanlage auf der 
Venloer Straße am östlichen Ende des inneren Grüngürtels durch einen FGÜ 
(Zebrastreifen) zu ersetzen. Zudem wird die Verwaltung gebeten auf der Venlo-
er Straße östlich der Kreutzer Straße einen FGÜ einzurichten, um die Wege 
nördlich und südlich des inneren Grüngürtels miteinander zu verbinden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

9129 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2715/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rad- und Fußgängerüberwege Innerer Grüngürtel (Az.: 02-
1600-21/21) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss:  
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die 
Eingabe. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erfordert gemäß Straßenverkehrsordnung be-
stimmte Voraussetzungen, die an den genannten Straßen Venloer Straße, Vogelsanger Straße und 
Bachemer Straße nicht vorliegen. Vor allem aber muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. 
Durch zusätzliche Fußgängerüberwege in diesem Bereich würde sich der Verkehr erfahrungsgemäß 
noch komplexer und gefährlicher gestalten, daher stimmt der Ausschuss der Einrichtung weiterer 
Fußgängerüberwege an diesen Straßen nicht zu. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.08.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 13.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Petent schlägt die Einrichtung von jeweils 2 Zebrastreifen auf der Venloer Straße, Vogelsanger 
und Bachemer Straße sowie die Einführung von Tempo 30 zwischen den vorgeschlagenen Zebra-
streifen vor. Des Weiteren bittet er um Prüfung, ob die Ampeln an der Kreuzung Vogelsanger Stra-
ße/Schmalbeinstraße ebenfalls durch Zebrastreifen ersetzt werden können. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen und streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen 
ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemein-
deordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung.  
 
Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf der Venloer Straße 
Die Venloer Straße weist im Grüngürtel sowohl an den Kreuzungen zur Inneren Kanalstraße als auch 
am Hans-Böckler-Platz jeweils eine signalisierte Querung auf. Zusätzlich ist eine Fußgängerampel 
etwa mittig zwischen den beiden Kreuzungen, am hier querenden Fuß- und Radweg, vorhanden (vgl. 
hierzu Anlage 3). Der Abschnitt zwischen den signalisierten Querungen an den Kreuzungen zur Inne-
ren Kanalstraße und am Hans-Böckler-Platz weist eine Länge von etwa 360 Metern auf, sodass im-
mer weniger als 200 Meter bis zum nächsten gesicherten Übergang vorliegen. Gemäß den Richtlinien 
für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) Kapitel 2.1 Absatz 2 dürfen Fuß-
gängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen angelegt werden. Bei der hier geforder-
ten Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) wäre auf Grund des kurzen Abstandes zur nächs-
ten signalisierten Querung diese Nähe gegeben.  
Auch lassen die örtlichen Gegebenheiten keine kurzfristige Einrichtung eines Fußgängerüberweges 
zu. Die Beleuchtung nahe der Einmündung der Kreutzerstraße wird aktuell als kritisch eingestuft. Die 
nächstgelegene vorhandene Straßenlaterne ist über sieben Meter entfernt. Ein FGÜ bedarf jedoch 
laut Kapitel 3.4 Absatz 1 der R-FGÜ zwingend einer Beleuchtung. Zusätzlich setzt die Anlage eines 
FGÜ gemäß R-FGÜ dessen frühzeitige Erkennbarkeit und eine ausreichende Sichtbeziehung zwi-
schen zu Fuß Gehenden und Fahrzeugführenden voraus. In der Örtlichkeit werden die erforderlichen 
Sichtbeziehungen durch die vorhandene Alleestruktur und den Lichtverhältnissen negativ beeinflusst, 
wie bei einer gemeinsamen Überprüfung mit der Polizei festgestellt wurde. 
 
Der Radverkehr hat im Grüngürtel eine hohe Bedeutung. Radfahrenden ist dabei oftmals nicht be-
wusst, dass an Fußgängerüberwegen nur für zu Fuß Gehende Vorrang besteht. Aus „Wegen im Grü-
nen“ kreuzende Überwege sind daher unter Sicherheitsaspekten problematisch, da Radfahrende sich 
oftmals schnell annähern und einen Vorrang erwarten, der faktisch nicht besteht. An dieser Que-
rungsstelle ist zudem wie oben bereits erwähnt die Annäherungssicht durch den Baumbestand einge-
schränkt. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges würde für den Radverkehr ein ungesichertes 
Überqueren begünstigen und hierdurch eine mögliche Unfallstelle entstehen lassen. 
 
Unmittelbar vor diesem Übergang münden die Nebenfahrbahnen sowie die Kreutzerstraße in die

3 
Venloer Straße. Diese besondere Kreuzungsstruktur erfordert bereits heute eine erhöhte Aufmerk-
samkeit. Durch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges würde hier die Komplexität weiter steigen 
und neue Konfliktpunkte entstehen. Ein Fußgängerüberweg würde hier nur eine Scheinsicherheit bie-
ten, da zwar rechtlich die Vorfahrtsregelung zumindest für den zu Fuß Gehenden eindeutig geregelt 
ist, aber durch die genannten Gründe der übrige Verkehr diese unter Umständen nicht gewährt. 
 
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bestand ist aus den oben genannten Gründen nicht 
möglich. Es müssten umfangreiche Vorkehrungen für die sichere Querung des Radverkehrs sowie 
die Ausstattung mit der vorgeschriebenen Beleuchtung und die Einhaltung der Sichtbeziehungen ge-
troffen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Querungen der Hauptverkehrsstraßen im Kon-
text des Masterplan-Teilprojekts „Interventionsraum Grüngürtel“ diskutiert werden. Die Ergebnisse 
dieses Prozesses sollten der zukünftigen Ausgestaltung der Querungsstellen entlang des Inneren 
Grüngürtels zugrunde gelegt werden. 
 
Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf der Vogelsanger Straße 
Auf der Vogelsanger Straße sind an den Kreuzungen zur Inneren Kanalstraße und zur Schmalbein-
straße jeweils Ampelanlagen vorhanden. An zwei Stellen ist jeweils ein Fußgängerüberweg an den 
Hauptquerungen vorhanden, zudem existiert eine Querungshilfe mittig zwischen den beiden Fußgän-
gerüberwegen. Die Fußgängerüberwege sind etwa 120 Meter voneinander entfernt. Die Entfernung 
zu den Ampeln und damit gesicherten Übergängen beträgt ca. 120 Meter. 
 
Aktuell werden auf der Vogelsanger Straße Tiefbaumaßnahmen durchgeführt, so dassder Verkehrs-
fluss gemindert ist. Es ist geplant, hier künftig den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn zu ver-
lagern. Hierdurch reduzieren sich erfahrungsgemäß die Geschwindigkeit und Unfälle aller am Verkehr 
Teilnehmenden. Eine Querung sollte hierdurch nochmals erleichtert werden. Die Einrichtung eines 
dritten Fußgängerüberweges zwischen den beiden bestehenden wird als sehr kritisch gesehen, da 
ein Fußgängerüberweg hier ebenfalls nur eine Scheinsicherheit bieten würde. Die Aufmerksamkeit 
der am Verkehr Teilnehmenden würde durch die Anhäufung von Fußgängerüberwegen bei jedem 
weiteren Fußgängerüberweg abnehmen. Zwischen den Fußgängerüberwegen und der Querungshilfe 
liegen 35 respektive 75 Meter. Dieser Abstand ist sehr gering und damit zumutbar. Zudem istmit dem 
südlichen Fußgängerüberweg die direkte Verbindung durch den Inneren Grüngürtel über alle Straßen 
gegeben. In den Verwaltungsvorschriften zu § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, dass 
Fußgängerüberwege ausreichend weit voneinander entfernt sein müssen. Ein weiterer Fußgänger-
überweg zwischen den bereits existierenden würde den Verwaltungsvorschriften zur StVO zuwider-
laufen. 
 
Die Kreuzung zur Schmalbeinstraße ist mit einer Ampel signalisiert, da die Vogelsanger Straße an 
dieser Stelle dreispurig ist und die Ludolf-Camphausen-Straße als zweispurige Einbahnstraße ein-
mündet. Eine solche komplexe Verkehrssituation ist unsignalisiert unsicherer als die bestehende Re-
gelung, da hier große Konfliktpotenziale bestehen. Zudem ist die Einrichtung von Fußgängerüberwe-
gen gemäß gesetzlicher Vorgaben nur an Straßen möglich, bei denen je Fahrtrichtung nur eine Fahr-
spur überquert wird. 
 
Ein Ersatz der Ampelanlage durch einen Fußgängerüberweg ist daher  nicht möglich. 
 
Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf der Bachemer Straße 
Die Bachemer Straße ist überwiegend als vierspurige Straße ausgebaut. Der angesprochene Stre-
ckenabschnitt ist etwa 350 Meter lang. Hier sind jeweils Ampelanlagen am Beginn und Ende der 
Straße vorhanden. Etwa mittig der Kreuzungen ist eine zusätzliche Fußgängerampel vorhanden. Die 
Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist rechtlich nur an Straßen mit je einer Fahrspur je Fahrrich-
tung möglich. Somit eignet sich die angegebene Stelle nicht für einen Fußgängerüberweg.  
 
 
Die jeweiligen Standorte der im Text erwähnten Querungsmöglichkeiten sind in Anlage 3 visualisiert. 
 
 
Einführung von Tempo 30 
Für eine innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 müssen gemäß

4 
Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die 
genannten Straßen erfüllen diese nicht, so dass die Einführung von Tempo 30 rechtlich nicht zulässig 
ist.  
 
 
Anlagen 
1. Eingabe u. Antwortschreiben der Verwaltung 
2. Weiterer Schriftverkehr 
3. Plan 
4. Lage bestehender Ampelanlagen, Fußgängerüberwege und Fußgängerquerungshilfen

Anlage 2- weiterer Schriftverkehr

11694 Zeichen

1 
 
Anlage 2 
Antwortschreiben des Petenten vom 14.04.21 
Sehr geehrte Frau xxx, 
könnten Sie bitte meine unten stehende Antwort/Rückfrage bezüglich der Rückmeldung des 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu meiner Bürgereingabe „Rad- und 
Fußgängerüberwege Innerer Grüngürtel“ (Aktenzeichen 21-21S) an ebendiese weiterleiten. 
Können Sie mir bitte mitteilen welchen Weg diese Bürgereingabe weiterhin gehen wird? 
Ich danke dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sehr, dass sie so ausführlich 
meine Bürgereingabe geprüft haben und ihnen die Verkehrssicherheit so wichtig ist. Ich 
verstehe die Argumentation der Verwaltung in den meisten Punkten und würde daher in 
diesen Punkten auch von meinen Vorschlägen Abstand nehmen. Allerdings hätte ich noch 
eine Nachfrage bezüglich der Fußgängerüberwege auf der Venloer Straße (siehe Bild unten 
in der E-Mail). Wenn ich das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung richtig verstehe, dann 
wurde meinem Vorschlag einen Fußgängerüberweg auf der Mitte der Venloer Straße (linker 
Kreis im Bild) sowie anstelle der bestehenden Lichtzeichenanlage nahe der Peter-
Dedenbach-Straße (rechter Kreis im Bild) nicht entsprochen, da es bereits genügend 
Übergänge auf der Venloer Straße gäbe und der Abstand zu anderen Lichtzeichenanlagen 
zu gering sei.  
Ich verstehe daher in diesem Zusammenhang nicht, warum dann zwei Fußgängerüberwege 
auf der Vogelsanger Straße in ähnlichem Abstand zueinander und zu Lichtzeichenanlagen  
möglich sind. Offensichtlich lagen dort die strengen, rechtliche Bedingungen vor, die die 
Einrichtung von Fußgängerüberwegen möglich machen. Subjektiv betrachtet ist auch die 
Verkehrsstärke des MIV auf beiden Straßen ähnlich. Der Unterschied zwischen beiden 
Straßen besteht viel mehr darin, dass die Venloer Straße auf Grund von parkenden Autos 
schlechter einsehbar ist. Es ist in dem Zusammenhang auch erwähnenswert, dass nach 
meiner subjektiven Betrachtung auch die Verkehrsstärke der Fußgänger*innen und 
Radfahrenden, die die Straße an den markierten Stellen auf der Venloer Straße kreuzen, 
vergleichbar ist zu den parallelen Übergängen auf der Vogelsanger Straße und in keinem 
Fall geringer. Besonders wichtig, erscheint mir ein Fußgängerüberweg auf der Mitte der 
Venloer Straße (linker Kreis), da dort vom Hans-Böckler-Platz ankommende Fahrzeuge auf 
Grund der parkenden Autos und der dadurch schlechten Einsehbarkeit der Straße in diese 
Richtung eine hohe Gefahr für Fußgänger*innen und Radfahrende darstellen. Unter 
realistischer Betrachtung werden ebendiese trotz Lichtzeichenanlagen in wenigen hundert 
Metern Entfernung keinen anderen Überweg wählen, insbesondere wegen des Rundweg-
Charakters des inneren Grüngürtels. 
Ich würde daher das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung bitten unter Rücksichtnahme 
der oben angeführten Punkte die Einrichtung von sicheren Fußgängerüberwegen, besonders 
in der Mitte (linker Kreis), auf der Venloer Straße auf den markierten Stellen (linker + rechter 
Kreis) erneut zu prüfen. 
 
Antwortschreiben der Verwaltung vom 29.04.21: 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Rad- und Fußgängerüberwege Innerer Grüngürtel" 
Aktenzeichen 21/21 S 
Sehr geehrter Herr xxx,

2 
 
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.04.2021. Die Fachverwaltung hat auf Ihre Nachfragen 
zum Fußgängerüberweg über die Venloer Straße auf Höhe des Inneren Grüngürtels Folgen-
des geantwortet:  
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, welcher in der ursprünglichen Eingabe gebeten 
wurde ist, bedingt die engen rechtlichen Bedingungen. Dadurch, dass es durch den Grüngür-
tel nur wenige Verbindungen gibt und die Situation mit den Kölner Brücken den Schwerlast-
verkehr (Lastkraftwagen) einen Abfluss nur nach Westen ermöglicht, kommt es auf der Ven-
loer Straße zu erhöhten Verkehrszahlen. Außerdem sind umfangreiche Straßenbaumaßnah-
men notwendig, da die Beleuchtung an angedachter Stelle nicht ausreicht und hier neue 
Straßenlaternen montiert werden müssen. Zusätzlich wird die Sicht durch die vorhandene 
Alleestruktur negativ beeinflusst. Da unmittelbar vor der Querungsmöglichkeit die Nebenfahr-
bahnen und die Kreutzerstraße in die Venloer Straße münden, sind weitere Konfliktpunkte 
durch diese besondere Kreuzungsstruktur, verbunden mit der hohen Verkehrsmenge durch 
die, an der Nebenliegenden Büro- und Parkhäusern vorliegen, gegeben.  
Allgemein ist zu beobachten, dass an stark frequentierten Straßen, die auf kurzen Strecken 
mehrere Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen aufweisen, die Aufmerksamkeit und Vor-
sicht der am Verkehrsteilnehmenden abnimmt. 
In der mir nun weitergeleitete Mail, wurde um einen gesicherten Übergang gebeten. Die Ein-
richtung von Ampelanlagen liegt in Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Verkehrsma-
nagement. Daher kann ich hierzu keine Stellungnahme abgeben. 
Weiter wurde die Frage gestellt, wieso auf der Vogelsanger Straße zwei 
Fußgängerüberwege angelegt worden sind. An der Vogelsanger Straße liegt das 
Gymnasium Kreuzgasse, wel-ches rund 1000 Lernende regelmäßig besuchen. Zudem wird 
die Sicht, anders als auf der Venloer Straße, nicht durch eine Baumallee negativ beeinflusst. 
Auch ist keine Kreuzung un-mittelbar am Fußgängerweg vorhanden, sondern eine gerade 
übersichtliche Strecke vorliegt, dabei sind die Zufahrten zum Schulgelände zu 
vernachlässigen, da hier kein Transitverkehr besteht und der Verkehr überschaubar ist. 
Daher ist die Situation nicht vergleichbar. 
In Abwägung aller Interessen wiegen die Verkehrssicherheit und damit der Schutz von Leib 
und Leben schwerer als die Verkürzung von Fußwegen. Ein Fußgängerüberweg bietet dabei 
eine Scheinsicherheit, die regelmäßig zu Unfällen mit zu Fußgehenden führt. Die gesicherte 
Überquerungsmöglichkeit auf der Venloer Straße ist 100 Meter von der ungesicherten Über-
querungsmöglichkeit entfernt. Dies ist zumutbar. 
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
haben, können Sie sich direkt an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Herrn Ekert, 
Telefonnummer: 0221-221/27121 oder per E-Mail: strassen-verkehrsentwicklung@stadt-
koeln.de wenden.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Antwortschreiben des Petenten vom 12.05.21 
Sehr geehrte Frau xxx, 
danke vielmals für das Weiterleiten der Rückmeldung der Verwaltung. Leider habe ich immer 
noch Rückfragen und Anmerkungen zu der Antwort der Verwaltung, die ich nachfolgend

3 
 
aufführen würde. Ich würde Sie bitten meine Ausführung an die Verwaltung weiterzuleiten. 
Können Sie mir bitte außerdem mitteilen, wie der weitere Verlauf des Verfahren ist, bzw. ob 
dieses Anliegen in einen Ausschuss des Rates eingebracht wird? Danke vielmals. Bitte 
bestätigen Sie mir den Eingang dieser E-Mail. 
 Ich danke der Verwaltung abermals, für Ihre Antwort und die Zeit, die für mein Anliegen 
bereits investiert wurde. Leider teile ich die Einschätzung der Verwaltung zum Teil nicht und 
würde daher gerne ein letztes Mal darauf eingehen. Ich entschuldige meine lange 
Ausführung und den Aufwand, der Ihnen dadurch entsteht. Mir liegt dieses Anliegen 
allerdings sehr am Herzen. 
Ich stimme vollkommen mit der Meinung der Verwaltung überein, dass Leib und Leben 
immer der wichtigste Punkt aller Abwägungen sein sollte. Jedoch geht es meiner Meinung 
nach nicht um die „Verkürzung von Fußwegen”. Ich möchte gerne meine vorherige Bitte 
präzisieren, da ich mich offensichtlich missverständlich ausgedrückt habe: Ich wünsche an 
der diskutierten Stelle keine Ampelanlage, sondern einen Fußgängerüberweg mit einem 
Zebrastreifen. 
Meiner Meinung nach entspricht es nicht der Realität, dass Menschen – auch wenn es 
theoretisch zumutbar wäre – einen Umweg von ca. 200 Metern in Kauf nehmen um die 
Straße an dieser Stelle zu überqueren. Zum Einen ist dort ein bereits ein Überweg 
vorhanden, der augenscheinlich auch genauso frequentiert wird wie die gesicherten 
Überwege auf der Venloer Straße. Dieser Überweg legt nahe, dass dort auch überquert 
werden soll/kann. Zum Anderen wird diese Überquerung durch viele Mitbürgerinnen als Teil 
des Ringschlusses durch den Grüngürtel gesehen. Wohlgemerkt, führt die Verwaltung in 
Ihrer beschlossen Vorlage an den Innenstadt-Ausschuss (3240/2019) diese Stelle als Teil 
des “Übersichtkonzept(s) Radverkehrsführung” auf (3240/2019 Anlage 5), womit bestätigt 
wird, dass diese Strecke u. a. auch von Radfahrenden genutzt wird/werden soll.  
Angenommen, Sie erkennen an, dass diese Stelle von Mitbürgerinnen in der Realität 
regelmäßig als Überquerung genutzt wird, dann stellt diese Stelle meiner Meinung nach auf 
Grund der „stark frequentierten Straße“, des „Schwerlast-Verkehr“, der schlechten 
Beleuchtung, und der „negativ beeinflusst(en) Sicht (durch die) vorhandene Alleestruktur“ 
eine Gefahr für „Leib und Leben” dar.  
Zuallererst wurde angeführt, dass die Venloer Straße eine wichtige Straße für den 
Schwerlast-Verkehr sei. Mich würde interessieren, wie stark der Schwerlast-Verkehr diese 
Stelle wirklich nutzt und wie ebendieser durch einen Zebrastreifen eingeschränkt wäre. Mir 
erscheint es naheliegender, dass sowohl die Subbelrather Straße als auch die Aachener 
Straße deutlich geeigneter für ebendiesen Verkehr wären, da die Venloer Straße in diesem 
Abschnitt eher eng ist. 
Des weiteren wurde festgestellt, dass die Alleestruktur die Sicht negativ beeinflusst. Dem 
stimme ich teilweise zu, allerdings betrifft dies nur den Sichtkontakt zwischen 
Überquerenden, die von Nord nach Süd queren, und Kfz-Führerende, die von Ost nach West 
fahren. Allerdings ist meiner Ansicht nach weniger die Alleestruktur das Problem, sondern 
eher die parkenden Fahrzeuge in ebendieser Sichtachse. Beispielsweise parkte an 
ebendieser Stelle vor Tagen ein größeres Kfz, das deutlich die Sicht behinderte und daher 
gefährdete. Daher könnte die Verwaltung ggf. berücksichtigen, dass ein oder zwei 
Parkplätze in Radstellplätze o.ä. umgewandelt werden. Danach wäre diese Stelle meiner 
Meinung nach genauso einsehbar wie andere Stellen auch. Zudem würde ein Zebrastreifen

4 
 
plus Beschilderung ebendiese Stelle für Kfz-Führerinnen sichtbarer machen. Gerade diese 
versperrte Sichtachse stellt – auch jetzt schon – eine Gefährdung dar. Gerade die starke 
Frequentierung durch Verkehr zu anliegenden Büros und Parkhäuser verstärken dies meiner 
Meinung nach nur. 
Außerdem wurde angeführt, dass die Nebenfahrbahnen und die Kreutzerstraße diese Stelle 
unübersichtlich machen. Meiner Meinung nach, ist die Kreutzerstraße als Sackgasse viel zu 
gering befahren um die Übersichtlichkeit negativ zu beeinflussen. Die Kfz auf der 
Nebenfahrbahn zum Abbiegen auf die Innere Kanalstraße könnten durchaus verwirren. Eine 
Möglichkeit diese Verwirrung zu entwirren wäre zum Beispiel eine 
“Verkehrsberuhigungsinsel” (mir ist kein geläufiger Name bekannt) am Ende der 
Nebenfahrbahn. Dies würde sofort die Sicht nur noch auf die gerade ausführende Fahrbahn 
lenken, da umgehend ersichtlich ist, dass der Verkehr auf der Nebenfahrbahn abbiegt. 
Ebenso wurde angeführt, dass bei mehreren gesicherte Überwege auf frequentierten 
Straßen die Aufmerksamkeit abnimmt. Mich persönlich wundert dies sehr, allerdings wenn 
entsprechende belastbare Daten dazu vorliegen, dann ist dies wohl so. Nichtsdestotrotz 
ändert das meiner Meinung nach nichts an der Notwendigkeit an dieser Stelle, denn ggf. 
könnte mit Warnblinklichtern etc. für Kft-Führende die Aufmerksamkeit wieder erhöht 
werden. Wenn die Beleuchtung an dieser Stelle zu gering ist, dann muss ebendiese durch 
umfangreiche Straßenbaumaßnahmen hergestellt werden. 
Ich würde Sie daher bitten, mein Anliegen erneut unter den angeführten Gesichtspunkten zu 
prüfen.  
Mit freundlichen Grüßen,

Anlage 3 - Plan

8 Zeichen

Anlage 3

Beratungsverlauf (3)

13.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
14.03.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2715/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.08.2021
Erstellt
30.07.2021 11:49