2715/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rad- und Fußgängerüberwege Innerer Grüngürtel (Az.: 02-1600-21/21)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Eingabe u . 1. Antwortschreiben der Verwaltung
8295 Zeichen
1 Anlage 1 1. Schreiben des Petenten, Eingang per Mail am 19.01.21: Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank schonmal, dass Sie dieses Anliegen aufnehmen. Ich habe eine Anregung, weiß aber leider nicht, welche Stelle das richtige Gremium ist, dieses Anliegen vorzubringen. Ich hoffe, Sie können daher mein folgendes Anliegen an die richtigen Gremien weiterleiten. Mein Anliegen bezieht sich auf den inneren Grüngürtel insbesondere auf die durch den Grüngürtel führende Venloer, Vogelsanger und Bachemer Straße. Viele FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen nutzen die Fußgängerüberquerungen über diese Straßen. Die zwei Zebrastreifen auf der Vogelsanger Straße sind meiner Meinung nach ein gutes Beispiel wie unkompliziert der Verkehr geregelt werden kann ohne das weder FußgängerInnen, FahrradfahrerInnen oder AutofahrerInnen lange warten müssen. Dies ist deutlich sicherer als ohne Fußgängerüberweg und macht diesen Überweg auch deutlich sichtbarer für AutofahrerInnen. Ich bitte darum zu prüfen, ob nicht alle Überwege über die Venloer und Bachemer Straße im Bereich des Grüngürtels in Übergänge mit Zebrastreifen umgewandelt werden können. Eine weitere Maßnahme zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer wäre eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sowie mögliche zum Bremsen animierende Hubbel vor den Zebrastreifen, wenn die Zugänge zum Zebrastreifen nicht gut einsehbar sind von der Straße. Diese Maßnahme würde FußgängerInnen und RadfahrerInnen schützen, würde allen Verkehrsteilnehmenden Zeit sparen, besonders aber den Fuß- und Radverkehr fördern. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Möglichkeiten prüfen, auch wenn vielleicht nicht alle umsetzbar sind und freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen 2. Schreiben des Petenten, Eingang per Mail am 22.01.21 Sehr geehrte Frau xxx, vielen Dank, dass Sie sich meiner Anregung annehmen und diese auch an das zuständige Amt weiterleiten. Ich habe dieser E-Mail wie gewünscht einen Plan angehangen. Vorgeschlagene Zebrastreifen sind als rote Striche auf den Karten markiert. Diese sind dort, wo auch die Wege durch den Grüngürtel führen und die Straße überqueren. Mein Vorschlag sieht dabei auf der Venloer, Vogelsanger und Bachemer Straße jeweils 2 Zebrastreifen vor. Zusätzlich ist mir heute noch an der Kreuzung Vogelsanger Straße / Schmalbeinstraße aufgefallen, dass die Seitenstraßen so wenig befahren sind, dass man die Ampeln an dieser Kreuung ebenfalls durch Zebrastreifen ersetzen könnte. So müssen weniger Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer an dieser Stelle warten. Als weitere Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit schlage ich die Einführung von Tempo 30 zwischen den vorgeschlagenen Zebrastreifen mit Start kurz vor den Zebrastreifen (zum Beispiel 100 Meter vorher) vor. Da durch am Straßenrand parkende Autos sowohl Autos für Fußgänger aber auch Fußgänger und Radfahrer für Autofahrer nicht an allen vorgeschlagenen Zebrastreifen gut sichtbar sind, schlage ich an diesen Stellen, vor allem auf der Venloer und Vogelsanger Straße, zusätzlich vor, an diesen Stellen zu prüfen, ob durch Hubbel vor den Zebrastreifen, die Autofahrer zum Abbremsen und vorsichtigem Fahren animiert werden können. Insgesamt hoffe ich, dass diese Vorschläge die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer stärken können aber auch den Verkehr für alle flüssiger macht. 2 Wie geht Ihr Amt und das zuständige Amt mit dieser Anregung nun weiter um? Bekomme ich eine Rückmeldung dazu, ob die Vorschläge (teilweise) umgesetzt werden können? Vielen Dank schon mal im Voraus! Antwortschreiben der Verwaltung vom 14.04.21: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Rad- und Fußgängerüberwege Innerer Grüngürtel“ Aktenzeichen 21-21S Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Januar 2021, in dem Sie Vorschläge machen den Grüngürtel für Radfahrende und Zu Fußgehende sicherer zu gestalten. Mir liegt nun eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung vor, aus der Folgendes hervorgeht: Eine der wichtigen Aufgaben des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung ist die Verkehrssicherheit. Hierbei werden die Bedürfnisse und Sichtverhältnisse für die einzelnen Verkehrsteilnehmenden betrachtet und analysiert. Zunächst zur aktuellen Situation: Die Venloer Straße weist im Grüngürtel sowohl an den Kreuzungen zur Inneren Kanalstraße, als auch am Hans-Böckler-Platz jeweils eine signalisierte Querung auf, sowie mittig von den beiden Kreuzungen am hier mündenden Fußweg. Der angesprochene Abschnitt weist eine Länge von etwa 360 Metern auf, sodass etwa 200 Meter bis zum nächsten gesicherten Übergang vorliegen. Auf der Vogelsanger Straße sind an den Kreuzungen zur Inneren Kanalstraße und zur Schmalbeinstraße jeweils Ampelanlagen vorhanden. An zwei Stellen ist jeweils ein Fußgängerüberweg an den Hauptquerungen vorhanden, zudem existiert eine Querungshilfe mittig zwischen der beiden Fußgängerüberwege. Die Fußgängerüberwege sind etwa 120 Meter voneinander entfernt. Die Entfernung zu den Ampeln und damit gesicherten Übergängen beträgt ca. 120 Meter. Die Kreuzung zur Schmalbeinstraße ist mit einer Ampel signalisiert, da die Vogelsanger Straße an dieser Stelle dreispurig ist und die Ludolf-Camphausen-Straße als zweispurige Einbahnstraße einmündet. Eine solche komplexe Verkehrssituation ist ohne einer Lichtsignalanlage nur schwer umzusetzen, da hier große Konfliktpotenziale die Folge wäre. Ein Ersatz der Ampelanlage ist daher nicht ohne umfassende Umgestaltung des Bereiches möglich. Zudem ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, gemäß gesetzlicher Vorgaben, nur an Straßen möglich, bei denen je Fahrtrichtung nur eine Fahrspur überquert wird. Die Bachemer Straße ist überwiegend als vierspurige Straße ausgebaut. Der angesprochene Streckenabschnitt ist, von den beiden Kreuzungen gemessen, etwa 350 Meter lang. Hier sind jeweils Ampelanlagen am Beginn und Ende der Straße vorhanden. Etwa mittig der Kreuzungen ist eine zusätzliche Fußgängerampel vorhanden. Beigefügte Anlage soll die aktuelle Situation nochmals verdeutlichen. Vorschlag Fußgängerüberweg: Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist an strenge, rechtliche Bedingungen geknüpft. Dabei sind unter anderem auch die Verkehrsstärke und auch der Abstand zu Ampelanlagen zu prüfen. Die Querungsmöglichkeiten an der Vogelsanger Straße werden aktuell überprüft und je nach Prüfergebnis angepasst. 3 Fußgängerüberwege bieten dem zu Fuß Gehenden die Möglichkeit die Straße ohne Wartezeit zu queren, jedoch birgt dies auch die Gefahr, dass Radfahrende diesen Fußgängerüberweg zügig zum Queren rechtswidrig benutzen. Die drei angesprochenen Straßen weisen aktuell bereits viele Überquerungsmöglichkeiten auf. Dabei wurden an den Hauptachsen bereits Querungsmöglichkeiten eingerichtet. Vorschlag Geschwindigkeitsbegrenzung: Eine innerörtliche, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 ist gemäß Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung an eine abschließende Liste von Bedingungen geknüpft. Diese Auflistung umfasst alle Möglichkeiten, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 rechtfertigen. Die genannten Straßen erfüllen nicht die Voraussetzungen der rechtlichen Bedingungen. Durch die bauliche Ausgestaltung und die Funktion als Erschließungsstraße ist auch kein Ausnahmefall vorliegend. Vorschlag Fahrbahnschwellen: Eine G eschwindigkeitsreduzierung durch bauliche Vorkehrungen, wie zum Beispiel Fahrbahnschwellen, werden in Köln grundsätzlich nicht mehr errichtet. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Lärm -und Schadstoffimmission durch Abbremsen und anschließend wieder beschleunigen, Schleichverkehr, Schadenersatzforderungen und Beschwerde von anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrenden, OPNV, Rettungswagen etc.). Vor oben genannten Hintergrund, wird daher von weiteren Maßnahmen abgesehen. Die Situation jedoch laufend, gemeinsam mit der Polizei weiter beobachtet. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Herrn xxx, Telefonnummer: 0221-221/xxx oder per E-Mail: strassen- verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Anlage 4 - Lage bestehender Ampelanlagen, Fußgängerüberwege
271 Zeichen
Lage bestehender Ampelanlagen, Fußgängerüberwege und Fußgängerquerungshilfen Legende Ampelanlagen im Bestand Fußgängerüberwege im Bestand Fußgängerquerungshilfen im Bestand Anlage 4 Lage bestehender Ampelanlagen auf der Bachemer Straße Legende Ampelanlagen im Bestand
Anlage 4 - Auszug BV Innenstadt 10.03.2022
920 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 11.03.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.03.2022 öffentlich 4.2 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rad- und Fußgängerüberwege In- nerer Grüngürtel (Az.: 02-1600-21/21) 2715/2021 Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe- tenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt die Ampelanlage auf der Venloer Straße am östlichen Ende des inneren Grüngürtels durch einen FGÜ (Zebrastreifen) zu ersetzen. Zudem wird die Verwaltung gebeten auf der Venlo- er Straße östlich der Kreutzer Straße einen FGÜ einzurichten, um die Wege nördlich und südlich des inneren Grüngürtels miteinander zu verbinden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
9129 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2715/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rad- und Fußgängerüberwege Innerer Grüngürtel (Az.: 02- 1600-21/21) Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erfordert gemäß Straßenverkehrsordnung be- stimmte Voraussetzungen, die an den genannten Straßen Venloer Straße, Vogelsanger Straße und Bachemer Straße nicht vorliegen. Vor allem aber muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Durch zusätzliche Fußgängerüberwege in diesem Bereich würde sich der Verkehr erfahrungsgemäß noch komplexer und gefährlicher gestalten, daher stimmt der Ausschuss der Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege an diesen Straßen nicht zu. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.08.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 13.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent schlägt die Einrichtung von jeweils 2 Zebrastreifen auf der Venloer Straße, Vogelsanger und Bachemer Straße sowie die Einführung von Tempo 30 zwischen den vorgeschlagenen Zebra- streifen vor. Des Weiteren bittet er um Prüfung, ob die Ampeln an der Kreuzung Vogelsanger Stra- ße/Schmalbeinstraße ebenfalls durch Zebrastreifen ersetzt werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen und streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemein- deordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf der Venloer Straße Die Venloer Straße weist im Grüngürtel sowohl an den Kreuzungen zur Inneren Kanalstraße als auch am Hans-Böckler-Platz jeweils eine signalisierte Querung auf. Zusätzlich ist eine Fußgängerampel etwa mittig zwischen den beiden Kreuzungen, am hier querenden Fuß- und Radweg, vorhanden (vgl. hierzu Anlage 3). Der Abschnitt zwischen den signalisierten Querungen an den Kreuzungen zur Inne- ren Kanalstraße und am Hans-Böckler-Platz weist eine Länge von etwa 360 Metern auf, sodass im- mer weniger als 200 Meter bis zum nächsten gesicherten Übergang vorliegen. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) Kapitel 2.1 Absatz 2 dürfen Fuß- gängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen angelegt werden. Bei der hier geforder- ten Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) wäre auf Grund des kurzen Abstandes zur nächs- ten signalisierten Querung diese Nähe gegeben. Auch lassen die örtlichen Gegebenheiten keine kurzfristige Einrichtung eines Fußgängerüberweges zu. Die Beleuchtung nahe der Einmündung der Kreutzerstraße wird aktuell als kritisch eingestuft. Die nächstgelegene vorhandene Straßenlaterne ist über sieben Meter entfernt. Ein FGÜ bedarf jedoch laut Kapitel 3.4 Absatz 1 der R-FGÜ zwingend einer Beleuchtung. Zusätzlich setzt die Anlage eines FGÜ gemäß R-FGÜ dessen frühzeitige Erkennbarkeit und eine ausreichende Sichtbeziehung zwi- schen zu Fuß Gehenden und Fahrzeugführenden voraus. In der Örtlichkeit werden die erforderlichen Sichtbeziehungen durch die vorhandene Alleestruktur und den Lichtverhältnissen negativ beeinflusst, wie bei einer gemeinsamen Überprüfung mit der Polizei festgestellt wurde. Der Radverkehr hat im Grüngürtel eine hohe Bedeutung. Radfahrenden ist dabei oftmals nicht be- wusst, dass an Fußgängerüberwegen nur für zu Fuß Gehende Vorrang besteht. Aus „Wegen im Grü- nen“ kreuzende Überwege sind daher unter Sicherheitsaspekten problematisch, da Radfahrende sich oftmals schnell annähern und einen Vorrang erwarten, der faktisch nicht besteht. An dieser Que- rungsstelle ist zudem wie oben bereits erwähnt die Annäherungssicht durch den Baumbestand einge- schränkt. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges würde für den Radverkehr ein ungesichertes Überqueren begünstigen und hierdurch eine mögliche Unfallstelle entstehen lassen. Unmittelbar vor diesem Übergang münden die Nebenfahrbahnen sowie die Kreutzerstraße in die 3 Venloer Straße. Diese besondere Kreuzungsstruktur erfordert bereits heute eine erhöhte Aufmerk- samkeit. Durch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges würde hier die Komplexität weiter steigen und neue Konfliktpunkte entstehen. Ein Fußgängerüberweg würde hier nur eine Scheinsicherheit bie- ten, da zwar rechtlich die Vorfahrtsregelung zumindest für den zu Fuß Gehenden eindeutig geregelt ist, aber durch die genannten Gründe der übrige Verkehr diese unter Umständen nicht gewährt. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bestand ist aus den oben genannten Gründen nicht möglich. Es müssten umfangreiche Vorkehrungen für die sichere Querung des Radverkehrs sowie die Ausstattung mit der vorgeschriebenen Beleuchtung und die Einhaltung der Sichtbeziehungen ge- troffen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Querungen der Hauptverkehrsstraßen im Kon- text des Masterplan-Teilprojekts „Interventionsraum Grüngürtel“ diskutiert werden. Die Ergebnisse dieses Prozesses sollten der zukünftigen Ausgestaltung der Querungsstellen entlang des Inneren Grüngürtels zugrunde gelegt werden. Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf der Vogelsanger Straße Auf der Vogelsanger Straße sind an den Kreuzungen zur Inneren Kanalstraße und zur Schmalbein- straße jeweils Ampelanlagen vorhanden. An zwei Stellen ist jeweils ein Fußgängerüberweg an den Hauptquerungen vorhanden, zudem existiert eine Querungshilfe mittig zwischen den beiden Fußgän- gerüberwegen. Die Fußgängerüberwege sind etwa 120 Meter voneinander entfernt. Die Entfernung zu den Ampeln und damit gesicherten Übergängen beträgt ca. 120 Meter. Aktuell werden auf der Vogelsanger Straße Tiefbaumaßnahmen durchgeführt, so dassder Verkehrs- fluss gemindert ist. Es ist geplant, hier künftig den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn zu ver- lagern. Hierdurch reduzieren sich erfahrungsgemäß die Geschwindigkeit und Unfälle aller am Verkehr Teilnehmenden. Eine Querung sollte hierdurch nochmals erleichtert werden. Die Einrichtung eines dritten Fußgängerüberweges zwischen den beiden bestehenden wird als sehr kritisch gesehen, da ein Fußgängerüberweg hier ebenfalls nur eine Scheinsicherheit bieten würde. Die Aufmerksamkeit der am Verkehr Teilnehmenden würde durch die Anhäufung von Fußgängerüberwegen bei jedem weiteren Fußgängerüberweg abnehmen. Zwischen den Fußgängerüberwegen und der Querungshilfe liegen 35 respektive 75 Meter. Dieser Abstand ist sehr gering und damit zumutbar. Zudem istmit dem südlichen Fußgängerüberweg die direkte Verbindung durch den Inneren Grüngürtel über alle Straßen gegeben. In den Verwaltungsvorschriften zu § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, dass Fußgängerüberwege ausreichend weit voneinander entfernt sein müssen. Ein weiterer Fußgänger- überweg zwischen den bereits existierenden würde den Verwaltungsvorschriften zur StVO zuwider- laufen. Die Kreuzung zur Schmalbeinstraße ist mit einer Ampel signalisiert, da die Vogelsanger Straße an dieser Stelle dreispurig ist und die Ludolf-Camphausen-Straße als zweispurige Einbahnstraße ein- mündet. Eine solche komplexe Verkehrssituation ist unsignalisiert unsicherer als die bestehende Re- gelung, da hier große Konfliktpotenziale bestehen. Zudem ist die Einrichtung von Fußgängerüberwe- gen gemäß gesetzlicher Vorgaben nur an Straßen möglich, bei denen je Fahrtrichtung nur eine Fahr- spur überquert wird. Ein Ersatz der Ampelanlage durch einen Fußgängerüberweg ist daher nicht möglich. Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf der Bachemer Straße Die Bachemer Straße ist überwiegend als vierspurige Straße ausgebaut. Der angesprochene Stre- ckenabschnitt ist etwa 350 Meter lang. Hier sind jeweils Ampelanlagen am Beginn und Ende der Straße vorhanden. Etwa mittig der Kreuzungen ist eine zusätzliche Fußgängerampel vorhanden. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist rechtlich nur an Straßen mit je einer Fahrspur je Fahrrich- tung möglich. Somit eignet sich die angegebene Stelle nicht für einen Fußgängerüberweg. Die jeweiligen Standorte der im Text erwähnten Querungsmöglichkeiten sind in Anlage 3 visualisiert. Einführung von Tempo 30 Für eine innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 müssen gemäß 4 Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die genannten Straßen erfüllen diese nicht, so dass die Einführung von Tempo 30 rechtlich nicht zulässig ist. Anlagen 1. Eingabe u. Antwortschreiben der Verwaltung 2. Weiterer Schriftverkehr 3. Plan 4. Lage bestehender Ampelanlagen, Fußgängerüberwege und Fußgängerquerungshilfen
Anlage 2- weiterer Schriftverkehr
11694 Zeichen
1 Anlage 2 Antwortschreiben des Petenten vom 14.04.21 Sehr geehrte Frau xxx, könnten Sie bitte meine unten stehende Antwort/Rückfrage bezüglich der Rückmeldung des Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu meiner Bürgereingabe „Rad- und Fußgängerüberwege Innerer Grüngürtel“ (Aktenzeichen 21-21S) an ebendiese weiterleiten. Können Sie mir bitte mitteilen welchen Weg diese Bürgereingabe weiterhin gehen wird? Ich danke dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sehr, dass sie so ausführlich meine Bürgereingabe geprüft haben und ihnen die Verkehrssicherheit so wichtig ist. Ich verstehe die Argumentation der Verwaltung in den meisten Punkten und würde daher in diesen Punkten auch von meinen Vorschlägen Abstand nehmen. Allerdings hätte ich noch eine Nachfrage bezüglich der Fußgängerüberwege auf der Venloer Straße (siehe Bild unten in der E-Mail). Wenn ich das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung richtig verstehe, dann wurde meinem Vorschlag einen Fußgängerüberweg auf der Mitte der Venloer Straße (linker Kreis im Bild) sowie anstelle der bestehenden Lichtzeichenanlage nahe der Peter- Dedenbach-Straße (rechter Kreis im Bild) nicht entsprochen, da es bereits genügend Übergänge auf der Venloer Straße gäbe und der Abstand zu anderen Lichtzeichenanlagen zu gering sei. Ich verstehe daher in diesem Zusammenhang nicht, warum dann zwei Fußgängerüberwege auf der Vogelsanger Straße in ähnlichem Abstand zueinander und zu Lichtzeichenanlagen möglich sind. Offensichtlich lagen dort die strengen, rechtliche Bedingungen vor, die die Einrichtung von Fußgängerüberwegen möglich machen. Subjektiv betrachtet ist auch die Verkehrsstärke des MIV auf beiden Straßen ähnlich. Der Unterschied zwischen beiden Straßen besteht viel mehr darin, dass die Venloer Straße auf Grund von parkenden Autos schlechter einsehbar ist. Es ist in dem Zusammenhang auch erwähnenswert, dass nach meiner subjektiven Betrachtung auch die Verkehrsstärke der Fußgänger*innen und Radfahrenden, die die Straße an den markierten Stellen auf der Venloer Straße kreuzen, vergleichbar ist zu den parallelen Übergängen auf der Vogelsanger Straße und in keinem Fall geringer. Besonders wichtig, erscheint mir ein Fußgängerüberweg auf der Mitte der Venloer Straße (linker Kreis), da dort vom Hans-Böckler-Platz ankommende Fahrzeuge auf Grund der parkenden Autos und der dadurch schlechten Einsehbarkeit der Straße in diese Richtung eine hohe Gefahr für Fußgänger*innen und Radfahrende darstellen. Unter realistischer Betrachtung werden ebendiese trotz Lichtzeichenanlagen in wenigen hundert Metern Entfernung keinen anderen Überweg wählen, insbesondere wegen des Rundweg- Charakters des inneren Grüngürtels. Ich würde daher das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung bitten unter Rücksichtnahme der oben angeführten Punkte die Einrichtung von sicheren Fußgängerüberwegen, besonders in der Mitte (linker Kreis), auf der Venloer Straße auf den markierten Stellen (linker + rechter Kreis) erneut zu prüfen. Antwortschreiben der Verwaltung vom 29.04.21: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Rad- und Fußgängerüberwege Innerer Grüngürtel" Aktenzeichen 21/21 S Sehr geehrter Herr xxx, 2 Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.04.2021. Die Fachverwaltung hat auf Ihre Nachfragen zum Fußgängerüberweg über die Venloer Straße auf Höhe des Inneren Grüngürtels Folgen- des geantwortet: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, welcher in der ursprünglichen Eingabe gebeten wurde ist, bedingt die engen rechtlichen Bedingungen. Dadurch, dass es durch den Grüngür- tel nur wenige Verbindungen gibt und die Situation mit den Kölner Brücken den Schwerlast- verkehr (Lastkraftwagen) einen Abfluss nur nach Westen ermöglicht, kommt es auf der Ven- loer Straße zu erhöhten Verkehrszahlen. Außerdem sind umfangreiche Straßenbaumaßnah- men notwendig, da die Beleuchtung an angedachter Stelle nicht ausreicht und hier neue Straßenlaternen montiert werden müssen. Zusätzlich wird die Sicht durch die vorhandene Alleestruktur negativ beeinflusst. Da unmittelbar vor der Querungsmöglichkeit die Nebenfahr- bahnen und die Kreutzerstraße in die Venloer Straße münden, sind weitere Konfliktpunkte durch diese besondere Kreuzungsstruktur, verbunden mit der hohen Verkehrsmenge durch die, an der Nebenliegenden Büro- und Parkhäusern vorliegen, gegeben. Allgemein ist zu beobachten, dass an stark frequentierten Straßen, die auf kurzen Strecken mehrere Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen aufweisen, die Aufmerksamkeit und Vor- sicht der am Verkehrsteilnehmenden abnimmt. In der mir nun weitergeleitete Mail, wurde um einen gesicherten Übergang gebeten. Die Ein- richtung von Ampelanlagen liegt in Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Verkehrsma- nagement. Daher kann ich hierzu keine Stellungnahme abgeben. Weiter wurde die Frage gestellt, wieso auf der Vogelsanger Straße zwei Fußgängerüberwege angelegt worden sind. An der Vogelsanger Straße liegt das Gymnasium Kreuzgasse, wel-ches rund 1000 Lernende regelmäßig besuchen. Zudem wird die Sicht, anders als auf der Venloer Straße, nicht durch eine Baumallee negativ beeinflusst. Auch ist keine Kreuzung un-mittelbar am Fußgängerweg vorhanden, sondern eine gerade übersichtliche Strecke vorliegt, dabei sind die Zufahrten zum Schulgelände zu vernachlässigen, da hier kein Transitverkehr besteht und der Verkehr überschaubar ist. Daher ist die Situation nicht vergleichbar. In Abwägung aller Interessen wiegen die Verkehrssicherheit und damit der Schutz von Leib und Leben schwerer als die Verkürzung von Fußwegen. Ein Fußgängerüberweg bietet dabei eine Scheinsicherheit, die regelmäßig zu Unfällen mit zu Fußgehenden führt. Die gesicherte Überquerungsmöglichkeit auf der Venloer Straße ist 100 Meter von der ungesicherten Über- querungsmöglichkeit entfernt. Dies ist zumutbar. Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Herrn Ekert, Telefonnummer: 0221-221/27121 oder per E-Mail: strassen-verkehrsentwicklung@stadt- koeln.de wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Antwortschreiben des Petenten vom 12.05.21 Sehr geehrte Frau xxx, danke vielmals für das Weiterleiten der Rückmeldung der Verwaltung. Leider habe ich immer noch Rückfragen und Anmerkungen zu der Antwort der Verwaltung, die ich nachfolgend 3 aufführen würde. Ich würde Sie bitten meine Ausführung an die Verwaltung weiterzuleiten. Können Sie mir bitte außerdem mitteilen, wie der weitere Verlauf des Verfahren ist, bzw. ob dieses Anliegen in einen Ausschuss des Rates eingebracht wird? Danke vielmals. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser E-Mail. Ich danke der Verwaltung abermals, für Ihre Antwort und die Zeit, die für mein Anliegen bereits investiert wurde. Leider teile ich die Einschätzung der Verwaltung zum Teil nicht und würde daher gerne ein letztes Mal darauf eingehen. Ich entschuldige meine lange Ausführung und den Aufwand, der Ihnen dadurch entsteht. Mir liegt dieses Anliegen allerdings sehr am Herzen. Ich stimme vollkommen mit der Meinung der Verwaltung überein, dass Leib und Leben immer der wichtigste Punkt aller Abwägungen sein sollte. Jedoch geht es meiner Meinung nach nicht um die „Verkürzung von Fußwegen”. Ich möchte gerne meine vorherige Bitte präzisieren, da ich mich offensichtlich missverständlich ausgedrückt habe: Ich wünsche an der diskutierten Stelle keine Ampelanlage, sondern einen Fußgängerüberweg mit einem Zebrastreifen. Meiner Meinung nach entspricht es nicht der Realität, dass Menschen – auch wenn es theoretisch zumutbar wäre – einen Umweg von ca. 200 Metern in Kauf nehmen um die Straße an dieser Stelle zu überqueren. Zum Einen ist dort ein bereits ein Überweg vorhanden, der augenscheinlich auch genauso frequentiert wird wie die gesicherten Überwege auf der Venloer Straße. Dieser Überweg legt nahe, dass dort auch überquert werden soll/kann. Zum Anderen wird diese Überquerung durch viele Mitbürgerinnen als Teil des Ringschlusses durch den Grüngürtel gesehen. Wohlgemerkt, führt die Verwaltung in Ihrer beschlossen Vorlage an den Innenstadt-Ausschuss (3240/2019) diese Stelle als Teil des “Übersichtkonzept(s) Radverkehrsführung” auf (3240/2019 Anlage 5), womit bestätigt wird, dass diese Strecke u. a. auch von Radfahrenden genutzt wird/werden soll. Angenommen, Sie erkennen an, dass diese Stelle von Mitbürgerinnen in der Realität regelmäßig als Überquerung genutzt wird, dann stellt diese Stelle meiner Meinung nach auf Grund der „stark frequentierten Straße“, des „Schwerlast-Verkehr“, der schlechten Beleuchtung, und der „negativ beeinflusst(en) Sicht (durch die) vorhandene Alleestruktur“ eine Gefahr für „Leib und Leben” dar. Zuallererst wurde angeführt, dass die Venloer Straße eine wichtige Straße für den Schwerlast-Verkehr sei. Mich würde interessieren, wie stark der Schwerlast-Verkehr diese Stelle wirklich nutzt und wie ebendieser durch einen Zebrastreifen eingeschränkt wäre. Mir erscheint es naheliegender, dass sowohl die Subbelrather Straße als auch die Aachener Straße deutlich geeigneter für ebendiesen Verkehr wären, da die Venloer Straße in diesem Abschnitt eher eng ist. Des weiteren wurde festgestellt, dass die Alleestruktur die Sicht negativ beeinflusst. Dem stimme ich teilweise zu, allerdings betrifft dies nur den Sichtkontakt zwischen Überquerenden, die von Nord nach Süd queren, und Kfz-Führerende, die von Ost nach West fahren. Allerdings ist meiner Ansicht nach weniger die Alleestruktur das Problem, sondern eher die parkenden Fahrzeuge in ebendieser Sichtachse. Beispielsweise parkte an ebendieser Stelle vor Tagen ein größeres Kfz, das deutlich die Sicht behinderte und daher gefährdete. Daher könnte die Verwaltung ggf. berücksichtigen, dass ein oder zwei Parkplätze in Radstellplätze o.ä. umgewandelt werden. Danach wäre diese Stelle meiner Meinung nach genauso einsehbar wie andere Stellen auch. Zudem würde ein Zebrastreifen 4 plus Beschilderung ebendiese Stelle für Kfz-Führerinnen sichtbarer machen. Gerade diese versperrte Sichtachse stellt – auch jetzt schon – eine Gefährdung dar. Gerade die starke Frequentierung durch Verkehr zu anliegenden Büros und Parkhäuser verstärken dies meiner Meinung nach nur. Außerdem wurde angeführt, dass die Nebenfahrbahnen und die Kreutzerstraße diese Stelle unübersichtlich machen. Meiner Meinung nach, ist die Kreutzerstraße als Sackgasse viel zu gering befahren um die Übersichtlichkeit negativ zu beeinflussen. Die Kfz auf der Nebenfahrbahn zum Abbiegen auf die Innere Kanalstraße könnten durchaus verwirren. Eine Möglichkeit diese Verwirrung zu entwirren wäre zum Beispiel eine “Verkehrsberuhigungsinsel” (mir ist kein geläufiger Name bekannt) am Ende der Nebenfahrbahn. Dies würde sofort die Sicht nur noch auf die gerade ausführende Fahrbahn lenken, da umgehend ersichtlich ist, dass der Verkehr auf der Nebenfahrbahn abbiegt. Ebenso wurde angeführt, dass bei mehreren gesicherte Überwege auf frequentierten Straßen die Aufmerksamkeit abnimmt. Mich persönlich wundert dies sehr, allerdings wenn entsprechende belastbare Daten dazu vorliegen, dann ist dies wohl so. Nichtsdestotrotz ändert das meiner Meinung nach nichts an der Notwendigkeit an dieser Stelle, denn ggf. könnte mit Warnblinklichtern etc. für Kft-Führende die Aufmerksamkeit wieder erhöht werden. Wenn die Beleuchtung an dieser Stelle zu gering ist, dann muss ebendiese durch umfangreiche Straßenbaumaßnahmen hergestellt werden. Ich würde Sie daher bitten, mein Anliegen erneut unter den angeführten Gesichtspunkten zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen,
Anlage 3 - Plan
8 Zeichen
Anlage 3
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2715/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.08.2021
- Erstellt
- 30.07.2021 11:49