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Attraktive Rheinquerungen für Fuß- und Radverkehr bedarfsgerecht schaffen! Änderungsantrag zu TOP 10.23

SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/0438/2020 vom 26.03.2020

Stand: Am 26.03.2020 im Rat endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • SPD Änderungsantrag nach § 13

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    An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.03.2020 AN/0438/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.03.2020 Attraktive Rheinquerungen für Fuß- und Radverkehr bedarfsgerecht schaffen! Änderungsantrag zu TOP 10.23 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag zu TOP 10.23 in die Ta- gesordnung der Sitzung des Rates am 26.03.2020 aufzunehmen: Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 1. Der Rat stellt den Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen für die Er- weiterung der Nordseite der Hohenzollernbrücke fest und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus- haltssatzung, bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 2. Damit die Verbreiterung der Nordseite den gewollten verkehrlichen Nutzen entfalten kann, wird die Verwaltung beauftragt, die vorgesehene Rampe zum Breslauer Platz in die Planungen zu integrieren. 3. Der Rat stellt den Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen für den Bau einer Brücke für Zufußgehende und Radfahrende zwischen dem Theodor- Heuss-Ring und dem Rheinpark fest und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Investoren des neuen Quartiers Mülheim Süd und der Kölnmesse GmbH aufnehmen und Möglichkeiten auszuloten, das Projekt gemeinsam voranzubringen. - 2 - 4. Gleichzeitig beschließt der Rat die erste Freigabe von investiven Auszah- lungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Bau- maßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0350 – Fuß- und Radwe- gerweiterung Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke Geschäftsführerin SPD-Fraktion

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2020

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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