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A-R/0014/2021

Kommunalen Digitalpakt schmieden - Digitale Endgeräte in Schulen jetzt

Antrag an den Rat 03.02.2021

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a-r-0014-2021-CDU-kommunalen Digitalpakt schmieden - digitale endgeräte

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a-r-0014-2021-CDU-kommunalen Digitalpakt schmieden - digitale endgeräte

2636 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0014/2021 
 
 
 
 
Antrag an den Rat 
 Münster, 2. Februar 2021 
 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des 
Rates 
 
Kommunalen Digitalpakt schmieden - Digitale Endgeräte in 
Schulen jetzt 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1.  Allen Schülerinnen und Schülern der städtischen Schulformen in Münster werden 
digitale Endgeräte als Leihgeräte für die gesamte Zeit des Schulbesuchs kostenlos zur 
Verfügung gestellt. 
 
2. Die Verwaltung nimmt Gespräche mit weiteren Schulträgern auf, um nach geeigneten 
Lösungen für ihre Schülerinnen und Schülern zu suchen. In diesem Zusammenhang 
legt die Verwaltung dar, inwieweit die Mittel des Medienentwicklungsplanes 
ausgeweitet werden müssen, um auch die Schülerinnen und Schüler an nicht 
städtischen Schulen mit digitalen Endgeräten zu versorgen. 
 
3.  Für das Beschaffungsprogramm werden passgenaue Standards festgelegt. 
 
4.  Ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept zur Festlegung der Endgeräte, ihrer 
Ausschreibung, Lieferung sowie Nutzung und Wartung ist dem Rat vorzulegen. Dabei 
wird die Verwaltung aufgefordert, bis zu den Haushaltsberatungen grobe Schätzungen 
zu den erforderlichen Ressourcen in sächlicher und personeller Hinsicht zu 
übermitteln. 
 
5.  Ein Einsatz von Fördermitteln des Landes NRW ist zu prüfen. 
 
Begründung 
 
Alle Schülerinnen und Schüler an Münsters Schulen sollen digitale Endgeräte als Leihgabe 
erhalten, ohne dass die Eltern dafür zahlen müssen. Damit reagiert die CDU-Fraktion auf die 
Corona-Lage in den Schulen. Gleichzeitig wollen wir die Chance für einen umfassenden 
Modernisierungsschub der schulischen Bildung ergreifen. Denn die Geräte sollen die 
Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Distanzunterricht in der „Corona-Zeit“ in ihrer 
schulischen Laufbahn begleiten. Etliche Familien mit mehreren Kindern in der 
Schulausbildung sind mit der Anschaffung digitaler Endgeräte rasch an der Grenze ihrer 
finanziellen Möglichkeiten gekommen. Deshalb ist die Übernahme der Kosten durch den 
Schulträger gerechtfertigt. Die Beschlussfassung muss so schnell wie möglich erfolgen. Die 
Corona-Pandemie wird Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte noch lange in ihren 
Möglichkeiten einschränken, deswegen brauchen die Betroffenen jetzt ein eindeutiges Signal 
- auch als Unterstützung in dieser gerade für Familien schwierigen Zeit. Durch die sofortige 
Beschlussfassung können die Mehraufwendungen der Stadt im Zuge der anstehenden 
Haushaltsberatung direkt berücksichtigt werden. Weitere Begründung erfolgt ggfls. mündlich. 
 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 4.3 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0014/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.02.2021
Erstellt
03.02.2021 15:08