A-R/0014/2021
Kommunalen Digitalpakt schmieden - Digitale Endgeräte in Schulen jetzt
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a-r-0014-2021-CDU-kommunalen Digitalpakt schmieden - digitale endgeräte
2636 Zeichen
Antrag an den Rat A-/0014/2021 Antrag an den Rat Münster, 2. Februar 2021 Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Kommunalen Digitalpakt schmieden - Digitale Endgeräte in Schulen jetzt Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Allen Schülerinnen und Schülern der städtischen Schulformen in Münster werden digitale Endgeräte als Leihgeräte für die gesamte Zeit des Schulbesuchs kostenlos zur Verfügung gestellt. 2. Die Verwaltung nimmt Gespräche mit weiteren Schulträgern auf, um nach geeigneten Lösungen für ihre Schülerinnen und Schülern zu suchen. In diesem Zusammenhang legt die Verwaltung dar, inwieweit die Mittel des Medienentwicklungsplanes ausgeweitet werden müssen, um auch die Schülerinnen und Schüler an nicht städtischen Schulen mit digitalen Endgeräten zu versorgen. 3. Für das Beschaffungsprogramm werden passgenaue Standards festgelegt. 4. Ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept zur Festlegung der Endgeräte, ihrer Ausschreibung, Lieferung sowie Nutzung und Wartung ist dem Rat vorzulegen. Dabei wird die Verwaltung aufgefordert, bis zu den Haushaltsberatungen grobe Schätzungen zu den erforderlichen Ressourcen in sächlicher und personeller Hinsicht zu übermitteln. 5. Ein Einsatz von Fördermitteln des Landes NRW ist zu prüfen. Begründung Alle Schülerinnen und Schüler an Münsters Schulen sollen digitale Endgeräte als Leihgabe erhalten, ohne dass die Eltern dafür zahlen müssen. Damit reagiert die CDU-Fraktion auf die Corona-Lage in den Schulen. Gleichzeitig wollen wir die Chance für einen umfassenden Modernisierungsschub der schulischen Bildung ergreifen. Denn die Geräte sollen die Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Distanzunterricht in der „Corona-Zeit“ in ihrer schulischen Laufbahn begleiten. Etliche Familien mit mehreren Kindern in der Schulausbildung sind mit der Anschaffung digitaler Endgeräte rasch an der Grenze ihrer finanziellen Möglichkeiten gekommen. Deshalb ist die Übernahme der Kosten durch den Schulträger gerechtfertigt. Die Beschlussfassung muss so schnell wie möglich erfolgen. Die Corona-Pandemie wird Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte noch lange in ihren Möglichkeiten einschränken, deswegen brauchen die Betroffenen jetzt ein eindeutiges Signal - auch als Unterstützung in dieser gerade für Familien schwierigen Zeit. Durch die sofortige Beschlussfassung können die Mehraufwendungen der Stadt im Zuge der anstehenden Haushaltsberatung direkt berücksichtigt werden. Weitere Begründung erfolgt ggfls. mündlich. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: verwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-R/0014/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 03.02.2021
- Erstellt
- 03.02.2021 15:08