A-R/0014/2018
Korruption, Unterschlagung und Betrug in der Stadtverwaltung Münster wirksam bekämpfen
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a-r-0014-2018-Kontrollsystem
3948 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. : A-R/0014/2018
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Warendorfer Str. 157 48145 Münster
Münster, 05.03.2018
Korruption, Unterschlagung und Betrug in der Stadtverwaltung
Münster wirksam bekämpfen
Antrag an den Rat der Stadt Münster (nach § 3 Abs. 2 Geschäftsordnung Rat).
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Stadt Münster richtet ein Kontrollsystem ein, um betrügerische
und kriminelle Handlungen durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu
unterbinden.
2. Die Verwaltung legt gegenüber dem Rat in einer Vorlage dar, in
welchen sensiblen Bereichen von Mitarbeitern kriminelle Handlungen
begangen werden können. Im Anschluss beschreibt sie die hiergegen
getroffenen Maßnahmen.
3. Die Verwaltung legt ferner gegenüber dem Rat dar, wenn sich durch
technische oder organisatorische Veränderungen im Ablauf neue
Schwachstellen und damit Anknüpfungspunkte für betrügerische
Unterschlagungen ergeben können.
4. Die Verwaltung nimmt für den unter 1 genannten Ziele auch die
Dienste des Amtes für Revision in Anspruch.
Begründung:
In den letzten Jahren hat es mehrfach Fälle von Betrug und
Unterschlagung in der Stadtverwaltung Münster gegeben. Als besonders
bedeutsam seien die drei folgenden Fälle genannt:
2009 Amt für Immobilienmanagement: Eine Mitarbeiterin hat die Stadt
Münster mit Luftrechnungen um einen größeren fünfstelligen Betrag
betrogen. Zu diesem Zweck hat sie mit den betroffenen Mitarbeitern
zusammengearbeitet.
2015 Sozialamt: Wie herauskommt setzt die Stadt Münster Software des
kommunalen Unternehmens ProSoz (Herten) ein. Mindestens drei
Mitarbeiter der Stadt Münster sind für die Beschaffung von Software
zuständig und werden gleichzeitig von Prosoz als freie Mitarbeiter
beschäftigt.
2016 Amt für Bürgerangelegenheiten: Zwei Mitarbeiter haben Gebühren
für das Ausstellen von Passdokumenten nicht ordnungsgemäß in die
Stadtkasse verbucht. Sondern das Geld in die eigene Tasche gesteckt.
Schaden über 100.000 Euro.
Bereits nach den Vorfällen im Jahr 2009 hat die Stadtverwaltung von
Münster erklärt, dass sie ihr internes Kontrollsystem überarbeitet hat.
Demnach sei es unmöglich, dass entsprechende Betrugsfälle erneut
auftreten. Tatsächlich jedoch haben sich in den nachfolgenden Jahren
weitere Fälle von Betrug und Korruption durch Mitarbeiter der
Stadtverwaltung ereignet.
Dies zeigt, dass die von der Stadtverwaltung ergriffenen Maßnahmen
nicht geeignet waren wirklich Abhilfe zu schaffen. Wie die wiederholt und
über lange Zeiträume auftretenden Betrugsfälle in der Verwaltung zeigen,
sind die Kontrollmaßnahmen der Verwaltung mangelhaft. Sie reichen in
keinem Fall aus, um betrügerische Handlungen von kriminell motivierten
Mitarbeitern zu unterbinden.
Es ist daher dringend notwendig in der Stadtverwaltung ein
Kontrollsystem einzurichten, dass Betrug in der Zukunft wirksam
unterbindet.
Die allermeisten Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind ehrlich. Sie
versehen ihren Dienst ordnungsgemäß und gewissenhaft. Leider gibt es
aber auch immer wieder einzelne Mitarbeiter die kriminell motiviert sind.
Sie nutzen Mängel im Controlling aus für betrügerische Handlungen und
zum eigenen Vorteil.
Damit richten sie erheblichen finanziellen Schaden an. Gegenüber der
Stadt Münster und der Allgemeinheit. Aber auch innerhalb der Mitarbeiter
der Verwaltung. Denn die Aufdeckung der Betrugsfälle führt zu
Misstrauen innerhalb der Mitarbeiterschaft. Aber auch zu einem Verlust
an Reputation der Angestellten der Verwaltung in der allgemeinen
Bevölkerung.
Die Stadt Münster versteht sich als sozial verantwortlicher Arbeitgeber.
Auch deshalb ist die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems
gegenüber Betrug dringend notwendig.
Martin Schiller
Richard Mol
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Warendorfer Straße 157
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0014/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37