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A-R/0014/2018

Korruption, Unterschlagung und Betrug in der Stadtverwaltung Münster wirksam bekämpfen

Antrag an den Rat 05.03.2018

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a-r-0014-2018-Kontrollsystem

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a-r-0014-2018-Kontrollsystem

3948 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0014/2018 
 
 
                                                           
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster    Warendorfer Str. 157    48145 Münster 
 
                                                                       Münster, 05.03.2018  
Korruption, Unterschlagung und Betrug in der Stadtverwaltung 
Münster wirksam bekämpfen 
Antrag an den Rat der Stadt Münster (nach § 3 Abs. 2 Geschäftsordnung Rat). 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Stadt Münster richtet ein Kontrollsystem ein, um betrügerische 
und kriminelle Handlungen durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu 
unterbinden. 
 
2. Die Verwaltung legt gegenüber dem Rat in einer Vorlage dar, in 
welchen sensiblen Bereichen von Mitarbeitern kriminelle Handlungen 
begangen werden können. Im Anschluss beschreibt sie die hiergegen 
getroffenen Maßnahmen. 
 
3. Die Verwaltung legt ferner gegenüber dem Rat dar, wenn sich durch 
technische oder organisatorische Veränderungen im Ablauf neue 
Schwachstellen und damit Anknüpfungspunkte für betrügerische 
Unterschlagungen ergeben können. 
 
4. Die Verwaltung nimmt für den unter 1 genannten Ziele auch die 
Dienste des Amtes für Revision in Anspruch. 
 
 
Begründung:

In den letzten Jahren hat es mehrfach Fälle von Betrug und 
Unterschlagung in der Stadtverwaltung Münster gegeben. Als besonders 
bedeutsam seien die drei folgenden Fälle genannt: 
 
2009 Amt für Immobilienmanagement: Eine Mitarbeiterin hat die Stadt 
Münster mit Luftrechnungen um einen größeren fünfstelligen Betrag 
betrogen. Zu diesem Zweck hat sie mit den betroffenen Mitarbeitern 
zusammengearbeitet. 
 
2015 Sozialamt: Wie herauskommt setzt die Stadt Münster Software des 
kommunalen Unternehmens ProSoz (Herten) ein. Mindestens drei 
Mitarbeiter der Stadt Münster sind für die Beschaffung von Software 
zuständig und werden gleichzeitig von Prosoz als freie Mitarbeiter 
beschäftigt. 
 
2016 Amt für Bürgerangelegenheiten: Zwei Mitarbeiter haben Gebühren 
für das Ausstellen von Passdokumenten nicht ordnungsgemäß in die 
Stadtkasse verbucht. Sondern das Geld in die eigene Tasche gesteckt. 
Schaden über 100.000 Euro. 
 
Bereits nach den Vorfällen im Jahr 2009 hat die Stadtverwaltung von 
Münster erklärt, dass sie ihr internes Kontrollsystem überarbeitet hat. 
Demnach sei es unmöglich, dass entsprechende Betrugsfälle erneut 
auftreten. Tatsächlich jedoch haben sich in den nachfolgenden Jahren 
weitere Fälle von Betrug und Korruption durch Mitarbeiter der 
Stadtverwaltung ereignet. 
 
Dies zeigt, dass die von der Stadtverwaltung ergriffenen Maßnahmen 
nicht geeignet waren wirklich Abhilfe zu schaffen. Wie die wiederholt und 
über lange Zeiträume auftretenden Betrugsfälle in der Verwaltung zeigen, 
sind die Kontrollmaßnahmen der Verwaltung mangelhaft. Sie reichen in 
keinem Fall aus, um betrügerische Handlungen von kriminell motivierten 
Mitarbeitern zu unterbinden. 
 
Es ist daher dringend notwendig in der Stadtverwaltung ein 
Kontrollsystem einzurichten, dass Betrug in der Zukunft wirksam 
unterbindet.

Die allermeisten Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind ehrlich. Sie 
versehen ihren Dienst ordnungsgemäß und gewissenhaft. Leider gibt es 
aber auch immer wieder einzelne Mitarbeiter die kriminell motiviert sind. 
Sie nutzen Mängel im Controlling aus für betrügerische Handlungen und 
zum eigenen Vorteil. 
 
Damit richten sie erheblichen finanziellen Schaden an. Gegenüber der 
Stadt Münster und der Allgemeinheit. Aber auch innerhalb der Mitarbeiter 
der Verwaltung. Denn die Aufdeckung der Betrugsfälle führt zu 
Misstrauen innerhalb der Mitarbeiterschaft. Aber auch zu einem Verlust 
an Reputation der Angestellten der Verwaltung in der allgemeinen 
Bevölkerung. 
 
Die Stadt Münster versteht sich als sozial verantwortlicher Arbeitgeber. 
Auch deshalb ist die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems 
gegenüber Betrug dringend notwendig. 
 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

14.03.2018 Rat
TOP 29.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Warendorfer Straße 157

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Details

Aktenzeichen
A-R/0014/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37