2019/0269
Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
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2019/0269
2874 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.10.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0269
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 363600
Kostenstelle: 751-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3636-30 Sachkonto:
Betreff: Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und
Jugendhilfe
Vorlage vom: 25.09.2019
Beschlussvorschlag:
Der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird gefolgt. Die Neufassung der Darmstädter
Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe werden beschlossen .
Anlagen: Leitlinien_MAK_Stand_28.05.19
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.09.2019:
„Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe“
Im September 1996 beauftragte der Jugendhilfeausschuss (JHA) die „AG Arbeit mit Mädchen
und jungen Frauen“ (seit 1995 Arbeitsgemeinschaft nach §78 JHG), kurz MAK genannt,
Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder - und Jugendhilfe zu entwicke ln.
Die entwickelten Leitlinien wurden dann im März 1999 vom JHA verabschiedet und im
September 1999 vom Magistrat beschlossen. Die Leitlinien sehen u.a. vor, dass sie
fortgeschrieben werden sollen.
Der gegenwärtige Mädchen*arbeitskreis hat sich dies zu r Aufgabe gemacht und nun die
Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe
überarbeitet.
Diese Neufassung der Leitlinien wurde dem JHA und den Unterausschüssen Kinder - und
Jugendarbeit und Jugendhilfeplanung vorge legt und am 26.06.2019 vom JHA einstimmig
beschlossen.
In der Neufassung der Leitlinien wird erstmalig eine intersektionale und queere Position
eingenommen und die Partizipation von Mädchen* und jungen Frauen* in den Mittelpunkt
gestellt. Mädchen*arbeit i n Darmstadt will außerdem explizit rassismuskritisch sowie
antisexistisch sein und stellt sich gegen Homo -/Trans*feindlichkeiten.
Die Neufassung der Leitlinien nimmt Bezug auf das im Prozess der Neustrukturierung
Kinder- und Jugendarbeit (AG 78) erstellte Rahmenkonzept und die dort benannten
Qualitätsstandards.
Darmstadt, 09.10.2019
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
anlage 4
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Punkt 3: Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe (V-Nr. 2019/0269) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD-Fraktion
anlage 3
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Punkt 12: Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe (V-Nr. 2019/0269) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: AfD
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Inhalt Einleitung ................................................................................................................................................. 1 Gesetzliche Rahmungen und historische Entwicklungen ........................................................................ 2 Ziele der Darmstädter Mädchen*arbeit & Mädchen*politik .................................................................. 4 Prinzipien der Mädchen*arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt .................................................. 5 Mädchen*arbeit ist parteilich. ............................................................................................................ 5 Mädchen*arbeit ist Mädchen*politik ................................................................................................. 5 Partizipation ........................................................................................................................................ 5 Mädchen*arbeit ist politische Bildungsarbeit ..................................................................................... 6 Qualitätsstandards .................................................................................................................................. 7 Personelle Absicherung von Mädchen*arbeit .................................................................................... 7 Fachliche Standards ............................................................................................................................. 7 Pädagogische Standards ...................................................................................................................... 8 Materielle Absicherung ....................................................................................................................... 8 Jugendhilfeplanung ............................................................................................................................. 9 Berichterstattung und Fortschreibung .............................................................................................. 10 Im M*AK vertretene Einrichtungen und Institutionen ......................................................................... 11 Handlungsempfehlungen für den JHA................................................................................................... 12 PERSONELLE ABSICHERUNG VON MÄDCHEN*ARBEIT ................................................................................... 12 FACHLICHE STANDARDS........................................................................................................................... 12 MATERIELLE ABSICHERUNG ..................................................................................................................... 12 JUGENDHILFEPLANUNG ........................................................................................................................... 13 BERICHTERSTATTUNG UND FORTSCHREIBUNG ............................................................................................. 13 1 Einleitung Mädchen*arbeit im Sinne der Darmstädter Leitlinien ( „It needs to happen now“ 1) ist feministische Mädchen*arbeit. Sie steht in einer feministischen Tradition. In diesem Sinne verstehen sich die Leitlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt als unabgeschlossen und prozesshaft. Geschlechterverhältnisse sind dynamisch und sie abzubilden stellt einen widersprüchlichen Prozess dar. Mädchen*arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt richtet sich an Mädchen* und junge Frauen* – also an alle, die sich als Mädchen* oder Frau* verstehen 2. Dabei agieren die Leitlinien in dem Wissen um das zu Grunde liegende Gender-Paradox. Solange Mädchen* Erfahrungen als Mädchen* machen und als solche in Geschlechterstrukturen eingebunden sind, ist es notwendig sich auf sie zu beziehen, um unterdrückende und hierarchische Mechanismen aufdecken und dekonstruieren zu können. In der Darmstädter Mädchen* arbeit spiegeln sich die vielen unterschiedlichen Feminismen wieder, welche die Fachkräfte der Mädchen*arbeit und die Mädchen* mitbringen. Ihnen allen ist das Ziel einer gesellschaftlichen Ordnung gemeinsam, in der nicht nur formale Gleichberechtigung, sondern auch tatsächliche Gleichstellung von Mädchen*, Frauen*, Jungen* und Männern* erreicht ist. Um dieses Ziel zu realisieren, ist für die Mädchen*arbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine bewusste Jungen*arbeit und genderreflexive Koedukation unabdingbar. Das Wissen um die Vielfalt von Identitäten und Diskriminierungen macht deutlich, dass eine Pauschalisierung der Bedürfnisse von Mädchen* und jungen Frauen* so nicht möglich ist. Vielmehr gilt es, durch differenzierende Betrachtungen der Situation von Mädchen* und des eigenen Standpunktes, den Blick auf gesellschaftliche Verhältnisse zu richten. Die Mädchen*arbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhebt den Anspruch, die unterschiedlichen und gleichzeitigen (Diskriminierungs-) Erfahrungen, die Mädchen* und Fachkräfte der Mädchen*arbeit auf Grund verschiedener gesellschaftlicher Differenzkategorien wie zum Beispiel Geschlecht, Herkunft, Bildung, Reichtum, Armut, sexuelle Orientierung und körperliche Verfasstheit erleben, im Blick zu haben . Sie begreift eine intersektionale 3 und queere Perspektive als Ausgangspunkt praktischer und politischer Arbeit. Feministische Mädchen*arbeit stellt die Partizipation von Mädchen* in den Mittelpunkt des Handelns (vgl. Kapitel Prinzipien der Mädchen*arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt). 1 Forderungen eines Mädchens*, erhoben im Rahmen der Veranstaltung „ Girls* in Action“. 2 Unter Mädchen* und Frauen* verstehen wir Personen, die von der Gesellschaft als weiblich gelesen werden und die sich selbst so definieren. 3 Mädchen* sind auf Grund unterschiedlicher sozialer Platzanweiser wie Geschlecht, Herkunft, sexuelle Orientierung, körperlicher Verfasstheit (…) mit unterschiedlichen und gleichzeitigen Erfahrungen und Mehrfachdiskriminierungen konfrontiert. Diese Verschränkungen von Diskriminierungsverhältnissen werden als Intersektionalität beschrieben (https://www.uni-bielefeld.de/gendertexte/intersektionalitaet.htmld). 2 Gesetzliche Rahmungen und historische Entwicklungen Auf der rechtlichen Ebene bildet das Grundgesetz – Artikel 3 sowie das achte Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz) die Grundlage für mädchen*politisches Engagement, indem die Jugendhilfe verpflichtet wird, sich in gesellschaftliche Prozesse einzumischen, um positive Lebens- und Entwicklungsbedingungen für Mädchen* und Jungen* zu schaffen. Der, im SGB VIII formulierte Grundsatz: „di e unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern“, dient der Mädchen*arbeit damit als rechtliche Grundlage. Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene verpflichtet sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt zudem zur Entwicklung gleichstellungspolitsicher Ansätze. Die Charta legt als Grundsätze und zugleich Ziele folgendes fest: Die Bekämpfung von Diskriminierungen und Benachteiligungen, die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen, die Beseitigung von Geschlechtsstereotypen, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokalregierungen sowie Aktionspläne und Programme als notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen (vgl. Europäische Gleichstellungscharta) 4. An diesen Prämissen orientieren sich die Leitlinien. Zudem beziehen sich die Leitlinien auf die Rahmenkonzeption der AG nach §78 SGB VIII zur Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der Mädchenarbeitskreis ist seit 1995 eine Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII und trägt seither den Titel „AG: ‚ Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen‘ MAK“. Am 10.9.1996 erteilte der Jugendhilfeausschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt dem MAK den Auftrag „Leitlinien zur Mädchenförderung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt “ zu entwickeln. Am 21.9.1999 beschloss der Magistrat die Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit mit der Maßgabe, dass diese nur in dem Umfang angewandt werden, wie es die jeweils zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zulassen. Am 30.10.2002 erteilte der Jugendhilfeausschuss dem AK den Auftrag, einen Fachtag zu organisieren und auf dessen Grundlage zu überprüfen, inwieweit die Mädchenleitlinien fortzuschreiben sind. Der Fachtag diente dann der Aufstellung von Handlungsempfehlungen an den Jugendhilfeausschuss und dessen Fachausschüsse. Diese wurden im September 2004 veröffentlicht. Weiterhin setzte der MAK im Jahr 2004 eine Forderung von Mädchen nach angstfreier Nutzung öffentlicher Räume um und veranstaltete am 04.06.2004 zum ersten Mal den Aktionstag „Mädchengarten“ im Herrngarten. 4 Siehe dazu: Internetseite des Frauenbüros der Wissenschaftsstadt Darmstadt (www.frauenbuero.darmstadt.de). 3 2012 waren Fachkräfte des MAK´s, neben Vertreter*innen des parteilichen Arbeitskreises Mädchen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (AKPM), der Arbeitsgemeinschaft Jungenarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg (AGJ), an der Gründung der „Fachgruppe Gender“ beteiligt. Am 11.11.2016 erfolgte der Startschuss für die vorliegenden „Leitlinien des Mädchenarbeitskreises der Wissenschaftsstadt Darmstadt“. Im Zuge dessen entscheidet sich der Arbeitskreis dazu, sich „Arbeitsgemeinschaft Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* (M*AK)“ zu nennen. Der Mädchen*arbeitskreis repräsentiert das Spektrum mädchen*spezifischer Kinder-, und Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Projekte/Formate des M*AK: Der „Mädchen *garten“ und „Girls* in Action“ sind als Format fester Bestandteil des Jahresprogramms des M* AK. Es gab und gibt weitere gemeinsame Veranstaltungen und Kooperationen, wie z.B. „eine Berufsinformationsbörse für Mädchen und junge Frauen“, den „Weltmädchen*tag“, „Mädchenkulturtag“, „Girls *-Fun-Day“ „One Billion Rising“, „Mädchenaktionstage“, und viele mehr… 4 Ziele der Darmstädter Mädchen*arbeit & Mädchen*politik Mädchen*arbeit hat zum Ziel, Mädchen* eigene Stärken, Kompetenzen und Fähigkeiten bewusst zu machen und setzt an ihren persönlichen Ressourcen an. Sie unterstützt ihre aktive Lebensgestaltung. Sie nimmt Normen und Stereotype, Alltagstheorien und soziale Praktiken kritisch in den Blick und bietet Mädchen* eine Auseinandersetzung damit an. Mädchen*arbeit hat die Funktion pädagogische und politische Räume für Mädchen* zu besetzen. Jugendhilfe ist aufgefordert, ihre Angebote zielgruppenorientiert auszugestalten, so dass sie der Wahrnehmung der unterschiedlichen Lebenslagen, Wünsche und Bedürfnisse von Mädchen* und jungen Frauen* nachkommt 5. Eine gleichberechtigte Teilhabe heißt, dass die Vielfalt der Lebenswelte n von Mädchen* wahrgenommen wird und in öffentlichen Institutionen und in allen gesellschaftlichen Strukturen ihre Berücksichtigung findet. Feministische Mädchen*arbeit ergreift Partei für die Belange und Interessen von Mädchen*. Fachkräfte der Mädchen*arbeit sind Lobbyist*innen für Mädchen* in politischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Mädchen*arbeit, die in geschlechtshomogenen und in koedukativen Einrichtungen stattfindet, ist ein eigenständiger und fortlaufend innovativer Arbeitsbereich in den verschiedenen Handlungsfeldern der Jugendhilfe. Handlungsfeldübergreifend sollen Mädchen* in Bezug auf Selbstwirksamkeit, Selbstständigkeit und die gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen empowert werden. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* (M*AK ) der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die Fachkräfte der feministischen Mädchen*arbeit stellen sich aktiv gegen jede Form der Diskriminierung. Mädchen*arbeit will rassismuskritisch sowie antisexistisch sein und stellt sich gegen Homo- /Trans*feindlichkeiten. Mädchen*arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt versteht sich zudem als kapitalismuskritisch. Sie setzt einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen neoliberaler Ansprüche, wie sie sich in Form widersprüchlicher Anforderungen insbesondere gegenüber Mädchen* und jungen Frauen* zeigen. Die Mädchen*arbeit und Mädchen*politik in der Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt sich aktiv gegen diese Formen der Verdeckung und Individualisierung von Ausbeutung ein. Mädchen*politik bedeutet, scheinbar individuelle Erfahrungen in gesellschaftliche Kontexte einzuordnen. Mädchen*arbeit setzt diesen Prozessen eine aufdeckende, empowernde und solidarische Perspektive entgegen. Denn Mädchen*arbeit bedeutet u.a., die oft widersprüchlichen Anforderungen und Realitäten sowie Diskriminierungserfahrungen im Kontext bestehender Machtverhältnisse zu thematisieren und als Grundlage von Mädchen*arbeit zu verstehen. 5 Siehe dazu: Qualitätsstandards – Prioritäten und Standards in der Kinder- und Jugendarbeit. Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt (beschlossen am 11.12.2018). 5 Prinzipien der Mädchen*arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Dabei basiert Mädchen*arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf vier Hauptprinzipien: Parteilichkeit, Partizipation, Mädchen*politik und politische Bildung . Diese sind in den Ursprüngen der feministischen Mädchen*arbeit entstanden und bilden weiterhin die Basis für die pädagogische Praxis mit Mädchen* und jungen Frauen*. Mädchen*arbeit lebt von der Haltung der Fachkräfte sowie von deren Genderkompetenz. Fachkräfte nehmen in Beziehungen eine Modellfunktion ein. Voraussetzung ist eine diskriminierungssensible und genderbewusste Reflexionsfähigkeit, welche die Auseinandersetzung mit der eigenen Positionierung bedingt. Kern der Qualität der Arbeit ist die gelungene – empathische und professionelle – Beziehung zu den Mädchen*. Mädchen*arbeit ist parteilich. Mädchen*arbeit basiert auf der kritischen Analyse bestehender Geschlechterverhältni sse. Sie bezieht sich auf die Lebensrealitäten der Mädchen* und befasst sich mit deren gesellschaftlichen Benachteiligungen und strukturellen Barrieren. Sie mischt sich in die fach- öffentliche Diskussion ein und setzt sich parteilich für Veränderungen ein. Fachkräfte der Mädchen*arbeit verstehen sich somit als Sprecher*innen für Mädchen* und junge Frauen*, sie geben Mädchen* eine Stimme und sind Lobbyist*innen. Mädchen*arbeit ist Mädchen*politik Mädchen*arbeit hat ein feministisches und emanzipatorisches Potential. Sie ist politisch und solidarisch. Sie ist organisiert im Mädchen*arbeitskreis der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Anforderung an Träger und Kommune besteht darin, Räume sowie finanzielle und zeitliche Ressourcen für politische Arbeit zur Verfügung zu stellen. Demokratische Strukturen müssen in allen Bereichen Partizipationsräume für Mädchen* und deren Vertreter*innen manifestieren. Partizipation Wie in den Qualitätsstandards zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschrieben , ist Partizipation ein Lernprozess (vgl. Qualitätsstandards Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018). Partizipation in der Mädchen*arbeit bedeutet Mädchen* als Expert*innen ihrer Lebenswelten anzuerkennen. Hier braucht es Zeit und (digitale) Räume, in denen Mädchen* lernen und erleben, dass ihre Erfahrungen und Forderungen bedeutsam sind. Partizipation bedeutet ebenfalls, davon auszugehen, dass Mädchen* bereits vielfältige Formen haben, sich gesellschaftlich zu beteiligen. Diese Formen werden sichtbar und zum Ausgangspunkt gemacht. Strukturen sollen dahingehend weiterentwickelt werden, dass eine wahrhaftige Beteiligung möglich wird. So sollen sich Mädchen* und junge Frauen* sowohl an Planungsprozessen als auch an Umsetzungen beteiligen und in allen Feldern mit ihren Themen und Forderungen präsent sein und ernst genommen werden. Beteiligung braucht Ressourcen, Zeit und Raum. 6 Mädchen*arbeit ist politische Bildungsarbeit Ziel von emanzipatorischer Bildungsarbeit in der Mädchen*arbeit ist es, dass Mädchen* und junge Frauen* die Definitionsmacht über ein selbstbestimmtes Leben mit vielfältigen Entwürfen inne haben. Emanzipatorische Mädchen*arbeit schafft ein kritisches Bewusstsein, stellt aufklärerisches Wissen zur Verfügung und ermöglicht selbstbestimmtes Handeln und Einmischen in gesellschaftliche Prozesse. So können neue Lebensentwürfe gedacht, ausprobiert und gelebt werden: Im persönlichen Bereich, in gesellschaftlichen Strukturen bis hin zur politischen Utopie. 7 Qualitätsstandards Die Arbeitsgemeinschaft Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* (M*AK ) ist ein wichtiges Netzwerk der Mädchen*arbeit auf kommunaler Ebene. Ihre Arbeit wird unterstützt und ihre Fachkompetenz genutzt in allen Fragen einer mädchen*gerechten Gestaltung von Jugendhilfe. Personelle Absicherung von Mädchen*arbeit Gremien der Jugendhilfe, Fach- und Planungsgruppen werden, soweit möglich, paritätisch* 6 mit Frauen* und Männern* besetzt. Es wird für eine vom M*AK benannte Fachkra ft aus der Mädchen*arbeit ein stimmberechtigte r Sitz im Jugendhilfeausschuss angestrebt. Bei Mädchen*themen ist der M*AK bei Entscheidungen beratend als Expert*in hinzuzuziehen und muss gehört werden. Weitere Fachkräfte aus der Mädchen*arbeit sind beratend in den kinder- und jugendrelevanten kommunalen Gremien vertreten. Alle Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen sollten den Erfordernissen geschlechtersensibler pädagogischer Arbeitsansätze entsprechen. In allen pädagogischen Arbeitsfeldern ist es erforderlich, dass Stellen paritätisch* mit Frauen* und Männern* besetzt werden. Die fachlichen Standards setzen ein Wissen um die Bedeutung der Kategorie Geschlecht für die pädagogische Arbeit, geschlechtsspezifischen Lebenslagen, Benachteiligung aufgrund von Geschlecht und noch nicht erreichter Gleichstellung voraus. Geschlechtersensible Arbeit mit Mädchen* benötigt Fachkräfte mit ihrem spezifischen Expert*innenwissen. Wenn Stellen nicht entsprechend besetzt werden können, sollte dies begründet werden. Das gilt auch für Leitungspositionen. Grundlegende Voraussetzung für die Mädchen*arbeit ist, hauptamtliche Fachkräfte der pädagogischen Arbeit mit einem abgesicherten Arbeitsauftrag einzusetzen. Dies gewährleistet die notwendige Kontinuität in der Arbeit und in der Beziehung zu den Mädchen*. Mädchen*politik bedeutet in diesem Zusammenhang auch, prekäre Arbeitsbedingungen zu kritisieren, sich klar gegen Abwertung und Ausbeutung zu positionieren. Eine geschlechtersensible Arbeitsweise ist eine Querschnittsaufgabe 7, Träger tragen die Verantwortung für einen bedarfsgerechten und entsprechend qualifizierten Personaleinsatz. Mädchen*arbeit darf nicht ausschließlich an Mitarbeiter*innen in befristeten oder nicht abg esicherten Arbeitsverhältnissen übertragen werden. Fachliche Standards Es ist Aufgabe von Führung, Leitung und allen Trägern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, für die aufgezeigten Themen bei Mitarbeiter*innen, Kindern und Jugendlichen zu 6 Paritätisch* → so lange wir in der Realität des konstruierten Geschlechts leben bedarf es weiterhin der Besetzung von Frauen* und Männern*; die Nutzung des Sternchens dient hier der Verdeutlichung des sozialen Konstruktes. 7 Siehe dazu: Qualitätsstandards – Prioritäten und Standards in der Kinder- und Jugendarbeit. Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt (beschlossen am 11.12.2018). 8 sensibilisieren. Qualifikation und Kompetenzen im Umgang mit Geschlechterfragen, sind insbesondere durch den Besuch von Fachtagungen, Fortbildung und Supervision sicher zu stellen. Bei der Personal- und Organisationsentwicklung ist durch geeignete Maßnahmen, die gleichberechtigte Beteiligung der Fachkräfte sicher zu stellen. Im Jugendamt gibt es Ansprechpartner*innen für Mädchen*arbeit. Die Geschäftsführung des M*AK liegt bei einer Fachkraft für Mädchen*abeit in der Verwaltung. Geleitet wird der M*AK durch die Geschäftsführung und einer demokratisch gewählten Sprecher*in. Sie haben die Aufgabe: an der konzeptionellen Weiterentwicklung der Mädchen*arbeit mitzuwirken, notwendige Fortbildungsangebote zu gewährleisten, die Mädchen*arbeit innerhalb der Verwaltung fachlich zu vertreten. Für die Realisierung von Geschlechtergerechtigkeit, sind bei den öffentlichen sowie den freien Trägern ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Fachkräfte aus der Mädchen*arbeit, sind an sämtlichen Maßnahmenentwicklungen maßgeblich zu beteiligen. Pädagogische Standards Ziel ist es, die Vielfalt und Lebensrealität en von Mädchen* in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu berücksichtigen. Mädchen* sind Expert*innen ihrer Lebensrealität und werden als solche auch gehört und ernst genommen – die Ressourcen der Mädchen* sind Ausgangspunkt, Orientierung und Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit mit Mädchen*. Die Ermittlung der Bedarfe von Mädchen* und jungen Frauen* könnte beispielsweise im Rahmen der Veranstaltungen des M*AK erfolgen. Fachkräfte unterstützen in der Vermittlung und Umsetzung der Forderung. Diese werden in den Prozess der AG nach § 78 SGB VIII „Weiterentwicklung Kinder- und Jugendarbeit“ eingebracht. Ziel ist es, bedarfsgerecht und niedrigschwellige Freizeit- und Bildungsangebote im gesamten Stadtgebiet flächendeckend zu installieren. Die Angebote sind präventiv, antidiskriminierend und rassismuskritisch. Dabei soll eine gendersensible Perspektive in allen Angebotsformaten integriert, umgesetzt und evaluiert werden. Materielle Absicherung Es werden Angebote und Leistungen gefördert, in denen konzeptionelle Ansätze für die Arbeit mit Mädchen* ausgewiesen sind, die der Benachteiligung von Mädchen* und jungen Frauen* entgegenwirken und zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft beitragen. Es werden die freien Träger nach § 74 Abs. 2 SGB VIII gefördert, die § 9 Abs. 3 SGB VIII umsetzen. In Arbeitsbereichen, in denen die Mittel nicht durch besondere Vorgaben gebunden sind, (z.B. personengebunden oder bestehender Rechtsanspruch u.a. in den Bereichen Hilfen zur Erziehung und Kinderbetreuung) ist sicherzustellen, dass die Gesamtsumme der zur 9 Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel (Jugendhilfe) gendersensibel gewichtet und evaluiert wird. Von öffentlichen und freien Trägern sollte im Rahmen der Verwendungsnachweise dokumentiert werden, dass die Mittel den Leitlinien entsprechend verwendet wurden. Wie in den Prinzipien und den Qualitätsstandards der Leitlinien abgebildet, leitet sich die Legimitation der Mädchen*arbeit aus qualitativen Merkmalen ab. Quantitative Datenerhebungen bedürfen folglich einer inhaltlichen Interpretation. Bei der Art der Verwendungsnachweise sollte neben der Abfrage der quantitativen Daten daher ein besonderer Schwerpunkt auf die qualitative Auswertung gelegt werden. Öffentliche und freie Träger, welche die Mittel nicht entsprechend der Standards der Mädchen*leitlinien verausgaben, sollten aufgefordert werden, eine inhaltliche Begründung beizufügen. Hier soll dokumentiert werden, welche Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgabe ergriffen werden. Die bedarfsgerechte Bestandssicherung aller in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestehenden Angebote für Mädchen* und junge Frauen* muss gewährleistet sein. Sie müssen in der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt werden. In koedukativen Einrichtungen ist anzustreben, dass die Räume mädchen*gerecht gestaltet sind und die Einrichtung über Räume für Mädchen* verfügt. Zusätzlich sollen Mädchen* eigene Zeiten in der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden (z.B. Mädchen*tage). Neben koedukativen Einrichtungen ist es unabdingbar, einen Schutzraum in einem Haus, das ausschließlich für Mädchen*arbeit genutzt wird, zu gewährleisten. Diese Einrichtung soll die Aufgaben eines stadtweiten Angebots für die Mädchen*arbeit im Sinne der AG nach §78 SGB VIII übernehmen und dadurch die mädchen*gerechten Angebote in den Planungsräumen ergänzen und unterstützen. Jugendhilfeplanung Geschlechterdifferenzierung ist Prämisse und Querschnittsaufgabe der Jugendhilfeplanung in Form einer differenzierten Berücksichtigung der Zielgruppe Mädchen* und junge Frauen* in der gesamten Jugendhilfeplanung. Erhebungen, Statistiken und Befragungen sind daher immer gendersensibel vorzunehmen. Die Bestandserhebung weist mädchen*spezifische Einrichtungen, Dienste und Angebote gesondert aus und ist ein Teil der Bestandssicherung. 8 Bestandsveränderungen müssen ausreichend entsprechend der Leitlinien begründet werden. Bei der Bedarfsermittlung in der Jugendhilfeplanung müssen die besonderen Bedürfnisse von Mädchen* und jungen Frauen* als zielgruppenorientierte Planung in alle Bereiche eingehen. 8 Siehe dazu: Qualitätsstandards – Prioritäten und Standards in der Kinder- und Jugendarbeit. Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt (beschlossen am 11.12.2018). 10 In d er Mädchen*arbeit erfahren e Fachkräft e und Fachgruppen werden an d er Planung beteiligt. Für Mädchen*, sind Beteiligung sverfahren zu entwickeln und anzuwenden, die es ihnen ermöglichen, ihre Lebenserfahrung, Bedürfnisse und Wünsche einzubringen. Laufende und künftige Planungsprozesse, sind auf diese Ziele hin zu überprüfen. Berichterstattung und Fortschreibung Innerhalb von drei Jahren soll te überprüft werden, inwiefern die Ziele der Leitlinien erreicht wurden. Wenn notwendig, sollte im Jugendhilfeausschuss über Schritte zur Verbesserung der Umsetzung beraten und beschlossen werden. Damit geht einher, dass die, für das Controlling der Kinder- und Jugendarbeit zuständige Fachabteilung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in Form eines schriftlichen Berichtes den Jugendhilfeausschuss unterrichtet. Der M*AK verfasst hierzu eine Stellungnahme. Die Leitlinien sollen überprüft und fortgeschrieben werden. Mittel, entsprechend der Anträge im Jugendhilfeausschuss sollten bereitgestellt werden. 11 Im M*AK vertretene Einrichtungen und Institutionen Aktivspielplatz Herrngarten, Wissenschaftsstadt Darmstadt Caritasverband Darmstadt e.V. dieMäander GmbH Ev. Stadtjugendpfarramt Darmstadt Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt Internationaler Mädchentreff, Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V. Jugendcafé Chillmo, IB Südwest gGmbH Jugendhaus HEAG-Häuschen, Wissenschaftsstadt Darmstadt Jugendhaus *huette, Ev. Dekanat Darmstadt-Stadt Jugendhaus Messeler Straße, Wissenschaftsstadt Darmstadt Jugendhaus „Zigarrnkist“, Hemo e.V. – Eberstädter Jugend Jugendzentrum Akazienweg, Wissenschaftsstadt Darmstadt Jugendzentrum Go-In und Go-Intwo, Wissenschaftsstadt Darmstadt Jugendzentrum Penthaus WX, Das Rotzfreche SPIELMOBIL der SJD – Die Falken Darmstadt e.V. Kinderhaus Paradies, IB Südwest gGmbH, Ev. Dekanat Darmstadt-Stadt, Wissenschaftsstadt Darmstadt Kinder- und Jugendförderung im Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt Kinder- und Jugendhaus Ev. Matthäusgemeinde Darmstadt Mäander individuelle Jugendhilfe – gemeinnützige GmbH Max-Rieger-Heim und Baas-Halle, Ev. Martin-Luther-Gemeinde Darmstadt pro familia Darmstadt Wildwasser Darmstadt e.V. 12 Handlungsempfehlungen für den JHA Aus den Leitlinien ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen für Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt: PERSONELLE ABSICHERUNG VON MÄDCHEN*ARBEIT Es wird für eine vom M*AK benannte Fachkraft aus der Mädchen*arbeit ein stimmberechtigter Sitz im Jugendhilfeausschuss angestrebt. Bei Mädchen*themen, ist der M*AK bei Entscheidungen beratend als Expert*in hinzuzuziehen und muss gehört werden. Weitere Fachkräfte aus der Mädchen*arbeit sind beratend in den kinder- und jugendrelevanten kommunalen Gremien vertreten. Alle Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen sollten den Erfordernissen geschlechtersensibler pädagogischer Arbeitsansätze entsprechen. In allen pädagogischen Arbeitsfeldern ist es erforderlich, dass Stellen paritätisch* mit Frauen* und Männern* besetzt werden. Dazu wird eine Überarbeitung der Leistungsbeschreibungen für Träger durch die AG nach §78 SGB VIII empfohlen. FACHLICHE STANDARDS Es ist Aufgabe von Führung, Leitung und allen Trägern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, für die aufgezeigten Themen bei Mitarbeiter*innen, Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren. Qualifikation und Kompetenzen im Umgang mit Geschlechterfragen, sind insbesondere durch den Besuch von Fachtagungen, Fortbildung und Supervision sicher zu stellen. Von öffentlichen und freien Trägern der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen in allen Bereichen Partizipationsräume für Mädchen* und deren Vertreter*innen ermöglich t und ausgebaut werden. Für die Realisierung von Geschlechtergerechtigkeit, sind bei den öffentlichen sowie den freien Trägern ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Fachkräfte aus der Mädchen*arbeit, sind an sämtlichen Maßnahmenentwicklungen maßgeblich zu beteiligen. MATERIELLE ABSICHERUNG Von öffentlichen und freien Trägern, ist im Rahmen der Verwendungsnachweise zu dokumentieren, dass die Mittel den Leitlinien entsprechend verwendet wurden. Bei der Art der Verwendungsnachweise, ist neben der Abfrage der quantitativen Daten daher ein besonderer Schwerpunkt auf die qualitative Auswertung zu legen. Öffentliche und freie Träger, welche die Mittel nicht entsprechend der Standards der Mädchen*leitlinien verausgaben, sind aufgefordert eine inhaltliche Begründung beizufügen. Hier soll dokumentiert werden, welche Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgabe ergriffen werden. 13 Die bedarfsgerechte Bestandssicherung aller in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestehenden Angebote für Mädchen* und junge Frauen* muss gewährleistet sein. Sie müssen in der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt werden. In koedukativen Einrichtungen ist anzustreben, dass die Räume auch mädchen*gerecht gestaltet sind und die Einrichtung über Räume für Mädchen* verfügt. Zusätzlich sollen Mädchen* eigene Zeiten in der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden (z.B. Mädchen*tage). Neben koedukativen Einrichtungen ist es unabdingbar, einen Schutzraum in einem Haus, das ausschließlich für Mädchen*arbeit genutzt wird, zu gewährleisten. Diese Einrichtung soll die Aufgaben eines stadtweiten Angebots für die Mädchen*arbeit im Sinne der AG nach §78 SGB VIII übernehmen und dadurch die mädchen*gerechten Angebote in den Planungsräumen ergänzen und unterstützen. JUGENDHILFEPLANUNG Erhebungen, Statistiken und Befragungen, sind immer gendersensibel vorzunehmen. Die Bestandserhebung weist mädchen*spezifische Einrichtungen, Dienste und Angebote gesondert aus und ist ein Teil der Bestandssicherung. Bestandsveränderungen müssen ausreichend entsprechend der Leitlinien begründet werden. In der Mädchen*arbeit erfahrene Fachkräfte und Fachgruppen werden an der Planung beteiligt. Für Mädchen*, sind Beteiligungsverfahren zu entwickeln und anzuwenden, die es ihnen ermöglichen, ihre Lebenserfahrung, Bedürfnisse und Wünsche einzubringen. Laufende und künftige Planungsprozesse, sind auf diese Ziele hin zu überprüfen. BERICHTERSTATTUNG UND FORTSCHREIBUNG Innerhalb von drei Jahren soll überprüft werden, inwiefern die Ziele der Leitlinien erreicht wurden. Wenn notwendig, muss im Jugendhilfeausschuss über Schritte zur Verbesserung der Umsetzung beraten und beschlossen werden. Damit geht einher, dass die, für das Controlling der Kinder- und Jugendarbeit zuständige Fachabteilung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in Form eines schriftlichen Berichtes den Jugendhilfeausschuss unterrichtet. Der M*AK verfasst hierzu eine Stellungnahme. Die Leitlinien sollen überprüft und fortgeschrieben werden. Mittel, entsprechend der Anträge im Jugendhilfeausschuss sollten bereitgestellt werden.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
09.10.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.1
V 51 530
JHA
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0269
Magistratsbeschluss-Nr.
380
Internetfähig
Produkt-Nr.: 363600
Kostenstelle: 751-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3636-30 Sachkonto:
Betreff: Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und
Jugendhilfe
Vorlage vom: 25.09.2019
Beschlussvorschlag:
Der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird gefolgt. Die Neufassung der Darmstädter
Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe werden beschlossen.
Anlagen: Leitlinien_MAK_Stand_28.05.19
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom 16.10.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.09.2019:
„Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe“
Im September 1996 beauftragte der Jugendhilfeausschuss (JHA) die „AG Arbeit mit Mädchen
und jungen Frauen“ (seit 1995 Arbeitsgemeinschaft nach §78 JHG), kurz MAK genannt,
Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder - und Jugendhilfe zu entwickeln.
Die entwickelten Leitlinien wurden dann im März 1999 vom JHA verabschiedet und im
September 1999 vom Magistrat beschlossen. Die Leitlinien sehen u.a. vor, dass sie
fortgeschrieben werden sollen.
Der gegenwärtige Mädchen*arbeitskreis hat sich dies zur Aufgabe gemacht und nun die
Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe
überarbeitet.
Diese Neufassung der Leitlinien wurde dem JHA und den Unterausschüssen Kinder - und
Jugendarbeit und Jugendhilfeplanung vorgelegt und am 26.06.2019 vom JHA einstimmig
beschlossen.
In der Neufassung der Leitlinien wird erstmalig eine interse ktionale und queere Position
eingenommen und die Partizipation von Mädchen* und jungen Frauen* in den Mittelpunkt
gestellt. Mädchen*arbeit in Darmstadt will außerdem explizit rassismuskritisch sowie
antisexistisch sein und stellt sich gegen Homo-/Trans*feindlichkeiten.
Die Neufassung der Leitlinien nimmt Bezug auf das im Prozess der Neustrukturierung
Kinder- und Jugendarbeit (AG 78) erstellte Rahmenkonzept und die dort benannten
Qualitätsstandards.
Darmstadt, 16.10.2019
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Messeler Straße
- Akazienweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0269
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.09.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00