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2019/0269

Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe

Magistratsvorlage 25.09.2019

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2019/0269

2874 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.10.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0269 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 363600 
Kostenstelle:  751-020-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3636-30 Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit  in der Kinder - und 
Jugendhilfe 
 
Vorlage vom: 25.09.2019  
 
Beschlussvorschlag:  
Der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird gefolgt. Die Neufassung der Darmstädter 
Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe  werden beschlossen . 
 
 
Anlagen: Leitlinien_MAK_Stand_28.05.19  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.09.2019: 
 
„Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe“  
 
Im September 1996 beauftragte der Jugendhilfeausschuss (JHA) die „AG Arbeit mit Mädchen 
und jungen Frauen“ (seit 1995 Arbeitsgemeinschaft nach §78 JHG), kurz MAK genannt, 
Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder - und Jugendhilfe zu entwicke ln.  
 
Die entwickelten Leitlinien wurden dann im März 1999 vom JHA verabschiedet und im 
September 1999 vom Magistrat beschlossen. Die Leitlinien sehen u.a. vor, dass sie 
fortgeschrieben werden sollen.  
 
Der gegenwärtige Mädchen*arbeitskreis hat sich dies zu r Aufgabe gemacht und nun die 
Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe 
überarbeitet. 
 
Diese Neufassung der Leitlinien wurde dem JHA und den Unterausschüssen Kinder - und 
Jugendarbeit und Jugendhilfeplanung vorge legt und am 26.06.2019 vom JHA einstimmig 
beschlossen. 
 
In der Neufassung der Leitlinien wird erstmalig eine intersektionale und queere Position 
eingenommen und die Partizipation von Mädchen* und jungen Frauen* in den Mittelpunkt 
gestellt. Mädchen*arbeit i n Darmstadt will außerdem explizit rassismuskritisch sowie 
antisexistisch sein und stellt sich gegen Homo -/Trans*feindlichkeiten.  
 
Die Neufassung der Leitlinien nimmt Bezug auf das im Prozess der Neustrukturierung 
Kinder- und Jugendarbeit (AG 78) erstellte Rahmenkonzept und die dort benannten 
Qualitätsstandards.  
 
 
Darmstadt, 09.10.2019 
 
 
Dezernat I       Dezernat V 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch       Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister       Stadträtin

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235 Zeichen

Punkt 3: Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder- und 
Jugendhilfe 
 (V-Nr. 2019/0269) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

anlage 3

226 Zeichen

Punkt 12: Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder- und 
Jugendhilfe 
 (V-Nr. 2019/0269) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: AfD

anlage 1

32122 Zeichen

Inhalt 
Einleitung ................................................................................................................................................. 1 
Gesetzliche Rahmungen und historische Entwicklungen ........................................................................ 2 
Ziele der Darmstädter Mädchen*arbeit & Mädchen*politik .................................................................. 4 
Prinzipien der Mädchen*arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt .................................................. 5 
Mädchen*arbeit ist parteilich. ............................................................................................................ 5 
Mädchen*arbeit ist Mädchen*politik ................................................................................................. 5 
Partizipation ........................................................................................................................................ 5 
Mädchen*arbeit ist politische Bildungsarbeit ..................................................................................... 6 
Qualitätsstandards .................................................................................................................................. 7 
Personelle Absicherung von Mädchen*arbeit .................................................................................... 7 
Fachliche Standards ............................................................................................................................. 7 
Pädagogische Standards ...................................................................................................................... 8 
Materielle Absicherung ....................................................................................................................... 8 
Jugendhilfeplanung ............................................................................................................................. 9 
Berichterstattung und Fortschreibung .............................................................................................. 10 
Im M*AK vertretene Einrichtungen und Institutionen ......................................................................... 11 
Handlungsempfehlungen für den JHA................................................................................................... 12 
PERSONELLE ABSICHERUNG VON MÄDCHEN*ARBEIT ................................................................................... 12 
FACHLICHE STANDARDS........................................................................................................................... 12 
MATERIELLE ABSICHERUNG ..................................................................................................................... 12 
JUGENDHILFEPLANUNG ........................................................................................................................... 13 
BERICHTERSTATTUNG UND FORTSCHREIBUNG ............................................................................................. 13

1 
Einleitung 
Mädchen*arbeit im Sinne der Darmstädter Leitlinien ( „It needs to happen now“ 1) ist 
feministische Mädchen*arbeit. Sie steht in einer feministischen Tradition. In diesem Sinne 
verstehen sich die Leitlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt als unabgeschlossen und 
prozesshaft. Geschlechterverhältnisse sind dynamisch und sie abzubilden stellt einen 
widersprüchlichen Prozess dar. 
Mädchen*arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt richtet sich an Mädchen* und junge 
Frauen* – also an alle, die sich als Mädchen* oder Frau* verstehen
2. 
Dabei agieren die Leitlinien in dem Wissen um das zu Grunde liegende Gender-Paradox. 
Solange Mädchen* Erfahrungen als Mädchen* machen und als solche in 
Geschlechterstrukturen eingebunden sind, ist es notwendig sich auf sie zu beziehen, um 
unterdrückende und hierarchische Mechanismen aufdecken und dekonstruieren zu können. 
In der Darmstädter Mädchen* arbeit spiegeln sich die vielen unterschiedlichen Feminismen 
wieder, welche die Fachkräfte der Mädchen*arbeit und die Mädchen* mitbringen. Ihnen 
allen ist das Ziel einer gesellschaftlichen Ordnung gemeinsam, in der nicht nur formale 
Gleichberechtigung, sondern auch tatsächliche Gleichstellung von Mädchen*, Frauen*, 
Jungen* und Männern* erreicht ist. Um dieses Ziel zu realisieren,
 ist für die Mädchen*arbeit 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine bewusste Jungen*arbeit und genderreflexive 
Koedukation unabdingbar. 
Das Wissen um die Vielfalt von Identitäten und Diskriminierungen macht deutlich, dass eine 
Pauschalisierung der Bedürfnisse von Mädchen* und jungen Frauen* so nicht möglich ist. 
Vielmehr gilt es, durch differenzierende Betrachtungen der Situation von Mädchen* und des 
eigenen Standpunktes, den Blick auf gesellschaftliche Verhältnisse zu richten. Die 
Mädchen*arbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhebt den Anspruch, die 
unterschiedlichen und gleichzeitigen (Diskriminierungs-) Erfahrungen, die Mädchen* und 
Fachkräfte der Mädchen*arbeit auf Grund verschiedener gesellschaftlicher 
Differenzkategorien wie zum Beispiel Geschlecht, Herkunft, Bildung, Reichtum, Armut, 
sexuelle Orientierung und körperliche Verfasstheit erleben, im Blick zu haben . Sie begreift 
eine intersektionale
3 und queere Perspektive als Ausgangspunkt praktischer und politischer 
Arbeit. 
Feministische Mädchen*arbeit stellt die Partizipation von Mädchen* in den Mittelpunkt des 
Handelns (vgl. Kapitel Prinzipien der Mädchen*arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt). 
1 Forderungen eines Mädchens*, erhoben im Rahmen der Veranstaltung „ Girls* in Action“. 
2 Unter Mädchen* und Frauen* verstehen wir Personen, die von der Gesellschaft als weiblich gelesen werden 
und die sich selbst so definieren. 
3 Mädchen* sind auf Grund unterschiedlicher sozialer Platzanweiser wie Geschlecht, Herkunft, sexuelle 
Orientierung, körperlicher Verfasstheit (…) mit unterschiedlichen und gleichzeitigen Erfahrungen und 
Mehrfachdiskriminierungen konfrontiert. Diese Verschränkungen von Diskriminierungsverhältnissen werden 
als Intersektionalität beschrieben (https://www.uni-bielefeld.de/gendertexte/intersektionalitaet.htmld).

2 
Gesetzliche Rahmungen und historische Entwicklungen 
Auf der rechtlichen Ebene bildet das Grundgesetz – Artikel 3 sowie das achte 
Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz) die Grundlage für mädchen*politisches 
Engagement, indem die Jugendhilfe verpflichtet wird, sich in gesellschaftliche Prozesse 
einzumischen, um positive Lebens- und Entwicklungsbedingungen für Mädchen* und 
Jungen* zu schaffen. Der, im SGB VIII formulierte Grundsatz: „di e unterschiedlichen 
Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen 
und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern“, dient der 
Mädchen*arbeit damit als rechtliche Grundlage. 
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und 
Frauen auf lokaler Ebene verpflichtet sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt zudem zur 
Entwicklung gleichstellungspolitsicher Ansätze. Die Charta legt als Grundsätze und zugleich 
Ziele folgendes fest: Die Bekämpfung von Diskriminierungen und Benachteiligungen, die 
ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen, die 
Beseitigung von Geschlechtsstereotypen, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in 
alle Aktivitäten von Lokalregierungen sowie Aktionspläne und Programme als notwendige 
Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen (vgl. Europäische 
Gleichstellungscharta)
4. An diesen Prämissen orientieren sich die Leitlinien. 
Zudem beziehen sich die Leitlinien auf die Rahmenkonzeption der AG nach §78 SGB VIII zur 
Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Der Mädchenarbeitskreis ist seit 1995 eine Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII und trägt 
seither den Titel „AG: ‚
Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen‘ MAK“. 
Am 10.9.1996 erteilte der Jugendhilfeausschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt dem MAK 
den Auftrag „Leitlinien zur Mädchenförderung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt “ zu 
entwickeln. 
Am 21.9.1999 beschloss der Magistrat die Darmstädter Leitlinien zur Förderung der 
Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit mit der Maßgabe, dass diese nur in dem 
Umfang angewandt werden, wie es die jeweils zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel 
zulassen. 
Am 30.10.2002 erteilte der Jugendhilfeausschuss dem AK den Auftrag, einen Fachtag zu 
organisieren und auf dessen Grundlage zu überprüfen, inwieweit die Mädchenleitlinien 
fortzuschreiben sind. Der Fachtag diente dann der Aufstellung von Handlungsempfehlungen 
an den Jugendhilfeausschuss und dessen Fachausschüsse. Diese wurden im September 2004 
veröffentlicht. 
Weiterhin setzte der MAK im Jahr 2004 eine Forderung von Mädchen nach angstfreier 
Nutzung öffentlicher Räume um und veranstaltete am 04.06.2004 zum ersten Mal den 
Aktionstag „Mädchengarten“ im Herrngarten. 
4 Siehe dazu: Internetseite des Frauenbüros der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(www.frauenbuero.darmstadt.de).

3 
2012 waren Fachkräfte des MAK´s, neben Vertreter*innen des parteilichen Arbeitskreises 
Mädchen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (AKPM), der Arbeitsgemeinschaft Jungenarbeit 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg (AGJ), an der 
Gründung der „Fachgruppe Gender“ beteiligt. 
Am 11.11.2016 erfolgte der Startschuss für die vorliegenden „Leitlinien des 
Mädchenarbeitskreises der Wissenschaftsstadt Darmstadt“. Im Zuge dessen entscheidet sich 
der Arbeitskreis dazu,
 sich „Arbeitsgemeinschaft Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* 
(M*AK)“ zu nennen. 
Der Mädchen*arbeitskreis repräsentiert das Spektrum mädchen*spezifischer Kinder-, und 
Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Projekte/Formate des M*AK: 
Der „Mädchen *garten“ und „Girls* in Action“ sind als Format fester Bestandteil des 
Jahresprogramms des M* AK. Es gab und gibt weitere gemeinsame Veranstaltungen und 
Kooperationen, wie z.B. „eine Berufsinformationsbörse für Mädchen und junge Frauen“, den 
„Weltmädchen*tag“, „Mädchenkulturtag“, „Girls *-Fun-Day“ „One Billion Rising“,  
„Mädchenaktionstage“, und viele mehr…

4 
Ziele der Darmstädter Mädchen*arbeit & Mädchen*politik 
Mädchen*arbeit hat zum Ziel, Mädchen* eigene Stärken, Kompetenzen und Fähigkeiten 
bewusst zu machen und setzt an ihren persönlichen Ressourcen an. Sie unterstützt ihre 
aktive Lebensgestaltung. Sie nimmt Normen und Stereotype, Alltagstheorien und soziale 
Praktiken kritisch in den Blick und bietet Mädchen* eine Auseinandersetzung damit an. 
Mädchen*arbeit hat die Funktion pädagogische und politische Räume für Mädchen* zu 
besetzen. Jugendhilfe ist aufgefordert, ihre Angebote zielgruppenorientiert auszugestalten, 
so dass sie der Wahrnehmung der unterschiedlichen Lebenslagen, Wünsche und Bedürfnisse 
von Mädchen* und jungen Frauen* nachkommt
5. Eine gleichberechtigte Teilhabe heißt, dass 
die Vielfalt der Lebenswelte n von Mädchen* wahrgenommen wird und in öffentlichen 
Institutionen und in allen gesellschaftlichen Strukturen ihre Berücksichtigung findet. 
Feministische Mädchen*arbeit ergreift Partei für die Belange und Interessen von Mädchen*. 
Fachkräfte der Mädchen*arbeit sind Lobbyist*innen für Mädchen* in politischen und 
gesellschaftlichen Zusammenhängen. 
Mädchen*arbeit, die in geschlechtshomogenen und in koedukativen Einrichtungen 
stattfindet, ist ein eigenständiger und fortlaufend innovativer Arbeitsbereich in den 
verschiedenen Handlungsfeldern der Jugendhilfe. Handlungsfeldübergreifend sollen 
Mädchen* in Bezug auf Selbstwirksamkeit, Selbstständigkeit und die gleichberechtigte 
Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen empowert werden. 
Die Arbeitsgemeinschaft Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* (M*AK ) der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die Fachkräfte der feministischen Mädchen*arbeit 
stellen sich aktiv gegen jede Form der Diskriminierung. Mädchen*arbeit will
 
rassismuskritisch sowie antisexistisch sein und stellt sich gegen Homo-
/Trans*feindlichkeiten. 
Mädchen*arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt versteht sich zudem als 
kapitalismuskritisch. Sie setzt einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen neoliberaler 
Ansprüche, wie sie sich in Form widersprüchlicher Anforderungen insbesondere gegenüber 
Mädchen* und jungen Frauen* zeigen. Die Mädchen*arbeit und Mädchen*politik in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt sich aktiv gegen diese Formen der Verdeckung und 
Individualisierung von Ausbeutung ein. Mädchen*politik bedeutet, scheinbar individuelle 
Erfahrungen in gesellschaftliche Kontexte einzuordnen. 
Mädchen*arbeit setzt diesen Prozessen eine aufdeckende, empowernde und solidarische 
Perspektive entgegen. Denn Mädchen*arbeit bedeutet u.a.,
 die oft widersprüchlichen 
Anforderungen und Realitäten sowie Diskriminierungserfahrungen im Kontext bestehender 
Machtverhältnisse zu thematisieren und als Grundlage von Mädchen*arbeit zu verstehen. 
5 Siehe dazu: Qualitätsstandards – Prioritäten und Standards in der Kinder- und Jugendarbeit. 
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt (beschlossen am 
11.12.2018).

5 
Prinzipien der Mädchen*arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Dabei basiert Mädchen*arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf vier 
Hauptprinzipien: Parteilichkeit, Partizipation, Mädchen*politik und politische Bildung . 
Diese sind in den Ursprüngen der feministischen Mädchen*arbeit entstanden und bilden 
weiterhin die Basis für die pädagogische Praxis mit Mädchen* und jungen Frauen*. 
Mädchen*arbeit lebt von der Haltung der Fachkräfte sowie von deren Genderkompetenz. 
Fachkräfte nehmen in Beziehungen eine Modellfunktion ein. Voraussetzung ist eine 
diskriminierungssensible und genderbewusste Reflexionsfähigkeit, welche die 
Auseinandersetzung mit der eigenen Positionierung bedingt. Kern der Qualität der Arbeit ist 
die gelungene – empathische und professionelle – Beziehung zu den Mädchen*. 
Mädchen*arbeit ist parteilich. 
Mädchen*arbeit basiert auf der kritischen Analyse bestehender Geschlechterverhältni sse. 
Sie bezieht sich auf die Lebensrealitäten der Mädchen* und befasst sich mit deren 
gesellschaftlichen Benachteiligungen und strukturellen Barrieren. Sie mischt sich in die fach-
öffentliche Diskussion ein und setzt sich parteilich für Veränderungen ein. 
Fachkräfte der Mädchen*arbeit verstehen sich somit als Sprecher*innen für Mädchen* und 
junge Frauen*, sie geben Mädchen* eine Stimme und sind Lobbyist*innen. 
Mädchen*arbeit ist Mädchen*politik 
Mädchen*arbeit hat ein feministisches und emanzipatorisches Potential. Sie ist politisch und 
solidarisch. Sie ist organisiert im Mädchen*arbeitskreis der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Die Anforderung an Träger und Kommune besteht darin, Räume sowie finanzielle und 
zeitliche Ressourcen für politische Arbeit zur Verfügung zu stellen. Demokratische Strukturen 
müssen in allen Bereichen Partizipationsräume für Mädchen* und deren Vertreter*innen 
manifestieren. 
Partizipation 
Wie in den Qualitätsstandards zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschrieben , ist Partizipation ein Lernprozess (vgl. 
Qualitätsstandards Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018). 
Partizipation in der Mädchen*arbeit bedeutet Mädchen* als Expert*innen ihrer 
Lebenswelten anzuerkennen. Hier braucht es Zeit und (digitale) Räume, in denen Mädchen* 
lernen und erleben, dass ihre Erfahrungen und Forderungen bedeutsam sind. Partizipation 
bedeutet ebenfalls,
 davon auszugehen, dass Mädchen* bereits vielfältige Formen haben, 
sich gesellschaftlich zu beteiligen. Diese Formen werden sichtbar und zum Ausgangspunkt 
gemacht. Strukturen sollen dahingehend weiterentwickelt werden, dass eine wahrhaftige 
Beteiligung möglich wird. So sollen sich Mädchen* und junge Frauen* sowohl an 
Planungsprozessen als auch an Umsetzungen beteiligen und in allen Feldern mit ihren 
Themen und Forderungen präsent sein und ernst genommen werden. Beteiligung braucht 
Ressourcen, Zeit und Raum.

6 
Mädchen*arbeit ist politische Bildungsarbeit 
Ziel von emanzipatorischer Bildungsarbeit in der Mädchen*arbeit ist es, dass Mädchen* und 
junge Frauen* die Definitionsmacht über ein selbstbestimmtes Leben mit vielfältigen 
Entwürfen inne haben. 
Emanzipatorische Mädchen*arbeit schafft ein kritisches Bewusstsein, stellt aufklärerisches 
Wissen zur Verfügung und ermöglicht selbstbestimmtes Handeln und Einmischen in 
gesellschaftliche Prozesse. So können neue Lebensentwürfe gedacht, ausprobiert und gelebt 
werden: Im persönlichen Bereich, in gesellschaftlichen Strukturen bis hin zur politischen 
Utopie.

7 
Qualitätsstandards 
Die Arbeitsgemeinschaft Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* (M*AK ) ist ein wichtiges 
Netzwerk der Mädchen*arbeit auf kommunaler Ebene. Ihre Arbeit wird unterstützt und ihre 
Fachkompetenz genutzt in allen Fragen einer mädchen*gerechten Gestaltung von 
Jugendhilfe. 
Personelle Absicherung von Mädchen*arbeit 
Gremien der Jugendhilfe, Fach- und Planungsgruppen werden, soweit möglich, paritätisch* 6 
mit Frauen* und Männern* besetzt. Es wird für eine vom M*AK benannte Fachkra ft aus der 
Mädchen*arbeit ein stimmberechtigte r Sitz im Jugendhilfeausschuss angestrebt. Bei 
Mädchen*themen ist der M*AK bei Entscheidungen beratend als Expert*in hinzuzuziehen 
und muss gehört werden. Weitere Fachkräfte aus der Mädchen*arbeit sind beratend in den 
kinder- und jugendrelevanten kommunalen Gremien vertreten. 
Alle Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen sollten den Erfordernissen 
geschlechtersensibler pädagogischer Arbeitsansätze entsprechen. In allen pädagogischen 
Arbeitsfeldern ist es erforderlich, dass Stellen paritätisch* mit Frauen* und Männern* 
besetzt werden. Die fachlichen Standards setzen ein Wissen um die Bedeutung der Kategorie 
Geschlecht für die pädagogische Arbeit, geschlechtsspezifischen Lebenslagen, 
Benachteiligung aufgrund von Geschlecht und noch nicht erreichter Gleichstellung voraus. 
Geschlechtersensible Arbeit mit Mädchen* benötigt Fachkräfte mit ihrem spezifischen 
Expert*innenwissen. 
Wenn Stellen nicht entsprechend besetzt werden können, sollte dies begründet werden. Das 
gilt auch für Leitungspositionen. 
Grundlegende Voraussetzung für die Mädchen*arbeit ist, hauptamtliche Fachkräfte der 
pädagogischen Arbeit mit einem abgesicherten Arbeitsauftrag einzusetzen. Dies 
gewährleistet die notwendige Kontinuität in der Arbeit und in der Beziehung zu den 
Mädchen*. Mädchen*politik bedeutet in diesem Zusammenhang auch,
 prekäre 
Arbeitsbedingungen zu kritisieren, sich klar gegen Abwertung und Ausbeutung zu 
positionieren. 
Eine geschlechtersensible Arbeitsweise ist eine Querschnittsaufgabe
7, Träger tragen die 
Verantwortung für einen bedarfsgerechten und entsprechend qualifizierten Personaleinsatz. 
Mädchen*arbeit darf nicht ausschließlich an Mitarbeiter*innen in befristeten oder nicht 
abg
esicherten Arbeitsverhältnissen übertragen werden. 
Fachliche Standards 
Es ist Aufgabe von Führung, Leitung und allen Trägern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
für die aufgezeigten Themen bei Mitarbeiter*innen, Kindern und Jugendlichen zu 
6 Paritätisch* → so lange wir in der Realität des konstruierten Geschlechts leben bedarf es weiterhin der 
Besetzung von Frauen* und Männern*; die Nutzung des Sternchens dient hier der Verdeutlichung des sozialen 
Konstruktes. 
7 Siehe dazu: Qualitätsstandards – Prioritäten und Standards in der Kinder- und Jugendarbeit. 
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt (beschlossen am 
11.12.2018).

8 
sensibilisieren. Qualifikation und Kompetenzen im Umgang mit Geschlechterfragen,  sind 
insbesondere durch den Besuch von Fachtagungen, Fortbildung und Supervision sicher zu 
stellen. Bei der Personal- und Organisationsentwicklung ist durch geeignete Maßnahmen, 
die gleichberechtigte Beteiligung der Fachkräfte sicher zu stellen. 
Im Jugendamt gibt es Ansprechpartner*innen für Mädchen*arbeit. Die Geschäftsführung 
des M*AK liegt bei einer Fachkraft für Mädchen*abeit in der Verwaltung. Geleitet wird der 
M*AK durch die Geschäftsführung und einer demokratisch gewählten Sprecher*in. 
Sie haben die Aufgabe: 
 an der konzeptionellen Weiterentwicklung der Mädchen*arbeit mitzuwirken,
 notwendige Fortbildungsangebote zu gewährleisten,
 die Mädchen*arbeit innerhalb der Verwaltung fachlich zu vertreten.
Für die Realisierung von Geschlechtergerechtigkeit,
 sind bei den öffentlichen sowie den 
freien Trägern ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Fachkräfte aus der 
Mädchen*arbeit, sind an sämtlichen Maßnahmenentwicklungen maßgeblich zu beteiligen. 
Pädagogische Standards 
Ziel ist es, die Vielfalt und Lebensrealität en von Mädchen* in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zu berücksichtigen. Mädchen* sind Expert*innen ihrer Lebensrealität und werden 
als solche auch gehört und ernst genommen – die Ressourcen der Mädchen* sind 
Ausgangspunkt, Orientierung und Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit mit Mädchen*. 
Die Ermittlung der Bedarfe von Mädchen* und jungen Frauen* könnte beispielsweise im 
Rahmen der Veranstaltungen des M*AK erfolgen. Fachkräfte unterstützen in der Vermittlung 
und Umsetzung der Forderung. Diese werden in den Prozess der AG nach § 78 SGB VIII 
„Weiterentwicklung Kinder- und Jugendarbeit“ eingebracht. 
Ziel ist es, bedarfsgerecht und niedrigschwellige Freizeit- und Bildungsangebote im gesamten 
Stadtgebiet flächendeckend zu installieren. Die Angebote sind präventiv, antidiskriminierend 
und rassismuskritisch. Dabei soll eine gendersensible Perspektive in allen Angebotsformaten 
integriert, umgesetzt und evaluiert werden. 
Materielle Absicherung 
Es werden Angebote und Leistungen gefördert, in denen konzeptionelle Ansätze für die 
Arbeit mit Mädchen* ausgewiesen sind, die der Benachteiligung von Mädchen* und jungen 
Frauen* entgegenwirken und zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft beitragen. 
Es werden die freien Träger nach § 74 Abs. 2 SGB VIII gefördert, die § 9 Abs. 3 SGB VIII 
umsetzen. 
In Arbeitsbereichen, in denen die Mittel nicht durch besondere Vorgaben gebunden sind, 
(z.B. personengebunden oder bestehender Rechtsanspruch u.a. in den Bereichen Hilfen zur 
Erziehung und Kinderbetreuung) ist sicherzustellen, dass die Gesamtsumme der zur

9 
Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel (Jugendhilfe) gendersensibel gewichtet 
und evaluiert wird. 
Von öffentlichen und freien Trägern sollte im Rahmen der Verwendungsnachweise 
dokumentiert werden, dass die Mittel den Leitlinien entsprechend verwendet wurden. 
Wie in den Prinzipien und den Qualitätsstandards der Leitlinien abgebildet,  leitet sich die 
Legimitation der Mädchen*arbeit aus qualitativen Merkmalen ab. 
Quantitative Datenerhebungen bedürfen folglich einer inhaltlichen Interpretation. Bei der 
Art der Verwendungsnachweise sollte neben der Abfrage der quantitativen Daten daher ein 
besonderer Schwerpunkt auf die qualitative Auswertung gelegt werden. 
Öffentliche und freie Träger, welche die Mittel nicht entsprechend der Standards der 
Mädchen*leitlinien verausgaben, sollten aufgefordert werden,
 eine inhaltliche Begründung 
beizufügen. Hier soll dokumentiert werden, welche Maßnahmen zur Erreichung der 
Zielvorgabe ergriffen werden. 
Die bedarfsgerechte Bestandssicherung aller in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
bestehenden Angebote für Mädchen* und junge Frauen* muss gewährleistet sein. Sie 
müssen in der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt werden. 
In koedukativen Einrichtungen ist anzustreben, dass die Räume mädchen*gerecht gestaltet 
sind und die Einrichtung über Räume für Mädchen* verfügt. Zusätzlich sollen Mädchen* 
eigene Zeiten in der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden (z.B. Mädchen*tage). 
Neben koedukativen Einrichtungen ist es unabdingbar, einen Schutzraum in einem Haus, das 
ausschließlich für Mädchen*arbeit genutzt wird, zu gewährleisten. Diese Einrichtung soll die 
Aufgaben eines stadtweiten Angebots für die Mädchen*arbeit im Sinne der AG nach §78 
SGB VIII übernehmen und dadurch die mädchen*gerechten Angebote in den 
Planungsräumen ergänzen und unterstützen. 
Jugendhilfeplanung 
Geschlechterdifferenzierung ist Prämisse und Querschnittsaufgabe der Jugendhilfeplanung 
in Form einer differenzierten Berücksichtigung der Zielgruppe Mädchen* und junge Frauen* 
in der gesamten Jugendhilfeplanung. 
Erhebungen, Statistiken und Befragungen sind daher immer gendersensibel vorzunehmen. 
Die Bestandserhebung weist mädchen*spezifische Einrichtungen, Dienste und Angebote 
gesondert aus und ist ein Teil der Bestandssicherung.
8 Bestandsveränderungen müssen 
ausreichend entsprechend der Leitlinien begründet werden. 
Bei der Bedarfsermittlung in der Jugendhilfeplanung müssen die besonderen Bedürfnisse 
von Mädchen* und jungen Frauen* als zielgruppenorientierte Planung in alle Bereiche 
eingehen. 
8 Siehe dazu: Qualitätsstandards – Prioritäten und Standards in der Kinder- und Jugendarbeit. 
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt (beschlossen am 
11.12.2018).

10 
In d er Mädchen*arbeit erfahren e Fachkräft e und Fachgruppen werden an d er Planung 
beteiligt. 
Für Mädchen*,  sind  Beteiligung sverfahren zu  entwickeln  und  anzuwenden,  die  es ihnen 
ermöglichen, ihre Lebenserfahrung,  Bedürfnisse und Wünsche einzubringen. Laufende  und 
künftige Planungsprozesse, sind auf diese Ziele hin zu überprüfen. 
Berichterstattung und Fortschreibung 
Innerhalb von drei Jahren soll te überprüft werden, inwiefern die Ziele der Leitlinien erreicht 
wurden. Wenn notwendig,  sollte  im Jugendhilfeausschuss  über  Schritte zur  Verbesserung 
der Umsetzung beraten und beschlossen werden. 
Damit geht  einher,  dass  die,  für  das  Controlling  der  Kinder-  und  Jugendarbeit  zuständige 
Fachabteilung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in  Form eines schriftlichen Berichtes den 
Jugendhilfeausschuss unterrichtet. Der M*AK verfasst hierzu eine Stellungnahme. 
Die Leitlinien sollen überprüft und fortgeschrieben werden. Mittel, entsprechend 
der Anträge im Jugendhilfeausschuss sollten bereitgestellt werden.

11 
Im M*AK vertretene Einrichtungen und Institutionen 
 Aktivspielplatz Herrngarten, Wissenschaftsstadt Darmstadt
 Caritasverband Darmstadt e.V.
 dieMäander GmbH
 Ev. Stadtjugendpfarramt Darmstadt
 Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt
 Internationaler Mädchentreff, Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V.
 Jugendcafé Chillmo, IB Südwest gGmbH
 Jugendhaus HEAG-Häuschen, Wissenschaftsstadt Darmstadt
 Jugendhaus *huette, Ev. Dekanat Darmstadt-Stadt
 Jugendhaus Messeler Straße, Wissenschaftsstadt Darmstadt
 Jugendhaus „Zigarrnkist“, Hemo e.V. – Eberstädter Jugend
 Jugendzentrum Akazienweg, Wissenschaftsstadt Darmstadt
 Jugendzentrum Go-In und Go-Intwo, Wissenschaftsstadt Darmstadt
 Jugendzentrum Penthaus WX, Das Rotzfreche SPIELMOBIL der SJD – Die Falken 
Darmstadt e.V.
 Kinderhaus Paradies, IB Südwest gGmbH, Ev. Dekanat Darmstadt-Stadt, 
Wissenschaftsstadt Darmstadt
 Kinder- und Jugendförderung im Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
 Kinder- und Jugendhaus Ev. Matthäusgemeinde Darmstadt
 Mäander individuelle Jugendhilfe – gemeinnützige GmbH
 Max-Rieger-Heim und Baas-Halle, Ev. Martin-Luther-Gemeinde Darmstadt
 pro familia Darmstadt
 Wildwasser Darmstadt e.V.

12 
Handlungsempfehlungen für den JHA 
Aus den Leitlinien ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen für Entscheidungen des 
Jugendhilfeausschusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
PERSONELLE ABSICHERUNG VON MÄDCHEN*ARBEIT 
 Es wird für eine vom M*AK benannte Fachkraft aus der Mädchen*arbeit ein
stimmberechtigter Sitz im Jugendhilfeausschuss angestrebt.
 Bei Mädchen*themen,  ist der M*AK bei Entscheidungen beratend als Expert*in
hinzuzuziehen und muss gehört werden.
 Weitere Fachkräfte aus der Mädchen*arbeit sind beratend in den kinder- und
jugendrelevanten kommunalen Gremien vertreten.
 Alle Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen sollten den Erfordernissen
geschlechtersensibler pädagogischer Arbeitsansätze entsprechen.
 In allen pädagogischen Arbeitsfeldern ist es erforderlich, dass Stellen paritätisch* mit
Frauen* und Männern* besetzt werden. Dazu wird eine Überarbeitung der
Leistungsbeschreibungen für Träger durch die AG nach §78 SGB VIII
 empfohlen.
FACHLICHE STANDARDS 
 Es ist Aufgabe von Führung, Leitung und allen Trägern in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, für die aufgezeigten Themen bei Mitarbeiter*innen, Kindern und
Jugendlichen zu sensibilisieren. Qualifikation und Kompetenzen im Umgang mit
Geschlechterfragen, sind insbesondere durch den Besuch von Fachtagungen,
Fortbildung und Supervision sicher zu stellen.
 Von öffentlichen und freien Trägern der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen in allen
Bereichen Partizipationsräume für Mädchen* und deren Vertreter*innen ermöglich t
und ausgebaut werden.
 Für die Realisierung von Geschlechtergerechtigkeit,  sind bei den öffentlichen sowie
den freien Trägern ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Fachkräfte aus
der Mädchen*arbeit,  sind an sämtlichen Maßnahmenentwicklungen maßgeblich zu
beteiligen.
MATERIELLE ABSICHERUNG 
 Von öffentlichen und freien Trägern,  ist im Rahmen der Verwendungsnachweise zu
dokumentieren, dass die Mittel den Leitlinien entsprechend verwendet wurden.
 Bei der Art der Verwendungsnachweise,  ist neben der Abfrage der quantitativen
Daten daher ein besonderer Schwerpunkt auf die qualitative Auswertung zu legen.
 Öffentliche und freie Träger, welche die Mittel nicht entsprechend der Standards der
Mädchen*leitlinien verausgaben,
 sind aufgefordert eine inhaltliche Begründung
beizufügen. Hier soll dokumentiert werden, welche Maßnahmen zur Erreichung der
Zielvorgabe ergriffen werden.

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 Die bedarfsgerechte Bestandssicherung aller in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
bestehenden Angebote für Mädchen* und junge Frauen* muss gewährleistet sein.
Sie müssen in der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt werden.
 In koedukativen Einrichtungen ist anzustreben, dass die Räume auch
mädchen*gerecht gestaltet sind und die Einrichtung über Räume für Mädchen*
verfügt. Zusätzlich sollen Mädchen* eigene Zeiten in der Einrichtung zur Verfügung
gestellt werden (z.B. Mädchen*tage).
 Neben koedukativen Einrichtungen ist es unabdingbar, einen Schutzraum in einem
Haus, das ausschließlich für Mädchen*arbeit genutzt wird, zu gewährleisten. Diese
Einrichtung soll die Aufgaben eines stadtweiten Angebots für die Mädchen*arbeit im
Sinne der AG nach §78 SGB VIII übernehmen und dadurch die mädchen*gerechten
Angebote in den Planungsräumen ergänzen und unterstützen.
JUGENDHILFEPLANUNG 
 Erhebungen, Statistiken und Befragungen, sind immer gendersensibel vorzunehmen.
Die Bestandserhebung weist mädchen*spezifische Einrichtungen, Dienste und
Angebote gesondert aus und ist ein Teil der Bestandssicherung.
Bestandsveränderungen müssen ausreichend entsprechend der Leitlinien begründet
werden.
 In der Mädchen*arbeit erfahrene Fachkräfte und Fachgruppen werden an der
Planung beteiligt.
 Für Mädchen*, sind Beteiligungsverfahren zu entwickeln und anzuwenden, die es
ihnen ermöglichen, ihre Lebenserfahrung, Bedürfnisse und Wünsche
einzubringen. Laufende und künftige Planungsprozesse, sind auf diese Ziele hin
zu überprüfen.
BERICHTERSTATTUNG UND FORTSCHREIBUNG 
 Innerhalb von drei Jahren soll überprüft werden, inwiefern die Ziele der Leitlinien  
erreicht wurden. Wenn notwendig, muss im Jugendhilfeausschuss über Schritte zur 
Verbesserung der Umsetzung beraten und beschlossen werden.
 Damit geht einher, dass die, für das Controlling der Kinder- und Jugendarbeit  
zuständige Fachabteilung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in Form eines  
schriftlichen Berichtes den Jugendhilfeausschuss unterrichtet. Der M*AK verfasst  
hierzu eine Stellungnahme.
 Die Leitlinien sollen überprüft und fortgeschrieben werden. Mittel, entsprechend der 
Anträge im Jugendhilfeausschuss sollten bereitgestellt werden.

anlage 2

2927 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.10.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.1 
V 51 530 
JHA 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0269 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
380 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 363600 
Kostenstelle: 751-020-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3636-30 Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und 
Jugendhilfe 
 
Vorlage vom: 25.09.2019 
 
Beschlussvorschlag:  
Der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird gefolgt. Die Neufassung der Darmstädter 
Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe werden beschlossen. 
 
 
Anlagen: Leitlinien_MAK_Stand_28.05.19  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.10.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.09.2019:  
 
„Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe“ 
 
Im September 1996 beauftragte der Jugendhilfeausschuss (JHA) die „AG Arbeit mit Mädchen 
und jungen Frauen“ (seit 1995 Arbeitsgemeinschaft nach §78 JHG), kurz MAK genannt, 
Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder - und Jugendhilfe zu entwickeln.  
 
Die entwickelten Leitlinien wurden dann im März 1999 vom JHA verabschiedet und im 
September 1999 vom Magistrat beschlossen. Die Leitlinien sehen u.a. vor, dass sie 
fortgeschrieben werden sollen.  
 
Der gegenwärtige Mädchen*arbeitskreis hat sich dies zur Aufgabe gemacht und nun die 
Darmstädter Leitlinien zur Förderung der Mädchen*arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe 
überarbeitet. 
 
Diese Neufassung der Leitlinien wurde dem JHA und den Unterausschüssen Kinder - und 
Jugendarbeit und Jugendhilfeplanung vorgelegt und am 26.06.2019 vom JHA einstimmig 
beschlossen. 
 
In der Neufassung der Leitlinien wird erstmalig eine interse ktionale und queere Position 
eingenommen und die Partizipation von Mädchen* und jungen Frauen* in den Mittelpunkt 
gestellt. Mädchen*arbeit in Darmstadt will außerdem explizit rassismuskritisch sowie 
antisexistisch sein und stellt sich gegen Homo-/Trans*feindlichkeiten.  
 
Die Neufassung der Leitlinien nimmt Bezug auf das im Prozess der Neustrukturierung 
Kinder- und Jugendarbeit (AG 78) erstellte Rahmenkonzept und die dort benannten 
Qualitätsstandards. 
 
 
Darmstadt, 16.10.2019 
 
 
Dezernat I       Dezernat V 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch      Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister      Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 380
TOP 20
TOP 3
TOP 12

Orte (2)

  • Messeler Straße
  • Akazienweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0269
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.09.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00