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2610/2023

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren

Mitteilung Ausschuss 06.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 23.10.2023, TOP 12.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3379 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
Vorlagen-Nummer
 2610/20230
06.09.2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 
Digitalisierungsausschuss 18.09.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.10.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.10.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.10.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.10.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.10.2023 
 
Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren 
– Umsetzung in Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung – 
Mit der Zielsetzung, das Planen und Bauen künftig zu beschleunigen hat der Bundesrat das 
vom Bundestag am 15. Juni 2023 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im 
Bauleitplanverfahren gebilligt. Konkret wird das Baugesetzbuch (BauGB) geändert. 
 
Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weite-
rer Vorschriften ist am 6. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es ist am Tag 
nach der Verkündung, also am 7 Juli 2023 in Kraft getreten. 
 
Bei den Änderungen setzt der Gesetzgeber insbesondere auf digitale Lösungen, um Pla-
nungs- und Genehmigungsprozesse und Fristen zu verkürzen. Für die Bauleitplanverfahren 
ergeben sich dadurch folgende Änderungen, welche Gegenstand aller laufenden Verfahren 
werden:

2 
 
Digitale Beteiligung wird die Regel (§§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 BauGB) 
Mit dem Digitalisierungsgesetz wird das förmliche Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von 
Bauleitplänen auf ein digitales Verfahren umgestellt. Konkret wird das digitale Beteiligungsver-
fahren als (rechtlich verbindliches) Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für 
die Beteiligung der Behörden eingeführt. Die analoge Auslegung der Planungsunterlagen 
bleibt parallel erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen. Hie-
ran werden aber keine besonderen Formerfordernisse gestellt. 
 
Planänderungen: Gestrafftes Verfahren (§ 4a BauGB) 
Das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von 
Änderungen in den Bebauungsplan- oder Flächennutzungsplanentwürfen wird gestrafft. Bei 
Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Tei-
len und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden. 
 
In den Bekanntmachungen zu Beteiligungen wird daher ab sofort an erster Stelle die digitale 
Beteiligungsmöglichkeit benannt und ergänzend auf analoge Beteiligungsmöglichkeiten hinge-
wiesen. 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen (§§ 3 Absatz 1 und § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) 
Hierfür sind im BauGB auch nach Änderung wie bisher keine Formvorschriften enthalten. Aus-
gehend von der Begründung zum Gesetzesentwurf wird analog zur förmlichen Beteiligung die 
digitale Beteiligungsmöglichkeit in Bekanntmachungen vorangestellt. 
 
Die Entscheidung über die Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Aushang im Be-
zirksrathaus, Stadtplanungsamt, Veranstaltungen in Präsenz oder digital) und deren Durch-
führung bleibt entsprechend wie bisher Teil der Beratung und Beschlussfassung der jeweili-
gen Bezirksvertretung und des Stadtentwicklungsausschusses. 
 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (11)

18.09.2023 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.09.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.09.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.09.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.10.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.10.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2610/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.09.2023
Erstellt
15.08.2023 10:48