Mitteilung zur Beschlussvorlage „Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter - Verlängerung Maßnahmen vom 01.01.2022 bis 31.12.2023“
Mitteilung Ausschuss 3375/2021 vom 27.09.2021
Stand: Am 08.10.2021 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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1491_2021_Beschlussvorlage_Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 16 Vorlagen-Nummer 1491/2021 Freigabedatum 12.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter - Verlängerung Maßnahmen vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Fortführung der Mindeststandard-Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter bis 31.12.2023 in folgendem Umfang: 1. „Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen (Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschafts- verpflegung, soweit diese wieder belegt werden müssen). 2. Stärkung des Ehrenamtes: 2.1) Finanzierung von 2 Stellen (2 x 0,5 und 4 x 0,25) in 2022 und 1,75 Stellen (2 x 0,5 und 3 x 0,25) in 2023 in bestimmten Einrichtungen mit Aufwendungen in 2022 in Höhe von 141.800 € und in 2023 in Höhe von 124.075 €. 2.2) Beibehaltung der im Stellenplan 2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5 Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 361.600 €. 2.3) Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortüber- greifenden Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich Tätigen mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 513.249 €. 2.4) Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 12.200 €. 2.5) Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative Unter- stützung von Willkommensinitiativen mit jährlichen Aufwendungen von 70.000 €. Integrationsrat 24.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Gesundheitsausschuss 31.08.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Rat 16.09.2021 2 3. Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten in verschiedenen Unter- bringungsressourcen für Geflüchtete: 3.1) Finanzierung von 1,5 Stellen, angebunden beim DRK, zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung in großen Einrichtungen (Notaufnahmen/-unterkünften, z.Zt. nur in der Herkulesstraße) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 106.350 €. 3.2) Beibehaltung der im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 unbefristet ein- gerichteten 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 252.700 €. Die Finanzierung der unter 2) dargestellten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der noch zu beschließenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022: - aus Mitteln im Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 15, Transferleistungen, für die unter Punkt 2.1) dargestellte Maßnah- me. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiese- nen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. - aus Mitteln im Teilplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 Transferleistungen – Zuschüsse, für die unter den Punkten 2.3-2.5) dargestellten Maßnahmen. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. - aus Mitteln im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 15, Transferleistungen, für die unter Punkt 3.1) dargestellte Maßnah- me. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiese- nen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 (s. Tabelle) a) Personalaufwendungen 614.300 € b) Sachaufwendungen etc. 843.599 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Siehe auch Anlage: Weitergehende Informationen zur Vorlage 1491/2021. In 2019 erfolgte eine umfassende Evaluation der in 2017 beschlossenen Maßnahmen (Session 0544/2017/1) in zwei Teilen, die zur Verlängerung der Mindeststandards bis zum Jahresende 2021 führten: Teil I: Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen Unter- bringungsressourcen für Geflüchtete (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 Nr. 2811/2019), Teil II: Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur Stärkung des Ehrenamtes (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 Nr. 3557/2019). 4 Vergleich der Aufwendungen / Auswirkungen auf den Haushalt Zu den einzelnen Beschlusspunkten Jährliche Aufwendungen in 2020/2021 (siehe auch Vorlagen 2811/2019 und 3557/2029) Jährliche Aufwendungen ab 2022 1) Sachaufwendungen Betreuungs- schlüssel Unterbringung 1:60 0 € 0 € 2.1) Sachaufwendungen zur Finanzie- rung von Trägerstellen für Koordination Ehrenamt in großen Einrichtungen 297.600 € (für 4 Stellen) 141.800 € in 2022 (für 2 Stellen) und 124.075 € in 2023 (für 1,75 Stellen) 2.2) Personalaufwendungen in Bürger- ämtern zur Koordination des Ehrenam- tes im Stadtbezirk 361.600€ 361.600 € 2.3) Sachaufwendungen zur Förderung von Stellen bei Trägern für die Koordina- tion des Ehrenamtes standort- und be- zirksübergreifend 410.688 € (für 11 halbe Stellen) + 78.000 €*) (für zwei halbe Stellen Ba- sisausstattung Forum) = 488.688 € 513.249 €*) (für 13 halbe Stellen) 2.4) Sachaufwendungen Pflege und Ausbau der Wiku-Plattform 11.300 € 12.200 € 2.5) Sachaufwendungen Admin-U-Mittel 90.000 € 70.000 € 3.1) Sachaufwendungen zur Finanzie- rung von 1,5 Stellen, angebunden beim DRK 178.500 € (für 2,5 Stellen) 106.350 € (für 1,5 Stellen) 3.2) Personalaufwendungen im Gesund- heitsamt 252.700 € 252.700 € Gesamtaufwendungen 1.680.388 € 1.457.899 € *) Hinweis: Die Förderung von 2 halben Stellen Basisausstattung des Forums für Willkommenskultur werden gem. Ratsbeschluss vom 06.02.20 in die Mindeststandards überführt, s. auch Erläuterungen zu 2.3). Der Betrag in der rechten Spalte in Höhe von 513.249 € beinhaltet die o.g. Basisausstattung des Fo- rums und berücksichtigt die bis einschließlich 2021 unterjährig gewährten Tarifkostensteigerungen. Auch für die Jahre 2022/23 wird eine unterjährige Auszahlung dieser Kosten erfolgen, die in der Haushaltsplananmeldung und mittelfristigen Finanzplanung für 2022 berücksichtigt wurden. Zu 1) Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60 Für die Umsetzung des Betreuungsschlüssels 1:60 in den damals noch betriebenen Ein- richtungen Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg, Butzweiler Hof, Friedrich- Naumann-Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße be- schloss der Rat am 11.07.2017 jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €. Sol- che Mehraufwendungen entstehen inzwischen nur noch dann, wenn Kojen-Standorte aus der Reserve belegt werden. Für die anderen Reserveplätze gilt bei Belegung der Betreu- ungsschlüssel 1:80. Die Verwaltung empfiehlt, an der Möglichkeit des Betreuungsschlüssels von 1:60 in Ein- richtungen mit Kojen festzuhalten. Dies kommt nur zum Tragen, wenn derartige Unterbrin- gungen wieder aktiviert werden müssten. 5 Zu 2) Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes 2.1) Finanzierung von Stellen in definierten Einrichtungen Für Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Grund der Lage, Größe oder Belegung bewilligte der Rat in 2017 die Finanzierung von 4,0 Stellen. Dieser Bedarf wurde in 2020 angepasst und auf 3,25 Stellen reduziert. Durch den Rückgang der Zahl unterzubringender Geflüchteter sind Objekte aufgegeben und die Belegung in anderen Objekten verringert worden (s. auch Anlage). Es besteht im Jahr 2022 ein Bedarf an 2,0 Stellen und im Jahr 2023 ein Bedarf an 1,75 Stellen. Hierbei sind durch den Ratsbeschluss vom 04.02.21 (AN0250/2021) zur Auf- lösung aller Gemeinschaftsunterkünfte (und daher auch der Herkulesstraße) möglicher- weise entstehende veränderte Bedarfe nicht berücksichtigt, da diese zeitlich noch nicht festgelegt ist. Es fallen finanzielle Aufwendungen in 2022 in Höhe von 141.800 € und in 2023 in Höhe von 124.075 € an. 2.2) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern Mit Beschluss über die Mindeststandards durch den Rat im Jahr 2017 (0544/2017/1) wur- de u.a. entschieden, in jedem Bürgeramt eine halbe Stelle für die Koordination der ehren- amtlichen Arbeit für und mit Geflüchteten in dem jeweiligen Stadtbezirk einzurichten. Auch in 2021 und für den Zeitraum bis Ende 2023 kann festgestellt und geschlussfolgert werden, dass die Stellen bei den Bürgerämtern ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Verwaltung und Ehrenamt darstellen und die Konzeption und Umsetzung neuer bezirks- orientierter Projekte und Angebote in den Themenfeldern Vernetzung, Beratung und In- formation wirkungsvoll unterstützen (s. auch Anlage). Die Verwaltung empfiehlt, die Stellen bei den Bürgerämtern beizubehalten, damit sie das Ehrenamt vor Ort in den Stadtbezirken weiter effektiv unterstützen können. 2.3) 13 x 0,5 Stellen bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkommens- kultur und dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit Um Steuerungs- und Koordinationsbedarfe für alle Unterbringungseinrichtungen in den Stadtbezirken und bezirksübergreifend zu decken, werden über die Mindeststandards in- zwischen dreizehn halbe Stellen (Koordinator*innen) finanziert, angebunden bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur und dem AK muslimische Flüchtlingsarbeit. Auch in 2021 und für den Zeitraum bis Ende 2023 kann festgestellt und resümiert werden, dass die Stellen dieser Koordinator*innen in den Themenfeldern Fortbildung, Vernetzung, Beratung und Information stetig und bedarfsgerecht dafür Sorge tragen, dass bestehende Angebote angepasst und neue bezirksorientierte Projekte und Angebote konzipiert und umgesetzt werden (s. auch Anlage). Die Verwaltung empfiehlt, die 13 x 0,5 Stellen weiter finanziell zu fördern, damit die ge- wachsenen Strukturen das Ehrenamt vor Ort in den Stadtbezirken auch über 2021 hinaus durch die dargestellten konkreten Unterstützungsformen wirkungsvoll stärken können. Dadurch entstünden in den Jahren 2022 und 2023 finanzielle Aufwendungen in Höhe von 513.249 € pro Jahr. 2.4) Ausbau und Pflege Wiku Das Netzwerk „Willkommenskultur Köln“ mit der unabhängigen Wiku-Internetplattform www.wiku-koeln.de ist ein Zusammenschluss von in der Flüchtlingsarbeit aktiven Vereinen und Willkommensinitiativen (s. auch Anlage). Die Fördersumme in Höhe von 11.300 € wurde in den Jahren 2017-2020 vollständig aus- geschöpft und ist auch in 2021 und ab 2022 ff erforderlich, um die Plattform in der not- 6 wendigen Qualität weiter im Netz anbieten zu können. Aus dem Förderbetrag wird seit Jahren auch ein Minijob finanziert. Aus Gründen der Gleichbehandlung, z.B. mit der För- derung der administrativen Unterstützung, wären die Anpassung des Mindestlohnes und die Berücksichtigung der tatsächlichen Abgaben an die Minijobzentrale angeraten. Die Verwaltung empfiehlt daher, die genannte Fördersumme geringfügig auf 12.200 € zu er- höhen und diesen Betrag jeweils für die Jahre 2022 und 2023 vorzusehen. 2.5) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen Über die Mindeststandards wird zur administrativen Unterstützung der Willkommensinitia- tiven ein jährlicher Sachkostenzuschuss gewährt. Die Mittel stehen für die Beschäftigung einer internen Administrations-/Koordinationskraft auf der Basis eines sog. Minijobs oder „Einkauf“ der Leistungen bei Dritten im Umfang von bis zu 10 Wochenstunden pro Initiati- ve zum Abruf durch und für die Initiativen bereit. Für den Doppelhaushalt 2020/2021 wurde ein Haushaltsplanansatz in Höhe von 90.000 € berücksichtigt. Nach einem ausreichenden Erfahrungs- und Umsetzungszeitraum wird fest- gestellt, dass die Unterstützungsmaßnahme vermutlich auch weiterhin eher von einer über- schaubaren Anzahl von Willkommensinitiativen genutzt wird. Die Verwaltung empfiehlt daher, für die Jahre 2022 und 2023 die Maßnahme in reduziertem Umfang in Höhe von jährlich 70.000 € zu fördern. Zu 3) Medizinische Grundversorgung für Geflüchtete 3.1. Finanzierung von 1,5 Stellen, angebunden beim DRK, für die Sicherstellung der medizi- nischen Grundversorgung in großen Einrichtungen (Notaufnahmen/Notunterkünfte) Der seit 2015 in großen Unterbringungseinrichtungen angewendete Betreuungsschlüssel von 1:400 ermöglichte seit 2019 bis heute den Einsatz von medizinischen Fachkräften im Umfang von derzeit 1,5 Stellen, die beim Träger Deutsches Rotes Kreuz angebunden sind. Auch über 2021 hinaus sollte sichergestellt sein, dass die Förderung der Stellen erfolgt, um neu angekommenen Geflüchteten in Köln den Übergang in das Regelsystem der ge- sundheitlichen Versorgung zu erleichtern und gleichzeitig die vor Einzug in Regelwohn- heime notwendige medizinische Grundversorgung sicher zu stellen (insbesondere TBC- Untersuchung, generelle Kontrolle Impfstatus und ggfls. Sicherstellung von notwendigen Nachimpfungen). Siehe auch Anlage. Die Verwaltung empfiehlt somit bis Ende 2023 die finanzielle Förderung der o.g. 1,5 Stel- len beim DRK. Hierfür fallen in den Jahren 2022 und 2023 finanzielle Aufwendungen in Höhe von jeweils 106.350 € an. Hierbei sind durch den Ratsbeschluss vom 04.02.21 (AN0250/2021) zur geplanten Auflö- sung aller Gemeinschaftsunterkünfte (und daher auch der Herkulesstraße) möglicherweise entstehende veränderte Bedarfe nicht berücksichtigt. Zu 3.2) Beibehaltung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und 1,0 Stelle Hebamme beim Gesundheitsamt Seit dem Beschluss der Mindeststandards im Jahr 2017 (0544/2017/1) hat es signifikante Entwicklungen gegeben, (s. auch Anlage) mit unmittelbarer Auswirkung auf den Einsatz der medizinischen Pflegekräfte vor Ort haben (rückläufige Unterbringungszahlen, verän- derter Unterbringungsmix). Die durch Beschluss des Rates vom 06.02.20 (2811/2019) ermöglichte Anbindung von medizinischen Fachkräften (3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, 1,0 Stelle Hebamme) beim Gesundheitsamt hat sich auch im Umgang mit Covid-19 sehr bewährt. Die Verwaltung empfiehlt, auch weiterhin die beim Gesundheitsamt angebundenen 3,0 Stellen Gesundheits-/Krankenpfleger*innen und 1,0 Stelle Hebamme beizubehalten. 7 Fazit: Die durch Ratsbeschluss im Juli 2017 verabschiedeten und im Februar 2020 ver- längerten o.g. Mindeststandard-Maßnahmen erfüllen in vollem Maße ihren beabsichtigten Zweck. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Maßnahmen im oben dargestellten Umfang weiterhin (bis Ende 2023) zu fördern. Geflüchtete Menschen sind aufgrund ihrer Lebens- und Unterbringungssituation durch die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen und Umstände überproportional nega- tiv betroffen. Vor diesem Hintergrund ist es auch aus diesen Gründen unabdingbar und un- aufschiebbar, die wirkungsvollen Strukturen zur Unterstützung dieser Menschen sowohl in der Verwaltung als auch bei den beteiligten Trägern zu sichern. Mit der beabsichtigten Beibehaltung der Mindeststandards wird für diesen Personenkreis ein unverzichtbarer Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet. Anlage: Weitergehende Informationen zu den einzelnen Mindeststandard-Maßnahmen -
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 27.09.2021 3375/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.10.2021 Mitteilung zur Beschlussvorlage „Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter - Verlängerung Maßnahmen vom 01.01.2022 bis 31.12.2023„ Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen erhält die Beschlussvorlage „Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter - Verlängerung Maßnahm en vom 01.01.2022 bis 31.12.2023“ (1491/2021) sowie den entsprechenden Vorabauszug der Ratssitzung vom 16.09.2021 zur Kenntnis. Gez. Reker -
1491_2021_Anlage_Weitergehende_Informationen_zu_den_Mindeststandard_Massnahmen
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Anlage zur Vorlage Mindeststandards 1491/2021: Weitergehende Informationen Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 die Verwaltung beauftragt, für die Zukunft verbindliche Mindeststandards zur Unterbringung von Geflüchteten zu entwi- ckeln, die eine Ergänzung zu den Kölner Leitlinien aus 2004 darstellen. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2015 die Zahl der Geflüchteten, die in Köln untergebracht und betreut wurden, sprunghaft angestiegen und in dieser Situation eine Verbesserung der Unterbringungs- und Betreuungssituation von Geflüchteten dringend geboten war. Der Höchststand der Zahl unterzubringender Geflüchteter wurde im Juni 2016 mit knapp 14.000 Menschen erreicht. Unter Beteiligung von Ehrenamt, Trägern und Vereinen wurden wirksame, eng an den Be- darfen orientierte Vorschläge erarbeitet, die in die Beschlussvorlage des Rates zu den Mindeststandards zur Unterbringung von Geflüchteten (Session 0544/2017/1) eingeflos- sen sind. Seit 2017 bis heute ist die Zahl der in Köln unterzubringenden geflüchteten Menschen ins- gesamt rückläufig mit temporär stagnierenden Tendenzen (Stand 30.04.2021: 5.672 Ge- flüchtete). Aufgrund der politischen Instabilität in vielen Krisen- und Kriegsgebieten besteht jedoch immer wieder die Möglichkeit, dass die Anzahl aufzunehmender, geflüchteter Men- schen in kurzer Zeit wieder gravierend ansteigt. Mit der Verabschiedung der Mindeststandards wurden verbindliche Standards festgelegt, die zu einer dauerhaften Verbesserung bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüch- teten beitragen und es ermöglichen, auf eventuell erneut ansteigende Zahlen zeitnah mit geeigneten Maßnahmen reagieren zu können. Zu 2) Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes Durch die rückläufige Entwicklung der Anzahl unterzubringender Menschen (Stand 30.04.2021: 5.672 Geflüchtete), die vereinbarten Mindeststandards und die insgesamt ver- besserte Unterbringungssituation (weg von großen Gemeinschaftsunterkünften, hin zu Un- terkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten mit mehr Privatsphäre) werden die Phasen des Ankommens und der Unterbringung der Geflüchteten durch das gemeinschaftliche Agie- ren von haupt- und ehrenamtlichen Akteuren gut unterstützt. Im Stadtgebiet Köln gibt es mit Stand 13.04.2021 ca. 45 Willkommensinitiativen (s. auch un- ter https://www.ki-koeln.de/assets/Uebersicht-Willkommensinitiativen-Stand-13.04.2021.pdf), die sich in ihrem Stadtbezirk oder bezirksübergreifend für die Belange der geflüchteten Men- schen einsetzen. Ergänzend zu den „klassischen“ (Willkommens-)Initiativen entstehen ver- mehrt neue Gruppen und Initiativen, oftmals getragen von Menschen mit eigener Fluchtge- schichte, die Geflüchtete in ihren Integrationsprozessen begleiten und unterstützen. Im Rahmen des Landesförderprogramms KOMM-AN NRW (Förderung von ehrenamtlichem Engagement mit Geflüchteten bzw. Neuzugewanderten) werden jährlich bis zu 80 Vereine bzw. Initiativen gefördert – auch hier ist bei den Fördermittelnehmenden der Anteil an Enga- gierten mit eigener Migrations- bzw. Fluchtgeschichte inzwischen erhöht. Die Ehrenamtlichen selbst werden immer diverser und ihre Einsatzfelder anspruchsvoller. Die Initiativen, Gruppen und einzelne ehrenamtliche Pat*innen werden von den Geflüchteten („man kennt sich und hat Vertrauen zueinander“) gezielt um Unterstützung gebeten. Denn auf Grund von noch unzureichenden Kultur- und Sprachkenntnissen stehen neu Ein- gewanderte häufig vor allein nicht lösbaren Herausforderungen, z.B. bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Wohnen, Arbeit oder zum Gesundheits- oder Bildungssystem. Dies be- trifft nicht nur Geflüchtete in den städtischen Unterkünften, sondern auch die Familien oder alleinstehenden Menschen, die inzwischen eine eigene Wohnung bezogen haben. Flankierend zu den hauptamtlichen Beratungsstrukturen (z.B. Interkultureller Dienst, Sozial- raumkoordination, Träger der Wohlfahrtspflege, Bezirksjugendpflege) stehen die Ehrenamtli- chen den Menschen mit ihrer Expertise und breiter aufgestellten Unterstützungsangeboten 2 zur Seite, was der Integration der Menschen und ihrem Zugang in die Regelsysteme zu Gute kommt. Unter anderem geht es um die Begleitung bei Behördengängen, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen für die Beantragung von Leistungen, Unterstützung bei allen Formalitäten und Gesprächen im Zusammenhang mit der An- mietung von Wohnraum, Unterstützung im (Aus-) Bildungssystem, Begleitung bei Belangen im Zusammenhang mit beruflicher Beschäftigung, Unterstützung bei Fragen der Gesundheitsversorgung und Inanspruchnahme von Ge- sundheitsleistungen. Die Begleitung und nötige Vernetzung der Ehrenamtlichen durch Hauptamtliche wird immer anspruchsvoller, vielschichtiger und dynamischer. Ehrenamtliche (in Initiativen organisiert oder informelle Zusammenschlüsse) sind zwingend auf stets aktuelle Informationen ange- wiesen, z.B. zu Besuchsregelungen im Umgang mit Covid-19 oder im Kontext digitaler Aus- stattung von Schüler*innen in den Unterkünften mit Endgeräten. Sie müssen den Überblick bewahren, z.B. über zuständige Ansprechpartner*innen in den Ämtern oder laufende Projek- te des Interkulturellen Dienstes. Zudem haben sie den Anspruch, sich regelmäßig zu aktuel- len Themen fortzubilden, um den Geflüchteten kompetent helfen und sie begleiten zu können und nicht zuletzt auch, um sich in ihrem Engagement zu stärken. All dies stellen die über die Mindeststandards geschaffenen Strukturen sicher. Auch künftig bedarf es weiterhin eines Großteils der Maßnahmen und Strukturen, wie sie in 2017 im Rahmen der vom Rat beschlossenen Mindeststandards erstmalig angeboten und geschaffen wurden und bis heute (durch Ratsbeschluss am 06.02.20 bis Ende 2021) dafür sorgen, dass ehrenamtlich aktive Kräfte bei der Ausübung ihres Engagements wirkungsvoll unterstützt werden. So stehen Koordinator*innen in größeren Unterkünften, in den Bürgeräm- tern und bei Trägern als Ansprechpartner*innen und für ganz konkrete Bedarfe des Ehren- amtes zur Verfügung. Zudem stellt die digitale Wiku-Plattform für das Ehrenamt stets aktuelle und nützliche Informationen bereit und eine finanzielle Förderung von Minijobs verschafft den Willkommensinitiativen eine Unterstützung bei administrativen Aufgaben. Nachfolgende Informationen zu den Maßnahmen der Mindeststandards zur Stärkung des Ehrenamtes im Einzelnen: Zu 2.1) Finanzierung von Stellen in definierten Einrichtungen Insbesondere an größeren, dezentral gelegenen Standorten sind die Gewinnung von enga- gierten Bürger*innen und die Koordination des ehrenamtlichen Engagements eine Heraus- forderung. Durch die bei den Heimleitungen angebundenen Ehrenamtskoordinator*innen kann eine Unterstützung der Geflüchteten und eine Entlastung der Heimleitungen mit Blick auf das Ehrenamt erreicht werden. Der besondere Unterstützungsbedarf aufgrund der Lage, Größe und Belegung von Einrichtungen hat sich seit 2017 reduziert; folgende Stellenanteile sind weiterhin notwendig: Herkulesstraße (0,5 Stelle) o Die besondere Rolle als Notaufnahme mit hoher Fluktuation in der Belegung stellt weiterhin eine besondere Herausforderung dar, Ehrenamt langfristig zu binden bzw. neu zu aktivieren. Schlagbaumsweg (0,5 Stelle) o Aufgrund der Größe des Objektes besteht weiterhin Bedarf in dieser Höhe. Josef-Broicher-Straße (0,25 Stelle) o Der Bedarf hat sich aufgrund verringerter Belegung reduziert. Aloys-Boecker-Straße (0,25 Stelle) o Es besteht weiterhin Bedarf in dieser Höhe. Haferkamp (0,25 Stellen) o Der Bedarf hat sich aufgrund verringerter Belegung reduziert. 3 An den Gelenkbogenhallen (0,25 Stelle) o Der Bedarf besteht nur bis Ende 2022, da das Objekt dann aufgegeben wird. Zu 2.2) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern Die Stelleninhaber*innen sind u.a. Ansprechpartner*innen für die Initiativen vor Ort und mit vielen Akteur*innen im Bezirk (z.B. Träger freie Wohlfahrtspflege, Sozialraumkoordination, Bezirksjugendpflege etc.) über regelmäßig stattfindende Arbeitskreise/Runde Tische gut vernetzt. Sie kümmern sich als Bindeglied zur Stadtverwaltung insbesondere um die Herstellung von Kontakten in verschiedene Dienststellen, Geschäftsführung (Einladung und Durchführung) für im Bezirk vorhandene Arbeits- gruppen, Runde Tische etc. mit den wesentlichen Akteur*innen der Geflüchtetenarbeit, Beratung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen bei ihrer Engagementaus- übung (z.B. bei der Suche nach Raumressourcen), Klärung von Fragen rund um das Thema ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten (Koor- dinator*innen als zentrale Anlaufstelle im Bezirk), Weiterleitung von wichtigen und aktuellen Informationen aus verschiedenen Dienststel- len der Verwaltung an das Ehrenamt, z.B. zu Besuchs- und Quarantäneregelungen während der Coronakrise oder zu Projekten des Interkulturellen Dienstes. Detailliertere Informationen zu den Aufgaben der Koordinator*innen in den Bürgerämtern können dem Evaluationsbericht (Anlage zur Vorlage 3557/2019) entnommen werden. Ein in 2020 vom Kommunalen Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt für die Ehrenamtskoordinator*innen organisierter und moderierter Workshop bestätigt die ge- nannten Aufgabenschwerpunkte in Abgrenzung zu den Aufgaben der Koordinator*innen, die bei den Trägern standort- und bezirksübergreifend im Einsatz sind s. auch Punkt 2.3.). Die nachfolgenden Zitate von zwei Bürgeramtsleitungen unterstreichen die Bedeutung der Stellen in den Bürgerämtern: „…diese halbe Stelle ist die einzige Personalressource, um als Bürgeramtsleitung überhaupt in irgendeiner Weise nachhaltig in der Fläche präsent zu sein und arbeiten zu können. Die Ansprechpartnerin stellt für mich die Verbindung in die Flüchtlingsinitiativen und den „Seis- mographen“ für die Stimm ung in der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit auf der einen Seite dar. Auf der anderen Seite ist sie für die ehrenamtlichen Akteur*innen unverzichtbarer „Brü- ckenkopf“ zu den unterschiedlichen Fachbereichen der Kernverw altung.“ „…die halbe Stelle ist zur Koordination des Ehrenamtes für unsere Arbeit […] nicht nur völlig unverzichtbar, sondern auch nicht mehr w egzudenken. Bei den Willkommensinitiativen, aber auch vielen anderen Akteuren, zum Beispiel Kirchengemeinden, Schulen, Sportvereinen, engagierten Einzelpersonen sow ie nicht zuletzt verschiedenen städtischen Dienststellen w ird die Koordinations- und Vermittlungsarbeit der Stelleninhaberin außerordentlich geschätzt und vielfach in Anspruch genommen. Ohne solche Lots*innen durch den Verw altungsdschungel w ären Geflüchtete und ihre Familien aufgeschmissen. Für die Fachverw altungen ergibt sich ein erheblicher Mehrw ert dadurch, dass Mehrfachanfragen und Fehlleitungen von Anliegen abgew endet bzw . an die richtige Stelle gelenkt w erden. Zahlreiche Dankesmails engagierter Ehrenamtlicher zeugen davon“. Zu 2.3) 13 x 0,5 Stellen bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkom- menskultur und dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit Der Förderung der dreizehn halben Stellen liegen folgende Ratsbeschlüsse zu Grunde: Nr. 0544/2017/1: Finanzierung von neun halben Stellen, Nr. 3841/2018: Finanzierung von zwei weiteren halben Stellen zur Stärkung der Bezirke Innenstadt und Ehrenfeld, Nr. 3557/2019: Überführung von zwei halben Stellen Basisausstattung des Forums für 4 Willkommenskultur (Träger Kölner Freiwilligen Agentur und Kölner Flüchtlingsrat e.V.) aus dem Jahr 2015 in die Mindeststandards. Diese Basisförderung wurde in 2018 durch Be- schluss des Rates (Session 3153/2018) verlängert bis Ende 2021. Nachfolgend eine Übersicht über die Zuordnung der dreizehn halben Stellen: Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit 0,5 Stelle (bezirksübergreifend) Forum für Willkommenskultur* 1,5 Stellen (bezirksübergreifend), umfassen 2 x 0,5 Stellen Basisaus- stattung, s.o. Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Enga- gement (KABE) / Büro für Bürgerengagement (AWO) 0,5 Stelle (für den Stadtbezirk Porz) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Enga- gement (KABE) / Kölner Freiwilligenagentur 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Enga- gement (KABE) / Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) / Börse für bürgerschaftliches Engagement 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Chorweiler) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Enga- gement (KABE) / Centrum zur nach beruflichen Orientierung (Ceno e.V.) 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk) Diakonie Michaelshoven 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Rodenkirchen) Bürgerzentrum Ehrenfeld 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ehrenfeld und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Lindenthal) Bürgerzentrum Alte Feuerwache 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Innenstadt und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Nippes) Durch die bei den o.g. Trägern angebundenen Kräfte soll insbesondere dafür Sorge getra- gen werden, dass bei Konflikten zwischen Ehrenamt und Hauptamt in einzelnen Einrichtungen vermit- telt wird und die Einrichtungen bei Maßnahmen und Aktivitäten unterstützt werden, indem Res- sourcen des Ehrenamtes stadtteil- und auch bezirksübergreifend bedarfsgerecht eingesetzt werden kann. Der nachfolgende Blick auf die konkreten Tätigkeiten der Koordinator*innen verdeutlicht, wie dies in der Praxis gelingt: Träger bezirklich: Akquise von neuen Ehrenamtlichen bzw. Reaktivierung von früheren Ehrenamtlichen für den und im jeweiligen Bezirk Lots*innendienste für und Vermittlung von Ehrenamtliche/n in den Unterkünften sowie standortabhängige Angebote Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und Netzwerken Teilnahme an Arbeitskreisen/Runden Tischen im Bezirk Herstellen von Transparenz der bezirklichen Strukturen der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten, gemeinsam mit Bürgerämtern, Interkulturellem Dienst und KI Herstellen eines Überblicks und fortwährende (über-)bezirkliche Kommunikation in Be- zug auf bezirkliche Bedarfe der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten 5 Träger stadtweit: a) Forum für Willkommenskultur: Anlaufstelle für Freiwillige und weitere Akteur*innen in der Arbeit mit und für Geflüchtete/n Beratung zur (Neu-)Gründung von (Willkommens-)Initiativen Förderung des Austauschs von haupt- und ehrenamtlich Tätigen, insb. durch Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Willkommensinitiativen Angebot von bedarfsgerechten Qualifizierungen und Informationen für Engagierte und Interessierte (z.B. in Form von Barcamps u.a. zu Flucht, Wohnen, Behörden- und Bera- tungsstrukturen und zu Ehrenamtlicher Arbeit) sowie Reflexionsangebote Akquise und Vermittlung von Ehrenamtlichen bezirksübergreifend Angebote zur Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit für/mit Geflüchtete/n b) AK Muslimische Flüchtlingsarbeit: Vernetzung der Mitgliedsvereine des AK Informationen an die Mitgliedsvereine zu bezirklichen und stadtweiten Strukturen Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder Weitere Informationen zu den Aufgaben der Koordinator*innen der Träger können dem Evaluationsbericht (Anlage zur Vorlage 3557/2019) entnommen werden. Wie unter 2.2) angemerkt, bestätigte ein in 2020 stattgefundener Workshop die Zuordnung der dargestellten Aufgabenschwerpunkte und Tätigkeiten auf die Träger- und Bürgeramts- stellen. Zu 2.4) Ausbau und Pflege Wiku Zielgruppe der Plattform sind neben den aktiven Ehrenamtlichen auch Kölner Bür- ger*innen, die sich für Geflüchtete engagieren möchten und den Kontakt zu entsprechen- den Initiativen und Vereinen suchen. Seit Beschluss der Mindeststandards bis heute wur- de die Internetplattform kontinuierlich weiterentwickelt und durch Mitarbeitende der Agen- tur pietzpluswild GmbH inhaltlich und technisch betreut. Die finanzielle Unterstützung der Wiku-Plattform sichert einerseits den Betrieb (z.B. Hosting und Sicherheitsupdates) und die aufwändige Pflege der integrierten Bausteine der Plattform und ermöglicht andererseits die technische Weiterentwicklung, um die Seiten für Nutzer*innen weiterhin attraktiv und bedienerfreundlich zu gestalten. Ein zentraler Bestandteil der Plattform ist zum einen der viel genutzte und unentgeltlich abonnierbare Veranstaltungskalender sowie ein Bereich mit Informationen zu den ver- schiedenen Kölner Initiativen, welcher inzwischen auch von den Initiativen selbst aktuell gehalten werden kann. Zum anderen ist als wichtiges Element inzwischen ebenfalls die umfangreiche Material- sammlung der Plattform zu nennen; dazu gehört z.B. der in 2020 von Ehrenamtlichen aus zwei verschiedenen Initiativen in Kooperation aktualisierte und sehr nachgefragte „Paten- schaftswegweiser Wohnen“. Zu 2.5) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen Die Inanspruchnahme der finanziellen Förderung ist nur für „klassische“ Willkommensiniti- ativen gedacht, die in der Regel dann und dort gegründet werden, wo Unterbringungsein- richtungen für geflüchtete Menschen neu entstehen oder bereits entstanden sind. Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: „Eine Wiko im klassischen Sinne ist dadurch gekennzeichnet, dass sie in ihrem Wir- ken zumeist lokal, hauptsächlich für Geflüchtete und mit Geflüchteten arbeitet, ohne diesen Kreis, z.B. durch Fokussierung auf einzelne Ethnien oder Herkunftsländer, wei- 6 ter einzugrenzen. Administrativer Unterstützungsbedarf dürfte erst dann gegeben sein, wenn die Initiative mindestens aus einer Anzahl von 15 aktiven Mitgliedern besteht. Es handelt sich um rein ehrenamtlich betriebene Willkommensinitiativen ohne hauptamt- lich finanzierte Mitarbeitende. Wikos sind i.d.R. bereits vernetzt mit den Koordinationsmitarbeitenden in den Bürger- ämtern bzw. bei den Trägern. Regelmäßige Angebote werden durchgeführt.“ (Quelle: Seite 25 im Bericht Evaluation Mindeststandards Teil II als Anlage zur Vorlage 3557/2019 ) In den letzten Jahren haben nicht nur Willkommensinitiativen die Mittel zur administrativen Unterstützung nachgefragt, sondern immer wieder auch andere Akteursgruppen, die sich ebenfalls in hohem Maße ehrenamtlich engagieren. Die Bedeutung der organisierten, ehren- amtlichen Unterstützung aller Gruppen und Initiativen im Rahmen des vermehrten Zuzugs von geflüchteten Menschen, vor allem in den Jahren 2016-2018 und fortwährend, steht au- ßer Frage. Ohne die besonderen Zugänge von Migrant*innenorganisationen, Nachbarschaf- ten, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege oder Religionsgemeinschaften hätten und würden neue Kölner*innen nicht die so wichtige Unterstützung erfahren. Aus der Entwicklung des Programmes Mindeststandards und der Zusammensetzung der Förderbausteine heraus ist aber eindeutig, dass Vereine und Gemeinschaften, die andere Zielrichtungen haben, als beim nachbarschaftlichen Ankommen zu unterstützen, nicht erfasst sind. So können z.B. Kirchen- oder Moscheegemeinden, Träger, Vereine wie Mig- rant*innenorganisationen oder/und andere Interessensgemeinschaften, die sich z.B. auf be- stimmte nationale, religiöse oder beruflich orientierte Zielgruppen fokussiert haben, nicht von der administrativen Unterstützung aus den „Mindeststandards“ profitieren. Für das Jahr 2018 haben insgesamt siebzehn Initiativen die Unterstützung in Anspruch ge- nommen. In 2019 waren es dreizehn und im vergangenen Jahr 2020 zwölf. Im laufenden Jahr 2021 sind neun Anfragen eingegangen. Zu 3) Medizinische Grundversorgung für Geflüchtete Zu 3.1) Finanzierung von 1,5 Stellen, angebunden beim DRK, für die Sicherstellung der me- dizinischen Grundversorgung in großen Einrichtungen (Notaufnahmen/Notunterkünfte) In 2019 und 2020 gab es als einzige große Notaufnahmeeinrichtungen mit einer Belegung von temporär mehr als 200 Menschen nur die Unterkünfte in der Ringstraße und der Herku- lesstraße. In 2021 ist nur noch die Einrichtung in der Herkulesstraße in Betrieb. Im Rahmen der täglichen Arbeit müssen „Ankommens-Checks“ (z.B. Organisation der Tu- berkulosediagnostik, Sichtung von Impfpässen, Mutterpässen und Kindervorsorgeheften und vorhandene Arztberichte etc.), laufende Beratungen und Unterstützung bei diversen Thera- pien (z.B. Ausgabe vereinzelter nicht verschreibungspflichtiger Medikamente wie Nasentrop- fen oder Fieberzäpfchen) stattfinden, um die medizinische Basisversorgung der Menschen sicher zu stellen. Zudem sind in epidemischen oder pandemischen Situationen weitere Checks (z.B. Fiebermessen, Symptomabfragen) von besonderer Bedeutung, wie sich im Jahr 2020 bis heute im Umgang mit Covid-19 herausgestellt hat. Die Erfahrung zeigt, dass Menschen, die erstmals in Köln untergebracht werden, nicht ausreichend versorgt werden, wenn kein medizinisches (Beratungs- und Unterstützungs-)Angebot vorgehalten wird. Die Zahl der RTW-Einsätze und der Krankenhausaufenthalte steigt ebenfalls, wobei letzteres das Gesundheitssystem unnötig belasten würde. Einsatz des Trägerpersonals während der Corona-Pandemie in 2020/2021: Die genannten Fachkräfte waren in 2020/2021 fast ausschließlich zur Bekämpfung von Co- vid-19 in den DRK-geleiteten Einrichtungen für Notaufnahmen (Herkulesstraße, Bonner Straße) und temporär geführten Quarantäneeinrichtungen (wechselnde Unterkünfte) im Ein- satz. Durch das bereitgestellte medizinische Personal konnte die Aufklärungsarbeit zu AHA- L-Regeln etc. erfolgen, Schwerpunkt war jedoch zweifelsohne die Kontrolle des Gesund- heitszustandes von positiv auf Covid-19 getesteten Geflüchteten sowie deren Beratung und 7 Unterstützung bzgl. ihrer medizinischen Versorgung. Zu 3.2) Beibehaltung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und 1,0 Stelle Hebamme beim Gesundheitsamt Im Rahmen der Evaluation in 2019 wurde festgestellt, dass eine Koordination der Pflege- kräfte in Notunterkünften nicht mehr erforderlich ist, sich hingegen der Einsatz und das Zusammenwirken von Gesundheits-/Krankenpflegekräften und Hebammen eingespielt und bewährt hat. Der in der Vorlage Nr. 2811/2019 als Anlage beigefügte Bericht „Evaluation Mindeststan- dards (Teil I): Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen Unter- bringungsressourcen für Geflüchtete“ beschreibt ausführlich die Aufgaben des medizinischen Fachpersonals, um die medizinische Grundversorgung auch in den anderen Unterkünften (über 80 Personen, 50 – 80 Personen und unter 50 Personen) gewährleisten zu können. Zur Sicherung von Standards beim stadtweiten und insbesondere trägerübergreifenden Einsatz des medizinischen Fachpersonals ist die Anbindung des Krankenpflegepersonals und einer Hebamme (ausgenommen der Notaufnahmen/Notunterkünfte) an „neutraler“ Stelle von be- sonderer Bedeutung. Diese Kräfte sind insbesondere in den vielen dezentralen Unterbrin- gungseinrichtungen mit > 50 – 80 Bewohner*innen (Stand 31.12.20: 104 Einrichtungen - ausgenommen Herkulesstraße, Bonnerstraße, Gelenkbogenhallen) im Einsatz. Mit Beschluss des Rates zur Verlängerung der Mindeststandardmaßnahmen bis Ende 2021 (Nr. 2811/2019) wurde somit entschieden, dass 3,0 Stellen Gesundheits- und Kran- kenpfleger*innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD künftig beim Gesundheitsamt angebunden werden. Diese Kräfte verstärken das „Team Flücht- lingsmedizin“, welches ursprünglich aus 1,0 Stelle Facharzt E15 und 1,0 Stelle Sozialar- beitenden S12 (aus Projektverlängerung, s. Nr. 3884/2016) bestand. Pandemie Covid-19 in 2020/2021 Das vergangene Jahr 2020 sowie 2021 (bis heute) waren geprägt durch SARS-COV-2. Der Umgang mit der Pandemie war dominierend im beruflichen Alltag der Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes. Das „Team Flüchtlingsmedizin“ des Gesundheitsamtes war nahezu ausschließlich mit der Bewältigung der Corona-Krise in den Unterkünften befasst. Die in der Herkulesstraße regelmäßig durchgeführten Impfsprechstunden für die Bewoh- ner*innen wurden auch während der Pandemiezeit vom Team der Flüchtlingsmedizin wei- ter fortgesetzt. Es erfolgte die komplette Fallbearbeitung von Index-, Kontakt- und Screening Personen sowie unerlaubt eingereisten Menschen, die in Kölner Flüchtlingsunterkünften während der Corona Pandemie untergebracht wurden bzw. waren. Es erfolgte die Planung von Corona Testaktionen innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte und ebenso war das Team der Flüchtlingsmedizin Ansprechpartner in Bezug auf medizinische, infektionslogische und soziale Fragen für die Mitarbeiter*innen und Trägerorganisationen der Flüchtlingsunter- künfte. -
1491_2021_Auszug_Rat_ Beschlussvorlage
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 22.09.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des Rates vom 16.09.2021 öffentlich 10.24 Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter - Ver- längerung Maßnahmen vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 1491/2021 Beschluss: Der Rat beschließt die Fortführung der Mindeststandard-Maßnahmen zur Unter- bringung und Betreuung Geflüchteter bis 31.12.2023 in folgendem Umfang: 1. „Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen (Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschaftsverpflegung, soweit diese wieder belegt werden müssen). 2. Stärkung des Ehrenamtes: 2.1) Finanzierung von 2 Stellen (2 x 0,5 und 4 x 0,25) in 2022 und 1,75 Stellen (2 x 0,5 und 3 x 0,25) in 2023 in bestimmten Einrichtungen mit Aufwendungen in 2022 in Höhe von 141.800 € und in 2023 in Höhe von 124.075 €. 2.2) Beibehaltung der im Stellenplan 2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5 Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 361.600 €. 2.3) Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortüber- greifenden Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich Tätigen mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 513.249 €. 2.4) Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 12.200 €. 2.5) Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative Unter- stützung von Willkommensinitiativen mit jährlichen Aufwendungen von 70.000 €. 3. Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten in verschiedenen ‚ Unterbringungsressourcen für Geflüchtete: 3.1) Finanzierung von 1,5 Stellen, angebunden beim DRK, zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung in großen Einrichtungen (Notaufnahmen/-unterkünften, z.Zt. nur in der Herkulesstraße) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 106.350 €. 3.2) Beibehaltung der im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 unbefristet ein- gerichteten 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 252.700 €. Die Finanzierung der unter 2) dargestellten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der noch zu beschließenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022: - aus Mitteln im Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 15, Transferleistungen, für die unter Punkt 2.1) dargestellte Maßnahme. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtun- gen, vorsehen. - aus Mitteln im Teilplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplan- zeile 15 Transferleistungen – Zuschüsse, für die unter den Punkten 2.3-2.5) dargestellten Maßnahmen. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. - aus Mitteln im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 15, Transferleistungen, für die unter Punkt 3.1) dargestellte Maßnahme. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtun- gen, vorsehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.
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