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V/0201/2021

Einrichtung eines Zentrenfonds

Vorlagen 11.03.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.6

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

7233 Zeichen

V/0201/2021 
V/0201/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Einrichtung eines Zentrenfonds 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.04.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1.  Der Rat nimmt das Konzept für den beschlossenen Fonds zur Stabilisierung der Zentren  und 
zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels zur Kenntnis. 
 
2.  Der Rat beschließt, den Fonds in 2021 mit Mitteln in Höhe von 200.000 Euro auszustatten. 
Der Fonds hat mindestens eine Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2022. Nicht verausgabte 
Mittel werden als Gewinn des Eigenbetriebs Münster Marketing verbucht und in das folgende 
Haushaltsjahr übertragen. 
 
3.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument auszu-
werten und rechtzeitig vor den Beratungen zum Haushalt 2023 dem Betriebsausschuss Müns-
ter Marketing eine Empfehlung für das weitere Vorgehen vorzulegen. 
 
4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, weitere Fondsmittel aus der Wirtschaft und aus öffentli-
chen Förderprogrammen von Land und Bund zu akquirieren. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen  
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Der Fonds wird aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Münster Marketing finanziert. Von den 
200.000 Euro werden 120.000 Euro aus den Gewinnrücklagen des Eigenbetriebs entnommen. Di e 
verbleibenden 80.000 Euro werden aus der einmaligen Erhöhung des Zuschusses aus dem städti-
schen Haushalt an den Eigenbetrieb in 2021 bereitgestellt. 
 
Münster Marketing 
 
25.03.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Spinnen 
Telefon: 492-2700 
spinnen@stadt-muenster.de

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V/0201/2021 
 
Begründung: 
 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2021 auf der Grundlage des Antrages der CDU-
Fraktion Nr. A-R/0011/2021 „Fonds zur Stärkung des Einzelhandels“ und des vorgelegten gemeinsa-
men Änderungsantrags der CDU -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD -
Fraktion und der Ratsgruppe Volt den Beschluss gefasst, einen Fonds zur  Stärkung des lokalen Ein-
zelhandels und der Zentren der Innenstadt und der Stadtteile aufzulegen. 
 
Der Eigenbetrieb Münster Marketing hat dem Betriebsausschuss Münster Marketing in seiner Sitzung 
am 17.02.2021 über erste Konkretisierungen zur Umsetzung des  Beschlusses berichtet. Mit diesem 
Beschluss sollen das Konzept für die Vergabe, die Erstausstattung des Fonds mit städtischen Mitteln 
und das Vergabegremium festgelegt werden, damit die Arbeit mit dem neuen und bislang nicht er-
probten Förderinstrument sofort beginnen kann.  
 
Zu 1.: 
Die Einrichtung eines Fonds zur Stärkung der Zentren verfolgt in erster Linie das Ziel, möglichst 
schnell, ohne bürokratische Hürden Projekte, Maßnahmen und auch unternehmerische Entscheidun-
gen zu unterstützen, die kurzfristig, bevorzugt mittel- oder langfristig dazu geeignet sind, Vielfalt und 
Nutzungsmix in den Zentren unserer Stadt zu befördern. Es geht dabei auch darum, in den nächsten 
Monaten die Frequenz in der Innenstadt und in den Stadtteilzentren zu erhöhen, Gäste wieder  in die 
Stadt einzuladen und Ideen für künftige Nutzungen von Erdgeschosslagen, aber auch von öffentli-
chen Räumen auszuprobieren und der Öffentlichkeit vorzustellen. 
 
Insofern schlägt die Verwaltung dem Rat in Abstimmung mit den privaten Partnern (ISI, ISG  Bahn-
hofsviertel und Handelsverband NRW) vor, den Fonds möglichst ohne inhaltliche oder formale Fest-
legungen zu belassen und ihn als lernendes System zu begreifen. Gefördert werden können daher 
alle Projekte, die kurz -, mittel- oder langfristig einen Beitr ag dazu leisten wollen, mittel -oder unmittel-
bar die Zentren zu stärken. Als Antragsteller kommen sowohl wirtschaftliche Betriebe als auch Ein-
zelpersonen, private und öffentliche Institutionen, Vereine, Verbände und auch städtische Einrichtun-
gen in Frage. D er Fonds wird angesichts der begrenzten Fördermittel zunächst vermutlich eher klei-
nere und mittlere Projekte fördern können. Die Entscheidung über die maximale Zuschusshöhe oder 
erforderliche Eigenmittel trifft das Auswahlgremium im Einzelfall. 
 
Folgende Grundsatzfragen liegen jeder Entscheidung zugrunde: 
 
 Löst die Förderung einen erkennbaren Zugewinn für das Zentrum aus? 
 Wird mit dem Projekt eine innovative Idee umgesetzt, die zukunftsweisend sein kann für 
die Weiterentwicklung der Lage? 
 Kann die Förderun g verhindern, dass ein Unternehmen/ein Angebot komplett aus dem 
Zentrum verschwindet? 
 Hat das Projekt das Potential, dem Quartier bzw. Zentrum eine neue Idee zu geben, ver-
borgenes Potential sichtbar zu machen? 
 
Ausgeschlossen sind Unterstützungshilfen für einzelne Betriebe, die von den bekannten Landes- und 
Bundeshilfen bereits gewährt werden. Im Unterschied zu dieser Förderlogik müssen Projekte des 
Fonds immer nachweisen, dass sie einen direkten Bezug zu ihrem Umfeld, ihrer Straße, ihrem Zent-
rum haben und wie und ob ihre Projektidee zur Zukunftsentwicklung ihres Umfeldes beiträgt. 
 
Die Entscheidungen über die Förderungen trifft ein Gremium. Es besteht aus den Vorsitzenden der 
ISI und der ISG Bahnhofsviertel, dem Vorsitzenden des Handelsverbands NRW sowie Ve rtretern des 
Eigenbetriebs Münster Marketing, des Stadtplanungsamtes und der Wirtschaftsförderung Münster 
GmbH.  
 
Zu 2.: 
Der Fonds wird zunächst mit Mitteln in Höhe von 200.000 Euro ausgestattet. Hierfür werden zum ei-

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V/0201/2021 
nen 120.000 Euro aus den Gewinnrücklagen des Eigenbetriebs Münster Marketing entnommen. Zum 
anderen werden 80.000 Euro aus der einmaligen Erhöhung des städtischen Zuschusses an den Ei-
genbetrieb Münster Marketing bereitgestellt. Da bislang noch keine Erfahrungen mit dem Förderin-
strument vorliegen, die Dauer des pandemischen Geschehens noch immer nicht einzuschätzen ist 
und der Transformationsprozess in der Innenstadt und den Stadtteilzentren sicher noch die nächsten 
Jahre andauern wird, sollte der Fonds perspektivisch auf einen längeren Zeitraum angelegt sein. Nur 
so kann gewährleistet werden, dass die Projekte auch eine bestimmte Halbwertszeit haben und eine 
ständige Nachjustierung die erwünschte Wirkung zeigen kann.  
 
Zu 3.: 
Das Instrument des Fonds zur Unterstützung des Transformationsprozesses  in den Zentren ist ein 
neues Förderinstrument. Es ist bewusst offen angelegt und so konzipiert, dass neue Ideen, nicht 
komplett abgesicherte Experimente und eine mutige Fehlerkultur darin Platz haben. Diese Offenheit 
verlangt auf der anderen Seite ein hoh es Maß an ehrlicher Bewertung und einen Prozess des ge-
meinsamen Lernens aus guten und schlechten Ergebnissen. Es wird daher vorgeschlagen, die Er-
gebnisse rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen 2023 zu evaluieren und das Instrument entspre-
chend weiter zu entwickeln. 
 
Zu 4.: 
Die finanzielle Ausstattung des Fonds ermöglicht es, jetzt sehr schnell unterstützen, herausfordern 
und fördern zu können. Die Verwaltung wird sich weiterhin bemühen, den Fonds finanziell zu erwei-
tern. Vor allem für das Engagement der Wi rtschaft wird es dabei hilfreich sein, mit guten Projekten 
werben zu können. 
 
 
 
I. V. 
gez. Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

1751 Zeichen

Anlage A zur V/0201/2021 
Kurzüberblick 
Die Vorlage nimmt den Antrag A-R/0011/2021 „Fonds zur Stärkung des Einzelhandels“ und den 
dazugehörigen Änderungsantrag auf und beschreibt das Konzept zur Einrichtung eines Zentren-
fonds zur Stabilisierung der Zentren und zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit dem Beschluss über die Einrichtung eines Zentrenfonds werden vorrangig folgende  
Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess unterstützt: 
 
- Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begeg-
nung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken. 
 
- Wir wissen um die besondere Bedeutung unserer Stadtteile und werden auch in Zukunft 
für deren Lebendigkeit und Funktionsfähigkeit Sorge tragen. 
 
 
 
Finanzierung 
Der Fonds wird zunächst mit Mitteln i. H. v. 200.000 Euro ausgestattet. 
Hierfür werden zum einen 120.000 Euro aus den Gewinnrücklagen des Eigenbetriebs Münster 
Marketing entnommen. Zum anderen werden 80.000 Euro aus der einmaligen Erhöhung des städ-
tischen Zuschusses an den Eigenbetrieb Münster Marketing bereitgestellt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Einrichtung eines Zentrenfonds verfolgt in erster Linie das Ziel, möglichst schnell und unbüro-
kratisch Maßnahmen zu unterstützen, die geeignet sind, Vielfalt und Nutzungsmix in den Zentren 
in Münster zu befördern. Diese Maßnahmen dienen dazu, Münsters Zentren auch unter den Aus-
wirkungen der Pandemie zu stabilisieren.   
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
---

Beratungsverlauf (3)

21.04.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 3 Vorberatung

Beschluss: keine Beschlussfassung wegen Sitzungsabsage

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0201/2021
Typ
Vorlagen
Datum
11.03.2021
Erstellt
08.03.2021 10:46