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Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze im Stadtbezirk Kalk

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1156/2015 vom 13.08.2015

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer AN/1156/2015 Stand: 02.12.2024 Sachstandsbericht Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze im Stadtbezirk Kalk Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 13.08.2015 Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Kalk begrüßt die zwischenzeitlich aufgenommene und kon- struktive Zusammenarbeit zwischen der Kinder - und Jugendverwaltung und dem Be- hindertenbeauftragten der Stadt Köln bezüglich der Barrierefreiheit auf Spiel - und Bolzplätzen. 2. Wir ermuntern die genannten Stel len, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen und auch den dadurch erhöhten Finanzbedarf mutig gegenüber den Sparvorgaben der Kämmerei und den Sparwünschen aus der Politik zu verteidigen. 3. Bei zukünftigen Planungen und Umsetzungen von Spiel - und Bolzplätzen im Stadtbe- zirk möchte die Verwaltung unter Aufstellung der entstandenen und entstehenden Kosten kurz darlegen, welche Gesichtspunkte der Barrierefreiheit bereits berücksich- tigt wurden. 4. Die Stadt Köln soll zukünftig verstärkt bei privaten Eigentümern und Bauherren von Spielplätzen für eine barrierefreie und integrative Gestaltung werben. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Jugendverwaltung verfolgt bei ihrer Spielraumplanung in besonderem Maße das Ziel, Bil- dung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche gerecht und flächendeckend zu ermöglichen. Gemäß § 4 Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) gilt auch im Rahmen der Spielraumschaffung das Gebot der Barrierefreiheit. Auf dieser Grundlage wird in Köln beim Bau von öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen ein umfassender inklusiver Ansatz verfolgt. Das gemeinsame Spielen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ist Inklusion. Spielräume sind Orte des Miteinanders – unabhängig von Al- ter, Geschlecht, Nationalität sowie körperlicher, geistiger oder seelischer Gesundheit. Inklusi- ves Spielen bedeutet, allen Kindern gleichzeitig den Zugang zum selben Ort zu ermöglichen. Für die Fortschreibung der Spielraumplanung 2025-2030 hat es sich die Verwaltung zum Ziel gesetzt, fortlaufend in enger Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln 2 und mit externen Expert*innen für die Gestaltung inklusiver Spielräume zu bleiben und bei der Planung von Neubau und Neugestaltung von Spielflächen weiterhin zu berücksichtigen, dass auch einzelne Spielgeräte für alle Nutzer*innen barrierefrei zugänglich sind, um ein gemeinsa- mes Spielen zu ermöglichen. Nächste Schritte: Einzelheiten werden der Ratsvorlage zur Kommunalen Spielraumplanung 2025-2030 sowie der für die Bezirksvertretung Kalk vorzulegende bezirkliche Maßnahmenplanung zu entneh- men sein, die in Kürze die Gremien erreichen soll. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • Antrag LINKE AN-1156-2015

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    Kalker Hauptstraße 247- 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 13.08.2015 AN/1156/2015 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2015, TOP 7.5 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze im Stadtbezirk Kalk Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 13.08.2015 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Kalk zu setzen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig bei der Neuplanung und der Sanierungspla- nung von Spiel- und Bolzplätzen in Kalk,  tatsächlich die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit und Integration zu berück- sichtigen;  verstärkt darauf zu achten, dass auch behinderte Kinder und ihre Eltern in die Beteiligungen für die Gestaltung einbezogen werden. 2. Die Verwaltung möge bei allen zukünftigen Planungen von Spiel- und Bolzplätzen das Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik nicht nur befolgen, sondern der Be- zirksvertretung jeweils darlegen, wie es konkret und unter Aufstellung der entstande- nen Kosten umgesetzt wird. 3. Die Verwaltung möge darstellen, bei welchen Spiel- und Bolzplätzen die Gesichts- punkte der Barrierefreiheit bei Planung und Gestaltung bereits berücksichtigt wurden und ob bereits ein Spielplatz (ggf. welcher) modellhaft barrierefrei gestaltet wurde. DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Markus Thiele Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters - 2 - 4. Sollte es noch keinen modellhaft gestalteten Spiel- oder Bolzplatz im Stadtbezirk ge- ben, wird in Kooperation mit dem Büro des Behindertenbeauftragten ein barrierefreier und integrativer Spielplatz modellhaft gestaltet werden. 5. Die Verwaltung soll zukünftig verstärkt bei privaten Eigentümern und Bauherren von Spielplätzen für eine barrierefreie und integrative Gestaltung werben. 6. Bei allen Planungen und Umgestaltungen von Spiel- und Bolzplätzen im Stadtbezirk Kalk wird zukünftig regelmäßig die Fachstelle Behindertenpolitik der Stadt einbezogen. Begründung: Im 2009 beschlossenen Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik heißt es zu Spiel- und Bolzplätzen: „Im Zuge der Diskussion um neue Konzepte von Spielplätzen werden grundsätzlich die Bedürfnisse aller potentiellen Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt und in die Planun- gen einbezogen. Für die Spielraumgestaltung heißt das:  die Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsräumen, die die Begegnung von Kin- dern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen fördern und ihren Be- dürfnissen gerecht werden,  die Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung sowie aller An- wohnerinnen und Anwohner vor Ort, ohne jede Einschränkung. Die gemeinsa- me Beteiligung an der Gestaltung der Spielräume sowie die gemeinsame Nut- zung fördern gleichzeitig ein Miteinander ohne Vorurteile. Ziel ist es, dass möglichst viele Spielplätze die Anforderungen an einen integrierten Spielplatz erfüllen.“ Die Umsetzung des Handlungskonzeptes zur Kölner Behindertenpolitik findet zurzeit in den Planungen oder Sanierungen für Spiel- und Bolzplätze leider nicht, oder nur im gerin- gen Maße, statt. Tatsächlich sind hierzu aber keine aufwendigen Sondermaßnahmen nö- tig. Es dreht sich in der Regel lediglich um befestigte Wege, stark kontrastierende Farben an Geräten und Markierungen bei Treppenstufen für sehbehinderte Menschen und die behindertengerechte Ausstattung bei Spielgeräten. Weitere Begründung erfolgt mündlich HP Fischer gez. Dr. Tanja Groß Fraktionsvorsitzender Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

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