V/1025/2005
10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Drei Eichen
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Anlage 1 - Begründung
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1025/2005 B e g r ü n d u n g zum Entwurf der 10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Drei Eichen im Stadtteil Handorf 1. Planungsanlass und Planungsziele Der wirksam fortgeschriebe ne Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Süden des Ortsteils Handorf - Dorbaum, südlich der Immelmannstraße, eine Fläche für Wald dar, die nahezu vollständig von Wohnbau- flächen eingefasst ist. Bereits im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des FNP war e ine Anregung zur Darstellung die- ser Waldparzelle als Wohnbaufläche vorgetragen worden. Der Rat der Stadt Münster war dieser Anr e- gung in seiner Sitzung am 16.07.2003 im Grundsatz gefolgt (vgl. Vorlage 325/2003, Anlage 1, S. 11) und hatte eine entsprechende Änderung des FNP im Rahmen des anstehenden, parallel zum B -Plan Nr. 492 durchzuführenden, nun vorliegenden Verfahrens zur 10. Änderung des fortgeschriebenen FNP mit folgen- der Begründung in Aussicht gestellt: Der Anregung wird im Grundsatz gefolgt. Die Umwandlungserklärung des staatlichen Forstamtes liegt vor. Die Umsetzung der Anr e- gung erfordert zunächst die erneute Offenlegung. Deshalb erfolgt die Fortsetzung des Ve r- fahrens als separates Änderungsverfahren parallel zu dem geplanten vorhabenbezogenen B- Plan für die Wohnbebauung. Vor der Realisierung ist der geltende Landschaftsplan Nr. 1 „Werse“ rechtskräftig zu ä ndern. Die vom Anreger vorgeschlagenen Flächen für die notwendige Ersatzaufforstung westlich der Do rbaum- straße und nördlich der Straße Drei Eic hen wird vom Forstamt Münster begrüßt; die Ersatzau fforstung hat nach Angaben des Forstamtes Münster im Flächengrößenverhältnis 1 : 2 zu erfolgen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 492: Handorf - Drei Eichen/ Dorbaumstraße / Lützowstraße, der im Parallelverfahren zur 10. Änderung des fortgeschriebenen FNP aufgestellt wird, sieht im Nordosten des Plangebiets, südlich Immelmannstraße, die Überplanung von bestehenden Wald- bzw. Freiflächen vor, die im wirksamen FNP als Wald dargestellt sind . Hier sollen überwiegend teilweise großzügig geschnittene Einzelhausgrundstücke entstehen, auf denen der bestehende wer tvollere Baum- bestand weitgehend erhalten werden soll. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 492 soll en die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Erschließung neuer Wohnbauflächen für ca. 250 Wohneinheiten zu ermöglichen. Hierdurch soll ein we iteres Zusammen- wachsen der Ortsteile Handorf-Dorf und Dorbaum erreicht werden. Gleichzeitig soll die Realisierung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs (Discounter) im Bereich der Dorbaumstraße mit max. 900 m ² Ve r- kaufsfläche und ca. 100 Stellplätzen ermöglicht werden, um die öffentliche Na hversorgung weiter zu verbessern. Durch die geplante Realisierung der nordwärts verlängerten Hobbeltstraße mit abschließe n- dem Kreisverkehr im Bereich der Verknüpfung mit der Dorbaumstraße und der ausgebauten Straße Drei Eichen wird sichergestellt, dass das neue Baugebiet Drei Eichen eine optimale verkehrliche Anbindung erhält. Neben der Umwidmung der Waldfläche in eine Wohnbaufläche sind folgende wesentliche Änderungen vorgesehen: • Neudarstellung einer gemischten Baufläche westlich der Dorbaumstraße, • Verlegung eines Regenrückhaltebeckens, • Neudarstellung einer Grünfläche, Zweckbestimmung - Parkanlage -, • Neudarstellung einer Grünfläche, Zweckbestimmung - Spielbereich A -, • Neudarstellung von Standorten für einen Kindergarten bzw. ein Jugendheim, 2 • Anpassung der Trasse de s Straßenzugs Hobbeltstraße - Drei Eichen entsprechend der aktuell vorliegenden Planung. 2. Änderungsbereich Der Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich im Stadtteil Handorf auf den Bereich Drei Ei- chen und überplant das Gebiet zwischen Immelmannstraße, Lützowstraß e, Lammerbach und Dorbaum- straße. 3. Änderungsinhalte 3.1. Wohnbauflächen Entsprechend der vom Rat im Grundsatz gefolgten Anregung zur Umwandlung einer Fläche für Wald wird diese Fläche neu im FNP als Wohnbaufläche dargestellt. Bei der dafür notwendigen Ersatzaufforstung soll der Forderung des Forstamtes Münster nach einem Ausgleich im Flächengrößenverhältnis 1:2 ent- sprochen werden. Dieser Ausgleich wird außerhalb des Änderungsbereichs erfolgen. Der Suchraum er- streckt sich über den Raum Handorf - Dorbaum, so dass eine Kompensation im Umfeld des Eingriffs an- gestrebt wird. Die genannten Maßnahmen sowie die mögliche Notwendigkeit weiterer Kompensation en werden im weiteren Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 492 konkre- tisiert. Standort für Lebensmitteleinzelhandel Durch vorliegenden Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Erschließung neuer Wohnbauflächen für ca. 250 Wohneinheiten zu ermöglichen. Gleic h- zeitig soll die Realisieru ng eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs (Discounter) im Bereich der Do r- baumstraße mit max. 900 m ² Verkaufsfläche und bis zu 100 Stellplätzen ermöglicht werden, um die ö f- fentliche Nahversorgung vor allem im Ortsteil Dorbaum weiter zu verbessern. Das vom Rat der Stadt Münster am 26.05.2004 beschlossene Einzelhandelskonzept Münster – Leitlinien der räumlichen Entwicklung – (Vorlage 89/2004) greift die aktuell defizitäre Nahversorgungssitu ation in Handorf-Dorbaum auf: Insgesamt bescheinigt d as Einzelhandelskonzept Münster der Einzelhandelsland- schaft in Münster im Hinblick auf die vorhandene wohnortnahe Versorgung in den Stadtte ilen und Stadt- bezirkszentren eine besondere Qualität. Das weitgehend flächendeckende Netz wohnortnaher Grundversorgungsangebote stell t somit einen wichtigen Aspekt der Lebensqualität in Münster dar. Das Versorgungsnetz hat jedoch auch einige „Lücken“. Immerhin leben in Münster knapp 50.000 Me n- schen außerhalb eines fußläufig erreichbaren Grundversorgungsstandorts (Einzugsbereich 700 m), der unterschiedliche Angebote der Grundverso rgung und mindestens 350 m² Verkaufsflächena ngebot bie- tet. So gibt es beispielsweise in Häger, Handorf-Dorbaum oder Angelmodde-Dorf keine nennenswer- ten Versorgungsangebote … Das Einzelhandelskonzept Münster enth ält ein räumliches Standortkonzept für die Einzelhandelsen t- wicklung in Münster ; insgesamt wurden 6 Standorttypen (A bis F) für die Steu erung und Verortung der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in Münster entwickelt. Der Stan dorttyp D Geschäftslage der Grundversorgung ergänzt dabei das Versorgungsnetz der Zentren (Standorttypen A bis C) in den Woh n- siedlungsgebieten. An der Sicherung und moderaten Entwicklung dieser Standorte des Typs D besteht ein raum-funktional und versorgungsstrukturell begründbares In teresse. Die Geschäftslagen der Grun d- versorgung sind städtebaulich integriert gelegene Nahversorgungsstandorte, die in ihrer Versorgungsb e- deutung direkt unterhalb der Kategorie der Stadtteilzentren anzusiedeln sind. Sie di enen der Versorgung der im Umfeld lebenden Bevölkerung und haben Ergänzungsfunktion zu den Stadtteilzentren. Sie liefern wertvolle Beiträge zur Sicherung eines möglichst flächendeckenden Sy stems fußläufig erreichbarer Ver- sorgungsstandorte. Der Bestand zeichnet sich durch eine kleinteilige Angebotsstruktur aus. Das Einzelhandelskonzept Münster weist a m südlichen Ortsrand von Handorf-Dorbaum einen Standort des Typs D als Planungsziel aus, um das dort bestehende Nahversorgungsdefizit abzubauen. 3.2. Gemischte Bauflächen Westlich der Dorbau mstraße befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Intensivtierhaltung (Do r- baumstraße Nr. 89) ; dieser Betrieb liegt innerh alb der im wirksam fortgeschrie benen FNP dargestellten Wohnbaufläche. Für den Betrieb wurde von der Landwirtschaftskammer Nord rhein-Westfalen ein G e- 3 ruchsgutachten erstellt. Im Rahmen dieses Gutachtens wurde geprüft, ob und ggf. in welchem U mfang weiterhin Tierhaltung betrieben werden kann, ohne dass es zu maßgeblichen Beeinträchtigungen für die im Umfeld geplante Wohnbebauung kom mt. Der Betrieb hält zurzeit Mastschweine, Legehennen und Masthähnchen in mehreren Stallungen. Zur Einhaltung der Richtwerte nach der Geruchsimmiss ionsricht- linie (GIRL) ist es erforderlich, die bestehende Tierhaltung auf ein mit der geplanten benachbarten Wohn- nutzung verträgliches Maß abzustocken. Möglich ist demnach zukünftig eine Bodenhaltung von maximal 500 Legehennen bzw. alternativ von 220 Legehennen zuzüglich ca. 70 Masthäh nchen. Der Eigentümer hat sich gegenüber dem Vorhabenträger vertraglich verpflichtet, die Tie rhaltung entsprechend den vorge- nannten Vorgaben zu reduzieren. Erhebliche Beeinträchtigungen i nfolge von Geruchsbelästigungen sind daher nicht zu erwar ten. Ergänzend wurde i n den Begründungstext zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan Nr. 492 vorsorglich ein Hinweis aufgenommen, dass zeitweilig auftretende Geruchsimmissionen nicht auszuschließen sind. Die gutachterlich mit der geplanten benachbarten Wohnnutzung verträgliche sowie vertraglich zwischen Vorhabenträger und Betriebsinhaber vereinbarte zukünftige Tierhaltung des Betriebes ist aber nicht ve r- einbar mit der Ausweisung der Fläche als Wohngebiet . Daher wird dieser Bereich des Betriebes mit der Änderung des FNP neu als gemischte Baufläche dargestellt und im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen. 3.3. Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf 3.3.1 Zweckbestimmung - Jugendheim - Innerhalb des geplanten Baugebiet es Drei Eichen ist auch die Errichtung eines Jugendheims vorges e- hen. Im Entwurf zur 10. Änderung des fo rtgeschriebenen FNP wird der vorgesehene Standort durch das entsprechende Planzeichen innerhalb der Wohnbaufläche dargestellt. 3.3.2 Zweckbestimmung - Kindergarten - Auch ist innerhalb des geplanten Baugebietes Drei Eichen die Errichtung eines 4-Gruppen-Kindergartens vorgesehen. Im Entwurf zur 10. Änderung des fortgeschriebenen FNP wird der vorgesehene Standort durch das entsprechende Planzeichen innerhalb der Wohnbaufläche dargestellt. 3.4 Verkehrsflächen - Hauptverkehrsstraße - Die bereits im wirksamen FNP dargestellte Trasse des Straßenzuges Hobbeltstraße - Drei Eichen (K 16) wurde im Zuge der vorbereitenden Planungen für das Baugebiet Drei Eichen verändert. Die aktuelle Pla- nung wird nun entsprechend angepasst im FNP dargestellt. 3.5 Flächen für die Ver - und Entsorgung - Regenrückhaltebecken - Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der im Zuge der Fortschreibung des FNP im Süden von Do r- baum neu dargestellt en Wohnbaufläche enthält der wirksam fortgeschriebene FNP südlich der I mmel- mannstraße, östlich Dorbau mstraße, einen Standort für ein zusätzlich notwendig werdendes Regenrück- haltebecken. Die konkreten Planungen für das Baugebiet Drei Eichen haben dazu geführt, dass der z u- künftige Standort des Regenrückhaltebeckens südlich der Straße Drei Eichen und östlich der nordwärts verlängerten Hobbeltstraße liegen wird. Entsprechend der aktuellen Planung werden nun die Darstellun- gen des FNP angepasst. 3.6 Grünflächen 3.6.1 Zweckbestimmung - Parkanlage - Innerhalb des geplanten Baugebietes Drei Eichen sieht der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans Nr. 492 die Anlage einer zentralen öffentlichen Grünfläche in Nord-Süd-Richtung vor, die Fuß- und Radwegeverbindungen aufnehmen wird. Diese Grünverbindung setzt sich – außerhalb des Plangebiets – nach Norden bis zum Baugebiet Willingrott/Am Kerkamp und nach Süden in Richtung Sportzentrum Handorf fort. Der geplante öffentliche Grünzug soll durch sein Wegenetz auch gleichze itig die einzelnen geplanten Wohnquartiere untereinander verbinden. Innerhalb der Grünanlage sollen auch Spielplatzberei- che sowie Kommunikationsorte geschaffen werden. 4 Im Entwurf zur 10. Änderung des FNP wird der geplante Grünzug entsprechend als Grünfl äche mit der Zweckbestimmung Parkanlage innerhalb der Wohnbaufläche zwischen Immelmannstraße im Norden und Drei Eichen im Süden neu dargestellt. 3.6.2 Zweckbestimmung – Spielbereich A - (Spielplatz) Ein geplanter Bolzplatz (A -Bereich) soll im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 492 in Verbindung mit einer Mehrzweckfläche innerhalb einer öffentlichen Grünfläche östlich der verlängerten Hobbeltstraße und südlich der Straße Drei Eichen angelegt werden. Südlich angrenzend befindet sich der Standort für das geplante Regenrückhaltebecken. Im Entwurf zur 10. Änderung des FNP wird der geplante Bolzpla tz-Standort innerhalb einer Grünfläche mit dem entsprechenden Planzeichen neu dargestellt. 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 4.1. Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung er stellt worden. Die Umweltprüfung wurde auf Basis vorhandener Daten und aufgrund von Geländeerhebungen durchgeführt. Zusätzlich wurden die im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 492 erarbeiteten Gutachten zu den Themen Verkehr, Lärm, Versickerung sowie Tiere und Pflanzen berüc ksichtigt. Diese Datenlage ist hinreichend, um die notwendige Abschätzung der Umweltfolgen durch die Planung vornehmen zu können. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 492 „Baugebiet Drei Eichen“ erfolgt im P a- rallelverfahren nach § 8 BauGB. Eine gesonderte Umweltprüfung wird durchgeführt und ein Umweltbericht als Bestandteil der Begründung erstellt. 4.2 Kurzdarstellung der Planung Mit der 10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans wird die Umsetzung einer Woh nbe- bauung zwischen den Ortsteilen Handorf und Dorbaum vorbereitet. Der wirksam fortgeschriebene Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich bereits im Wesentli- chen Wohnbauflächen dar. Im Nordosten ist eine Waldfläche als lang gestrecktes Band südlich entlang der bestehenden Wohnbebauung an der Immelmannstraße darg estellt. Im Nordwesten ist ein Rege n- rückhaltebecken vorgesehen. Neben den be reits vorhandenen Verkehrsflächen Dorbaumstraße und Lü t- zowstraße ist die Verlängerung der Hobbeltstraße berücksichtigt. Südlich der Verkehrsfläche „Verlänge- rung der Hobbeltstraße“ sind Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die 10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans sieht eine geringfügige Verschiebung der Trasse der verlängerten Hobbeltstraße in östliche Richtung vor. Südlich dieser Fläche ist ein Teil der ur- sprünglich dargestellten Fläche für die Landwirtschaft als Bereich für die A nlage einer Grünfläche als Spielplatz vorgesehen. Weiter findet eine Verlag erung des o. g. Regenrückhaltebeckens in diesen B e- reich statt. Als wesentliche Änderung ist der Verzicht auf die Darstellung einer Fläche für Wald im B ereich der vor- handenen Restwaldbestände im Norden des Änderungsb ereichs festzustellen . Statt dieser Fläche w er- den nun eine Wohnbaufläche sowie eine die Wohn baufläche in Nord-Süd-Richtung querende Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den Ä nde- rungsbereich bedeutsamen Umweltschutzziele dargestellt. Hierfür wurden neben den Vorschriften des Baugesetzbuches die Fachgesetze und -pläne berücksichtigt, die gemäß BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7g in s- besondere zu berücksichtigen sind. Die Art, wie die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksic htigt wurden, ergibt sich aus der nachfolge nden Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung ermit- telten Umweltauswirkungen, die in der Abwägung berücksichtigt werden. Fachgesetze § Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen sowie DIN 18005: Die entsprechenden Veror d- nungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes zum Lärmschutz und zur Luftreinh altung sind bei den Schutzgütern Mensch und Klima/Luft berücksichtigt. 5 § Bundesnaturschutzgesetz sowie Landschaftsgesetz NRW: Es erfolgen eine Darstellung des derzeiti- gen Zustands von Natur und Landschaft im Änderungsbereich und Umgebung sowie eine Progn ose der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter. § Bundesbodenschutzgesetz sowie Baugesetzbuch (Bodenschutzklausel): Die Prüfung grundsätzlich alternativer Standorte und die Auswirkungen auf die Bodenfunktionen we rden unter dem Schutzgut Boden dargelegt. § Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz: Die Oberflächengewässer und das Grundwasser werden bei den Schutzgütern Wasser und aufgrund der Biotopfunktion im Kapitel Pflanzen und Tiere behandelt. Fachplanungen und Schutzausweisungen Der seit 1987 recht skräftige Landschaftsplan „Werse“ weist das Plangebiet vol lständig als unbebauten Außenbereich aus. Als zentrales Entwicklungsziel ist die Erhaltung einer mit natürlichen Landschaft s- elementen reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft genannt. Ein Flä chennutzungsplan darf keine Darstellungen enthalten, die einer Landschaftsschut zverordnung bzw. den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets (LSG) oder einem Landschaftsplan (LP) w i- dersprechen. Deshalb hat der Rat der Stadt Münster als Träger der Landschaftsplanung in der kreisfreien Stadt Münster m it seinem Beschluss zu Beschlussvorschlag Nr. 2 der Vorlage Nr. 325/2003 in Kenntnis der jeweiligen Stellungnahmen des Landschaftsbeirats und der Unteren Landschaftsbehörde erklärt, dass für die in der Anlage 2 zu dieser Vorlage aufgeführten, im Rahmen der Fortschreibung des Flächennu t- zungsplans neu darzustellenden Siedlungsflächenausweisungen – darunter die neuen Wohnbauflächen am südlichen und westlichen Ortsrand der Ortslage Dorbaum – die zurzeit noch en tgegenstehenden Festsetzungen der jeweils geltenden Landschaftspläne durch die Aufstellung von aus den neuen Fl ä- chennutzungsplandarstellungen jeweils noch zu entwickelnden Bebauungsplänen aufgehoben werden. Für die mit der vorliegenden Änderung verbundene Übe rplanung der Fläche für Wald, die ebenfalls B e- standteil des Landschaftsplans Werse ist, durch überwiegend eine Wohnbaufläche muss der Rat einen entsprechenden Beschluss im Zusammenhang mit dem abschließenden Beschluss zur 10. Ä nderung des FNP noch fassen. Das Bearbeitungsgebiet befindet sich nicht innerhalb geschützter Gebiete. Es sind keine FFH - oder Na- tura 2000-Gebiete von der Planung betroffen. Direkte Auswirkungen auf ein benachbartes Lan dschafts- schutzgebiet im Westen und das nächstliegende Naturschut zgebiet im Osten können ausg eschlossen werden. Eine Heiderestfläche entlang der nördlichen Plangrenze ist unter der Nummer BK -341100 als schü t- zenswertes Biotop erfasst und im Landschaftsplan zum Schutz festgesetzt. 4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertun g und Wirkungsprognose In den folgenden Kapiteln erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands der Umwelt und der bisherigen Darstellungen im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan. Die poten ziellen Auswirkungen des mit Abschlu ss des Änderungsverfahrens vorliegenden Flächennu t- zungsplans werden in Bezug auf den tatsächlichen Bestand bewertet. Darüber hinaus wird dargestellt, in welcher Intensität die 10. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans eine weitere Erhöhung oder aber auch eine Vermeidung der bereits möglichen Eingriffssituation bedeutet. Geeignete grundsätzliche Vermeidungs-, Minderungs- und mögliche Ausgleichsmaßnahmen (für Eingriffe in Natur und Landschaft) werden in den jeweiligen Kapiteln genannt. Zu konkreten Maßn ahmenbeschrei- bungen sei an dieser Stelle auf die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 492 „Baugebiet Drei Eichen“ verwiesen. Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen Schutzg üter zu erwarten sind. 4.4.1 Menschen Derzeitige Umweltsituation Bestand Der Änderungsbereich wird zwar aktuell im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzt , der wirksame Fl ä- chennutzungsplan sieht hier aber bereits großflächig eine Wohnentwicklung vor. Bestehende Wohnnut- zung ist im Norden des Änderungsbereichs sowie an der Dorbaumstrasse und nördlich der Strasse Drei Eichen bereits vorhanden. Südlich der Wohnbebauung an der Immelmannstraße befinden sich ausg e- 6 prägte Gehölzbestände und Heiderestflächen. Westlich der Dorbaumstr aße liegt der Hof Nie ntiedt mit Schweine- und Geflügelzucht. Westlich an den Änderungsbereich schließt sich die freie Landschaft an und nördlich liegt der Sie dlungs- raum Dorbaum mit dichter Siedlungsstruktur und vorherrschenden Mehrfamilienhäusern. Im Osten grenzt das Plangebiet an Grabeland, weiter östlich schließen sich die freie Landschaft und der Truppenübungs- platz Handorf an. Im Süden liegt der Siedlung sraum Handorf, der hier ebenfalls durch Ein- und Mehrfami- lienhäuser geprägt wird. Das Plangebiet die nt zurzeit im Wesentlichen der Kurzerholung für Bewohner aus den nördlich und süd- lich liegenden Wohngebieten. Diese konzentriert sich auf unreglementierte Pf ade innerhalb des nördlich liegenden Waldbestandes von der Immelmannstraße aus sowie auf den landwirtschaftlichen Weg Drei Eichen als Querverbindung zwischen der Dorbaumstraße und der Lützowstraße. Darstellungen im wirksam fortgeschriebenen Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Wesentlichen Wohn bauflächen sowie im Süden land wirt- schaftliche Flächen dar. Im Norden lieg t eine Fläche für Wald. Die geplante Verlängerung der Hob- beltstraße ist dargestellt. Auswirkungen der Planung Auswirkungen auf den realen Bestand Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung des Gebiets wird umgewandelt in Wohnnutzung. Der vorhan- dene landwirtschaftliche Betrieb Nientiedt wird durch die unmittelbar angrenze nde Ausweisung von Wohnbauflächen in seiner Entwicklung eingeschränkt ; zwischen dem B etrieb und dem Vorhabenträger wurden dies bezogen entsprechende vertragliche Regelungen vereinbart. Mit den Darstellungen im wirksamen FNP verbunden ist ein e Veränderung der Lärmimmissionssituation, durch die entsprechende Festsetzungen hinsichtlich des Lärmschutzes im Rahmen des Beba uungs- plans erforderlich werden. Auswirkungen durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplans Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung der Flächen südlich der Straße Drei Eichen kann in dem bisher dargestellten Umfang nicht aufrechterhalten bleiben und wird durch eine Grünfläche für die Zwecke Spiel- bereich A (Bolzplatz) sowie Regenrückhaltung ersetzt. Durch die Überplanung des Waldes kann dessen Naherholungsfunktion nicht aufrechterha lten bleiben. Mit der Einordnung einer zentralen Grünfläche wird jedoch das Angebot für die Erholungs - und Freizeit- nutzung gestärkt. Zudem besteht die Möglichkeit der Einordnung einer attraktiven Rad - und Gehwegver- bindung zwischen den Siedlungsteilen Dorbaum und Handorf. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans führt insofern zu einer Optimierung der Pl anungsziele in Bezug auf das Schutzgut Mensch. 4.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Bestand Das Spektrum der Biotoptypen ist durch die Lage zwischen den beiden Ortsteilen Handorf und Do rbaum im Übergang zur freien Lands chaft als landwirtschaftliche Nutzfläche mit eingebet teten Wallh ecken, Baumreihen und Restwaldbeständen geprägt. Als die Landschaft prägende Strukturen mit hoher ökolog i- scher Wertigkeit sind die Restwaldbestände im No rden des Änderungsbereichs zu nennen. S üdlich der vorhandenen Bebauung entlang der Immelmannstraße liegt eine Gehölzfläche , in der eine Eichen- Wallhecke entlang der Immelmannstraße sowie weitere einzeln bestehende Eichen und Buchen von ho- her Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbi ld sind. Die Wallhecke en tlang der Immel- mannstraße ist als gesetzlich geschütztes Landschaftselement von besonderer Bede utung. Zwischen den Gehölzbeständen liegt ein ca. 0, 4 ha großer , sandig-trockener Standort mit Besenginster als vorherrschender Strauchart. Die Fläche ist unter der Nummer BK -341100 als schützenswertes Biotop erfasst, das über den Land schaftsplan geschützt ist. Als Vorbelastung en sind der hohe Nutzungsdruck sowie die Eutrophierung durch Gartenabfälle und die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zu ne n- nen. Innerhalb des Plangebiets befinden sich mehrere Gehölzstreifen unterschiedlicher Ausprägung und di ffe- renzierter Gehölzarten. Zentral im Plangebiet liegt ein landschaftsprägender Baumbestand mit E ichen und vereinzelten Buchen, der jedoch stellenweise eine deutliche Vergreisung einzelner Gehölze erke n- 7 nen lässt. Der Gehölzstreifen ist ebenfalls ein als Wallhecke gesetzlich geschützter Landschaft sbe- standteil. Südlich von Hof Nientiedt liegt ein ca. 150 m ² großer Tümpel, der zur Dorbaumstraße durch einen dich- ten Strauchriegel ergänzt wird. Das Gewässer ist ca. 160 cm tief und hat eine nur mäßig ausgebi ldete Ufervegetation. Eine dichte Decke aus Wasserlinsen zeigt einen hohen Nährstoffreichtum an. Im südlichen Bereich wird das Plangebiet durch den Lammerbach gequert. Das Gewässer mit einer Fließrichtung zur westlich gelegenen Werse ist auf einer ca. 800 m langen Strecke östlich des Plang e- bietes verrohrt. Zwischen der Lützowstraße und der Hobbeltstraße ist der Bach offen in einem ca. 2,5 m tiefen Einschnitt geführt und weist hier eine dichte Ufervegetation auf. Es sind nur mäßig beeinträc htige Gewässersohlen und bedingt naturnahe Uferbereiche vorhanden. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wurden vertiefende Untersuchungen zur Fauna des Ä nde- rungsbereichs mit folgenden wesentlichen Ergebnissen durchgeführt: Es finden sich in den Restwaldbeständen im Norden viele Höhlenbrüter wie Meisen, Baumläufer, Kle iber und Buntspecht. Über den Getreideflächen führen Rauch - und Mehlschwa lben ihre Jagdflüge aus. Der Gehölzstreifen im Zentrum de s Plangebiets bietet typischen Offenlandbrütern wie Dorngrasmücke und Goldammer einen Lebensraum. Hinzu kommen Arten, die auch im benachbarten Siedlungsb ereich brü- ten. Das Gebiet zählt weiter zum Na hrungsrevier von Grünspecht, Schleiereule und Sperber , die inne r- halb des Europarechts als streng geschützte Arten genannt sind. Von den 26 vorkommenden Brutvogel- arten stehen vier Arten auf der regionalen Roten Liste NRW. Es sind im Gebiet vier Fledermausarten über das ges amte Plangebiet verteilt mit einer Konzentration an den Gehölzrändern nachgewiesen worden. Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) wird auf der Ro- ten Liste NRW als zur zeit ungefährdete, aber von Naturschutzmaßnahmen abhängige Art eingestuft. Sie ist die häufigste Fledermausart in Westfalen und im Münsterland praktisch überall anz utreffen. Im Plan- gebiet wurden mehrere Individuen dieser äußerst anpassungsfähigen Art nachgewiesen. Der auf der Roten Liste als gefährdete, wandernde Art benannte Große Abendsegler (Nyctalus noctula) nutzt das Gebiet vor allem als Jagdrevier. Die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) wird als gefährdete Art in der Roten Liste geführt und konnte im Plangebiet mehrfach nachgewiesen werden. Die Breitflügelfledermaus ist eine typische G e- bäudefledermaus, die sowohl die Wochenstuben als auch die Winterquartiere in Gebäuden bezieht. Sie jagt bis zu einer Entfernung von 6 km über Wi esen und Gehölzstrukturen. Mit Fundstellen sowohl am Wald als auch am Hof Nientiedt ist davon a uszugehen, dass das Plangebiet als Lebens - und Jagdraum genutzt wird. Mit einem kurzen Kontakt wurde eine nicht näher zu bestimmende Art der Gattung Myotis angetroffen. Diese Art scheint das Plangebiet praktisch nicht zu nutzen. Die vorliegenden Funde kennzeichnen die ökologische Bedeutung des Plangebietes vor allem als Jagdre- vier für die Fledermäuse. Für im Gebiet vorkommende Amphibien wie dem Kammmolch ist nach Aussage des NABU neben dem Gewässer südlich Hof Nientiedt auch der Baumbestand südlich Dorb aum als Überwinterungsquartier von möglicher Bedeutung. Im Rahmen der Ortsbegehungen konnte jedoch entgegen der Fu nde vergangener Jahre aktuell keine Molchart nachwiesen werden. Der eigentliche Lebensraum der Molche liegt jedoch im Naturschutzgebiet „Handorfer Feuchtgebiet“. Im Kleingewässer südlich von Hof Nientiedt waren des wei- teren Wasser- und Laubfrösche anzutreffen. Unter dem Aspekt des Biotopverbunds ist vor allem der gesamte Biotopkomplex aus Freifläche und G e- hölzbestand von Bedeutung. Sowohl der Waldbestand im Norden als auch die Baumreihe im Zen trum des Plangebiets sind in ihrer Flächenausdehnung zu gering, um ohne die begleitenden Freiflächen einen umfassenden Biotopverbund in der vorhandenen Qualität gewährleisten zu können. Die landschaftsökol ogische Bedeutung und die gute Ausstattung mit ökologischen Strukt uren werden durch das im Landschaftsplan „Werse“ genannte Ziel der Erhaltung einer mit natürlichen Landschaft s- elementen reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft unterstrichen. Darstellungen im wirksam fortgeschriebenen Flächennutzungsplan Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan weist die schützenswerten Biotope im Norden als Fläche für Wald aus. Die übrigen Bereiche sind als Wohnbauflächen oder Flächen für Landwirtschaft dargestellt. Auswirkungen der Planung 8 Auswirkungen auf den realen Bestand Der Waldbestand im Norden wird durch die geplante Wohnbebauung in Anspruch geno mmen. Um die Eingriffsintensität in den Gehölzbestand zu mindern, wird ein Großteil der älteren, landschaftsprägenden Eichen mit hohem Stammdurchmesser im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erhalten und in die Planung integriert. Insgesamt kann der Eingriff nicht vermi eden oder innerhalb des Plangebietes ko m- pensiert werden und ist durch geeignete Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Zwischen den beiden Gehölzbeständen befindet sich die als geschütztes Biotop im Biotopkataster NRW aufgeführte Restheidefläche. Mit einer bereits im Bestand zunehmenden Verbuschung bei h ohem Nut- zungsdruck durch die nör dlich liegenden Wohngebiete ist von einer weiteren Beeinträchtigung durch das geplante Wohngebiet auszugehen. Ein en reinen Erhalt der Fläche ohne weitergehend Pflege und Schutz vor Nutzung und Vermüllung kann das Ziel der Unterschutzstellung nicht gewährleisten. Bei gleichzeit i- ger Inanspruchnahme der angrenzenden Gehölzflächen ist die Fläche zu klein, um als funktionierende Heidefläche entwickelt zu werden. Aus diesem Grunde wird auf einen Erhalt der Fl äche verzichtet und eine gleichwertige Kompensation außerhalb des Plangebietes angestrebt. Mit dem Umbau der Dorbaumstraße im Bereich des geplanten Kreisverkehrs und der Verlängerung der Hobbeltstraße werden in geringem Umfang Gehölzstreifen in Anspruch genommen. Die nicht zu verme i- denden Eingriffe sind jedoch von untergeordneter Be deutung in B ezug auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen durch umfangreiche Ve r- siegelung gehen durch den Eingriff in den Gehölzbestand Jagdgebiete der Zwerg - und Breitflügelfleder- maus verloren. Dieser Eingriff kann durch die Anlage der Privatgärten und vor allem der zentralen Grün- fläche gemindert, jedoch nicht vollständig kompensiert werden. Die vorliegende Planung wird vor allem die Offenlandbrüter wie Dorngrasmücke und Goldammer verdrän- gen. Einige Arten wie Buchfink, Singdrossel oder Kohl - und Blaumeise, die de rzeit das Gehölz als L e- bensraum nutzen, werden in den geplanten Hausgärten und den zentralen Grünzug ausweichen können. Für eine dritte Gruppe, d ie Höhlenbrüter wie Baumläufer, Kl eiber oder Buntspecht , sind im Besonderen die weitgehend störungsfreien Altbäume mit hohem Totholzanteil von Bedeutung. Es ist jedoch zu vermu- ten, dass aufgrund der hohen Störungsintensität auch bei einem Erhalt dieser Bäume die Höhlenbrüter verdrängt werden. Die Eingriffe in die Avifauna können nicht in ausreichendem Maß innerhalb des Pla n- gebietes vermieden werden. Da insgesamt jedoch kein auffällig hohes Arteninve ntar oder eine erhöhte Anzahl an Rote Liste -Arten nachgewiesen werden konnte n, ist der Eingri ff in die V ogelwelt als au s- gleichbar zu bewerten. Mit der vollständigen Überbauung des Stillgewässers südlich des Hofes Nientiedt wird ein aktuelles A m- phibienbiotop in Anspruch genommen. Da das Gewässer bereits zunehmend durch die umliege nden Nutzungen beeinträchtigt wird und der Lau bfrosch als Bewohner des Gewässers außerordentlich wande- rungsfreudig ist, kann der Eingriff in das Gewässer durch die Anlage hochwertiger Ersatzg ewässer kom- pensiert werden. Durch die im wirksamen FNP dargestellte Wohnbaufläche wird ein im Bestand vorhandener landschaftli- cher Korridor in West -Ost-Richtung zwischen den Siedlungsteilen Dorbaum und Handorf we itestgehend geschlossen. Neben der Beeinträchtigung des Biotopverbu ndes für Amphibien ist auch die Barrierewi r- kung für sonstig e Tierarten zu nennen. Der Eingriff kann zum einen durch die Umsetzung der „Blauen Richtlinie“ bei der Querung des Lammerbachs aber auch durch den Erhalt der zentralen Wallhecke g e- mindert werden. Auswirkungen durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplans Die oben genannten Auswirkungen auf die geschützten oder schützenswerten Biotopstrukturen im No r- den werden erst mit der 10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans ermöglicht. Hier sind geeignete Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung zu nennen. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung kann bereits die Anordnung einer zentralen Grünfläche als Minderungsmaßnahme innerhalb des Änderungsbereichs gewertet werden. Es wird im Rahmen der ve r- bindlichen Bauleitplanung darüber hinaus favorisiert, in hohem Umfang wertvolle Einzelgehölze des B e- standes zu erhalten. Auch durch Vermeidung und Minderung verbleibt durch die Inanspruchnahme ein erheblicher Eingriff, der nicht innerhalb des geplanten Änderungsbereichs kompensier t werden kann. Eine Umsetzung der Ko m- pensation ist in der verbindlichen Bauleitplanung nachzuweisen. Grundsätzlich werden im Flächennutzungsplan der Stadt Münster in ausreichendem U mfang Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als poten- ziell geeignete Kompensationsflächen dargestellt. 9 4.4.3 Boden Derzeitige Umweltsituation Bestand Die Böden des Änderungsbereichs bestehen im Norden aus Po dsolen, die zum Osten eine verstärkte Vergleyung aufzeigen. Südlich der zentralen Baum -/Wallhecke schließt sich ein Braunerde -Pseudogley an, der stellenweise als reine Braunerde auftritt. Die Niederung am Lammerbach ist als echter Gley au s- gebildet. Die Sandböden des Podsol im Nordwesten des Plangebietes sind als schutz würdige Böden ausgewiesen (Biotopentwicklungspotenzial). Ingesamt weisen die Böden des Plangebietes eine mittlere Ertragszahl zwischen 30 und 50 auf. Die Pufferfunktion und somit die Möglichkeit der Böden, das Grundwasser gegen Scha dstoffeintrag zu schützen, wird als gering bis mittel eingeschätzt. In Analogie zur möglichen Schadstoffabsorption we isen die Böden des Plangebietes ebenfalls ein nur geringes Potenzial der Nährstoffspeicherung auf, wobei der Podsol gegenüber der Braunerde geringere Werte zeigt. Bei einem geringen Grundwasserstand und einer guten Versickerungsfähigkeit der oberen Bodenhorizonte ist nur eine geringe Wasse rrückhaltung im Bo- dengefüge gegeben. Hinweise zu Altlasten sind nicht bekannt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Pla ngebiet Bom- bentrichter im Luftbild erkennbar sind, deren Art der Verfüllung zurzeit nicht bekannt ist. Darstellungen im wirksam fortgeschriebenen Flächennutzungsplan Der vorliegende Flächennutzungsplan stellt im Wesentlichen Wohn bauflächen sowie im Süden Fl ächen für die Landwirtschaft dar. Im Norden liegt eine Fläche für Wald. Auswirkungen der Planung Auswirkungen auf den realen Bestand Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Bode nver- siegelungen sind auf das notwend ige Maß zu begrenzen. Zur Verringerung der zusätzlichen Ina nspruch- nahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichke iten der Wiedernutzbarmachung von Flä- chen, zur Nachverdichtung sowie andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen (Bode nschutz- klausel). Landwirtschaftlich genutzte Fl ächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden (Umwidmungssperrklausel). Weder der Gebietsentwicklungsplan noch der wirksam fortgeschriebene Flächennutzung splan zeigen für den Stadtteil Handorf noch Siedlungs reserven auf, die alternativ zu der vorliegenden Planung als zusätz- liche Wohnbaufläche entwickelt werden könnten. Wohnraumverdichtungen im Innenbereich sind bereits realisiert oder in Vorbereitung ; sie allein könnten auch nicht den erforderlichen Wohnflächenbedarf de- cken. Auswirkungen durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplans Die umfangreiche Flächenversiegelung wird bereits durch die Darstellungen im wirksamen Flächennut- zungsplan ermöglicht. Zur Kompensation gelten sinngemäß die Ausführungen unter Pu nkt 4.4.2. Die Flächenversiegelung durch die Umwidmung des Waldes kann durch die Aufwertung der Bodenfunktionen in der geplanten zentralen Grünfläche kompensiert werden. Die Anlage der Grünflächen für Regenrück- haltung und den Bolzplatz haben ebenso wenig weitere Flächenversiegelungen zur Folge wie die Verl a- gerung der Trasse der verlängerten der Hobbeltstraße. 4.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Bestand Als Oberflächengewässer sind im Plangebiet der Lammerbach im Süden sowie das Stillgewässer sü d- lich Hof Nientiedt zu nennen. Der Lammerbach mit einer Fließrichtung zur westlich gelegenen Werse ist auf einer ca. 800 m langen Strecke östlich des Plangebietes verrohrt. Zwischen der Lützowstraße und der Hobbeltstraße ist der Bach offen in einem ca. 2,5 m tie fen Einschnitt geführt und weist hier mäßig beeinträchtige Gewässe r- sohlen und bedingt naturnahe Uferbereiche mit dichter V egetation auf. Westlich der Hobbeltstraße wird der Lammerbach zum Teil verrohrt weitergeführt. Die Gewässergüte liegt bei II-III (kritisch b elastet). Für das Gewässer ist kein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Das Grundwasser wurde bei Versickerungsversuchen im März 2004 bei Tiefen von 1,0 bis 2,2 m unter Geländeoberkante angetroffen. Die Grundwassergleichen folgen im Wesentlichen der Geländeprofilierung und es ist mit einem Grundwasserstrom sowohl zum Lammerbach als auch in n ordwestliche Richtung zu rechnen. Die Grundwasserneubildungsraten sind im Bereich des Podsol und des Gley -Podsol mit Werten von 300-360 mm/a hoch, nehmen jedoch in Richtung des Lammerbachs deutlich ab und weisen 10 dort Werte von = 100 mm/a auf. Nördlich außerhalb des Änderungsbereichs schließt sich eine Trinkwa s- serschutzzone 3 an. Trotz einer hohen Versickerungsfähigkeit der oberen Bode nschichten ist nur in Teil- bereichen eine Versickerung anfallenden Niederschlags möglich, da in weiten Teilen der Grundwasse r- flurabstand zu gering ist. In den Bereichen des Gley -Podsol und de r Braunerden entlang des Lamme r- bachs nimmt die Versickerungsfähigkeit des Bodens deu tlich ab. Darstellungen im wirksam fortgeschriebenen Flächennutzungsplan Neben den Darstellungen zur geplanten Flächennutzung, die bereits unter dem Schutzgut Boden b e- schrieben sind, stellt der FNP die Verlängerung der Hobbeltstraße mit einer Querung des Lamme rbachs dar. Das Regenrückhaltebecken (RRB) liegt im Norden des Plangebietes. Auswirkungen der Planung Auswirkungen auf den realen Bestand Durch die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 492 wird es d urch die anlagebedingte Teil- und Vol lver- siegelung von Boden zu einer verringerten Grundwasserneubildung kommen. Nach Angaben des Boden- gutachtens ist nur zum Teil eine Versickerung als Verminderungsmaßnahme möglich. Der größte Teil des anfallenden Niederschlags wird dem geplanten Regenrückhaltebecken im Südosten des Plangebi ets zugeführt, dort gedrosselt und zeitlich verzögert in den Lammerbach als Vorfluter abgeleitet. Die Folge ist eine Reduzierung der natürlichen Infiltration bei gleichzeitiger Erhöhung der Durc hflussmenge des La m- merbachs. Von weiteren bau - oder betriebsbe dingten Gefährdungen des Grund - oder Oberflächenwas- sers durch die Planung ist nicht ausz ugehen. Auswirkungen durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Durch die 10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans sind keine weiterg ehenden Aus- wirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten. Die Verlagerung des RRB bei gleich bleibender Ein- zugsgröße wird keine geänderten Auswirkungen zur Folge haben. 4.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Bestand Die Flächen des Änderungsbereichs sind nicht Bestandteil von großräumigen klimaökologische n Aus- gleichsräumen oder Belüftungskorridoren innerhalb des Stadtgebietes Münster. Kleinräumig gesehen hat die Waldfläche eine klimatische Ausgleichsfunktion. Die Fläche des Änderungsbereichs weist eine sied- lungsraumtypische Hintergrundbelastung durch Ha usbrand und Kleingewerbe des umliegenden Sie d- lungsraumes auf. Bei einem insg esamt ländlichen Gebiet ist die autochtone Gesamtbelastung durch Luftschadstoffe jedoch als gering zu bewerten. Belastungen der Luft durc h Kfz-Verkehr, im B esonderen durch Kohlenwasserstoffe und Stickoxide, sind in nur geringem Maße durch die Dorbau mstraße und die Lützowstraße vorhanden. Belastungen durch Ruß durch lokale Emittenten sind nicht geg eben. Darstellungen im wirksam fortgeschriebenen Flächennutzungsplan In Bezug auf das Schutzgut Klima und Luft sind die bereits wirksam bestehenden Darstellung der Wohnbauflächen und die Anpassung der Verkehrsflächen zu nennen. Auswirkungen der Planung Auswirkungen auf den realen Bestand Die Veränderungen des Mikroklimas durch die anlagebedingte Erhöhung der Versiegelung sind aufgrund des bioklimatisch unproblematischen Raumes nachrangig. Auswirkungen auf die bestehende Bebauung können ausgeschlossen werden. Die anlagebedingte Zunahme von Luftsch adstoffen ist mit der Anlage von Wohnhäusern untergeordnet. Ebenso ist aufgrund der geringen Gebäudehöhen und bei einer Vermei- dung von komplexen Gebäuderi egeln von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die lokalen Windve r- hältnisse auszugehen. Insgesamt ist mit keinen erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft zu rechnen. Auswirkungen durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Die 10. Änderung wird keine wesentlichen Änderungen zur Folge haben. Der Eingriff in den Wald als kl i- matischer A usgleichsraum kann durch die Aufwertung der lokalklimatischen Funktionen durch die ge- plante zentrale Grünfläche kompensiert werden. 4.4.6 Orts- und Landschaftsbild 11 Derzeitige Umweltsituation Bestand Der gesamte Landschaftsraum stellt einen typischen Aus schnitt der münsterländischen Parklandschaft dar. Es handelt sich um einen mittelmäßig strukturierten, mäßig bzw. gering reliefierten und zum großen Teil landwirtschaftlich genutzten Raum, der durch Hecken und Einzelbäume sowie Baumreihen gegli e- dert wird. Der Raum weist insgesamt eine mittlere Eigenart und Strukturvielfalt auf. Von erhöhter B edeutung sind alle älteren Einzelbäume und Baumreihen, die als t ypisch für das Münsterland anzusprechen sind und denen daher eine erhöhte Eigenart zukommt. Sämtliche G ehölzgruppen stellen gliedernde und beleben- de Strukturen dar, denen je nach Geschlossenheit und Höhe zusätzlich eine abschirmende Funkt ion zu- kommt. Darstellungen im wirksam fortgeschriebenen Flächennutzungsplan In Bezug auf das Schutzgut Landschaft sind d ie wirksamen Darstellungen der Wohnbauflächen und der Fläche für Wald hervorzuheben. Auswirkungen der Planung Auswirkungen durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplans Die Inanspruchnahme des Waldes stellt eine deutliche Beeinträchtigung des Schutzgute s Landschafts- bild dar. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass dieses Landschaftselement mit der Lage innerhalb einer Siedlungsfläche an Bedeutung für die landschaftliche Wahrnehmung verlieren wird. Durch die geplante Grünfläche werden neue Sichtbezüge und Landschaftselemente entwickelt, so dass die Eingriffe auf der Ebene des Flächennutzungsplans kompensierbar sind. 4.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung Baudenkmale, auf die die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes anzuwenden wären, kommen im Änd e- rungsbereich nicht vor. Bodendenkmale sind im Änderungsbereich bislang ebenfalls nicht b ekannt. Da die Uferterrassen der Werse in der Frühzeit jedoch zu den bevorzugten Siedlungsplätzen gehörten, müs- sen sie gr undsätzlich als archäologisch hoch -sensible Bereiche gelten. Bei Bodenei ngriffen ist im Ände- rungsbereich daher stets mit dem Auftreten von Funden und der Entdeckung von Bodendenkmalen zu rechnen. Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler entdeckt werden, ist di es ist der Stadt Münster oder dem Lan d- schaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für B odendenkmalpflege, Müns- ter, anzuzeigen und die Fundstelle ist unverändert zu erhalten. 4.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Die Wechselwirkung en werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einze lnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. Mit entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen zw ischen den Schutzgütern ist nicht zu rechnen. 4.4.9 Zusammenfassung der erheblichen na chteiligen Umweltauswirkungen Auch unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung bzw. zur Eingriffsverringerung sowie des externen Ausgleichs bleiben bei Planungen wie der vorliegenden de facto durch den realen Verlust von Lebens - und Teill ebensräumen, von offenporigen und versickerungsfähigen Bodenflächen in Folge von Flächenversiegelungen irreversible Beeinträchtigungen des Naturhaushalts bestehen. Der Ver- lust innerhalb des Schutzgutes Boden kann nicht durch Vermehrung ersetzt, sondern nur durch e ine Aufwertung des Bodens an anderer Stelle kompensiert werden. Durch die 10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans w erden die Inanspruchnahme ei- nes standortgerechten Restwaldes und einer im Zusammenhang stehenden, geschützten Heidefl äche bzw. der Eingriff in diese Flächen ermöglicht. Die im Rahmen der gesetzliche n Eingriffsregelung durchzuführende Ermittlung der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft und die zum Ausgleich erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in einem landschaftspfl egerischen Fachgutachten nach dem Münst era- ner Modell zu erarbeiten. Grundsätzlich stehen innerhalb des Planwerkes Flächennutzungsplan ausreichend Flächen zur Ko m- pensation der Eingriffe zur Verfügung. 4.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null -Variante) 12 Es ist davon auszugehen, dass ohne die Gesamtplanung für den Änderungsbereich die land- bzw. forst- wirtschaftliche Nutzung der Flächen weiter betrieben würde und damit der Umweltzustand weitgehend so erhalten bliebe, wie für die einzelnen Schutzgüter beschrieben. Eine Verbesserung des ökologischen Zustand s der Restheidefläche und der angrenzenden Restwal dflä- chen ist aufgrund des hohen Nutzungsdrucks und weiterer Eutrophierung bei geringer Flächengröße nicht zu erwarten. In Bezug auf die 10. Änderung des FNP ist zu berücksichtigen, dass bei einem Erhalt des Waldes auf- grund der südlich angrenzend geplanten Wohnbaufläche eine isolierte Lage entstehen und der Nu t- zungsdruck zunehmen würde. Dadurch würden die Funktionen des Waldes als Lebensraum und i nner- halb des Biotopverbunds beeinträchtigt. 4.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Die im wirksamen Flächennutzungsplan bereits dargestellte Wohnbaufläche, die in der 10. Änderung des FNP beibehalten wird, ist n icht Gegenstand der Umweltprüfung. Es ist vie lmehr darzustellen, ob es zu der mit der Änderung ermöglichten Inanspruchnahme des Waldes Alternativen gibt. Bereits im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans war eine Anregung zur Darstellung der Wa ldparzelle als Wohnbaufläche vorgetragen worden. Der Rat der Stadt Münster war dieser Anr e- gung in seiner Sitzung am 16.07.2003 im Grundsatz gefolgt und hatte eine entsprechende Änderung des FNP im Rahmen des anstehenden, parallel zum B -Plan Nr. 492 durchzu führenden FNP - Änderungsverfahren mit folgender Begründung in Aussicht gestellt: „Die Umwandlungserklärung des staatlichen Forstamtes liegt vor. Die Umsetzung der Anregung e rfor- dert zunächst die erneute Offenlegung [der Fortschreibung des Flächennu tzungsplans]. Deshalb e r- folgt die Festsetzung des Verfahrens als separates Änderungsverfahrens parallel zu dem gepla nten vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Wohnbebauung.“ Weder der Gebietsentwicklungsplan noch der wirksam fortgeschriebene Flächennutzungs-plan zeigen für den Stadtteil Handorf noch Siedlungsreserven auf, die alternativ zu der Waldfläche als zusätzliche Wohnbaufläche im Rahmen der 10. Änderung des FNP dargestellt werden könnten. 4.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bau- leitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene, nachteilige Auswirku ngen früh- zeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Ma ßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Mit erhö hter Detailschärfe im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind innerhalb einer Umwel tprü- fung die konkreten Eingriffe zu prüfen und Möglichkeiten der Vermeidung, Mind erung und zum Ausgleich zu erarbeiten. Auf Grundlage dieser Maßnahmen sind Möglichkeite n und Notwendigkeiten des Monit o- ring darzulegen. Grundsätzlich findet eine Überprüfung der Umweltauswirkungen in Rahmen der Fortschreibung des Fl ä- chennutzungsplans statt. 4.8 Zusammenfassung Mit der 10. Änderung des fortge schriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich „Drei Eichen“ in Han- dorf werden die Vorraussetzungen geschaffen, die bereits mögliche Erschli eßung eines ca. 20 ha großen Wohngebietes durch Umwidmung einer Fläche für Wald und gleichzeitig der Einordnung einer umfangrei- chen Grünfläche an a ktuelle Planungsergebnisse im Rahmen der Aufstellung des vorhabe nbezogenen Bebauungsplanes Nr. 492 „Baugebiet Drei Eichen“ anzupassen. Neben den Wallhecken als geschützte Landschaftsbestandteile ist eine Restheidefläche im Norden des Plangebietes als gesch ütztes Biotop erfasst. Angrenzend befinden sich Res twaldbestände, die trotz be- stehender Vorbelastungen eine hohe Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt besitzen. Die Inanspruchnahme der Restwaldbestände im Norden stellt einen erheblich Eingriff dar, der erst durch die 10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans ermöglicht wird. Aber durch die geplante, südlich angrenzende Wohnbebauung käme es auch bei einem Erhalt der hochwertigen Bi otope zu einer zunehmenden Beeinträchtigung durch Nu tzungsdruck und Störungsintensität. Aus diesen Gründen ist unter ökologischen G esichtspunkten eine gleichartige Kompensation der Inanspruchnahme auf ungestör- ten Flächen im Umfeld des Plangebietes sinnvoll. Bereits im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsp lans war eine Anregung zur Darstellung der Waldparzelle als Wohnbaufläche vorgetragen worden, welcher der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 16.07.2003 im Grundsatz folgte. Weder der Gebietsentwicklungsplan noch der wirksam for t- geschriebene Flächennutzungsplan zeigen für den Stadtteil Handorf noch Siedlungsreserven auf, die a l- 13 ternativ zu der Waldfläche als zusätzliche Wohnbaufläche im Ra hmen der 10. Änderung des FNP darge- stellt werden könnte. Grundsätzlich werden im Flächennutzungsplan der Stadt Münster in ausreichendem Umfang Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft als geeignete Ausgleichsflächen dargestellt. 5. Gesamtabwägung 5.1 Eingriffe in Natur und Landschaft Die Inanspruchnahme der Restwaldbestände sowie des geschützten Biotops ein er Restheidefläche im Norden des Plangebietes durch die Umwidmung zu eine r Wohnbaufläche stellt einen erheblichen Eingriff dar, der erst durch die 10. Änderung des wirksam fortgeschriebenen FNP ermöglicht wird. Aber selbst bei einem Erhalt des Restwaldes u nd der Restheide käme es durch die von Süden heranr ückende, ge- plante Wohnbebauung auch zu einer zuneh menden Beeinträchtigung der Flächen durch Nutzungsdruck und Störungsintensität. Aus diesen Gründen sind auch unter ökologischen Gesichtspunkten die Um- widmung der Fläche vertretbar und eine gleichartige Kompensation durch z.B. eine entsprechende Aufforstung auf ungestörten Flächen im Umfeld des Plangebietes sinnvoll. Bei der dafür notwendigen Ersatzaufforstung soll der Forderung des Fors tamtes Münster nach e inem Ausgleich im Flächengrößenverhältnis 1:2 entsprochen werden. Dieser Au sgleich wird außerhalb des Änderungsbereichs erfolgen. Der Suchraum erstreckt sich über den Raum Handorf - Dorbaum, so dass eine Kompensation im Umfeld des Eingriffs angestrebt wird . Die genannten Maßnahmen sowie die mög- liche Notwendigkeit weiterer Ko mpensation werden im weiteren Verfahren zur Aufstellung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplans Nr. 492 konkretisiert. 5.2 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 Ba uGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet werden. Im Plangebiet sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Damit sind diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Komplikationen zu erwarten. Ergänzend wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Plangebiet im Luftbild Bombentrichter erkennbar sind, deren Art der Verfüllung zurzeit nicht bekannt ist. 5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münste r- land – stellt den Änderungsbereich als Wohnsiedlungsbereich dar. Mit Schreiben vom 2 2.11.2004 hat die Be zirksregierung Münster mitgeteilt, dass gegen die Überplanung einer Fläche für Wald durch eine Wohnbaufläche keine Bedenken bestehen; eine landesplaner ische Zu- stimmung wird in Aussicht gestellt, wenn im FNP für den geplanten Einzelhandel eine Sonde rbaufläche dargestellt wird. Zum damaligen Zeitpunkt war noch die Errichtung von großflächigem Ei nzelhandel (Le- bensmitteldiscounter + SB-Lebensmittel-Markt u. a.) mit ca. 2.000 m² Verkauffläche (VKF) im Baugebiet Drei Eichen an der Dorbaumstraße geplant. Die aktu ell geplante Errichtung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs (Discounter) an der Dorbaum- straße mit max. 900 m² VKF und ca. 100 Stellplätzen ist mit der Darstellung einer Wohnbaufl äche ver- einbar. Die geplante 1 0. Änderung des Flächennutzungsplans steht damit in Einklang mit den landesplaner i- schen Vorgaben. Mit Schreiben vom 18.10.2005 hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass g egen den Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans keine landesplanerischen Bedenken e rhoben werden. Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes ersichtlich. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Grundzüge des wirksamen Fl ä- chennutzungsplanes nicht verändert. Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am abschließend beschlossenen 10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes. 14 Münster, Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Anlage 2 -Plan
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Anlage 2 zur Vor- lung lage Nr. 1025/2005 Bisherige Darstel KV Wohnbaufäche Grünflächen STADT VI Gemischte Baufläche Fe] Parkanlage . ; j j Amt für Stadtentwicklung, elschen für den Gemeinbedart 8] Spielbereich A Stadtplanung, lachen Tur den Gemein al Wasserflächen Verkehrsplanung EI] Jugendheim Flächen für die . Landwirtschaft Plan zur 10. Anderung E93 Kindergarten . © * ®] Flächen für Wald des fortgeschriebenen EJ Fächen für Ver- und Entsorgung Flächennutzungsplanes ——— _ Hauptverkehrsstraße N (622) Regenrückhaltebecken . © Re Richtfunk ® —— Stand: 15.08.2005
Beschlussvorlage
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V/1025/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Drei Eichen im Stadtteil Handorf Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 15.02.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der wirksam fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und § 1 (8) Baugesetzbuch im Bereich Drei Eichen, Dorbaumstraße, Lützowstraße im Stadtteil Handorf dahingehend geändert, dass u.a. die Bau-, Verkehrs- und Grünflächen verändert und Flächen für den Gemeinbedarf neu dargestellt werden. Auf die bislang hier dargestellt Waldfläche wird verzich- tet. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Flächennutzungsplanänderung keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Die vorliegende 10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes soll die planungs- rechtlichen Voraussetzungen zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich Drei Eichen, Dorbaumstraße, Lützowstraße im Stadtteil Handorf schaffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung und den im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan Nr. 492 soll die Errichtung von ca. 250 Einfamilienhäusern und eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes (Discounter) ermöglicht werden. Durch die geplante Realisierung der nordwärts verlängerten Hobbeltstraße mit abschließendem Kreisverkehr im Bereich der Verknüpfung mit der Dorbaumstraße und der ausgebauten Straße Drei Eichen wird sichergestellt, dass das neue Baugebiet Drei Eichen eine optimale verkehrliche Anbindung erhält. Vorlagen-Nr.: V/1025/2005 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk Ruf: 492 6111 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 19.12.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1025/2005 Weitere folgende wesentliche Änderungen sind vorgesehen: • Neudarstellung einer gemischten Baufläche westlich der Dorbaumstraße, • Verlegung eines Regenrückhaltebeckens, • Neudarstellung einer Grünfläche, Zweckbestimmung - Parkanlage -, • Neudarstellung einer Grünfläche, Zweckbestimmung - Spielbereich A -, • Neudarstellung von Standorten für einen Kindergarten bzw. ein Jugendheim, • Anpassung der Trasse des Straßenzugs Hobbeltstraße - Drei Eichen. Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung und der Darstellung zur 10. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes sowie den Vorlagen Nr. 1028/2005 und Nr. 1030/2005 zum Bebauungsplan Nr. 492 entnommen werden. Die Offenlegung der Flächennutzungsplanänderung soll im März 2006 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (9)
- Immelmannstraße
- Dorbaumstraße
- Lützowstraße
- Hobbeltstraße
- Am Kerkamp
- Willingrott
- Drei Eichen
- Lammerbach
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1025/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.12.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37