V/1177/2019
Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen im Amt für Mobilität und Tiefbau
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Berichtsvorlage
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V/1177/2019 V/1177/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen im Amt für Mobilität und Tiefbau für Straßenbau- und Mobilitätsmaßnahmen Beratungsfolge 14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 21.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 28.01.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht 12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Bericht Bericht: Das Amt für Mobilität und Tiefbau nutzt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten des Bundes und der Länder. Dazu gehören für den Bau von Straßenbau - und Radwegemaßnahmen unter anderen vier wichtige Fördermöglichkeiten: 1. Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra): Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirk s- regierung Maßnahmen nach den FöRi -kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldungen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem M i- nisterium für Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und Gemeinden . In diesem Einplanungsgespräch werden die Zuwendungsmaßna h- men erörtert, besonders die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Finanzierung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden Amt für Mobilität und Tiefbau 23.12.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/1177/2019 vier Jahre priorisiert. Die in diesen Gesprächen abgestimmten Zuwendungsmaßnahmen fli e- ßen dann in da s Landesprogramm ein. Hier können sich noch Verschiebungen und Veränd e- rungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der Berücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvo r- gabe des Landes gesteuert wird. Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 70% - 80% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Verkehrssteuerungsanlagen 70%, selbstständige Radwege 70% , Kostenanteile nach §§ 3/13 EKrG 80% und investive Erneuerung einer Straße 70%. Dabei kann eine Zuwendungsma ß- nahme auch mehrere, unterschiedliche Fördersätze beinhalten. Bisher wurden die Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus zweckgebunden auf der Grundlage des EntflechtG durch eine Zuweisung des Bundes an die Länder finanziert. Nach 2019 werden diese Maßnahmen aus dem Landeshalt gestemmt. Zur Refinanzierung hat der Bund den Ländern vor zwei Jahren im Zuge des Bund -Länder-Finanzausgleichs Geld zugebil- ligt. Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra sind am 01.07.2014 in Kraft getreten. Sie treten am 31. Dezember 2019 außer Kraft. Eine neue Richtlinie wird de r- zeit beim Ministerium für Verkeh r des Landes Nordrhein -Westfalen erarbeitet. Es wird davon ausgegangen, dass die neue Richtlinie kaum Änderungen enthält. 2. Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-kom-Nah): Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Programm „Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ von der Bezirksregierung Münster ge- nehmigt werden. Auch diese Richtlinien “Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ treten am 31.12.2019 außer Kraft. Eine neue Richtlinie wird derzeit beim Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen erarbeitet. Es wird davon ausgegangen, dass die neue Richtlinie kaum Änderungen enthält. 3. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Der EFRE ist das zentrale Element der Regionalpolitik bzw. Strukturpolitik der Europäischen Union. Es findet seine Rechtsgrundlage in Art. 176 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), die Verwaltung des Fonds obliegt der Europäischen Kommission. Die Fondsmittel sind regelmäßig im Haushaltsplan der Europäischen Union ausgewiesen. Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Um- stellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regi- onalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen. Die Gewährung von Finanzhilfen durch den EFRE erfolgt als ergänzende Unterstützung im Rahmen der mitgliedstaatlichen Regionalförderung. Die Zuteilung der Mittel erfolgt nach quan- tifizierbaren Kriterien, die Ausmaß und Stärke der regionalen Disparitäten zwischen den Tei l- räumen der Gemeinschaft widerspiegeln. 4. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentraler Bestandteil zur Be- friedigung des gegenwärtigen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisses der Bevölkerung. Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) fördert gemäß dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) mit vom Land Nordrhein-Westfalen zur Ver- - 3 - V/1177/2019 fügung gestellten Mitteln Maßnahmen im Bereich ÖPNV-Infrastrukturförderung. Dazu zählen z. B. der Bau von Zentralen Omnibusbahnhöfen, der Bau von Park & Ride- und Bike & Ride- Anlagen, der Umbau von Bahnhöfen und Haltepunkten sowie Beschleunigungsmaßnahmen für öffentliche Verkehrsmittel. Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten des NWL: https://www.nwl-info.de/der-nwl/aufgaben-und-schwerpunkte/infrastrukturfoerderung.html. Weitere verschiedenste Fördermöglichkeiten werden bei Bedarf geprüft und in Anspruch genommen (KFW-Programme, Umweltprogramm, diverse Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), etc.) Die Verwaltung wi rd die förderfähigen Maßnahmen den sich gegebenenfalls ändernden Rahmenb e- dingungen und Gesetzesänderungen anpassen, um möglichst viele Zuwendungen erhalten zu kö n- nen. Wenn es sinnvoll ist, dann werden die Maßnahmen inhaltlich oder bereichsmäßig aufgeteilt und aus mehreren verschiedenen Fördertöpfen mit evtl. unterschiedlichen Fördersätzen gefördert, dadurch soll die Förderquote weiter erhöht werden. Auf eine mögliche Förderung der Maßnahmen wird wie bisher in den Baubeschluss -Vorlagen hinge- wiesen. Für folgende Straßenbau- und Mobilitätsmaßnahmen hat das Amt für Mobilität und Tiefbau in 2019 eine Bewilligung erhalten: genehmigte Zuwendungen Haltestellen im Stadtgebiet, behindertengerechter Ausbau: Straße Haltestelle Fahrtrichtung Redigerstraße Redigerstraße Mühlenhof Yorkring Orleans-Ring B Dreifaltigkeitskirche Rüschhausweg Asbeckweg Gievenbeck Rüschhausweg Gittruper Straße Gelmer Gelmerheide Boeselager Straße Vagedesweg Beide Fahrtrichtungen Rubenstraße Emil-Nolde-Weg Beide Fahrtrichtungen Am Berler Kamp Wolbeck Marktplatz Am Berler Kamp Albersloher Weg Hansaring Stadtwerke / Hafen 256.000 € Wersewanderweg Brücke 306, Erneuerung der Brücke über den Kreuzbach 52.100 € LSA Rechtsabbieger, York-Ring u. Lublinring 63.000 € - 4 - V/1177/2019 Öffentlichkeitsarbeit der Fahrradfreundlichen Stadt Münster 2019 Modal Split 70.000 € An den Loddenbüschen, Grundhafte Erneuerung Albersloher Weg bis Martin - Luther-King-Weg 308.000 € Westfalenstraße B54/Hummelbrink, Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kno- tenpunkt 292.000 € Roxeler Straße, Umbau von Gievenbecker Reihe bis Dieckmannstraße 604.200 € Schifffahrter Damm B481 / Hessenweg, Umgestaltung und Signalisierung des Knotenpunktes 377.300 € An den Loddenbüschen K42 / Loddenheide, Fahrbahnsanierung u nd Verkehrs- sicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer 717.600 € Osthofstraße K9 - Fahrbahnerneuerung von Tweehues bis zur Stadtgrenze 980.000 € Öffentlichkeitsarbeit der Fahrradfreundlichen Stadt Münster 2019 -2020 „Le e- zenLiebe“ etc. 24.500 € Masterplan Mobilität Münster 2035+ 208.000 € Zuwendung Zweckverband für die Kostenbeteiligung Fahrgastinformat i- on/Mobilitätsberatung 2019 50.000 € Verwirklichung von Zielstandards zum Ausbau, zur Beschilderung und zum B e- trieb der Velorouten. Digitale Beleuchtungssysteme mit Steuerung nach Bedarf – DigiDataVeloRoute 2.191.297 € Summe: 6.193.997 € i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (25)
- Gittruper Straße
- Westfalenstraße
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße 604
- Osthofstraße
- Rüschhausweg
- York-Ring
- Lublinring 63
- Schifffahrter Damm
- Hessenweg
- Am Berler Kamp
- An den Loddenbüschen
- Martin-Luther-King-Weg 308
- Gievenbecker Reihe
- Redigerstraße
- Emil-Nolde-Weg
- Albersloher Weg
- Hummelbrink
- Loddenheide
- Asbeckweg
- Gelmerheide
- Vagedesweg
- Hansaring
- Kreuzbach 52
- Tweehues
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Details
- Aktenzeichen
- V/1177/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37