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V/1177/2019

Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen im Amt für Mobilität und Tiefbau

Vorlagen 03.12.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 12.02.2020, TOP 4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

8840 Zeichen

V/1177/2019 
V/1177/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen im Amt für Mobilität und Tiefbau 
für Straßenbau- und Mobilitätsmaßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   21.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
   23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
   28.01.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau nutzt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten des Bundes und der 
Länder. 
 
Dazu gehören für den Bau von Straßenbau - und Radwegemaßnahmen unter anderen vier wichtige 
Fördermöglichkeiten: 
 
1. Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra): 
 
Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirk s-
regierung Maßnahmen nach den FöRi -kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese 
Anmeldungen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem M i-
nisterium für Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den 
Städten und Gemeinden . In diesem Einplanungsgespräch werden die Zuwendungsmaßna h-
men erörtert, besonders die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden 
Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter 
und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand 
des Grunderwerbs, Finanzierung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
23.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

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V/1177/2019 
vier Jahre priorisiert. Die in diesen Gesprächen abgestimmten Zuwendungsmaßnahmen fli e-
ßen dann in da s Landesprogramm ein. Hier können sich noch Verschiebungen und Veränd e-
rungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der Berücksichtigung 
regionaler Verteilungsgesichtspunkten. 
 
Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvo r-
gabe des Landes gesteuert wird. 
 
Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 70% - 80% 
der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und 
Verkehrssteuerungsanlagen 70%, selbstständige Radwege 70% , Kostenanteile nach §§ 3/13 
EKrG 80% und investive Erneuerung einer Straße 70%. Dabei kann eine Zuwendungsma ß-
nahme auch mehrere, unterschiedliche Fördersätze beinhalten. 
 
Bisher wurden die Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus zweckgebunden auf der 
Grundlage des EntflechtG durch eine Zuweisung des Bundes an die Länder finanziert. Nach 
2019 werden diese Maßnahmen aus dem Landeshalt gestemmt. Zur Refinanzierung hat der 
Bund den Ländern vor zwei Jahren im Zuge des Bund -Länder-Finanzausgleichs Geld zugebil-
ligt. 
Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra sind am 01.07.2014 
in Kraft getreten. Sie treten am 31. Dezember 2019 außer Kraft. Eine neue Richtlinie wird de r-
zeit beim Ministerium für Verkeh r des Landes Nordrhein -Westfalen erarbeitet. Es wird davon 
ausgegangen, dass die neue Richtlinie kaum Änderungen enthält. 
 
2. Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-kom-Nah): 
 
Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein 
Programm „Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ von der Bezirksregierung Münster ge-
nehmigt werden. 
Auch diese Richtlinien “Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ treten am 31.12.2019 außer 
Kraft. Eine neue Richtlinie wird derzeit beim Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen erarbeitet. Es wird davon ausgegangen, dass die neue Richtlinie kaum Änderungen 
enthält. 
 
3. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 
 
Der EFRE ist das zentrale Element der Regionalpolitik bzw. Strukturpolitik der Europäischen 
Union. Es findet seine Rechtsgrundlage in Art. 176 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der 
Europäischen Union), die Verwaltung des Fonds obliegt der Europäischen Kommission. Die 
Fondsmittel sind regelmäßig im Haushaltsplan der Europäischen Union ausgewiesen. 
Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der 
Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Um-
stellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regi-
onalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen. 
Die Gewährung von Finanzhilfen durch den EFRE erfolgt als ergänzende Unterstützung im 
Rahmen der mitgliedstaatlichen Regionalförderung. Die Zuteilung der Mittel erfolgt nach quan-
tifizierbaren Kriterien, die Ausmaß und Stärke der regionalen Disparitäten zwischen den Tei l-
räumen der Gemeinschaft widerspiegeln. 
 
4. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) 
 
Ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentraler Bestandteil zur Be-
friedigung des gegenwärtigen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisses der Bevölkerung. 
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) fördert gemäß dem Gesetz über den 
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) mit vom Land Nordrhein-Westfalen zur Ver-

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V/1177/2019 
fügung gestellten Mitteln Maßnahmen im Bereich ÖPNV-Infrastrukturförderung. Dazu zählen 
z. B. der Bau von Zentralen Omnibusbahnhöfen, der Bau von Park & Ride- und Bike & Ride-
Anlagen, der Umbau von Bahnhöfen und Haltepunkten sowie Beschleunigungsmaßnahmen 
für öffentliche Verkehrsmittel. 
Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten des NWL: 
https://www.nwl-info.de/der-nwl/aufgaben-und-schwerpunkte/infrastrukturfoerderung.html. 
 
 
Weitere verschiedenste Fördermöglichkeiten werden bei Bedarf geprüft und in Anspruch genommen 
(KFW-Programme, Umweltprogramm, diverse Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr 
und digitale Infrastruktur (BMVI), etc.) 
 
Die Verwaltung wi rd die förderfähigen Maßnahmen den sich gegebenenfalls ändernden Rahmenb e-
dingungen und Gesetzesänderungen anpassen, um möglichst viele Zuwendungen erhalten zu kö n-
nen. Wenn es sinnvoll ist, dann werden die Maßnahmen inhaltlich oder bereichsmäßig aufgeteilt und 
aus mehreren verschiedenen Fördertöpfen mit evtl. unterschiedlichen Fördersätzen gefördert, 
dadurch soll die Förderquote weiter erhöht werden. 
 
Auf eine mögliche Förderung der Maßnahmen wird wie bisher in den Baubeschluss -Vorlagen hinge-
wiesen. 
 
Für folgende Straßenbau- und Mobilitätsmaßnahmen hat das Amt für Mobilität und Tiefbau in 2019 
eine Bewilligung erhalten: 
 
  
genehmigte 
Zuwendungen 
 
Haltestellen im Stadtgebiet, behindertengerechter Ausbau: 
 
Straße Haltestelle Fahrtrichtung 
Redigerstraße Redigerstraße Mühlenhof 
Yorkring Orleans-Ring B Dreifaltigkeitskirche 
Rüschhausweg Asbeckweg Gievenbeck 
Rüschhausweg 
Gittruper Straße Gelmer Gelmerheide 
Boeselager Straße Vagedesweg Beide 
Fahrtrichtungen 
Rubenstraße Emil-Nolde-Weg Beide 
Fahrtrichtungen 
Am Berler Kamp Wolbeck Marktplatz Am Berler Kamp 
Albersloher Weg Hansaring  Stadtwerke / Hafen 
 
256.000 € 
Wersewanderweg Brücke 306, Erneuerung der Brücke über den Kreuzbach 52.100 € 
LSA Rechtsabbieger, York-Ring u. Lublinring 63.000 €

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V/1177/2019 
Öffentlichkeitsarbeit der Fahrradfreundlichen Stadt Münster 2019 Modal Split 70.000 € 
An den Loddenbüschen, Grundhafte Erneuerung Albersloher Weg bis Martin -
Luther-King-Weg 308.000 € 
Westfalenstraße B54/Hummelbrink, Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kno-
tenpunkt 292.000 € 
Roxeler Straße, Umbau von Gievenbecker Reihe bis Dieckmannstraße 604.200 € 
Schifffahrter Damm B481 / Hessenweg, Umgestaltung und Signalisierung des 
Knotenpunktes 377.300 € 
An den Loddenbüschen K42 / Loddenheide, Fahrbahnsanierung u nd Verkehrs-
sicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer 717.600 € 
Osthofstraße K9 - Fahrbahnerneuerung von Tweehues bis zur Stadtgrenze 980.000 € 
Öffentlichkeitsarbeit der Fahrradfreundlichen Stadt Münster 2019 -2020 „Le e-
zenLiebe“ etc. 24.500 € 
Masterplan Mobilität Münster 2035+ 208.000 € 
Zuwendung Zweckverband für die Kostenbeteiligung Fahrgastinformat i-
on/Mobilitätsberatung 2019 50.000 € 
Verwirklichung von Zielstandards zum Ausbau, zur Beschilderung und zum B e-
trieb der Velorouten. Digitale Beleuchtungssysteme mit Steuerung nach Bedarf 
– DigiDataVeloRoute 
2.191.297 € 
Summe: 6.193.997 € 
 
 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (9)

14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (25)

  • Gittruper Straße
  • Westfalenstraße
  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße 604
  • Osthofstraße
  • Rüschhausweg
  • York-Ring
  • Lublinring 63
  • Schifffahrter Damm
  • Hessenweg
  • Am Berler Kamp
  • An den Loddenbüschen
  • Martin-Luther-King-Weg 308
  • Gievenbecker Reihe
  • Redigerstraße
  • Emil-Nolde-Weg
  • Albersloher Weg
  • Hummelbrink
  • Loddenheide
  • Asbeckweg
  • Gelmerheide
  • Vagedesweg
  • Hansaring
  • Kreuzbach 52
  • Tweehues

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Details

Aktenzeichen
V/1177/2019
Typ
Vorlagen
Datum
03.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37